Nach Mollath und Peggy ein weiteres Fehlurteil? - Der Doppelmord in Babenhausen

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 12.04.2014
Rechtsgebiete: StrafrechtStrafverfahrensrecht3741|363876 Aufrufe

Die Strafjustiz ist in jüngster Zeit nicht nur, aber vorallem durch den Fall Mollath und durch das in dieser Woche begonnene Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy stark ins Gerede gekommen. Und schon gerät ein weiterer Fall wegen eines möglicherweise falschen Indizienurteils in den Fokus der Öffentlichkeit .

Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn wurde Andreas D. vom Landgericht Darmstadt im Juli 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Verurteilte leugnet die Tat, seine Frau kämpft gemeinsam mit ihm Aufopferung voll um die Wiederaufnahme.

Zwischenzeitlich greifen die Medien auch diesen Fall auf. Es zeigen sich erhebliche Ungereimtheiten, die hoffentlich bald aufgeklärt werden können.

Das ZDF berichtete in der Serie 37 Grad:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein-Moerder?bc=sts;stt&flash=off

Zur Homepage der Ehefrau mit dem Urteil zum Download: 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm

Medienberichte:

www.google.com/search?q=Doppelmord+in+Babenhausen

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3741 Kommentare

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Also ich verwende immer Gehörschutzstöpsel für die Ohren und bei ganz lauten Arbeiten noch zusätzliche Gehörschutzkapseln, das ist doch wirklich kein großes Problem, Herr Steffler.

Siehe https://www.moldex-europe.com/service/schalldaemmwerte-gehoerschutz/?LEm...

oder speziell für Schützen: https://www.frankonia.de/schiesssport/zubehoer/gehoerschutz/Artikel.html

Da sind bleibende Knalltraumata wirklich nicht wahrscheinlich.

Auf das weitere Procedere bin ich aber sehr gespannt in dieser Sache.

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Hallo GR, 

heute vor 9 Jahren wurde Klaus Toll und 
seine Ehefrau Petra im eigenen Haus
erschossen.

Seine Tochter Astrid wurde durch zwei
Kopfschüsse schwer verletzt.

4 Zeugen schreckten am Tatmorgen um ca. 4 Uhr 
durch zwei extrem laute Schüsse auf.

Dabei wurde insgesamt
10 mal geschossen.

Warum hörten die Zeugen
nur 2 Schüsse von 10 ?

MfG
Dipl-Ing.
Ralf Steffler
Offenbach am Main

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Ralfi schrieb:

4 Zeugen schreckten am Tatmorgen um ca. 4 Uhr 

durch zwei extrem laute Schüsse auf.

Dabei wurde insgesamt
10 mal geschossen.

Warum hörten die Zeugen
nur 2 Schüsse von 10 ?

Darüber spekuliere ich nicht, das überlasse ich anderen!

Ihre eigenen Spekulationen, Herr Steffler, zu einigen Aspekten dieses Falls jedoch sind nicht plausibel oder bereits längst widerlegt. Mehr habe ich dazu zur Zeit nicht zu sagen.

GR

 

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Hallo GR,

wir brauchen nicht zu spekulieren.

Laut Sachverständigengutachten des 
Rechtsmediziners Prof. Dr. Bux 
schloß Klaus Tolls Mörder 
nach dem zweiten Schuß
die schalldichte
Keller~Tür.

Auch sämtliche Fenster im OG1 und
im Dachgeschoß waren
fest geschlossen.

Überdies waren die Rollläden unten !

Deshalb hörten 4 Zeugen am Tatmorgen um 4 Uhr
nur 2 extrem laute Pistolen~Schüsse 
von insgesamt 10 !

MfG
Dipl-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~the Box Solutions

Offenbach am Main

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Vielleicht weil der Schalldämpfer bei den ersten 8 Schuss nach und nach zerlegt wurde und dann die letzten 2 Schuss ohne SD abgegeben wurden?

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Lieber Gast,

bis auf ein paar winzige Schaumstoffpartikel 
wurden von dem angeblichen mit Bauschaum
befüllten PET~Schalldämpfer keine 
Spuren gefunden.

Keine Plastiksplitter !

Laut Kriminalkommissar Loeb fielen die
winzigen Schaumstoffpartikel
2 Tage später bei der 
Spurensicherung 
aus der Wand.

Im Übrigen ist die Schalldämpfung
von 9mm~Überschallmunition
technisch unmöglich.

Wer leise schießen will, 
benötigt ein viel
kleineres Kaliber.

.... und Unterschallmunition !
(sog. Subsonic Ammo !)

PS:
Die Firma Aumann hat auch keine statische
Class A IP~Adresse. Diese ist dynamisch
und gehört T-Online.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Sehr geehrter Herr Steffler,

mit obigem Kommentar vom Di, 2018-04-17 um 19:49 beweisen Sie erneut Ihr unwissenschaftliches, und auch noch ungenaues Schreiben in dieser Sache.

Eine geschlossene Kellertüre ist nicht absolut "schalldicht", sie dämpft lediglich nur die Schallausbreitung mit einem spezifischen Dämpfungsmaß bei spezifischen Frequenzen, meßbar jeweils in Dezibel.

Bei jedem Fenster, bei jedem heruntergelassenem Rolladen und bei jeder Mauer ist das ganz genau so.

Auch jeder Akustiker oder auch Sachverständige weiß das, Sie anscheinend aber leider nicht.

Einen schönen Abend noch!

GR

 

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

wenn man Ihnen zuhört, sind alle Firmen,
die Schallschutzfenster verkaufen,
Betrüger, die nicht wissen 
was sie verkaufen.

Eine schwere Kellertür aus Metall ist 
für hochfrequente Knallgeräüsche 
undurchlässig.

Im Übrigen wurden 99% des Schalls von 
den Kellerwänden absorbiert.

Ein Keller besteht nämlich zu 99% aus
Wänden und nicht aus Türen.

Stellen Sie sich einfach einen Keller
mit 20 Kubikmetern vor, der
eine 2 Meter hohe
Metalltür hat!

MfG
Dipl-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~the Box Solutions

63069 Offenbach am Main

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Ralfi schrieb:

Ein Keller besteht nämlich zu 99% aus

Wänden und nicht aus Türen.

Stellen Sie sich einfach einen Keller
mit 20 Kubikmetern vor, der
eine 2 Meter hohe
Metalltür hat!

Und jetzt rechnen wir mal alle richtig so:

Eine Normkellertüre aus Metall mit 2m Höhe hat zwischen 87,5cm und 100cm Breite, der untere Wert ergibt 1,75m², der obere Wert 2,0m².

Beim Keller von 2m Höhe und 20m³ Volumen muß ja die Grundfläche 10m² sein, angenommen sind 2,5m mal 4m Wandlängen. Die Wandfläche wäre dann insgesamt dabei 26m² inclusive Tür, ohne dann auch noch weniger, also 24,25m² bzw. 24,0m² ganz genau.

Die Türfläche beträgt dabei zwischen 7,22% und 8,33% der reinen Wandfläche, gerundet auf 2 Nachkommastellen.

Würde man die Deckenfläche und Bodenfläche auch noch berücksichtigen, wären das 44,25m² bzw. 44m².

Dann beträgt die Türfläche zwischen 3,95% und 4,55% der restlichen gesamten inneren Oberflächen des Kellers, gerundet auf 2 Nachkommastellen.

Ihre 99% jedenfalls sind immer Kappes.

(In Bayern müssen das z.B. Maler und Tapezierer oder Fliesenleger immer noch lernen für ihre Gesellenprüfung, aber auch noch alle Schüler einer Hauptschule, aber auch die Abiturienten.)

PISA läßt grüßen: https://www.pisa.tum.de/home/

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Sehr geehrter Herr Rudolphi, 

daß Sie Ihr Abi in Bayern gemach haben,
beweisen Sie über Ihre
komplizierte Rechnung !

Vermutlich ziehen Sie sich die Lederhosen
auch mit der Beißzange an ! 

Entscheidend für die Schalldämpfung
ist die Dicke und das Material 
der Wände, nicht das
mir unbekannte 
Kellervolumen.

Im Kellerboden kann sich nur für uns unhörbarer
Infraschall ausbreiten.

Das gilt insbesondere für die Kellertür !

Wenn die Kellertür auf ist, wird der Schall
ungedämpft nach außen geleitet

Wenn die Kellertür geschlossen ist, 
hört man außen praktisch keine
Schüsse !

Beweis:
4 Zeugen, die am Tatmorgen vor 9 Jahren
von 10 extrem lauten Schüssen,
nur 2 Schüsse hörten.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Werter Herr Steffler,

die 20m³ Volumen des Kellers und die Türe von 2m Höhe kamen doch von Ihnen, nicht von mir.

Und ebenso die 99%.

Das paßt aber doch alles nicht zusammen, und mir brauchen Sie wirklich nichts mehr über Waffen und Akustik erzählen, wenn Sie doch dazu keine schlüssigen Kommentare schreiben können.

Daß Sie das nicht können, das bewiesen Sie ja nun genug.

Aber machen Sie ruhig noch weiter mit Ihren eigenen Selbstwiderlegungen, denn ich lache gerne.

Besten Gruß

Günter Rudolphi (GR)
 

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20 Kubikmeter = 2x5x4 m. Ergibt Decke und Boden 2 x 20 Quadratmeter, Wände 2x2x5 und 2x2x4, Summe 56 Quadratmeter. Tür 1x2 m. Das sind 2/56, also 3,57 Prozent. Das ist mehr als 1 %. Sie sind Ingenieur?????

Und Wände "schlucken" den Schall nicht (nur), sondern reflektieren ihnteils  und lassen ihn auch durch. Ihre 99% Schallabsorption sind Unfug, dazu braucht es Akustikelemente der Klasse A mit höchstem Absorptionswert von 0,9 bis 1,0. Bei Beton liegt der Grad bei 0,5 oder darunter, je nach Schallfrequenz. 

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Lieber Gast, 

Wenn die Kellertür auf ist, wird der Schall
ungedämpft nach außen geleitet

Wenn die Kellertür geschlossen ist, 
hört man außen praktisch keine
Schüsse !

Eine komplizierte Rechnung 
ist nicht notwenig !

Beweis:
4 Zeugen, die am Tatmorgen vor 9 Jahren
von 10 extrem lauten Schüssen,
nur 2 Schüsse hörten.

Schußtestes der Polizei
im Juni 2009 vor Ort !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

 

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Hier ein PDF mit 25 Seiten auch noch dazu:

[PDF]Wissenswertes über die Schalldämmung von ... - Umweltbundesamt

Baulicher Schallschutz gegen Verkehrslärm. WISSENSWERTES ÜBER DIE SCHALLDÄMMUNG VON FENSTERN. Dipl.-Ing. Wolf-Dietrich Kötz, Berlin. 1 Vorbemerkung. 2 Wahl geeigneter Schallschutzfenster. 2.1 Fensterarten und Schallschutzfensterklassen. 2.2 Einfache Kontrollverfahren. 2.3 Nachträgliche Maßnahmen ...

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Aber noch einige weitere Unschlüssigkeiten des Herrn Steffler:

a) Auch bei einer geschlossenen Kellertüre dringen Schußgeräusche im Inneren eines Kellerraums gedämpft nach außen. Wie stark die bei den Zeugen und auch bei anderen Nachbarn zu hören sind, das ergeben dann Tests mit Meßgeräten vor Ort.

b) Auch bei geschlossenen Fenstern und / oder heruntergelassenen Rolläden eines Raums im EG oder OG dringen Schußgeräusche, nun weit weniger gedämpft als in einem Kellerraum  mit nur einer Türe und ohne ein Kellerfenster, nach außen. Wie stark die dann noch bei Zeugen und auch bei anderen Nachbarn zu hören sind, dazu braucht man wieder Tests vor Ort mit Meßgeräten.

 

Der direkte Nachbar war doch Herr Darsow, was war denn bei ihm noch von den 10 Schüssen zu hören, Herr Steffler?

Was schätzen Sie denn da so, ohne jede komplizierte Rechnung und ohne alle Tests mit Meßgeräten?

Welche Schüsse hörte er denn selber, oder haben Sie ihn denn schon selber danach fragen können?

Sie wären  nun dran, Herr Steffler, mit einer Antwort.

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Sehr geehrter Herr Rudolphi,

wenn Sie in Ihre Rechnung die Dicke der Wände,
die Dicke der Decke  und den Erdboden
einbeziehen, stimmen die 99% !

Ich habe von Kubikmetern gesprochen.

Sie haben lediglich die Fläche berechnet.

Blutiger Anfängerfehler !"

PS:
Andreas Darsow hat nichts gehört, weil er vermutlich 
am Tatmorgen die Fenster geschlossen und 
Öhrstöpsel drin hatte.

Das hat Dr. Mark Benecke vor Ort mit
einer Hifi~Anlage überprüft.

Die Häuser sind schalldicht
bei geschlossenen
Fenstern !

Im Übrigen werden Lautstärkemessungen
prinzipiell in db(A) oder db(C) angegeben.

Infraschall kann man nicht hören,
egal wie laut der ist !

Durch den Erdboden laufen
nur Infraschallwellen.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

 

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Ralfi schrieb:

wenn Sie in Ihre Rechnung die Dicke der Wände,
die Dicke der Decke  und den Erdboden
einbeziehen, stimmen die 99% !

Ich habe von Kubikmetern gesprochen.

Sie haben lediglich die Fläche berechnet.

Ich habe nur Ihre eigenen Angaben zur Grundlage einer ganz einfachen Rechnung genommen.
Sie müssen sich wirklich mal viel exakter ausdrücken. Aber was hat eine Kellertüre dann mit 20m³ Beton zu tun?
Ihre 99% sind Ihr völlig unbegründetes Phantasieprodukt, solange das nicht mal exakt nachgemessen wurde mit den 99%.
Das ist ein "Blutiger Anfängerfehler" !

"Andreas Darsow hat nichts gehört, weil er vermutlich 
am Tatmorgen die Fenster geschlossen und 
Öhrstöpsel drin hatte."

Lediglich eine Vermutung oder gar nur eine Schutzbehauptung.

"Das hat Dr. Mark Benecke vor Ort mit
einer Hifi~Anlage überprüft."

Hatte er denn da auch echte Vergleiche erzielen können, auch mit den gleichen Spitzen-Schallpegeln als Impulse, wie mit echten Schüssen? Ist aber doch sehr fraglich!

 

"Die Häuser sind schalldicht
bei geschlossenen
Fenstern !"

Kein Haus ist wirklich schalldicht, also das ist doch klar.

"Im Übrigen werden Lautstärkemessungen
prinzipiell in db(A) oder db(C) angegeben."

Habe ich denn irgendwann etwas dagegen ausgesagt? Ich sprach übrigens von Dämpfungen in Dezibel.

"Infraschall kann man nicht hören,
egal wie laut der ist !

Durch den Erdboden laufen
nur Infraschallwellen."

Darum geht es doch hier nicht, es geht bei Schüssen um vom Gehör wahrnehmbare Schallwellen oder auch um spürbare Erschütterungen bzw. noch um Körperschallübertragungen, die sind auch spürbar bei benachbarten Häusern, besonders bei Reihenhäusern wegen vorhandener Schallbrücken.

Und wenn Sie Ihre Hifi-Anlage mal voll aufdrehen und auch die Bässe dabei voll wummern lassen, das spüren auch Ihre direkten Nachbarn noch, besonders um 4 Uhr in der Nacht.

Als ich um diese Zeit im Keller einmal noch Holz hackte, beschwerte sich mein Nachbar am nächsten Tag, zwischen unseren Häusern sind aber 3m Abstand, das sind nämlich keine Reihenhäuser.

Originalton meines Nachbarn: "Das hat ja Schläge bei Ihnen getan!"

Besten Gruß

Günter Rudolphi (GR)

 

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Ausweislich der Ermittlungsakte bzgl. duch das BKA durchgeführter Versuche wurden Schussgeräusche (ungedämpft!) nicht im Nebenhaus gehört - soviel zu ihrer Theorie (warum auch immer sie so verzweifelt ein Fehlurteil zu verteidigen suchen)!

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Lieber Don Carlos,

Sie haben die Ermittlungsakte ?

Steht da drin welche Munition bei dem Doppelmord
von Babenhausen verwendet wurde ?

Die Information wird vom BKA nämlich bis heute
entgegen § 160 StPO geheim gehalten.

Laut dem Schußwaffenexperten Leopold Pfoser vom BKA
wurde ein praktisch unkaputtbarer PET~Schalldämpfer
aus dünnem Plastik verwand.

Herr Pfoser selbst hat den Lauf mit einem 20cm langen
Metallrohr verlängert.  Das BKA hat also eigentlich
ein Mini~Gewehr gebastelt und keinen Schalldämpfer.

Da das Urteil grob grundgesetzwirdig ist und 
auf getürkten Sachverständigengutachten 
und falschen Zeugnissen basiert,
ist es sofort aufzuheben.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Wenn Sie etwas zurückblättern wollen, hätten Sie doch lesen können, daß ich den im Urteil geschilderten Tathergang sinngemäß einen "Durchgang der Phantasie" nannte.

Zu den sog. "Messungen im Nebenhaus" erlaube ich mir noch folgende Anmerkung, da ich außerdem ebnfalls auf das Meßequipment bereits abgehoben hatte:

[17] Da sind nun richtige Meßtechniker am Zuge nach einer Wiederaufnahme, die m.E. auch über präzise Aufnehmer für Luftschall und Körperschall verfügen mit jeweils kurzen Anstiegszeiten selbstverständlich bzw. mit bekanntem Frequenzgang ab 0 Hertz, sowie mit angeschlossenen Speicheroszilloskopen zur genauen Analyse und Aufzeichnung der Amplituden von Impulsen über der Zeit bei einem echten Schuß, aber auch noch bei Einschlägen von Projektilen in Wände oder Türen oder weichen Zielen usw. usf. etc. pp.

Auch andere Meß-Methoden sind ebenfalls noch denkbar.

Nicht am Tage, sondern um ca. 04:00 Uhr in der Nacht müßte da dann m.E. im Tathaus der Familie Toll geschossen werden mit echten Einschlägen, wie sie auch der Spurenlage entsprechen. Eine möglichst genaue Rekonstruktion ist das Ziel mit genauen Daten zum Beweis, kein ungefähres Raten mehr, sondern dann mal echte Wissenschaft.

 

 

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Nachgang:

Wenn einer mit einer Hifi-Anlage Schüsse simulieren will, dann muß  sein ganzes Meßequipment natürlich auch auf den Prüfstand und seine ganze Methodik ebenfalls, echte Schüsse sind doch keine Schüsse vom Ton-Band!

Waren seine Meßgeräte übrigens auch alle Bauart-zugelassen und kalibriert gewesen, alles auch korrekt eingerichtet auf den Meßstellen und alles immer dokumentiert? So wie bei den Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr?

Juristen achten darauf bereits bei Bußgeldern, und hier geht es aber um Mord und versuchten Mord!

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2. wichtiger Nachgang noch:

Der Infraschall, von den Windrädern ausgehend mit seiner Ausbreitung durch die Luft, nicht durch den Boden, ist übrigens ja auch spürbar und inzwischen ein echtes Problem geworden.

Innerhalb der Gebäude kann sich Infraschall übrigens auch sehr gut ausbreiten, trotz einiger Maßnahmen gegen die höherfrequente Gehörschall-Ausbreitung.

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Sehr geehrter Herr Rudolphi,

warum hat Andreas Darsow nicht wie die anderen 4 Zeugen behauptet,
daß er zwei Schüsse gehört hat, wenn er der Täter ist ?

Der Täter weiß doch genau, was passiert ist !
(sog. Täterwissen!)

Anyway, es gibt keinen PET~Schalldämpfer,
der nur 8 von 10 Schüssen 
schalldämpft.

Es gibt auch keinen PET~Schalldämpfer,
der  10 oder mit Testschießen sogar
20 Schüsse unbeschadet aushält.

Ein Schalldämpfer wird mehrere hundert Grad heiß !

Bei diesen Temperaturen schmilzt
eine PET~Flasche aus dünnem
Plastik wie Butter in der
Sonne.
 

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Ralfi schrieb:

warum hat Andreas Darsow nicht wie die anderen 4 Zeugen behauptet,
daß er zwei Schüsse gehört hat, wenn er der Täter ist ?

Der Täter weiß doch genau, was passiert ist !
(sog. Täterwissen!)

Diese Fragen kann ich doch nicht für Herrn Darsow beantworten, werter Herr Steffler. Er hätte in der Verhandlung mal dazu ja auch reden können.

Eine Einlassung von ihm aber in der Art, er würde nachts alleine in einem angeblich so schalldichten Haus, in dem von den ermordeten Nachbarn auch kein Lärm aller Arten zu hören bzw. wahrzunehmen gewesen wäre, mit Ohrenstöpseln schlafen, die könnte man ihm aber beim besten Willen nicht abnehmen, weil das absurd ist, bzw. absolut unglaubwürdig.

Ralfi schrieb:

Anyway, es gibt keinen PET~Schalldämpfer,
der nur 8 von 10 Schüssen 
schalldämpft.

Es gibt auch keinen PET~Schalldämpfer,
der  10 oder mit Testschießen sogar
20 Schüsse unbeschadet aushält.

Ein Schalldämpfer wird mehrere hundert Grad heiß !

Bei diesen Temperaturen schmilzt
eine PET~Flasche aus dünnem
Plastik wie Butter in der
Sonne.

Sie brauchen diese alten Kamellen nicht mehr zu wiederholen. Jedenfalls sollte ein fachfremder Kriminalbiologe wie Dr. Mark Benecke bei Fragen der Akustik und des Körperschalls m.E. besser mal schweigen. Das war doch unprofessionell und er hatte auch sich keinen wirklichen Gefallen damit getan. Die Aktion mit RTL war ohne einen echten Wert.

Aber noch ein kleines PDF zur Einführung in diese Thematik, auch für den Kriminal-Biologen Herrn Dr. Mark Benecke zur Information:

Betke, K. & Remmers, H. (1998): Messung und Bewertung von tieffrequentem Schall

Besten Gruß und Herr Dr. Strate wird sich ja nun bald dazu mal äußern, wie er seinen Antrag zur Wiederaufnahme begründet hat.

Auch Volker Wagner wird diesen Antrag vermutlich mit Interesse lesen.

GR

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

nicht nur Andreas Darsow, sondern auch viele andere Menschen
schlafen mit Öhrstöpseln.  Andreas Darsow schläft sogar
im Knast mit Ö
hrstöpseln. 

Das hat Andreas Darsow bei der Polizei angegeben
und wurde von seiner Ehefrau bestätigt.

Aber selbst wenn Andreas Darsow nur die Fenster geschlossen und 
im Tiefschlaf gewesen wäre, hätte Andreas Darsow
2 Schüsse nicht bewußt wahrnehmen können.

Erinnerlicherweise wohnen in Babenhausen ja nicht 
nicht nur die 4 Zeugen, sondern viel mehr 
Menschen.

PS:
Ich habe am 17.04.2009 morgens um 4 Uhr 
auch keine Schüsse gehört.

Gut, Babenhausen ist ziemlich
weit weg von Offenbach !

Es wurden von mir am Tatort auch
keine DNA~Spuren gefunden.

Ich weiß aber aus sicherer Quelle, daß Klaus Toll
Freitag morgens regelmäßig um ca. 4 Uhr 
mit dem Auto die Darmstädter Straße  
hoch nach Münster gefahren ist.

Aber nicht zum Joggen !

Im Übrigen ist das LG Darmstadt nicht 
für die Wiederaufnahme zuständig.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Ralfi schrieb:

... nicht nur Andreas Darsow, sondern auch viele andere Menschen
schlafen mit Öhrstöpseln.  Andreas Darsow schläft sogar
im Knast mit Ö
hrstöpseln. 

Das hat Andreas Darsow bei der Polizei angegeben
und wurde von seiner Ehefrau bestätigt.

Gibt es denn dafür auch unabhängige Zeugen  für die Zeit vor der Tat?

Ralfi schrieb:

Aber selbst wenn Andreas Darsow nur die Fenster geschlossen und 
im Tiefschlaf gewesen wäre, hätte Andreas Darsow
2 Schüsse nicht bewußt wahrnehmen können.

Erinnerlicherweise wohnen in Babenhausen ja nicht 
nicht nur die 4 Zeugen, sondern viel mehr 
Menschen.

Als direkter Nachbar ist es m.E. sehr unwahrscheinlich, daß er aber keinen einzigen der 10 Schüsse und auch nicht die Einschläge bemerkt haben will bzw. vom ganzen Tat-Geschehen und mit der schwer verletzten Tochter dort in wenigen Metern Abstand überhaupt nichts mitbekommen haben will, was ich mal als seine Einlassung dazu voraussetze.

Ralfi schrieb:

PS:
Ich habe am 17.04.2009 morgens um 4 Uhr 
auch keine Schüsse gehört.

Gut, Babenhausen ist ziemlich
weit weg von Offenbach !

Es wurden von mir am Tatort auch
keine DNA~Spuren gefunden.

Ich weiß aber aus sicherer Quelle, daß Klaus Toll
Freitag morgens regelmäßig um ca. 4 Uhr 
mit dem Auto die Darmstädter Straße  
hoch nach Münster gefahren ist.

Aber nicht zum Joggen !

Was soll das beweisen?

Ralfi schrieb:

Im Übrigen ist das LG Darmstadt nicht 
für die Wiederaufnahme zuständig.

Das ist mir natürlich bekannt, daß das dann woanders verhandelt würde, damals aber von Volker Wagner am LG Darmstadt und der OStA Reinhardt vertrat m.W. die Anklage damals.

Werter Herr Steffler, da in meiner früheren Einheit der Aufklärenden Artillerie mit Licht, Schall und Radar ja alles auf dem Gefechtsfeld beobachtet und eingemessen wurde und auch das Wetter mit Ballons beobachtet wurde für das genaue Schießen über große Distanzen, bin ich da etwas vertraut mit diesen Sachen. Ich höre übrigens räumlich mit zwei Ohren noch und kann daher auch Geräusche orten, Erschütterungen spüre ich außerdem noch gut mit meinen 68 Jahren.

Die echten und professionellen Gutachter aber wären in einem neuen Verfahren nach einer Wiederaufnahme nun am Zuge.

Besten Gruß

GR

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

ich habe über Schallmessungen
meine Diplomarbeit gemacht !

Mein Prof. hat an der FH Frankfurt Vorlesungen
über Akustik und Meßtechnik gehalten.

Ich habe sogar ein Buch geschrieben
über Schall~ und Lichtwellen !

Die Geschwindigkeit von Schallwellen 
und Lichtwellen ist nicht konstant,
sondern stark frequenz~ und
materialabhängig !

Hauswände stellen für Schallwellen
einen Tiefpaßfilter dar.

Das heißt, nur tiefe Frequenzen können
-soweit überhaupt- Hauswände
passieren.

Knallgeräusche haben aber einen hohen 
Energieanteil im Hochfrequenzbereich !

Infraschall können Menschen nicht hören,
sondern nur fühlen.

PS:
Warum sind denn Petra Toll und Astrid Toll
nach Ihrer Theorie durch die Schüsse
nicht aufgewacht ?

Beide waren sogar im selben Haus !

Und Petra Toll hat ausweislich ohne
Ohrstöpsel geschlafen !

Steht alles im Urteil !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Ralfi schrieb:

ich habe über Schallmessungen
meine Diplomarbeit gemacht !

Mein Prof. hat an der FH Frankfurt Vorlesungen
über Akustik und Meßtechnik gehalten.

Ich habe sogar ein Buch geschrieben
über Schall~ und Lichtwellen !

Die Geschwindigkeit von Schallwellen 
und Lichtwellen ist nicht konstant,
sondern stark frequenz~ und
materialabhängig !

Hauswände stellen für Schallwellen
einen Tiefpaßfilter dar.

Das heißt, nur tiefe Frequenzen können
-soweit überhaupt- Hauswände
passieren.

Knallgeräusche haben aber einen hohen 
Energieanteil im Hochfrequenzbereich !

Infraschall können Menschen nicht hören,
sondern nur fühlen.

Sehr geehrter Herr Steffler,

Sie sind offensichtlich kein vereidigter und / oder öffentlich bestellter und / oder am Gericht zugelassener Gutachter, eine Diplomarbeit an einer FH reicht da eben nicht aus.

Tiefpaßfilter gibt es ja viele, und mit deren Theorie und Praxis bin ich ja einigermaßen vertraut. Sie meinten vermutlich einen passiven Tiefpaß erster Ordnung bei Hauswänden, aber ein Haus besteht eben nicht nur aus Hauswänden und auch Stoßwellen oder auch Impulse sind da schon auch noch zu beachten und ebenso die Materialien und Dicken der Wände, Decken, Fenster, Türen, Lüftungen, Schornsteine usw. und auch alle Schallbrücken sind ebenfalls zu beachten.

Über die Schall- und die Lichtgeschwindigkeiten in Medien brauche ich wirklich keine Aufklärung.

Ralfi schrieb:

Warum sind denn Petra Toll und Astrid Toll
nach Ihrer Theorie durch die Schüsse
nicht aufgewacht ?

Beide waren sogar im selben Haus !

Und Petra Toll hat ausweislich ohne
Ohrstöpsel geschlafen !

Diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten, da ich keine Theorien oder Spekulationen dazu mache.

Besten Gruß, ich mache aber nun eine längere Pause für einige Tage

GR

 

Nachgang: Ich bin weder von der Schuld, noch von der Unschuld von Herrn Darsow überzeugt, das beurteilen ja Richter nach einer HV, wenn ein unschuldiger Angeklagter aber unbedingt schweigen will in einer HV, ist das sein Recht.

Ob das gut für ihn aber ist, das ist eine andere Frage.
 

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

Ihre Theorie, eigentlich hätten Petra Toll und Astrid Toll
und auch Andreas Darsow die Schüsse im Keller
hören müssen, läßt sich 
nicht halten.

Überdies hat der BKA Schußwaffenexperte Pfoser seine 
Testpistole nach eigenen Angaben mit 
einem  20cm langen Metallrohr
verlängert.

Hierfür hat Herr Pfoser vom BKA auf den Lauf
seiner Testpistole ein Gewinde
schneiden lassen.

Dadurch wurde der Schalldruck und die
Mündigungsgeschwindigkeit erhöht
und nicht verringert.

Der Mündungsknall wurde so im Testlabor
des BKA noch lauter.

Die Behauptung laut Urteil, die Staatsanwaltschaft Darmstadt
wüßte nicht, wo Leopold Pfoser die 10 Schußtests gemacht habe,
war also gelogen. Gelogen ist auch, daß die Firma Aumann
eine statische Class A IP~Adresse hat.

Die angeblichen Protokolleinträge
im Domain Controller sind auch
frei erfunden.

Das Urteil des LG Darmstadt ist grob grundgestzwidrig,
weil es auf getürkten Sachverständigengutachten 
und gefälschten Zeugnissen basiert.

Laut Richtereid ist das Gericht zur Wahrheit 
und Gerechtigkeit verpflichtet.

Und ja, ich bin unabhängiger Unternehmens~Berater.
Ich mach' auch für die Staatsanwaltschaft Darmstadt 
kein getürktes Sachverständigengutachten.

Am Ende kommt die Wahrheit ja doch raus !

Gottes Mühlen mahlen langsam.

Im Übrigen hat gemäß Art. 103 GG
jedermann Recht auf Gehör !

PS:
Die Aussage zu verweigern, war die 
Idee der Rechtsanwälte.

Angeblich wird einem bei Gericht jedes Wort
im Mund rumgedreht !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Ralfi schrieb:

Ihre Theorie, eigentlich hätten Petra Toll und Astrid Toll
und auch Andreas Darsow die Schüsse im Keller
hören müssen, läßt sich 
nicht halten.

Sie haben nur Probleme mit der Wahrnehmung, Herr Steffler, denn ich habe keine Theorie vorgetragen, die sich nur auf das Hören bei Herrn Darsow stützte.

Er hätte m.E. das ganze Tatgeschehen aber mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit bemerken müssen.

Es gibt keine sicheren Erkenntnisse außerdem, daß auch bei der Familie Toll davon nichts bemerkt wurde, denn das wäre m.E. auch unwahrscheinlich.

Ende der Durchsage.

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

ich weiß, Sie haben Ihr Abitur
in Bayern gemacht.

Nachdem Sie statt Volumen lediglich Flächen
berechnet und verglichen haben, machen
Sie jetzt mit Wahrscheinlichkeits~
rechnung weiter.

Was ist ziemlich Wahrscheinlich ?

10%, 50%, 90 % ?

Herr Andreas Darsow lag zum Tatzeitpunkt nach eigener
Aussage mit Ohrstöpseln wie üblich im Bett
und schlief tief und fest.

In diesem Zustand konnte er keine kurzen
Knallgeräusche bewußt hören und
als Schüsse identifizieren.

Bis Samstag Nachmittag hat niemand etwas von
dem Doppelmord bemerkt und die Polizei
verständigt.

Nicht mal der Fahrer der Behindertenwerkstatt,
obwohl dieser Astrid Toll hätte Freitag 
morgens abholen und nachmittags 
absetzen müssen.

Daß niemand am Freitag morgen die Polizei verständigt hat,
war extrem unwahrscheinlich !

Unfaßbares Glück für die wahren Täter!

PS:
Bei Ihren Flächenberechnungen haben Sie nicht berücksichtigt,
daß die Kellerwände freilich auch unter dem Boden liegen.

Im Erdboden breiten sich nur nicht hörbare
Infraschallwellen aus.

Wenn man das Ohr an die Kellertür legt, 
kann man bestimmt Schüsse
im Keller dumpf hören.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Ralfi schrieb:

Nachdem Sie statt Volumen lediglich Flächen
berechnet und verglichen haben, machen
Sie jetzt mit Wahrscheinlichkeits~
rechnung weiter.

Weder da Eine noch das Andere ist hier wirklich zielführend, sondern nur wirklich exakte Messungen mit wissenschaftlicher Methodik!

"Was ist ziemlich Wahrscheinlich ?"

Das ergeben nur exakte Messungen, wenn Herr Darsow auch bei einer Wiederaufnahme weiter schweigt, so wie bisher. Aber ihn würde ich dann mal ausgiebig medizinisch untersuchen lassen, um auch noch Daten für seine Hörfähigkeit und auch seine andere Sensorik nun noch zu erhalten.

"Herr Andreas Darsow lag zum Tatzeitpunkt nach eigener
Aussage mit Ohrstöpseln wie üblich im Bett
und schlief tief und fest.

In diesem Zustand konnte er keine kurzen
Knallgeräusche bewußt hören und
als Schüsse identifizieren."

Siehe oben.

"Bis Samstag Nachmittag hat niemand etwas von
dem Doppelmord bemerkt und die Polizei
verständigt.

Nicht mal der Fahrer der Behindertenwerkstatt,
obwohl dieser Astrid Toll hätte Freitag 
morgens abholen und nachmittags 
absetzen müssen.

Daß niemand am Freitag morgen die Polizei verständigt hat,
war extrem unwahrscheinlich !

Unfaßbares Glück für die wahren Täter!"

Einer davon könnte ja auch der Herr Darsow gewesen sein, das ist ja nicht auszuschließen.

Da hören also mehrere Leute laute Schüsse um 04:00 in der Nacht und gehen der Sache nicht nach und rufen auch nicht bei der Polizei an. Wirklich unfaßbar!

 

 

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Nachgang, wie ich mir exakte Messungen zur Tat-Rekonstruktion vorstelle:

"[17] Da sind nun richtige Meßtechniker am Zuge nach einer Wiederaufnahme, die m.E. auch über präzise Aufnehmer für Luftschall und Körperschall verfügen mit jeweils kurzen Anstiegszeiten selbstverständlich bzw. mit bekanntem Frequenzgang ab 0 Hertz, sowie mit angeschlossenen Speicheroszilloskopen zur genauen Analyse und Aufzeichnung der Amplituden von Impulsen über der Zeit bei einem echten Schuß, aber auch noch bei Einschlägen von Projektilen in Wände oder Türen oder weichen Zielen usw. usf. etc. pp.

Auch andere Meß-Methoden sind ebenfalls noch denkbar.

Nicht am Tage, sondern um ca. 04:00 Uhr in der Nacht müßte da dann m.E. im Tathaus der Familie Toll geschossen werden mit echten Einschlägen, wie sie auch der Spurenlage entsprechen. Eine möglichst genaue Rekonstruktion ist das Ziel mit genauen Daten zum Beweis, kein ungefähres Raten mehr, sondern dann mal echte Wissenschaft."

Jou werkli ......

 

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Und wenn Herr Darsow endlich mal aussagt, ihn aber auch noch genau befragen zu allen relevanten Fragen, das ist ja wohl klar.

Aber dann auch ausgiebig, sehr geehrte Damen und Herren Richter und Staatsanwälte, alles muß da auf den Prüfstand gestellt werden .......

 

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Auch die Rechts-Medizin kann heute viel messen, die braucht nicht nur verbale Aussagen, Herr Dr. Strate kennt außerdem ja alle Varianten des Strafrechts, neben der Täterschaft und der Mittäterschaft z.B. auch Anstiftung und Beihilfe und auch den dolus eventualis ebenfalls. So ein guter Anwalt braucht doch ebenbürtige Kontrahenten auf der anderen Seite im Gerichtssaal.

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Sehr geehrter Herr Rudoplhi,

die erste Erklärung der Verteidigung ist 
technisch grober Unsinn, also 
inhaltlich falsch.

Die angebliche Tatwaffe war keine uralte
verrostete Zimmerflak aus dem
Zweiten Weltkrieg.
(auch bekannt als Donnerhall!)

Das wär Täterwissen !

Die Tatmunition hat keine Geschwindigkeitstoleranz
im Bereich 300 bis 580 m/sec.

300m/sec wäre Unterschallmunition !

Von der Firma Aumann aus wurde auch nicht
auf die Bauanleitung zugegriffen. Die 
Firma Aumann hat keine statische
Class A IP-Adresse.

Diesbezügliche Sachverständigengutachten 
sind ganz großer Quatsch.

Auf den PCs war auch kein
Service Pack 2 installiert.

Offenbar wird der Verteidigung und Presse
Auskunft über die Tatmunition
verweigert.

Das ist grob grundgesetzwidrig !

Meine Recherchen ergaben:

9mm~Überschallmunition der Marke PMC Bronze,
115 oder 124 Grain, FMJ.

Die Schüsse auf Petra und Astrid Toll wurden
aus nächster Nähe abgefeuert. 

Diese aufgesetzten Schüsse sind 
nicht laut, weil sie im Mordopfer
sofort schallgedämpft
werden.

Plastiksplitter wurden in den Wunden der 
Mordopfer nicht gefunden.

Das ist laut Doktorarbeit des Rechtsmediziners
Dr. Wacker technisch völlig unmöglich.

Es sein denn, man verlängert wie der Schußwaffenexperte 
Leopold Pfoser vom BKA den Pistoenlauf um 20cm
mit einem Metallrohr und hält sich mit beiden
Händen die Ohren zu ! 

Dann hat man aber keine Hand mehr frei
zum Schießen.

Leopold Pfoser hat sein Abi bestimmt
auch in Bayern gemacht.

 

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Bei den von anderen Leuten gehörten Schüssen außerhalb des Gebäudes hat es Einschläge gegeben, wie Sie ja selber schreiben, Herr Steffler, in Ihrem sog. "Gegengutachten" vom 12.03.2016 an das LG Kassel.

Und mit Schreiben vom 12.12.2017 an das LG Kassel mit Ihrer sog. "Gegenerklärung" wiederholen Sie das auch inhaltlich (Schuß durch eine Klotür mit Abpraller an einer Wandfließe) und wollen auch 25.000 Euro sogar noch eintreiben für Ihre Bemühungen. Sehr bemerkenswerte Dokumente übrigens, die ich jedem Juristen oder anderen Interessierten zum Lesen anempfehle.

Ich habe aber keine Kenntnisse zum Abitur von Herrn Poser, aber meines ist in den Akten des Darmstädter Amtsgerichts als Kopie seit längerer Zeit schon.

Nur habe ich es überhaupt nicht nötig, damit auch kräftig anzugeben, denn das ist nicht so mein Stil.

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Sorry, der Herr vom BKA heißt ja Leopold Pfoser, und dafür entschuldige ich mich natürlich bei Ihm.

Das mit den "aufgesetzten Schüssen auf Petra und Astrid Toll", ist das schon Täterwissen von Ihnen?

Übrigens, wie waren die Temperaturen und die Luftfeuchtigkeit und auch der Luftdruck im Tathaus und außerhalb am Tattag, die Ihren eigenen Angaben zur Schallgeschwindigkeit zugrunde lagen?

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Sehr geehrter Herr Rudoplhi, 

Sie sind nicht der erste Bayer, der behauptet, daß das bayrische Abitur
das schwerste Abitur im ganzen Land ist. Sie haben hiefür 
sogar die PISA~Studie rangezogen.

Wenn man überlegt, welche Sprachhürden bayrische Abiturienten
zum Hochdeutsch überwinden müssen, ist das 
leicht nachvollziehbar.

Und Hochdeutsch ist nunmal Amtssprache
in Deutschland, auch wenn's schwer fällt !

In dem 294seitigen Quatsch~Urteil des LG Darmstadt
habe ich weit über 500 Rechtschreib~ und
Gramatikfehler gefunden.

So viele Fehler sind mir in noch keinem
echten technischen Bericht
aufgefallen.

Fakten, Daten und Zeugnisse
wurden vorsätzlich verfälscht
und umdatiert.

Warum ?

Die 25.000,- Euro im Doppelmordfall von Babenhausen und die
50.000 Euro im Mordfall Malina Klaar wurden 
öffentlich ausgeschrieben.

In beiden Fällen habe ich dem BGH diesbezüglich 
meine Sachverständigengutachten vorgelegt,
die rasch zum Erfolg führten.

Ich habe den Behörden bei Ihrer
aufwendigen Suche 
Millionen gespart.

Daß der Schütze -Klaus Tolls Mörder- beim ersten Schuß nicht in 
absoluter Dunkelheit lauerte, beweist allein die Tatsache, 
daß Klaus Toll seine Hand in Schußrichtung erhob.

Klaus Toll hat die Tatwaffe folglich 
bereits beim ersten 
Schuß genau
gesehen.

Die Trefferquote von 90% impliziert, daß alle Schüsse 
aus nächster Nähe abgefeuert wurden.

So eine Trefferquote haben nicht mal 
Agenten des CIA.

Steht alles im Urteil !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Sehr geehrter Herr Steffler, Sie müssen doch auch die Gerichtswege noch kennen, auch wer zum Beispiel Beweisanträge stellen kann, und wer eben nicht, und auf alle anderen Details des Verfahrenrechts in Strafprozessen ebenso genau achten.

Ein Urteil bedarf gemäß StPO § 275 (2)  außerdem doch nicht der Unterschrift der Schöffen (Zitat), was Sie selber aber monierten:

(2) Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben. Ist ein Richter verhindert, seine Unterschrift beizufügen, so wird dies unter der Angabe des Verhinderungsgrundes von dem Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung von dem ältesten beisitzenden Richter unter dem Urteil vermerkt. Der Unterschrift der Schöffen bedarf es nicht.

Herrn Volker Wagner, oder der Geschäftsstelle der 11. Großen Strafkammer, aber viele Rechtschreibfehler (oder Grammatikfehler) vorzuwerfen, das erscheint mir da doch völlig irrelevant zu sein.

Sie selber hatten außerdem noch von einem Einschlag eines Projektils in einer Kellerwand geschrieben, also gab es doch Einschläge, die m.E. bemerkt werdem mußten im Nachbarhaus bei Herrn Darsow, zumal Herr Toll doch ein Büro hatte, das sicher auch Fenster und vielleicht noch Türen nach draußen hatte, dazu muß man das Haus aber genauer kennen. Das Haus hat ja auch eine Haustüre und eine Souterraintüre gehabt, da kann auch mehr Schall nach außen dringen, auch noch über das Dach selber, das in der Regel eine geringe Dämpfung für Schall hat.

Ihre eigenen Schreiben sind außerdem nicht schlüssig und außerdem sowieso unbeachtlich vom LG Kassel.

Das Herumirren der angeschossenen Tochter aber ebenfalls nicht zu bemerken von Herrn Darsow, das verwundert mich doch sehr, wenn er doch zuhause war nach seiner eigenen Version.

Die Familie Toll war vielleicht nicht die angenehmste Nachbarschaft in dieser Straße in Babenhausen und von vielen anderen, auch weiter noch entfernteren Nachbarn vermutlich ebenfalls nicht sehr hoch geschätzt, denken Sie mal vielleicht darüber noch etwas intensiver nach zum Verständnis.

Übrigens wurde die Walther Pistole P 38 und ihre Nachfolger von vielen Firmen gebaut, auch noch von Mauser, eine Mauser C96 aber ist völlig anders. Alte Pistolen können doch bestens auch wieder schußfähig gemacht werden, da gibt es doch dann keinerlei Rostabrieb bei der Schußabgabe.

Siehe http://www.waffensammler-kuratorium.de/P38/p38ge.html

Diese alten Pistolen finden Haushaltsauflöser übrigens auch noch häufiger, wenn alte Soldatenhaushalte (oder andere) aufgelöst werden, illegale Pistolen dieser Art gibt es außerdem noch viele davon, in Babenhausen sicher auch.

Siehe http://www.lexikon-der-wehrmacht.de/Kasernen/Wehrkreis09/KasernenBabenha...

Später waren die US-Amerikaner dort.

Ansonsten steht der 11. Mai ja bald an und bis dahin kann und werde ich also abwarten, was weiter nun beantragt wird von Dr. Strate und Kollegen in dieser Sache. Warten Sie doch einfach mit mir nun ruhig ab und damit ist für mich nun definitiv hier Pause, weil ich anderes noch zu tun habe und den anderen Blogteilnehmern geht es vermutlich doch ganz ähnlich.

Schönes Wochenende (und hoch die Hände) ......

GR

Ich finde aber meine Fehler meistens doch immer selber noch:

  .... Details des Verfahrensrechts .....

.... bemerkt werden mußten ....

Danke "Rudolphi" für Ihre Hymne auf den Rechtsstaat - in Deutschland macht die Justiz eben per se keine Fehler...

Schön, dass Sie gezeigt haben, wie wild Sie bzgl. unzähliger Altwaffen, die ständig in unseren Landen vagabundieren, spekulieren können. Und damit versuchen nachzureichen, was Aufgabe des LG Darmstadt gewesen wäre, nämlich Herrn Darsow zu überführen, bevor er verurteilt wird. Kläglich scheitern Sie als Apologet des Justizstaates!

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Sehr geehrter Herr Rudolphi,

jetzt geht es mit Deutsch~Französisch weiter. 

Mon Dieu ! Mein Gott Walther! 

Wissen Sie überhaupt,  was eine Souterraintür  ist ?

"Souterrain" heißt übersetzt "unterirdisch" !

Das Büro von Klaus Toll war in seinem
ausgebauten Keller, und zwar unter
dem Erdgeshoß.

Deshalb hat Petra Toll die 6 Schüsse
im Keller nicht gehört.

Ein "Keller" und  ein "Souterrain"
sind nicht das gleiche !

Ganz großer Irrtum !

Das ist kein Rechtschreib~ oder Grammatikfehler,
sondern inhaltlich grob falsch ! 

Es mag sein, daß es Immobilenmakler gibt,
die eine Kellerwohnung als "Soutterain" 
anbieten, weil sich das schöner 
anhört.

Frauen neigen dazu, eher
"Souterrain" zu sagen.

Vor § 275 StPO muß § 263 StPO
berücksichtigt werden.
(Abstimmung)

Für eine Verurteilung ist eine 2/3~Mehrheit notwendig.
Unterschrieben ist das Urteil lediglich von 
3 Richtern mit absoluter Mehrheit.

Im Rahmen einer Revision durch den BGH waren 
die Unterschriften und das Abstimmungsergebnis 
genau zu überprüfen.

Laut Thomas Fischer war der BGH seinerzeits gnadenlos
überlastet und hat keine echte Revision durchgeführt.

Das war ein grober Verstoß gegen Art. 103 GG !

Hätte beispielsweise ein Schöffe dem Urteil im Rahmen der Recvision
nicht zugestimmt, hätte der BGH zumindest
nachfragen müssen, warum !

Für den Fall eines Freispruchs gilt die einfache Mehrheit.
3 von 5 Richtern reichen für einen Freispruch.

Bei einem Freispruch müssen die Schöffen
nicht unterschreiben. 

Alles andere wäre grundgesetzwidrig, weil ein 
Schöffe das gleiche Stimmrecht hat,
wie ein Berufsrichter.

Es gilt der römische Rechtsgrundsatz "in dubio pro reo"
"Im Zweifel für den Angeklagte" !

PS:
Am 17.04.2009 um 4 Uhr war es vor dem ersten Schuß
im Keller des Klaus Toll ca. +7°C kalt.

Die Luft war sehr trocken und bestand aus
78% Stickstoff, 21% Sauerstoff und 
1% Argon !

CO2 ist in Babenhäuserner Luft
praktisch nicht enthalten.

0,03% = 0,0%

Deshalb ist CO2 auch kein Treibhausgas,
zumal CO2 schwerer ist als Luft !

CO2 und H20 -> Kohlensäure und
ist sogar viel schwerer als Luft.
(Rosenwasser)

Diesbezügliche CO2~Gesetze wie die zur brandgefährlichen
Hausdämmung mit verklebten Styropor~Platten
sind ganz großer Quatsch und Unsinn !

Styropor besteht nämlich aus ÖL, das 
schnell lichterloh brennt.

Der Chef von der frankfurter Feuerwehr 
hat schon vor diesen unlöschbaren
Bränden vor Jahren gewarnt.

Die CO2~Gesetze sind also grundgestzwidrig,
weil lebensgefährlich und
gesundheitsschädlich. 

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions 
63069 Offenbach am Main

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Ralfi schrieb:

Wissen Sie überhaupt,  was eine Souterraintür  ist ?

"Souterrain" heißt übersetzt "unterirdisch" !

Das Büro von Klaus Toll war in seinem
ausgebauten Keller, und zwar unter
dem Erdgeshoß.

Zitat:

"An einem frühen Aprilmorgen 2009 wird der 62 Jahre alte Immobilienmakler beim Heraustragen eines Müllsacks vorm Souterraineingang seines Reihenhauses mit sechs Schüssen niedergestreckt und stirbt."

(Hervorhebung durch Fettung von mir)

Quelle: https://www.doppelmord-babenhausen.de/Zeitschrift-Tatzeit.htm

 

Damit es jeder selber lesen kann, sechs Schüsse außerhalb des Hauses laut der o.g. Quelle, den "Souterraineingang" bezeichnete ich als "Souterraintüre" in meinem grenzenlosen Unwissen ohne eine Tatortbesichtigung.

Werde also doch noch mal selber hinfahren müssen, um detaillierte Photos von allen Seiten und allen Nachbarn dieser Straße ebenfalls noch zu machen bis zum 11. Mai 2018.

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

Zitat: Urteil Seite 22 (24)
---------------

"Dabei zog er diese zu, so dass die [Souterrain-] Tür in ihr Schloss fiel,
bevor er unvermittelt vier weitere Schüsse
auf Klaus Toll abfeuerte."

Laut Urteil wurde die Keller~Tür nach dem zweiten Schuß
von Klaus Tolls Mörder geschlossen, weil die ersten
beiden Schüsse extrem laut waren.

Der vorsitzende Richter Wagner ging in seiner mündlichen Urteilsbegründung
folglich von einem völlig unsinnigen Tatgeschehen aus, nämlich daß
auf Klaus Toll außerhalb seines Kellers 6mal
geschossen wurde. 

Bei den schweren Verletzungen hätte es Klaus Toll nie die Kellertreppe
herunter bis zur Toilettentür geschafft.

Und ein PET~Schalldämpfer, der nur 2 von 6 Schüssen schalldämpft,
ist technisch freilich ohnehin völlig unmöglich.

Die 4 weiteren Schüsse wurden alleine durch
die schwere Kellertür und die Kellerwände
schallgedämpft.

Im Erdboden breiten sich nur nicht hörbare 
Infraschallwellen aus.
 

MfG
Dipl-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Sehr geehrter Herr Rudoplhi,

von der Zeitschrift "tatzeit" bekomme
ich auch noch 10.000 Euro !

-Zitat-
Es passiere selten, dass eine „so unvorstellbare Tat“ nur anhand von Indizien aufgeklärt werden müsse,
sagt Wagner und schildert in seiner 90-minütigen Urteilsbegründung zunächst genau den Hergang
des Verbrechens: An einem frühen Aprilmorgen 2009 wird der 62 Jahre alte Immobilienmakler
beim Heraustragen eines Müllsacks vorm Souterraineingang seines Reihenhauses
mit sechs Schüssen niedergestreckt und stirbt. Er hatte noch versucht,
die Kugeln mit seinen Händen abzuwehren. Der Täter geht ins Haus
und tötet die im ersten Stock schlafende Ehefrau
mit zwei Kugeln in den Kopf.

„Sie wurde nicht mal wach“, sagt Wagner.

So kann's auf keinen Fall gewesen sein,
weil 5 Patronenhülsen im Keller
gelegen haben.

Tja, und von den 6 Schuß haben 4 Zeugen
nur 2 gehört.

Bei diesen 2 Schuß stand 
die Kellertür garantiert
offen !

MfG
Dipl-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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