Nach Mollath und Peggy ein weiteres Fehlurteil? - Der Doppelmord in Babenhausen

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 12.04.2014
Rechtsgebiete: StrafrechtStrafverfahrensrecht3756|363328 Aufrufe

Die Strafjustiz ist in jüngster Zeit nicht nur, aber vorallem durch den Fall Mollath und durch das in dieser Woche begonnene Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy stark ins Gerede gekommen. Und schon gerät ein weiterer Fall wegen eines möglicherweise falschen Indizienurteils in den Fokus der Öffentlichkeit .

Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn wurde Andreas D. vom Landgericht Darmstadt im Juli 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Verurteilte leugnet die Tat, seine Frau kämpft gemeinsam mit ihm Aufopferung voll um die Wiederaufnahme.

Zwischenzeitlich greifen die Medien auch diesen Fall auf. Es zeigen sich erhebliche Ungereimtheiten, die hoffentlich bald aufgeklärt werden können.

Das ZDF berichtete in der Serie 37 Grad:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein-Moerder?bc=sts;stt&flash=off

Zur Homepage der Ehefrau mit dem Urteil zum Download: 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm

Medienberichte:

www.google.com/search?q=Doppelmord+in+Babenhausen

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3756 Kommentare

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Sehr geehrter Herr Steffler,

die Beweisaufnahme mit den mißglückten Versuchen einer Rekonstruktion jedenfalls hat das im Urteil geschilderte Geschehen m.E. nicht zwingend nahegelegt. Warum das aber in der Revision nicht als ein Rechtsfehler angesehen wurde mit einer Zurückverweisung, entzieht sich jedoch meiner Kenntnis. Ob das die freie Beweiswürdigung der Kammer trotzdem hergab, müssen die BGH-Richter aber positiv entschieden haben.

Darüber bin ich erstaunt, auch wenn ich in der Frage der grundsätzlichen Machbarkeit einer Schalldämpfung auf dieser Basis eine andere Meinung als Sie vertrete.

Offensichtlich ist man vor Gericht und auf hoher See nicht wirklich sicher, das allerdings erstaunt mich nun wirklich nicht mehr, auch nichts Neues .......

MfG

GR

 

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

Überschallmunition läßt sich nicht schalldämpfen.

Das können Sie überall nachlesen.

Im Kellergeschoß war der (an den Wänden reflektierte) 
Geschoßknall, ähnlich wie in einem Konzertsaal,  
sogar noch lauter.

(über 120dba)

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler

0

Steffler schrieb:

Überschallmunition läßt sich nicht schalldämpfen.

Doch, Herr Steffler!

Denn der Begriff "Überschallmunition" suggeriert nur, das Projektil würde auch immer die Schallgeschwindigkeit überschreiten. Das tut es aber nur bei einer Standard-Waffe.

Das aber kann durch eine Modifikation an einer Standard-Waffe auch verhindert werden.

Normale MG-Munition aus dem WK II zum Beispiel, ins Feuer geworfen, machte nur "Plopp", das Projektil flog auch ungefähr nur 30 m weit, im MG verschossen aber hatte das eine V-Null von mehr als der doppelten Schallgeschwindigkeit mit mehreren km Reichweite.

Nachkriegs-Kinder haben das auch ausprobiert, da ja noch viel Munition damals zu finden war, wenn man nur tauchen konnte.

Die Treibladung selber in den gegurteten MG-Patronen, die ich kannte, sah aus wie Spaghetti und diese "Spaghetti" brannten einzeln auch recht langsam ab.

Mit einer modifizierten P38 müßte Unterschall auch problemlos zu erreichen sein, damit auch die Schalldämpfung, auch bei der sog. "Überschallmunition".

MfG

GR

 

Wir sind zuversichtlich. Die ersten Kisten aus der JVA sind schon abgeholt, damit es nach dem Wiederaufnahmeverfahren mit Freispruch nicht mehr soviele Sachen zum Abholen sind.

https://www.facebook.com/MeinMannIstUnschuldig

 

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Ich halte sehr viel von Herrn Dr. Strate, aber auch von Richter Wagner, auch wenn ich mich einmal über fehlende Verständlichkeit  von Prozeß-Beteiligten im Zuschauerbereich (Öffentlichkeit) beim Präsidenten des Landgerichts beschwert hatte, da die Mikrophone nicht immer benutzt wurden.

Aber noch scheint ein Wiederaufnahmeantrag bisher nicht gestellt worden zu sein, und dann muß die Entscheidung darüber auch noch abgewartet werden. Aber Gründlichkeit geht ja vor Schnelligkeit.

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Gast schrieb:
Wiederaufnahmeverfahren für Andreas Darsow
Erklärung von Rechtsanwalt Dr. iur. h.c. Gerhard Strate in dem Wiederaufnahmeverfahren für Andreas Darsow

https://www.strate.net/de/dokumentation/index.html

Wie sieht die Praxis der Wiederaufnahme aus?

Angeführt wird ja

1. dass die von der Polizei gesicherten Daten der Firma nach einer vollständigen Analyse ergeben, dass außer dem Verurteilten noch andere Mitarbeiter die Webseite hätten abrufen können

2. dass ein Schalldämpfer wie ihn das Gericht angenommen hat, nicht nur Schaumstücke im Milligrammbereich zurückgelassen hätte

Meine Frage nun: sind das neue Beweise iSd § 359 Nr.5 StPO? Es klingt nämlich eher nach Beweiswürdigung. So katastrophal falsch die auch war, der 1. Unrechtssenat des BGH hat in seiner rechtsbeugerischen Allmacht auch den größten Sch*** in der Revision durchgewunken, wenn es nur gegen den Angeklagten ging. Damit wäre das Thema Beweiswürdigung erledigt.

Oder will man die Gutachten als neue Beweise anführen? Gibt es dafür Präzedenzfälle, dass sowas mal geklappt hat in der WA?

Lieber Gast,

die Staatsanwaltschaft ist gemäß § 160 StPO nach Strafanzeige
zur Wiederaufnahme verpflichtet.

Präzedenzfälle sind der Fall Günther Kaufmann, der aus Liebe zu
seiner Ehefrau und dem lieben Geld ein falsches Geständnis 
ablegte

oder

die Betrugsfälle  Donald Stellwag, Horst Arnold, Ralf Witte,
Harry Wörz, Henrike Schemmer usw., usw.

Neue Gegengutachten sind freilich neue Tatsachen !

PS:
Die Sachverständigengutachten wie das von Dr. Bux
wurden von technischen Laien umformuliert.

Die Verantwortung hierfür trägt die Staatsanwaltschaft !

Das Fälschen von Sachverständigengutachten und 
Gerichtsprotokollen ist ein sog. Prozeßbetrug !

Man hat die Munition einer Panzerfaust genau untersucht,
hat aber keine Angaben zur Tatmunition gemacht,
obwohl dies vorlagen.

Das ist eine sog. Beweisunterdrückung !

Der Beweis der Tatmunition hätte die Anklage
sofort gesprengt !
 

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions

0

Absolut überzeugend für mich, daß so das Geschehen in Babenhausen eben nicht stattgefunden haben kann, wie es bisher angenommen wurde.

Sehr gute Arbeit, ein Triumph der Naturwissenschaften bahnt sich nun hoffentlich an über letztendlich doch nur reine Vermutungen.

Mit dem Ausdruck vorzüglicher Hochachtung für Herrn Dr. jur. h.c. Gerhard Strate, solche Juristen braucht das Land.

GR

4

Eines der Probleme der deutschen Strafjustiz besteht darin, dass etwa der BGH das Nicht-Würdigen vermeintlicher Beweismittel als Revisionsgrund betrachten darf (wie überzeugend auch immer, vgl. 2. Revision gegen Harry Wörtz, in deren Rahmen der 1. Strafsenat quasi eine Anleitung als Urteil verfasste, wie der arme Mann erneut zu Unrecht verurteilt werden sollte). Wenn aber keine Beweismittel vorliegen wie DNA-Spuren und Geruchsspuren Darsows am Tatort, keine Spurverfolgung in sein Haus (als Nachbar!) erfolgt etc., muss dies das Tatsachengericht auch nicht würdigen, und der BGH wertet dies dann nicht als Rechtsfehler.

Uneingeschränkt zuzustimmen ist doch aber der Auffassung, eine 80-seitige Tatsachenschilderung, die keinen konkreten Bezug zur vermeintlichen Schuld des Angeklagten herstellt, sei in einem Strafurteil überflüssig; da hätte ein einfacher Verweis auf die Ermittlungsakten ausgereicht. Eine solche Strafrechtspraxis ist im übrigen nicht nur fragwürdig, sondern schlicht verfassungswidrig, wie die wenigen BVerfG-Beschlüsse zu Straf- und Polizeirecht herausgearbeitet haben.

0

Einfach § 333 StPO an das Grundgetz anpassen un die Berufung zulassen ! Dann kann zukünftig ein reiner Indizienprozeß nach schriftlicher Begründung des Urteils nochmal vom Oberlandesgericht überprüft werden. Im Doppelmordfall von Babenhausen wurde das rechtmedizinische Gutachten bis ins absurde verändert. Laut Dr. Bux stand der Täter beim ersten Schuß vor der Kellertür und Klaus Toll unmittelbar vor der Badtür. Nur so konnte das Projektil in der Toilettenpapierrolle landen und die Patrone im Gebüsch.

Ein mit Bauschaum befüllter PET~Schalldämpfer hätte sämtlichen Schmauch abdsorbiert !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions

Ralf Steffler schrieb:

Einfach § 333 StPO an das Grundgetz anpassen un die Berufung zulassen !

Und wie wäre  es beim Münchner NSU-Prozeß, oder dem Düsseldorfer Love-Parade-Prozeß und der Revision danach noch, wird das Urteil irgendwann auch noch mal rechtskräftig?

In Dänemark allerdings gibt es eine Berufung bei solchen Verfahren, wie sie auch im Madsen-Verfahren möglich wäre, nur ging es da etwas schneller als in Deutschland bei ähnlichen Prozessen.

Siehe:

https://www.swr.de/swraktuell/Urteil-zu-getoeteter-Journalistin-Kim-Wall...

https://www.stern.de/sport/fussball/themen/peter-madsen-4134652.html

Aber 2 andere Fragen stelle ich mal:

a) Wäre Herr Strate damals schon der Verteidiger von Herrn Darsow gewesen, hätte er auch seinen Mandanten in der HV schweigen lassen?

b) Auch er war doch ein "KDV-ler" gewesen, wären ihm damals schon so fundierte Zweifel an der Kombination PET-Dämpfer + Walther P 38 gekommen?

Er wird vermutlich aber dazu nichts sagen wollen, denn er weiß sicher selber, warum .........

0

Seit wann muss sich ein Verteidiger sachverständig in Ballistik auskennen? Dafür gibt es Sachverständige, genau so, wie für alle anderen Geistes-, Naturwissenschaften und MINT-Fächern, in denen der Verteidiger, soweit bekannt, bisher auch nicht promoviert haben muss. Ihre abwertende Bezeichnung "KDV-ler" ist deplaziert. Mindestens, wenn man - wie Ihnen nachgesagt - Abitur hat, sagt man ja auch nicht "Bulle" wenn man einen Polizisten meint oder "Mörder", wenn man einen Soldaten meint oder MdB-ler, wenn man einen Abeordneten meint. Außerdem bezweifle ich, dass man in der Bundeswehr je mit "PET-Dämpfer" gearbeitet und Kenntnisse gesammelt hätte.

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Offensichtlich sind Ihnen ja meine eigenen Anführungszeichen entgangen, aber ich schreibe es gerne auch ohne Anführungszeichen aus, dem damaligen Sprachgebrauch entsprechend. Also so:

b) Auch er war doch ein Kriegsdienstverweigerer gewesen, wären ihm damals schon so fundierte Zweifel an der Kombination PET-Dämpfer + Walther P 38 gekommen?

Man hat aber bei der BuWe Kenntnisse im Handling einer Waffe, also Umgang mit einer Waffe erhalten, und das ist hier eben schon wichtig gewesen,  aber auch noch im Staatsbürgerlichen Unterricht, auch das ist auch hier nicht unwichtig, da in meiner Einheit auch 2 abgelehnte Kriegsdienstverweigerer waren, die aber keine Dienst mit Waffen leisten mußten. Außerdem, wie und wann man eine Waffe überhaupt einsetzen darf im Einsatz.

Und auch den Perspektivenwechsel und den Umgang mit sehr verschiedenen Menschen konnte man noch einüben, siehe oben, neben sehr vielen anderen Dingen, die ich jetzt aber nicht alle aufzähle, da nicht zur Sache gehörend.

Ihre Beispiele aber sind m.E. weit daneben.

0

Der Herr Dr. h.c. Gerhard Strate hatte m.E. klar die Schwachstellen im Urteil von Volker Wagner erkannt, der ja im Besteben, sein Urteil revisionsfest zu machen, zu viel des Guten offenbar sich da zusammengereimt hatte, was aber schon durch das LKA und dessen Sachverständige nicht gestützt werden konnte bei den versuchten Rekonstruktionen des mutmaßlichen Tatgeschehens.

Volker Wagner ist ja übrigens ein Wehrdienstverweigerer (auch KDV genannt) gewesen, daher muß ich davon ausgehen, daß er so gut wie keinen eigenen Schußwaffenumgang in der Praxis selber kennt, jedenfalls keinen als Soldat, gleichwohl er in seinen Prozessen sehr gute Kenntnisse darüber doch erkennen läßt, aber auschlaggebend sind ja meistens die Sachverständigen, über die Qualität deren Arbeit und auch deren Gutachten läßt sich natürlich immer trefflich streiten.

Aber in diesem Fall scheint bei dem Vorsitzenden Richter der 11. Großen Strafkammer (Schwurgerichtskammer am LG Darmstadt) Volker Wagner etwas die Phantasie mit ihm doch durchgegangen zu sein. Aber noch ist meines Wissens ein Wiederaufnahme-Antrag nicht gestellt, geschweige denn schon über ihn entschieden worden. Da bin ich also sehr gespannt, wie das nun noch weitergeht.

Wünsche aber dafür Glück und Erfolg, daß es zu einer Wiederaufnahme kommt.

Besten Gruß

GR

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

in aller Regel verläßt sich ein Gericht auf die Sachverständigengutachten, die die Polizei und die Staatsanwaltschaft machen lassen. Bis heute wurde der Verteidigung nicht mitgeteilt, auf welcher Tatmunition die Andreas Darsow zur Last gelegten Schmauchspuren basieren. Dr. Strate und Anja Darsow tappen also weiterhin im Dunkeln und merken es nicht mal.

Eigentlich müßte Andreas Darsow die verwendete Tatmunition genau kennen. Tja, eigentlich !

Meine Recherchen haben ergeben, daß es sich um 9mm~Überschallmunition der Marke PMC Bronze 115 oder 124 Grain handelt. Frische Schmauchspuren dieser Munition enthalten Messingpartikel und Waffenöl.

Die Tatwaffe -angeblich eine uralte Walther P.38 aus dem Zweiten Weltkrieg- konnte anhand der Patronenhülsen nicht bestimmt werden. Meiner Meinung nach war die Tatwaffe rechtsauswerfend. Gefahndet wurde dann nach einer Walther P.1 mit geändertem Schlagbolzen und Alu~Griff.

Am Schlagbolzen läßt sich eine Walther P.38 von einer Walther P.1 unterscheiden.

Anyway, Überschallmunition läßt sich nicht schalldämpfen.

Die Andreas Darsow zur Last gelegten Schußtests hat der BKA~Schußwaffensachverständige Pfoser im Labor durchgeführt und nicht dokumentiert. Lautstärkemessungen wurden nicht protokoliert und vorgelegt. err Pfoser verwand ein 20cm langes Metallrohr, was bei einem mit Bauschaum befüllten PET~Schalldämpfer unsinnig ist.. 

Nach wie vor ist der Doppelmord von Babebhausen (versuchter Dreifachmord) nicht aufgeklärt. Die Staatsanwaltschaft hat von Amts wegen den wahren Mörder zu ermitteln, und zwar auch ohne Antrag des Dr. Strate.

Die 294 Seiten dummes Drum~Herum~Gelaber sollen darüber hinwegtäuschen, daß die Ermittlungen extrem oberflächlich waren und Andreas Darsow in keiner Weise belasten. Ebenso erfolglos war das BKA bei den parallel geführten Ermittlungen im Rahmen der sog. Döner~Morde bis zum Selbstmord von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos.

Die Schlamperei nach Fällen wie Harry Wörz, Horst Arnold, oder Peggy Knobloch ist unglaublich.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions

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Ralphi schrieb:

Anyway, Überschallmunition läßt sich nicht schalldämpfen.

Herr Steffler, diese alte Debatte hatten wir bereits geführt, aber auch durch Modifikation gekaufter Munition, also mit anderer Laborierung, wäre doch ebenfalls Unterschall zu erreichen.

Ob eine Waffe dann noch zuverlässig repetiert, müßte natürlich auch noch getestet werden, bzw. die Waffe dann angepaßt werden. Wer aber soviel Waffenerfahrung und Ausrüstung hat für solche Umbauten, der dürfte sich aber gleich illegal eine komplette Waffe mit richtigem  Schalldämpfer und passender Munition dazu besorgen können.

GR

0

Heutzutage kann ja jeder Interessent im Internet sich kundig machen, auch zu Waffenumbauten, oder zu Sprengstoffen als Selbstelaborate aus handelsüblichen Chemikalien usw., dazu gibt es auch viele sehr genaue Anleitungen im normalen Internet, nicht einmal im Darknet.

Bei "Laborierung von Munition" als Suche im Internet ist es auch nicht anders.

Wer dann seine Identität, oder seine IP-Adresse bei der Suche noch verschleiert, auch z.B. aus einem Internetcafé heraus, ist außerdem sehr schwer bis unmöglich zu ermitteln von den Fahndern, die haben dann das Nachsehen.

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So ein Käse, das BKA hatte mit den Döner-Morden anfangs überhaupt nichts am Hut, das war ja das Problem, dass in jedem Bundesland die Landespolizei vor sich hingewerkelt hat (natürlich mit Austausch mit anderen Landespolizeien), aber eben ohne eine zentral zuständige Ermittlungsführung.
Von uralter P38 aus dem 2. WK steht mE nirgendwo etwas im Urteil, sondern nur vom Waffentyp:_ Die P38 wurde nach dem krieg auch weiter für die BW produziert.

Sie schreiben miserabel recherchierten Unfug, von daher braucht man auch Ihre Schlussfolgerungen aus ihren falschen Faktendarstellungen nicht erst nehmen.  Dass Darsow nicht belastet, wenn er sich jahrelang über Lärmbelästigungen beschwert und einen Makler beauftragt, dass ihn Schmauchspuren nicht belasten, die an verschiedenen Stellen in Taschen und auf Gegenständen vorhanden sind (und die recht unplausibel sind, wenn man wie Darsow den letzten Dienst bei der Bundeswehr vor 20 +X Jahren hatte..., falls die Kleidung aus seiner aktiven BW-Zeit und nicht zB aus einem Military-Shop stammt und ggf. das eine oder andere Mal gewaschen wurde seit dem letzten bundeswehrbedingten Schmauchkontakt) ist schon mal eine recht originelle Auffassung.

0

Ralphi schrieb:

[H]err Pfoser verwand ein 20cm langes Metallrohr, was bei einem mit Bauschaum befüllten PET~Schalldämpfer unsinnig ist.. 

Der Meinung bin ich nicht, siehe ein Bild im Gutachten von Herrn Lars Winkelsdorf.

Ein kurzer Lauf mit einem eingeschraubten Rohr mit etwas größerem Durchmesser als das Kaliber 9mm, mit Querbohrungen dann zum Druckabbau, könnte durchaus mit einem handelsüblichem Schalldämpfer kombiniert werden, auch da wäre wieder Bauschaum / Schaumstoff einsetzbar, aber ohne eine PET-Flasche, evtl. mit einem konzentrischen zweiten Mantel noch außen herum.

Das Einblasen von allen Partikel aus einem Schalldämpfer rückwärts nach einem Schuß in den Lauf in Richtung Patronenlager muß aber verhindert werden, sonst gibt es die bekannten Probleme beim Repetieren.

Sehr geehrte Moderation, da ich keine unbefugten Nachahmer aber auf diese Gedanken bringen möchte, nur als Idee zur Information für Befugte gedacht.

Gedacht ist auch an einen konzentrischen Doppelschalldämpfer, der dann nicht nur eine einzige Öffnung nur für das Projektil vorne hätte, sondern auch evtl. seitliche Öffnungen noch für den Druckabbau im Schalldämpfer / das Ausblasen, aber ohne viel Partikel-Auswurf / Schmauch.

Sehr geehrter Herr Steffler,

ich sehe es inzwischen als eine Realität an, daß Staatsanwaltschaften von dem § 160 der StPO (Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung) sich bereits teilweise verabschiedet haben, und auch die Gerichte dieser Pflicht nicht immer mehr im vollen Umfang noch nachkommen. Das mit Beispielen zu belegen, ist keine Kunst mehr. Außerdem kommen dann nicht selten noch Verfahrensmängel dazu. Die Presse hätte hier ein weites Feld zur Berichterstattung, aber auch sie hält da viel zu oft still.

Der Art. 97 Abs. 1 GG mit seinem ersten Satzteil dient dann meistens zur Rechtfertigung, wenn jemand den Finger in / auf diese offenen Wunden legt, der § 339 StGB ist aber ein stumpfes Schwert, da dort die Hürden immens hoch sind.

So verliert die Justiz m.E. auch viel Ansehen beim "gemeinen Volk", dem eigentlichen Souverän im Staat.

MfG

GR

0

Auf den Eislingen-Vierfach-Mord hatte ich bereits verwiesen, dort wurden ja Cola-Flaschen mit Alurohren und Bauschaum verwendet, damit wird ja auch wenig Bauschaum ausgeworfen beim Schuß.

(siehe https://www.stern.de/panorama/stern-crime/eislingen-prozess-schalldaempf...)

Und hier hatte ein Bastler auch mal mit zwei selbstgebauten Schalldämpfern und einem Gewehr geschossen und den Schall gemessen, außerdem die Munition modifiziert, alles mit doch sehr beachtlichen Ergebnissen bei der Schalldämpfung:

"Bottle silencer VS oil filter silencer..!! What is better.??"

(https://www.youtube.com/watch?v=UGo63AyVMws)

Sorry, die Schalldämpfer in Eislingen hatten vermutlich doch keinen zusätzlichen Bauschaum zur Verbesserung der Wirkung, die Konstruktion im Youtube-Film ist aber aufwendiger und einem echten Schalldämpfer nachempfunden.

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

kein Hersteller auf der Welt, kann einen Schalldämpfer für
Überschallmunition herstellen, weil der 
Überschallknall außerhalb des 
Schalldämpfers statt~
findet.

Unterschallmunition ist einfach ein bißchen schwerer
und läßt sich schalldämpfen.

Impuls = m x v

Der Schalldämpfer bremst das Projektil zusätzlich !

Die Schußtests der Polizei vor Ort ergaben,
daß kein Schalldämpfer verwendet wurde.

Hierfür gibt es 4 Zeugen, die am Tatmorgen aufwachten.
Diese hörten zwei laute Schüsse.

Die Schalldämpfung wurde alleine durch die Keller~
und Hauswände bei geschlossenen Türen
und Fenstern inkl. Rolläden bewirkt.

Meine Empfehlung für die Polizei:
Lieber Unterschallmunition 
verwenden ! Die ist 
nicht so laut.
(Hollow Points)

Überschallmunition darf nur mit Gehörschutz geschossen werden.
Sonst ist ein Knalltrauma die irreparable Folge !
 

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Offenbach am Main

0

Sehr geehrter Herr Steffler,

Sie müssen da schon differenzieren beim Schußknall unter Verwendung von sog. "Überschall-Munition" mit einer V-Null über der Schallgeschwindigkeit beim Verlassen der Mündung einer Waffe.

Er setzt sich nämlich im wesentlichen aus zwei Anteilen zusammen!

a) der Expansion der Treibgase an der Mündung nach der Zündung der Treibladung

b) dem Überschallknall des Projektils durch die Stoßwelle

c) vernachlässigbar sind dabei rein mechanische Geräusche

Dabei gilt:

a) kann immer gedämpft werden!

b) wenn die V-Null unter die Schallgeschwindigkeit gedrückt wird durch Modifikationen, gibt es doch Überhaupt keinen Überschallknall mehr!

Das sind die Fakten, auch wenn sie Ihnen evtl. noch nicht bekannt sind!

MfG

GR
 

Es wundert mich schon etwas, daß erstens einem Diplom-Ingenieur der Punkt a) offenbar ja unbekannt ist, und daß zweitens auch gekaufte sog. "Überschall-Munition" auch im Unterschall-Bereich verwendet werden kann von einem Waffentechniker oder Waffenbastler nach Modifikationen an der Waffe oder der Munition oder an beidem!

Auch eine gekaufte 9x19mm Patrone PMC Bronze 115 oder 124 Grain kann ich doch modifizieren und dann mit Unterschall verschießen.

Sorry, Herr Steffler!

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

die Schallgeschwindigkeit ist stark temperaturabhängig.

Am Tatmorgen, den 17. April betrug sie ca. 333m/s.

Die Schallgeschwinigkeit ist also kein fester Wert
und abhängig vom Medium.

In Krimis wird gerne ein Kopf~Kissen verwendet
und der Schuß aufgesetzt. 

 

Das dämpft freilich die Geschwindigkeit
am meisten und es kommt nicht 
zu einem Überschallknall.

Dazu muß das Mord~Opfer
aber schlafen !

Vermutlich hat der Täter ein irreparables Knalltrauma
davongetragen. Die Schallwellen wurden nämlich
von den Kellerwänden reflektiert. 

PS:
Je länger der Lauf, desto höher die 
Mündungsgeschwindigkeit.

Die Mündungsgeschwindigkeit des Projektils ist also stark
von der Außentemperatur und von der Länge des
Pistolenlaufs abhängig.

Am meisten abhängig ist sie aber von 
dem Gewicht des Projektils!

Impuls = Masse x Geschwindigkeit

Je höher die Masse der Kugel, desto kleiner ihre
Geschwindigkeit. An der Treibladung
schraubt niemand !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler

0

Lieber Herr Steffler, Selbstverständlichkeiten zur Schallgeschwindigkeit und zur Ballistik brauchen Sie mir doch wirklich nicht zu erklären, die kannte ich nämlich schon seit meinen Schulzeiten.

Und eine originale Patrone aufzumachen, das konnte ich auch schon als Schüler. Und danach die Treibladung zu verändern, das Projektil wieder einzusetzen, das ist wirklich auch keine große Kunst!

Besten Gruß

Sehr geehrter Herr Rudoplhi,

ich gaub' nicht, daß sie wie beim Backen abschätzen können,
wieviel Treibladung  man benötigt, um gerade unter der
aktuellen Schallgeschwindigkeit zu bleiben.

Wenn sie Pech haben, zündet die Patrone gar nicht
oder das Projektil trifft nicht mehr das Ziel.

Die Menge an Treibladung beeinflußt ja nicht nur die 
Mündungsgeschwindigkeit, sondern auch 
die Rotationsgeschwindigkeit.

Die Patrone muß eine bestimmte Temperatur 
erreichen, um den Pistolen~Lauf dicht
zu machen.

Ansonten haben sie einen Rohrkrepierer !

Viel einfacher ist, durch ein festes Kissen zu schießen.
Das kann man leicht üben und ist viel einfacher.

Mit Kopf~Kissen ist aber Zielen fast unmöglich.

Tatsache ist, daß 4 Zeugen am Tatmorgen
durch zwei laute Schüsse  aufschreckten.

Also waren die Schüsse nicht schallgedämpft und leise
wie es im Urteil beschrieben ist. 

Der oder die Täter haben auf ihr eigenes Gehör
keine Rücksicht genommen.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Offenbach am Main 

0

Auch das ist mir doch alles als Selbstverständlichkeit längst bekannt, aber "Rohrkrepierer" sind etwas ganz anderes! (WP-Zitat: "Ein Rohrkrepierer ist ein Sprenggeschoss, das schon im Lauf des Geschützes detoniert.")

Durch einige Versuche mit sukzessiver Reduzierung ließe sich die Treibladung doch leicht bestimmen, um sicher unter die Schallgeschwindigkeit beim Schuß zu kommen bei gekaufter sog. "Überschallmunition", um so dann die Lautstärke des Schußknalls zu verringern, schon ganz ohne jeden zusätzlichen Schalldämpfer. Und im Unterschallbereich wirken dann auch zusätzliche Schalldämpfer ja sehr gut.

Für kurze Entfernungen auch mit vollkommen genügender Zielgenauigkeit und mit noch ausreichender Durchschlagskraft für die Munition 9x19mm und für eine Pistole P38 oder P1.

Ob der Täter (trotzdem) einen Gehörschutz trug, wissen Sie doch nicht, spekulieren jetzt nur darüber.

0

Lieber Rudolphi,

wenn der Täter die nagelneuen 20 Patronen aufgemacht hätte,
könnte man dies an Kratzspuren an den Hülsen
sicher feststellen.

Im Übrigen ist das Aufmachen und wieder Zumachen von bereits geladener 
Munition lebensgefährlich, weil das Zündhütchen,
bereits auf wenig Druck oder Temperatur
explodieren kann.

So ist der Bruder von Afred Nobel
ums Leben gekommen.

Knallquecksilber ist lebensgefährlich !

Und dann hätte man ja auch auf der Bundeswehrhose
und dem Bundeswehrhemd frische Spuren
der unverbrannten Treibladung
finden müssen.

Aber wie gesagt, 4 Zeugen haben ausgesagt,
daß sie am Tatmorgen durch
2 laute Schüsse
aufschreckten.

Das ist Fakt !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The~Box Solutions
Offenbach am Main

 

 

 

0

Wenn Patronen etwas älter sind, oder auch nicht sehr pfleglich mit ihnen umgegangen wurde, sehen die Hülsen sowieso nicht mehr aus wie Hochglanz-poliert, abgeschossene und ausgeworfene Hülsen ebenfalls nicht mehr, da müssen Sie nur mal durch ein Stereomikroskop oder Werkstatt-Mikroskop sich auch ungebrauchte Patronen genau anschauen.

Ich werde aber nun nicht genau erklären, wie man die Hülse und auch das Projektil sehr schonend fassen kann beim Trennen beider Teile und bei dem späteren erneuten Zusammenfügen, das Fassen und Zusammenfügen wird ja bei der Produktion aber ebenfalls gemacht.

Knallquecksilber für den Zündsatz ist übrigens schon lange nicht mehr gebräuchlich, und daß das Hantieren mit Munition aber gefährlich ist, das ist klar, auch für alle Wiederlader gilt das. Aber weiter noch darüber zu debattieren bringt m.E. nun nichts mehr.

So wie das dynamische Tatgeschehen im Urteil jedenfall beschrieben ist, konnte es auch nicht annähernd rekonstruiert werden.

Daher wäre eine Wiederaufnahme m.E. nun auch überfällig.

Schönen Sonntag

GR

0

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

Sie haben recht. Mit  Knallquecksilber hat Alfred Nobel 
sein Dynamit explodieren lassen.

Heute verwendet man Treibladungsmittel,
die weniger giftig sind. 

Alfred Nobel wußte, daß man Dynamit nur mit 
einem heftigen Schlag zum Explodieren
bringen konnte.

Das kostete einen Sprengmeister bei seinem
ersten Versuch das Leben.

Nobel erfand dann die Sprengkapsel.

Sein jüngster Bruder hatte zuvor aus Versehen 
die ganze Fabrik in die Luft gejagt.

PS:
Von der Firma Aumann wurde nicht auf die Bauanleitung
zugegriffen. Die Firma Aumann hat keine 
statische Class A IP~Adresse.

Diese ist unbezahlbar !

Schönen Sonntag 
wünscht

Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The~Box Solutions
Offenbach am Main

0

Lieber Herr Steffler,

sehen Sie es mir bitte nach, daß ich auch da nun wieder auf mehr Genauigkeit bestehen muß, denn sonst könnte ich das ja auch nicht von anderen Menschen, wie auch von Staatsanwaltschaften, Gutachtern und Gerichten doch selber verlangen, wenn ich da nachlässig wäre und das so einfach stehen lasse, was dann sogar als konkludente Zustimmung gedeutet werden könnte.

Bei den von Ihnen zuletzt erwähnten Unglücken mit Sprengstoffen war das Nitroglycerin, nicht aber das Dynamit selber, die Ursache für die verheerenden Explosionen.

Zum Beleg verweise ich auf die Darstellung in der Wikipedia dazu, die jeder Interessierte selber noch nachlesen möge:

https://de.wikipedia.org/wiki/Dynamit

Zur IT und den IP-Adressen der Fa. Aumannn enthalte ich mich aber jeden Kommentars in dieser Sache mangels eigener Expertise.

Mit den besten Grüßen

GR

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

was eine Class A IP-Adresse ist, können Sie auch leicht
bei Wikipedia nachlesen !

https://de.wikipedia.org/wiki/Netzklasse

Eine Class A IP-Adresse umfaßt die Adressen 

0.0.0.0 – 127.255.255.255

und kann ein Computernetzwerk mit
16 Millionen Computern umfassen,
aber nur 127 Computer~Netze!

Diese extrem großen Class A IP-Netzwerke gehören beispielsweise der
amerikanischen Regierung, IBM sowie der Deutschen Telekom.

Die im Urteil genannte angeblich statische IP-Adresse
mit der IP 87.167.31.129 ist dynamisch
und gehört T-Online.

Kleine Firmen wie die Firma Aumann
bekommen Class C IP~Adressen !
192.0.0.0 – 223.255.255.255

Im Übrigen läßt sich mit dem Internet Explorer 6 
kein Pdf lesen, geschweige denn ausdrucken !

Überdies werden Ausdrucke nicht im
Domain Controller protokolliert.

PS:
Alfred Nobel erfand das auf Nitroglycerin basierende Dynamit,
nachdem sein jüngster Bruder Emil sich und die gesamte 
Fabrik damit in die Luft gesprengt hatte.

Insgesamt kamen bei dem Unfall mehrere 
Menschen ums Leben.

Das Konzept der Spengkapsel jedoch ist heute in
jeder 9mm~Patrone zu finden
als sog. Zündhütchen !

Nobel verwand seinerzeits Schwarzpulver
und eine Lunte um eine
Dynamit~Stange zu
detonieren!

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The~Box Solutions
Offenbach am Main

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Sorry, dass ich mich da nun einmischen muss. Die Einteilung der Klassen (Class A-C) ist zwar nicht ganz richtig, aber dies sei mal dahingestellt. Die Formulierung "Die IP-Adresse xxx.xxx.xxx.xxx war auf die Fa. Aumann registriert" ist unter Wortklauberei nicht vollkommen korrekt, es ist schon richtig, wie sie es beschreiben. Aber es kann durchaus sein, dass die besagte IP-Adresse von der Fa. Aumann für die besagten Internetzugriffe benutzt worden ist. Bei Einwahlen vergibt eben die deutscheTelekom IP-Adressen aus ihren Netzen für die Dauer des Internetzugriffs. Es gibt sogar verschiedene Vetragsgestaltungen, dass diese immer gleich ist (feste IP). Kurzum, die Sache mit der IP ist in keinster Weise als Angriffspunkt auf die Urteilsbegründung verwendbar. Ebenso verhält sich mit dem folgenden Argument, die Internetexplorer könne kein pdf-Dokument ausdrucken. Der IE ruft die Datei auf und angezeigt ggf. ausgedruckt wird es durch einen sog. Reader. Da würde ich auch keine Wortklauberei betreiben wollen. Allein die letzte Feststellung, ein Domaincontroller hätte den Internetzugriff protokolliert ist definitiv eine falsche Tatsachebbehauptung.

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Sehr geehrter Herr Dr. Schulz,

welcher Pdf~Reader war denn bei
Andreas Darsow angeblich
installiert ?

Hersteller, Version, Patchlevel  ?

Beim Internet Explorer 6 gab es große Probleme
beim Aufruf von Pdf~Readern.
(Crash des Betriebssystems)

Eine IP-Adresse der Class A hat einen 
Adreßraum im Bereich:

0.0.0.0 – 127.255.255.255

Die im Urteil genannte angeblich sogar
statische IP-Adresse ist:

87.167.31.129 

Diese ist dynamisch und
ungezahlbar.

Im Übrigen war auf keinem PC der Firma Aumann 
Service Pack 2 installiert.  

Service Pack 2 enthält eine unbedingt zu 
konfiguriende Firewall.

Hatte Andreas Darsow als einziger Mitarbeiter 
der Firma Aumann einen XP PC mit einer
Windows~Firewall ?#~

Wer hat die Installation für
Andreas Darsow 
beauftragt ?

Wann wurde diese durchgeführt ?

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Nobel verwand seinerzeits Schwarzpulver und eine Lunte um eine Dynamit~Stange zu detonieren!

Lieber Herr Steffler, vorher aber schrieben Sie doch noch:

Alfred Nobel wußte, daß man Dynamit nur mit einem heftigen Schlag zum Explodieren bringen konnte.

Und das funktioniert beim Dynamit eben nicht, es braucht schon eine Initialzündung, Draufschlagen erzeugt keine Detonation.

MfG

GR

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Sehr geehrter Herr Rudolphi,

da Dynamit auf Nitroglycerin basiert,
gilt das gleiche Prinzip.

Die Sprengkapsel aus Schwarzpulver erzeugt eben diesen Schlag,
durch eine Druckwelle. Das Dynamit wird nur
scheinbar durch Feuer gezündet.

Die lange Lunte ermöglich dem Sprengmeister, das 
Dynamit aus großer Entfernung zu zünden.

9mm~Munition verwendet das gleiche Prinzip.
Über einen Schlag wird der Primer gezündet,
der dann die Treibladung
exlpodieren läßt.

Die Schlagbolzen können
je nach Pimerart varieren.
(rund oder eckig) !

Die Tatmunition verwendet 
Boxer~Primer !

PS:

Ich habe gerade einen aktuellen  NSLookup
auf die streitgegenständliche 
IP~Adresse gemacht !

Angeblich gehört diese der Firma Aumann !

C:>nslookup 87.167.31.129 

Name:    p57A71F81.dip0.t-ipconnect.de
Address:  87.167.31.129

Kommentar !
IP~Adresse ist dynamisch und
wird ständig neu vergeben !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The~Box Solutions
Offenbach am Main

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Lieber Herr Steffler,

jetzt sind wir bei der Wort-Interpretation angelangt, was ein "Schlag" bedeutet.

Ich hatte Sie so verstanden, daß Sie von einem mechanischen Schlag auf die Treibladungen einer Patrone (bzw. auf das Dynamit) ausgegangen waren. Da muß also auch bei einer Schlagwirkung genau mit Zahlenangaben quantifiziert werden, da es da gilt, Schwellen zu überschreiten, unterhalb derer es zu keinen Detonationen kommt.

Das meinte ich aber mit mehr Genauigkeit.

Was den Rest zum Feuer bei der Initialzündung anlangt, dazu kein Widerspruch von mir.

Besten Gruß

GR

Wenn ich es noch ergänzen darf, auch der Schlagbolzen selber in einer Schußwaffe muß eine Mindest-Schlagwirkung haben, je nach dem verwendeten Zündhütchen der Patrone.

Dazu mal 3 Links:

https://wiki.waffen-online.de/index.php/Z%C3%BCndh%C3%BCtchen

https://www.frankonia.de/schiesssport/wiederladen/zuendhuetchen/Artikel....

https://www.grauwolf.net/wiederladen/zuendhuetchen.html

Auch für sog. "Plastiksprengstoff" zum Beipiel braucht man ja auch eine Zündkapsel, auch bei der Bundeswehr konnte man das bereits vor vielen Jahren lernen. Den können Sie auch mit jedem Hammer bearbeiten, ohne ein Detonation herbeizuführen.

GR

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

wir unterscheiden beim sog. Zündhütchen
zwischen einem Boxer~Primer und 
einem Berdan~Primer !

Die von Ihnen beschriebene Methode durch eine nachträgliche
Reduzierung der Treibladung aus Überschallmunition 
Unterschallmunition zu machen, ist bei einem
Berdan~Primer für einen techn. Laien
praktisch  aussichtslos und extrem
lebensgefährlich.

Die Tatmunition basiert laut Hersteller
auf einen in den USA üblichen 
Boxer~Primer.  

Die Walther P.38 verwendet im Gegegnsatz zur moderneren P.1
einen massiven, kantigen Schlagbolzen, der charakteristisch 
für eine robuste Walther P.38 ist.

Durch den massiveren Schlagbolzen ist auch
der Impuls des Schlagbolzen 
höher.

Der Schlagbolzen bei einer Striker
ist nochmal massiver !

Der Boxer~Primer wird im Idealfall durch den Schlag
des Schlagbolzen entzündet. Falls die Munition 
naß oder feucht geworden ist, kann es 
leicht zu dem von mir beschriebenen 
Rohrkrepierer kommen.

Die Patrone zündet gar nicht !

Jedenfalls wird die Treibladung durch den Schlag 
des Schlagbolzen gezündet, falls überhaupt.

Eine Stange Dynamit,  eine Feuerwerksrakte oder eine Panzerfaust
wird durch Schwarzpulver gezündet, welches man auf der 
Bundeswehrhose und dem Bundeswehrhemd des 
Andreas Darsow fand !

9mm~Überschallmunition der Marke PMC Bronze 
hinterläßt hingegen kein S
chwarzpulver!

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The~Box Solutions
Offenbach am Main

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Ralphi (Ralf Steffler) schrieb:

a) Falls die Munition naß oder feucht geworden ist, kann es leicht zu dem von mir beschriebenen Rohrkrepierer kommen.

b) Die Patrone zündet gar nicht !

Lieber Herr Steffler,

Ihre Behauptung unter a) wage ich doch zu bezweifeln, solange Sie keine echten Belege mit Beispielen hier mal liefern.

Falls b) zutrifft, kann a) sowieso ja nicht eintreffen.

Also bitte die Behauptung unter b) nun belegen.

An "meiner Methode" halte ich außerdem noch fest.

MfG

GR

Korrektur:

Also bitte die Behauptung unter a) nun belegen.

 

@Ralphi

Das mit der Feuerwerksrakete hätte Darsow ja selbst mal so behaupten können, war anscheinend nicht der Fall, da er ja auf Anraten seiner 3 Anwälte den Mund gehalten hat und seine Frau vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat. Hinterher zu jammern, das Gericht hätte doch irgendwelche Behauptungen von Darsow und seiner Frau glauben müssen, die im Prozess nicht vorgebracht wurden, ist schon etwas bizarr.

Sie schreiben immer wieder irgendwelchen Unfug, sowohl was die StPO angeht (nein, ein Wiederaufnahmeverfahren ist etwas anderes als die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach einer Strafanzeige ) als auch zu Munition etc. Ihren Quatsch mit dem Knallquecksilber in der 9mm-Patrone hat ja schon GR widerlegt, dass eine Firma zur Aufbewahrung irgendwelcher alter Festplatten (hier: aus dem verschrotteten Rechner Darsows) verpflichtet sein soll, wie Sie in Ihrem seltsamen Wiederaufnahmeschreiben formulieren, dürfte Ihrer Phantasie entspringen, im deutschen Recht gibt es so etwas nicht.

Dynamit wird mit Schwarzpulver gezündet? Im Wilden Westen vielleicht noch, damals mit der brennenden Zündschnur, heutzutage aber eher elektrisch mit Sprengkapsel. Zum Inhalt einer Sprengkapsel (Knallquecksilber oder Bleiazid) googeln Sie besser mal selber. Abgesehen davon: wann und wo hatte Darsow Umgang mit Dynamitstangen?

 

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Lieber Gast,

Andreas Darsow hat bei der Polizei ausgesagt, daß die 10 Jahre alten Schmauchspuren 
aus seiner Bundeswehrzeit als Mob~Resi stammen.

Das wurde im Großen und Ganzn von mehreren Sachverständigen bestätigt.
9mm~Überschallmunition der Marke "PMC Bronze" hinterläßt keine
Schwarzpulverspuren. 

Auf der Bundeswehrhose fehlten die für die Tatmunition 
charakteristischen Messingpartikel.

Von der Firma Aumann wurde auch nicht auf die Bauanleitung
unter "http://silencer.ch" zugegriffen

Die Firma Aumann hat keine statische Class A IP~Adresse !
Diese ist dynamisch und gehört T-Online !

Überdies war auf keinem PC Service Pack 2 installiert.

Frei erfundener Unfug ist, daß der Domain Controller
den  Ausdruck der Bauanleitung 
protokoliert hätte.

Das ist technisch völlig unmöglich !
 

XP legt kryptische Druckdateien an, die
selbst das BKA nicht entschlüsseln
kann

PS:
Schwarzpulver elektrisch zu zünden, ist sehr umständlich 
und teuer. In den heutigen Kriegsgebieten wird 
immer noch mit Druck gearbeitet.

Beispielsweise bei Handgranaten
oder Tellerminen!

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Offenbach am Main
Out~of~The Box Solutions

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