Gesetzentwurf zum Mindestlohn im Deutschen Bundestag

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 19.04.2022
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|5193 Aufrufe

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung am 13.4.2022 in den Deutschen Bundestag eingebracht (BT-Drs. 20/1408).

Der Mindestlohn soll, wie im Wahlkampf von der SPD versprochen, zum 1.10.2022 einmalig durch Gesetz auf 12 Euro je Zeitstunde angehoben werden. Danach soll wieder das bisherige Verfahren der Anpassung des Mindestlohns greifen, erstmals zum 1.1.2024.

Gleichzeitig soll die Grenze für die geringfügige Beschäftigung von derzeit 450 Euro monatlich angehoben und dynamisiert werden. Eine Beschäftigung zum Mindestlohn im Umfang von zehn Stunden pro Woche soll die Obergrenze der Geringfügigkeit bilden, rechnerisch ermittelt durch 13 Wochen in einem Drei-Monats-Zeitraum. Daraus resultiert dann die neue Grenze von (12 Euro/Stunde x 10 Stunden/Woche x 13 Wochen ./. 3 Monate =) 520 Euro/Monat.

Das Gesetz soll am 1.10.2022 in Kraft treten.

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