Schwurgericht beim LG München ohne GVP?
von , veröffentlicht am 29.04.2017Ein lieber Blogleser (Danke!) hat mich auf eine Meldung auf der Seite der sz aufmerksam gemacht, die aufschrecken lässt: Das Schwurgericht des LG München soll offensichtlich über Jahre hinweg ohne Geschäftsverteilungsplan entschieden haben. Dumm gelaufen, wenn das stimmt. Hier geht es zu dem Artikel! Schade, dass der so kurz ist....vielleicht kennt auch ein Blogleser die Entscheidung des BGH?
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12 Kommentare
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Das war ein früherer Bericht der SZ dazu.
Andreas@lickleder.de kommentiert am Permanenter Link
Falls noch nicht gefunden: BGH 1 StR 493/16.
Dr. Johannes Rübenach kommentiert am Permanenter Link
Es dürfte sich um diese Entscheidung handeln: BGH, B. v. 8.2.2017 - 1 StR 493/16
Carsten Krumm kommentiert am Permanenter Link
Danke!!!
GR kommentiert am Permanenter Link
Eine Recherche im Internet mit verschiedenen Stichwörtern nach vom BGH aufgehobenen Urteilen wegen Besetzungsrügen lieferte mir viele Ergebnisse, auch aus anderen Bundesländern seit vielen Jahren. Ein Bundesland mit kaum Wechsel in den politischen Mehrheiten seit vielen Jahren mag zwar anfälliger als andere für Seilschaften oder Verkrustungen sein, aber ein Alleinstellungsmerkmal sehe ich da nicht für Bayern.
Gast kommentiert am Permanenter Link
@GR
Das hat nichts mit Seilschaften zu tun, sondern nur mit einer gewissen Verschnarchtheit einer einzigen Strafkammer. Es geht ja nicht um einen "GVP" eines Gerichts, sondern um die kammerinterne Geschäftsverteilung einer offenbar 1:3 (1 Vorsitzender und 3 Beisitzer) besetzten Strafkammer.
Dass ein Anwalt in der SZ die fehlerhafte Besetzung jetzt als Wiederaufnahmegrund propagiert, obwohl in der StPO eigentlich recht klar geregelt ist, wann und wie eine Besetzungsrüge geltend gemacht werden kann, dürfte man eher als potentielle Geldschneiderei ansehen. Das ist offenbar derselbe RA wie der, der die "Gründe-Beschwer"- Revision für Mollath verfasst hat.
GR kommentiert am Permanenter Link
@ Gast
Meine Reaktion erfolgte auf ein gewisses Bayern-Bashing mit dem Tenor, in Bayern gingen die Uhren eben generell noch anders als im Rest der Republik.
Daß in großen Teilen Bayern aber schon sehr früh durch die Zugehörigkeit zur Provinz Raetia das Römische Recht auch früher als bei den "Nordlichtern" galt, das vergessen diese aber auch, denn dort dauerte das ja doch noch etwas länger, was auch nach den ebenso sprichwörtlichen "bösen Zungen" Auswirkungen auf das sprichwörtliche Löschen der Beleuchtung mit dem Hammer haben soll, so wird es jedenfalls zuweilen kolportiert.
Lutz Lippke kommentiert am Permanenter Link
"Dumm gelaufen" ist wohl mit bewusster Verfassungswidrigkeit sämtlicher Entscheidungen der Strafkammer in 2012, 2014 und z.T. 2015 zu übersetzen. Wie steht es mit der Dienstaufsicht, Entlassung aus dem Dienst, Verlust von Pensionsansprüchen, Schadenersatz?
GR kommentiert am Permanenter Link
Hatte ein Richter etwa auch einen Aktenvermerk o.ä. dazu angelegt, dann könnte ja der Staatsanwalt sogar tätig werden oder ein zuständiges Richterdienstgericht. Böse bzw. verwerfliche Absichten scheint es doch nicht immer jedesmal dabei gegeben zu haben, wenn solche peinlichen Pannen vorkommen.
Vermutungen einzelner Personen jedoch wird es auch immer dazu geben, daß es doch Absicht gewesen wäre.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Eine Panne ist keine "bewußte Verfassungswidrigkeit".
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Aber hier wurde eine Panne sogar noch getoppt: Einem Mammutprozeß vor dem LG Koblenz droht das Platzen, weil der Vorsitzende Richter in Pension geht. Gestartet in 2012 mit 26 Angeklagten und 52 Verteidigern.
Man glaubt es kaum.
Gast4711 kommentiert am Permanenter Link
Die Frage ist, haben sich die beteiligten RichterInnen einer strafbaren Verletzung der Amtspflichten schuldig gemacht und wäre somit ein Wiederaufnahmegrund gegeben?
Wer ist dafür zuständig, dass es einen gültigen GVP gibt? Kann ein Urteil ohne Klärung der Zuständigkeit des Gerichts strafbar sein? Amtsanmaßung?