Section Control und Datenschutz - Das Verkehrsministerium bereitet sich schon darauf vor...

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 08.06.2009

Section Control ist spätestens seit dem letzten Verkehrsgerichtstag der breiten juristischen Öffentlichkeit bekannt. Mit dem System wird die Durchschnittsgeschwindigkeit sämtlicher einen ausgewählten Überwachungsabschnitt passierender Fahrzeuge auf der gesamten Wegstrecke gemessen, und zwar unabhängig davon, ob der betreffende Fahrzeugführer eine Übertretung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit begangen hat oder nicht.

Das Bundesverkehrsministerium hat hierzu offenbar schon erste Überlegungen angestellt, wie sich aus dem Aufsatz Section Control in Deutschland -Rahmenbedingungen für die Einführung der abschnittbezogenen Geschwindigkeitsüberwachung von Regierungsdirektor Dr. Frank Albrecht, Berlin (der auch Mitherausgeber der SVR ist) in SVR 2009, 161 entnehmen lässt. Zu den datenschutzrechtlichen Problemen, namentlich der Frage der Aufbewahrung/Löschung der einmal erhobenen Daten findet sich in dem Beitrag folgendes doch erfreuliches Fazit:

"...Ob darüber hinaus auch die Verwendung zur Detektion anderer Zuwiderhandlungen gegen die StVO (Fahren entgegen der Fahrtrichtung, Benutzung gesperrter Fahrstreifen; Fahren mit unzulässiger Höhe) ermöglicht wird, müsste ebenfalls in der Ermächtigungsnorm ausdrücklich geklärt, sollte aber zunächst nicht in Erwägung gezogen werden. Eine Anwendung zu weiteren Zwecken wäre definitiv auszuschließen. Wird ein Geschwindigkeitsverstoß am Ende der Messstrecke nicht festgestellt, so müssen die Daten sofort und spurenlos wieder gelöscht werden. Während des Zeitraums, in dem das Kfz den überwachten Streckenabschnitt durchfährt, darf ein Zugriff auf die Daten nicht zugelassen werden und ein Abgleich mit anderen Registern nicht erfolgen. Eine entsprechende Verschlüsselung muss sichergestellt werden. Eine über den zweiten Messpunkt hinausgehende Speicherung darf nur bezüglich der Fahrzeuge erfolgen, die einen Geschwindigkeitsverstoß begangen haben...."

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5 Kommentare

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Ach, die Speicherung und Weiterverwendung der Daten wird kommen, ähnliche Wünsche gibts ja auch bei der Maut. Ich kann schon Ursula von der Leyen hören: "Es könnte ja sein dass jemand Kinderpornographie mit dem Auto transportiert, und wir müssen die Kinder schützen!" Und dann gibt es noch Islamisten, Urheberrechtsverletzer, Verfassungsfeinde, Schulschwänzer, TÜV-Hasser, Schäublone-Benutzer etc die alle mit dem Auto von/zu ihren Tatorten unterwegs sind :-)

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Es ist schon bemerkenswert, dass Bedenken dagegen geäußert werden, dass Daten zur Bekämpfung schwerster Straftaten gespeichert werden sollen, aber kaum Bedenken dagegen erhoben werden, dass eine umfangreich Datenerhebung -ja eine Generalüberwachung der Bevölkerung- lediglich zur Verfolgung von Bagatellen erfolgen soll.

 

Ich sehe es umgekehrt: Von mir aus können umfangreiche Daten erhoben und gespeichert werden - aber nicht zur Verfolgung von Bagatellen.

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 Auch ich sehe es umgekehrt: Von mir aus können umfangreiche Daten erhoben und gespeichert werden - aber nicht zur Verfolgung von Bagatellen.

Wäre die Section-Control mit einer automatischen Nummernschilderfassung verbunden?

Dann wäre sie wohl nicht rechtmäßig, siehe

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2008/bvg08-027.html

und

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/12/rs20181218_1bvr014215.html

sowie

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/12/rs20181218_1bvr279509.html

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