Nach Mollath und Peggy ein weiteres Fehlurteil? - Der Doppelmord in Babenhausen

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 12.04.2014
Rechtsgebiete: StrafrechtStrafverfahrensrecht3741|366064 Aufrufe

Die Strafjustiz ist in jüngster Zeit nicht nur, aber vorallem durch den Fall Mollath und durch das in dieser Woche begonnene Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy stark ins Gerede gekommen. Und schon gerät ein weiterer Fall wegen eines möglicherweise falschen Indizienurteils in den Fokus der Öffentlichkeit .

Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn wurde Andreas D. vom Landgericht Darmstadt im Juli 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Verurteilte leugnet die Tat, seine Frau kämpft gemeinsam mit ihm Aufopferung voll um die Wiederaufnahme.

Zwischenzeitlich greifen die Medien auch diesen Fall auf. Es zeigen sich erhebliche Ungereimtheiten, die hoffentlich bald aufgeklärt werden können.

Das ZDF berichtete in der Serie 37 Grad:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein-Moerder?bc=sts;stt&flash=off

Zur Homepage der Ehefrau mit dem Urteil zum Download: 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm

Medienberichte:

www.google.com/search?q=Doppelmord+in+Babenhausen

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Werte Kommentatoren,

weitere Diskussionen wären ja doch reizvoll, ein Beispiel für die vielen Fehler, die auch Experten machen, will ich Ihnen aber doch nicht vorenthalten zum Schluß.

In einem Skriptum (PDF) zur Rechtsmedizin aus der Schweiz (R E C H T S M E D I Z I N Skriptum - Teil 1  13. überarbeitete Version 2010) bin ich auf diesen Passage gestoßen (Zitat):

"Beim Verlassen des Laufs wird Geschoss von den Pulver-Verbrennungsgasen (= Schmauch = Rückstände des Zünd- und Treibsatzes) kurz überholt.
Die explosionsartige Entspannung der Gase an der Laufmündung bewirkt den Knall und gleichzeitig den Rückstoss der Waffe. Die schmauchhaltigen Gase breiten sich strahl- und wolkenartig in die Umgebung aus und können sich auf der Schuss-Hand und anderen Gegenständen niederschlagen."

Link:

(www.dieaufdecker.com%2Findex.php%3Faction%3Ddlattach%3Btopic%3D190.0%3Ba...)

Der Rückstoß der Waffe ist ja auch noch durch die Impulserhaltung bedingt und physikalisch ein Kraftstoß. Die Verhältnisse an der Mündung sind nur ein Teilaspekt. Die bereits jedem Schüler bekannte Beziehung dazu ist Kraftstoß (Rückstoß auf die Waffe) gleich Impulsänderung des Projektils. Kommt vorne ein Projektil (mit einem Gasstrahl zusätzlich) heraus, dann entsteht bereits ein Rückstoß auf die ganze Waffe aus der Impulserhaltung. F mal Delta t ist gleich m mal Delta v.

Trennen sich bereits Projektil und Hülse direkt nach der Zündung, wirkt der Rückstoß zuerst auf die Hülse und die damit verbundenen Waffenteile. Und der Knall hat ja auch noch diverse Ursachen, wie ggf. den Überschallknall als Stoßwellenschleppe.

Wer auch noch mit dem Gewehr G3 und mit Platzpatronen (mit und ohne den verchromten Aufsatz für Platzpatronen, der das Durchladen aus dem Magazin sicherstellt) / scharfer Munition geschossen hat, weiß das doch ebenfalls, auch ohne ein Studium.

Die Pistole P1 kenne ich nur im scharfen Schuß.

Aber es soll ja auch Juristen geben, die selber das alles nicht kennen als Wehrdienstverweigerer.

 

Beste Grüße, auch an diese, sowie an alle anderen Experten

Günter Rudolphi

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

die Bildung einer Schmauchwolke soll der mit Bauschaum 
befüllte PET~Schalldämpfer ja gerade verhindert haben.

Freilich konnte die Schmauchwolke nicht durch einen 1cm
großen Schußkanal nachlaufen.

Laut BKA~Gutachten ist der PET~Schalldämpfer 
wie eine Feuerwerksrakete weggeflogen.

10 Schuß waren völlig unmöglich.

 

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler

 

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2 kleine Anmerkungen noch:

1. Die Skripte aus St.Gallen in der Schweiz sind über Google zu finden, der Link scheint nicht zu funktionieren.

2. Auf meinen Bundeswehrhosen hatte ich oft völlig verschmauchte Waffenteile beim Waffenreinigen abgelegt gehabt.

Kameraden hatten im Kasernen-Keller auch mit privaten Waffen und Munition auf einer dortigen Schießanlage geschossen, also können alte Bundeswehrhosen viele Partikel aus Schmauch aller Sorten tragen, nach dem Waschen bei der Bundeswehr mit den Hosen anderer Soldaten zusammen in einer Trommel kann ich mir auch alles andere noch an Partikeln vorstellen, die da danach noch anhaften könnten.

@Günter Rudolphi
Die Fragen lauten  doch

-  konnte BW-Munition diese Elementkombination verursachen?

- war die Kleidung Darsows überhaupt seine von ihm getragene oder gebraucht gekaufte BW-Kleidung? Immerhin kann und konnte  man schon immer BW_Kleidung auch im Neuzustand kaufen.

- wenn es seine oder gebrauchte war: seine letzte Wehrübung war x Jahre zurück. Wie oft wurde die Kleidung seitdem getragen und gewaschen?

- Warum sind die Partikel auch an Pulsuhr und Gartenhandschuh? Trägt man die bei der BW oder bei Reserveübungen? Oder wie wahrscheinlich ist eine Sekundär (bzw. Tertiär...)übertragung der Partikel aus dem Tascheninneren einer BW_Hose auf diese Teile?

 

Zum Schmauchaustritt am Hülsenauswurf:s. "Kriminaltechnische Methoden zur Aufklärung von Schussdelikten"

und insbesondere "The Current Status of GSR Examination"   Dort wird auf Seite 2 (des pdf) auch der Unterschied zwischen dem Schmauch aus der Mündung (mit Metallabrieb vom Geschossmantel) und dem "Primer GSR", der aus jedem nicht gasdichten Teil der Waffe austritt und sich daher idR auf dem Schützen niederschlägt, erklärt.

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Quote:
The firing pin of a gun hits the back of the cartridge, activating the shock-sensitive primer, which ignites the gunpowder, forcing the bullet down the barrel of the gun and on its path. The heat and pressure within the cartridge vaporize  the metals from the primer. Vapors escape from any area of the weapon not gas tight, like the breach area and muzzle.  The heat of this explosive reaction and subsequent cooling results in the condensation and  formation of tiny metal-containing particles. These particles fall on anything in the vicinityof the fired weapon, including the hands of the shooter, and typically measure 1 to 10 microns (10-6 m) in size (for comparison, a typical human hair is approximately 100 microns in diameter). Finding and viewing primer GSR particles require a high-powered microscope, such as an SEM.

http://goo.gl/dHIqk9

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Hallo Gast,

an Andreas Darsows Händen oder in den Haaren
wurden keine Schmauchpartikel gefunden.

Im Übrigen ist die Behauptung, ein Bauschaumpartikel habe
sich im PET~Schalldämpfer an das mit Überschall
fliegende Projektil angehaftet und sei so in die
Wand geflogen, absurd und lächerlich.
(Echte Räuberpistole)

MfG.
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler

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nochsongast schrieb:

Die Fragen lauten  doch

-  konnte BW-Munition diese Elementkombination verursachen?

- war die Kleidung Darsows überhaupt seine von ihm getragene oder gebraucht gekaufte BW-Kleidung? Immerhin kann und konnte  man schon immer BW_Kleidung auch im Neuzustand kaufen.

- wenn es seine oder gebrauchte war: seine letzte Wehrübung war x Jahre zurück. Wie oft wurde die Kleidung seitdem getragen und gewaschen?

- Warum sind die Partikel auch an Pulsuhr und Gartenhandschuh? Trägt man die bei der BW oder bei Reserveübungen? Oder wie wahrscheinlich ist eine Sekundär (bzw. Tertiär...)übertragung der Partikel aus dem Tascheninneren einer BW_Hose auf diese Teile?

Das sind alles Fragen, die damals im Prozeß hätten gestellt werden können.

Eine fällt mir dazu noch ein:

Wie sieht der Schmauch aus Platzpatronen in seiner elementaren und prozentualen Zusammensetzung aus, die die einfachen Soldaten damals ja viel häufiger als die scharfe Munition verschossen hatten?

Bisher lese ich immer Debatten über echte Patronen und deren Schmauch. Die Kriminalistik beschäftigt sich naturgemäß ja nicht mit Platzpatronen.
Woher die Aluminium-Spuren aber kommen könnten, das ist natürlich eine interessante Frage, wie die fehlenden DNA-Spuren von Hr. Darsow.

Übrigens, daß Bauschaum-Partikel auch durch den Gasdruck verteilt werden können, nicht durch das Projektil, das ist ja keine Frage. Wie weit die fliegen, eine andere, ob sie evtl. unbeabsichtigt weiter verteilt wurden, eine dritte. Da es den Boden der PET-Flasche bei Versuchen abgerissen hatte, sind solche Partikel ja sicher weit verteilt worden, der Täter könnte die großen Trümmer auch eingesammelt haben, außerdem kann er ja mehrere dieser primitiven Dämpfer dabei gehabt haben für alle Fälle.
Bei einem abgeschliffen Korn einer präparierten Waffe sind die einfach aufzustecken oder auch zu schrauben, evtl. auch mit Hilfe einer speziellen Muffe, die weiter hinten am Lauf angebracht ist und auch Querbohrungen des Laufes in den Dämpfer noch einbeziehen könnte, das schlägt mehrere Fliegen mit einer Klappe.
Für einen findigen und kundigen Bastler wäre das alles kein Problem, ein Auftragsmörder oder Profikiller käme sicher mit einer anderen Waffe mit Dämpfer, schießt aber auch vermutlich nicht so oft herum.

Daß an den Händen und Haaren von Hr. Darsow nach längerer Zeit nichts mehr an Schmauchspuren gefunden wurde, ist klar, also das ist keine Entlastung.

Die Verteidigung hätte m.E. besser sein können, ich würde als Angeklagter, der sich unschuldig bekennt, auch die Fragen des Gerichts und des StA geduldig beantworten, auch selber Fragen und Beweisanträge stellen, wenn es doch um meinen eigenen Kopf geht. Fragen erst nach dem Prozeß dann zu stellen, das ist schon etwas spät, oder nur auf die Revision und die Verteidiger zu vertrauen.

Falsche Strategie m.E., aber viele Verteidiger empfehlen das ja ihren Mandanten so, im Prozeß zu schweigen.

Nach den Presseveröffentlichungen war die Verteidigung ja noch sehr zuversichtlich im Prozeß.

 

Im ersten Tatortbericht ist ausschließlich von - sehr geringfügig aufgefundenen - Plastik- oder Kunststoffpartikeln die Rede! Die Umdeutung auf Bauschaum erfolgte erst aufgrund der vage geäußerten Hypothese, es könnte ein selbst gebauter Schalldämpfer verwendet worden sein. Es wäre nachzuprüfen, ob diese Umdeutung nach Bekanntwerden der Internetrecherche auf einem der Firmenrechner vorgenommen wurde. Nach meiner Erinnerung ist nirgends in den Ermittlungsakten dokumentiert, dass die "Ich baue mir einen Schalldämpfer"-Theorie vor Bekanntwerden der Ergebnisse der Computeruntersuchungen vertreten wurde. Es wurde freilich vor Gericht nachträglich so dargestellt!

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aagh: Herr Steffler: es geht nicht darum, ob an den Händen von Darsow Schmauch gesichert wurde ( dann wäre es ja viel einfacher gewesen, da hätte er nicht mit der "letzte Wehrübung vor 10 Jahren-.Story kommen brauchen"),sondern darum

- wo entsteht welcher Schmauch überhaupt

- der dann im Wege der Sekundärübertragung in die BW_Hose, Hemd, Gartenhandschuh und Pulsmesser geraten kann

Und dazu gibt es eben Ihre Behauptung: PMC-Schmauch muss immer Messingabrieb enthalten und nur solcher Schmauch kann auch sekundär übertragen werden  und meine: nein,muss er nicht, wenn es der Schmauch ist, der z.B. im Handbereich entstanden ist und dann übertragen wurde.

EIne kleine Kontrollüberlegung: wenn man Ihrer These folgt, dass grundsätzlich immer nur Schmauch mit Abrieb des Geschosses aus der Mündung heraus entsteht und daher immer nur Sekundärspuren gefunden werden können, die Abrieb  enthalten, gibt es also NIEMALS  (außer bei Platzpatronen, dort aber evtl.  Zusatzkomponenten Kunststoff oder Metall aus der Platzpatrone...) Schmauch ohne Metallabrieb, denn bei jedem Geschoss, egal ob "vergoldet" (Messing), ob Stahlmantel, ob Blei, entsteht neben den für einen Zündsatz typischen Elementen eine zusätzliche Abriebkomponente, die dann auch stets in Schmauchspuren enthalten sein muss.

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Hallo nochsongast,

es wurde bis heite von der Staatsanwaltschaft Darmstadt nicht
dargetan und festgestellt, ob Klaus und Petra Toll
mit NATO~Munition erschossen wurden.

Es wurde lediglich siuggeriert, daß die Munition aus der seit 2007
geschlossenen US~Kaserne stammen könnte.

Ob das BKA die Schußrekonstruktion tatsächlich mit identischer 
Munition des Herstellers PMC durchgeführt hat, wage ich
stark zu bezweifeln.

 

Denn dazu hätte man zunächst den genauen Patronentyp
feststellen und in den USA bestellen müssen.

 

Freilich wäre es selbst heute noch leicht für das BKA herauszufinden,
ob der Täter tatsächlich NATO~Munition verwendet hat.

 

Dann könnte man nach dieser Munition fahnden !

 

MfG.
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler

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Diese Dämpfer scheinen ja doch schon 2009 recht bekannt gewesen zu sein.
Genau eine Woche vor der Tat in Babenhausen gab es eine Tat in Eislingen, bei dem dortigen Dämpfer aus einer Cola-Flasche wurde auch ein perforiertes Alu-Rohr mit eingebaut, dort sollen einfache Kabelbinder oder Klebebänder zur Fixierung verwendet worden sein. Leider sind Analysen der dortigen Schmauchspuren nicht bekannt geworden, evtl. ob es auch einen Kontakt eines Projektils mit dem Alurohr gab. Es soll sehr schwache Spuren von Schmauch nur gegeben haben, der STERN und andere Medien berichteten ausgiebig über diesen Fall.
Bei der Debatte um Spuren von Messing von Hülse oder Projektil müßte auch zwischen rein mechanischem Abrieb und thermischen Schmauch unterschieden werden, denn Messing ist ja eine Legierung aus den Elementen Kupfer und Zink, die dann spektroskopisch im Schmauch getrennt nachgewiesen werden können. Als mögliche Fremd-Kontaminationen von Gegenständen / Asservaten  könnte man auch noch an Kontakten mit Schweißräuchen denken. Das sind dann aber Spekulationen.

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

was für ein unglaublicher Zufall ?

7 Tage vor dem versuchten 3fach Mord erschießen zwei Buben
ihre eigene Familie  mit einem selbstgebastelten 
PET~Schalldämpfer, aus Habgier.

Die Buben verwendeten aber Kleinkaliber Munition,
die sowieso nicht laut ist !

Beim Doppelmordfall von Babenhausen wurde aber  
kein PET~Schalldämpfer verwendet. 

Die Schalldämpfung wurde alleine dadurch erreicht,
daß im Kellergeschoß geschossen wurde.

 

Die ersten beiden Schüsse bei offener Kellertür
waren  mit Sicherheit nicht geplant. 

Vermutlich ist Klaus Toll auf den Schützen losgegangen.

 

PS:
Wenn Andreas Darsow nicht der Täter war,
sollte Astrid Toll unter Zeugenschutz
gestellt werden.

 

Best Wishes
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler

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@Rudolphi
Wurde bereits eine Woche nach der Tat über den genauen Tatablauf und die  Verwendung von improvisierten Schalldämpfern und deren Konstruktion  berichtet? Das wäre mE sehr ungewöhnlich, dass so schnell Täterwissen verbreitet wird. Die Tat wurde am Freitag, 10.04.2009 entdeckt. Laut SPON vom 17.04.2009 wurden am Mittwoch (also 15.04.2009) die Waffen entdeckt, zudem "im Wald" Schalldämpfer, wobei unklar ist, ob das auch am Mittwoch oder erst am Donnerstag war.
 

@Steffler:

Nochmals: PMC-Patronen hätte man NICHT in den USA bestellen müssen. Suchen Sie doch einfach mal, dann finden Sie auch in Europa Lieferanten. Abgesehen davon, dass es doch völlig egal ist, ob man PMC oder andere 9mm Para bei den Schussversuchen verwendet hat, bei denen es nur um die Frage Hörbarkeit/Schalldämpferfunktion ging.  Schmauchspuruntersuchungen anhand der Schussversuche wurden ja nicht unternommen, wozu auch?

Und mit welcher Munition bei der Tat geschossen wurde, ergibt sich aus den aufgefundenen Hülsen und Projektilen, da muss die Staatsanwaltschaft (die sowieso nicht, wir diskutieren hier ein URTEIL einer Strafkammer mit 3 Berufsrichtern und 2 Schöffen) überhaupt nichts "dartun". Was sollte denn dargetan werden? Oder meinen Sie jetzt, dass jemand zwar 9mm-Luger-Projektile eines anderen Herstellers verschossen hat, dann die Hülsen einsammelte und stattdessen Hülsen  PMC 9mm Luger in der Wohnung verteilte?

 

Eine "Munitionsfahndung" stellen Sie sich wie genau vor? Bei den PMC-Hülsen war ja gerade nicht wie bei der NATO-Munition nach STANAG vorgesehen ein Jahresstempel angebracht, man konnte also noch nicht einmal das Produktionsjahr feststellen. Wie soll man bitte die Chargennummer und den Lieferweg von Munition anhand von Hülsen und Projektilen nachverfolgen können? 

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Hallo nochsongast,

die Schußrekonstruktion war freilich mit der am Tatort
verwendeten 9mm von PMC durchzuführen.

Wie Sie selbst dargetan und festgestellt haben,
bietet PMC die Munition als Zivilmunition sowie
als NATO~Munition an.

NATO~Munition hat eine weit höhere Durchschlagskraft

UND wird von PMC in einer anderen Box
als Zivilmunition verkauft.

 

Nach dieser 9mm Munition war zu fahnden und nicht
nach einer Zimmerflak aus dem
Zweiten Weltkrieg!

PS:
Laut Gutachten des BKA kommt als Tatwaffe
auch eine Luger oder Mauser in Betracht. 

 

Best Wishes
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Netcool Certified Consultant 
Rosenaustraße 7, OG 
63069 Offenbach am Main
Out~of~The Box Solutions

 

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nochsongast schrieb:

Wurde bereits eine Woche nach der Tat über den genauen Tatablauf und die  Verwendung von improvisierten Schalldämpfern und deren Konstruktion  berichtet?

Wer etwas sich in der Szene auskennt, der kennt diverse Foren oder Webseiten zu dem Thema.

Dazu habe ich einen Forenbeitrag vom
"Schiessen mit Schalldaempfer
mal ne andere Frage: Gibt es für jede Waffe einen passenden Schalldämpfer?
Ich hab mal einen seeeehr interessanten Film über Wilderer in den Alpen gesehen (ja, die gibt's da immer noch), da hatte der eine sowas auf dem Lauf, das sah aus, wie ein Stück Heizungsrohr-Isolierung in einer PET-Flasche."

Quelle ist: https://forum.wildundhund.de/showthread.php?17604-Schiessen-mit-Schallda...

Ein anderer Forenbeitrag vom 30. Dezember 2007, 23:49:

"Öh, hab da nen einfachen effektiven Tip  Erstmal Zusatzlauf auf DIE Pistole schrauben... dann ne große PET Flasche die ein Loch im Boden hat drüberstülpen und gut mit Isolierband abdichten/befestigen. Das macht die Pistole sehr leise.... hört sich auch nicht mehr so nach einen Schuss an."

Quelle ist: http://www.co2air.de/wbb3/index.php?page=Thread&threadID=44769

 

Es gibt auch Waffenhändler, die verkaufen frei sog. "Dekorationsschalldämpfer", das sind Rohlinge, also Originale, in die man nur noch ein Gewinde einschneiden muß und die nicht erlaubnispflichtig sind, die bieten auch das Nachrüsten von Waffen mit Einschraubgewinden an für Leute mit WPK. Googeln nach den beiden Wörtern: Dekoration Schalldämpfer

 

Das WaffG ist wie ein Schweizer Käse, so löchrig und auch noch schlecht kodifiziert, mit Verlaub.

Aber das wäre einen anderen Thread nochmal wert, denn noch viel leiser als Schußwaffen mit Schalldämpfer sind Messer, das wußten auch schon die Indianer.

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

Jäger verwenden im Gegensatz zu Soldaten Schalldämpfer,
weil sie keinen Gehörschutz tragen.

Mit Gehörschutz würden Jäger das Wild im Gebüsch
nicht rascheln hören.

Indianer verwenden Pfeil und Bogen.

Cowboys verwenden Revolver.

Warum schoß Klaus Tolls Mörder
aus nächster Nähe 

4mal vorbei ?#~

 

PS:

NATO Munition aus Korea !

Ich lach mich tot !#~

 

Best Wishes
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Netcool Certified Consultant
Rosenaustraße 7, OG
63069 Offenbach am Main
Out~of~The Box Solutions

0

Steffler schrieb:

Warum schoß Klaus Tolls Mörder

aus nächster Nähe 

4mal vorbei ?#~

Da will ich mal orakeln:

Er hatte Streß, denn das Morden war ja nicht sein Fachgebiet.

Außerdem hatte er Probleme mit der Technik, während er mit der linken Hand seinen primitiven Schalldämpfer festhalten mußte und mit der rechten Hand abdrückte, konnte er nicht richtig zielen und treffen, da sich das Ziel auch noch bewegte.

Wie finden Sie denn diese Version?

Würde doch für einen Krimi reichen ......

Beste Grüße

Günter Rudolphi

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

ein Schalldämpfer wird so heiß.

Den faßt keiner an, ohne sich
Brandblasen zu holen.

 

Im Übrigen hätte man an Klaus Tolls Hand keine Schmauchspuren gefunden,

wenn zumindest beim ersten Schuß ein mit Bauschaum befüllter 
PET~Schalldämpfer verwendet worden wäre.

 

PS:

"www.silencer.ch" ist keine Domain !

"www.silencer.ch/petsd.pdf" ist keine Subdomain !

 

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler

 

0

Verehrter Herr Steffler,

Ihre Einwendungen kann ich aber entkräften, beim Schweißen habe ich schon ganz andere heiße Sachen in der Hand gehabt.

(Klaus Toll war übrigens der Geschädigte, wie es die Juristen nennen, da haben Sie die Namen vermutlich vertauscht.)

Eine Pet-Flasche hat so eine geringe Wärmekapazität, d.h. Wärmespeichervermögen, die kann man mit entsprechenden Handschuhen immer nach dem Schießen anfassen, auch in diesem Fall. Auf mehrere dieser Petflaschen in petto hatte ich auch schon hingewiesen. Die Schußhand trägt sowieso Handschuhe beim Morden, die andere eigentlich auch immer. Wie man noch das Verlieren von DNA-Partikeln vermeidet, auch das kann man sich abschauen von Klinikpersonal oder von der Lebensmittelindustrie, dort sind Mundschutz, Kopfschutz, Schutzanzüge auch üblich, von Infektionsabteilungen oder Quarantänestationen in Kliniken mal ganz zu schweigen.

Wer sich auskennt, der findet Mittel und Wege und das ist das Problem. "Perfekte" Morde mit langer Vorbereitung sind zwar möglich, aber selten, denn Fehler, sind sie auch noch so klein, werden i.d.R. doch irgendwann / irgendwo vom Täter gemacht.

Mord verjährt auch nicht, auch wenn diese Akte erst einmal geschlossen wurde.

Warten wir den weiteren Gang also nun ab, ob eine Wiederaufnahme Erfolg hat.

Wegen der StPO werden die entsprechenden Schriften aber erst den Gerichten zugehen müssen, da hier auch öffentliche Aufmerksamkeit gegeben ist, wird die Prüfung vermutlich / hoffentlich auch sorgfältig erfolgen.

 

Beste Grüße

Günter Rudolphi

Nachgang:

Auch beim Schießen kann man diese Petflaschen anfassen, die dicken Handschuhe vom Pizzabäcker reichen da aber auch schon aus. Der Täter wird ja einige Versuche unternommen haben.

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

für mich ist Klaus Toll der Ermordete 
und nicht der Geschädigte.

Da müssen sich die Juristen irren!

PS:
Halten Sie einfach mal ein Feuerzeug
an eine PET~Flasche !

Dann sehen Sie, was passiert.

Sie können dabei gerne
Handschuhe tragen.

Alternativ können Sie die PET~Flasche
in kochend heißes Wasser werfen.

Ich glaub nicht, daß die PET~Flasche
die beiden Experimente
unbeschadet überlebt.

 

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler

1

RalfSteffler schrieb:

für mich ist Klaus Toll der Ermordete 
und nicht der Geschädigte.

Da müssen sich die Juristen irren!

Die haben halt auch ihre eigene Sprache und eigene termini technici.

RalfSteffler schrieb:

Halten Sie einfach mal ein Feuerzeug
an eine PET~Flasche !

Dann sehen Sie, was passiert.

Sie können dabei gerne
Handschuhe tragen.

Alternativ können Sie die PET~Flasche
in kochend heißes Wasser werfen.

Ich glaub nicht, daß die PET~Flasche
die beiden Experimente
unbeschadet überlebt.

Alles ist doch eine Frage auch der Zeitdauer und Intensität der Hitzeeinwirkung, verehrter Herr Steffler, und darauf kommt es ja hier an, außerdem hat der Bauschaum eine isolierende Wirkung, der wird ja zuerst von den heißen Verbrennungsgasen beaufschlagt und dabei partiell zerstört, die Hitze kommt so nicht an die eigentliche Flasche, um dort das Material zu überhitzen. Darum macht man ja Versuche in so einem Fall, denn alles läßt sich vorher nicht sicher vorhersagen. Auch benetzen mit Flüssigkeiten wäre noch eine Möglichkeit wegen der Verdampfungswärme, die auch noch aufgebracht werden muß.
Sie sehen, auch ich bin hartnäckig.
Falls eine der mit diesem Fall beruflich befaßten Personen mitgelesen hat, wird die jetzt vermutlich noch keine neuen Erkenntnisse gewonnen haben, die die alten erschüttern könnte.

Was ich aber niemals verstehen werde, ist das Schweigen eines Angeklagten, der mit einer Sache nichts zu tun haben will. Taktisches Aussageverhalten für eine Strafminderung bei gegebener Schuld ist etwas anderes als bei Unschuld. Die Gerichte gehen auf die Version eines Angeklagten ein, bei einem Mordprozeß sowieso, aber sie achten schon auf Konsistenz zu den vorherigen Aussagen, letztlich aber zählt doch die mündliche Hauptverhandlung, darin liegt aber auch die Chance eines Angeklagten, das Gericht von der eigenen Unschuld zu überzeugen, auch in dubio pro reo die Nichtbeweisbarkeit einer Schuld zu unterstützen. Das ist das Geschäft der Verteidiger, Zweifel zu säen, das Geschäft des Angeklagten aber wäre, seine eigene Persönlichkeit dem Gericht in der Hauptverhandlung zu zeigen, auch mit allen Ecken und Kanten, die jeder Mensch doch hat.

Gerade, wenn "Häuptling Silberlocke" die Verhandlung führt, würde ich ins Mikrophon sprechen, natürlich nicht mit "gespaltener Zunge", um im Bilde zu bleiben.

Howgh

(sagen die Indianer)

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

man muß sich nun mal beim Landgericht von einem
Anwalt vertreten lassen. Dieser rät in aller Regel
dazu, ihn sprechen zu lassen.

 

Im Fall Sebastian Edathy hat sein Strafverteidiger 
sogar das Geständnis vorlesen düfen.

Scheinbar wußte weder der Strafverteidiger
noch der Staatsanwalt was eine
Log~Datei ist.

 

In aller Regel bekommt auch
nur der Anwalt Akteneinsicht.
(§ 140 StPO)

Anyway, ein Schalldämpfer wird nach mehreren Schüssen mehrere
hundert Gad heiß. Ein PET~Schalldämpfer schmilzt 
bei den Temperaturen wie Butter in der Sonne.

Der Druck der Schallwelle beträgt
bei 9mm Munition
über 2000 bar.

Im Übrigen ist die Schalldämpfung von Überschallmunition
technisch völlig umöglich, auch für die Waffennarren
vom BKA.

 

PS:

Die Anhaftung des Bauschaumteilchen an das polierte Projektil 
erinnert an den berühmten Ritt des Lügenbarons
von Münchhause auf der Kanonenkugel.

Dieser hat bei seiner Lügengeschichte auch vergessen,
daß eine Kanonenkugel im Flug eigentlich rotiert.
Tja eigentlich !

 

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler

0

Sehr geehrter Hr. Steffler,

dazu bräuchte man jetzt aber auch alle Videos und Photos vom Tatort, um auch noch die genaue Spurenlage aller aufgefundenen Bauschaum-Partikel zu sehen und darauf könnte sich ein neues Gutachten auch stützen oder aber neue Beweise und Tatsachen sind noch beizubringen. (StPO § 359 Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten)

Selbst als Beobachter im Prozeß aber sieht man nicht die Lichtbilder der diversen Lichtbild- und Spurenmappen, die das Gericht und die Prozeßbeteiligten in Augenschein genommen haben, selbst die Videos sieht man leider nicht immer.

Auch der Angeklagte selber kann das alles aber im Prozeß in Augenschein nehmen, was aber nicht im Prozeß zur Beweisaufnahme eingeführt wurde, siehe auch das Protokoll der HV, das bleibt außen vor.

Da gilt der alte Juristenspruch:

"Quod non legitur, non creditur" oder "Quod non est in actis, non est in mundo"

Die Verteidiger sind den Angeklagten beigeordnet, zwar formaljuristisch geschulte Gehilfen und Beistände, nicht aber die eigentlichen Herren des Geschehens auf Seiten der Verteidigung, denen die Angeklagten zu gehorchen haben.

Der Münchner NSU-Prozeß zeigt, wie das gemeint ist und welche Möglichkeiten Aussagen den Angeklagten bieten.

Wer aber etwas zu sagen hat, der sollte es meiner Meinung nach gleich sagen und nicht das taktische Agieren überziehen.

Psychologisch falsches Taktieren bringt nichts, jedenfalls nach meiner eigenen Erfahrung, eher das Gegenteil trifft zu.

 

 

Ob es wirklich hilfreich für Hr. Darsow ist, die vom Gericht / Ermittlern vorgenommene Tatrekonstruktion mit 10 Schüssen und den selbstgebauten Schalldämpfer(n) so vehement anzuzweifeln, das hat sich mir noch nicht erschlossen.
Bei ungedämpften Schüssen bei einem Nachbarn im Reihenhaus fragt sich doch jeder Mensch, wie kann man zwar nächtliche Schreie einer Frau dort gehört haben, aber ausgerechnet diese nächtlichen Schüsse nicht und auch sonst nichts vom dortigen Geschehen bis zum Auffinden der schwer verletzten Tochter im Vorgarten gleich nebenan im Reihenhaus mitbekommen haben?
Die Ermittler hatten durch die Positionierung von Mikrophonen bei der Rekonstruktion genau diese Frage im Fokus gehabt.
Gab es irgendeine plausible Erklärung von dem Angeklagten (oder seinen Verteidigern) denn auch dafür?

Da wäre Reden Gold gewesen, Schweigen ist da überhaupt kein Edelmetall.

(PS und off topic: Das erinnert mich gerade auch an den Regensburger Mollath-Prozeß, da hatte G.M. ebenfalls an der falschen Stelle geschwiegen, Gerhard Strate, der sich auch mit der Wiederaufnahme im Fall Darsow beschäftigt, weiß das ja.)

Günter Rudolphi schrieb:

(PS und off topic: Das erinnert mich gerade auch an den Regensburger Mollath-Prozeß, da hatte G.M. ebenfalls an der falschen Stelle geschwiegen, Gerhard Strate, der sich auch mit der Wiederaufnahme im Fall Darsow beschäftigt, weiß das ja.)

Da haben Sie glaube ich etwas missverstanden. Im Fall Mollath konnte das Schweigen nur gegen ihn verwendet werden, weil er etwas zur Sache ausgesagt hat. Hätte Herr Mollath komplett geschwiegen, hätte das Gericht das nicht zu seinen Lasten werten dürfen.

Soweit mir bekannt gab es im Babenhausen Fall keine Aussage des Angeklagten. Da es sich um einen reinen Indizienprozess handelt, wäre eine Einlassung des Angeklagten zur Sache auch potentiell fatal gewesen. Ihm hätte dann das gleiche passieren können wie Hr. Mollath.

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Hallo Rudolphi,

das Gegenteil ist der Fall !

 

Andreas Darsow hat
bei der Polizei 
ausgesagt.

 

Dieser Aussage hatte er bei Gericht 
nichts hinzuzufügen.

 

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler

0

MT schrieb:

Da haben Sie glaube ich etwas missverstanden. Im Fall Mollath konnte das Schweigen nur gegen ihn verwendet werden, weil er etwas zur Sache ausgesagt hat. Hätte Herr Mollath komplett geschwiegen, hätte das Gericht das nicht zu seinen Lasten werten dürfen.

Sie meinen sicher den Vorwurf der KV. Die Verletzungen wurden aber doch auch ärztlich aufgenommen. Die Plausibilität sprach gegen G.M.

Aber das Ganze wollen wir doch nicht hier schon wieder erneut durchkauen.

 

 

StefflerRalf schrieb:

Andreas Darsow hat
bei der Polizei 
ausgesagt.

 

Dieser Aussage hatte er bei Gericht 
nichts hinzuzufügen.

Wie lautete die Aussage bei der Polizei, denn das wollte ich ja eigentlich wissen. War die wenigstens plausibel?

Günter Rudolphi schrieb:

Sie meinen sicher den Vorwurf der KV. Die Verletzungen wurden aber doch auch ärztlich aufgenommen. Die Plausibilität sprach gegen G.M.

Aber das Ganze wollen wir doch nicht hier schon wieder erneut durchkauen.[/quote]

Das möchte ich auch nicht, gerade weil es off-topic ist. Mir geht es nur um die Feststellung, dass generell gesprochen eine Aussage des Angeklagten eher nachteilig sein kann. Ein ärztliches Attest besagt nur, dass Verletzungen vorhanden waren. Von wem sie stammen, darüber sagt es nichts aus.

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Verehrter MT, da haben wir ja keinen Dissens.

Ein Angeklagter muß ja nicht seine Unschuld beweisen und kann deshalb zu den Vorwürfen schweigen, kann er es aber doch, oder es zumindest plausibel machen, daß er ja unschuldig ist, aus welchen Gründen auch immer ihm das gelingt, dann sammelt er Punkte für einen Freispruch.

(Ein Beispiel für eine andere Strategie bei Aussagen wäre es doch, im Vorfeld einer HV absolut nichts auszusagen und erst in der HV die entscheidenden und entlastenden Tatsachen zu präsentieren.

Ich ärgere mich heute noch etwas, es bei einer kleinen Bußgeldsache einmal nicht so konsequent gemacht zu haben, aber das ist natürlich ebenfalls nicht vergleichbar mit einer großen Mordsache.)

 

Eine rein hypothetische Fiktion (kursiv) noch zu meinem letzten Kommentar:

Herrn Darsows Auto hatte einen Schaden und es kam deshalb zu 2 Fehlzündungen beim Wegfahren um ca. 4 Uhr in der Frühe. Er kann eine mehrstündige Abwesenheit durch Tankbeleg und Zeugen belegen, außerdem war er auch in einer auswärtigen Werkstatt mit dem Auto deswegen, das trägt er alles in der HV auch so vor und stellt die Beweisanträge auf Zeugenvernehmungen und präsentiert die Belege, eine Überwachungskamera hatte das Tanken außerdem aufgezeichnet, die Aufzeichnung wird den verdutzten Prozeßbeteiligten verhalten lächelnd vorgelegt.

Und schon rächt sich das Fehlen einer exakten Todeszeitpunktbestimmung, die Presse berichtet dann auch gleich von einer sensationellen Wende und einem Paukenschlag.

Eine psychologisch geschickte Aktion mit Ausnützung des Überraschungsmomentes, da sähe die Staatsanwaltschaft aber nicht gut aus .......

Psychologisch geschickt und freut die Presse wenn der StA dumm aussieht, aber das ist  schon fast saublöd, Beweise zurückzuhalten und liieber ein halbes Jahr in der U-Haft zu schmoren, wenn die Beweise denn schon so eindeutig entlastend sind (inklusive eines ggf. von der Polizei noch zeitnah sicherbaren, weil noch nicht gelöschten Videos von der Überwachungskamera der Tankstelle, das man nach 6 Monaten leider nicht mehr beschaffen kann...)

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Verehrter Vor-Kommentator gaestchen,
mein rein fiktives Szenario ist ja der komplementäre Gegenentwurf zum anderen Szenario von Herrn Steffler, in dem der Angeklagte unschuldig ist, vor der HV aussagte, im Prozeß aber schwieg und dann verurteilt wurde. Da greife ich Sie auch auf, Sie werden es merken.

In meinem Szenario als ein theoretisches Gedankenspiel hat der Angeklagte aber entweder a) noch einen Tat-ausführenden Komplizen gehabt, der kann jetzt davon profitieren, daß sich die Ermittlungen irgendwann auf den Angeklagten konzentrierten mit Anklageerhebung. Oder b) der Angeklagte schafft es, wieder rechtzeitig zurückzufahren, um die Tat selber auszuführen. Nach längerer Zeit werden ja viele Spuren kalt bzw. andere verräterische Aufnahmen von Überwachungskameras gelöscht, die Todeszeitpunkte sind ja sehr vage geblieben. Der Angeklagte sitzt auch das halbe Jahr in U-Haft vor der HV locker ab, von dem Sie ebenfalls schrieben, und wird aber freigesprochen nach seinem Coup in der HV, obwohl er ein Täter ist. Denn das Ganze war ein raffiniertes und abgekartetes Spiel gewesen, damit wäre das nahezu perfekte Verbrechen gelungen, also von "saublöd" könnte da auch keine Rede sein. Alles genau komplementär ausgedacht zum anderen Szenario mit Ihrer Hilfe und Ihren Stichworten. Zeitgewinnung war ein Ziel und eine irreführende Legende ein Hilfsmittel dazu.

Betonung: Ein reines Gedankenspiel, sonst nichts, ohne jeden Anspruch auf Bezug zur Realität.

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

da haben Sie mich aber gründlich mißverstanden.

Ich halte Herrn Darsow nicht nur für unschuldig,
sondern das angebliche Tatgeschehen  
für technisch und zeitlich völlig
unmöglich.

Tatzeitpunkt war der

17.09.2009 morgens um 4 Uhr !

Bei der Tat wurde kein selbstgebastelter mit Bauschaum
befüllter PET~Schalldämpfer 
 verwendet.

Dieser ist technisch völlig unmöglich !

 

PS:
Tatmotiv war wie so oft
das liebe Geld !

 

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler

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Ralf Steffler schrieb:

Bei der Tat wurde kein selbstgebastelter mit Bauschaum

 

befüllter PET~Schalldämpfer  verwendet.

 

Dieser ist technisch völlig unmöglich !

Sehr geehrter Herr Steffler,

eine Wiederaufnahme braucht schon handfeste Darlegungen, da sind sicher nun auch die wirklichen Experten der Ballistik am Zuge.
Zwei kleine Hinweise, die Sie auch selber finden können:

Zu den Druckverhältnissen in der Waffe bis zur Mündung und danach:
M. Tschannen - Einführung in die Innenballistik

Ihrer Einschätzung zum "Bauschaum-Dämpfer" kann ich nicht folgen, ein solcher ist m.E. technisch machbar, nach Versuchen auch einsetzbar, selbst für 10 Schüsse. Den Beweis dafür allerdings kann ich wegen des WaffG nicht antreten.

Zu Spurenbildern:
C. Courts - "Triple contrast" in der experimentellen und molekularen Ballistik

Sehr interessante Lektüren m.E., die Aussagen bei der Polizei zum Hören der Schüsse hatten ebenfalls noch Fragen offengelassen, die nicht alle beantwortet sind.

Bis Ende dieses Jahres werden wir vielleicht wissen, wie es mit dem Antrag zur Wiederaufnahme weitergegangen ist.

Zur Frage, was wirklich geschehen ist, werden Sie von mir keine Spekulation (Fiktionen als Gedankenspiele sind ja immer möglich) oder eine Überzeugung lesen können, auch wie die Bauschaum-Partikel letztlich zu werten sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

Günter Rudolphi

@G. Rudolphi

ok, sorry,  dann habe ich an Ihnen vorbeigeschrieben. Ich bin davon ausgegangen, dass Sie ein Szenario "tatsächlich unschuldig" zugrunde legen, dann wäre das Zurückhalten von entlastenden Beweisen ggf. eine äußerst ungeschickte Taktik.

0

Auch in diesem Fall soll(te) doch Recht gesprochen werden, die StPO gibt den Rahmen vor. Mit der Herstellung der Öffentlichkeit hat man es in Darmstadt manchmal nicht so genau genommen, denn Öffentlichkeit kann ja Kritik bedeuten, besonders, wenn Prozeßbeobachter selber die StPO kennen, sich auch die Sachverständigen genau anhören und auch da nicht völlig ahnungslos sind.
Dazu müssen aber die Verfahrens-relevanten gesprochenen Worte aller Beteiligten, Aussagen und Vorträge in der Verhandlung auch für das Publikum hörbar sein, mindestens die Videos ebenfalls für das Publikum auch noch sichtbar sein.

Auch die richterliche Unabhängigkeit hat Grenzen, über die auch in Darmstadt nachzudenken ist.

Zu Aluminium in Spreng- und Zündstoffen gebe ich mal noch Hinweise (im Internet auffindbar), weil das ja eine gewisse Rolle bei den Spuren gespielt hatte:

Gmelins Handbuch der Anorganischen Chemie 8. Auflage
Aluminium Teil A - Lieferung 2

Suchen dann u.a. nach Ammonal auf der Seite 35

Weiter auch suchen in:

Stoffdatenblätter wichtiger Explosivstoffe - Dr. Rainer Haas

Kein sehr gebräuchlicher Explosivstoff dagegen ist das Thermit, das ja ebenfalls Aluminium enthält und in erster Linie zum Schweißen dient.

Ich meine, alle Spezialisten und Experten - auch die Juristen - denken auch nicht immer an alle Möglichkeiten, da gibt es ja auch die sog. "Betriebsblindheit", oder die sog. "déformation professionnelle".

(Nach WP : " ...... bezeichnet die Neigung, eine berufs- oder fachbedingte Methode oder Perspektive unbewusst über ihren Geltungsbereich hinaus auf andere Themen und Situationen anzuwenden, in denen sie zu eingeengter Sichtweise, Fehlurteilen oder sozial unangemessenem Verhalten führen kann.")

Meines Erachtens hätte die Nachstellung eines Geschehens mit 10 Schüssen, den Bauschaum-Dämpfern (einem oder mehreren), einer Pistole P38 und den aufgefundenen Spuren auch einmal realisiert werden müssen, zumindest mit guter Annäherung. Das ist aber meines Wissens so nicht geschehen.

Bei einem noch laufenden Prozeß vor einer anderen Kammer hatten mich die waffentechnischen Kenntnisse, die dort im Prozeß bei Beteiligten zu erkennen waren, auch nicht gerade überzeugt.
Da kam es zu erheblichen Augenverletzungen bei einer Geschädigten durch einen Schuß aus einer Schreckschußpistole mit dem Kaliber 9 mm der Firma Rhöm, die in Augenschein genommen wurde.
Dazu wurde ein Sachverständiger des HLKA noch schnell telephonisch geladen während der laufenden Verhandlung, der die Waffe mitbrachte.

Sehen Sie sich dazu auch bitte mal dieses Video und auch noch die nachfolgenden Videos an, die auch noch illegale Aktivitäten zeigen:

Schusstest / Gasdruckvergleich 8mm und 9mm SSW an Melonen (SSW vs. Melone)

https://www.youtube.com/watch?v=z37lPoOKYa0

Der Gasdruck ist also erheblich, auch bei diesen Waffen, mit aufgesetztem Schießbecher können damit auch Leuchtkugeln weit verschossen werden.

Das heißt, Bauschaum-Partikel können also auch weit fliegen beim scharfen Schuß durch den noch wirksamen Gasdruck, je nach Beschaffenheit, also Größe und Masse bzw. Dichte dieser Polyurethan-Partikel.

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

die Schußrekonstruktion wurde nicht mit
einer Walther P38 durchgeführt.

Außerdem fiel der PET~Schalldämpfer
immer ab !

Schalldämpfung = 0 !

 

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler

0

Sehr geehrter Herr Steffler,

die Beweisaufnahme mit den mißglückten Versuchen einer Rekonstruktion jedenfalls hat das im Urteil geschilderte Geschehen m.E. nicht zwingend nahegelegt. Warum das aber in der Revision nicht als ein Rechtsfehler angesehen wurde mit einer Zurückverweisung, entzieht sich jedoch meiner Kenntnis. Ob das die freie Beweiswürdigung der Kammer trotzdem hergab, müssen die BGH-Richter aber positiv entschieden haben.

Darüber bin ich erstaunt, auch wenn ich in der Frage der grundsätzlichen Machbarkeit einer Schalldämpfung auf dieser Basis eine andere Meinung als Sie vertrete.

Offensichtlich ist man vor Gericht und auf hoher See nicht wirklich sicher, das allerdings erstaunt mich nun wirklich nicht mehr, auch nichts Neues .......

MfG

GR

 

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

Überschallmunition läßt sich nicht schalldämpfen.

Das können Sie überall nachlesen.

Im Kellergeschoß war der (an den Wänden reflektierte) 
Geschoßknall, ähnlich wie in einem Konzertsaal,  
sogar noch lauter.

(über 120dba)

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler

0

Steffler schrieb:

Überschallmunition läßt sich nicht schalldämpfen.

Doch, Herr Steffler!

Denn der Begriff "Überschallmunition" suggeriert nur, das Projektil würde auch immer die Schallgeschwindigkeit überschreiten. Das tut es aber nur bei einer Standard-Waffe.

Das aber kann durch eine Modifikation an einer Standard-Waffe auch verhindert werden.

Normale MG-Munition aus dem WK II zum Beispiel, ins Feuer geworfen, machte nur "Plopp", das Projektil flog auch ungefähr nur 30 m weit, im MG verschossen aber hatte das eine V-Null von mehr als der doppelten Schallgeschwindigkeit mit mehreren km Reichweite.

Nachkriegs-Kinder haben das auch ausprobiert, da ja noch viel Munition damals zu finden war, wenn man nur tauchen konnte.

Die Treibladung selber in den gegurteten MG-Patronen, die ich kannte, sah aus wie Spaghetti und diese "Spaghetti" brannten einzeln auch recht langsam ab.

Mit einer modifizierten P38 müßte Unterschall auch problemlos zu erreichen sein, damit auch die Schalldämpfung, auch bei der sog. "Überschallmunition".

MfG

GR

 

Wir sind zuversichtlich. Die ersten Kisten aus der JVA sind schon abgeholt, damit es nach dem Wiederaufnahmeverfahren mit Freispruch nicht mehr soviele Sachen zum Abholen sind.

https://www.facebook.com/MeinMannIstUnschuldig

 

0

Ich halte sehr viel von Herrn Dr. Strate, aber auch von Richter Wagner, auch wenn ich mich einmal über fehlende Verständlichkeit  von Prozeß-Beteiligten im Zuschauerbereich (Öffentlichkeit) beim Präsidenten des Landgerichts beschwert hatte, da die Mikrophone nicht immer benutzt wurden.

Aber noch scheint ein Wiederaufnahmeantrag bisher nicht gestellt worden zu sein, und dann muß die Entscheidung darüber auch noch abgewartet werden. Aber Gründlichkeit geht ja vor Schnelligkeit.

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Gast schrieb:
Wiederaufnahmeverfahren für Andreas Darsow
Erklärung von Rechtsanwalt Dr. iur. h.c. Gerhard Strate in dem Wiederaufnahmeverfahren für Andreas Darsow

https://www.strate.net/de/dokumentation/index.html

Wie sieht die Praxis der Wiederaufnahme aus?

Angeführt wird ja

1. dass die von der Polizei gesicherten Daten der Firma nach einer vollständigen Analyse ergeben, dass außer dem Verurteilten noch andere Mitarbeiter die Webseite hätten abrufen können

2. dass ein Schalldämpfer wie ihn das Gericht angenommen hat, nicht nur Schaumstücke im Milligrammbereich zurückgelassen hätte

Meine Frage nun: sind das neue Beweise iSd § 359 Nr.5 StPO? Es klingt nämlich eher nach Beweiswürdigung. So katastrophal falsch die auch war, der 1. Unrechtssenat des BGH hat in seiner rechtsbeugerischen Allmacht auch den größten Sch*** in der Revision durchgewunken, wenn es nur gegen den Angeklagten ging. Damit wäre das Thema Beweiswürdigung erledigt.

Oder will man die Gutachten als neue Beweise anführen? Gibt es dafür Präzedenzfälle, dass sowas mal geklappt hat in der WA?

Lieber Gast,

die Staatsanwaltschaft ist gemäß § 160 StPO nach Strafanzeige
zur Wiederaufnahme verpflichtet.

Präzedenzfälle sind der Fall Günther Kaufmann, der aus Liebe zu
seiner Ehefrau und dem lieben Geld ein falsches Geständnis 
ablegte

oder

die Betrugsfälle  Donald Stellwag, Horst Arnold, Ralf Witte,
Harry Wörz, Henrike Schemmer usw., usw.

Neue Gegengutachten sind freilich neue Tatsachen !

PS:
Die Sachverständigengutachten wie das von Dr. Bux
wurden von technischen Laien umformuliert.

Die Verantwortung hierfür trägt die Staatsanwaltschaft !

Das Fälschen von Sachverständigengutachten und 
Gerichtsprotokollen ist ein sog. Prozeßbetrug !

Man hat die Munition einer Panzerfaust genau untersucht,
hat aber keine Angaben zur Tatmunition gemacht,
obwohl dies vorlagen.

Das ist eine sog. Beweisunterdrückung !

Der Beweis der Tatmunition hätte die Anklage
sofort gesprengt !
 

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions

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Absolut überzeugend für mich, daß so das Geschehen in Babenhausen eben nicht stattgefunden haben kann, wie es bisher angenommen wurde.

Sehr gute Arbeit, ein Triumph der Naturwissenschaften bahnt sich nun hoffentlich an über letztendlich doch nur reine Vermutungen.

Mit dem Ausdruck vorzüglicher Hochachtung für Herrn Dr. jur. h.c. Gerhard Strate, solche Juristen braucht das Land.

GR

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Eines der Probleme der deutschen Strafjustiz besteht darin, dass etwa der BGH das Nicht-Würdigen vermeintlicher Beweismittel als Revisionsgrund betrachten darf (wie überzeugend auch immer, vgl. 2. Revision gegen Harry Wörtz, in deren Rahmen der 1. Strafsenat quasi eine Anleitung als Urteil verfasste, wie der arme Mann erneut zu Unrecht verurteilt werden sollte). Wenn aber keine Beweismittel vorliegen wie DNA-Spuren und Geruchsspuren Darsows am Tatort, keine Spurverfolgung in sein Haus (als Nachbar!) erfolgt etc., muss dies das Tatsachengericht auch nicht würdigen, und der BGH wertet dies dann nicht als Rechtsfehler.

Uneingeschränkt zuzustimmen ist doch aber der Auffassung, eine 80-seitige Tatsachenschilderung, die keinen konkreten Bezug zur vermeintlichen Schuld des Angeklagten herstellt, sei in einem Strafurteil überflüssig; da hätte ein einfacher Verweis auf die Ermittlungsakten ausgereicht. Eine solche Strafrechtspraxis ist im übrigen nicht nur fragwürdig, sondern schlicht verfassungswidrig, wie die wenigen BVerfG-Beschlüsse zu Straf- und Polizeirecht herausgearbeitet haben.

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