Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechts beschlossen

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 25.11.2022
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht1|2026 Aufrufe

Die katholische Kirche reformiert ihr kirchliches Arbeitsrecht, dem etwa 750.000 Arbeitnehmer in Deutschland unterstehen. Damit dürften manche Streitigkeiten, mit denen sich bislang die Arbeitsgerichte immer wieder zu beschäftigen hatten, beseitigt sein. Man denke etwa an die Kündigungsrechtsstreitigkeiten nach Kündigung wegen Wiederverheiratung. Wie u.a. die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) am Dienstag mitteilte, hat der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) in seiner Vollversammlung am 22.11.2022 mit der erforderlichen Mehrheit eine neue „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ als Empfehlung für die deutschen (Erz-)Bistümer beschlossen. Sie löst die Grundordnung vom 27. April 2015 ab, die nach einigen Jahren einer Evaluation unterzogen wurde.

Die jetzt verabschiedete Neuordnung umfasst zwei Dokumente: den Normtext zur „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ und die zugehörigen „Bischöflichen Erläuterungen zum kirchlichen Dienst“. Wesentliche Inhalte und Neuerungen beider Texte sind:

Die Grundordnung ist als „Verfassung des kirchlichen Dienstes“ konzipiert. Der Normtext enthält nicht nur spezifisch arbeits- oder dienstrechtliche Regelungen, sondern insbesondere auch zentrale Aussagen zu den Strukturmerkmalen und Grundprinzipien des kirchlichen Dienstes und wesentlicher Kennzeichen katholischer Identität.

In ihrer Neufassung gilt die Grundordnung für alle Handlungsfelder des kirchlichen Dienstes und alle Beschäftigtengruppen, unabhängig von ihrem rechtlichen Status. Sie entfaltet Wirkung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Kirchenbeamte, Kleriker und Kandidaten für das Weiheamt, Ordensangehörige, Personen im Noviziat und Postulat, Führungskräfte, die aufgrund eines Organdienstverhältnisses tätig sind (z. B. Geschäftsführende oder Vorstände), Auszubildende und ehrenamtlich Tätige, die Organmitglieder sind, wobei besondere kirchliche Anforderungen an Kleriker und Ordensleute weiterhin gelten. 

Neu ist auch der institutionenorientierte Ansatz. Beim bisherigen überwiegend personenbezogenen Ansatz stand der einzelne Mitarbeitende und dessen persönliche Lebensführung im Fokus. Nach dem institutionenorientierten Ansatz tragen der Dienstgeber und seine Führungskräfte zuerst Verantwortung für den Schutz und die Stärkung des kirchlichen Charakters der Einrichtung. Die katholische Identität einer Einrichtung soll durch Leitbilder, eine christliche Organisations- und Führungskultur und durch Vermittlung christlicher Werte und Haltungen gestaltet werden.

Damit einher geht eine weitere wichtige Botschaft der neuen Grundordnung: Der Kernbereich privater Lebensgestaltung unterliegt keinen rechtlichen Bewertungen und entzieht sich dem Zugriff des Dienstgebers. Diese rechtlich unantastbare Zone erfasst insbesondere das Beziehungsleben und die Intimsphäre. Abgesehen von Ausnahmefällen bleibt der Austritt aus der katholischen Kirche wie in der bisherigen Fassung der Grundordnung ein Einstellungshindernis bzw. Kündigungsgrund. Auch eine kirchenfeindliche Betätigung steht einer Einstellung bzw. Weiterbeschäftigung entgegen.

Die Religionszugehörigkeit ist nach neuem Recht nur dann ein Kriterium bei der Einstellung, wenn sie für die jeweilige Position erforderlich ist. Das gilt zum einen für pastorale und katechetische Dienste und zum anderen für diejenigen Tätigkeiten, die das katholische Profil der Einrichtung inhaltlich prägen, mitverantworten und nach außen repräsentieren. Von allen Mitarbeitenden wird im Rahmen ihrer Tätigkeit die Identifikation mit den Zielen und Werten der katholischen Einrichtung erwartet.

Explizit wie nie zuvor wird Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen als Bereicherung anerkannt. Alle Mitarbeitenden können unabhängig von ihren konkreten Aufgaben, ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrem Alter, ihrer Behinderung, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Identität und ihrer Lebensform Repräsentantinnen und Repräsentanten der unbedingten Liebe Gottes und damit einer den Menschen dienenden Kirche sein, solange sie eine positive Grundhaltung und Offenheit gegenüber der Botschaft des Evangeliums mitbringen, den christlichen Charakter der Einrichtung achten und dazu beitragen, ihn im eigenen Aufgabenfeld zur Geltung zu bringen.

Der Beschluss der Vollversammlung des VDD hat empfehlenden Charakter; um Rechtswirksamkeit zu entfalten, muss er in den einzelnen (Erz-)Bistümern in diözesanes Recht umgesetzt werden.

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Dazu gibt es einen kirchlich-glaubensorientierten Kommentar: 

Callboys, Nutten und Drogenjunkies - Wie wärs mit einem (Neben-)Job in der ‚deutschen Kirche‘?

in kath.net

Der "Kernbereich privater Lebensgestaltung unterliegt keinen rechtlichen Bewertungen" - Aja, hat die DBK aus den Missbrauchsfällen nichts gelernt? - Ein Kommentar von Roland Noé zum neuen "kirchlichen Arbeitsrecht" der DBK

München (kath.net/rn)

Callboys,  Nutten und Drogenjunkies  - Wie wärs mit einem (Neben)job in der „deutschen Kirche“? Ein Job bei der Caritas oder als Pastoralassistent oder als Religionslehrer gefällig? Sogar der Priesterberuf steht Ihnen offen, denn laut Beschluss der DBK dürfen jetzt ja alle mitmachen, was Jemand sonst so macht, soll fast völlig egal sein. Lesen Sie einfach das nach, was die DBK gestern ausgeschickt hat: "Damit einher geht eine weitere wichtige Botschaft der neuen Grundordnung: Der Kernbereich privater Lebensgestaltung unterliegt keinen rechtlichen Bewertungen und entzieht sich dem Zugriff des Dienstgebers. Diese rechtlich unantastbare Zone erfasst insbesondere das Beziehungsleben und die Intimsphäre.“ Man fragt sich in dem Zusammenhang: Hat man aus den Missbrauchsfällen der letzten Jahrzehnte in der deutschen Kirche gar nichts gelernt?

Stolz verkündete man gestern, dass jetzt eine Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen als Bereicherung anerkannt werde.  Alle können unabhängig von ihren konkreten Aufgaben, ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrem Alter, ihrer Behinderung, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Identität und ihrer Lebensform „Repräsentanten der unbedingten Liebe Gottes“ und damit einer den Menschen dienenden Kirche sein. Sie müssen nur eine „positive Grundhaltung“ und „Offenheit gegenüber der Botschaft des Evangeliums“ mitbringen. Auf gut deutsch heißt das: Die Kirche gibt sich auf, Werte Ade und jeder darf sich bewerben.

Aja, es gibt übrigens doch einen wichtigen Grund, wenn man doch nicht mitmachen darf. Wenn man aus der Kirche „austritt“, was man ja nicht kann, wie jeder Theologe im Theologiestudium lernt und wie jeder Bischof wissen dürfte. Semel catholicus semper catholicus. Aber dieser „Austritt“ stört doch sehr, denn da geht es ja um das liebe Geld. Das ist die letzte rote Linie für die DBK und die letzte „große Sünde“, die nicht begangen werden darf. Pecunia non olet ("Geld stinkt nicht"), auch nicht in Deutschland.

Aber ein kleines Geheimnis sei den deutschen Bischöfen verraten: Mit so einem Schritt wird man den Untergang der „deutschen Kirche“ nicht aufhalten können sondern diesen nur mehr verwalten können. Eine Kirche, die die Werte aufgibt, wird keinen mehr interessieren und den Untergang zugehen.

Im Buch „Die Benedikt Option“ von Rod Dreher schreibt Erzbischof Georg Gänswein in seinem Vorwort „Doch wie wir inzwischen wissen, gibt es auch eine Ökumene der Not und der Verweltlichung und eine Ökumene des Unglaubens und der gemeinsamen Flucht vor Gott und aus der Kirche quer durch alle Konfessionen.“ – Die DBK besteht mit dem jüngsten Schritt diese These eindrücklich.

In dem Bestseller-Buch schreibt später Dreher: „Wenn die heutigen Kirchen das neue dunkle Zeitalter überleben wollen, müssen sie aufhören, „normal zu sein“. Wir werden eine tiefere Hingabe an unseren Glauben entwickeln müssen, und wir werden das in einer Weise tun müssen, die in den Augen der Zeitgenossen sonderbar erscheint. Indem wir die Vergangenheit neu entdecken, den Sinn für Liturgie und Askese zurückgewinnen, unser Leben auf die kirchliche Gemeinschaft ausrichten und die kirchliche Disziplin festigen, werden wir, mit Gottes Gnade, wieder zu den eigenartigen Leuten werden, die wir immer hätten sein sollen.“

P. S. Jesus sagte übrigens zur  Ehebrecherin im Johannes-Evangelium "Geh und sündige von jetzt an nicht mehr!" aber nicht "Mach so weiter und es ist alles kein Problem!"

BUCHTIPP:

Benedikt Option

Gebundenes Buch

15,50 Euro

400 Seiten

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