G-G-G am Arbeitsplatz

von Martin Biebl, veröffentlicht am 25.10.2021
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtCorona2|3310 Aufrufe

Inzidenz über 110, das Ende der epidemischen Lage, ein ungeimpfter Nationalspieler als Aufreger und im Saarland gelten draußen bald keinerlei Beschränkungen mehr. Die Corona-Meldungen reißen nicht ab und ergeben mal wieder ein wenig einheitliches Bild. Entspannung, Anspannung oder Verspannung?

Wenn sich im Herbst und Winter nun wieder viele Menschen in geschlossenen Räumen – und nicht mehr nur mehr im Homeoffice – aufhalten, dann steigt jedenfalls das Infektionsrisiko zwangsläufig wieder an. 3-G-Konzepte, 3-G-Plus oder 2-G-Optionsmodelle sollen das Risiko reduzieren und kommen deshalb in weiten Teilen des Alltagslebens bereits zum Einsatz: Im Kino, im Theater, im Restaurant und auch im Fußballstadion (ok, im Saarland bald nicht mehr). Und am Arbeitsplatz? Da gilt die 3-G-Regel endlich auch und Verstöße werden hart sanktioniert. Zumindest in Österreich. In Deutschland bleibt die Situation (unbefriedigend) uneinheitlich. Nach dem Impfstatus darf der Arbeitgeber nicht fragen, Masken werden längst nicht mehr so konsequent getragen wie noch im letzten Herbst und Winter, vom Arbeitgeber eingeführte Zutrittskonzepte gibt es zwar in vielen Unternehmen, aber eine landesweite Regelung fehlt. Jeder Kunde und Besucher muss eines der drei begehrten G's nachweisen, aber im Büro oder am Band ist das alles egal? Wenn man sich das Zitat von Hubertus Heil vom 01.09.2021 ansieht, dann drängt sich ein gewisser Handlungsbedarf in diesem Bereich auf:

"Wir brauchen jetzt eine deutliche Steigerung der Impfquote [die brauchen wir noch immer; der Verfasser]. Die angelaufene vierte Welle kann nur durch mehr Impfungen gebrochen werden. Dazu müssen auch die Betriebe ihre Anstrengungen ausweiten, noch ungeimpfte Beschäftigte zu einer Schutzimpfung zu motivieren [die meisten Betriebe geben sich Mühe, aber mehr können sie nicht tun; der Verfasser]. Die Verlängerung der bestehenden und bewährten Schutzmaßnahmen – betriebliche Hygienekonzepte, Kontaktbeschränkungen und regelmäßige Testangebote – verschaffen uns dafür die notwendige Zeit [sieht nicht so aus; der Verfasser] und helfen, Infektionen in den Betrieben vorzubeugen [sieht auch nicht unbedingt so aus; der Verfasser]." (vgl. Bundesgesundheitsministerium mit Anmerkungen des Verfassers)

Für das Ziel einer effektiven Bekämpfung der Pandemie steckt in diesen Worten noch viel "Wünschen und Hoffen" drin. Das Zitat ist fast zwei Monate alt und die Infektionszahlen steigen rasant. Die Hoffnungen und Wünsche haben sich also eher nicht erfüllt. Eine Impfpflicht ist sicher nicht das Mittel der Wahl. Ein vom Gesetzgeber geschaffenes, bundesweit einheitliches und verbindliches 3-G-Konzept am Arbeitsplatz wäre aber ein hilfreiches Werkzeug im Kampf gegen die Pandemie. Es würde allen Akteuren im Betrieb (Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Betriebsräten, Gewerkschaften) Rechtssicherheit geben und einen effektiven Beitrag im Kampf gegen das Virus leisten. Auf diesem Weg könnten dann vielleicht auch die Diskussionen rund um "Was darf/muss/soll der Arbeitgeber fragen/wissen/bereitstellen" ein Ende finden.

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2 Kommentare

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Die LTO-Presseschau:

Corona – Beschränkungenbeck-community (Martin Biebl) setzt sich damit auseinander, mit welchen rechtlichen Mitteln den steigenden Corona-Infektionszahlen in den kommenden Herbst- und Wintermonaten begegnet werden könnte. Nach seiner Einschätzung sei nicht eine Impfpflicht, sondern ein vom Gesetzgeber geschaffenes, bundesweit geltendes und verbindliches 3G-Konzept am Arbeitsplatz wie in Österreich ein effektives Mittel, um die pandemische Lage bestmöglich einzudämmen.

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Sehr geehrter Herr Biebl, da gebe ich Ihnen uneingeschränkt Recht (vgl. https://community.beck.de/2021/10/18/impfpflicht-im-2-g-supermarkt#comment-272336).

Wir haben hier einige Punkte, bei denen die Politik seit Monaten schwankt und wankt wie sturzbesoffen. Da war zunächst das damals unnötige und höchst unkluge Versprechen, keine Corona-Impfpflicht einzuführen - eine unsinnige Aussage zu einem Zeitpunkt als die ersten Impfstoffe gerade einmal in der Phase 2 der Erprobung steckten und ohne die Auseinandersetzung über die zu diesem Zeitpunkt gerade erst (zum 1. März 2020) eingeführte Masern-Impfpflicht nicht nachvollziehbar (ähnlich bizarr wie die Aussage im Sommer 2020 zu den Friseurterminen im Winter 2020/21). Und bei der Frage der Datenerhebung (z.Zt. insbesondere Impfstatus der Arbeitnehmer) erlebt die Politik ja ihr Dauer-Waterloo. Wenn man sich die Sache in 10 Jahren in Ruhe anschaut, wird das Urteil über die letzte Regierung Merkel sicherlich vernichtend ausfallen, weil man auf der einen Seite der Gesellschaft und der Wirtschaft wiederholt die Luft abgelassen hat, aber auf der anderen Seite praktisch jede Maßnahme, die das Geschehen im jeweiligen Zeitpunkt mit weniger Kollateralschaden beherrbar gemacht hätte, ohne zureichende Begründung ausschloss.

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