Heil: Mit Strafverfolgung Betriebsratsgründung erleichtern

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 20.01.2022
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht1|2104 Aufrufe

Arbeitsminister Heil macht sich an die Umsetzung des Koalitionsvertrags. Dort (S. 71) heißt es wörtlich: „Die Behinderung der demokratischen Mitbestimmung stufen wir künftig als Offizialdelikt ein.“ Hintergrund ist, dass die Behinderung von Betriebsratswahlen gem. § 119 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 BetrVG ein sogenanntes Antragsdelikt ist und deshalb nur auf Antrag von Arbeitnehmervertretungen, Gewerkschaften oder seitens des Unternehmens verfolgt werden kann.

Nunmehr kündigt Heil an, mit einer Verschärfung des Strafrechts die Bildung von Betriebsräten auch gegen den Widerstand von Arbeitgebern zu erleichtern. Die Störung oder Behinderung von Betriebsratsgründungen solle künftig von der Justiz auf Verdacht von Amts wegen auch ohne vorliegende Anzeige als Straftat verfolgt werden, sagte der SPD-Politiker der Augsburger Allgemeinen. „In der Realität aber sehen wir immer wieder, dass Menschen drangsaliert werden, die Betriebsräte gründen wollen“, sagte Heil. „Deshalb werde ich dafür sorgen, dass diejenigen, die die Gründung von Betriebsräten behindern, es demnächst mit dem Staatsanwalt zu tun bekommen.“ Viele trauten sich aus Angst um den Job nicht, die Behinderung einer Betriebsratsgründung zur Anzeige zu bringen. „Künftig wird es deshalb schon ausreichen, dass eine Strafverfolgungsbehörde Kenntnis von einem solchen Vorgang hat. Sie muss dann Ermittlungen aufnehmen. Das Gesetz werden wir entsprechend ändern.“ Es bleibt die Frage, ob es nicht folgerichtig und geboten wäre, auch das strafrechtlich bewehrte Verbot der Benachteiligung oder Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern zu einem Offizialdelikt umzugestalten.

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" Es bleibt die Frage, ob es nicht folgerichtig und geboten wäre, auch das strafrechtlich bewehrte Verbot der Benachteiligung oder Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern zu einem Offizialdelikt umzugestalten."

Das wird VW zu verhindern wissen... ;-)

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