Arbeitsrecht im Wahlprogramm der Partei Die Linke

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 18.09.2017
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht3|4752 Aufrufe

Am 24. September 2017 stehen die Wahlen zum Deutschen Bundestag an. Die Wahlprogramme der Parteien liegen allesamt vor, finden allerdings nur mäßige Beachtung. An dieser Stelle sollen in den nächsten Wochen auszugsweise die Passagen wiedergegeben werden, die sich mit dem Arbeitsrecht und den angrenzenden Fragen befassen. Welche Pläne haben die Parteien, mit was müsste man also rechnen, wenn die betreffende Partei nach der Wahl Regierungsverantwortung übernähme?

Es folgt ein Auszug aus dem Wahlprogramm der Partei Die Linke:

Wahlprogramm der Partei DIE LINKE

zur Bundestagswahl 2017

I. Gute Arbeit für alle statt Niedriglohn, Dauerstress und Abstiegsangst

Millionen Menschen in Deutschland wünschen sich bessere Löhne, sichere Arbeitsplätze, weniger Stress und Arbeitszeiten, die mit dem Leben mit Kindern, mit Familie und Freundschaften vereinbar sind. Aber diese berechtigten Ansprüche werden für viele Beschäftigte und Selbständige nicht eingelöst. Viele arbeiten bis zur Erschöpfung und kommen doch mit ihrem Lohn kaum bis zum Monatsende über die Runden. Ein Viertel der Beschäftigten arbeitet in unsicheren Arbeitsverhältnissen wie Leiharbeit, Werkverträgen, befristeter Beschäftigung, Minijobs, Solo- und Scheinselbständigkeit. Prekär Beschäftigte können das eigene Leben kaum planen und sich kaum eine berufliche Perspektive aufbauen. DIE LINKE vertritt genauso die Interessen der vielen Beschäftigten, die mit auskömmlichem Gehalt und unbefristeten Arbeitsverhältnissen arbeiten. Sorgen um den Arbeitsplatz und die berufliche Zukunft, Dauerstress und belastende Arbeitszeiten machen krank. Wir stellen uns den Versuchen der Arbeitgeber entgegen, die Belegschaften spalten: in Beschäftige in unsicheren Arbeitsverhältnissen und Beschäftigte, die nicht direkt davon betroffen sind.

DIE LINKE kämpft für einen grundlegenden Kurswechsel in der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Wirtschaftspolitik und für ein neues Normalarbeitsverhältnis. Das alte Normalarbeitsverhältnis, das nach dem Zweiten Weltkrieg von Beschäftigten und Gewerkschaften erkämpft wurde, bedeutete Sicherheit gegen das Risiko von sozialem Abstieg. Es erlaubte, die Zukunft zu planen und die Grundlagen dafür zu legen, dass es den Kindern einmal besser geht. Wir wollen ein neues Normalarbeitsverhältnis, das für alle Menschen soziale Sicherheit ermöglicht und auf individuelle Lebenslagen Rücksicht nimmt: Die Löhne müssen für ein gutes Leben und für eine Rente reichen, die den Lebensstandard im Alter sichert. Arbeit darf nicht krank machen, sie muss planbar und mit dem Leben mit Kindern vereinbar sein. Arbeit muss für alle Menschen sicher unbefristet, tariflich bezahlt, sozial abgesichert und demokratisch mitgestaltet sein. Das gilt, egal ob die Arbeit mit Laptop oder Wischmopp, im Pflegekittel oder Blaumann geleistet wird. In einem reichen Land wie Deutschland fängt sozial gerechte Politik damit an, dass Armut trotz Arbeit, sozialer Abstieg und permanente Unsicherheit in prekären Jobs sofort gestoppt werden.

DIE LINKE will als Sofortmaßnahmen durchsetzen:

  • Der gesetzliche Mindestlohn wird auf 12 Euro erhöht. Der Mindestlohn von 8,84 Euro, den die Große Koalition auf Druck der Gewerkschaften, Sozialverbände und der LINKEN endlich eingeführt hat, ist zu niedrig. Der gesetzliche Mindestlohn muss jährlich angehoben werden, dabei ist mindestens die Produktivitäts- und Preisentwicklung zu berücksichtigen. Er muss so bemessen und fortlaufend angepasst werden, dass er wirksam vor Altersarmut schützt. Und er muss flächendeckend gelten: Alle Ausnahmeregelungen wollen wir streichen. Um die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns zu kontrollieren, müssen dringend mehr staatliche Kontrolleure und Kontrolleurinnen eingestellt werden.

  • Befristungen stoppen! Immer mehr Menschen hangeln sich jahrelang von einem befristeten Job zum nächsten. Jeder zweite neu abgeschlossene Arbeitsvertrag ist befristet. DIE LINKE fordert daher die ersatzlose Streichung der »sachgrundlosen Befristung« aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Sachgründe müssen strikt beschränkt, Kettenbefristungen verboten werden: Der zweite Arbeitsvertrag beim gleichen Arbeitgeber muss unbefristet sein, Befristungen sollen auf längstens ein Jahr beschränkt werden. Auch im öffentlichen arbeiten Beschäftigte immer öfter und länger befristet – vor allem junge Berufseinsteiger. Der öffentliche Dienst muss Vorbild sein: Sachgrundlose Befristungen müssen ausgeschlossen werden.

  • Lohndumping durch Leiharbeit und Werkverträge verhindern! Leiharbeit schafft im gleichen Betrieb Beschäftigte zweiter Klasse. Beschäftigte in Leiharbeit verdienten 2015 nur knapp 60 Prozent des Durchschnittslohns. Wir wollen die Leiharbeit abschaffen. Bis dahin kämpfen wir um bessere Bedingungen für die Beschäftigten! Lohndumping muss sofort unterbunden werden: Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen müssen den gleichen Lohn wie Festangestellte plus eine Flexibilitätszulage von 10 Prozent erhalten! Kein Einsatz von Leiharbeitsbeschäftigten darf länger als drei Monate dauern. Leiharbeiter müssen nach drei Monaten im Betrieb übernommen werden und dürfen nicht gegen andere Leiharbeiter ausgetauscht werden. Der Einsatz von Leiharbeit und die Vergabe von Werkverträgen müssen an die Zustimmung des Betriebsrates und die Einhaltung der im Kernbetrieb gültigen Tarifverträge gebunden werden. Der Missbrauch von Werkverträgen durch Scheinwerkverträge muss wirksam unterbunden werden, indem die Beweislast umgekehrt wird und zukünftig beim Arbeitgeber liegt.

  • Immer mehr Beschäftigte, mehrheitlich Frauen und Alleinerziehende, werden in unfreiwillige Teilzeit, Mini- und Midi-Jobs und damit in Altersarmut abgedrängt. DIE LINKE fordert soziale Absicherung: Ab dem ersten Euro muss eine volle Pflicht zur Sozialversicherung gelten. DIE LINKE setzt sich für die Ersetzung von Mini- und Midi-Jobs durch unbefristete Arbeitsverträge und existenzsichernde Einkommen ein. Dazu wollen wir einen Rechtsanspruch auf eine Mindeststundenzahl im Arbeitsvertrag von 22 Stunden pro Woche einführen. Dieser soll für alle Beschäftigten gelten. Ausnahmen darf es nur aus schwerwiegenden wirtschaftlichen Gründen geben. Die Beweispflicht hierfür muss beim Unternehmen liegen. Zudem müssen Arbeitgeber verpflichtet werden, den Abschluss von Teilzeitverträgen unter 22 Stunden mit dem Betriebsrat zu erörtern, der Betriebsrat muss ein Vetorecht erhalten.

  • Beschäftigte in Privathaushalten brauchen Einkommen, die zum Leben reichen, und eine Stärkung ihrer Arbeitsrechte, alle Beteiligten brauchen Planungssicherheit. Um informelle Arbeit zurückzudrängen und zu gewährleisten, dass Beschäftigte nicht weiterhin auf mehrere prekäre Jobs angewiesen sind, wollen wir Beschäftigung im Bereich häuslicher Dienstleistungen (u. a. Reinigung, Pflege, Kinderbetreuung) regulieren. Bevorzugt soll Arbeit in Privathaushalten über zertifizierte Agenturen, gemeinwohlorientierte oder kommunale Träger organisiert werden. Die zertifizierten Dienstleistungsplattformen müssen Tarifverträge, unbefristete Beschäftigung, das Recht auf eine vertragliche Mindeststundenzahl und die Bezahlung nach dem Mindestlohn garantieren. Zudem müssen Beratungs- und Weiterbildungsangebote für Beschäftigte in Privathaushalten ausgebaut werden. Um Überausbeutung zurückzudrängen, müssen Beschäftigte in Privathaushalten ohne Arbeits- und Aufenthaltsrechte die Möglichkeit einer Legalisierung erhalten.

  • Die Regelung im Arbeitsschutzgesetz, dass die Verhütung psychischer Belastung zum gesetzlich verpflichtenden Arbeitsschutz gehört, muss mit Leben erfüllt werden. Das gesetzliche Instrument der Gefährdungsbeurteilung ist deshalb schärfer durchzusetzen, zu kontrollieren, und offensichtliche Mängel sind zu sanktionieren. Die Arbeitsschutzämter sind finanziell und personell besser auszustatten.

  • Um die gleichberechtigte Teilhabe der Beschäftigten zu verbessern, müssen entsprechende Strategien entwickelt und umgesetzt werden (Diversity-Strategien). Auch entsprechende Dienstvereinbarungen müssen abgeschlossen werden. Diskriminierungen und Mobbing sind zu ahnden. Für alle Beschäftigtengruppen, die von Diskriminierung betroffen sind oder sein könnten, müssen Gleichstellungspläne erstellt werden.

Höhere Löhne statt steigender Rendite

Die Einführung der Agenda-2010-Reformen durch die Regierung von SPD und Grünen – mit Zustimmung von Union und FDP – bereitete Niedriglöhnen, prekärer Beschäftigung und Tarifflucht den Weg. In den vergangenen Jahren sind die Löhne kaum gestiegen. Tarifverträge gelten nur noch für eine Minderheit der Beschäftigten. Wo Unternehmen Tarifflucht begehen, sinken häufig die Löhne; prekäre Arbeit, Stress und die Erpressbarkeit der Belegschaften nehmen zu. DIE LINKE kämpft für eine Umverteilung des Reichtums von den Profiten zu den Löhnen. Die Löhne für Gering- und Normalverdienende müssen deutlich steigen!          

Die Bundesregierung hat nichts gegen die Tarifflucht der Unternehmen getan. Wir wollen die Verhandlungsposition von Beschäftigten und Gewerkschaften verbessern. Die Arbeitgeberseite kann gegen die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen ein Veto einlegen. Das wollen wir abschaffen.

  • Ein Tarifvertrag muss auf Antrag einer Tarifvertragspartei für allgemeinverbindlich erklärt werden, wenn z. B. ein Drittel der Beschäftigten der jeweiligen Branche von diesem Tarifvertrag erfasst wird. Ein Tarifvertrag ist ferner im öffentlichen Interesse auf Antrag einer Tarifvertragspartei für allgemeinverbindlich zu erklären, wenn die Absicherung des Tarifvertrages gegen die Folgen wirtschaftlicher oder sozialer Fehlentwicklungen erforderlich ist. Es muss als »öffentliches Interesse« angesehen werden, Tarifverträge in ihrer Reichweite zu stärken und einen Unterbietungswettbewerb zu Lasten von Löhnen und Arbeitsbedingungen zu verhindern. Bei Betriebsübergängen in nicht tarifgebundene Unternehmen und bei Auslagerungen müssen die bisherigen Tarifverträge in ihrer jeweils gültigen Fassung unbefristet geschützt bleiben und auch für neu Eingestellte gelten.

  • Einige Unternehmen verstoßen systematisch gegen den Mindestlohn, das Arbeitsrecht und das Betriebsverfassungsgesetz. Recht muss durchgesetzt werden: In der Arbeitswelt gibt es aber häufig einen Freifahrtschein, der Rechtstaat versagt häufig. DIE LINKE fordert die Einrichtung einer staatlichen Beschwerdestelle unter Einbeziehung des DGB. Wir wollen Staatsanwaltschaften für Straftatbestände aus dem Arbeitsrecht schaffen und mehr Personal für die Aufsichtsbehörden einrichten.

  • Der Staat muss eine Vorreiterrolle für gute Löhne einnehmen: Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen wollen wir daran knüpfen, dass Tarifverträge eingehalten werden und an Kriterien der Gewerkschaften für gute Arbeit gebunden sind. Die Löhne in den unteren und mittleren Einkommensgruppen des Öffentlichen Dienstes müssen deutlich steigen.

    DIE LINKE will gute Löhne für alle Beschäftigten. Wir wollen verbindliche Obergrenzen für Manager- und Vorstandsgehälter: Sie dürfen nicht mehr als das Zwanzigfache des niedrigsten Gehalts im Unternehmen betragen. Die Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der Schweiz hatten ein Verhältnis von 1 zu 12 gefordert – das ist der nächste Schritt. Jahresgehälter über einer halben Million Euro dürfen nicht mehr steuerlich abzugsfähig sein. Wir wollen Wege prüfen, wie sie in Portland (USA) gegangen werden: Dort wird für Unternehmen eine Strafsteuer erhoben, deren Löhne zu weit auseinander gehen. Wir fordern verbindliche Regeln für alle öffentlichen Unternehmen. Obergrenzen für Gehälter in Unternehmen sollen dazu beitragen, die Einkommen in der Gesellschaft gerechter zu machen. Wir schlagen vor, dass niemand mehr als vierzig Mal so viel verdienen sollte wie das gesellschaftliche Minimum. Das sind derzeit knapp eine halbe Million Euro im Jahr.

Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit

Um die Lohndiskriminierung von Frauen zu überwinden, braucht es einen grundlegenden Kurswechsel in der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Wirtschaftspolitik. Ein verbindliches Entgeltgleichheitsgesetz und Lohnmessungsinstrumente sind wichtige Schritte. DIE LINKE will darüber hinaus den Niedriglohnbereich, in dem mehrheitlich Frauen tätig sind, abschaffen. Alle Geschlechter müssen die gleichen Chancen haben, einer Erwerbsarbeit nachzugehen. Deshalb schaffen wir familiengerechte Arbeitszeiten, eine Umverteilung der Arbeit, Ausbau von Ganztagsbetreuung in Kitas und Schulen sowie von Angeboten für Menschen mit Pflegebedarf. Die gesellschaftlich unverzichtbare Arbeit mit den Menschen in Kindertagesstätten, in Pflegeberufen und in der sozialen Arbeit, die immer noch mehrheitlich von Frauen geleistet wird, muss anerkannt und besser bezahlt werden! DIE LINKE wird mehr Geld in soziale Dienstleistungen investieren (vgl. Kapitel VI »In die Zukunft investieren«). Wir beenden die Unterfinanzierung von Bildung, Gesundheitsversorgung und Pflege. Der Pflegemindestlohn muss auf 14,50 Euro erhöht und Tarifregelungen für Pflegefachkräfte müssen bundeseinheitlich für verbindlich erklärt werden (vgl. Kapitel IV »Solidarische Gesundheitsversicherung«).

  • DIE LINKE will die Rechte von Beschäftigten in Privathaushalten stärken. Kontrollen und arbeitsrechtliche Unterstützung müssen ausgeweitet werden.

  • Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ab dem ersten Tag muss auch für Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter und für Beschäftigte gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz gelten.

  • Immer noch erhalten Beschäftigte im Osten Deutschlands weniger Lohn als im Westen, im Durchschnitt 24 Prozent. Der Niedriglohnsektor ist größer. Dem stellen wir uns entgegen. Wir unterstützen die Gewerkschaften beim Kampf um bundeseinheitliche Flächentarifverträge (vgl. Kapitel X »Gleichwertige Lebensverhältnisse in Ost und West«).

Statt digitales Prekariat: soziale Absicherung für alle Beschäftigten

Digitalisierung und die Arbeit und Auftragsvergabe über Clouds und Plattformen schaffen neue, oft entgrenzte und prekäre Beschäftigungsformen. Im Zuge der fortschreitenden digitalen Vernetzung entsteht eine große Vielfalt an neuen Formen von Arbeit und Beschäftigung. Unternehmen können im Internet – in der Cloud – in großem Stil auf eine große Menge von Arbeitskraftanbietern – die Crowd – zugreifen, Kandidaten fallweise auswählen und für Teilaufgaben beauftragen. Die Beschäftigten haben meist keine soziale Absicherung, Mitbestimmung, Tarifverträge, und sie sind nicht gewerkschaftlich organisiert. Das Arbeitsrecht findet keine Anwendung. Die Zahl der digitalen Tagelöhner, die ihre Arbeit per Internet anbieten, wächst stetig. Die große Mehrheit verdient wenig. Freelancer sind zumeist nicht für Zeiten der Erwerbslosigkeit versichert und haben keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die digitale Agenda der Bundesregierung gibt keine Antwort darauf, wie diese Prekarisierung zurückgedrängt werden kann.

Crowdworking steht für eine neue digitale und globalisierte Arbeitswelt. Die Begriffe »Beschäftigte« »Arbeitgeber« und »Betrieb« müssen den neuen Gegebenheiten angepasst werden. DIE LINKE verteidigt die Schutzrechte und die demokratische Mitbestimmung der Beschäftigten gemeinsam mit den Gewerkschaften. Wir wollen sie so ausweiten, dass Crowd- und Cloud-Arbeit reguliert und gute Arbeit auch in der Cloud möglich wird. Arbeitsschutzrechte müssen umfassend gelten und nach Empfehlungen einer Kommission aus Gewerkschaften, Expertinnen und Experten aus Arbeitsrecht und Arbeitsmedizin auf diese Herausforderungen hin überarbeitet werden. Es muss ein EU-Rahmen zum Thema Crowdworking geschaffen werden, damit Mindestlöhne, Arbeitszeitregulierung, Sozialversicherung, Rentenversicherung, Besteuerung etc. weder ausgehöhlt noch umgangen werden können. Bei Crowdwork-Plattformen müssen sowohl die Betreiber als auch die Auftraggeber an der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme paritätisch beteiligt werden.

Die Entwicklung neuer Technologien und die Digitalisierung führen dazu, dass sich die Anforderungen an die Arbeit und die berufliche Kompetenz der Menschen verändern. Auch im Beruf ist Weiterbildung eine wichtige Voraussetzung, um mit den technischen Veränderungen Schritt zu halten. Das heißt aber nicht, dass die Unternehmen die Verantwortung für die Weiterbildung ihrer Beschäftigten als deren Bringepflicht ansehen dürfen. Bislang werden die Menschen mit dieser Anforderung im Stich gelassen. DIE LINKE will ein umfassendes Recht auf Weiterbildung. Die Qualifizierung der Beschäftigten ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die nicht auf die Einzelnen abgewälzt werden darf.

  • Bei der betrieblichen Weiterbildung dürfen Arbeitgeber nicht aus der Verantwortung entlassen werden. Fortbildungsmaßnahmen, die im Interesse der Unternehmen sind, müssen auch von diesen finanziert werden. Alle Beschäftigten müssen zum Zwecke der Weiterbildung einen Rechtsanspruch erhalten, ihre Arbeitszeit zeitweise zu reduzieren oder zeitlich begrenzt ganz aussetzen zu können. Wo Unternehmen Regelungen verweigern, muss eine gesetzliche Verpflichtung greifen: Der Arbeitgeber muss während der Bildungsteilzeit einen teilweisen Lohnausgleich von mindestens 70 Prozent des Nettogehalts und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Der Staat muss Bildungsteilzeit von Beschäftigten durch eine stärkere Berücksichtigung bei den Rentenansprüchen und der Höhe von Ansprüchen auf ALG I unterstützen. Für Geringverdienende (mit Einkommen von 70 Prozent und weniger des Durchschnittslohns einer Branche) muss ein vollständiger Lohnausgleich durch staatliche Zuschüsse garantiert werden.

  • Damit sich alle Unternehmen gleichermaßen an der Finanzierung beruflicher Weiterbildung beteiligen, schlägt DIE LINKE einen Weiterbildungsfonds vor, in den alle Unternehmen einer Branche einzahlen.

Für eine soziale Absicherung für Solo-Selbständige

In Deutschland gibt es über zwei Millionen Solo-Selbstständige. Ihre sozialen Probleme müssen endlich ernst genommen werden. Viele haben ein deutlich unterdurchschnittliches Einkommen. Ihre Beiträge zur Gesetzlichen Krankenkasse werden aber nicht nach diesem Einkommen berechnet. Die Folgen sind eine starke finanzielle Belastung oder eingeschränkte gesundheitliche Versorgung für viele Selbstständige. Auch die Altersvorsorge ist für viele Selbstständige ein großes Problem, oft droht Altersarmut. So ist lediglich ein Viertel der Solo-Selbstständigen in ein obligatorisches System der Altersvorsorge einbezogen. Das wollen wir ändern.

  • Deshalb fordern wir in einem ersten Schritt, dass der Mindestbeitrag sich nach der Geringfügigkeitsgrenze (aktuell 450 Euro im Monat) bemisst und ab dieser Grenze sich der Beitrag nach dem tatsächlichen Einkommen richtet.

  • Solo-Selbstständige müssen in die Erwerbslosen-, Gesundheits-, Renten- und Pflegeversicherung einbezogen werden. Dies darf nicht dazu führen, dass Solo-Selbstständige ergänzend Mindestsicherung in Anspruch nehmen müssen.

  • Das gesetzliche Rentensystem werden wir zu einer Erwerbstätigenversicherung ausbauen, in dem auch Selbstständige pflichtversichert sind (vgl. Kapitel II »Gute Renten für alle!«).

  • Wir schaffen branchenspezifische Mindesthonorarregelungen, die bundesweit gelten. Damit wollen wir einem ruinösen Preiswettbewerb entgegenwirken. Die öffentliche Hand muss eine Vorreiterrolle einnehmen mit einer Mindesthonorarordnung bei öffentlich finanzierten Aufträgen.

Dauerstress stoppen! Mehr Zeit zum Leben

Die Arbeitgeberverbände versuchen, unter dem Deckmantel der Digitalisierung eine umfangreiche Deregulierung von Standards und Arbeitszeiten durchzusetzen: immer und überall erreichbar sein, Überstunden und Arbeit auf Abruf, am Wochenende und nachts. Diese Vision einer hochflexiblen Arbeitswelt richtet sich gegen die Interessen der Beschäftigten nach planbarer, begrenzter und selbstbestimmter Arbeit. Dem halten wir entgegen: Flexibilität im Arbeitsleben muss sich nach den Bedürfnissen der Beschäftigten richten. Die Beschäftigten müssen mehr Einfluss auf die Gestaltung ihrer Arbeit und Arbeitszeit haben.

In den vergangenen Jahren haben Burn-out und psychische Erkrankungen infolge von Dauerstress und belastenden Arbeits- und Lebensbedingungen dramatisch zugenommen. Es wird Personal gespart und der Leistungsdruck wird erhöht. In vielen Berufen – ob in der Pflege, in der Kita oder auf dem Bau – schaffen es die Beschäftigten aufgrund der hohen Belastung nicht bis zur Rente. Arbeit darf nicht krank machen. Sie muss so geregelt werden, dass die Gesundheit ein ganzes Arbeitsleben über erhalten wird.

Home-Office oder E-Mails in der Freizeit und am Wochenende abzurufen, führt oft zu Überstunden ohne Freizeit- oder Lohnausgleich. Wir wollen einen Rechtsanspruch für Beschäftigte auf mobiles Arbeiten und Home-Office schaffen, aber nur freiwillig und mit verbindlichem tarifvertraglichen Schutz vor Überlastung und Stress. Rundum- die-Uhr-Erreichbarkeit führt dazu, dass niemals Feierabend ist. Das ist nicht nur für Menschen mit Kindern eine enorme Belastung.

DIE LINKE setzt sich für Gesetzesveränderungen ein, die zu mehr Zeitsouveränität für die Einzelnen und Schutz gegen Dauerstress und Überlastung führen:

  • Eine Anti-Stress-Verordnung, wie sie auch von Gewerkschaften gefordert wird. Zudem braucht es ein individuelles Veto-Recht gegen Überlastung. Betriebs- und Personalräte müssen umfassende Mitbestimmungsrechte bei Personaleinsatz, Zielvorgaben und Arbeitsplanung erhalten.

  • Es gibt ein Recht auf Feierabend. Die gesetzliche Wochenhöchstarbeitszeit muss auf 40 Stunden reduziert werden. Ausnahmen müssen strikter begrenzt und stärkere Kontrollen durch Arbeitsschutzbehörden und Arbeitnehmervertretungen müssen gesetzlich vorgeschrieben werden.

  • Jedes Jahr leisten die Beschäftigten Millionen Überstunden ohne Bezahlung. Dieser Lohnraub muss sofort beendet werden. Arbeitgeber müssen verpflichtet werden, Arbeitszeiten vollständig zu erfassen und mit Zuschlägen oder Freizeitausgleich abzugelten. Wir wollen das Recht auf Nichterreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit sowie eine Begrenzung und den zeitnahen Ausgleich von Mehrarbeit gesetzlich verankern. Dienstreisen und in der Freizeit erbrachte Arbeitsleistungen müssen vollständig als Arbeitszeit angerechnet werden. Arbeit auf Abruf wollen wir auf das unbedingt erforderliche Maß beschränken. Ausnahmen von der gesetzlich zulässigen Tageshöchstarbeitszeit und den erforderlichen Ruhezeiten lehnen wir ab. Nacht-, Schicht- und Wochenendarbeit müssen strenger reguliert und auf ein unvermeidbares Maß zurückgeführt werden. Wo Schichtarbeit unvermeidbar ist, müssen Arbeitgeber verpflichtet werden, gesundheitlich und sozial verträglichere Modelle zu verwirklichen. So vermindern beispielsweise kurze Schichtblöcke (maximal drei hintereinanderliegende Schichten) die Umstellungsschwierigkeiten durch den Wechsel von Früh-, Spät- und Nachtschicht.

  • Wir unterstützen Initiativen von Gewerkschaften und Betriebsräten, atypische und besonders belastende Arbeitszeiten durch zusätzliche Freizeit auszugleichen.

  • Den Mindesturlaubsanspruch im Bundesurlaubsgesetz wollen wir schrittweise von 24 auf 30 Werktage anheben.

  • Wir wollen den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz verbessern. Dazu gehört eine Arbeitsschutzverordnung zu psychischen Gefährdungen am Arbeitsplatz. Und wir wollen das Jugendarbeitsschutzgesetz verbessern. Es muss stärker kontrolliert werden, dass die Arbeitszeiten eingehalten werden und der Arbeitsschutz umgesetzt wird. Die zuständige Gewerbeaufsicht und andere Aufsichtsbehörden müssen mehr Personal erhalten.
    Ein neues Normalarbeitsverhältnis bedeutet nicht, dass alle ein Leben lang Vollzeit in einem Betrieb arbeiten, sondern kürzere Arbeitszeiten und eine gerechte Verteilung der gesellschaftlich notwendigen Arbeit, auch zwischen den Geschlechtern. Die Arbeit muss zum Leben passen und nicht das Leben um die Arbeit kreisen!

  • Wir wollen ein Recht auf vorübergehende Arbeitszeitverkürzung: Der bestehende Rechtsanspruch auf Teilzeit (verankert im Teilzeit- und Befristungsgesetz) muss durch ein Rückkehrrecht auf die vorherige vertragliche Arbeitszeit ergänzt werden. DIE LINKE fordert einen Rechtsanspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit, sofern in dem Unternehmen Arbeit mit der entsprechenden Qualifikation vorhanden ist (vgl. Rechtsanspruch auf Mindeststundenzahl).

  • Erziehungsarbeit und Pflegearbeit müssen gesellschaftlich anerkannt und bei der Arbeitszeitgestaltung stärker berücksichtigt werden. Es braucht einen Rechtsanspruch auf familiengerechte und kürzere Arbeitszeiten für alle, die Verantwortung in Erziehung und Pflege übernehmen (vgl. in Kapitel III »Familien dort unterstützen …«). Um eine neue Pflegesituation für Angehörige organisieren zu können, wird ein Rechtsanspruch auf eine sechswöchige Pflegezeit eingeführt (vgl. Kapitel XII »Für einen linken Feminismus«).

  • Sabbatjahre für alle: Beschäftigte sollen zweimal in ihrem Berufsleben die Möglichkeit haben, für ein Jahr auszusteigen (Sabbatjahr). Damit verbunden ist ein Rückkehrrecht auf den gleichen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz. Die Sabbatzeiten können auch als kleinere Auszeiten von drei bis sechs Monaten genommen werden.
    Schon heute sind über drei Millionen Erwerbslose von der Erwerbsarbeit ausgeschlossen. Viele Teilzeitbeschäftigte wünschen sich, mehr Stunden arbeiten zu können. Gleichzeitig haben Beschäftigte 2015 insgesamt 1,8 Milliarden Überstunden geleistet, davon fast eine Milliarde unbezahlt! Wenn die Arbeit gerechter verteilt wäre, könnten statt Überstunden und Dauerstress über eine Million Arbeitsplätze in kurzer Vollzeit von 30 bis 35 Stunden geschaffen werden. Die gestiegene Produktivität der Arbeit macht es möglich: Wohlstand und mehr Zeit für alle statt hohe Profite für eine Minderheit von Kapitaleigentümern. Durch eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung kann das Versprechen der Digitalisierung, selbstbestimmter zu arbeiten und zu leben, für alle Wirklichkeit werden.
    So kann die Massenerwerbslosigkeit auch unter Bedingungen der Digitalisierung wirksam bekämpft und die Arbeit, auch zwischen den Geschlechtern, gerecht verteilt werden. DIE LINKE will gemeinsam mit Erwerbslosen, Beschäftigten und ihren Gewerkschaften einen grundlegenden Wandel in der Arbeitswelt durchsetzen: gute Arbeit für alle, aber weniger Arbeit für die Einzelnen. Arbeit umverteilen statt Dauerstress und Erwerbslosigkeit.
    Unser Ziel ist klar: Sechs Stunden Arbeit pro Tag im Schnitt sind genug! Im 20. Jahrhundert war der Acht-Stunden-Tag ein Erfolg der Kämpfe der Bewegung der Arbeiterinnen und Arbeiter. Im 21. Jahrhundert brauchen wir eine flexiblere und kürzere Normalarbeitszeit, eine kurze Vollzeit, die um die 30-Stunden-Woche kreist. DIE LINKE kämpft für Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- und notwendigem Personalausgleich. Wir unterstützen Gewerkschaften und Initiativen beim Kampf um kürzere Arbeitszeiten und mehr Zeitsouveränität. Damit Arbeitszeitverkürzung nicht zu Arbeitsverdichtung führt, braucht es verbindliche Mitbestimmungsrechte bei der Arbeitsorganisation und Personalbemessung. Betriebs- und Personalräte müssen ein erzwingbares Mitbestimmungs- und Vetorecht bei der Arbeitsmenge, Arbeitsorganisation und Personalbemessung (Personal- und Stellenpläne) erhalten.

Gewerkschaften stärken, Mitbestimmung und Streikrecht ausweiten

Die demokratische Mitbestimmung der Beschäftigten wird ausgehöhlt und angegriffen. Immer mehr Unternehmen versuchen Betriebsratsgründungen und gewerkschaftliche Organisierung mit zum Teil kriminellen Methoden zu verhindern. Wer sich nur für Höchstrenditen interessiert, fühlt sich von wirklicher Mitbestimmung der Beschäftigten gestört. Für uns jedoch ist klar: Gute Arbeit gibt es nur, wenn es umfassende demokratische Mitbestimmung gibt.

Starke Gewerkschaften und Streiks sind unerlässlich, um die Arbeits- und Lebensbedingungen von Beschäftigten zu verbessern.

  • Die Gewerkschaften müssen ein umfassendes Verbandsklagerecht zur Einhaltung von Tarifverträgen und gesetzlichen Bestimmungen erhalten. Sie müssen auch das Recht zu Kollektivbeschwerden nach dem Protokoll der Europäischen Sozialcharta bekommen.

  • DIE LINKE verteidigt das in der Verfassung verankerte Streikrecht. Daher fordern wir die Rücknahme des Tarifeinheitsgesetzes, das mit einer Einschränkung des Streikrechts verbunden ist. Das im Grundgesetz verankerte Streikrecht muss ausgeweitet werden: Solidaritätsstreiks mit Beschäftigten anderer Betriebe und Branchen und politische Streiks zur Durchsetzung sozialer Verbesserungen und zur Verteidigung von Demokratie und Frieden müssen ins Streikrecht eingeschlossen werden. Der Antistreikparagraph § 160 SGB III begünstigt die ohnehin stärkere Seite, die Arbeitgeber, und muss daher abgeschafft werden.

  • Das Streikrecht und die betrieblichen Mitbestimmungsrechte müssen auch für die Beschäftigten in Kirche, Diakonie und Caritas uneingeschränkt gelten: Der § 118 des Betriebsverfassungsgesetzes mit Ausnahmen für Religionsgemeinschaften und Tendenzbetriebe muss gestrichen werden. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz muss auch in kirchlichen Einrichtungen Anwendung finden. Das Arbeitsrecht muss sicherstellen, dass ein aus Sicht der Kirchen »fehlendes privates Wohlverhalten« nicht zur Grundlage von Kündigungen in kirchlichen Einrichtungen und Betrieben gemacht werden darf.

  • Die weißen Flecken auf der Landkarte der betrieblichen Mitbestimmung – Betriebe ohne Mitbestimmung oder gewerkschaftliche Vertretung – müssen beseitigt werden. DIE LINKE setzt sich dafür ein, die Wahl von Betriebsräten zu erleichtern: Das vereinfachte Wahlverfahren wird für alle Unternehmen verbindlich. Alle Betriebe mit mehr als fünf Beschäftigten, die keinen Betriebsrat haben, müssen jährliche Mitarbeiterversammlungen durchführen, auf denen Gewerkschaften über das Betriebsverfassungsgesetz informieren. Der Kündigungsschutz muss auf alle Organe der Betriebsverfassung ausgeweitet und ab dem Zeitpunkt der Bewerbung für eine Betriebsratswahl von 12 auf 24 Monate verlängert werden. Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst müssen die gleichen Mitbestimmungsrechte gelten.
    Die Aufgaben von Betriebsräten werden auch durch die Digitalisierung vielfältiger. Wir wollen die Freistellungen von Betriebsräten im Verhältnis zu den Mitarbeiterzahlen unter BetrVG § 38 deutlich anheben.
    Wer die Bildung eines Betriebsrats oder dessen Arbeit behindert, macht sich strafbar. Aber nur in seltenen Fällen kommt es zur Anklage. Um effektiv gegen solche Behinderung von Gewerkschaften und Betriebsräten (Union Busting und Betriebsräte-Bashing) vorgehen zu können, muss die Strafverfolgung bei Verstößen gegen das Betriebsverfassungsgesetz verbessert werden.

  • Wir wollen schärfere Sanktionen gegen Arbeitgeber und Anwaltskanzleien, die sich auf die Verhinderung von gewerkschaftlicher Organisierung spezialisiert haben.

  • Verstöße gegen die Betriebsverfassung müssen auch strafrechtlich stärker verfolgt werden. Die Bußgelder müssen erhöht werden und sich an der wirtschaftlichen Stärke des Unternehmens orientieren. Es muss ein zentrales Melderegister geschaffen werden, in dem Betriebsratswahlen mit ihrem Verlauf und Ergebnis erfasst werden. Darin sollen auch alle Informationen über Behinderung, Manipulation und Beeinflussung zusammenfließen. Über das Melderegister kann nachvollzogen werden, wie viele Betriebsratswahlen eingeleitet, aber nicht erfolgreich abgeschlossen wurden. Dadurch würde es für Gewerkschaften und NGOs einfacher, Strategien gegen Union Busting und Betriebsratsbekämpfung zu entwickeln.

  • Wirksame Mitbestimmung braucht starke Betriebsräte, die nicht durch das Management erpressbar sind. Die Verpflichtung der Betriebsräte auf die Wahrung des Betriebsfriedens im Betriebsverfassungsgesetz wollen wir deshalb abschaffen. Wir wollen zwingende Mitbestimmungs- und Vetorechte der Beschäftigten und ihrer Betriebsräte bei allen wirtschaftlichen Fragen. Das gilt besonders für Betriebsänderungen, Standortänderungen und Entlassungen sowie die Gestaltung der Tätigkeiten und der Arbeitsbedingungen.
    Viele Beschäftigte machen die Erfahrung, dass kreative Ideen und die Stimme der Belegschaft gegenüber den Vorgesetzten oder dem Management kaum zählen. Die Beschäftigten sind aber Expertinnen und Experten bei der Gestaltung der Arbeit.
    Deshalb wollen wir die Mitgestaltungsrechte jedes und jeder Beschäftigten durch mehr direkte Demokratie im Betrieb stärken.
    Belegschaften müssen einmal im Monat zwei Stunden Beratungszeit während der Arbeitszeit erhalten, um sich über Fragen zur Arbeitsgestaltung und Arbeitszeit austauschen und Initiativen zur Mitbestimmung entwickeln zu können.

    Fazit: Sozialismus pur – ob so noch Gewinne erwirtschaftet werden können?

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3 Kommentare

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Es wäre vielleicht mal einen Versuch wert. Eine Legislaturperiode verkraftet die deutsche Wirtschaft auch ohne Gewinne. Wenn dann das Leben lebenswerter wird, profitieren alle davon. Einige Anwaltskanzleien, die darauf spezialisiert sind, die Mitbestimmungsrechte im Betrieb zu unterbinden, gehen dann vielleicht bankrott oder müssten ihr Geschäftskonzept anpassen.

 

Aber auch das dürfte die deutsche Wirtschaft verkraften bzw. dürften die Charaktere in Anwaltskanzleien flexibel handhaben. Dort hat schon immer das Motto bestimmt: 'wessen Hand mich nährt, dessen Lied ich sing'

 

 

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Ich möchte den Unternehmer sehen, der sich dies alles freiwillig antut - ohne Enteignung läuft das so nicht.

Und warum soll der Sozialismus diesmal besser funktionieren ?

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Einmal unterstellt, die Linke bekäme nicht nur die absolute Mehrheit, sondern auch die Zweidrittelmehrheit für die zur Durchsetzung des Programms notwendigen Verfassungsänderungen: Es wäre schon sehr überraschend, wenn eine Partei, hier die Linke, ihre auf Papier gedruckten Ziele nach einem Wahlsieg auch tatsächlich umsetzen würde. Es ist deshalb wenig nützlich, hier im Beck-Blog die Papiertiger der Parteien zu referieren, die sich im Hinblick auf Arbeitnehmerrechte überwiegend schön lesen. Man sollte die Parteien an ihren Taten messen, nicht an ihren Worten. Das gilt natürlich nicht nur für die Linke, sondern für alle wahlwerbenden Parteien.

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