Nach Mollath und Peggy ein weiteres Fehlurteil? - Der Doppelmord in Babenhausen

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 12.04.2014
Rechtsgebiete: StrafrechtStrafverfahrensrecht3741|363917 Aufrufe

Die Strafjustiz ist in jüngster Zeit nicht nur, aber vorallem durch den Fall Mollath und durch das in dieser Woche begonnene Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy stark ins Gerede gekommen. Und schon gerät ein weiterer Fall wegen eines möglicherweise falschen Indizienurteils in den Fokus der Öffentlichkeit .

Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn wurde Andreas D. vom Landgericht Darmstadt im Juli 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Verurteilte leugnet die Tat, seine Frau kämpft gemeinsam mit ihm Aufopferung voll um die Wiederaufnahme.

Zwischenzeitlich greifen die Medien auch diesen Fall auf. Es zeigen sich erhebliche Ungereimtheiten, die hoffentlich bald aufgeklärt werden können.

Das ZDF berichtete in der Serie 37 Grad:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein-Moerder?bc=sts;stt&flash=off

Zur Homepage der Ehefrau mit dem Urteil zum Download: 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm

Medienberichte:

www.google.com/search?q=Doppelmord+in+Babenhausen

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3741 Kommentare

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Sie loten langsam die Grenzen des Irrsinns aus. Das Urteil unterschreiben in der Regel nur die Berufsrichter und nie die Schöffen, dass das so geht steht in § 275 Abs. 2 S. 3 StPO.

Der BGH prüft die Abstimmungsverhältnisse NIEMALS, weil die Richter und Schöffen dem Beratungsgeheimnis nach  43 DRiG unterliegen und das Abstimmungsverhalten niemals im Urteil oder dem Protokoll steht. Deshalb heißt es auch für jeden StPO-Unbedarften, dass das Urteil "nach geheimer Beratung" ergeht.  Kennt der unbedarfte Zuschauer auch aus dem Fernsehen bei den US-Urteilen: die Jury spricht schuldig oder frei, wer wie abgestimmt hat bleibt unbekannt.

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Lieber Gast,

das Absimmungsergebnis ist in einer
Demokratie keine Geheimsache.

Ebenso kann die Andreas Darsow zur Last gelegte 
Tatmunition keine Geheimsache sein.

Schließlich führte der getürkte Schmauchspurenvergleich
des BKA zur Verurteilung des Andreas Darsow.

Im Übrigen ist das Türken von Sachverständigengutachten 
und das Fälschen von Zeugnissen strafbar.
(Schwerer Prozeßbetrug!)

Laut Gutachten des Dr. Roman Bux schloß Klaus Tolls
Mörder nach dem 2. Schuß, die Kellertür.
(siehe Seite 22 ~ Urtei vom 19.07.2009)

Aufgrund der zwei ersten extrem lauten Schüsse 
waren 4 Zeugen am Tatmorgen aufgeschreckt.

Ein praktisch unkaputtbarer PET~Schalldämpfer aus 
dünnem Plastik wurde bei dem Doppelmord 
nicht verdendet.

Das ist technisch und sogar physikalisch
völlig unmöglich.

Ein PET~Schalldämpfer zersplittert bei 9mm~Überschallmunition
nach zwei bis 3 Schüssen in tausend Einzelteile.

Das ist Fakt !

PS:
Der Chefermittler der AG Bosporus Wolfgang Geier hat 
sowohl im Mordfall Peggy Knobloch als auch im 
Doppelmordfall von Babenhausen 
mitgemischt.

Das 294seitige Quatsch~Urteil mit über 500 Rechtschreib~ 
und Grammatikfehler hat das Niveau eines Mickey
Maus Heftes und ist grob grundgesetzwidrig.

Auf Basis von Quatsch und Unsinn darf man niemanden
zu einer lebenslange Haft verurteilen
in einer Demokratie.

MfG
Dipl-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Die 25.000,- Euro im Doppelmordfall von Babenhausen und die 50.000 Euro im Mordfall Malina Klaar wurden öffentlich ausgeschrieben. In beiden Fällen habe ich dem BGH diesbezüglich meine Sachverständigengutachten vorgelegt, die rasch zum Erfolg führten.

Der BGH hatte im Doppelmordfall von Babenhausen die Revision abgelehnt, bei Malina Klaar handelte es sich offenbar um keinen Mordfall, sondern um einen Unglücksfall, so dass die Sache nicht an den BGH ging.

https://www.merkur.de/lokales/fuerstenfeldbruck/fuerstenfeldbruck/malina-klaar-gutachten-liegt-vor-wir-wissen-sehr-viele-dinge-7962904.html

Von einem Erfolg von Stefflers angeblich dem BGH vorgelegten "Sachverständigengutachten" kann also nicht die Rede in beiden Fällen sein.

Also auch nur ein zweifacher, sogar grotesker und bizarrer Steffler-Fake.

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Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg,

die Genealstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat gemäß Art. 103 GG sowie § 160 StPO
nach Strafanzeige wegem schwerem Prozeßbetrug keinen Anspruch darauf, jahrelang 
darauf zu warten, daß der bekannt Strafverteidiger Dr. Strate 
pro bono einen Wiederaufnahmeantrag stellt, zumal das BKA
Auskunft über die verwendte Tatmunition verweigert.

PMC Bronze, 9mm Überschallmunition, (FMJ) !

Chefermittler war sowohl im Mordfall Peggy Knobloch
als auch im Doppelmordfall von Babenhausen 
Wolfgang Geier. 

Die BKA Schußwaffenexperten Ruprecht Nennstiel und 
Leopold Pfoser ermitelten im Rahen der
Döner~Morde (Später NSU~Morde) 
in Richtung Schweiz.

Die angeblichen Zugriffe von der Firma Aumann aus, 
auf die Bauanleitung für einen Schalldämpfer
unter "http://silencer.ch" sind frei
erfunden.

Die Firma Aumann hat keine statische Class A IP-Adresse !
Die im Urteil angegebene IP-Adresse ist dynamisch 
und unbezahlbar. Theoretisch kann die IP-Adresse
am Tag zigmal neu vergeben werden.

PS:
Haupttatverdächtiger im Mordfall Peggy
ist Thorsten Engelhardt, ein Bekannter
von Peggys Mutter.

Thorsten Engelhardt sitzt wegen Kindesmißbrauch
im Roten Ochsen !

MfG
Dipl-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Sehr geehrter Herr Steffler,

ein intelligenter Täter versucht doch immer das "Tarnen und Täuschen". Da hätte ich aber einige Tricks auf Lager, neben Modifikationen an einer Waffe und an der Munition selber.

Zum Beispiel:

1. Schießen aus einem Stoffbeutel heraus, der fängt die ausgeworfenen Hülsen der Pistole auf.

2. ganz andere abgeschossene Hülsen an den diversen Orten der Tat verteilen, um falsche Fährten zu legen.

3. auch selber dann noch falsche Fährten (oder es versuchen, überhaupt keine Fährten) beim Verlassen des Tatorts zu legen.

usw. usf. etc. pp.

Das wären natürlich dann schon echte Herausforderungen für die Ermittler, da den Fuchs zu fangen ......

Besten Gruß

GR

 

Aber ich will natürlich auch keine Leser auf solche Ideen nun noch bringen .......

Mit einer GECO 10,0 Gramm FMJ  ergibt sich übrigens eine Geschwindigkeit von 268 m/s nach ganz kurzer Recherche, also subsonic.

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Sehr geehrter Herr Rudoplhi,

wenn Sie einen Stoffbeutel über die Waffe ziehen, 
ist genaues Zielen völlig unmöglich.

Und wenn der Schütze Pech hat, gerät der Stoffbeutel 
ins Patronenlager und verursacht
eine Ladehemmung.

Die Papiertüte oder neurdings Plastiktüte ist 
bei Bankräubern sehr beliebt. Bankräuber
wollen  ja eigentlich gar nicht schießen.
Tja, eigentlich !

PS:
9mm~Überschallmunition mit 1150 fps macht
aus technischer Sicht überhaupt keinen Sinn,
da die Munition nur knapp über der
Schallgeschwindigkeit liegt.

300m/sec würden völlig ausreichen.

Und Dum~Dum Geschosse sind 
absolute Man~Stopper !

Namensgeber der sog. Dum-Dum-Geschosse,
ist übrigens die Indische Stadt Dum-Dum,
in der Nähe Kalkuttas.

Sollte man mal drüber
nachdenken.

Vielleicht ist Ihre Idee gar
nicht so dumm !

MfG
Dipl-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Sehr geehrter Herr Rudoplhi,

den Patronenhülsenfänger kennen wir aus dem Mordfall 
Reinhard Oberlechner aus Klagenfurt.

Der Mordfall liegt sehr ähnlich !

Anyway, ein Patronenhülsenfänger stört beim Schießen, 
weil die Patronenhülse mit einem negatriven
Impuls zurückschlägt.

Die Pistole wird nach unten gedrückt,
und zwar während der Schuß
abgefuert wird.

I = m v

Da es ich um ein starres System handelt,
erfolgt der Rückschlag augenblichlich,
also mit Überschallgeschwindigkeit.

Dadurch sinkt die Trefferwahrscheinlichkeit,
die beim Doppelmordfall von 
Babenhausen 90% 
betrug.

Klaus Tolls Mörder schoß einmal
bewußt vorbei, vermutlich
weil er ihn ausquetschen
wollte.

Es ging um sein geheimes
Bankschließfach!
(30.000 Euro)

Klaus Tolls Mörder hinterließ am Tatort neben den 
10 Patronenhülsen auch 10 Projektile und
vermutlich Fußspuren.

Für die Projektile gibt es keinen Fänger.

Über die Riefen in den Projektilen
läßt sich die Tatwaffe
identifizieren.

Wir suchen also ähnlich wie im Rahmen der NSU~Morde
nach einem schweizer Waffenhändler, der Munition
der Marke PMC Bronze, 9mm 115 oder 124 Grain 
(FMJ) möglicherweise zusammen 
mit der Tatwaffe verkauft hat. 

PS:
Warum man seinerzeits nicht öffentlich nach der Tatmunition
gefahndet hat, liegt wohl daran, daß das BKA parallel
im Rahmen der Döner~Morde (später NSU~Morde)
Informationen geheimhielt.

Die BKA Schußwaffenexperten Nennstiel und Pfoser 
glaubten fälschlicherweise, daß sich die Täter
selbst einen Schalldämpfer gebastelt hätten.

Für 9mm~Überschallmunition ist das 
technsich völlig unmöglich.

MfG
Dipl-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Ralfi schrieb:

Anyway, ein Patronenhülsenfänger stört beim Schießen, 

weil die Patronenhülse mit einem negatriven
Impuls zurückschlägt.

Die Pistole wird nach unten gedrückt,
und zwar während der Schuß
abgefuert wird.

I = m v

Da es ich um ein starres System handelt,
erfolgt der Rückschlag augenblichlich,
also mit Überschallgeschwindigkeit.

Sehr geehrter Herr Steffler,
aus meiner Sicht begehen Sie hier mehrere Fehler, die ich so einfach jetzt nicht stehen lassen kann!
Zuerst lasse ich mal eine Vorrichtung zum Auffangen der ausgeworfenen Hülsen weg.
Dann wird der Lauf einer Pistole angehoben beim Schuß, weil der Schwerpunkt unterhalb der Seelenachse ist, dadurch ändert sich ihr Winkel zur Horizontalen. Je lockerer die Pistole gehalten wird, desto stärker wird sie auch angehoben beim Schuß und der Treffer wandert nach oben im Ziel. Auch das hat also einen Einfluß, die Pistole mit beiden Händen fest halten verringert dann diesen Effekt.

a) Wenn ein Hülsenfänger an der Pistole starr angebracht wird, ändert das natürlich den Schwerpunkt des Systems Waffe + Hülsenfänger. Der Auswurf der Hülse allerdings erfolgt doch später als der Zeitpunkt, an dem das Projektil den Lauf schon verlassen hat, also wird dadurch die Schußrichtung selber nicht mehr verändert durch das Hülsenauffangsystem, nur noch die Seelenachse der Waffe.

b) Ein Hülsenauffangsystem, das aber nicht mit der Waffe starr verbunden ist, sondern z.B. separat am Unterarm bzw. am Handgelenk der Schußhand befestigt wird, beeinflußt dann die Verlagerung der Seelenachse noch weit weniger.

Ralfi schrieb:

Über die Riefen in den Projektilen
läßt sich die Tatwaffe
identifizieren.

Auch da liegen Sie wieder falsch, die Spuren am Projektil durch die Züge im Lauf der Waffe und auch noch die Spuren an der Hülse selber durch die Auszieherkralle der Pistole ergeben zusammen erst ein Bild zur Identifikation einer Pistole bzw. eines Pistolentyps.

Die am Tatort aufgefundenen Projektile sind auch außerdem sicher noch stark verformt.

Sorry, Herr Steffler, meines Wissens sind das die Kriterien für die Experten aus der Kriminalistik und nicht Ihre eigenen Theorien.

Besten Gruß

GR

Ralfi schrieb:

Klaus Tolls Mörder hinterließ am Tatort neben den 

10 Patronenhülsen auch 10 Projektile und
vermutlich Fußspuren.

Für die Projektile gibt es keinen Fänger.

Über die Riefen in den Projektilen
läßt sich die Tatwaffe
identifizieren.

Wenn ich mir den Querschnitt eines Pistolenlaufs betrachte mit seinen Zügen und Feldern, Herr Steffler, dann könnte ich das charakteristische Riefenbild beim abgeschossenen Projektil auch einer bereits bekannten Waffe ganz leicht zumindest bei den Spuren durch die Felder verändern, aber auch bei den Spuren durch die Züge wäre das ebenfalls noch machbar. Dadurch sinkt dann bereits durch diese Maßnahmen der Verschleierung alleine auch schon die V0 übrigens bei jeder Patrone. Und daß sich Hülsen AUCH wiederladen lassen, das ist doch auch bekannt, ebenso das Trennen und Fügen.

Aber mir braucht sowieso niemand etwas zu glauben, denn Fakten sind viel wichtiger, mit Verlaub.

Besten Gruß

GR

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Sehr geehter Herr Rudolphi,

Fakt ist, daß laut Gutachten des Rechtsmediziners Dr. Roman Bux 
Klaus Tolls Mörder nach dem zweiten Schuß die Kellertür
geschlossen hat, um nicht ganz Babenhausen 
aufzuwecken.

9mm Überschallmunition ist sehr laut !
(Weit über 120db(A) !

Deswegen der Name "Donnerhall" !

Beweis:
4 Zeugen, die am Tatmorgen um 4 Uhr durch
2 extrem laute Schüsse aufschreckten.

Urteil vom 19.07.2011 Seite 22 !

PS:
Das "Souterrain" ist tatsächlich ein ganz 
gewöhnlicher Keller (Kellergschoß) !

Das Haus von Andreas Darsow hat übrigens
auch ein Kellergeschoß !
(Kein Souterrain!)

MfG
Dipl-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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a) 2 "extrem laute" Schüsse (wie laut denn genau?) können auch bei realer Unterschallmunition ohne einen Schalldämpfer generiert werden durch von mir bereits skizzierte Modifikationen an einer Waffe selber.

Und die hatte Herr Darsow nicht gehört?

b) Und bei schlecht funktionierenden Schalldämpfern, oder bei anderen denkbaren und möglichen Variationen, kann es doch auch 2 "extrem laute" Schüsse geben.

Diese "4 Zeugen" würde ich ja auch mal gerne noch genauer befragen, warum sie untätig geblieben sind, nachdem sie doch "aufschreckten".

Unterlassene Hilfeleistung ist ja auch ein Delikt gemäß § 323c StGB, und das sollte eigentlich auch jeder Staatsbürger in Zivil noch wissen.

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Sehr geehrter Herr Rudolphi,

Tatmunition war aber nun mal 9mm~Überschallmunition
der Marke PMC Bronze (FMJ) und keine andere !

Schmauch dieser Munition enthält Messingpartikel.
Die Messing~Legierung ist weltweit einzigartig.

Auf Andreas Darsows Bundeswehrkleidung wurden 
aber keine Messingpartikel festgestellt.

Also hatte die Kleidung keinen Kontakt 
mit Schmauch der Tatmunition !

Die Lautstärke der Tatmunition liegt 
weit über 120 db(A) !
(extrem laut!)

In einem kleinen Keller ist die Tatmunition 
durch die Reflexion der Schallwellen an 
den Kellerwänden noch lauter.

Klaus Tolls Mörder hat vermutlich ein irreparables Knalltrauma 
davongetragen und hört heute schlecht auf 
dem rechten Ohr !

Möglichweise hat er ein
Dauerklingeln im Ohr !

MfG
Dipl-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Soweit Ihre Fragen überhaupt noch Relevanz haben, würde ich an Ihrer Stelle ebenfalls den 11. Mai mal abwarten, Herr Steffler.
 

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Nachgang und Ergänzung:

... also wird dadurch die Schußrichtung selber nicht mehr verändert durch das Hülsenauffangsystem, nur noch die Seelenachse der Waffe, denn wie im Hülsenauffangsystem selber der Impuls der ausgeworfenen Hülse dann aufgenommen wird, hat keinen Einfluß mehr auf das Projektil.

2. Nachgang

Vorher hatten Sie doch außerdem noch von "aufgesetzten Schüssen" hier im Blog geschrieben, da braucht es ja überhaupt kein genaues Zielen, Herr Steffler.

Mit so einem Vortrag würde  jeder Jurist im Gericht nur noch den Kopf schütteln müssen.

Sehr geehrter Herr Rudoplhi,

das dritte Newtonsches Axiom ist durch
die Spezielle Relativitätsheorie (SRT)
seit über  100 Jahren durch
Albert Einstein widerlegt.

Energie kann sich nicht augenblicklich 
übertragen, sondern maximal mit 
Lichtgeschwindigkeit.

Das wußte übrigens auch schon Netwon!
Buchtip: Newtons Koffer !

Die Patronenhülse wird ausgeworfen, bevor das Projektil den 
Pistolenlauf verläßt, weil die Entzündung der Treibladung 
durch den Zünder verzögert ist.

Je kälter die Pistole ist, desto größer ist
die Verzögerung.

Ein Patronenhülsenfänger hebt den Pistolen~Griff
durch den 
explosionsartige Auswurf der 
Patronenhülse ruckartig an.

Deshalb ist jeder Schuß nach unten verzogen.

Ein Schütze müßte also den Verzug vorher ausgleichen,
indem er etwas höher zielt.

Der Verzug der Pistole ist stark frequenz~
und temperaturabhängig.

Das heißt, je schneller geschossen wird,
desto größer ist die Ziel~Unschärfe.

MfG
Dipl-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Die Hülse muß doch seitlich aus der Pistole fliegen, das geschieht aber mit geringerer Geschwindigkeit als die V-Null des Projektils beim Verlassen des Laufs, und erst etwas danach wird sie seitlich aufgefangen im Hülsenauffang geeigneter Konstruktion, der ja auch 1 m Abstand von der Waffe haben kann.

Die SRT hier aber zu bemühen, das hat es schon in sich.

 

Herr Steffler, spannen Sie doch mal eine Pistole

a) bei einem Schuß in einen Schraubstock mit 30 kg Masse (auf einer Werkbank festgeschraubt mit 100 kg Masse), versus

b) einem Schuß mit nur einer Hand und filmen beide Schüsse mit einer Hochgeschwindigkeitskamera.

Ergebnisse bei a versus bei b messen und dann vergleichen.

 

 

Sehr geehrter Herr Rudoplhi,

ich weiß, Sie und Leopold Pfoser haben
Ihr Abitur in Bayern gemacht !

Nochmal: Klaus Toll wurde im Kellergeschoß mit 6 Schuß erschossen.
4 Zeugen haben am Tatmorgen jedoch nur 2 extrem laute
Schüsse gehört.

Der Rechtsmediziner Roman Bux folgerte in seinem Gutachten,
daß Klaus Tolls Mörder nach dem zweiten Schuß einfach
die Kellertür schloß, damit nicht ganz Babenhausen
von den Schüssen aufwacht !

Beweis:
Urteil vom 19.07.2011 ~ Seite 22 !

Ein "Souterrain" und ein Kellergeschoß
sind nicht dasselbe ! 

"Souterrain" = "unterirdisch" !

Ein Patronenhülsenfänger einer Walther P.38
dreht die Pistole gegen den Uhrzeigersinn 
beim Schießen nach links unten.

Als mich bei der Bundeswehr ein Leutnant fragte:
"Schütze, wie schießt Ihr Gewehr?"
antwortete ich seinerzeits:

"Auf 7 ~ Links unten !"

Der wachhabende Offizier korrigierte mich:
"Das heißt 7 ~ links tief!"

Ich wußte freilich nicht, wie mein Gewehr schießt,
weil ich mit meinem Gewehr praktisch 
nie geschossen habe.

Ich habe mein Gewehr aber
immer 7 tief gehalten
oder auf 12 Uhr.

PS:
Lesen Sie doch mal die FAQs von Ruprecht Nennstiel. Ruprecht Nennstiel
und Leopold Pfoser haben im Rahmen der Döner~Morde 
(ab Nov. 2011 NSU~Morde) versucht, sich einen
Schalldämpfer zu basteln, allerdings
mit äußerst mäßigm Erfolg.

Ruprecht Nennstiel behauptet, daß eine Patronenhülse
auf dem Mond zur selben Zeit wie das Projektil
auf dem Boden aufschlagen würde. 

Auf dem Mond schießt eine Walther P.38 praktisch 
lautlos, auch ohne PET~Schalldämpfer !

Mit Patronenhülsenfänger links tief !
Das ist Fakt !

MfG
Dipl-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Ich behaupte nicht, daß alle von Ihnen behauptete Aussagen von Leopold Pfoser zum Schießen auf dem Mond, egal in welche Richtungen geschossen wird und in welchem Abstand von der Mondoberfläche sich die Pistole befindet, absolut richtig sind, weil hier irrelevant und außerdem von mir nicht genau nachprüfbar.

Aber Ihre Theorien, Herr Steffler, die sind es ja bereits in vielen hier relevanten Dingen nachgewiesen falsch, denn die sind da bereits nachprüfbar als Kappes enttarnt worden.

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Sehr geehrter Herr Rudoplhi,

wenn Sie wie Leopold Pfoser Ihr Abitur in Bayern gemacht haben,
müßten Sie eigentlich leicht nachvollziehen können,  
daß eine Patronenhülse und sein Projektil
gleichzeitig auf dem Mondboden
aufschlagen.

Tja, eigentlich !

Die Fallgeschwindigkeit ist nämlich 
unabhängig von der Masse !

Wohlgemerkt auf dem Mond !

PS:
Richard Nixon hat übrigens bereits 1969 mit Neil Armstrong
auf dem Mond telephoniert, und zwar mit seinem
analogen Einkanal~Telefon, ganz ohne 
Sprechpausen und Echo !

AT&T hat's möglich gemacht !

MfG
Dipl-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Herr Steffler, die Gesetze beim freien Fall kenne ich doch und auch die Superpositionen von Bewegungen dabei.

Beim Schießen aber auf dem Mond in Richtung Weltraum, mit Lage der Pistole auf der Mondoberfläche in z.B. 1 cm Abstand so, daß der Hülsen-Auswurf aber dann genau in Richtung Mondoberfläche zeigt, werden Sie sehen, daß zuerst die Hülse den Mondboden berührt vor dem Projektil.

Wenn das aber Ihre eigenen kognitiven und Vorstellungs-Kräfte übersteigt, übergebe ich Ihnen auch gerne dann eine Skizze der Flugbahnen von Projektil und Hülse am 11. Mai in Darmstadt, wenn der Herr Dr. Strate seinen Antrag dann dort der Öffentlichkeit  vorstellt.

 

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Und nun gehen Sie gedanklich auch noch herunter bis auf 0 cm Abstand des Hülsen-Auswurfs von der Mondoberfläche (der Auswurf erfolgt in radialer Richtung hin zur Mondoberfläche) beim Schießen in Richtung zum Weltraum, also weg von der Mondoberfläche  .......

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Wenn Sie das skizzierte theoretische Gedanken-Experiment so einrichten:

Eine Pistole wird fest eingespannt und schießt das Projektil weg von der Mond-Oberfläche, die Hülse wird aber in Richtung hin zur Mond-Oberfläche ausgeworfen.

Da haben Sie doch keinen (einfachen) Freien Fall eines Projektils und einer Hülse.
 

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Sehr geehrter Herr Rudoplhi,

Sie und Ruprecht Nennstiel vernachlässigen bei Ihren Überlegungen,
daß die Mondatmosphäre aus einem feinen elektrostatisch 
geladenen Mondstaub besteht.

Dieser Mondstaub bremst das Projektil ab !

Anyway, die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat 
gemäß Grundgesetz und Strafprozeßodnung keinen Anspruch
darauf, daß Herr Dr. Strate persönlich am 11. Mai 2018 in 
Darmstadt erscheint, um pro bono seinen
Wiederaufnahmeantrag zu stellen.

Das ist kaufmännisch unmöglich.

 

Laut GKG enstehen bei einer Wiederaufnahme Gerichtskosten,
die vorher zu zahlen sind. Im Falle eines Freispruchs
ist Andreas Darsow für die Haft zu entschädigen,
und zwar auf Staatskosten.

Im Übrigen ist das LG Darmstadt
nicht mehr zuständig.

Meine Gegenerklärung ist heute dem LG Kassel.
(Vorsitzender Mütze) per Einschreiben 
zugestellt wurden.

Die angebliche Tatwaffe inkl. PET~Schalldämpfer 
ist technisch völlig unmöglich.

Richter Volker Wagner ging bei seiner mündlichen Urteilsverkündung
laut Tatzeit von einem absurd falschen Tatgeschehen aus.

Klaus Toll wurde am 17.04.2009 um ca. 4 Uhr
mit 6 Schuß in seinem Keller förmlich 
hingerichtet.

Zuvor hatte Klaus Toll dem Präsidenten der Black Widows 
schwarz 10.000 Euro Schutzgeld angeboten.

Die Hell's Angels kassieren Schutzgeld
immer schwarz, also steuerfrei  !

Außerhalb des Kellergeschosses
wurde nicht geschossen. 

MfG
Dipl-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Lieber Gast,

vielleicht teilt man Dr. State bis dahin gemäß § 160 StPO mit,
daß die Tatmunition  vergoldete 9mm~Überschallmunition
der  Marke PMC Bronze (FMJ) war.

Laut Hersteller hat die Tatmunition eine Mündungsgeschwindigkeit
von 1150 fps, also ca. 350m/sec.

Schmauch dieser Tatmuntion enthält Messingpartikel,
in einer weltweit einzigartigen Legierung.

Es wurden aber keine Messingpartikel auf der 
Bundeswehrkleidung gefunden.

Das ist physikalisch völlig unmöglich.

Überdies hat die Firma Aumann keine statische Class A 
IP~Adresse. Diese ist dynamisch und 
unbezahlbar.

Sie gehört T-Online und wird mindestens 
jeden Tag neu vergeben.

Auf keinem XP PC der Firma war
Service Pack 2 instaliert.

Service Pack 2 enthält eine zu
konfigurierende Firewall !

Klaus Tolls Mörder schloß laut Gutachten des Rechtsmediziners 
Dr. Roman Bux nach dem zweiten Schuß einfach 
die Kellertür, damit nicht ganz Babenhausen 
von den 10 Schüssen aufwacht.

Beweis:
4 Zeugen, die am Tatmorgen um ca. 4 Uhr durch
2 extrem laute Schüsse aufschreckten.

Vermutlich hat Klaus Tolls Mörder im Keller
von den extrem lauten Schüssen ein 
Knalltrauma davongetragen und 
hört heute schlecht auf dem 
rechten Ohr !

Links war nämlich die Bürotür offen !
 

Die Schüsse hatten bestimmt
gute 160 db(A) !

Die Schmerzgrenze liegt
bei 130 db(A) !

MfG
Dipl-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Ralfi schrieb:

Die Schüsse hatten bestimmt

gute 160 db(A) !

Die Schmerzgrenze liegt
bei 130 db(A) !

Und die hatte also der Herr Darsow - als der direkte Nachbar in einem Reihenhaus in der Nacht um 04:00 in wenigen Metern Abstand - nicht gehört, meinen Sie trotzdem.

Sehr interessant.

GR

Ralfi schrieb:

vielleicht teilt man Dr. State bis dahin gemäß § 160 StPO mit,
daß die Tatmunition  vergoldete 9mm~Überschallmunition
der  Marke PMC Bronze (FMJ) war.

Laut Hersteller hat die Tatmunition eine Mündungsgeschwindigkeit
von 1150 fps, also ca. 350m/sec.

Schmauch dieser Tatmuntion enthält Messingpartikel,
in einer weltweit einzigartigen Legierung.

Es wurden aber keine Messingpartikel auf der 
Bundeswehrkleidung gefunden.

Das ist physikalisch völlig unmöglich.

Es wurden doch mutmaßlich auch keine Gold-Spuren auf der BuWe-Hose gefunden.

Falls das so zuträfe, scheidet diese "Tatmunition  vergoldete 9mm~Überschallmunition
der  Marke PMC Bronze (FMJ)"
ja bereits definitiv nun aus, Herr Steffler, nach Ihren eigenen Theorien und eigenen Schlußfolgerungen.

 

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Sehr geehrter Herr Rudolphi,

ich weiß erst seit 11. Mai 2018, daß die
Projektile der Tatmunition laut BKA 
8 Gramm schwer waren.

Die Mündungsgeschwindigkeit der Tatmunition 
hat laut Hersteller PMC USA nur
schlappe 338 m/sec !

Ist das per se Überschallmunition ?

MfG
Dipl-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Ralfi schrieb:

ich weiß erst seit 11. Mai 2018, daß die
Projektile der Tatmunition laut BKA 
8 Gramm schwer waren.

Die Mündungsgeschwindigkeit der Tatmunition 
hat laut Hersteller PMC USA nur
schlappe 338 m/sec !

Ist das per se Überschallmunition ?

Eine Munition kann logischerweise nur in Verbindung mit einer genormten Schußvorrichtung eine Mündungsgeschwindigkeit per se erzeugen. Also müssen Sie sich zuerst nun auch noch nach dieser genormten Schußvorrichtung erkundigen und das Ergebnis Ihrer Erkundigungen hier noch im Detail angeben, Herr Steffler.

(Wie bei den Klopffestigkeiten der motorischen Kraftstoffe übrigens nach den diversen Normen.)

Danach erst kann ich  auch Ihre Frage noch beantworten: "Ist das per se Überschallmunition ?"

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Herr Steffler, empfehle abzuwarten (und bildlich auch dabei "Tee zu trinken"), denn Sie zeigen m.E. ja lediglich Schwachstellen eines Urteils auf, die eigentlich jeder Leser sehen kann, der noch nicht unter ganz erheblichen Sehschwächen leidet.

Nachgang: Der Dr. h.c. G. Strate leidet offenbar auch weder unter, noch an solchen Sehschwächen, aber eine Wiederaufnahme ist schwierig und auch dazu gehört eben professionelles Fachwissen.

Und noch eins: Wer interessiert sich eigentlich für das überlebende Opfer (= die Geschädigte) dieses "Doppelmords und Mordversuchs in Babenhausen" in gleichem Maß?

Sehr geehter Herr Rudolphi,

die Tatwaffe im Doppelmordfall von Babenhausen war
mit Sicherheit keine uralte verrostete Walther P.38
aus dem Zweiten Weltkrieg.

Bei diesen uralten rostigen Pistolen sind meistens die
Federn und Patronenmagazine ausgeleiert
und funktionieren nicht mehr.

Gefahndet wurde nach der wesentlich moderneren Walther P.1,
wie sie in den 50iger Jahren bei der Bundeswehr
eingeführt wurde.

Die Walther P.1 hat einen anderen Griff aus Aluminium
und einen anderen Schlagbolzen.

Vermutlich nutzte Klaus und Petra Tolls Mörder aber
eine größere 9mm~Pistole mit einem
Patronenmagazin, das mindestens
10 Patronen aufnehmen kann.
 

Beispielsweise faßt die Ceska 83
12 Patronen im Magazin.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions 
63069 Offenbach am Main

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Die Ceska 83  verschießt aber keine Patronen 9 x 19 mm Parabellum.

Das BKA hat außerdem mit allergrößter Sicherheit genaueste Daten dieser Waffen, wie Daten der Geometrien der Züge und der Felder in den Läufen dieser Waffen, und auch der Patronenlager und ebenfalls noch der Auszieher dieser Waffen, usw. .....

Sorry, Herr Steffler, Verschwörungstheorien der vielen Amateure helfen m.E. da nicht wirklich weiter.

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

ich weiß, Sie haben Ihr Abitur
in Bayern gemacht. 

Fast alle modernen 9mm~Pistolen haben Magazine 
mit 10 und mehr Patronen, wie beispielsweise
die Glock 19 !

Diese Pistolen werden bei der Polizei, der Bundespolizei
und der Bundeswehr eingesetzt.

Die Feststellung des BKA, Klaus Tolls Mörder habe eine Patrone 
in den Pistolenlauf gelegt, um statt 8 9 Patronen in Petto 
zu haben, ist unhaltbar.

Beim ersten Schuß wären dann zwei Patronen praktisch
gleichzeitig abgefeuert worden.

Dies steht im Widerspruch zu den Zeugenaussagen,
die zwei Schüsse nacheinander und nicht
gleichzeitig gehört haben.

Beweis:
Urteil vom 19.07.2009 ~ Seite 22 (ohne Deckblatt 0 und 1a)

PS:
9mm~Überschallmunition in einem engen Keller
verursacht Freak Waves mit weit
über 160 phon !

Bei 140 phon platzt ohne Gehörschutz
das Trommefell !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions 
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Ralfi schrieb:

Fast alle modernen 9mm~Pistolen haben Magazine 

mit 10 und mehr Patronen, wie beispielsweise
die Glock 19 !

Werter Herr Steffler, ich hatte am Di, 2018-05-08 17:37 lediglich Ihre Spekulationen zu einer Ceska 83 in Ihrem vorherigen Kommentar vom Di, 2018-05-08 17:02 als eine der vielen Verschwörungstheorien von Amateuren bezeichnet gehabt.

Genau das ist aber ein Faktum, und auf Ihre weiteren (und auch auf bereits wiederholte) Spekulationen lohnt sich m.E. das erneute Eingehen nicht mehr, denn auch sie sind reine Spekulationen und ohne eine konkrete Beweiskraft in diesem Fall in Babenhausen.

Sie bringen außerdem ja ständig viele Fakten durcheinander, wie auch den "Donnerhall"  btw. und spekulieren immer noch wild weiter.

Wann kommt denn die nächste "Zimmerflak" nun noch von Ihnen, mit Verlaub?

GR

 

Ralfi schrieb:

...... habe eine Patrone 

in den Pistolenlauf gelegt, um statt 8 9 Patronen in Petto 
zu haben, ist unhaltbar.

Das ist aber rein technisch ja möglich bei einer P 38 und ihrem Nachfolger P 1.

Ralfi schrieb:

Beim ersten Schuß wären dann zwei Patronen praktisch
gleichzeitig abgefeuert worden.

Das ist aber so ja nicht richtig und zeigt auch Ihr Unwissen, denn auch bei einer mit 9 Patronen damit voll aufmunitionierten P 38, ihrem Nachfolger P 1, (damit ist die Pistole ja bereits durchgeladen !) und mit einem einzigen vollen Magazin in der Pistole, das selber 8 Patronen faßt, läßt sich jeder Schuß noch einzeln abfeuern, also auch mit Pausen zwischen allen 9 Schüssen. (Weitere volle Magazine lassen sich außerdem auch mitführen von einem Schützen.)

Herr Steffler, Sie irren sich erneut / haben eben auch da wieder nicht recht gehabt.

Werter Herr Steffler, short barrel, btw. .......

Sehr geehrte Herr Rudolphi,

ich möchte alle Leser vor Ihrem lebensgefährlichen
Quatsch & Unsinn, den Sie hier verbreiten,
dringend warnen.

Niemand, der bei Verstand ist, kauft teure 9mm~Überschallmunition,
knackt die mit Sprengstoff geladenen Patronen und macht 
daraus Pi mal Daumen lebensgefährliche Unterschallmunition.

Viel einfacher ist es, einen modernen Gehörschutz zu tragen,
wie er beispeilsweise auf Schießständen üblich ist.

Die Heckler und Koch P8 hat bekanntermaßen
ein Magazin mit 15 Patronen.

Sie ist der Nachfolger der Walther P1.

Es besteht also keine Notwendigkeit in eine 
uralte verrostete Walther P.38 mit 
ausgeleiertem Magazin und
rostigen Federn eine 
9. Patrone in den 
Lauf zu legen.

Die Patrone müßte ins Patronenlager
vorgeladen werden.

Da Klaus Tolls Mörder aber insgesamt 10mal 
schoß, hätte er bei einer Pistole mit
nur 8 Patronen so oder so nochmal
nachladen müssen. 

Wenn Klaus Tolls Mörder gewußt hätte,
daß er nur 8 Patronen zur Verfügung 
hat, hätte er bestimmt nicht 6mal
auf Klaus Toll geschossen.

(Davon einmal in die Wand!)

Sie können also sicher davon ausgehen, daß Klaus Toll 
nicht mit einer uralten verrosteten Walther P.38
aus dem Zweiten Weltkrieg erschossen wurde.

Klaus Tolls Mörder verwendete garantiert eine 
moderne 9mm~Pistole mit einem Magazin,
das 10 oder mehr Patronen faßt.

Der angebliche belastende Schmauchspurenvergleich
entlastet tatsächlich Andreas Darsow, weil keine
Messingpartikel auf Darsows Bundeswehrkleidung 
gefunden wurden.

In Frage kommen beispielsweise eine 
Heckler & Koch P8 oder eine 
Ceska 83 oder viele andere
9mm~Pistolen.

Die Liste ist lang, sehr lang sogar ! 

Von diesen Pistolen wurden
zig Milionen hergestellt.

Die Polizei findet regelmäßig große Mengen 
an illegalen Schußwaffen bei Razzien
im Rotlicht~Milieu.

Wenn eine uralte verrostete Walther P.38 verwendet
worden wäre, hätte man Rostpartikel und 
Schmauch anderere Munition gefunden. 

PS:
Wie bereits im Mordfall Peggy Knobloch hat man 
angebliche Blut~ und DNA~Spuren von 
Peggys Mörder frei erfunden.

Auch die Zugriffe auf die Bauanleitung unter "http://silencer.ch"
und diesbezügliche Protokolleinträge im Domain Controller 
hat man einfach als unechte Indizien frei erfunden,
um Andreas Darsow den Doppelmord in die 
Schuhe zu schieben.

Das ist ein guter Grund für eine Wiederaufnahme !

Vor kurzem hätte man beinahe einen Diplom~Ingenieur 
wegen dem Mord an einer Prostituierten zu
einer lebenslangen Haft verurteilt.

Auch dieser Angeklagte leugnete
vehement die Tat.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions 
63069 Offenbach am Main

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Ralfi schrieb:

ich möchte alle Leser vor Ihrem lebensgefährlichen
Quatsch & Unsinn, den Sie hier verbreiten,
dringend warnen.

Werter Herr Steffler, Sie hätten eben viel aufmerksamer lesen und auch noch mitdenken müssen.

Oder auch mal mehr in einen Spiegel schauen und dann noch den Freitag, den 11. Mai in Darmstadt ruhig und gelassen abwarten, wenn der Wiederaufnahmeantrag von Dr. jur. h. c. Gerhard Strate in Darmstadt vorgestellt werden soll.

Siehe: https://www.doppelmord-babenhausen.de/Aktuelles.htm

Aber das wollen Sie offenbar ja alles nicht, und auch das finde ich übrigens nicht ganz uninteressant btw. ......

 

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

Dr. Strate wird dem LG Darmstadt auch nicht am 11. Mai 2018 
Klaus und Petra Tolls Mörder auf dem Silbertablett servieren.

Das ist nicht Aufgabe eines Strafverteidigers,
sondern die des BKA und der Kripo,
und zwar seit über 9 Jahren !

Die Andreas Darsow zur Last gelegten Indizien sind
ähnlich wie im Mordfall Peggy Knobloch, Rudi Rupp,
Petra Pepper oder Melanie Meier frei auf 
Mickey Maus Heft Niveau erfunden.

Richter Volker Wagner hat offenbar den Begriff
"Souterrain" ~wie auch Sie~ als "Terrasse"
falsch verstanden.

Klaus Toll wurde in seinem Keller vor seiner 
Toilettentür erschossen, aber nicht mit
einer uralten rostigen Walther P.38
aus dem Zweiten Weltkrieg mit
aufgeklemmter PET~Flasche.

Klaus Tolls Mörder schloß einfach nach dem zweiten Schuß 
die Kellertür, damit nicht ganz Babenhausen 
von den 10 extrem lauten Schüssen
aufwacht.

Die Gegengutachten stehen alle unter 
meinem alleinigen Urheberrecht.

Bis heute wurde der Verteidigung und der Presse Auskunft 
über die Tatmunition grob grundgesetzwidrig verweigert.

Im Übrigen ist das LG Darmstadt
gar nicht zuständig !

Am 11. Mai 2018 kann also gar kein zulässiger
Wiederaufnahmeantrag gestellt werden.

Im Grunde genommen, ist der 11. Mai 2018 nur ein
weiterer Pressetermin und eine weitere Erklärung
der Kanzlei Dr. Strate.

Durch die Verfahrensverschleppung über die letzten 9 Jahre
sind immense Unkosten in Millionenhöhe entstanden
und die wahren Täter sind vor einer Strafverfolgung
ganz legal geschützt worden.

Das ganze Gerichtsverfahren war  und ist
gemäß Art. 103 GG grob grundgesetzwidrig !

Klaus Tolls Mörder ist am 17.04.2009 garantiert
das Trommelfell geplatzt.

Beweis:
Lautstärkepegel im Keller weit über 160 phon !

PS:
Die Familie Darsow ist durch das 294seitige Quatsch~Urteil 
auf Mickey Maus Heft Niveau gesellschaftlich,
gesundheitlich und finanziell ruiniert worden.

Und diesen 294seitigen Quatsch mit über 500
Rechtschreib~ und Grammatikfehlern 
verteidigt das LG Darmstadt
heute immer noch. 

Mit so einem fehlerhaften Text bekommen Sie
in Hessen garantiert kein Abitur.

Über so einen Text lacht sich jeder
Deutschlehrer in Hessen schlapp.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
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Ralfi schrieb:

Richter Volker Wagner hat offenbar den Begriff "Souterrain" ~wie auch Sie~ als "Terrasse" falsch verstanden.

Für Richter Volker Wagner zu sprechen, das maße ich mir doch nicht an, aber woher haben Sie denn diesen Unfug, ich hätte unter "Souterrain" eine " Terrasse" verstanden? Bitte mal genauer nachlesen, bevor Sie wieder so spekulieren.

Ich hatte nämlich das (am Fr, 2018-04-20 20:02 ) geschrieben:

Das Haus hat ja auch eine Haustüre und eine Souterraintüre gehabt, da kann auch mehr Schall nach außen dringen, auch noch über das Dach selber, das in der Regel eine geringe Dämpfung für Schall hat.

Und ich dachte an ein unter dem EG noch liegendes Geschoß, von dem ich nicht genau wußte, wie dessen Lage zur OK der Straße oder des Gartens ist.

Aber eine Frage noch zum Verständnis hätte ich doch noch:

Ralfi schrieb:

Es wurden von mir am Tatort auch
keine DNA~Spuren gefunden.

(Quelle: Ralfi kommentiert am Do, 2018-04-19 07:15 )

Sie haben den Tatort wirklich auch selber professionell noch nach DNA-Spuren untersucht, nachdem das vorher bereits die Kriminaltechniker der Spurensicherung gemacht hatten?

Sehr interessant, wie Sie das doch selber gemacht haben wollen. Und welche gerichtsverwertbaren eigenen Ergebnisse hatten Sie dann danach gehabt nach Ihren eigenen DNA-Untersuchungen am Tatort, an den Geschädigten, an den Projektilen und an den Patronen-Hülsen, mit allen auch dafür ja unabdingbaren Dokumentationen am Tatort und auch noch in den diversen dafür notwendigen Laboren? 

Hallo Ralf,

was zwingt Dich dazu, die Sätze/ bzw. die Wortzeilen in einem Absatz immer kürzer werden zu lassen?

 

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Korrektur:

..... aber woher haben Sie denn diesen Unfug, ich hätte unter "Souterrain" eine "Terrasse" verstanden?

 

Sehr geehrter Herr Rudoplhi,

Sie haben mich selber auf einen Artikel 
der Zeitschrift "Tatzeit" aufmerksam 
gemacht.

In diesem Artikel wird die mündliche
Urteilsverkündung des Richter
Volker Wagner zitiert.

Im schriftlichen Urteil wird dann überraschend dargetan und festgestellt,
Klaus Tolls Mörder habe oben auf der Kellertreppe
in der Dunkelheit gelauert und auf
Klaus Toll geschossen.

Dann hätte Klaus Toll ihn aber nicht sehen und
folglich die Hände nicht zum Schutz in
Schußrichtung heben können !

Der Täter wollte Klaus Toll mit den
ersten beiden Schüssen
nicht töten.

Die angeblich belastenden Indizen sind vom 
BKA also ähnlich wie im Mordfall
Peggy frei erfunden.

Der Chefermittler Wolfgang Geier hat eingeräumt,
daß er sich wiederholt zu schnell auf einen 
Täter und ein mögliches Tatgeschehen
festgelegt hat.

Insofern waren die Ermittlungsergebnisse
nicht offen, sondern vorher
festgelegt.

Das verstößt grob gegen die StPO und 
die Unschuldsvermutung !

Insbesondere der Schmauchspurenvergleich
war negativ, weil keine Messingpartikel
auf der Bundeswehrkleidung 
gefunden wurden !

Ohne echte Indizien oder gar Beweise war eine 
Verurteilung grob grundgesetzwidrig.

Andreas Darsow ist sofort freizusprechen.

Der 11. Mai 2018 am LG Darmstadt kostet 
vermutlich um die 100.000 Euro !

(Pressekonferenz, TV~Berichte, Zeitungsartikel, Reisekosten usw.)

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions 
63069 Offenbach am Main

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Ralfi schrieb:

Andreas Darsow ist sofort freizusprechen.

Das kann doch nur ein ordentliches und dafür auch zuständiges Gericht in einem Wiederaufnahmeverfahren tun, danach kann aber auch die Staatsanwaltschaft, oder die Nebenklage, noch Revision beantragen meines Wissens gemäß den dafür einschlägigen §§ der StPO.

Siehe auch noch den sog. "Mordfall Weimar" mit zwei ermordeten Kindern.

Sehr geehrter Herr Rudolphi, 

das Urteil hätte längst auf Beschwerde vom BGH
oder vom Bundesverfassungsgericht 
aufgehoben werden müssen.
(Art. 17 GG)

Das Urteil vom 19.07.2011 basiert ausweislich auf 
frei erfundenen Indizien und getürkten 
Sachverständigengutachten und
gefälschten zeugnissen.

Die angebliche Tatwaffe ist
technisch völlig unmöglich.

Das angebliche Tetgeschehen
ist sogar menschenunmöglich.

Gemäß § 371 StPO kann das Gericht Andreas Darsow
mit Genehmigung des Generalstaatsanwaltes  
sofort freisprechen.

Die angeblich amtliche Feststellung, Andreas Darsow habe mit
einer einfachen PET~Flasche 9mm~Überschallmunition
fast lautlos gemacht, ist durch die schriftliche
Urteilsbegründung durch das LG Darmstadt  
selbst widerlegt worden.

Urteil vom 19.07.2011 ~ Seite 22 !

Der Täter schloß nach dem zweiten Schuß die Kellertür,
um nicht ganz Babenhausen aufzuwecken  !

Kann jeder jederzeit leicht nachlesen !

PS:
Und dann gibt es noch den Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte. Theoretisch !

Theoretisch hätte der BGH das 294seitige Quatsch~Urteil 
bereits in der Revison aufheben müssen.

Niemand liest 294 Seiten widersprüchlichen
Quatsch und Unsinn beim BGH.

 

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
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63069 Offenbach am Main

 

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