Anklage wegen Meineids - Fortsetzung des Falls Mollath?

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 16.03.2017

Heute ist allgemein bekannt worden (Süddeutsche Zeitung, Mittelbayerische Zeitung), dass gegen einen Zeugen im "Fall Mollath" Anklage wegen Meineids (§ 154 StGB) und wegen uneidl. Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags (§ 153 StGB) erhoben wurde.

Beim Meineidvorwurf geht es um die am 4. Tag der Regensburger Hauptverhandlung (10. Juli 2014) getätigte Aussage, Frau Mollath habe zu Beginn der ganzen Mollath-Affäre bei ihm, dem Zeugen, angerufen und ihm ein Vorgehen gegen Gustl Mollath quasi angekündigt. Er habe diese Ansage der Fau Mollath  praktisch im Wortlaut notiert, später auf eine Schreibunterlage übertragen und könne dieses Telefonat und seinen Inhalt deshalb genau rekonstruieren.

Die Aussage, wie sie von der damaligen Verteidigung Mollaths dokumentiert wurde, kann man hier nachlesen: Strate Dokumentation

Schon im Prozess war deutlich geworden, dass Gericht und Staatsanwaltschaft die Wahrheit dieser Aussage bezweifeln. Im Urteil wird die Aussage des Zeugen ebenfalls als "nicht überzeugend" bezeichnet (siehe Urteil Seite 32 f.), im Übrigen aber als für den Tatvorwurf gegen Gustl Mollath nicht entscheidend angesehen.

Laut SZ soll die Verhandlung vor dem AG Regensburg bereits nächste Woche beginnen, lt. MZ wird der Prozess erst Ende März "eröffnet".

Hier noch einmal als Erinnerungs-Link: Meine Anmerkungen zur Urteilsbegründung im Fall Mollath (November 2014)

UPDATE 5.4.: Wegen Meineids wird der Angeklagte zu 14 Monaten Freiheitsstrafe und 5000 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Urteil ist infolge beidseitigen Rechtsmittelverzichts rechtskräftig.

Einzelheiten insbesondere im Artikel der SZ (Hans Holzhaider), hier ein Auszug:

Mollaths Ex-Frau bestritt, dass ein Gespräch mit diesem Inhalt stattgefunden habe, und die Staatsanwaltschaft klagte den Zahnarzt wegen Meineides an. Vor Gericht stand Petra M., vormals Mollath, allerdings nun in Regensburg nicht als Zeugin zur Verfügung: Sie sei, ließ sie mitteilen, wegen einer dauerhaften Erkrankung nicht vernehmungsfähig.

Bei dieser Sachlage hatte das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Alexander Guth doch erhebliche Zweifel, ob Petra M. die Wahrheit gesagt hatte. Zwar sei auch die Glaubwürdigkeit des Angeklagten nicht über jeden Zweifel erhaben, aber einen Beweis dafür, dass das fragliche Telefonat nicht wie geschildert stattgefunden habe, gebe es jedenfalls nicht.

B.s Aussage, er habe sich "zeitnah" nach dem Telefongespräch eine Notiz auf seine Schreibtischunterlage gemacht, hielt das Gericht jedoch für widerlegt. Ein Sachverständiger des Landeskriminalamts hatte erklärt, ein Vergleich der fraglichen Notiz mit anderen Eintragungen und mit dem Vergilbungsgrad des Papiers lasse den Schluss zu, dass B. die auf das Telefongespräch bezogenen Stichwörter erst sehr viel später geschrieben habe.

Der Staatsanwalt hatte, zum Entsetzen des Verteidigers, eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung gefordert. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Das Gutachten des Sachverständigen halte wissenschaftlichen Kriterien nicht stand, sagte er. Das Gericht hatte aber keine Zweifel am Sachverstand des Gutachters.

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385 Kommentare

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Ich hielt den Fall Mollath für abgeschlossen und verlor mit ihm einen Teil meines Rechtsverständnisses.

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FOLGENDES  SCHREIBT EIN GAST
(ursprünglich an einer anderen Stelle kommentiert, nun von mir hierher kopiert):

Mollath "Reloaded"?

Laut SZ wird demnächst gegen den Zahnarzt mit dem wundersamen Erinnerungsvermögen verhandelt ("Zeuge soll Meineid für Gustl Mollath geleistet haben").  Mich hat  schon am Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg gewundert, dass man diese Aussage einfach so als wahr hingenommen hat. Ein Telefonat, das so wichtig ist, dass man es sich zwar notiert und die Notiz über ein Jahrzehnt aufhebt. Aber dem besten Freund Mollath, dem die Drohungen aus dem Telefonat galten, will man davon überhaupt nichts gesagt haben....(Urteil LG Regensburg Seite 32 ff).  Dass der Zahnarzt selbst wegen Steuerhinterziehung verurteilt sein soll (Quelle: Mittelbayerische Zeitung "Schlüsselzeuge im Visier") , wo Mollath doch mit seinen Eingaben bei HVB und Finanzamt gerade Steuerhinterzieher verfolgt wissen wollte, ist ein weiterer kurioser Aspekt.

Die Staatsanwaltschaft hätte zumindest den Kalender und die Schreibtischunterlage beschlagnahmen und ggf. ein kriminaltechnisches Gutachten dazu erstellen lassen können, ob eine Datierung der Notizen möglich ist (das geht ggf.  falls Tinte verwendet wurde).

Wenn es zu einer Verurteilung kommt, könnte  zumindest theoretisch eine Wiederaufnahme zu Ungunsten Mollaths erfolgen (§ 362 Nr. 2 StPO). Dann wäre die Aussage ein echter Bärendienst für Mollath gewesen. Praktisch dürfte es aber nicht zu einer solchen WA kommen, denn das LG Regensburg hat dem Zeugen ohnehin nicht geglaubt und jedenfalls eine Tat gegen die Ehefrau als erwiesen angesehen und zudem Mollath freigesprochen, weil sie den § 20 nicht ausschließen konnte/können wollte...

Was an der Sache dran ist, ist aus der Ferne schwer zu sagen. Die Maßnahme hat aber - ob berechtigt oder nicht - einen unangenehmen Geruch an sich. Man kann den Eindruck haben, dass man sich für die (gefühlte) Niederlage im Fall Mollath nun ersatzweise an einem rächen will, der sich für ihn ausgesprochen hat.

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@Leser:

Offenbar geht es bei Mollath nicht ohne Verschwörungsphantasien, jetzt kommen Sie mit einer "Rache"-Hypothese daher. Dass es die Staatsanwaltschaft in Regensburg war, die einen umfangreichen Wiederaufnahmeantrag gestellt hat, bei dem es Strate zufolge sogar eine Art Arbeitsteilung gab, haben Sie aber schon gemerkt? Und eben diese Staatsanwaltschaft rächt sich jetzt dafür, dass ihr Braun so viel Arbeit gemacht hat?
Eine "gefühlte Niederlage" hat wohl eher Mollath erlebt, der unbedingt einen 1-A-Freispruch haben wollte, bei dem die Strafkammer weder seiner Ex-Frau glaubt noch einen relevanten psychiatrischen Befund bei ihm annimmt. Beides bekam er nicht, deshalb ja auch die Revision Mollaths gegen das freisprechende Urteil.

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Sie überintepretieren meinen Kommentar. "Man kann den Eindruck haben" heißt nicht "Ich habe den Eindruck". Es ist genau die Gefahr einer Fehl- oder Überinterpretation, auf die ich hinweisen wollte, und die Sie - in umgekehrter Richtung - auch demonstrieren.

Bei einer solchen Vorgeschichte kann man kaum arbeiten, ohne sich vehement vertretenen Meinungen der einen oder anderen Seite auszusetzen. Das Strafverfahren wird von beiden Seiten bekriegt werden.

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Daß Herr Mollath zur Zeit seiner Auseinandersetzung mit seiner Frau zumindest als labil in seiner Psyche bezeichnet werden kann, daran habe ich selber keine Zweifel, wohl aber an seinem ersten Prozeß und an seiner viel zu langen Zeit danach in der Forensik.

Bei der Wiederaufnahme hat er sich zumindest auch gelegentlich ziemlich ungeschickt angestellt gegen den Rat einer juristischen Koryphäe wie Strate, auch da lassen sich meiner unmaßgeblichen Meinung bei ihm Rückschlüsse auf spätere Neigungen zu einer realitätsfremden Sichtweise und zu seiner eigenen Psyche anstellen.

Aber jeder Mensch kann seine eigene Sache auch mal schlecht betreiben, aber mehr Selbstkritik wäre auch da ja nötig.

(In der Literatur wurde einmal ein Michael Kohlhaas beschrieben, der ja einen Prozeß-Ausgang nicht nach seinen eigenen Vorstellungen nicht verwinden konnte, nebenbei nur mal erwähnt.)

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Sehr geehrter GR,

diesen neuen Prozess hat weder Herr Mollath angestrengt noch ist er der Angeklagte, deshalb passt "Kohlhaas" nun gar nicht. Fortgesetzt wird der Fall jetzt von der Staatsanwaltschaft.

Mit besten Grüßen

Henning Ernst Müller

Henning Ernst Müller schrieb:

Sehr geehrter GR,

diesen neuen Prozess hat weder Herr Mollath angestrengt noch ist er der Angeklagte, deshalb passt "Kohlhaas" nun gar nicht. Fortgesetzt wird der Fall jetzt von der Staatsanwaltschaft.

Mit besten Grüßen

Henning Ernst Müller

Sehr geeehrter Herr Prof. Dr. Müller,

da stimme ich Ihnen natürlich schon zum Teil zu, aber das ändert nichts an seinem Hadern auch mit der Wiederaufnahme und der Justiz, das Wüten eines Kohlhaas erreichte er nach der Beweislage nicht, die Reifengeschichte wurde ja nicht aufgeklärt.

Er bleibt aber  weiter im Clinch mit der bayrischen Justiz (siehe auch http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/inhalt/bezirkskrankenhaus-ans...) und die Justiz auch indirekt noch mit ihm, jetzt dann noch über einen seiner Unterstützer, wie jetzt hier.

Im übrigen wissen Sie auch, daß auch seine Einlassungen nicht immer ganz schlüssig waren, das "in dubio pro reo" nach längerer Zeit (siehe oben) hat ihm ja auch noch geholfen gehabt.

Mit bestem Gruß

GR

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Aber auch das ist ja noch interessant für Beobachter des gesamten Komplexes um den

"Fall Mollath", seine Unterstützer und die Justiz:

Gefälschtes Fax im Fall Mollath Anwalt zu Geldstrafe verurteilt

Weil er mit einem gefälschten Fax versucht hat, Gustl Mollath aus der Psychiatrie zu befreien, muss ein Anwalt eine Strafe von 14.400 Euro bezahlen. Das Amtsgericht Wiesbaden verurteilte ihn wegen versuchter Gefangenenbefreiung.

http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/inhalt/wiesbaden-rechtsanwalt...

Die hessische Justiz hat da gute Arbeit geleistet, das ist ja auch sehr zu begrüßen.

Die bayrische Justiz scheint da doch etwas schlechter dabei wegzukommen, mit dem ersten Mollath-Prozeß in Nürnberg und der überlangen Unterbringung danach.

Beste Grüße

GR

Gute Arbeit?

"Das Amtsgericht Wiesbaden verurteilte ihn wegen versuchter Gefangenenbefreiung." Einem bayrischen Unrechtssystem aus Justiz und Psychiatrie wurde ein fingiertes Fax zugesandt, wohl um dem Unrecht ein Ende zu bereiten, was zuvor von BGH, BVerfG und bayrischer Regierung nachhaltig verweigert wurde. Es stellt sich schon die Frage, ob es sich zum Zeitpunkt der Tat nicht um verfassungsgemäßen Widerstand handelte. Die Ära ab 1933 begann auch mit staatlicher Selbstermächtigung und Rechtsbrüchen der Institutionen. Widerstand dagegen wurde zuvor wohl auch mit Geldstrafen, Enteignung, Kindesentzug, Berufsverboten usw. belegt, bevor es zu standrechtlichen Erschießungen und Völkermord kam.

"Zum Prozessauftakt hatte der Anwalt behauptet, einer seiner Mandanten habe die Tat begangen. Das glaubte das Gericht nicht." Was glaubt ein Gericht? Das was es glauben will! So definiert sich nämlich Glaube: "feste Überzeugung, die nicht auf Fakten, Beweisen, sondern auf dem Gefühl beruht."

"Rätselraten über Motiv: Das Motiv des 55-Jährigen ist unklar. Er hatte zur Tatzeit kein Mandat von Mollath."

Einem verständigen Gericht hätte der Beschuldigte folgende Erklärung abgeben können: "Ich bestreite die Tat. Abgesehen davon: Hätte ich die Tat wirklich begangen, hätte ich mich zuvor mit den Tatsachen zur unrechtmäßigen Unterbringung des Geschädigten intensiv befasst und die Tatsachen zum Unrecht in dem Fax dokumentiert. Insbesondere hätte ich auch das Versagen der höchstrichterlichen Institutionen (BGH, BVerfG) und der bayrischen Regierung in weiteren Hinweisschreiben an die Institutionen festgehalten und mich für die Tat auf mein Widerstandsrecht berufen. Da ich die Tat aber nicht begangen hatte, fehlte es mir offensichtlich an einem Motiv. In Anbetracht der deutschen Geschichte zur Psychiatrisierung von unliebsamen Personen bekenne ich mich dazu, nicht ausreichend Zivilcourage für eine solche Tat aufgebracht zu haben, obwohl diese sicher nötig wäre."

 

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Lutz Lippke schrieb:

Gute Arbeit?

[...]

Einem verständigen Gericht hätte der Beschuldigte folgende Erklärung abgeben können ......

Einem Rechtsanwalt werfen Sie also eine schlechte eigene Verteidigung damit vor. Ob er sich selber verteidigte, oder einen renommierten Strafverteidiger an seiner Seite, so wie Gustl Mollath hatte, wissen Sie wohl auch nicht.

Wie lange das Gericht ihm auch ausgiebig Gelegenheit zur Erklärung seine Motive gegeben hat in der Beweisaufnahme, und wie sehr das Gericht auch danach fragte, wissen Sie offensichtlich auch nicht. Die Plädoyers kennen Sie vermutlich auch nicht, ebensowenig das letzte Wort des angeklagten Rechtsanwalts.

Sie stellen damit aber die Arbeit eines Strafgerichts nun in Frage mit soviel Unwissen.

Eine für mich aber auch nicht mehr überraschende, aber doch schon sehr interessante Vorgehensweise.

Da halte ich Ihnen nun ein voriges Zitat (von Ihnen) vor:

Das ändert ohne neue Erkenntnisse und Beweismittel nichts am Ergebnis im Sachen Mollath, richtet sich aber immer mit 3 Fingern auf einen selbst.

Das sehe ich hier ja ganz genau so, Herr Lippke, besonders das "richtet sich aber immer mit 3 Fingern auf einen selbst".

Empfehle mich

GR

 

 

Also über den zusätzlichen Link erfährt man nicht mehr. Aber zur Versöhnung, ich finde auch, dass man ohne Ansehen der Person und Stellung Tatsachen ordentlich feststellen sollte. Hat der Beschuldigte nicht gewusst, dass das Fake-Fax ohne Wirkung bleiben würde und der tatsächliche Absendeanschluss ermittelt werden kann? Das interessiert mich. Denn in einem mir gut bekannten Fall, manipulierte ein Anwalt eine Vollmacht (aus 1 mach 2) um die Vertretung in 2 Angelegenheiten gegenüber der Behörde abzurechnen. Nachdem dies misslang, stellte er die Rechnungen gegenüber dem Mandanten. Der Mandant bekam so Kenntnis von der Vollmachtsmanipulation und stellte Strafantrag wegen Urkundenfälschung und Gebührenüberhebung. Die STA lehnte aber Ermittlungen ab, da die Manipulation nicht zur Erlangung der Kostenerstattung geeignet war und Anwälte nach der Erfahrung häufiger aus Unwissenheit unberechtigte Erstattungen beantragen.

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Lutz Lippke schrieb:

Also über den zusätzlichen Link erfährt man nicht mehr.

Vorher hatte ich es noch nicht gelesen gehabt, daß das Fax von einem privaten Gerät des Rechtsanwalts aus versandt wurde und der Anwalt einen Mandanten beschuldigt hatte, sein eigenes privates Fax-Gerät manipuliert zu haben.

Da liegt eine reine Schutzbehauptung aber doch m.E. sehr nahe. Ob das Urteil schon rechtskräftig geworden ist, ist auch nicht zu lesen, nur vermutbar, auch daher sehe ich aber keinen Grund für irgendeine Urteilsschelte bzw. eine Infragestellung.

Nach Aussage des Anwaltes sei das Fax im Juni 2013 von einem befreundeten Mandanten vom privaten Fax des Anwaltes abgesendet worden. Wegen anwaltlicher Schweigepflicht könne er den Namen nicht nennen. Das Fax ging an mehrere Medien und an die Klinik, in der Mollath zu Unrecht untergebracht war. So berichtete es u.a. der Nordbayrische Kurier bereits im April 2016.

Eine Urteilsschelte habe ich genau genommen nicht abgegeben, da mir gar kein Urteil zur Bewertung vorliegt. Ich habe allerdings Ihre Bewertung "Die hessische Justiz hat da gute Arbeit geleistet" infrage gestellt. Nicht weil ich das Gegenteil beweisen kann, sondern schlicht weil Sie keine Anhaltspunkte für das Zutreffen Ihrer Bewertung haben. Weder eine Rechtskraft, noch Ihre Vermutungen zu Motiv und Schutzbehauptung belegen das. Vielmehr sträuben sich Einem bei den Medienberichten die Nackenhaare. Lesen Sie die Berichte auch mal kritisch und munkeln nicht so viel dazu. Man kann erwarten, dass gerade kurz gehaltene Berichte sich nicht in sich selbst mehrfach widersprechen. Oder hat das unterirdische Niveau dieser üblichen Gerichtsberichterstattung etwas mit dem Niveau der Strafverfahren und Pressearbeit von STA und Gerichten zu tun?

Im Übrigen ist der hier Beschuldigte wohl Zahnarzt und nicht Anwalt. Eine Personenidentität können vermutlich auch Sie ausschließen. Es wäre zu wünschen, dass sich das Niveau der seriösen Berichterstattung zum hiesigen Verfahren um mehrere Größenordnungen von Ihrem Fake-Fax-Fall-Berichten abhebt. Es muss ja nicht gleich das Format eines ordentlichen Protokolls haben, dass die Justiz scheinbar nur für sinnvoll hält, wenn es glaubt jemanden etwas nicht glauben zu wollen. Die Mitschriften und Dokumente bei Strate, insbesondere natürlich vom 4. Tag der HV, sind diesbezüglich sehr erhellend und werden nun wohl wieder auf die Tagesordnung kommen.     

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Lutz Lippke schrieb:

Nach Aussage des Anwaltes sei das Fax im Juni 2013 von einem befreundeten Mandanten vom privaten Fax des Anwaltes abgesendet worden. Wegen anwaltlicher Schweigepflicht könne er den Namen nicht nennen. Das Fax ging an mehrere Medien und an die Klinik, in der Mollath zu Unrecht untergebracht war. So berichtete es u.a. der Nordbayrische Kurier bereits im April 2016.

Eine Urteilsschelte habe ich genau genommen nicht abgegeben, da mir gar kein Urteil zur Bewertung vorliegt. Ich habe allerdings Ihre Bewertung "Die hessische Justiz hat da gute Arbeit geleistet" infrage gestellt.

Richtig, und ich hatte darin "aber keinen Grund für irgendeine Urteilsschelte bzw. eine Infragestellung" gesehen, zumal die Faxe nicht aus der Kanzlei selber kamen, sondern abends aus dem privaten Arbeitszimmer in der Wohnung des Anwalts. Der Anwalt selber habe nach seiner Darstellung einen Brief mit Verfahrenstipps an Mollath geschrieben, sein mit ihm befreundeter Mandant habe Leserbriefe schreiben wollen und auch die Faxfälschung ihm gegenüber ja zugegeben gehabt, sich nur kurz im Arneitszimmer auch alleine befunden.

Nicht weil ich das Gegenteil beweisen kann, sondern schlicht weil Sie keine Anhaltspunkte für das Zutreffen Ihrer Bewertung haben.

Meine eigene Bewertung ("gute Arbeit") nach meiner Kenntnis der letzten und neuesten Veröffentlichungen zum Prozeß gegen den Rechtsanwalt steht gegen Ihre vielen Bewertungen, aber nach Ihren Kommentaren vor meinen Hinweisen ja ohne vorherige Kenntnis der neuesten Veröffentlichungen zum Prozeß gegen den Rechtsanwalt. Da hatten Sie ja sehr viel spekuliert gehabt und dem Rechtsanwalt auch noch fiktive Tipps zu seiner Verteidigung gegeben.

Weder eine Rechtskraft, noch Ihre Vermutungen zu Motiv und Schutzbehauptung belegen das.

Zu einem Motiv hatte ich ja keinerlei Vermutungen angestellt, wie Sie es nun aber unterstellen, zu einer Schutzbehauptung "Da liegt eine reine Schutzbehauptung aber doch m.E. sehr nahe", zur Rechtskraft auch "nur vermutbar" geschrieben gehabt.

Vielmehr sträuben sich Einem bei den Medienberichten die Nackenhaare. Lesen Sie die Berichte auch mal kritisch und munkeln nicht so viel dazu. Man kann erwarten, dass gerade kurz gehaltene Berichte sich nicht in sich selbst mehrfach widersprechen. Oder hat das unterirdische Niveau dieser üblichen Gerichtsberichterstattung etwas mit dem Niveau der Strafverfahren und Pressearbeit von STA und Gerichten zu tun?

Ursprünglich war ja von Faxen aus der Kanzlei überall zu lesen und zu hören, Presseberichte werden von mir auch immer verglichen und auch kritisch betrachtet, den Ausdruck "und munkeln nicht so viel dazu" muß ich daher auch als unbegründet und unbelegt und auch als beleidigend zurückweisen.

Im Übrigen ist der hier Beschuldigte wohl Zahnarzt und nicht Anwalt. Eine Personenidentität können vermutlich auch Sie ausschließen.

Was sollte denn diese Feststellung im ersten Satz und die Frage nun im zweiten Satz mir denn unterstellen?

Es wäre zu wünschen, dass sich das Niveau der seriösen Berichterstattung zum hiesigen Verfahren um mehrere Größenordnungen von Ihrem Fake-Fax-Fall-Berichten abhebt. Es muss ja nicht gleich das Format eines ordentlichen Protokolls haben, dass die Justiz scheinbar nur für sinnvoll hält, wenn es glaubt jemanden etwas nicht glauben zu wollen. Die Mitschriften und Dokumente bei Strate, insbesondere natürlich vom 4. Tag der HV, sind diesbezüglich sehr erhellend und werden nun wohl wieder auf die Tagesordnung kommen.    

Die Veröffentlichungen bei Dr. hc. Gerhard Strate zum Fall Mollath hatte ich alle berereits damals gelesen gehabt. Aber diese nicht nur alleine. Daß dort aber bereits die Aussagen des nun in 2016 in Wiesbaden verurteilten Rechtsanwalts in seinem eigenen Prozeß enthalten sein könnten, würde ich allerdings völlig ausschließen.

Ihre haltlosen Unterstellungen aber können Sie damit ja auch nicht abstützen.

Mit den besten Wünschen

Günter Rudolphi

Korrektur:

Was sollte denn diese Feststellung im ersten Satz und die indirekte Infragestellung zweier verschiedener Personen nun im zweiten Satz mir denn unterstellen?

GR

Da ich ganz genaue Juristen ja zur Genüge inzwischen selber kenne, der Zahnarzt Dr. Braun ist nun Angeklagter in einem bevorstehenden Prozeß gemäß § 157 StPO, nicht mehr Beschuldigter oder Angeschuldigter, die gefälschten Faxe des Rechtsanwalts nach der Feststellung des Wiesbadener Gerichts kamen aus einem Arbeitszimmer in seiner Privatwohnung in Wiesbaden.

MfG

GR

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Oder hat das unterirdische Niveau dieser üblichen Gerichtsberichterstattung etwas mit dem Niveau der Strafverfahren und Pressearbeit von STA und Gerichten zu tun?

Auch diese reine Polemik folgt noch dem Prinzip "Haltet den Dieb", diese Artikel sind alle gekennzeichnet gewesen und entsprangen den Federn oder Computern von Journalisten, deren Arbeit auch nicht immer zu meiner eigenen Zufriedenheit verläuft, aber ich sage so etwas lieber den Journalisten selber, wenn ich sie im Gericht dann antreffe.

Zu dieser Wertung stehe ich dann auch voll und ganz, Herr Lutz Lippke, auch mit Namen und Adresse.

Presseartikel sind eben keine Protokolle, auch den Pressekodex haben Journalisten zu beachten, und auch noch das Interesse der Leser.

Reines Gerichtsbashing oder Pressebashing aber hat mit seriöser Kritik m.E. recht wenig nur zu tun.

GR

 

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Meine Frage war natürlich eine Frage, der zumindest eine Anfangsverdacht innewohnt. Im Kurier fiel mir sofort auf, dass auf "Unbekannter" Täter sogleich die Aussage folgte, dass sich der Anwalt mit der Manipulation erhebliche Mühe gegeben hatte. Das ist journalistischer Murks, für den ich ein Interesse der Leser bestreite. Ich hätte darauf nicht verlinkt, jedenfalls nicht im Zusammenhang mit "guter Arbeit". Was hat sich der Kurier davon selbst ausgedacht und was aus offizieller Quelle übernommen. Wie sah also die Presseinformation der Justiz zu diesem Verfahren aus? Fragt ein Journalist nach oder munkelt.

zu AG Wiesbaden, 04.05.2016 - 4460 Js 32452/13  gibt es wohl keine veröffentlichte Information der Justiz. In der bei dejure einzig verlinkten br-Pressemeldung nach dem Urteil geht es um versuchte Gefangenenbefreiung Mollaths aus der jahrelangen (unrechtmäßigen) Zwangsunterbringung, ein Glaubensbekenntnis des Gerichts, die Überzeugung der STA und allgemeines Rätselraten über das Motiv. Das ist nicht nur dürftig, sondern in sich unschlüssig. Sie erkennen darin eine "gute Arbeit" des Gerichts? Wurde das Motiv "Versuch der Gefangenenbefreiung" nun festgestellt oder nicht? Wurde das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung der Fälschung im Abgleich mit dem öffentlichen Interesse an einer Beendigung der rechtswidrigen Freiheitsberaubung abgewogen? Wie kommen STA und Gericht zu Überzeugung bzw. Unglauben, wenn sie über das Motiv rätseln müssen und keinen Tatbeweis haben? Konnte es den befreundeten Mandanten nicht geben, der von dem Fax eigentlich Leserbriefe verschicken wollte?

Die weiteren Links bei dejure machen es nicht wirklich besser. Es handelt sich um Presseberichte des Wiesbadener Kurier und des Merkur aus der Zeit vor dem Urteil. Der Wiesbadener Kurier informierte weitgehend sachlich und hatte wohl beim Angeklagten nachgefragt und dessen Version auch dargestellt. Der Merkur dagegen, offenbart mit "Mollath-Anwalt bestreitet versuchte Freilassung mit Fälschung" eine dreiste manipulative Berichterstattung, die ziemlich genau Ihrer Intention der unmittelbaren Verknüpfung von strafbaren Handlungen Anderer mit der Person Mollath entspricht. Deswegen auch mein erneuter Hinweis darauf, dass der Anwalt nicht der Zahnarzt ist und beide nicht Mollath. Auch die Verbindung der Freilassung Mollaths aus der Zwangsunterbringung mit einer Verschwörungstheorie zu vermeintlichen Straftaten eines Unterstützernetzwerkes sollten Sie dringend überdenken. Ich vermute sogar, dass sich bei genügend kritischer Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit die Justiz mit dem Verfahren gegen den Zahnarzt ohne echte Beweise keinen Lorbeerkranz holen wird. Wenn man die Aufzeichnungen vom 4. Tag der HV bei Strate aufmerksam liest, dann wird damit die bereits laufende Diskussion zur zwangsweisen und genauen Protokollierung und Aufzeichnung von Vernehmungen und Hauptverhandlungen unterstützt. Die Verteidigung wird das Protokoll von Dr. Strate für sich nutzen und seinen Anspriuch auf rechtliches Gehör einfordern. Nun können Sie sich beleidigt fühlen, wie sie wollen, aber hiesiges Thema ist nicht das von Ihnen verlinkte Presseblabla und auch nicht die insistierte Mollath-Verschwörung, sondern die Anklage der Justiz gegen den Zeugen im Mollath-Verfahren wegen möglicher Falschaussage. Das bisher einzige öffentlich verfügbar vorliegende Beweismittel ist das Protokoll vom 4. Tag der HV bei Dr. Strate. Solange nichts echt Substantielles gegen den Zahnarzt ans Licht kommt, kann die Justiz nach meinem summarischen Dafürhalten in der Öffentlichkeit nur verlieren und Sie mit.       

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Bei Ihren nachträglichen Bemühungen ist Ihnen vielleicht dieser Artikel bisher noch entgangen:

LTO Legal Tribune Online

Anwalt fäschte Fax

Geld­strafe für ver­suchte Mollath-Bef­reiung

vom 04.05.2016

dpa/acr/LTO-Redaktion

Müssen sich ab jetzt alle hier vor Ihnen, Herr Lippke, nun für Artikel aus der Presse auch noch rechtfertigen?

Eine zumindest sehr interessante Sichtweise.

GR

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Konnte es den befreundeten Mandanten nicht geben, der von dem Fax eigentlich Leserbriefe verschicken wollte?

Der soll sich ja im Ausland befinden und angeblich alles abstreiten wollen, wenn er dazu befragt werden würde. 

Auch das war den Presseberichten bereits zu entnehmen. Haben Sie vielleicht aber auch noch übersehen, Herr Lippke.

..... eine dreiste manipulative Berichterstattung, die ziemlich genau Ihrer Intention der unmittelbaren Verknüpfung von strafbaren Handlungen Anderer mit der Person Mollath entspricht. Deswegen auch mein erneuter Hinweis darauf, dass der Anwalt nicht der Zahnarzt ist und beide nicht Mollath. Auch die Verbindung der Freilassung Mollaths aus der Zwangsunterbringung mit einer Verschwörungstheorie zu vermeintlichen Straftaten eines Unterstützernetzwerkes sollten Sie dringend überdenken.

Sie glauben damit also, meine eigene "Intention" bereits zu kennen im Fall des Herrn Mollath?

Und daß ich "die Verbindung der Freilassung Mollaths aus der Zwangsunterbringung mit einer Verschwörungstheorie zu vermeintlichen Straftaten eines Unterstützernetzwerkes" nun "dringend überdenken" sollte auf Ihr Anraten?

Es wird für mich immer interessanter, Herr Lippke.

Was kommt nun als nächstes noch von Ihnen, wobei Sie selbstverständlich ja nicht munkeln?

Fahren Sie bitte also mit solchen fundierten Analysen fort, die mich tief beeindrucken.

GR

 

5

Lutz Lippke schrieb:

 Fragt ein Journalist nach oder munkelt.

Diese Frage, wenn es denn wirklich eine ist und keine weitere Unterstellung, ließe sich doch ganz leicht von Journalisten selber beantworten, oder auch durch eigene Anwesenheit bei Prozessen im Gericht und einem Vergleich mit der anschließenden Presse-Berichterstattung darüber.

Dann wüßten Sie es auch selber.  Vielleicht aber beschreibe ich das später noch etwas weitergehend, wie da Journalisten erkennbar vorgehen.

... kann die Justiz nach meinem summarischen Dafürhalten in der Öffentlichkeit nur verlieren und Sie mit.    

Auf eine solche Verknüpfung der Justiz mit meiner Wenigkeit kann auch nur jemand kommen, der meine eigenen Intentionen bereits genau zu kennen glaubt.

Eine "tolle" Arbeit, die Sie da machten, sogar noch besser als gut, diese Wertung erlaube ich mir nun mit Verlaub.

MfG

GR

Bestätigt für mich meine aktuelle persönliche Sicht auf die Mollath-Geschichte, die sich von der durch die ersten Medienberichte inspirierten Ersteinschätzung, dass hier jemandem ziemlich übel mitgespielt wurde, zur Vermutung, dass hier eher eine querulatorische Persönlichkeit im Spiel ist, deren Aussagen man sehr kritisch bewerten muss, gewandelt hatte. Wobei ich das letzte Urteil für weitgehend berechtigt halte, weil eine tatsächliche Gefährlichkeit wohl nicht bzw. nicht so lange gegeben war. Das hätte, eine entsprechende Mitarbeit Mollaths vorausgesetzt, aber wahrscheinlich auch schon wesentlich früher festgestellt werden können. Wenn sich jemand aber über Jahre hinweg mit JEDEM Pfleger und Anwalt und weitergehend dann auch mit den meisten seiner Unterstützer überwirft, was in den meisten Fällen daran liegt, dass die Betreffenden vielleicht nicht 1:1 die Darstellungen übernehmen/glauben, ist das aus meiner Erfahrung heraus schon ein ziemlich einschlägiges Verhalten. 

Das hängt mit diesem aktuellen Verfahren dahingehend zusammen, dass ich mich an einem bestimmten Punkt gewundert habe, warum (zumindest nach meinem aktuellen Wissensstand) niemand aus dem Personenkreis, die sich um Mollaths Freilassung bemüht haben, in dem fraglichen Zeitrahmen (in dem laut seiner Frau psychische Veränderungen stattfanden) mit ihm Kontakt hatte. Es handelte sich entweder um frühere Freunde (Schulzeit) oder völlig Außenstehende. Warum keine Freunde/Nachbarn/Familienmitglieder mit tatsächlichem zeitnahem Kontakt? In der Betreuungsakte wird der Besuch einer ehemaligen Nachbarin geschildert, die Mollath darüber informiert, dass seine Haustür offen stehe. Es war also offenbar bekannt, wo er sich befand. Sie wurde auch gefragt, ob sie als Pflegerin fungieren wollte, lehnte das aber mit der Begründung ab, dass er schon früher immer mal nicht die Wahrheit gesagt hätte und sie lieber nicht involviert sein wollte. 

Die Aussage des jetzt wegen Meineids Angeklagten war meines Wissens der einzige relativ zeitnahe Beleg dafür, dass Mollaths Frau seine eventuelle Erkrankung nur erfunden bzw. weitergehend explizit damit gedroht hatte, eine solche Erfindung gegen ihn zu verwenden? Alles andere basiert jeweils immer nur auf Aussagen und Behauptungen Mollaths selbst.

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Gast schrieb:

Die Aussage des jetzt wegen Meineids Angeklagten war meines Wissens der einzige relativ zeitnahe Beleg dafür, dass Mollaths Frau seine eventuelle Erkrankung nur erfunden bzw. weitergehend explizit damit gedroht hatte, eine solche Erfindung gegen ihn zu verwenden? Alles andere basiert jeweils immer nur auf Aussagen und Behauptungen Mollaths selbst.

Was wollen Sie uns damit sagen? Dass ein Angeklagter gefälligst seine psychische Gesundheit zu beweisen habe, wenn er von der eignene Ehefrau (keine Ärztin, sondern eine ganz einfache Bankangestellte) des Wahnsinns beschuldigt wird? Das sich Ehepartner gegenseitig des Wahnsinns beschuldigen, wenn es auseinander geht, ist ja nicht so selten. Tatsächlich hat es ja in Bayern genügt, jemand nur wegen der Anschuldigung der Ehefrau in die Forensik zu versenken. Das konnte seinerzeit nicht mal die entlastende Aussage des jetzt angeklagten Zahnarztes verhindern, der sich ja an Frau Beate Merk wandte.

Irgendwie ticken die Uhren in Bayern anders. In anderen Bundesländern verschwindet man nicht so schnell im Maßregelvollzug, jedenfalls nicht mit so dünnen Belegen. Ich konnte und kann jedenfalls nicht die geringsten Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung des Herrn Mollath erkennen (soweit eine ärztliche Ferndiagnose überhaupt möglich ist).

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Gast schrieb:

Was wollen Sie uns damit sagen? Dass ein Angeklagter gefälligst seine psychische Gesundheit zu beweisen habe, wenn er von der eignene Ehefrau (keine Ärztin, sondern eine ganz einfache Bankangestellte) des Wahnsinns beschuldigt wird? ... Tatsächlich hat es ja in Bayern genügt, jemand nur wegen der Anschuldigung der Ehefrau in die Forensik zu versenken...

Irgendwie ticken die Uhren in Bayern anders. In anderen Bundesländern verschwindet man nicht so schnell im Maßregelvollzug, jedenfalls nicht mit so dünnen Belegen. Ich konnte und kann jedenfalls nicht die geringsten Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung des Herrn Mollath erkennen (soweit eine ärztliche Ferndiagnose überhaupt möglich ist).

Das ist eine ziemlich verkürzte Darstellung des Sachverhaltes, Mollath wurde nicht einfach nur aufgrund der Aussagen seiner Frau eingewiesen, sondern auf der Basis von Gutachten und er hat eine psychische Erkrankung auch bei der Beantragung der Prozesskostenhilfe später selbst behauptet. Wenn jemand, der sich weitgehend zurückzieht, körbeweise an alle möglichen und unmöglichen Stellen Schreiben verfasst, in denen er eine riesige Verschwörung aufzudecken vermeint (die Belege dafür fehlen bislang), mit Gutachtern wie Anwälten nicht kooperiert und auch sonst Verhaltensauffälligkeiten zeigt, nachweislich unwahre Behauptungen aufstellt, nach denen nur er allein Recht hat und sich alle anderen eben gegen ihn verschworen haben nicht zumindest Ansatzpunkte für entsprechende Überlegungen zeigt, nun ja. Ich sage nicht, dass es so ist und halte es auch nach wie vor nicht für prinzipiell unmöglich, dass entscheidende Behauptungen Mollaths, die ich aktuell für zweifelhaft halte, stimmen könnten. 

Ich möchte auch weniger über die juristischen Aspekte (bei denen ich kein Fachmann bin) urteilen, ich halte vieles an der Kritik (auch hier von Prof. Müller geäußert) für nachvollziehbar. Dennoch würde ich aus dem Gesamtkontext gern mal die Lehre gezogen sehen, dass die Öffentlichkeit (speziell die Medien) nicht vorschnell Beurteilungen auf Basis eines zu schönen oder gerade angesagten Narrativs aufbauen. Und da gab es im Fall Mollath einfach eine viel zu verlockende Geschichte: der arme betrogene Ehemann, der aus reiner Liebe zu seiner Frau diese vor Verbrechen bewahren will und dabei noch das Opfer böser politischer/juristischer Ränke wird. Mollath ist hier auch nur ein Beispiel von vielen; Tugce, Kachelmann, Lohfink fallen alle in eine ähnliche Kategorie, bei der Empathie für ein vermeintliches/tatsächliches Opfer und vielleicht auch politische Motivation die rationale und kritische Bewertung zunehmend übertrumpfen und das inzwischen mit politischen/juristischen Konsequenzen. Ich glaube nicht, dass das mittelfristig eine hilfreiche Entwicklung ist.

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Daß ein Mensch wie Herr Mollath angesichts einer Maschinerie aus Justiz, Ehefrau, Banken und Psychiatern, die sich gegen ihn gestellt hatte aus seiner eigenen Sicht, eine sehr große Wut verspürt(e), das ist doch sicher auch völlig nachzuvollziehen.

Die Reifengeschichte hätte halt auch noch aufgeklärt werden müssen. Aber das "in dubio pro reo" wird von mir ja nicht in Frage gestellt, mit Psychiatern umgehen zu können, setzt aber auch einen kühlen Kopf immer noch voraus, den er aber damals nicht hatte, und aber auch nicht haben konnte nach Lage der Dinge.

Psychiater verweigern ja sowieso gerne Akteneinsichten, wenn es darauf ankommt, einen Link zu einem Strafprozeß setze ich aber auch hier noch einmal:

http://www.echo-online.de/lokales/darmstadt/gericht-schickt-polizei-in-k...

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Nun ja, Psychiater gewähren nicht Hinz und Kunz Akteneinsicht, weil sie uU einer Schweigepflicht unterliegen.

Auf der Mollath-Unterstützerseite wurden die psychiatrischen Gutachten, die zu Mollaths Psychiatrisierung führten und auch sämtliche Folgegutachten zB Kröbers überhaupt nicht veröffentlicht, anders als diverse andere Unterlagen.  Den Grund dafür kann sich vielleicht jeder selbst ausmalen.

 

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Gast schrieb:

Nun ja, Psychiater gewähren nicht Hinz und Kunz Akteneinsicht, weil sie uU einer Schweigepflicht unterliegen.

Auf der Mollath-Unterstützerseite wurden die psychiatrischen Gutachten, die zu Mollaths Psychiatrisierung führten und auch sämtliche Folgegutachten zB Kröbers überhaupt nicht veröffentlicht, anders als diverse andere Unterlagen.  Den Grund dafür kann sich vielleicht jeder selbst ausmalen.

Nemo tenetur se ipsum prodere
Nemo potest cogi ad factum
Nemo tenetur se ipsum accusare

usw.

...... heißt es da dann gewöhnlich. Aufklärung aber ist das m.E. ja nicht in besonderem Maß.

Mollath hätte nach meinem Dafürhalten einen Trumpf spielen können in Regensburg: Er hätte dem psychiatrischen Gutachter Norbert Nedopil eine Exploration anbieten können, und zwar im Beisein von Dr. Strate und mit lückenloser Videoaufzeichnung, wobei auch die Verteidigung ein Exemplar des Videos erhält zu ihrer eigenen Verfügung.

Und darauf hätten er und Dr. Strate sich auch vorbereiten können, um nicht überrumpelt zu werden.

Der Postbote Gert Postel soll ja laut Vorsitzenden Richter am BGH Armin Nack übrigens sehr gute psychiatrische Gutachten verfaßt haben, bessere als mancher gelernte Psychiater.

Hier ist auch ein Video darüber:

Vorsitzender Richter am BGH Armin Nack lobt Gert Postel

https://www.youtube.com/watch?v=aV4gjef-W4o

Genießen Sie es ......

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@GR

Die Unterstützer, die die Webseite betrieben haben,  sind aber nicht der Herr Nemo, der sich selbst nicht belasten muss, sondern Dritte, die sich  -vorsichtig formuliert - sehr sehr  weit aus dem Fenster lehnen, was zB ihre Äußerungen über die berufliche und ethische Kompetenz der Gutachter Leipziger und Kröber angeht.  Und wenn man (angeblich) Missstände bei Justiz und Forensik im Allgemeinen und die Fehler, die zur Psychiatrisierung Mollaths geführt haben, im Besonderen, kritisieren will und dies mit teils recht forschen Behauptungen tut, hätte ich  zumindest eine gewisse Transparenz und eine für alle nachvollziehbare Faktenlage, ehe ich mich einreihe und mitskandiere. Das mögen andere gerne anders sehen und handhaben, aber man sollte auch reflektieren, was einem persönlich an Informationshäppchen ausreicht, um mit dem Finger auf andere zu zeigen.

In dem Dokumentarfilm über das Mollath-Verfahren konnte man vor dem Gerichtsgebäude in Regensburg durchaus massive verbale Angriffe von Unterstützern auf Journalisten hören, die offenbar noch etwas Distanz zu der Sache hatten und die man auch hier im blog als "LaLa" veralbert hat.

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Vielleicht liegt da ein kleines Mißvertändnis noch vor. Ich für meinen Teil sehe die Psychiatrie kritisch aus diversen Gründen, die sind auch nicht aus der Presse gezogen oder aus der Mollath-Unterstützer-Szene.

Postel ist ja auch ein fast genialer Hochstabler gewesen, der sich aber auch einige immanente Systemfehler zu Nutze machen konnte. Ansonsten wird in Psychiatrien auch durchaus wichtige und notwendige Hilfe an Menschen geleistet, die sonst völlig hilflos auf der Straße landen würden, oder sich demnächst suizidieren könnten oder auch noch andere Menschen in schwerste Gefahren bringen könnten, auch noch im Straßenverkehr, wenn sie da herumirren würden. Die starke Fixierung aber auf die dauernde und hilfreiche Wirkung von Psychopharmaka auf die Klienten der Psychiatrie, von sehr vielen Psychiatern als eine Art Dogma oder Credo vorgetragen, auch noch unter Anwendung von Zwangsmitteln gegen den natürlichen Willen eines Klienten, den teile ich aber nicht, auch wegen der Folgen für die Betroffenen, wie Stigmatisierungen und auch noch späte Nebenwirkungen. Wem die eigene Selbstbestimmung doch ein wichtiges Gut für jeden Menschen ist, der braucht auch mehr Verständnis für andere Menschen, denen er diese eigene Selbstbestimmung damit nimmt, indem er sie gegen deren eigenen natürlichen Willen zwangsmedikamentieren will. Auch da hilft m.E. die Empirie, das zu verstehen oder auch nachzuvollziehen.

Wie man sich dagegen aber rechtzeitig und auch noch effektiv wehren kann, das ist aber erlernbar.

 

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Um ein anderes Mißverständnis aber gar nicht erst entstehen zu lassen: Ich habe auch nicht vor, diesen Thread zu einem Psychiatrie-Thread umzufunktionieren. Nur müssen sich diese Herrschaften als "Dreiviertelsgötter in Weiß", wegen ihrer ungeheueren Macht über andere Menschen, denen sie einen eigenen natürlichen Willen absprechen können, weil der ja nicht "frei gebildet" sei, oder sie "einsichtsunfähig" wären, auch mal mehr der Kritik stellen, wie auch andere sich das ebenfalls gefallen lassen müssen.

Denn deren Fehlerquote bei ihren eigenen Diagnosen übersteigt ja die die Richter bei Urteilen ca. um den Faktor 10.

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Es geht um Edward B. und wohl nicht um Mollath. Der Fall Mollath ist betreffend der Vorwürfe gegen ihn mit Freispruch abgeschlossen. Jeder kann nach eigenem Gusto, das Verhalten von Privatpersonen die unfreiwillig in der Forensik verschwinden und dann ihren rettenden Blumentopp durch die Öffentlichkeit tragen müssen oder das unduchsichtige und vergessliche Gebaren von vereidigten Amtspersonen in ihren Kammerstuben noch einmal nachempfinden, sich und andere daran messen, mit dem Finger auf Irgendwen zeigen und beliebig den Stab brechen. Das ändert ohne neue Erkenntnisse und Beweismittel nichts am Ergebnis im Sachen Mollath, richtet sich aber immer mit 3 Fingern auf einen selbst. Im Übrigen Mollath wollte die Revision, die Staatsanwaltschaft nicht. Wäre die Aussage von Edward B. für den Abschluss der Sache relevant gewesen, hätte der Verzicht auf eine Revision durch die Anklage trotz des frühen Argwohns schon seine Eigenart. 3 Gewalten sollen wie auf sich selbst gerichtete Finger die Verfassungsmäßigkeit des deutschen Rechtsstaats sicherstellen und hatten seit Ende 2012 gerade mit sich und der öffentlichen Wahrnehmung über Jahre erhebliche Probleme. Auch die sogenannte 4. Gewalt teilte sich feindliche Lager. Immerhin! Es war jetzt nun scheinbar ein wenig Ruhe eingekehrt. In gewisser Weise hoffe ich, dass man sich nach diesen Zumutungen nur noch mit gut geprüften Verdächtigungen hinaustraut, für die echte Beweise vorliegen und nicht wieder auf falsche Beweiserhebung, Deutungsgedöns und die Allzweckwaffe Gesamtschau setzt. Ich hoffe und vertraue darauf, dass der Prozess aufmerksam beobachtet und akribisch protokolliert wird. Falschaussagen und Verleugnungen von Tatsachenkenntnissen sind leider viel zu gängige Straftaten in allen Gerichtszweigen, nicht selten auch durch Amtsträger in die Welt gesetzt oder mit viel Toleranz gegenüber LügnerInnen gefördert. Der Prozess ist daher Teil der notwendigen Auseinandersetzung mit all diesen Verwerfungen im deutschen Recht.     

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Sehr geehrte/r Herr/Frau PG,

Sie nehmen den hier aufgegriffenen Fall einer Meineids-Anklage gegen einen Zeugen zum Anlass, persönlich gegen Herrn Mollath Stellung zu beziehen. Natürlich sind mir diese Positionen bekannt, sie wurden und werden immer noch gern von denjenigen vorgetragen, die das wirklich schlimme Versagen von Justiz und Psychiatrie in diesem Fall damit  zu "entschuldigen" suchen, dass Herr Mollath ja doch "irgendwie auffällig" gewesen sei.  Der von ihnen verlinkte Artikel von Daniel Müller ist da nur ein Beispiel. In meiner mehrjährigen Befassung mit dem Fall habe ich etliche solche (ich nenne sie mal so:) "Anti-Verschwörungs-Verschwörungstheorien" gehört, zugeschickt bekommen und gelesen. Manche waren auch viel böswilliger als Ihr Vortrag.
Herr Mollath ist natürlich kein Held und auch einige seiner (aus seiner Sicht plausiblen) Vermutungen, wie es zu seiner siebenjährigen Einspertung gekommen ist, haben am Ende wenig Substanz. 
Es ist aber nicht seine "Schuld" (wie Sie offenbar annehmen), dass in unserer heutigen Gesellschaft ein - auch zum Teil kräftig überzeichnetes - Heldenepos, eine "Story" mit maximaler Öffentlichkeit inkl. Verschwörungsvermutungen nötig ist, um einen eklatanten Fall von Unrecht so bekannt zu machen, bis Behörden und Gerichte reagieren. Es ist traurig, aber erscheint mir wahr: Ohne die enorme Öffentlichkeit wäre die Sache nie bis zu Herrn Seehofer vorgedrungen und Herr Mollath säße möglicherweise noch heute in der Forensik. Nur ein paar sachliche Vorträge haben und hätten da nichts ausgerichtet.
Es erscheint mir bequem und angesichts der aufgedeckten Fehler im Fall Mollath geradezu fahrlässig im Hinblick auf andere mögliche Fälle, mit dem Finger auf Herrn Mollaths Fehler und persönliche Befindlichkeiten zu zeigen, und die Fehler von Justiz und Psychiatrie damit zu bemänteln. Justiz und Psychiatrie müssen danach streben Menschen gerecht zu behandeln. Es sind Institutionen, die schon von ihrem Auftrag her häufig Menschen in Konflikt- und Extremsituationen zu beurteilen haben.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

 

Sehr geehrter Herr Prof. Müller,

ich möchte Ihnen in weiten Teilen inhaltlich überhaupt nicht widersprechen und habe ja auch bereits ausgeführt, dass ich die fachliche Kritik nachvollziehen kann. Allerdings empfinde ich den verlinkten Artikel und ähnliche weniger als Entschuldigung der Justiz, sondern eher als Beiträge zu einem insgesamt stimmigeren Bild einer wahrscheinlich sehr komplexen Gesamtsituation. Für mich ist es kein zwangsläufiger Widerspruch, dass in Mollaths Fall Fehler in Justiz und Psychiatrie geschahen (und ich habe weder eine persönliche noch eine professionelle Motivation, diese schönreden zu wollen), die erst durch den von Ihnen beschriebenen öffentlichen Druck sichtbar wurden und er aber gleichzeitig trotzdem im beschriebenen Zeitraum auffällig gewesen und zeitweilig evtl. gewalttätig/gefährlich sein könnte. 

Was die unterstellte "Böswilligkeit" oder Schuldzuschreibungen betrifft: ich dachte eigentlich, dass es aus dem Kontext, der ja letztlich die zumindest zeitweilige Schuldunfähigkeit betrifft, klar wird, dass ich Herrn Mollath selbst nicht unbedingt für seine Sicht oder deren Verbreitung verantwortlich machen würde. Seine Darstellungen und Person sind entsprechend eben auch instrumentalisiert worden, nicht ohne die von Ihnen beschriebenen positiven Nebeneffekte, aber eben aus meiner Sicht auch nicht ohne negative Begleiterscheinungen. 

Auch unbestritten, dass die genannten Institutionen von ihrem Auftrag her idealerweise besser mit Menschen in diesen besonderen Situationen umgehen sollten. Nur sollte man hierbei ja dann vielleicht auch nicht außer Acht lassen, dass die Kritik an ihnen ja traditionell eher aus der völlig entgegengesetzten Richtung kommt. Im Zusammenhang mit dem Fall Mollath schien es plötzlich, als ob die forensischen Abteilungen voller hinterhältig und unschuldig dorthin Verbrachter seien - "normalerweise" entzünden sich Debatten ja immer an Fällen, in denen jemand entlassen wird und danach (wieder) ein Verbrechen begeht und es fallen eher Schlagworte wie "sofort für immer wegsperren" oder "wie kann man den wieder freilassen" zusammen mit Rufen nach härteren und längeren Strafen oder Verbringungen. Da gibt es dann ja auch wieder die andere Seite der Verantwortung dieser Institutionen. 

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Fortsetzung des Falls Mollath?

Diese Frage macht im Juristischen keinen Sinn, wie bereits aus dem Beitrag selbst mit Bezug auf das Urteil des LG hervorgeht. Der Gedanke eines Kommentators an eine Wiederaufnahme zu Ungunsten Mollaths wurde daher auch sofort wieder verworfen.

Worin sollte also sonst eine Fortsetzung bestehen?
Hat die Sache einen unangenehmen Geruch an sich, weil man den Eindruck haben kann, dass man sich für die (gefühlte) Niederlage ersatzweise an einem Unterstützer rächen will?

GR fokussiert sich hier jedenfalls auf eine labile Psyche, ziemlich ungeschicktes Verhalten und realitätsfremde Sichtweise von Herr Mollath, zu der er dessen Selbstkritik vermisst. Nach dem Hinweis, dass Herr Mollath den neuen Prozess gar nicht angestrengt hätte und auch nicht der Angeklagte ist, verweist GR auf die angeblich nicht aufgeklärte Reifengeschichte, eine Strafanzeige Mollaths und das indirekte Vorgehen der Justiz gegen ihn. Dazu gehört nach GR nicht nur das Vorgehen der Justiz gegen den Zeugen B., sondern auch die Verurteilung eines Anwaltes, der mit einem gefälschten Fax eine Befreiung Mollaths aus der Psychiatrie versucht haben sollte. Die hessische Justiz hätte damit im Gegensatz zur bayrischen Justiz gute Arbeit geleistet. Als Beleg für die "gute Arbeit" verlinkt GR auf die br-Pressemeldung, die auch dejure als einzige Pressemeldung zum Urteil des AG Wiesbaden vom 04.05.2016 aufführt. Später folgen noch diverse Verweise auf Medienbeiträge vor dem Urteil und letztlich einen LTO-Betrag vom Tag der Urteilsverkündung. Dem LTO-Beitrag ist das vom Gericht festgestellte Motiv des Angeklagten zu entnehmen. LTO berichtet: "Der Mann habe die Unterbringung von Mollath in der Psychiatrie als große Ungerechtigkeit empfunden und dagegen protestieren und Aufmerksamkeit erregen wollen, erklärte der Richter. Dabei habe er die Freilassung von Mollath durch sein Handeln billigend in Kauf genommen." Als Verteidigervortrag, der gerichtlichen Würdigung und Nachweis der Täterschaft führt LTO an:"Die Aussage des Anwalts, ein befreundeter Mandant habe das gefälschte Fax aus seiner Privatwohnung an eine Klinik in Bayreuth verschickt, sei unwahrscheinlich, konstruiert und nicht glaubhaft, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Der Angeklagte hatte in dem Verfahren erklärt, er könne den Namen des Mandanten wegen seiner anwaltlichen Schweigepflicht nicht nennen, und seine Unschuld beteuert. Der Rechtsbeistand des 55-Jährigen plädierte auf Freispruch, da die Vorwürfe nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden könnten.".

Womit wird nun daraus für GR die "gute Arbeit" der hessischen Justiz belegt?
Der befreundete Mandant wurde nicht ermittelt, vielmehr das Verteidigungsvorbringen vom Gericht als unwahrscheinlich, konstruiert und nicht glaubhaft verworfen. Worauf sich diese rechtliche Würdigung durch das Gericht stützt, ist im Bericht aber gar nicht dargestellt. Das Urteil des AG Wiesbaden vom 04.05.2016 - 4460 Js 32452/13 ist nicht veröffentlicht. Ob von der hessischen Justiz tatsächlich eine "gute Arbeit" abgeliefert wurde, lässt sich somit also gar nicht feststellen. Offensichtlich ist nur, dass bei Unterstellung der Täterschaft, der Verurteilte ein offensichtlich durchaus berechtigtes Ziel mit problematischen Mitteln erreichen wollte bzw. dieses Ergebnis in Kauf nahm und vom hessischen Gericht nicht nur für das problematische Mittel sondern nachweislich auch für das berechtigte Ziel verurteilt wurde.     

Worin besteht der Bezug dieses erledigten Falls zum aktuellen Prozess und zu Mollath?
Der einzige personale Bezug zu Mollath und dem Zeugen B. liegt in einer Zuordnung zum nicht weiter definierten Unterstützerkreis von Mollath. Einen methodischen Bezug zum aktuellen Prozess könnte man eventuell noch zur rechtlichen Würdigung des Verteidigungsvorbringens herstellen, wobei allerdings noch gar nicht bekannt ist, welche Beweise die Staatsanwaltschaft im aktuellen Prozess vorbringen wird. Kommt es erneut auf die Glaubhaftigkeit des Verteidigungsvorbringens an oder gibt es andere Beweise? Wiederholt sich etwa "gute Arbeit" durch Auflösung einer unklaren Beweissituation zu Lasten des Angeklagten?

Es gibt wesentliche Unterschiede.

Die Täterschaft wäre bei Nachweis der Tat im aktuellen Fall unstreitig, während im Fall des gefälschten Faxes die Tat unstreitig und dafür die Täterschaft unklar war.
Im aktuellen Fall geht es auch um ein ganz anderes Tatmotiv. Der Zeuge B. hat zwar auch ein begünstigendes Zeugnis für Mollath abgegeben, was aber keine Auswirkung auf die Freilassung und den Freispruch Mollaths hatte und daher selbst wenig Anlass für besondere Ermittlungsanstrengungen bietet. Fragwürdige Zeugnisse und Beweismittel blieben nicht nur einmal und nicht nur im Fall Mollath von der Justiz unbeachtet. Mit dem Zeugnis belastete der Zeuge aber auch die Nebenklägerin, was im Fall eines tatsächlichen Meineides den aktuellen Prozess ganz selbstständig rechtfertigt. Es geht damit also nicht um den Fall gegen Mollath, sondern um den Vorwurf einer "Falschbeschuldigung gegen Mollath".      

Eine Abkehr von Toleranz gegenüber "Falschem" und "Fälschenden" insbesondere zu Beschuldigungen würde ich sehr begrüßen, allerdings verbunden mit einer klaren Protokollierung, Nachweisführung und Verfolgung solcher Taten ohne Ansehen der Person und Stellung im Verfahren. Wenn es tatsächlich und beweisbar keinen Anruf am 31.05.2012 gab oder geben konnte, wäre die aktuelle Sache klar. Ist ein Anruf aber nicht auszuschließen und nur der Inhalt strittig, dann wird es wohl noch sehr interessant. Der OStA Dr. Meindl erklärte in der Verhandlung mit Nachdruck, dass wegen des Interesses der STA die frühere vierstündige Vernehmung des Zeugen B. wörtlich protokolliert worden sei. Wird diese nun im Verfahren zum Beweismittel? Die Vorsitzende Escher erklärte in der Verhandlung allerdings erst nach ca. 3 Stunden Kreuzverhör, dass das Gericht die Aussagen des Zeugen bis dahin nicht protokolliert hätte und das als ausreichende Grundlage für eine Vereidigung hält. Die Vereidigung des Zeugen B. erfolgte also nicht auf den Wortlaut oder Inhalt seiner 3-stündigen Aussage vor Gericht, sondern auf eine nicht definierte Warnehmung und spätere Erinnerung des Gerichts. Die Wahrnehmung und Erinnerung des Gerichts zur Aussage des Zeugen B. ist im Urteil in der Begründung auf S.32 angegeben, ohne dass der tatsächliche und vollständige Umfang und Inhalt der vereidigten Aussage kenntlich und von einer gerichtlichen Würdigung unterscheidbar ist. Nur Dank der von Dr. Strate mit erheblichen eigenen Anstrengungen sichergestellten Protokollierung liegt außergerichtlich ein Beleg für die tatsächliche Zeugenaussage vor. Ist es "gute Arbeit" der Justiz, die Nachvollziehbarkeit eines Prozesses den Möglichkeiten des Angeklagten zu überlassen?  
Die Aussage des Zeugen B. betraf die zu klärende Frage eines möglichen Motivs der Nebenklägerin für eine mögliche Falschbeschuldigung. Der Umgang des Gerichts mit der Zeugenaussage von B. steht damit in unmittelbarem Zusammenhang mit weiteren Zeugenaussagen und nicht zuletzt dem Umgang des Gerichts mit dem Beweismittel Praxis-Backup vom 27.3.2002. Entgegen der in der Beweisaufnahme festgestellten Tatsache zur unterlassenen Überprüfung des Backups behauptet das Landgericht im Urteil, dass der Inhalt der Dateien des Backups festgestellt worden sei und ein Motiv der Falschbeschuldigung gegen Mollath ausschließe (S.23). Zum Anspruch an "gute Arbeit" von Gerichten und zu "Falschem" lässt der aktuelle Prozess also noch viel Aufklärung erwarten.

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Lutz Lippke schrieb:
Fortsetzung des Falls Mollath?

Diese Frage macht im Juristischen keinen Sinn, wie bereits aus dem Beitrag selbst mit Bezug auf das Urteil des LG hervorgeht.

Damit habe ich ja nichts zu tun, diese Kritik müssen Sie also an Prof. Müller richten, nicht an mich.

GR fokussiert sich hier jedenfalls auf eine labile Psyche, ziemlich ungeschicktes Verhalten und realitätsfremde Sichtweise von Herr Mollath, zu der er dessen Selbstkritik vermisst. Nach dem Hinweis, dass Herr Mollath den neuen Prozess gar nicht angestrengt hätte und auch nicht der Angeklagte ist, verweist GR auf die angeblich nicht aufgeklärte Reifengeschichte, eine Strafanzeige Mollaths und das indirekte Vorgehen der Justiz gegen ihn. Dazu gehört nach GR nicht nur das Vorgehen der Justiz gegen den Zeugen B., sondern auch die Verurteilung eines Anwaltes, der mit einem gefälschten Fax eine Befreiung Mollaths aus der Psychiatrie versucht haben sollte. Die hessische Justiz hätte damit im Gegensatz zur bayrischen Justiz gute Arbeit geleistet. Als Beleg für die "gute Arbeit" verlinkt GR auf die br-Pressemeldung, die auch dejure als einzige Pressemeldung zum Urteil des AG Wiesbaden vom 04.05.2016 aufführt. Später folgen noch diverse Verweise auf Medienbeiträge vor dem Urteil und letztlich einen LTO-Betrag vom Tag der Urteilsverkündung.

Die Reifengeschichte ist nicht gerichtlich aufgeklärt worden, mit dem Adjektiv "angeblich" suggerieren Sie doch nun unterschwellig nur einen Sachverhalt, über den Sie ja selber nichts anderes wissen. Sie manipulieren hier also mit diesem Adjektiv, das ist auch eine m.E. zu beanstandende unsachliche Ungenauigkeit.

Wenn Sie sich aber zurückerinneren, dann hatte ich bereits in früherern Debatten diese von mir nun jetzt nur beiläufig erwähnten Auffälligkeiten damals ausgiebiger dargestelllt, weil das aber zum jetzigen Meineidsprozeß nichts mehr beiträgt, habe ich es jetzt nicht mehr weiter und noch eingehender wiederholt. Auch an Ihre damaligen Debattenbeiträge aber erinnere ich mich noch sehr gut, rate auch den Lesern das alles noch einmal nachzulesen, um auch im Bilde wieder zu sein. Was RA Dr. Strate selber über seinen damaligen Mandanten äußerte, auch das wäre ja noch zu erinnern gewesen.

Der befreundete Mandant wurde nicht ermittelt, vielmehr das Verteidigungsvorbringen vom Gericht als unwahrscheinlich, konstruiert und nicht glaubhaft verworfen. Worauf sich diese rechtliche Würdigung durch das Gericht stützt, ist im Bericht aber gar nicht dargestellt. Das Urteil des AG Wiesbaden vom 04.05.2016 - 4460 Js 32452/13 ist nicht veröffentlicht. Ob von der hessischen Justiz tatsächlich eine "gute Arbeit" abgeliefert wurde, lässt sich somit also gar nicht feststellen. Offensichtlich ist nur, dass bei Unterstellung der Täterschaft, der Verurteilte ein offensichtlich durchaus berechtigtes Ziel mit problematischen Mitteln erreichen wollte bzw. dieses Ergebnis in Kauf nahm und vom hessischen Gericht nicht nur für das problematische Mittel sondern nachweislich auch für das berechtigte Ziel verurteilt wurde.    

Sie erwarten also in einer solchen Konstellation ausgiebige Ermittlungsanstrengungen von der Staatsanwaltschaft, wobei der RA sich ja auf sein Schweigegebot beruft, der unbekannte Mandant aber am unbekannten Ort im Ausland sich befinden soll und sowieso doch alles abstreiten würde? Erwarten können Sie ja sehr viel, aber auch da sehe ich selber dann schon einen Realitätsverlust beim Erwartenden. Dem RA kann aber m.E. ein dolus eventualis zugerechnet werden, weil er dem Mandanten diese Gelegenheit der Fälschung geboten hatte.

Daß sich das hessische Gericht aber offenbar auf dieses für mich durchsichtige Spielchen des RA nicht eingelassen hatte, das sehe ich eben als gute Arbeit an. Aber Sie dürfen ja das anders sehen, das Urteil auch noch selber lesen und dann hier auch wieder weiter ganz genau berichten. Bitte, ich warte gerne weiter darauf.

Worin besteht der Bezug dieses erledigten Falls zum aktuellen Prozess und zu Mollath?

Jetzt scheinen Sie ja von einer Rechtskräftigkeit auszugehen, jedenfalls interpretiere ich das Adjektiv "erledigten" in diesem Sinne, stelle also eine Abkehr von vorherigen Vorstellungen dazu fest.

Es geht damit also nicht um den Fall gegen Mollath, sondern um den Vorwurf einer "Falschbeschuldigung gegen Mollath".     

Und um einen Meineid, der auch zugunsten von Mollath ja interpretiert werden kann, das lassen Sie also weg.

Zum Anspruch an "gute Arbeit" von Gerichten und zu "Falschem" lässt der aktuelle Prozess also noch viel Aufklärung erwarten.

         

Dann muß man aber auch die Prozesse abwarten, und am besten ihnen mal selber als Beobachter beiwohnen und alles Geschehen dort auch genau protokollieren, wenn man doch den Presseberichten hinterher meistens nicht glaubt, so wie in Ihrem Fall.

Und dazu brauchen Sie auch noch eine Genehmigung als Zuschauer vom Vorsitzenden, wenn Sie nicht als Journalist mit einem Ausweis von der Presse sind, und lesen Sie dazu bitte auch noch mal, was auch RA Dr. Strate bereits dazu geschrieben hatte (zu § 353d Nr.3 StGB).

Was aber jetzt schon an Aufklärung m.E. durch Ihre eigenen Ungenauigkeiten, Unterstellungen, Verkürzungen und Einseitigkeiten in Ihren Kommentaren zu diesen Fällen an Aufklärung geleistet wurde, das überlasse ich in seiner Bewertung auch noch allen anderen Lesern, denn auch die können Texte genau lesen.

Besten Gruß

GR

       
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Sehr geehrter GR,
Ihre Hartnäckigkeit finde ich gut. Die verschiedenen Sichtweisen müssen ausgesprochen und wesentliche Unterschiede erkennbar werden. Einen Grund für Kritik an Prof. Müller sehe ich nicht, da er zur Frage "Forsetzung des Falls Mollath?" im Beitrag und durch weitere Hinweise die Tatsachen und den Hintergrund der Frage nachvollziehbar dargestellt hat. Ich denke aber, dass Sie sich wohl trotz dieser Klarstellung zur Wiederholung von nicht unerheblichen Vorbehalten gegen Mollath animiert sahen und ja auch dazu anraten, das alles noch mal nachzulesen und durchzuarbeiten. Die nun behauptete Beiläufigkeit erschließt sich mir daraus nicht. Die angeblich nicht geklärte Reifengeschichte(n) finden Sie recht umfangreich ab S.101ff des Freispruchurteils behandelt. Beweismängel sind demnach der Anklageseite anzulasten, zunächst ein Beleg für ursprünglich miserables Justizhandeln zu Lasten Mollaths, was nun in der Wiederaufnahme als Faktum festgestellt wurde und auch zur Entschädigung des Justizzopfers Mollath führte. Revision hat die Anklage gegen den Freispruch Mollaths von diesen Vorwürfen (leider) nicht eingelegt. Es ist mir daher unverständlich, warum Sie die STA nicht scharf kritisieren, statt dem Freispruch mit Beiläufigkeiten zu Lasten des Freigesprochenen ein Geschmäckle zu verpassen. Der abschließend erfolglosen Behauptung zur mehrfachen Tat eines "Wahnsinnigen" steht mindestens ebenso wahrscheinlich der Wahn einer geschäftlich verbandelten Clique gegenüber. Das hätte in einer Revision der STA ja geklärt werden können. Sie tun der Justiz und den Anzeigenden wohl keinen Gefallen damit, an diese Frage anzuknüpfen. Oder sollte der im aktuellen Prozess Angeklagte B. nach Ihrer Meinung etwas mit den Reifengeschichten zu tun haben?
Zur Sache des gefälschten Fax setzen Sie sich nun selbst in Widerspruch zu den Feststellungen des hessischen AG. Das Gericht hat den Anwalt als Täter festgestellt und nicht (nur) seine passive Mittäterschaft. Beides geht offensichtlich nicht zusammen. Angenommen Sie könnten mit Ihrer Deutung einer nur passiven Mittäterschaft des Anwaltes durchdringen, müsste das Verfahren wohl auch nach Rechtskraft zugunsten des Verurteilten wiederaufgenommen und neu verhandelt werden. Erledigt ist der Fall für mich, weil in der aktuellen Sache nicht relevant ist und wie Sie nun selbst nachweisen, gerade kein Beleg für "gute Arbeit" darstellt. Nur in diesem Zusammhang bin ich auf den für Sie offensichtlich unerledigten Fall eingegangen.
Den behaupteten Meineid zugunsten Mollaths hatte ich auch nicht weggelassen, lesen Sie noch einmal nach.
Mit Ihren Schlussbemerkungen zur Protokollierung und Berichterstattung stützen Sie im Prinzip meine Kritik an der jetzigen rechtlichen Situation. Zur Qualität von Gerichtsberichterstattung hatte ich mich differenziert anhand der Beispiele geäußert und Glaubensbekenntnisse abgelehnt. Glaubenslehre widerspricht dem grundsätzlich säkulären Charakter unseres Rechtswesens. Eine gewisse Einseitigkeit bzw. aus meiner Sicht eher Fokussierung in meiner Darstellung ergibt sich schlicht daraus, dass sich die Funktionstüchtigkeit eines Systems nicht aus der Menge von richtigen Handlungen ergibt, sondern aus einer nachvollziehbaren Methodik zu regelmäßig korrekten Ergebnissen und ein funktionierendes Fehlermanagement. Als lösungsorientierter Techniker gehe ich genau dorthin, wo es Fehler gibt und erfreue mich nicht allein am Rest. Zur Relevanz meines Beitrags zur Aufklärung übertreiben Sie ganz sicher. Soviel Aufmerksamkeit erwarte ich jedenfalls nicht.

Trotz aller Kontroverse noch einen angenehmen Sonntag

Lutz Lippke

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Lutz Lippke schrieb:

 Beweismängel sind demnach der Anklageseite anzulasten

Sehr geehrter Herr Lippke,

so daß aber eine abschließende gerichtliche Aufklärung nicht mehr erfolgt ist, das ist das Faktum und die Tatsache, unabhängig von einer Ursachen- oder Schuldzuweisung.

"Oder sollte der im aktuellen Prozess Angeklagte B. nach Ihrer Meinung etwas mit den Reifengeschichten zu tun haben?"

Nein.

"Das Gericht hat den Anwalt als Täter festgestellt und nicht (nur) seine passive Mittäterschaft. Beides geht offensichtlich nicht zusammen."

Da hätte ich nur etwas besser formulieren müssen, der dolus eventualis betrifft ja in jedem Fall den Versuch der Gefangenenbefreiung, aber auch Beihilfe oder Mittäterschaft wäre m.E. eine Möglichkeit noch gewesen. Das Urteil ist eben genau zu lesen, einen Widerspruch sehe ich deshalb aber noch nicht, weil ich das Abwarten und dann Lesen des Urteils schon immer befürwortet habe.

"Als lösungsorientierter Techniker gehe ich genau dorthin, wo es Fehler gibt und erfreue mich nicht allein am Rest."

Das verlangt ja auch niemand, aber es gibt auch unbehebbare Fehler in jeder Technik, das müßten Sie aber auch noch wissen. Menschen sind ja keine technischen Maschinen, auch die Justiz ist keine. Beim Fixieren auf Fehler alleine übersieht man auch leicht den Gesamtzusammenhang, Fehler sind nicht das Ganze.

"Zur Relevanz meines Beitrags zur Aufklärung übertreiben Sie ganz sicher. Soviel Aufmerksamkeit erwarte ich jedenfalls nicht."

Aber ich fand es doch jetzt mal notwendig, auch Ihren eigenen Kommentaren einmal mehr Aufmerksamkeit zu schenken, auch allen denen, die ich selber ja noch ganz genau kenne, auch wenn sie von der Moderation inzwischen gelöscht wurden.

Denn wer doch austeilte, der müßte ja auch einstecken können. Das Übertreiben von Fehlern der Justiz, oder auch der Presse aber ist auch nicht meine Sache, auch wenn ich selber viele Fehler ja kenne. Das wollte ich aber auch Ihnen mal nahelegen.

Aber auch ich wünsche Ihnen noch angenehme Sonntage, heute und in der Zukunft

Günter Rudolphi

Kontroversen einmal auszutragen, nicht zu verkleistern, auch darin sehe ich eben noch Aufklärung.

Eine Austragung per PN hätte ich allerdings hier bevorzugt.

GR

Am morgigen Mittwoch, den 22.03.2017 beginnt das Verfahren wegen Meineid und uneidlicher Falschaussage vor dem AG Regensburg, 4 Verhandlungstage und 8 Zeugen sind vorgesehen nach diesen Berichten:

Meineid für Mollath: Zahnarzt muss vor das Landgericht

http://www.nordbayern.de/region/meineid-fur-mollath-zahnarzt-muss-vor-da...

Siehe dazu auch: Fall Mollath: Schlüsselzeuge im Visier

http://www.mittelbayerische.de/bayern-nachrichten/fall-mollath-schluesse...

Da Herr Prof. Dr. Müller ja in Regensburg seinen Lehrstuhl hat, kann er uns vielleicht auch auf dem Laufenden halten.

Auch da paßt schon wieder etwas nicht zusammen im ersten Link: Beim AG oder beim LG Regensburg (?), wie aufmerksame Leser ja ebenfalls bemerken werden.

Es ging ja am 4. Tag der HV mit dem nun angeklagten Zeugen B. und wechselnden Fragestellungen über mehr als 3 Stunden. Das Urteil des LG bildet die Aussage des Zeugen nicht ädäquat ab. Aus der Strate-Doku lese ich, dass der Zeuge sich auf seine Aussage zu Datum und Inhalt des Telefonats vereidigen ließ und nicht etwa auf eine absolut genaue wortwörtliche Wiedergabe des Telefonats. Das Gerangel in der HV um den Schmierzettel verstehe ich auch nicht recht. Es ist doch vollkommen normal, dass Stichpunkte und eine dazu vorhandene Repräsentation im Gedächtnis auf einem Schmierzettel zusammengebracht und diese Erinnerung dann ins "Reine" übertragen wird und der Zettel selbst wertlos wird. Dass sich das Ergebnis als Wiedergabe der Erinnerung auch festigt und wiederholbar wird, ist doch kein Wunder. Es sollte eben zumindest inhaltlich auch stimmen. Da gibt es sicher auch wissenschaftliche Untersuchungen und aussagepsychologische Forschung zu. Die bei der Befragung in der HV aufgeworfenen Widersprüchlichkeiten des Verhaltens des Zeugen wirken auf mich auch künstlich aufgeplustert. Ich hoffe, die STA und das Gericht haben nicht die Überzeugung, dass man allein aus solchen Umständen eine bewusste Falschaussage herleiten kann. Wird der Prozess etwa noch vom großen Unbekannten, dem "objektiven Dritten", beherrscht werden, zu dessen Verkünder sich dann STA und Gericht am Ende erküren? Na, ich bin gespannt.     

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Lutz Lippke schrieb:

Aus der Strate-Doku lese ich, dass der Zeuge sich auf seine Aussage zu Datum und Inhalt des Telefonats vereidigen ließ und nicht etwa auf eine absolut genaue wortwörtliche Wiedergabe des Telefonats.

Eine Vereidigung erfolgt auf eine ganze Aussage, und nicht nur auf Teile dieser Aussage.

Zitat aus der Doku von Dr. h.c. Strate:

VRiinLG Escher: Die Kammer hat beraten und ich werde einen entsprechenden Beschluss
verkünden.
Der Zeuge ist gem. § 59 Abs. 1 Nr. 1 StPO zu vereidigen.
Ich möchte noch erklären, ich habe Sie vorher belehrt, dass ein Meineid
strafbar, dass ein fahrlässiger Meineid auch strafbar ist. Dass Sie auch
die Strafdrohung wissen und, wenn etwas doch nicht gestimmt haben
sollte, Sie das jetzt noch berichtigen können.
Belehrung über Strafdrohung.
Ich würde Ihnen jetzt nochmal Gelegenheit geben, selbiges zu
korrigieren, weil die Auswirkungen entsprechend sind. Passt das alles?
Edward Braun: Was wird beeidet? Möchte gerne Kernaussage beeiden lassen.
VRiinLG Escher: Das geht nicht. Kann nichts vorlesen. Es gibt kein Wortprotokoll.
Edward Braun: Insgesamt, na gut.

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Als Beweis für die vereidigte vollständige Zeugenaussage über gut 3 h liegt das LG-Urteil aus dem WAV vor. Dank des Protokolls durch Dr. Strate kann das LG-Urteil auf Tatsachenmängel überprüft werden. Dass sich eine ca. 3-stündige, vereidigte Zeugenaussage verlustfrei auf wenige Sätze komprimieren lässt, halte ich für ein Wunder.

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Lutz Lippke schrieb:

Als Beweis für die vereidigte vollständige Zeugenaussage über gut 3 h liegt das LG-Urteil aus dem WAV vor. Dank des Protokolls durch Dr. Strate kann das LG-Urteil auf Tatsachenmängel überprüft werden. Dass sich eine ca. 3-stündige, vereidigte Zeugenaussage verlustfrei auf wenige Sätze komprimieren lässt, halte ich für ein Wunder.

In diesem Verfahren sind zwei Tatkomplexe angeklagt, neben dem angeklagten Meineid aus dem WAV auch eine uneidliche Falschaussage vor einem U-Ausschuß des bay. Landtags.

Und für ein Strafverfahren in der HV zählt nur, was bei der Beweisaufnahme auch von den Beteiligten in das Verfahren eingeführt wird. Alles andere zählt dann nicht. Da müssen nun die Beweisanträge auch der Verteidigung erst mal noch abgewartet werden. Das AG Regensburg und die StA Regensburg werden schon selber sich einige Pläne für das weitere Verfahren noch gemacht haben. Wir können das nur gelassen beobachten, was nun noch kommt. Das ist ja aber auch das Spannende an solchen Strafverfahren, Herr Lippke.

Formal haben Sie ja zumindest zum Teil recht. Was nicht vorliegt, kann am AG nicht erörtert und behandelt werden. Das Strafverfahren ist jedoch kein Parteiverfahren wie eine ZPO-Sache. Die STA muss objektiv alle belastenden und entlastenden Tatsachen vortragen und das Gericht MUSS bei Kenntnis der Unvollständigkeit nachfordern oder selbst Beweise aufnehmen. Die Verteidigung kann sich auf die Unschuldsvermutung und das Schweigerecht berufen und trägt trotzdem nicht die Verantwortung dafür, dass offensichtlich erreichbare Aufklärung von STA und Gericht nicht wahrgenommen wird. Nur prospektiv: Ein Revisionsgrund?  

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Lutz Lippke schrieb:

 Nur prospektiv: Ein Revisionsgrund?  

Genau deswegen wird dieser Prozeß vermutlich eine ganze Weile sich noch hinziehen, um keinen Revisionsgrund zu liefern, auch eine Berufung aber dürfte ebenfalls noch möglich sein bei einem Verfahren vor einem AG.

Mit den Formalien und mit Strategien und Taktiken der Beteiligten, und auch noch mit den Gutachtern einigermaßen vertraut zu sein, auch das lernt man aber m.E. noch als Zuschauer bei Straf- und Zivilprozessen. Das Fehlen solcher Kenntnisse hatte ich auch bei Herrn Mollath ja kritisiert gehabt.

Und jetzt verrate ich Ihnen auch mal eine meiner eigenen Intentionen, Herr Lippke: Die Bürger* in der BRD sollten viel mehr in die Straf- und Zivilprozesse und in Verwaltungsprozesse bei den Gerichten selber gehen, also bei den AG, den LG und VerwG, um sich aus 1. Hand zu informieren, und um nicht alleine auf Presseberichte aus 2. Hand oder auf Kommentare, auch hier im Beck-Blog aus 3. Hand und deren Filter nur angewiesen zu sein.

GR

*eine gewisse Klientel macht das aber auch, die lachen auch inzwischen über die deutsche Justiz.

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