COVID-19-Impfpflicht - Ist sie verfassungsgemäß?

von Mathias Bruchmann, veröffentlicht am 21.12.2021
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Ganz heiß diskutiert wird derzeit das Thema der allgemeinen Impfpflicht. Vor gut einer Woche, am 10. Dezember 2021, haben Bundestag und Bundesrat einer Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt, nach der Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen bis 15. März 2022 eine vollständige Impfung nachweisen müssen. Neue Tätigkeitsverhältnisse können ab dem 16. März 2022 nur bei Vorliegen eines entsprechenden Nachweises eingegangen werden. Hierüber sprechen wir in dieser Podcastfolge von beck-aktuell - DER PODCAST mit Dr. Andrea Kießling, Expertin auf dem Gebiet des Infektionsschutzrechts und Autorin eines Standartkommentars zum Infektionsschutzgesetz.

Host dieser Folge: Prof. Dr. Klaus Weber, Verlag C.H.BECK

 

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136 Kommentare

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Nun, endlich abgedruckt?? Sie gast 01-05   00:20 wissen ja - von mir gibt's stets Antworten.

a) Impfen kostet nichts? In der Tat, dem Bürger wird keine Zahlpflicht auferlegt. davon abweichendes habe ich ie behauotet. 

b)) Glauben Sie, Gast, Impfen geht ohne Kosten oder Aufwand ab?

c) Andere rügen bisweilen Themenabschweifung. Ratzinger ? Nun, ich bin da resilient. Ich warte mal das Gutachten ab.

d) 

Unsägliche Freude, Selbstbewusstsein, Stolz wallen bei  mir auf und begleiten mich ins Wochenende des Neuen Jahres.   DENN ICH GEHÖRE DAZU. Ich bin Katholik.   Denn die Una Sancta Catholica et Apostolica Ecclesia wird  dadurch als für die ganze Welt bedeutsam anerkannt, dass alle Schmutzdreckschleudern wie Stürmer, WAZ, tagesschau, Völkischer Beobachter, Spiegel, Das Schwarze Korps, FAZ gegen sie und deren hervorragendsten Repräsentanten losdonnern und auskübeln. Hass und Hetze. Permanent, iterativ, jetzt zum Jahresanfang erneut mit der Dreckskampagne gegen den verehrten Papa em. Benedikt XVI Eine stolze Reihe: Das Judentum, die Katholische Kirche, und jedenfalls in Deutschland die AfD. Das sind , wie die Befunde des wild tobenden Hasses und der Hetze belegen, Gruppen und Institutionen, die in ihrem inneren Charakter dermaßen gefestigt und moralisch hochstehend sind, dass die Kakerlaken des Zeitgeistes nur mit den Mitteln von Hass und Hetze dagegen anzukommen meinen. Etwa die WAZ – 6.1.2022 eine ganze (!!) Seite! Zweien davon gehöre ich nicht an. Das hindert nüchterne Analyse  nicht.   Zeitlich wie von mir gereiht entstanden. Wer wie ich in Chartwell war, und dort Churchills Bibliothek gesehen hat, auch von ihm Schriften gelesen hat, sieht im Vergleich die elende gerade auch geistige Jämmerlichkeit der Nazis, die sich gegen Juden aufkröpften. Klar, in allen Gruppen gab und gibt es vereinzeltes Fehlverhalten, sogar Verbrechen. In ihnen aber systemkennzeichnend Übles zu sehen , ist aber pervers. Selbstredend gab es die Brüder Sklarek, wie in Prozessen in der Weimarer Zeit aufgearbeitet. Sie waren Juden. Aber deswegen pauschal Hass und Hetze gegen Juden im allgemeinen? Es gab und gibt die seltsamsten “Verbündeten” im Geiste. Ernst Röhm als Homosexueller würde heute im KOPPistischen sog. “Katholizismus” des sog. Z”d”K begeisterte Schwulenpaarungssegnung erfahren.  Alle Gruppierungen haben auch innere Verwerfungen – einige mehr (Katholische Kirche derzeit, AfD in der Selbstzerfleischung der Ausschließeritis ), das Judentum wohl weniger, wenngleich  Henryk Broder auch zackig formuliert   („Rotzfrecher Judenlümmel“ ) , manchmal gegen einen Strom gebürstet.   Aber das corpus insgesamt? Erhaben, stolz, selbstbewusst, wertvoll, werthaft.

zu a) und b) Impfen kostet den Impflingen nichts, auch ist es billiger als Krankenhausaufenthalte, die Ungeimpfte dann beanspruchen.

zu c) dann warten Sie mal weiter.

zu d) Sie gehören also gerne weiter zu den Irrationalen mit Ihrem unwissenschaftlichen Glauben, das sei Ihnen doch gegönnt.

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Nun, geehrter Gast 01-09    14:39, so also kommen wir in Debatte schn weiter.

zu "a) und b)": Den ähnlich wie "Impfen tötet" blödsinnigen Spruch "Impfen kostet  nichts" haben wir also gemeinsam überwunden. Dem zu Impfenden wird keine Kostelast auferlegt. Und Kosten fallen an, werden aber "staatlich" getragen.

Der Rest hängt von Kausalitäten und Wahrscheinlichkeiten ab. Auf den einzelnen bezogen - würde konkret er ohne Impfung erkranken und Krankenhausbehanlungsbedarf haben? Dann wäre in concreto die Impfung, hinderte sie genau diese Entwicklung, billiger, in der Tat. Schwer fällt es mir, mit solchen Erwägungen zwei mir  persönlich nahestehenden Personen etwas zu sagen, bei denen Schwiegervater bzw. Ehemann nach Booster-Impfung kurz danach ( kausal??? ich kann das nicht fachkundig sagen, sie gehen davon  aus) gestorben sind. Im einen Fall wird  mir berichtet, dass den Überlebenden engsten Angehörigen Einsicht in die Krankenunterlagen verweigert worden sei.

Wer sich  gern gegen Freiheitsliebende mit "Kosten" aufgeilt, müsste dann wohl die Langzeit- und auch Kurzzeitfolgen von Impfschäden betrachten, Zu einem anderern Fall wird mir für einen jüngeren Mann eine "Herzmuskelentzündung"  berichtet.

Politische Richtungen der Feindschaft gegen Freiheit  und Recht(s) pflegen gern im Gutmenschentum den Begriff "Nachhaltig" zu verwenden. Da erste Impfstoffe nach meiner Erinnerung erst Dezember 2020 zugelassen und angewendet wurden, verblüfft mich die Unterstellung, man könne nach nun ca 13 Monaten "nachhaltige Langzeitfolgen" beurteilen. Die im Harbarthismus der Klimaspökesentscheidung angenommene Fristigkeit geht darüber hinaus.

zu c) Ja, sag ich doch.

d) Ja, ebenso, den Glauben betrachte ich nicht als im Sinne Einsteins (natur)"wissenschaftlich" fundiert. Dass Sie ihn mir gönnen, ist zwar rechtlich unerheblîch, schadet aber auch nicht. Glaube aber macht den Gläubigen  nicht in anderen Zusammenhängen irrational. 

 

 

 

 

Zu a) und b) nach derzeitigem Kenntnisstand ist Impfen viel billiger als die Behandlungen Impfunwilliger.

Ihre Propaganda gegen das Impfen ist nicht wissenschaftlich belegbar.

zu c) Ich werde Sie erinneren, wenn sich die Vorwürfe erhärtet haben sollten.

zu d) Ihr Glauben entspringt und ist Indiz einer irrationalen Geisteshaltung. Nichts Positives also dabei.

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Sie irren Gast 01-09   17:36. Ich als Dreigeimpfter ( neudeutsch: geboosterter) bin  nicht gegen Impfen. Gegen Impfen mache ich schon gar keine Propaganda. Zur Impfpflicht habe ich bisher keine endgültige Position. Ohne es durchgeprüft zu haben:  a)  Mir scheint verfassungsrechtlich eine Impfpflicht zulässig.  b) Ob sie politisch sinnvoll ist,     ist eher zweifelhaft.

Warum hatten Sie dann meinen Bericht hier zu meiner eigenen Dreifach-Impfung als einen "Propaganda-Spökes" bezeichnet, für den Sie kein Geld ausgeben wollten?

Das ist doch irrational.

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Warum hatten Sie dann selber meinen Bericht hier zu meiner eigenen Dreifach-Impfung einige Tage vorher noch als einen "Propaganda-Spökes" bezeichnet, für den Sie kein Geld ausgeben wollten?

Das ist doch irrational oder ein Ausdruck von zweierlei Maß oder von einer manifesten Persönlichkeitsspaltung.

Besten Gruss

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Das vornehmlich westliche Mainstream-Narrativ über Corona-MRNA-Impfungen scheint wohl durchaus fragwürdig zu sein, wie der Skeptiker Wolf Wetzel heute bei den linksliberalen Nachdenkseiten darlegt, siehe https://www.nachdenkseiten.de/?p=79474

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Die LTO-Presseschau:

Impfpflicht: Im Interview mit der BamS (Roman Eichinger/Burkhard Uhlenbroich) spricht sich Bundesjustizminister Marco Buschmann dafür aus, dass der Bundestag schnell entscheiden solle, ob eine Impfpflicht eingeführt wird und wenn ja, für wen. Außerdem erläutert er, warum aus seiner Sicht eine Impfpflicht auch ohne Impfregister möglich ist.

Heribert Prantl (Sa-SZ) plädiert für eine gesetzliche Impfpflicht. Die einst gelobte Freiwilligkeit sei ohnehin längst ausgehöhlt: Wer sich nicht impfen lasse, der werde zwar nicht festgehalten und zwangsgespritzt, er werde aber gedrängt, "gezwiebelt" und von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen. Prantl meint, er halte es daher für ehrlicher, aus der faktischen auch eine rechtliche Impfpflicht zu machen.

USA – Impfpflicht: Der US-Supreme Court wird demnächst entscheiden, ob die von der Biden-Regierung initiierte Impfpflicht für Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten rechtmäßig ist, schreibt die Sa-SZ (Christian Zaschke). Am Freitag fand dazu eine Anhörung statt.

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Während die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für die ihre Medienangebote konsumierenden Otto-Normalbürger (mehrheitlich Wähler und Rundfunk-Gebührenzahler) seit nunmehr ungefähr 2 jahren weiterhin unverdrossen und sogar mit einer sich selbst steigernden und einem sich selbst aufputschenden Aktivismus und Engagement die angeblich unser aller Leben bedrohende und bevorstehende Corona-Apokalypse an die Wand malen, scheinen international die gut informierten Börsen-Insider eher das Ende der Corona-Pandemie als bevorstehend anzusehen, wie sich aus verschiedenen Börsenkursen und steigenden Investitionen und steigenden Auftragseingängen bei börsennotierten Unternehmen zeigt.

Die Anzahl der Infektionen mag zwar noch steigen, aber die Zahl der Todesopfer und der Hospitalisierungen sinkt offenbar so deutlich, daß bereits im Mai der Übergang von der Pandemie zur Endemie eintreten könnte.

Damit die Impfpflicht womöglich nicht offensichtlich sinnlos wird, sollte sie also so schnell wie möglich durchgepeitscht werden, denn dann kann der Bundestag behaupten, er sei es gewesen der mit seinem Impfpflichtgesetz die Pandemie besiegt habe.

Wenn die Pandemie endet bevor die Impfpflicht in Kraft tritt, dann sehen die Impfpflicht-Aktivisten alt aus.

 

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Die LTO-Presseschau:

Impfpflicht: Die eventuelle Einführung einer Corona-Impfpflicht ist wohl erst später möglich als bisher angenommen, weil der Bundestag im Februar nur eine Sitzungswoche geplant hat. Kanzler Olaf Scholz (SPD) hatte eine Einführung Ende Februar, Anfang März in Aussicht gestellt. In der CDU/CSU-Fraktion gibt es nun Überlegungen, eine Sondersitzung im Februar zu beantragen. Bisher liegen allerdings auch noch keine fraktionsübergreifenden Gruppenanträge vor. SPD-Fraktions-Vize Dirk Wiese betonte, dass eine Impfpflicht nicht kurzfristig wirken könne, sondern eine neue Corona-Welle im kommenden Herbst verhindern soll. Es berichten SZ (Cerstin Gammelin)Welt (Luisa Hofmeier/Nikolaus Doll/Kaja Klapsa) und spiegel.de (Florian Gathmann, Christian Teevs).

Thomas Holl (FAZ) kritisiert, dass Olaf Scholz die Entscheidung über ein wichtiges Vorhaben auf diese Weise "treuherzig zur Gewissensentscheidung jedes Abgeordneten" gemacht habe und nur "kostbare Zeit" vergehe, bis Gruppenanträge formuliert werden. Malte Arnsperger (focus.de) hingegen warnt, dass Eile kein "guter Ratgeber" bei diesem Thema sei und zieht einen Vergleich zur geplanten Impfpflicht in Österreich, die sich auch verzögere, weil man immer wieder auf neue Probleme stoße.

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Die LTO-Presseschau:

Corona – Impfpflicht: Andreas Scheuer (CSU) forderte Kanzler Olaf Scholz (SPD) wegen einer möglichen Verzögerung der Entscheidung über eine Impfpflicht auf, die Vertrauensfrage zu stellen. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich gab dagegen bekannt, dass die SPD Ende Januar einen konkreten Vorschlag für die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht vorlegen will und kündigte an: "Wir werden das im März abgeschlossen haben, ganz klar." Die Spitze der Union hat derweil klargestellt, keinen eigenen Gesetzesvorschlag für eine Impfpflicht vorlegen zu wollen. Aus Reihen der FDP kam der neue Vorschlag, die Impfpflicht zu staffeln und zunächst eine verpflichtende Impfaufklärung einzuführen, bevor beispielsweise Menschen ab 50 Jahren zur Impfung verpflichtet werden. Es berichten die FAZ (Eckart Lohse/Peter Carstens), SZ, Hbl (Jürgen Klöckner)zeit.de und spiegel.de.

focus.de (Matthias Hochstätter) bringt ein Für und Wider zur allgemeinen Impfpflicht und nennt als Kompromiss eine Impfpflicht nur für Ältere oder Vorerkrankte. Dies bezeichnet der Rechtsprofessor Josef Lindner im Interview mit der Welt (Luisa Hofmeier) als verfassungsrechtlich plausiblen Weg. Ohne Altersabstufungen habe man mehrere offene Flanken, wobei es nicht ausgeschlossen sei, dass "Karlsruhe das mit dem Argument einer Grundimmunisierung für alle akzeptiert."

Reinhard Müller (FAZ) kommentiert, dass die Regierung sich beeilen müsse, ein Gesetz zu entwickeln, das dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt. Ob es zur Anwendung komme, sei eine andere Frage. Im Vergleich zum Grundrechtseingriff, der von einer Wehrpflicht ausgehe, sei die Impflicht jedenfalls "ein Klacks."

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In Deutschland neigen Politik und Leitmedien und die Wortführer der Gesellschaft sehr oft zu einer protestantischen Strenge, nehmen Alles sehr ernst, wollen Alles gesetzgerisch regeln, und fordern harte gesetzgeberische Maßnahmen und Gebote und Verbote und gesetzliche Pflichten und harte Strafen, und fordern hartes Durchgreifen der Behörden, nebst Ausgrenzung und Stigmatisierung von Allen die unangepasst sind oder aus der Reihe tanzen.

Dagegen zeigt sich im mehrheitlich katholischen Spanien, daß es auch möglich ist, entspannter und liberaler zu sein.

Siehe dazu etwa folgende Quelle:

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/corona-spanien-strategiewechsel-101.html

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Hierzulande gebraucht der Mainstream zum Thema Klimawandel das Narrativ, das Deutschland durch eine Abschaltung unserer Kohlekraftwerke die ganze Welt retten könne und die Welt retten solle oder sogar müsse.

Auf der Welt gibt es sehr viele Länder, in denen sich Menschen gegen Corona impfen lassen wollen, aber sich nicht impfen lassen können, weil der Impfstoff international ungleich verteilt ist.

Von daher wäre es für die deutsche Bundesregierung, bevor unsere Regierung den Bürgern eine Impfpflicht aufs Auge drücken will, wohl doch eher ethisch geboten, die Impfstoffe jedenfalls zumindest soweit sie hier von den Bürgern nicht gewünscht sind den armen Menschen in den Entwicklungsländern zu überlassen, die sich diese Impfstoffe nicht leisten können.

Bei der WHO fiel heute im Hinblick auf die in Deutschland diskutierte Impflicht das Wort von einer "Luxus-Situation" in Deutschland, und in der Tat erscheint es ungerecht hierzulande Menschen gegen ihren Willen zu einer Impfung verpflichten zu wollen während in Entwicklungsländern sich viele Menschen Impfungen wünschen sie aber nicht bezahlen können.

 

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Die LTO-Presseschau:

Corona – Impfpflicht: Bei seinem ersten Auftritt als Regierungschef in einer Fragestunde des Bundestages erklärte Bundeskanzler Olaf Scholz laut SZ (Nico Fried), dass er eine Impfpflicht für alle ab 18 Jahren befürworte. Einen Gesetzentwurf der Regierung werde es hingegen nicht geben. spiegel.de (Jean-Pierre Zeigler/Dietmar Hipp) gibt einen Überblick über den Stand der Diskussion im Frage-und-Antwort-Format und rechnet z.B. vor, dass im Februar wegen Karneval nur eine Sitzungswoche des Bundestags geplant ist, eine Entscheidung über konkrete Vorschläge frühestens am 14. März fallen und der Bundesrat dann erst im April zustimmen könne.

Im Interview mit der Welt (Luisa Hofmeier) schlägt Rechtsprofessor Josef Lindner vor, ein "Impfpflichtvorratsgesetz" zu schaffen, das eine Impfpflicht dann auslöse, wenn über die zu erwartende Schwere einer neuen Herbstwelle ausreichend Klarheit bestehe.

Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz wiederum erinnert im Staat und Recht-Teil der FAZ daran, dass mögliche Schwierigkeiten in der flächendeckenden Umsetzung durchaus hinzunehmen seien. Schließlich reiche es für die "sozialkommunikative Wirksamkeit von Rechtszwang" meist, wenn Rechtsdurchsetzungswille durch "klug dosierten Ressourceneinsatz selektiv sichtbar werde". Auch zeige sich die Qualität von Verhältnismäßigkeitsprüfungen nicht in Kassationsquoten, sondern in der Maßsstabsbildung, die auch in der angemessenen und pragmatischen Verteilung der verfügbaren Erkenntnislast liege.

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Das Bundesverfassungsgericht hatte seinezeit die Pockenschutzimpfungs-Pflicht als mit der Verfassung in Einklang beurteilt, und hinsichtlich der Masernimpfpflicht für Kindergartenkinder war beim Bundesverfassungsgericht zumindest im vorläufigen Rechtsschutzverfahren (die Hauptsacheentscheidung steht noch aus) keine Verfassungswidrigkeit festgestellt worden.

Auch eine Corona-Schutzimpfungs-Pflicht wird im Grundsatz wohl nicht verfassungswidrig sein, jedoch könnte der Umstand bzw. das Detail, daß die Bundesregierung dabei wohl offenbar neuartige MRNA-Impfstoffe (über deren Langzeitfolgen noch keine langjährigen Erfahrungswerte vorliegen) als für alle Bürger verpflichtend vorschreiben will, zu einem anderen Ergebnis führen. Dieses Problem könnte man vermutlich umgehen, wenn man den Bürgern die freie Wahl lassen würde, sich mit einem MRNA-Impfstoff oder mit einem (vom Prinzip her bei verschiedensten Impfungen bereits lange bekannten und bewährten) Totimpfstoff (was Corona angeht beispielsweise von Sinopharm oder Sputnik) impfen zu lassen. Die große Mehrheit würde sich wahrscheinlich auch wenn sie freie Wahl hat für Biontech oder Moderna (also für MNRA) entscheiden, aber diejenigen Bürger und Bewohner die davor Angst haben sollten sich als Alternative mit einem Totimpfstoff impfen lassen können.

Das wäre nicht nur mit Blick auf Karlsruhe rechtsicherer, sondern auch den betroffenen Menschen gegenüber liberaler.

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Korrektur: Der russiche Corona-Impfstoff Sputnik (übrigens der erste weltweit zzugelassene Impfstoff, über den also die längste Erfahrung vorliegt) ist zwar kein MRNA.Impfstoff, aber auch kein Totimpfstoff, sondern ein sogenannter Vektor Impfstoff.

Totimpfstoffe gegen Corona werden hauptsächlich in China verimpft, sowie neuerdings auch in den USA.

Der US-amerikanische Corona-Impfstoff von Novavax ist ein Totimpfstoff, der inzwischen auch in der europäischen Union zugelassen ist.

Deutschland hat inzwischen in den USA bei Novavax Bestellungen aufgegeben, aber wegen Produktionsengpässen bislang noch keine Lieferungen erhalten.

Lieferungen von Totimpfstoffen aus China wären möglich, allerdings sind diese außer in China zwar auch in den USA zugelassen, aber die Europäische Union hat bislang noch keine Zulassung für chinesische Impfstoffe erteilt (und auch nicht für russische Impfstoffe).

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Die Akzeptanz für eine Impfpflicht wäre vielleicht höher, wenn im Gegenzug für diesen Eingriff in die Bürgerrechte dann andere Eingriffe in die Bürgerrechte endlich aufgehoben würden.

Die Anzahl der auf Corona gestützten Gebote und Verbote ist so hoch, daß fast alle Lebensbereiche erheblich beeinträchtigt sind.

Wenn eine Impfpflicht eingeführt wird, dann sollten zwar die wenig beeinträchtigenden Regeln von

1) Abstand-halten (es sei denn der jeweils Betroffene verzichtet aus freiem Willen gegenüber seinen Mitmenschen darauf daß diese zu ihm den vorgeschriebenen Abstand einhalten) 

und

2) Hände-Waschen (es sei denn der Betreffende hält sich nur in seiner eigenen Wohnung auf)

und

3) Lüften (es sei denn der Betreffende hält sich nur in seiner eigenen Wohnung auf)

und

4) Maske tragen (es sei denn alle Menschen um den Betreffenden herum verzichten aus freiem Willen darauf, daß er eine Maske trägt)

beibehalten werden (zum Schutz der sich in der nähe aufhaltenden Mitmenschen, es sei denn diese verzichten alle darauf),

aber

alle anderen auf Corona gestützten gesetzlichen Gebote und Verbote sollten dann aufgehoben werden,

einschließlich der auf Corona gestützten Eingriffe in das Versammlungsrecht.

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Eine Rückkehr zur parlamentarischen Verabschiedung von Gesetzen zur Eindämmung der Pandemie ist für mich bereits erkennbar (auch wenn Einige sich noch zieren), aber die Geschwindigkeit der Verbreitung der Omikron-Variante ist so hoch, daß nun bereits eine Test-Priorisierung von PCR-Tests erfolgt, da die Labore an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen, und das hat ja auch die Exekutive auf den Weg gebracht.

Gehen wir davon aus, daß weder bei Corona bereits alle Varianten in der Zukunft schon vollkommen beherrschbar sind, noch das für neue Viren schon gelten wird, dürfen m.E. auch ergänzende allgemeine oder nach Alter oder Tätigkeit eingeschränkte Impfpflichten nicht a priori schon für eine Neufassung des IfSG ausgeschlossen werden.

Beste Grüße

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Die Frage nach Führung wird m.E. zu Recht inzwischen gestellt, wenn auch der Bundeskanzler Scholz sich nur als Privatperson dazu äußern möchte.

Ein altes Sprichwort aus der Erfahrung von Jahrhunderten:

Bei Mißerfolg wird ein Kind rasch zum Waisenkind, bei Erfolg ist an stolzen Müttern unf Vätern jedoch kein Mangel.

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Wenn der Gesetzgeber eine Corona-Impfpflicht einführt, dann müßte der Gesetzgeber dann eigentlich konsequenterweise auch die eine vorbehaltlose und volle Haftung für Impfschäden und Nebenwirkungen übernehmen, aber das will der Gesetzgeber jedenfalls nach bisherherigem Stand anscheinend nicht.

Es wäre auch sehr wiedersprüchlich, wenn der den Corona-Impfstoff verimpfende Arzt von den zu impfenden Personen verlangt, eine Nebenwirkungs-Aufklärungsblatt und eine sogenannte Einwilligungserklärung zu unterschreiben, wenn es in Wirklichkeit gar nicht dem freinen Willen der zu impfenden Person entspricht, sich impfen zu lassen, sondern wenn er dies lediglich aufgrund einer ihm vom Gesetzgeber auferlegten Pflicht gezwungenermaßen über sich ergehen lässt.

Wenn der Bürger aber den Aufklärungsbogen und die Einwilligungserklärung nicht unterschreibt, dann betrachten es die Ärzte (die kein eigenes Haftungsrisiko eingehen wollen) als zu riskant, die Personen zu impfen.

In diesen Fällen könnte aber wohl keine gerichtliche Vormundschaft oder Pflegschaft oder Betreuung angeordnet werden, und ein gerichtlich bestellter Betreuer könnte dann wohl nicht an Stelle des Patienten die Einwilligungserklärung wirksam unterschreiben, denn die Patienten sind ja voll geschäftfähig und handlungsfähig, so daß eine Vormundschaft oder Pflegschaft oder Beteuung nicht gerechtfertigt wäre.

Viele Politiker wollen aber wohl genau sowas in der Art, viele Politiker wollen die Bürger quasi entmündigen und bevormunden.

Aber es erscheint zumindest zweifelhaft, ob sowas mit der grundgesetzlich garantierten Menschenwürde vereinbar wäre.

 

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Aber es erscheint zumindest zweifelhaft, ob sowas mit der grundgesetzlich garantierten Menschenwürde vereinbar wäre.

Wenn man die Impfpflicht gut überlegt und richtig macht, ist sie verfassungsgemäß, vgl. heute hier.

Es wäre auch sehr wiedersprüchlich...

Was meinen Sie mit "wiedersprüchlich"? So etwas wie Wiedergänger, Wiederholung oder Wiedervereinigung oder wieder was? Ich kenne das Wort nicht.

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Die LTO-Presseschau:

Österreich – Corona-Impfpflicht: Am Donnerstag wird das österreichische Parlament über die Einführung einer Corona-Impfpflicht abstimmen. Anders als im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehen, soll die Impfpflicht nur für Menschen über 18 Jahren gelten, nicht bereits für Jugendliche ab 14 Jahren. Laut Gesetzentwurf wird zunächst jeder Haushalt schriftlich informiert. Ab dem 16. März wird die Polizei stichprobenartig den Impfstatus kontrollieren. Wer dann nicht geimpft ist, muss eine Buße von 600 Euro entrichten. Zahlt er nicht oder legt erfolglos Widerspruch ein, droht eine Strafe von bis zu 3600 Euro. Höchstens viermal pro Jahr kann man mit einer solchen Buße belegt werden. In einer dritten Phase legt die Regierung einen Stichtag fest, zu dem jede ungeimpfte Person ein Erinnerungsschreiben erhält. Zugrunde liegt das elektronische Impfregister, das für diesen Einsatz aber derzeit noch nicht bereit ist. Wer zu diesem Stichtag nicht geimpft ist, erhält dann in einem automatisierten, flächendeckenden Verfahren eine Strafverfügung. Mo-FAZ (Stephan Löwenstein) und spiegel.de berichten. Im Interview mit der Mo-Welt (Christoph B. Schiltz) erläutert die österreichische Verfassungsministerin Karoline Edtstadler, warum sie die Neuregelung für notwendig hält.

USA – Corona-Impfpflicht: Der US-Supreme Court hat die Impf- bzw. Testpflicht für die insgesamt etwa 80 Millionen Angestellten großer Unternehmen gekippt. Die Anordnung überschreite wahrscheinlich die Kompetenz der zuständigen Behörde, stellte das Gericht fest. Zulässig sei aber die Impfpflicht in den staatlich unterstützten Teilen des Gesundheitswesens, wo 10 Millionen Menschen arbeiten. Sa-FAZ (Winand von Petersdorff)Sa-SZ (Christian Zaschke) und LTO berichten.

Deutschland – Corona-Impfpflicht: Der FDP-Politiker Andrew Ullmann stellt im Interview mit der Mo-taz (Jasmin Kalarickal) seinen Gruppenantrag für eine Impfpflicht ab 50 vor. Er sieht ein Stufenmodell vor, bei dem vor der Impfung eine professionelle Aufklärung durch ein verpflichtendes Arztgespräch stattfinden soll. Eine Impfpflicht soll dann nur für alle ab 50 gelten, weil nicht vorerkrankte Unter-50-Jährige die Krankenhausinfrastruktur nur minimal belasten. Explizit spricht sich Ullmann gegen den von Wolfgang Kubicki (FDP) eingebrachten Antrag aus. Einfach nur zu sagen, wir erhalten den Status quo und die Verweigerer können weiter verweigern, sei keine Lösung, sagt Ullmann.

Der Spiegel (Dietmar Hipp) erläutert, woran sich die Zulässigkeit einer allgemeinen Impfpflicht messen lassen muss. Um vor dem Bundesverfassungsgericht zu bestehen, müsste sie einen legitimen Zweck erfüllen und es müsste geprüft werden, ob es nicht mildere Mittel gäbe. Eine zentrale Frage sei zudem aus verfassungsrechtlicher Sicht, wie sich eine allgemeine Impfpflicht durchsetzen ließe. Denn könne die allgemeine Impfpflicht gar nicht kontrolliert und durchgesetzt werden, könnte sie allein schon aus diesem Grund verfassungswidrig sein. Skeptisch zur konkreten Umsetzung meldet sich der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes Ulrich Silberbach im FAZ-Einspruch zu Wort. Deutschland sei weder personell noch bezüglich seines Digitalisierungsstandes auf eine solche Aufgabe vorbereitet. Eine Pflicht ohne Kontrollen und Sanktionen werde aber ein Papiertiger bleiben. Auch die Sa-FAZ (Helene Bubrowski/Marlene Grunert) untersucht die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer möglichen Impfpflicht und weist darauf hin, dass sich auch Erkenntnisse über Wirkungen und mögliche Nebenwirkungen der Impfung auswirken.

Es sei gut möglich, dass eine Impfpflicht vor dem Bundesverfassungsgericht bestehe, meint Helene Bubrowski (FAS). Wie die Entscheidung über die Bundesnotbremse gezeigt habe, sei Karlsruhe in der Krise großzügig. Aber stets bis zur roten Linie zu gehen, die das Grundgesetz aufzeige, sei noch kein Ausweis guter Politik. Besser wäre es, endlich überall in Deutschland Impfangebote zu schaffen, die so niedrigschwellig seien, dass man ständig darüber stolpere.

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Zahlreiche Impfungen (z.B. gegen Hepatitis) werden den Bürgern verweigert, und zwar mit der Begründung, daß die Impfungen Risiken und Nebenwirkungen hätten. In Deutschland erhält man in der Konsequenz nur dann eine Hepatitis-Impfung, wenn man zu einer sogenannten Risikogruppe gehört oder in ein sogenanntes Hochrisikogebiet verreist, obwohl Hepatitis auch in Deutschland verbreitet ist. Die gleiche Überlegung, nämlich, daß wegen der Risiken und Nebenwirkungen einer Impfung vielleicht besser nur derjenige gegen Corona nur geimpft werden muss, der entweder zu einer Risikogruppe gehört (z.B. zu den über 70-jährigen) oder in ein Hochrisikogebiet (z.B. nach Südafrika oder in die USA) einreist, lässt sich anstellen. Es sei denn, das Bundesgesundheitsministerium und das RKI und die StikO würden ihre Haltungen zu Hepatitisimpfungen aufgeben. Aber solange die an ihren bisherigen Haltungen festhalten, erscheint eine allgemeine Corona-Impfpflicht doch wohl inkonsequent oder widersprüchlich zu sein.

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Die LTO-Presseschau:

Österreich – Corona-Impfpflicht: Am Donnerstag will das österreichische Parlament über den Gesetzentwurf zur Einführung einer Impfpflicht gegen das Coronavirus abstimmen. Diese soll dann ab Anfang Februar für alle Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Österreich gelten, wobei Ausnahmen für Schwangere und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, vorgesehen sind. Personen, die einer Impfaufforderung nicht nachkommen und einen gesetzten Impftermin verstreichen lassen, drohen dann vierteljährlich Bußgelder und Strafen zwischen 600 und 3.600 Euro. Es berichten nun auch die SZ (Cathrin Kahlweit) und LTO.

In einem separaten Kommentar begrüßt Cathrin Kahlweit (SZ) die "sachte" Impfpflicht des neuen österreichischen Kanzlers Karl Nehammer (ÖVP). In einem Land, bei dem die Rechtspopulisten bei 20 Prozent stehen, berge eine harte Impfpflicht ein enormes politisches Risiko, weshalb "Abwägung und Maß" hier genau richtig angesetzt seien.

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Die LTO-Presseschau:

Österreich – Corona-Impfpflicht: Am Donnerstag will das österreichische Parlament über den Gesetzentwurf zur Einführung einer Impfpflicht gegen das Coronavirus abstimmen. Diese soll dann ab Anfang Februar für alle Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Österreich gelten, wobei Ausnahmen für Schwangere und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, vorgesehen sind. Personen, die einer Impfaufforderung nicht nachkommen und einen gesetzten Impftermin verstreichen lassen, drohen dann vierteljährlich Bußgelder und Strafen zwischen 600 und 3.600 Euro. Es berichten nun auch die SZ (Cathrin Kahlweit) und LTO.

In einem separaten Kommentar begrüßt Cathrin Kahlweit (SZ) die "sachte" Impfpflicht des neuen österreichischen Kanzlers Karl Nehammer (ÖVP). In einem Land, bei dem die Rechtspopulisten bei 20 Prozent stehen, berge eine harte Impfpflicht ein enormes politisches Risiko, weshalb "Abwägung und Maß" hier genau richtig angesetzt seien.

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Die LTO-Presseschau:

Österreich – Corona-Impfpflicht: Am Donnerstag will das österreichische Parlament über den Gesetzentwurf zur Einführung einer Impfpflicht gegen das Coronavirus abstimmen. Diese soll dann ab Anfang Februar für alle Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Österreich gelten, wobei Ausnahmen für Schwangere und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, vorgesehen sind. Personen, die einer Impfaufforderung nicht nachkommen und einen gesetzten Impftermin verstreichen lassen, drohen dann vierteljährlich Bußgelder und Strafen zwischen 600 und 3.600 Euro. Es berichten nun auch die SZ (Cathrin Kahlweit) und LTO.

In einem separaten Kommentar begrüßt Cathrin Kahlweit (SZ) die "sachte" Impfpflicht des neuen österreichischen Kanzlers Karl Nehammer (ÖVP). In einem Land, bei dem die Rechtspopulisten bei 20 Prozent stehen, berge eine harte Impfpflicht ein enormes politisches Risiko, weshalb "Abwägung und Maß" hier genau richtig angesetzt seien.

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Interessant, daß österreichische Journalisten heutzutage mehr Angst haben vor einer demokratischen Partei (die inhaltlich freiheitlich, und vom Stil her populistisch mit nationalen Untertönen ist), als vor dem durch eine Regierung eingeleiteten Abbau von Grundrechten und vor durch die Regierung vorgenommenen Grundrechtseingriffen.

Hüben wie drüben glauben wohl viele Leute an das gängige Narrativ, daß Gefahren für Frieden, Freiheit, Verfassung, Demokratie und Bürgerrechte, vermeintlich nur und ausschließlich von Nationalisten ausgehen könnten. Ausgeblendet werden aus der sogenannten politischen Mitte kommende Grundrechts-Abbauer, wie etwa Franz von Papen oder Kurt von Schleicher oder Engelbert Dollfuß oder Kurt Schussnigg, oder auch von der politischen Linken kommende Freiheitsgegner wie etwa Robespierre oder Lenin oder Egelhofer oder Ulbricht oder Grotewohl oder Pieck.

Gefahren für Frieden, Freiheit, Verfassung, Demokratie und Bürgerrechte, können grundsätzlich von allen Politikern kommen, das heißt, nationalistisch oder rechtspopulistisch zu sein ist (entgegen den von vielen Medien vermittelten Gefühl) keine unabdingbare Voraussetzung dafür.

Für viele Menschen nimmt die Wichtigkeit von Frieden, Freiheit, Verfassung, Gewaltenteilung, Rechtsstaat, Demokratie, Sozialstaat, und Bürgerrechten, gefühlt auch ab, und insbesondere junge Leute interessieren sich dafür nicht mehr so besonders, sondern "der Kampf gegen rechts" oder "der Kampf gegen die Erderwärmung und gegen Kohlenstoffdioxid" oder die LGBT-Agenden (oder LSBTI-Agenden) und der Feminismus erscheinen ihnen höherrangiger und wichtiger.

Eine Impfpflicht könnte zwar medizinisch bzw. im Sinne der Volksgesundheit vielleicht durchaus eine gute Sache sein, aber es ist doch für Intellektuelle sehr besorgniserregend wie man Impfskeptiker ausgrenzt und abwertet und diffamiert und entrechtet und dämonisiert, und wie desinteressiert und unsensibel und sorglos man in weiten Teilen der Gesellschaft bereit ist Grundrechtseingriffe klaglos hinzunehmen und diejenigen die Grundrechtseingriffe beklagen zu Feindbildern zu stempeln.

 

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Großbritannien ist Deutschland oft etwas voraus.

Margaret Thatcher setzte dort neokonservative und neoliberale Politik durch, als CDU und CSU in Deutschland noch in der Opposition waren, und auch später zögerte Helmut Kohl zunächst sehr lange damit, Margaret Thatcher nachzueifern.

Jetzt setzt im modernen Großbritannien Boris Johnson die faktische Abschaffung der Gewaltenteilung durch, und auch die Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit werden auf der Insel erheblich eingeschränkt.

Das vergleichsweise etwas altmodischere Deutschland wird wohl bald folgen, und hehre Ziel, dies das dann rechtfertigen, werden sich erfahrungsgemäß wohl ohne Schwierigkeiten finden (vielleicht reicht ja schon das Ziel der Corona-Eindämmung, dann spricht der Mainstream ja nicht etwa kritisch von Grundrechtseingriffen sondern euphemistisch von "Schutzmaßnahmen").

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Zweifel daran, ob eine allgemeine Corona-Impfpflicht verfassungsgemäß wäre, hat unter anderem wohl auch der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht Hans-Jürgen Papier, jedenfalls meldet der Deutschlandfunk dies, siehe:

https://www.deutschlandfunk.de/ex-verfassungsrichter-papier-bezweifelt-dass-allgemeine-impfpflicht-grundgesetzkonform-waere-100.html

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Die LTO-Presseschau:

Corona - Impfpflicht:  Die SZ (Wolfgang Janisch) analysiert die heterogenen Motive der Impfgegner:innen und stellt in Frage, ob eine Impfpflicht die bestehenden Ängste beseitigen könne. Vielmehr könne eine Impfpflicht laut der so genannten Cosmo-Studie, starke Gefühle von Ärger hervorrufen – und den großen Wunsch nach Vermeidung. 

Der Beamtenbund (dbb) zweifelt laut LTO an der Umsetzbarkeit einer Impfpflicht. Mit ihrer derzeitigen Ausstattung seien die Behörden kaum in der Lage, die Einhaltung sinnvoll zu kontrollieren. Der Beamtenbund warnte vor einem weiteren Vertrauensverlust der Bürgerinnen und Bürger in ihren Staat. taz.de (Tanja Tricarico/Frederik Erikmanns), und spiegel.de geben einen Überblick über die politische Diskussion zu einer möglichen allgemeinen Corona-Impfpflicht.

Laut LTO will Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) über eine Impfpflicht für Beschäftigte im Justizvollzug diskutieren. Sie vergleicht hierzu den Justizvollzug mit der Pflege, wo ab März eine einrichtungsbezogene Impfpflicht besteht. Im Justizvollzug sei die Ansteckungsgefahr ähnlich groß wie in Alten- und Pflegeeinrichtungen.

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Die LTO-Presseschau:

Corona – Impfpflicht: Die Ex-Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier und Udo Di Fabio zeigen sich gegenüber focus.de (Göran Schattauer) skeptisch, ob eine Corona-Impfpflicht derzeit verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen würde. Man wisse noch zu wenig über die Gefährlichkeit der neuen Omikron-Variante und über die Wirksamkeit einer entsprechenden Impfung.

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Die seit Anfang 2020 auf Corona gestützten gesetzlichen Gebote und Verbote sowie die damit verbundenen Fremdbestimmungen und Überwachungen und Einschränkungen in der freien Entfaltung der Persönlichkeit und der Dauerstress, sowie auch die von den Leitmedien geschürten Ängste vor Infektionen und die daraus folgenden "freiwilligen" Kontaktbeschränkungen, führten wohl, wie Beobachtungen in den USA nahezulegen scheinen, zu Depressionen, zu Willensschwäche, zu Antriebstörungen, zu Angststörungen, zu Vereinsamung, zu Bewegungsmangel, zur einem schlechteren allgemeinen Gesundheitszustand und Fitnesszustand, zu einer geminderten Gelenkigkeit und Beweglichkeit, zur Verlangsamung von Reflexen und Bewgungsabläufen, und insbesondere auf ihre Umwelt und Lebensbedingungen empfindlich reagierende kleine Kinder und Kleinkinder und Babys, blieben in ihrer Entwicklung erheblich hinter der für ihr jeweiliges Alter bis 2019 als durchschnittlich beobachteten Entwicklung zurück.

Falls die Regierung nun auch noch versuchen sollte die Menschen mit einem Impfstoff vor dem die Menschen Angst haben gegen deren Willen zu impfen, könnten all die bisher bereits beobachten Beeinträchtigungen in der Entwicklung und Psysche wohl noch weiter ansteigen.

Solche Nachteile wären als Kollateralschäden einer Impfpflicht in Kauf zu nehmen, wenn es um die Bekämpfung einer neuen Pestwelle ginge, oder um eine die Welt überollende Pocken- oder Ebola-Epidemie ginge, aber ob Maßnahmen gegen das vergleichsweise viel weniger letale Corona-Virus die in-Kauf-Nahme derartiger Belastungen rechtfertigt, erscheint bei nüchterner Betrachtung doch sehr zweifelhaft.

Freilich haben die leitenden großen Massenmedien mit ihrer einseitigen und teilweise dramatisierenden Corona-Berichterstattung seit nun ungefähr 2 Jahren viele Bürger so "sturmreif" geschossen, daß vielen Bürgern die Willenskraft zur Verteidigung ihrer Grundrechte abhanden gekommen ist, und die Angst vor dem Virus dominiert.

Angst ist aber kein guter Ratgeber, und zwar weder für die Corona-Hysteriker, noch für die Corona-Leugner.

Allerdings machen Massenmedien leider mit neutralen sachlichen Informationen viel weniger Quote als mit Stimmungsmache und Emotionen.

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Die großen Leitmedien begnügen sich heutzutage nicht mehr damit die Wähler zu beinflussen, sondern sie möchten offenbar auch den Gesetzgeber beeinflussen (oder vielleicht am Liebsten sogar lenken?), und tatsächlich haben sie bereits großen Einfluss gewonnen.

Im Gegensatz zu den gewählten Abgeordneten sind die Leitmedien allerdings nicht demokratisch legitimiert, und sie haben kein Mandat, und tragen (juristisch) keine Verantwortung.

In den großen Medien-Kampagnen der letzten Jahre haben die Leit-Medien immer mehr Einfluss genommen, da sie sich zunehmend Zeitgeistkonformer verhielten, wobei sie den Zeitgeist selbst mitprägten.

In der Schweiz ist es durch einen Whistle-Blower publik geworden, daß die großen Leitmedien dort hinter verschlossenen Türen mit den jeweiligen Regierungen konform gehen und die Regierungspolitik nicht ernsthaft in Frage stellen, sondern als vermeintlich alternativlos (TINA) darstellen.

Den Kindern wird in der Schule durch die Lehrer erzählt, die großen Medien würden den Regierungen kritisch auf die Finger schauen und sie wie eine Art Prüfer oder Revisor kritisch kontrollieren, aber in Wirklichkeit versuchen einige Medien gemeinsam mit einigen Spitzenpolitikern die Meinungen der Wähler zu lenken, und auch die Meinung der Abgeordneten zu lenken.

Unvoreingenommene, ergebnisoffene Pro- und Contra-Debatten, werden zunehmend rarer, und wer sich machtkritisch äußert, dem wird von Oben herab dann gleich das Etikett "Staatsfeind" oder "Verfassungsfeind" angeklebt.

Anstatt entschlossen gegen echte Verfassungsfeinde (Antidemokraten, Rechtsextremisten, Linksextremisten, Islamisten, ...) vorzugehen, werden diejenigen, die auf Diskrepanzen zwischen der geschiebenen Verfasung oder dem Geist des Grundgesetzes und der politischen Praxis hinweisen, zu vermeintlichen Staatsfeinden oder Verfassungsfeiden abgestempelt, damit sich möglichst Niemand der noch etwas zu verlieren hat traut sich eine eigene Meinung zu bilden oder gar Kritik zu üben.

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Die von Bundeskanzler Olaf Scholz und Vizekanzler Robert Habeck geführte Bundesregierung strebt zwar eine Impfpflicht an, scheut aber davor zurück, selbst einen Gesetzesentwurf dazu einzubringen, sondern möchte den schwarzen Peter einer unübersichtlichen interfraktionellen Gruppe von Abgeordeneten zuschieben, vermutlich, damit wenn das Bundesverfassungsgericht das Gesetz für verfassungswidrig erklärt, die Wähler nicht die Regierung für das verfassungswidrige Gesetz verantwortlich machen, sondern irgendwelche unbekannten Abgeordneten, mit denen die Regierung dan nichts zu tun gehabt haben will.

Der Umstand, das die (in Gegensatz zu den einzelnen Abgeordneten) über einen großen ministeriellen Gesetzentwurfs-Apparat verfügende Bundesregierung die Verantwortung für das von ihr angestrebte Gesetz bereits im Vorhinein abschieben will, könnte man wohl als Indiz dafür werten, daß die Bundesregierung selber nicht an die Verfassungmäßigkeit glaubt (bzw. davon nicht überzeugt ist sondern sich unsicher ist), aber das Gesetz erst einmal haben will, denn bis zur Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde werden ja erfahrungsgemäß viele Jahre ins Land ziehen.

Jedenfalls sieht Rupert Scholz die von der Bundesregierung angestrebte allgemeine Corona-Impfpflicht im Hinblick auf die Verfassungsgemäßheit wohl eher kritisch.

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Jedenfalls sieht Rupert Scholz die von der Bundesregierung angestrebte allgemeine Corona-Impfpflicht im Hinblick auf die Verfassungsgemäßheit wohl eher kritisch.

Die FAZ (heute) sieht das anders, nämlich als Entgegenkommen, bzw. Zurückhaltung gegenüber der FDP, die das kritisch sieht, weil sie es im Wahlkampf so vertreten hatte und jetzt von dieser Position nicht so leicht weg kommt.

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Die LTO-Presseschau:

Corona – Impfpflicht: Am kommenden Mittwoch will der Bundestag erstmals im Plenum über eine allgemeine Impfpflicht diskutieren. Viele politisch Verantwortliche schienen sich wirklich aufrichtig von der offenen Debatte zu erhoffen, dass sie eine höhere Legitimation erzeuge, schreibt die Mo-SZ (Johan Schloemann) und verweist auf frühere Debatten, die in der Abstimmung "freigegeben" wurden. Wenige Tage vor der "Orientierungsdebatte" haben sieben Abgeordnete um Dirk Wiese (SPD), Janosch Dahmen (Grüne) und Katrin Helling-Plahr (FDP) einen neuen Antrag angekündigt. Vorgesehen ist eine auf zwei Jahre befristete allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren, die für nicht mehr als drei Impfungen gelten und über Bußgelder durchgesetzt werden soll, wie Mo-FAZ (Kim Björn Becker)Mo-SZ und zeit.de berichten. In der Mo-FAZ (Eckart Lohse) wird Dirk Wiese vorgestellt. Im Gespräch mit der BamS (Thomas Block/Angelika Hellemann u.a.) erläutern Wolfgang Kubicki (FDP) und Janosch Dahmen, warum sie gegen (Kubicki) beziehungsweise für (Dahmen) eine Impfpflicht sind.

Kim Björn Becker (Mo-FAZ) findet eine Befristung der Impfpflicht sinnvoll, denn sie nehme Vorgaben der Justiz auf, die einschränkende Corona-Maßnahmen bisher am ehesten akzeptierte, wenn sie zeitlich begrenzt waren. Es bestehe allerdings auch das Risiko, dass Unentschlossene die Regelung als zu zögerlich wahrnehmen und dann versuchten, sich mit einer Verweigerung über die Zeit zu retten. Reinhard Müller (Sa-FAZ) kritisiert die bisherige Untätigkeit des Gesetzgebers in Bezug auf eine gesetzliche Impfpflicht. Wenn schon das Gewissen, das alle Abgeordneten hoffentlich stets befragen, bei der Impfpflicht nun besonders in den Vordergrund geschoben werde, so wäre es doch absurd, "wenn eine gewissenlose (Nicht-)Entscheidung" herauskomme, so Müller.

Eine Impfpflicht scheitere verfassungsrechtlich zwar nicht an der Geeignetheit und der Erforderlichkeit, würde jedoch einer Angemessenheitsprüfung nicht standhalten, meint Rechtsprofessorin Ute Sacksofsky im Verfassungsblog. Bei der Beurteilung der Intensität des Eingriffes gehe es nicht um eine "objektive" Einschätzung, vielmehr komme es bei Grundrechten "auf das Selbstverständnis der Betroffenen an, welches allenfalls einer Plausibilitätskontrolle unterzogen werden" könne. Der zeitlich gesehen kurze und insgesamt graduelle Vorteil durch eine Impfung würde den gravierenden Eingriff, den eine Impfpflicht mit sich bringe, nicht aufwiegen, so Sacksofsky.

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Die LTO-Presseschau:

Corona — Impfpflicht: In Interviews mit der FAZ (Kim Björn Becker) und mit spiegel.de (Severin Weiland) erläutert der FDP-Bundestagsabgeordnete Andrew Ullmann einen von ihm mitinitiierten Gruppenantrag, Ungeimpfte zunächst zu einem Aufklärungsgespräch mit einem Arzt zu verpflichten und in einem zweiten Schritt gegebenenfalls nur eine Impfpflicht für Über-50-Jährige einzuführen.

Im FAZ-Einspruch erläutert der Grünen-Bundestagsabgeordnete Till Steffen den von ihm am Freitag mitpräsentierten Gruppenantrag für eine Impfpflicht für alle Volljährigen. Eine Impfpflicht für Ältere sei nicht ausreichend, weil auch Jüngere "andere Menschen, die anfälliger für schwere Verläufe sind" gefährdeten.

Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz kritisiert auf dem Verfassungsblog einen Beitrag der Rechtsprofessorin Ute Sacksofsky von voriger Woche. Darin hatte sie bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Impfpflicht auf das Empfinden der Kritiker:innen abgestellt, weil die Wissenschaft immer eine Wissenschaft der Mehrheit sei. "Letztlich wird von Ute Sacksofsky ein grundrechtsdogmatischer Radikalrelativismus gepredigt, der dann allen Menschen zugesteht, ihre persönlichen Wahrheiten auf Kosten anderer zu pflegen – eine Ellenbogen-Esoterik der Selbst-Empfindsamen."

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Die LTO-Presseschau:

Corona – Impfpflicht: Am heutigen Mittwochnachmittag findet im Bundestag die erste Debatte über eine allgemeine Impfpflicht statt. Eine Einordnung der Rechtslage nimmt der SWR-RadioReportRecht (Klaus Hempel) vor. Die SZ (Henrike Roßbach/Mike Szymanski) widmet der anstehenden Debatte ihr "Thema des Tages". Auch LTO erläutert vorab die bislang bekannten Gruppen-Anträge und errechnet, dass bei einer Entscheidung im Bundestag Ende März unter Berücksichtigung einer dreimonatigen "Schonfrist" eine Impfpflicht ab Juni, Juli oder August greifen werde.

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Die Impfpflicht wird von vielen Werktätigen als Berufsverbot empfunden werden, auch wenn sie das objektiv nicht ist.

Wer ernsthaft große Angst vor der Impfung hat, wird einen Zwang zur Impfung ähnlich wie eine Vergewaltigung bzw. wie eine demütigende Überwältigung und Fremdbestimmung empfinden. Seelisches Leid und psychische Störungen könnten bei denjenigen die Angst vor der Impfung haben hervorgerufen werden. Die vorgesehenen Geldstrafen werden in erster Linie die kleinen Leute treffen (und ggf. zu Ersatzfreiheitsstrafen oder bei Zahlungsunfähigkeit und Nichtabgabe einer eidesstattlichen Versicherung zu Zangshaft führen), während Filmstars, Politiker, Profi-Sportler, und andere Besserverdienende, sich freikaufen können. 

Betretungsverbote für Betriebstätten, sei es für Arbeitgeber, Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter, Lieferanten, Service-Dienstleister, Kunden, bedeuten für die Gewerbetreibenden harte Eingriffe in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebtrieb.

Die Steuermindereinnahmen und Sozialabgabenmindereinnahmen werden zu einem Absenken des Leistungsniveaus der Sozialversicherungen einschließlich der Krankenkassen führen.

All die Kollateralschäden einer Impfpflicht werden möglicherweise zu mehr Toten führen als Omnikron.

Leider neigt das Establishment in Deutschland und Österreich dazu, keine Lust zu haben bzw. keine Empathie zu haben auf die Befindlichkeiten von Bürgern die in der Minderheit sind Rücksicht zu nehmen, sondern die Obrigkeit neigt meist zu der Haltung "Sollen sie sich doch unserem Willen bzw. der Macht beugen und sich fügen, dann geschieht ihnen auch nichts!".

Und manche im Establishment befürchten wohl, zuviel Empathie und Rücksichtnahme schade womöglich der Karriere.

Daher werden die Impfskeptiker nicht wirklich als mündige Bürger betrachtet und respektiert, sondern man will sie wie ein "guter Hirte" durch Sanktionen auf den "richtigen Weg" führen.

Und wer sich wehrt, der wird nicht als Betroffener angesehen, sondern als Querulant oder Störenfried.

Das alles hat wohl eher wenig mit dem Geist des Grundgesetzes zu tun, sondern wohl sehr viel mehr mit "Realpolitik".

Die Bürger sollen über ein durch die Obrigkeit hingehaltenes Stöckchen springen und lernen zu gehorchen.

In den vergangen Tagen haben bereits einige Politiker aus den Partien des Regierungslages ihren Unmut über Demonstrationen geäußert, und in anklagendem Ton beklagt, viele der Leute die in letzter Zeit demonstrierten wollten sich ganz grundsätzlich nichts befehlen lassen und nicht gehorchen und nicht folgsam sein.

Wenn Bürger selbsbestimmt leben wollen und wenn Bürger Freiheit fordern, wird es immer einige Vertreter von Staat und Politik geben die das unerträglich und empörend finden.

Regierungspolitker empören sich über sich zu Meinungskundgebungen versammelnde Bürger, und erhalten Beifall von ARD und ZDF.

Die Gesamtsituation ist in einer Schieflage, aber das wahrzunehmen ist gar nicht so leicht, da der Mainstream sehr dominant ist und das Establishment unterstützt.

Um einen Sachverhalt vorbehaltlos zu analysieren und zu bewerten, sollten an abstahieren, und vergleichen, wie man bei Auswechselung von Ort und Zeit und Thema in einer abstrakt vergleichbaren Situation urteilen würde.

 

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Ausgangsfall des Podcast-Gesprächs mit Andrea Kießling, auf das schon oben im Leitbeitrag hingewiesen und zur Diskussion gestellt wurde, war die gesetzliche Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in § 20a IfSG und deren Vereinbarkeit mit Grundrechten, insbesondere dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) und dem Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 GG).

Als Ziel des Gesetzes nennt Andrea Kießling den Schutz der vulnerablen Personen, die sich in den betreffenden Einrichtung befinden und in der Regel immungeschwächt oder vorerkrankt sind. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Bedienstete dieser Einrichtungen soll "Patienten" vor Ansteckung durch das Personal schützen. Das ist ein legitimes Ziel, den der Gesetzgeber mit der Impfpflicht verfolgt.

Verfassungsrechtliche Bedenken ergeben sich aber bereits aus der Geeignetheit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Denn die Impfung des Personals schützt es nicht vor Ansteckung und damit nicht den vulnerablen und geschützten Patientenkreis infiziert zu werden.
 
So heißt es im Gesetzentwurf BT-Drs. 20/188, Seite 37:

"Geimpfte und genesene Personen werden seltener infiziert und werden somit auch seltener zu Überträgern des Coronavirus SARS-CoV-2. Zudem sind sie, wenn sie trotz Impfung infiziert werden sollten, weniger bzw. für einen kürzeren Zeitraum infektiös. Das Risiko, das von Geimpften oder Genesenen ausgeht, ist somit deutlich geringer als bei Personen, die über keine Immunisierung aufgrund eines vollständigen Impfschutzes oder einer durchgemachten Infektion verfügen."

Mag diese Einschätzung des Gesetzgebers zu den Vorgänger-Varianten des Coronavirus noch zutreffend sein. Für die Omikron-Variante bestehen derzeit noch keine derartigen Erkenntnisse. Das RKI schreibt auf seiner Homepage:

"Können Personen, die vollständig geimpft sind, das Virus weiterhin übertragen?

[...]

In der Summe ist das Risiko, dass Menschen trotz Impfung PCR-positiv werden und das Virus übertragen, unter der Deltavariante deutlich vermindert. Wie hoch das Transmissionsrisiko unter Omikron ist, kann derzeit noch nicht bestimmt werden. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass Menschen nach Kontakt mit SARS-CoV-2 trotz Impfung PCR-positiv werden und dabei auch Viren ausscheiden und infektiös sind. Dabei können diese Menschen entweder Symptome einer Erkrankung (die zumeist eher milde verläuft) oder überhaupt keine Symptome entwickeln. Zudem lässt der Impfschutz über die Zeit nach und die Wahrscheinlichkeit trotz Impfung PCR-positiv zu werden nimmt zu.

[...]

Stand: 24.01.2022".

Einen Anteil von Impfdurchbrüchen unter symptomatischen COVID-19-Fällen in Deutschland nach Altersgruppe (Stand: 20. Januar 2022) zeigt folgende Grafik:

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1273795/umfrage/anteil-impfdurchbrueche-unter-symptomatischen-covid-19-faellen-in-deutschland/

Der Anteil der Impfdurchbrüche, bei denen Geimpfte sich nicht nur infiziert haben, sonder zudem Symptome einer Erkrankung aufwiesen, ist hoch. Zudem kann man mit guten Gründen vermuten, dass der Anteil der asymptomatischen Impfdurchbrüche noch deutlich höher liegen dürfte. Es ist also durchaus möglich, dass das geimpfte Personal in den geschützten Einrichtungen sich trotz Impfung mit Corona infiziert und auch ohne auftretende Symptome die von der Impfpflicht geschützten Patienten anstecken kann, vielleicht sogar länger und häufiger als ein Infizierter mit Symptomen, weil es nicht auffällt.

Um Patienten vor Ansteckung durch das Personal zu schützen, erscheinen derzeit nur regelmäßige Testungen für geeignet.

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Die LTO-Presseschau:

Corona – Impfpflicht: Der Bundestag hat in einer "Orientierungsdebatte" erstmals über eine mögliche Corona-Impfpflicht debattiert. FAZ (Helene Bubrowski/Eckart Lohse) und zeit.de (Ferdinand Otto) fassen die Debatte zusammen. 

FAZ (Susanne Kusicke) stellt die drei Gruppenanträge vor, die sich bisher abzeichnen: Allgemeine Impfpflicht; eine Impfpflicht ab 50; Ablehnung einer Impfpflicht. Im Interview mit dem Hbl (Jürgen Klöckner/Frank Specht) spricht sich SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt für eine allgemeine Impfpflicht aus, Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) lehnt sie ab.

Angesichts des aktuellen Erkenntnisstandes zur Omikron-Variante muss die Frage der Verfassungsmäßigkeit einer Impfpflicht laut LTO (Felix W. Zimmermann) neu bewertet werden. So sei der Impfschutz gegen Omikron geringer und gleichzeitig Omikron weniger gefährlich, was einer Impfpflicht entgegenstehe. Vor diesem Hintergrund sei höchstens eine Impfpflicht für die Gruppe der über 50-Jährigen zulässig, da die Gruppe der 18- bis 49-Jährigen viel seltener von schweren Verläufen betroffen sei und es nicht belegt sei, dass Ungeimpfte wesentlich ansteckender seien als Geimpfte. tagesschau.de (Frank Bräutigam/Claudia Kornmeier) erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen und insbesondere die Verhältnismäßigkeitsprüfung. Das Bundesverfassungsgericht räume dem Gesetzgeber häufig einen Entscheidungsspielraum ein, jedoch seien eine ausführliche Begründung, eine laufende Überprüfung und gegebenenfalls eine Anpassung an eine geänderte Faktenlage notwendig.

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Die LTO-Presseschau:

Corona – Impfpflicht: Der Bundestag hat in einer "Orientierungsdebatte" erstmals über eine mögliche Corona-Impfpflicht debattiert. FAZ (Helene Bubrowski/Eckart Lohse) und zeit.de (Ferdinand Otto) fassen die Debatte zusammen. 

FAZ (Susanne Kusicke) stellt die drei Gruppenanträge vor, die sich bisher abzeichnen: Allgemeine Impfpflicht; eine Impfpflicht ab 50; Ablehnung einer Impfpflicht. Im Interview mit dem Hbl (Jürgen Klöckner/Frank Specht) spricht sich SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt für eine allgemeine Impfpflicht aus, Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) lehnt sie ab.

Angesichts des aktuellen Erkenntnisstandes zur Omikron-Variante muss die Frage der Verfassungsmäßigkeit einer Impfpflicht laut LTO (Felix W. Zimmermann) neu bewertet werden. So sei der Impfschutz gegen Omikron geringer und gleichzeitig Omikron weniger gefährlich, was einer Impfpflicht entgegenstehe. Vor diesem Hintergrund sei höchstens eine Impfpflicht für die Gruppe der über 50-Jährigen zulässig, da die Gruppe der 18- bis 49-Jährigen viel seltener von schweren Verläufen betroffen sei und es nicht belegt sei, dass Ungeimpfte wesentlich ansteckender seien als Geimpfte. tagesschau.de (Frank Bräutigam/Claudia Kornmeier) erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen und insbesondere die Verhältnismäßigkeitsprüfung. Das Bundesverfassungsgericht räume dem Gesetzgeber häufig einen Entscheidungsspielraum ein, jedoch seien eine ausführliche Begründung, eine laufende Überprüfung und gegebenenfalls eine Anpassung an eine geänderte Faktenlage notwendig.

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"Vor diesem Hintergrund sei höchstens eine Impfpflicht für die Gruppe der über 50-Jährigen zulässig, da die Gruppe der 18- bis 49-Jährigen viel seltener von schweren Verläufen betroffen sei und es nicht belegt sei, dass Ungeimpfte wesentlich ansteckender seien als Geimpfte. tagesschau.de (Frank Bräutigam/Claudia Kornmeier) erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen und insbesondere die Verhältnismäßigkeitsprüfung."

Was sollte dann das gesetzliche Ziel sein? Offensichtlich dann der Selbstschutz. Ein vom Gesetzgeber aufgedrängter Selbstschutz dürfte aber kaum als legitim durchgehen. In diesem Punkt stimme ich dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages (Allgemeine COVID-19-Impfpflicht Verfassungsrechtlicher Rahmen – Aktualisierung von WD 3 - 3000 - 196/21) zu. Ein Auszug (Seite 8):

"Zunächst müsste die Regelung ein legitimes Ziel verfolgen. Die Impfungen gegen COVID-19 haben unterschiedliche Schutzbedürftige im Blick. Eine Impfung würde die Geimpften vor schweren Krankheitsverläufen schützen und somit dem Schutz ihrer Gesundheit dienen. Dies ist im Allgemeinen zwar ein legitimes Ziel. Hier bestünde aber die Besonderheit, dass es sich um einen „aufgedrängten“ Schutz handeln würde. Grundsätzlich unterliegt es der autonomen Entscheidung jedes Individuums, selbst zu entscheiden, welche gesundheitlichen Risiken es eingeht oder ob es diesen mit einer vorbeugenden medizinischen Behandlung begegnet. Wenn schon einem Kranken eine medizinische Behandlung zu Heilungszwecken nicht aufgenötigt werden darf, dann darf sie erst Recht einem Gesunden nicht zu seinem vorbeugenden Schutz aufgenötigt werden.18 Eine Impfpflicht, die allein dem Selbstschutz der Geimpften dienen würde, wäre mithin kein legitimes Ziel.19

18 Vgl. Aligbe, Infektionsschutzrecht in Zeiten von Corona, 1. Auflage 2021, Kapitel 6.10.
19 Vgl. Wolff/Zimmermann, NVwZ 2021, 182 (183); Gierhake, ZRP 2021, 115 (116)."

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Diese Sichtweise ist plausibel und kohärent und vertretbar, und war vor dem Auftreten von Corona wohl auchherrschende Meinung.

Jedoch lässt sich auch eine gegenteilige Sichtweise plausibel und folgerichtig und kohärent vertreten. Was ein Mensch mit seinem Körper und mit seiner Gesundheit macht ist zwar grundsätzlich Pivatsache, aber wenn er dadurch zu einem Infektionsrisiko für seine Mitmenschen und zu einem Risiko für die Volksgesundheit wird, dann wird man dem Gesetzgeber (der ja schließlich auch Schutzpflichten hat) sein Recht regulierend einzugreifen nicht grundsätzlich bestreiten können, sondern es wird dann vielmehr auf eine Grundrechtsabwägung und Interessenabwägung und auf die Frage der Verhältnismäßigkeit ankommen.

Da Omnikron deutlich weniger letal ist als Delta (oder gar als als das hochletale Ebola), kann man die Verhältnismäßigkeit wohl als derzeit nicht gegeben ansehen.

Falls in Zulkunft jedoch eine neue gefährlichere Mutante auftaucht, wird man die Verhältnismäßigkeit dann vielleicht zu bejahen haben. Und Vorbereitungen dazu kann und sollte der Gesetzgeber besser bereits jetzt schaffen, denn neue Mutanten können plötzlich auftauchen und sonst hat man später vielleicht zu wenig Möglichkeiten dann rechtzeitig zu reagieren.

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"aber wenn er dadurch zu einem Infektionsrisiko für seine Mitmenschen und zu einem Risiko für die Volksgesundheit wird"

Das ist aber ein Argument für ein anderes gesetzliches Ziel, und zwar nicht mehr der aufgedrängte Selbstschutz, sondern aufgedrängter Fremdschutz, wie bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Hier will der Gesetzgeber nicht Ärzte und das Pflegepersonal mit der Impfpflicht schützen, sondern die Patienten vor ihnen. Gegen dieses Ziel ist nichts einzuwenden. Das ist legitim. Probleme bereitet hier aber die Geeignetheit. Denn die Impfung schützt inzwischen unter Omikron weder vor Infektion an sich, noch vor Infektion mit einer so hohen viralen Belastung, dass andere von dem Geimpften infiziert werden können. Die Impfpflicht ist daher ein untaugliches Mittel, um das von Ihnen angesprochene gesetzliche Ziel zu erreichen, jedenfalls nach dem Wissensstand von heute.

Vergleichen Sie die Erklärung des RKI auf seiner Homepage:

"Können Personen, die vollständig geimpft sind, das Virus weiterhin übertragen?

[...]

In der Summe ist das Risiko, dass Menschen trotz Impfung PCR-positiv werden und das Virus übertragen, unter der Deltavariante deutlich vermindert. Wie hoch das Transmissionsrisiko unter Omikron ist, kann derzeit noch nicht bestimmt werden. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass Menschen nach Kontakt mit SARS-CoV-2 trotz Impfung PCR-positiv werden und dabei auch Viren ausscheiden und infektiös sind. Dabei können diese Menschen entweder Symptome einer Erkrankung (die zumeist eher milde verläuft) oder überhaupt keine Symptome entwickeln. Zudem lässt der Impfschutz über die Zeit nach und die Wahrscheinlichkeit trotz Impfung PCR-positiv zu werden nimmt zu.

[...]

Stand: 24.01.2022".

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Die LTO-Presseschau:

Corona – Impfpflicht: WamS (Nikolaus Doll) und spiegel.de berichten über Eckpunkte für eine Impfpflicht, die in der CDU-Fraktion im Bundestag diskutiert werden. Danach soll es keine pauschale Impfpflicht geben, sondern eine flexible Verpflichtung, die immer dann greift, wenn eine besonders gefährliche Variante festgestellt wird. "Eine Impfpflicht wäre nur dann sinnvoll, wenn besonders gefährliche Virusvarianten drohen – und wenn es zugleich passende Impfstoffe gibt. Trifft eines von beidem nicht zu, wäre eine Impfpflicht wenig zielführend", wird der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Tino Sorge, zitiert. Außerdem soll es eine "enge, klare" Befristung der Impfpflicht geben.

Im Verfassungsblog setzen Rechtsprofessorin Ute Sacksofsky und Rechtsprofessor Klaus F. Gärditz ihre Diskussion fort, inwieweit bei der Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit einer Impfpflicht das subjektive Selbstverständnis der Betroffenen berücksichtigt werden muss. Sacksofsky meint, dass die Funktion des Grundrechtsschutzes als Minderheitenschutz unzulässig verkürzt werde, wenn man die Frage, wie schwer eine Grundrechtsbeeinträchtigung wiege, allein aus der Perspektive der Mehrheit beurteile. Gärditz meint dagegen, dass aus dem Umstand, dass sich jemand als Teil einer unterdrückten Minderheit fühle, weder ein relevanter Schutzbedarf noch eine Rechtfertigung folge, zum Schutz dieses Gefühls Freiheitsrechte Dritter zu beschränken. Bei der Gütergewichtung in der Verhältnismäßigkeitsprüfung seien die spezifische Schutzfunktion des jeweiligen Grundrechts und die Wertigkeit der jeweils auf dem Spiel stehenden Güter einzubeziehen, die aber verfassungsinhärent angelegt seien und sich nicht einseitig subjektiv bestimmen lassen.

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Die LTO-Presseschau:

Großbritannien – Partielle Impfpflicht: Britischen Medienberichten zufolge wird die britische Regierung die partielle Impfpflicht für Ärzt:innen und Pfleger:innen "kippen". Grund sei der milde Verlauf bei Omikron und die Angst vor einem massivem Schwund des Personals. Es berichtet die FAZ (Jochen Buchsteiner).

Österreich – Impfpflicht: Cathrin Kahlweit (SZ) kommentiert, dass es in Österreich mittlerweile völlig egal sei, ob und wann die Impfpflicht formal in Kraft trete. Seit die Regierung die Zwangsmaßnahme Mitte Januar verkündet habe, habe sie "alles dafür getan, ihr eigenes Projekt zu unterlaufen, aufzuweichen, überflüssig zu machen". Grund sei die Angst vor schlechten Wahlergebnissen.

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Die LTO-Presseschau:

Corona – Impfpflicht: Auf dem Verfassungsblog kritisiert der emeritierte Rechtsprofessor Hans Peter Bull die These von Rechtsprofessorin Ute Sacksofsky, dass bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung das subjektive Grundrechtsverständnis der Betroffenen berücksichtigt werden muss. Laut Bull könne die Entscheidung eines Richters, ob ein Eingriff verfassungsgemäß ist, nicht von der Sicht des Grundrechtsträgers abhängen. Die Qualität von staatlichen Entscheidungen beruhe gerade auf deren "Objektivität", sodass eine "Subjektivierung der Grundrechte" in eine "Sackgasse" führe. 

Österreich – Impfpflicht: Auf dem Verfassungsblog gibt die wissenschaftliche Mitarbeiterin Susanne Gstöttner eine Gesamtschau über das in Österreich bevorstehende Impfpflichtgesetz Covid-19-IG und hebt positiv hervor, dass das Gesetz "eine Art Baukasten mit Zusatzmodulen" sei, mit dem die Verwaltung jeweils "adäquat auf die neu evaluierte Krisensituation" reagieren könne. Dies bilde einen guten Rahmen für die Bekämpfung der Pandemie. 

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