Ukraine: Neue US Sanktionen (auch für europäische Unternehmen von Belang) und EU Sanktionen - wird fortlaufend ergänzt

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 24.02.2022

Als Reaktion auf die Anerkennung bestimmter Regionen der Ukraine als unabhängige Staaten durch die Russische Föderation hat US-Präsident Biden die Verhängung zusätzlicher Sanktionen gegen Russland genehmigt und angedeutet, dass weitere Sanktionen in Betracht gezogen werden. Die Sanktionen bauen auf den US-Maßnahmen vom März 2014 auf, mit denen der damalige Präsident Obama umfangreiche Sanktionen gegen Personen in Russland sowie ein umfassendes Embargo gegen die Region Krim verhängt hatte. Hier ein Überblick:

NEUE EXECUTIVE ORDER

Am 21.02.22 erließ Präsident Biden als Reaktion auf die Anerkennung der ukrainischen Regionen DNR (Donezk) und LNR (Luhansk) als unabhängige Staaten durch Russland eine Executive Order (EO). Die EO folgt den Sanktionen gegen die Krim-Region und verbietet dementsprechend:

  • Alle Neuinvestitionen in den betroffenen Regionen durch US-Personen, unabhängig vom Standort;
  • direkte oder indirekte Importe von Waren, Dienstleistungen oder Technologie aus den DNR/LNR in die Vereinigten Staaten;
  • direkte oder indirekte Exporte, Reexporte, Verkäufe oder Lieferungen von Waren, Dienstleistungen oder Technologie aus den Vereinigten Staaten oder durch eine US-Person, wo auch immer sie ansässig ist, in die DNR/LNR; sowie
  • die Genehmigung, Finanzierung, Erleichterung oder Garantie einer Transaktion einer ausländischen Person durch eine US-Person, unabhängig von ihrem Standort, die verboten wäre, wenn sie von einer US-Person durchgeführt würde.

Anm: Zu den US-Personen zählen alle US-Bürger, Personen mit ständigem Wohnsitz in den USA (Green-Card-Inhaber), juristische Personen nach US-Recht einschließlich ihrer ausländischen Niederlassungen (!) und alle Personen in den Vereinigten Staaten.

Die EO ermächtigt ferner das Office of Foreign Assets Control (OFAC) auch zur Verhängung von Blockiersanktionen gegen jede Person, die

  • seit dem 21.02.22 in den erfassten Regionen tätig ist oder war;
  • seit dem 21.02.22 Leiter, Beamter, leitender Angestellter oder Vorstandsmitglied eines Unternehmens sind oder waren, das in den betroffenen Regionen tätig ist; sowie
  • eine gesperrte Person materiell unterstützt, gesponsert oder ihr finanzielle, materielle oder technologische Unterstützung oder Waren oder Dienstleistungen zur Verfügung gestellt zu haben.

AUSNAHMSWEISE GENEHMIGTE TÄTIGKEITEN

In Verbindung mit der EO erteilte das OFAC auch sechs allgemeine Lizenzen, die bestimmte Aktivitäten von US-Personen zulassen, die andernfalls gegen die Verbote des EO verstoßen würden. Gegenwärtig sind nur folgenden Aktivitäten erlaubt:

  • Abwicklungsgeschäfte, die die DNR oder LNR-Regionen der Ukraine betreffen, sowie Abwicklungsgeschäfte, Verträge oder andere Vereinbarungen, die vor dem 21.02.22 in Kraft waren und Exporte in die und Importe aus den DNR und LNR-Regionen der Ukraine bis zum 23.03.22 betreffen
  • Exporte und Reexporte von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Medikamenten, medizinischen Geräten, Ersatzteilen und Komponenten sowie Software-Updates für medizinische Geräte in die abgedeckten Regionen sowie Transaktionen, die für die Prävention, Diagnose oder Behandlung von COVID-19 in den abgedeckten Regionen erforderlich sind, 
  • den Empfang oder Übermittlung von Telekommunikation und Empfang oder Übermittlung von Post und Paketen durch gewöhnliche Transportunternehmen
  • offizielle Geschäfte bestimmter internationaler Organisationen und Körperschaften durch deren Angestellte, Zuschussempfänger und Auftragnehmer
  • Überweisungen von nichtkommerziellen, persönlichen Geldtransfers in oder aus den Erfassten Regionen oder für oder im Namen einer Person mit gewöhnlichem Wohnsitz in den Erfassten Regionen sowie
  • Exporte und Reexporte in die Erfassten Regionen von Diensten, die mit dem Austausch persönlicher Kommunikation über das Internet verbunden sind (z. B. Instant Messaging, Chat und E-Mail, soziale Netzwerke und die gemeinsame Nutzung von Fotos und Filmen), sowie von damit verbundener Software, die zur Ermöglichung solcher Dienste erforderlich ist.

OFAC-SANKTIONSSPERREN

Am selben Tag nahm das OFAC außerdem mehrere russische Personen und Einrichtungen in seine Liste der "Specially Designated Nationals and Blocked Persons" (SDN) auf, darunter die Korporation Bank für Entwicklung und Außenwirtschaft Vnesheconombank (VEB) und die Promsvyazbank Public Joint Stock Company (PSB) sowie 42 ihrer Tochtergesellschaften. Das OFAC hat außerdem fünf Schiffe benannt, die sich im Besitz der PSB Lizing OOO, einer benannten Tochtergesellschaft der PSB, befinden. Unabhängig davon benannte das OFAC fünf russische „Eliten“, die dem russischen Präsidenten Putin nahestehen, von denen zwei bereits zuvor auf der Liste standen und im Rahmen der aktuellen Ermächtigung neu benannt wurden.

Als SDNs dürfen diese Personen und Organisationen keine Geschäfte mehr in den Vereinigten Staaten oder mit US-Personen tätigen und sind vom US-Finanzsystem abgeschnitten. Alle Vermögenswerte, die der US-Gerichtsbarkeit unterliegen, werden eingefroren ("blockiert" im Sinne der EO), US-Personen ist es untersagt, mit ihnen Geschäfte zu machen, Wie bei den meisten OFAC-Sanktionsprogrammen gelten die gleichen Sanktionen auch für Unternehmen, die zu 50 % oder mehr einem oder mehreren SDN gehören.

Heute gab Präsident Biden dann auch eine Erklärung ab, in der er die Regierung anwies, Sanktionen gegen die Nord Stream 2 AG und ihre leitenden Angestellten zu verhängen.

Außerdem erließ das OFAC eine Richtlinie 1A gem. Executive Order 14024. Diese erweitert die US-Beschränkungen für den Handel mit russischen Staatsanleihen durch US-Finanzinstitute auf die Beteiligung am Sekundärmarkt für Anleihen, die nach dem 1.03.22 von der Zentralbank der Russischen Föderation, dem Nationalen Vermögensfonds der Russischen Föderation oder dem Finanzministerium der Russischen Föderation ausgegeben werden. Im Gegensatz zu den Blockade- und Sektorsanktionen gelten die Verbote in Bezug auf russische Staatsanleihen nicht für Unternehmen, die zu 50 % oder mehr im Besitz dieser Unternehmen sind. In Verbindung mit den neuen Verboten erteilte das OFAC zwei allgemeine Genehmigungen, um (1) die Bedienung von Anleihen, die vor dem 1. März 2022 von der VEB oder ihren Tochtergesellschaften ausgegeben wurden, und  (2) die Abwicklung von Transaktionen, an denen die VEB oder ihre Tochtergesellschaften beteiligt sind, bis zum 24.03.22 zu genehmigen.

Fazit: Die Situation ist nach wie vor im Fluss und entwickelt sich weiter. Daher werden sich diese Sanktionen sowie mögliche künftige Sanktionen wahrscheinlich ändern, um den geopolitischen Entwicklungen zwischen Russland und der Ukraine Rechnung zu tragen.

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228 Kommentare

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Aus dem Einmaleins des Sanktionsrechts:

"... Seitdem leben Banken und Unternehmen rund um den Globus mit der Drohung sogenannter Sekundärsanktionen, wann immer die USA aus politischen Gründen Strafmaßnahmen gegen andere Staaten verhängen. Das ist im Fall Russlands nicht anders. Die USA setzen dazu sanktionierte Banken, Unternehmen und Regierungsbehörden auf die Liste der sogenannten Special Designated Nationals (SDN-Liste). Mit Sekundärsanktionen könnte Washington dann auch gegen diejenigen aggressiv vorgehen, die mit den Einrichtungen auf der Liste Geschäfte machen."

Quelle: https://www.handelsblatt.com/politik/international/wirtschaftskrieg-in-d...

Die Gestze des Gesetzgebers der USA können logischerweise nur für das Staatsgebiet der USA gelten.

Anderenfalls wären die USA ein Staat, welcher der ganzen Welt seinen Willen aufzwingen will, während Russland nur der Ukraine (als Heimat der Kiewer Rus) seinen Willen aufzwingen will.

Die USA wären dann also noch viel mehr ein "rough-state" als Russland.

Sowas können die Regierungsbehörden der USA wohl nicht wirklich ernsthaft wollen.

Vermutlich werden die US-Regierungsbehörden von westeuropäischen Politikern und Journalisten in einer Art vorauseilenden gehorsam überinterpretiert und mißverstanden.

Denn die USA sind ja schließlich ein traditionsreicher Rechtsstaat, und auch sehr stolz darauf.

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In dem journalistischen und populär-wirtschaftwissenschaftlichen Artikel in der Tageszeitung Handelsblatt (Hnadelblatt-Media-Group, DvH-Medien, mit Holtzbrinck verbandelt) werden die Begrifflichkeiten wohl etwas ungenau verwendet.

Sanktionsrecht wird üblicherweise so definiert:

https://de.wikipedia.org/wiki/Sanktionsrecht

Zum Begriff Sanktion siehe auch:

https://de.wikipedia.org/wiki/Sanktion

Häufig wird auch ein Embargo als Sanktion bezeichnet:

https://de.wikipedia.org/wiki/Embargo

Zu den seit 2019 öffentlich erhobenen Drohungen und (exterretoriale) Sanktionen der USA auch gegen außerhalb der USA gegen am Projekt NordStream2 Beteiligte siehe:

https://de.wikipedia.org/wiki/Nord_Stream#USA

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Das US- Handelsministerium warnt weltweit Unternehmen, dass mit einer Betankung oder Wartung der Flugzeuge gegen US-Vorschriften verstoßen wird. Dies könne mit Haft- oder Geldstrafen sowie dem Verlust von Exportrechten geahndet werden. Damit würden internationale Flüge mit diesem Maschinen verhindert.  Das Ministerium hat auch über sein Bureau of Industry and Security (BIS) öffentlich festgestellt, dass kommerzielle und private Flugzeuge nach Russland geflogen sind, die offensichtlich gegen die Export Administration Regulations (EAR) verstoßen. 

 

Quelle: https://www.commerce.gov/news/press-releases/2022/03/commerce-department...

Hier das Neueste vom EU Rat: 

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32022D045...

EUAM Ukraine hat die befristete, zusätzliche Aufgabe, die zuständigen ukrainischen Behörden, insbesondere den ukrainischen Grenzschutzdienst, den Zoll und die örtlichen Polizeikräfte zu beraten.

(Wann) kommen weitere EU Sanktionen und gibt es neue rote Linien dafür? 

Zitat: "Ein Auslöser für eine neue Welle westlicher Sanktionen wurde bereits öffentlich genannt: der Einsatz chemischer - oder sogar nuklearer - Waffen. Sowohl die USA als auch der französische Außenminister Jean-Yves Le Drian haben deutlich gemacht, dass Moskau weitere Strafen drohen, wenn es mit unkonventionellen Waffen angreift.

Andere mögliche Auslöser werden nur hinter vorgehaltener Hand erwähnt.

Eine davon wäre die Ermordung des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Zelenskyy. Sein persönlicher Hilferuf an die Staats- und Regierungschefs der EU im vergangenen Monat - als er sie in einem Videoanruf warnte, dass dies das letzte Mal sein könnte, dass sie ihn lebend sehen - führte Ende Februar zu einer erstaunlichen Beschleunigung der westlichen Unterstützung für Kiew. 

Ein weiterer Auslöser wäre ein großangelegtes Massaker an der Zivilbevölkerung oder Angriffe auf humanitäre Korridore, was in der EU zu massiver öffentlicher Empörung führen würde.

[...] Doch selbst wenn keine roten Linien überschritten werden, könnten die Staats- und Regierungschefs der EU zum Ergebnis gelangen, dass sie auf ihrem zweitägigen Gipfel, der am Donnerstag und Freitag dieser Woche in Brüssel stattfindet, etwas vorweisen können müssen."

Quelle: https://www.politico.eu/article/eu-russia-sanctions-gas-oil-moscow-ukrai...

Der neue russische Präsidialerlass Nr. 126 sieht weitere Beschränkungen für grenzüberschreitende Geldtransfers sowohl für russische als auch für nicht-russische Einwohner vor. Der Erlass Nr. 126 räumt den russischen Regulierungsbehörden jedoch auch einen breiten Ermessensspielraum ein, um Ausnahmen von den zuvor erlassenen allgemeinen Verboten und spezifischen Beschränkungen zu machen.

Der Erlass Nr. 126 "Über zusätzliche vorübergehende wirtschaftliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Finanzstabilität der Russischen Föderation im Bereich der Währungskontrolle" vom 18. März schränkt den Umfang der Fremdwährungstransaktionen, an denen russische Gebietsansässige und Gebietsfremde teilnehmen dürfen, weiter ein. Die durch den Erlass Nr. 126 auferlegten Beschränkungen ergänzen und verdeutlichen die Beschränkungen, die durch zwei frühere Präsidialdekrete erlassen wurden.

Wichtig ist, dass der Erlass Nr. 126 den Trend fortsetzt, der russischen Zentralbank mehr Befugnisse und mehr Flexibilität bei der Regulierung des russischen Finanzmarktes einzuräumen. Einem neuen Runderlass der Zentralbank an die russischen Banken etc. zufolge können alle Transaktionen, die für einen Kunden untypisch sind oder eine Änderung in der Struktur der Ausgaben des Kunden darstellen, Anzeichen für eine Umgehung der Finanzrestiktionen sein.

Quelle (in Russisch):  http://publication.pravo.gov.ru/Document/View/0001202203180017

Jetzt gibt es die ersten Executive Orders in den USA auf Bundestaatsebene, die es Regierungsstellen verbietet, mit Unternehmen vertragliche Beziehungen einzugehen, die in Rußland weiter Geschäfte machen:

No. 16: Prohibiting State Agencies and Authorities from Contracting with Businesses Conducting Business in Russia | Governor Kathy Hochul (ny.gov)

Angefangen hatte es mit lokalen Verboten gegen den Verkauf rvon russischem Wodka. Ob diese EOs verfassungsgemäß sind, ist eine offene Frage.

Laut Financial Times bekommen die Europäer bald "Besuch" von Wally Adeyemo, Deputy US Treasury Secretary betr. secondary sanctions. In der Irankrise haben die Europäer die secondary sanctions der USA abgelehnt, aber wer weiß, was jetzt passiert und wer das Ziel sein wird.

Quelle: https://www.ft.com/content/867dc0d2-fb7b-461e-9e54-0c545ccd8c47 (Paywall)

EUR-Lex - L:2022:105:TOC - DE - EUR-Lex (europa.eu)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L:2022:105:TOC

Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/427 des Rates vom 15. März 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen ( ABl. L 87 I vom 15.3.2022 )

Sowie...

Berichtigung des Beschlusses (GASP) 2022/429 des Rates vom 15. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen ( ABl. L 87 I vom 15.3.2022 )

EUR-Lex - L:2022:105:TOC - EN - EUR-Lex (europa.eu)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ%3AL%3A2022%3A105%3ATOC

Putin hat ein Dekret über Einreisebeschränkungen für Staatsangehörige „unfreundlicher“ Staaten unterzeichnet. Demnach hat Russland bereits die Annahme von Visumanträgen von Bürgern der EU, Norwegens, Islands, der Schweiz und Lichtensteins teilweise eingestellt. Meldungen zufolge hat Präsident Putin zudem das russische Außenministerium angewiesen, gegen Bürgerinnen und Bürger mit „unfreundlichen“ Aktivitäten eine Reihe von Restriktionen für ihre Einreise in Russland einzuführen: 

Dekret in Russisch:  http://publication.pravo.gov.ru/Document/View/0001202204040003

"Das Bundeswirtschaftsministerium hat angeordnet, dass die Bundesnetzagentur die Treuhandkontrolle von Gazprom Germania übernimmt. Habeck begründete dies am Montagnachtmittag mit unklaren Rechtsverhältnissen und einem Verstoß gegen Meldevorschriften."

Quelle: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/ukraine-krieg-bundesnet...

Und es gibt nun zunehmend eine an religiöse Eiferer erinnernde Art an sich gegenseitig aufschaukelnden und anheizenden und immer aufgeregter und auftrumpfender werdenden Überbietungswettbewerb an sich gegenseitig übertreffenden und übertrumpfenden bis triumphierenden neuen Sanktionsvorschlägen. Die AfD will die Linkspartei überbieten. Die SPD will AfD und Linkspartei überbieten. FDP und Grüne wollen die SPD überbieten. CDU und CSU wollen FDP und Grüne überbieten. Die EU-Kommission will Deutschland überbieten. Die USA wollen die EU überbieten. Großbritannien will die USA überbieten. Polen will die USA überbieten. Und Selensky fordert erst von Tag zu Tag immer mehr, möchte immer weiter, vörwärts immer, rückwärts nimmer, möchte nach dem Motto "go west" die "frontier" jeden Tag immer noch ein Stück weiter verschieben. Jeden Tag noch mehr Scheuklappen, jeden Tag noch mehr Tunnelblick, jeden Tag noch mehr Empörung, jeden Tag noch mehr Aufgeregtheit, jeden Tag noch ein bischen mehr fordern, und jeden Tag radikaler werden, scheint im Moemnt der westliche Zeitgeist zu sein. Ähnlich wie nach dem 11. September, als man sich plötzlich durch vermeintlich fremden (in Wirklichkeit aber eigenen) Milzbrand und andere (in Wirklichkeit nicht existierende) Massenvernichtungswaffen bedroht sah, und man im aufgeregten und zunehmend hysterisch werdenden Westen schließlich glaubte in Afghanistan und in den Irak einmarschieren zu müssen.

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Sowohl für Häuslebauer, welche jeden Monat pünktlich und vollständig die Hypotheken-Raten-Kredite zurückzahlen müssen, wie auch für Geringverdiener, Rentner, Arbeitslose, Kurzarbeiter, Arbeitsunfähige, Schwerbehinderte, Alleinerziehende Mütter, Studenten, wird es immer schwerer, angesichts der durch Atomausstieg, Kohleaustieg, Energiewende, Corona-Regelungs-Belastungen, und vor allem durch die US-Sanktionen und EU-Sanktionen ausgelösten Preissteigerungen, noch monatlich über die Runden zu kommen.

Und als wäre es nicht bereits genug der Belastung, werden schon jetzt bereits weitere Preissteigerungen angekündigt:

https://www.rnd.de/wirtschaft/eon-bereitet-kunden-auf-massiv-steigende-energiepreise-vor-W7PZNOIQQFG3LENJHXQ7QGDKQQ.html

Auch die Anzahl der Arbeitslosen dürfte aufgrund des Energiepreisschocks leider wohl wieder steigen:

https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/basf-chef-fuerchtet-schwere-wirtschaftskrise-17926324.html

Aufgrund der zu erwartenden Rezession werden auch die Staatseinnahmen sinken, und weniger Geld wird für Krankenversicherungen, Rentenversicherungen, Sozialversicherungen, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, und so weiter, zur Verfügung stehen.

https://www.nachdenkseiten.de/?p=82430

Nüchtern betrachtet dienen die Sanktionen wohl eher einem mit Theaterdonner versehenen selbstgefälligen Geprotze mit einer vermeintlichen Potenz, die in Wirklichkeit aber gar nicht vorhanden ist, denn die Sanktionen schaden den USA und der EU und ganz besonders Deutschland mehr als Russland bzw. als Präsident Putin.

https://www.cashkurs.com/wirtschaftsfacts/beitrag/die-alternativwaehrung-heisst-gold?tx_cashkurs_postdetail[private]=1

Subjektiv betrachtet sollen die Sanktionen Putin schaden und ihn stürzen oder wenigstens zum Rückzug aus der Ukraine zwingen, aber objektiv betrachtet schaden die Sanktionen vor allem Deutschland.

Und wenn wegen der Sanktionen zum Beispiel führende deutsche Großunternehmen Bayer, BASF, Fresenius, Boehringer, Henkel, Merk, Evonik, Beiersdorf, Schaden nehmen, dann sieht ein US-amerikanischer Chemiekonzern wie zum Beispiel etwas Dow-Chemical, DuPont, Lyondebasell, PPG-Industries, sowas vielleicht mit klammheimlicher Schadenfreude?

Auch bei australischen bergbaukonzernen und bei US-amerikanischen Öl-Konzernen und Fracking-LNG-Gas-Konzernen könnten man womöglich darüber frohlocken, wenn Deutschland denen mehr von deren vergleichsweise teueren Produkte abkauft. Seltsam nur, daß auch die meisten deutschen Politiker und Medien darüber frohlocken.

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Neue OFAC-Zusätze zur SDN Liste:

https://home.treasury.gov/policy-issues/financial-sanctions/recent-actio...

Und aus einer Mitteiung des Weissen Hauses: 

" As long as Russia continues its brutal assault on Ukraine, we will stand unified with our allies and partners in imposing additional costs on Russia for its actions. Today, the United States is announcing the following actions:

Full blocking sanctions on Russia’s largest financial institution, Sberbank, and Russia’s largest private bank, Alfa Bank. This action will freeze any of Sberbank’s and Alfa Bank’s assets touching the U.S financial system and prohibit U.S. persons from doing business with them. Sberbank holds nearly one-third of the overall Russian banking sector’s assets and is systemically critical to the Russian economy. Alfa Bank is Russia’s largest privately-owned financial institution and Russia’s fourth largest financial institution overall.

Prohibiting new investment in the Russian Federation. President Biden will sign a new Executive Order (E.O.) that includes a prohibition on new investment in Russia by U.S. persons wherever located, which will further isolate Russia from the global economy. This action builds on the decision made by more than 600 multinational businesses to exit from Russia. The exodus of the private sector includes manufacturers, energy companies, large retailers, financial institutions, as well as other service providers such as law and consulting firms. Today’s E.O. will ensure the enduring weakening of the Russian Federation’s global competitiveness.

Full blocking sanctions on critical major Russian state-owned enterprises. This will prohibit any U.S. person from transacting with these entities and freeze any of their assets subject to U.S. jurisdiction, thereby damaging the Kremlin’s ability to use these entities it depends on to enable and fund its war in Ukraine. The Department of Treasury will announce these entities tomorrow.

Full blocking sanctions on Russian elites and their family members, including sanctions on: President Putin’s adult children, Foreign Minister Lavrov’s wife and daughter, and members of Russia’s Security Council including former President and Prime Minister of Russia Dmitry Medvedev and Prime Minister Mikhail Mishustin. These individuals have enriched themselves at the expense of the Russian people.  Some of them are responsible for providing the support necessary to underpin Putin’s war on Ukraine. This action cuts them off from the U.S. financial system and freezes any assets they hold in the United States.

The U.S. Treasury prohibited Russia from making debt payments with funds subject to U.S. jurisdiction. Sanctions do not preclude payments on Russian sovereign debt at this time, provided Russia uses funds outside of U.S. jurisdiction. However, Russia is a global financial pariah — and it will now need to choose between draining its available funds to make debt payments or default."

Quelle:  https://www.whitehouse.gov/briefing-room/statements-releases/2022/04/06/fact-sheet-united-states-g7-and-eu-impose-severe-and-immediate-costs-on-russia/

Die USA kündigen ihre normale Handelsbeziehungen zu Russland und Belarus auf:

Zitat: "Wegen des Ukrainekriegs stufen die USA Russland und Belarus als Handelspartner zurück. Der Senat und das Repräsentantenhaus entzogen beiden Ländern den Status der normalen Handelsbeziehungen (Permanent Normal Trade Relations, PNTR). Einen entsprechenden Gesetzentwurf nahmen beide Kammern des Kongresses an. [...] Außerdem segneten beide Kammern des Kongresses den Einfuhrstopp für russisches Öl ab.  Mit dem Ende der normalen Handelsbeziehungen sind höhere Zölle auf russische Waren möglich..."

Quelle: https://www.handelsblatt.com/politik/international/ukraine-krieg-usa-kue...

Das Ölembargo bringt nichts. Ein Embargo wird den Referenzpreis für Brent-Öl in die Höhe treiben. Der Ölpreis steigt mit einiger Sicherheit dann stärker als der Rabatt, den Putin den Drittstaaten als Abnehmern gewährt.

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Deutschland hat noch viele alte Lieferverträge mit noch alten also relativ niedrigen Kaufpreisen.

Auf dem aktuellen Weltmarkt sind Gas und Öl bereits seit Monaten teurer.

Wenn das Käuferland Deutschland die Verträge kündigt, dann würde Russland profitieren.

Ähnlich wie bei alten Wohnungsmietverträgen, kann das Wirtschaftsgut an neue Kunden teurer vermarktet werden als an die Kunden mit Altverträgen.

Es geht also anscheinend gar nicht darum, Russland zu schaden, sondern darum, das Europa und insbesondere Deutschland von nichtrussische Lieferanten (an denen oft US-Unternehmen beteiligt sind) mehr von deren vergleichsweise teuren Waren bzw. Öl- und Gas-Produkten kaufen.

Das erinnert wohl etwas an die zwischen 1800 und 1919 vorherrschenden wirtschafts- und geo-politischen Strategien.

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Wenn ich nicht völlig daneben liege, ließen sich Sanktionen bisher wie folgt vereinfacht umschreiben:

Ich habe etwas, das du brauchst; und wenn du nicht brav bist, bekommst du es nicht.

Jetzt scheint sich das hauptsächlich so darzustellen:

Du hast etwas, das ich brauche; und wenn du nicht brav bist, dann nehme ich es nicht.

Das erinnert an den alten Spruch: Geschieht meinen Eltern ganz recht, dass ich kalte Finger habe; warum kaufen sie mir keine Handschuhe?

 

Weder die Bedürfnisse Deutschlands, noch die Bedürfnisse EU-Europas, noch die Bedürfnisse der Ukraine, noch die Bedürfnisse Russlands (das, vollkommen anders als in vielen westlichen Boulevard-Medien dargestellt, in Wirklichkeit nicht etwa bloß aus einem Mann, sondern aus über 140 Millionen Menschen besteht), scheinen für die Sanktionspolitik in Brüssel und Berlin wirklich letztendlich ausschlaggebend zu sein. Letztendlich ausschlaggebend oder am Gewichtigsten scheinen derzeit vielmehr auch in Brüssel und Berlin wohl die Interessen Washingtons zu sein, denn die derzeit schwache EU-Kommission und die derzeit schwache Bundesregierung fürchten einen etwaigen Unmut Washingtons oder Antipathien Washingtons offenbar mehr als den Unmut der (eigenen) Wirtschaft oder der (eigenen) Bevölkerung. Wäre Angela Merkel noch Bundeskanzlerin, hätten wir vielleicht etwas mehr Selbständigkeit und Autonomie gegenüber Washington bewahren können, aber Herr Scholz ist nicht so stark wie Angela Merkel es war, und der im Wahlkampf stehende Präsident Macron hat in letzter Zeit an Selbstbehauptungswillen wohl abgebaut und erheblich nachgelassen.

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Und hier die neuesten Sanktionsnachrichten aus Brüssel -

5. Tranche

EUR-Lex - L:2022:110:TOC - DE - EUR-Lex (europa.eu)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L:2022:110:TOC     

Verordnung (EU) 2022/580 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

Durchführungsverordnung (EU) 2022/581 des Rates vom 8. April 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

Beschluss (GASP) 2022/582 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

Neues aus Brüssel:

EUR-Lex - L:2022:111:TOC - DE - EUR-Lex (europa.eu)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L:2022:111:TOC

Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Verordnung (EU) 2022/577 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine

Beschluss (GASP) 2022/578 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Beschluss (GASP) 2022/579 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine

 

Als Teil einer koordinierten Anstrengung mit der G-7 und der EU hat Präsident Biden am 6. April 2022 eine praktisch wichtige Verordnung (Executive Order) erlassen, die ein Verbot aller neuen Investitionen in Russland sowie ein Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen für Russland vorsieht. Die VO mit dem Titel "Verbot von Neuinvestitionen in die Russische Föderation und von bestimmten Dienstleistungen für die Russische Föderation als Reaktion auf die anhaltende Aggression der Russischen Föderation" verbietet alle Neuinvestitionen von US-Personen in Russland, unabhängig vom Standort. Als US-Personen gelten in diesem Zusammenhang US-Bürger und Personen mit ständigem Wohnsitz in den USA (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), in den USA ansässige Personen (einschließlich ausländischer Niederlassungen und deren Mitarbeiter) und in den USA ansässige Unternehmen (einschließlich der US-Tochtergesellschaften und Niederlassungen von Nicht-US-Unternehmen).

In der VO wird der Begriff "Investition" nicht definiert. In anderen Zusammenhängen hat das OFAC den Begriff "Investition" weit ausgelegt, so dass er jede Transaktion umfasst, die eine Zusage oder einen Beitrag von Geldern oder anderen Vermögenswerten oder ein Darlehen oder eine andere Kreditgewährung an ein Unternehmen darstellt. Dazu gehören unter anderem Darlehen, Kreditverlängerungen, Annahmen oder Garantien, Überziehungskredite, Währungsswaps, Käufe von Schuldverschreibungen, Darlehenskäufe, Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die einer Rückkaufsvereinbarung unterliegen, Verlängerungen oder Refinanzierungen, bei denen Gelder oder Kredite an einen Kreditnehmer oder Empfänger übertragen oder verlängert werden, die Ausstellung von Standby-Akkreditiven und die Inanspruchnahme bestehender Kreditlinien.

Die spannende Frage ist z.Zt., ob damit alle neuen Investitionen (außerhalb des schon geregelten Energiesektors) ab sofort verboten sind.  Die Experten hier vermuten, dass das U.S. Finanzministerium die betroffenen Bereiche der russischen Wirtschaft bereits ermittelt hat und in Kürze bekannt geben wird.

Ich höre aus Russland, dass der Staatsduma - der unteren Kammer des russischen Parlaments - ein Gesetzentwurf zur Prüfung vorgelegt wurde: Er würde das russische Strafgesetzbuch dahingehend ändern, dass die Einhaltung von (EU/US/UK etc.) Sanktionen für Geschäftsführer und leitende Angestellte zu einem Straftatbestand wird, der mit schweren Strafen, einschließlich langjährigen Haftstrafen, geahndet wird. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, hätte dies erhebliche Auswirkungen auf viele Einzelpersonen und Unternehmen in Russland, und die Unternehmen müssten ihre Strategien gegenüber Russland entsprechend anpassen. 

Aber "durch" ist das Gesetz noch nicht.

Und wieder Neues aus Brüssel:

EUR-Lex - L:2022:116:TOC - DE - EUR-Lex (europa.eu)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L:2022:116:TOC

Verordnung (EU) 2022/625 des Rates vom 13. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

Verordnung (EU) 2022/626 des Rates vom 13. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/263 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete

Beschluss (GASP) 2022/627 des Rates vom 13. April 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

Beschluss (GASP) 2022/628 des Rates vom 13. April 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/266 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Anordnung der Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete.

Die Regierung der Ukraine fordert von der EU, daß die EU die europäischen Unternehmen daran hindert  mit russsichen Unternehmen Handel zu betreiben.

Die Regierung der Ukraine hindert aber ukrainische Unternehmen nicht daran, mir russsischen unternehmen Handel zu treiben.

Daher wäre deutschen Unternehmen nun wohl anzuraten, in der Ukraine Tochtergesellschaften zu gründen, da für diese Unternehmen dann die Sanktionsregeln nicht gelten würden.

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Das geht wohl nicht, weil zuminest für die US Sanktionen gilt, dass auch Tochergesellschaften mit umfasst sind. Siehe z.B. oben, mein erster Eintrag: Zu den US-Personen zählen alle US-Bürger, Personen mit ständigem Wohnsitz in den USA (Green-Card-Inhaber), juristische Personen nach US-Recht einschließlich ihrer ausländischen Niederlassungen (!) und alle Personen in den Vereinigten Staaten.

Neues aus Brüssel:

EUR-Lex - L:2022:117:TOC - DE - EUR-Lex (europa.eu)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L:2022:117:TOC

Beschluss (GASP) 2022/636 des Rates vom 13. April 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/338 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität für die Bereitstellung militärischer Ausrüstung und Plattformen, die dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden, für die ukrainischen Streitkräfte

Beschluss (GASP) 2022/637 des Rates vom 13. April 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/339 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte

Beschluss (GASP) 2022/638 des Rates vom 13. April 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine)

Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/396 des Rates vom 9. März 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen ( ABl. L 80 vom 9.3.2022 )

Berichtigung des Beschlusses (GASP) 2022/397 des Rates vom 9. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen ( ABl. L 80 vom 9.3.2022 )

 

Für alle, die das Thema weiter genau verfolgen. Neuigkeiten/Berichtigungen aus Brüssel:

EUR-Lex - L:2022:119:TOC - DE - EUR-Lex (europa.eu)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L:2022:119:TOC

Berichtigung der Verordnung (EU) 2022/394 des Rates vom 9. März 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren ( ABl. L 81 vom 9.3.2022 )

EUR-Lex - L:2022:119:TOC - EN - EUR-Lex (europa.eu)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ%3AL%3A2022%3A119%3ATOC

und neue sanktionierte Individuen:

EUR-Lex - L:2022:120:TOC - DE - EUR-Lex (europa.eu)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L:2022:120:TOC

Durchführungsverordnung (EU) 2022/658 des Rates vom 21. April 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

Beschluss (GASP) 2022/660 des Rates vom 21. April 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

EUR-Lex - L:2022:120:TOC - EN - EUR-Lex (europa.eu)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ%3AL%3A2022%3A120%3ATOC

Angesichts des (sich insbesondere von den USA und Großbritannien und Frankreich und Belgien und den Niederlanden stark unterscheidenden) deutschen Sonderweges des Ausstieges aus der Kohle- und Kernenergie werden für Deutschland die Sanktionen gegen iranisches und russsische Gas und Öl wohl auf Dauer nicht durchzuhalten sein, zumal die deutsche Bundesregierung und die Regierungen der Bundesländer die (bau-)gesetzlichen Hürden für private Windradausrüstung von Einfamilienhäusern und Eigenheimen sehr hoch geschraubt hat, und die deutsche Bundesregierung (anders als Frankreich) außerdem ab sofort auch bundesweit gesetzlich gegen die Wasserkraft kämpfen (und Wasserkraftwerke massenhaft stillegen und abreißen) will.

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Weitere US-Sanktionen sind wahrscheinlich: Zusammen mit seinem zusätzlichen Ersuchen an den Kongress, die Ukraine zu unterstützen, hat Präsident Biden gestern einen Vorschlag für ein umfassendes Gesetzespaket an den Kongress übermittelt: Es soll die Befugnis der US-Regierung stärkend, die russische Regierung und russische Oligarchen für Präsident Putins Krieg gegen die Ukraine zur Verantwortung zu ziehen. Die Vorschläge wurden in enger Absprache mit dem Finanzministerium, Justizministerium, Außenministerium und  Handelsministerium ausgearbeitet. 

Der größte Teil dieses Vorschlags zielt darauf ab, die Möglichkeiten der USA zur Ermittlung und Verfolgung der Umgehung von Sanktionen zu stärken, indem der Straftatbestand der Umgehung von Sanktionen in die Definition des Begriffs "organisierte Kriminalität" im Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act (RICO) aufgenommen wird. Dieser Vorschlag würde dem Justizministerium ein Einziehungsinstrument an die Hand geben, das dann gegen Unternehmen eingesetzt werden, um Organisationen zu zerschlagen, die Verstöße gegen US-Sanktionen ermöglichen.

Putin hat ein Dekret für wirtschaftliche Vergeltungssanktionen gegen den Westen unterzeichnet. Der Erlass sei eine Reaktion auf „unfreundliche Handlungen bestimmter ausländischer Staaten und internationaler Organisationen“, teilt das Präsidialamt in Moskau mit. Dem Dekret zufolge verbietet Russland die Ausfuhr von Produkten und Rohstoffen an Personen und Organisationen, gegen die es Sanktionen verhängt hat. Es verbietet auch Geschäfte mit ausländischen Personen und Unternehmen, die von Russlands Vergeltungssanktionen betroffen sind, und erlaubt es russischen Geschäftspartnern, Verpflichtungen ihnen gegenüber zu verweigern. Details wurden nicht genannt. Die Regierung hat den Angaben zufolge nun zehn Tage Zeit, um eine Sanktionsliste mit Namen betroffener Personen und Unternehmen zu erstellen.

Neues ans Brüssel:

Delegierte Verordnung (EU) 2022/699 der Kommission vom 3. Mai 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Herausnahme Russlands als Bestimmungsziel aus dem Geltungsbereich der allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der Union

EUR-Lex - L:2022:130I:TOC - EN - EUR-Lex (europa.eu)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ%3AL%3A2022%3A130I%3ATOC

Neues von OFAC:

https://home.treasury.gov/policy-issues/financial-sanctions/recent-actions/20220508.

Praktisch wichtig sind vor allen die neuen FAQ zu den verbotenen Dienstleistungen: Buchhaltung, Treuhand- und Gesellschaftsgründungsdienste sowie Unternehmensberatung für die  Wirtschaftssektoren der Russischen Föderation, nicht die Rechtsberatung.

https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/banking-and-finance/international-relations/restrictive-measures-sanctions/sanctions-adopted-following-russias-military-aggression-against-ukraine_en

Updates der FAQ der EU Kommission:

24 May: Sale of securities and general questions

23 May: Deposits, public procurement and access to EU ports

20 May: Circumvention and due diligence and assets freeze

17 May: Central securities depositories

13 May: Trading

https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/business_economy_euro/banking_and_finance/documents/faqs-sanctions-russia-general_en.pdf

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