Asylbewerber spuckt und schlägt bei der Essensausgabe der Tafel: Eigentlich war das Urteil dem OLG zu milde

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 04.05.2018
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht146|13079 Aufrufe

Leider kann man aus der Entscheidung nur wenig zum Sachverhalt und zu dem Rechtsfolgen entnehmen. Aus dem Leitsatz des OLG Hamm folgt, dass der Asylbewerber offenbar bei der Essensausgabe Mitarbeiter der Tafel bespuckt und geschlagen hat. Nicht schön. Er wurde von AMts- und Landgericht verurteilt. Das OLG dazu: Strafschärfungsgrund "Angiff gegen Tafelmitarbeiter" ist ok. Ansonsten Strafe eigentlich zu milde!

Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 4. kleinen Strafkammer des Landgerichts Paderborn vom 19.10.2017 hat der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm am  06.03.2018

auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft nach Anhörung des Angeklagten bzw. seines Verteidigers einstimmig beschlossen:

Die Revision wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO).

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Angeklagte (§ 473 Abs. 1 StPO).

Zusatz:

Das Landgericht hat mit Recht strafschärfend berücksichtigt, dass sich die Tat gegen den Mitarbeiter einer Hilfsorganisation gerichtet hat, die dem Angeklagten Unterstützung angeboten hat, und dass das mehrfache Spucken auf Gesicht und Kleidung des Zeugen für diesen besonders ehrverletzend gewesen ist.

Soweit das Landgericht zu Gunsten des Angeklagten dessen Ungewissheit über den Ausgang des Asylverfahrens und dessen ungünstige Wohn- und Lebensverhältnisse gewertet hat und infolge dessen zu einer außerordentlich milden Strafe gelangt ist, merkt der Senat Folgendes an: Es ist weder ersichtlich, dass diese Umstände als Beweggründe für die Tat eine Rolle gespielt haben könnten, noch dass sie als relevante persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse des Angeklagten in irgendeiner Form die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, beeinflussen könnten (vgl. § 46 StGB). Der Angeklagte ist hierdurch jedenfalls nicht beschwert.

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 20.3.2018 - 4 Ws 27/18  (falsche Fundstelle!)

OLG Hamm, Beschl. v. 6.3.2018 - 4 RVs 19/18  (richtige Fundstelle)

findet man im Volltext hier: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2018/4_RVs_19_18_Beschluss_2018...

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146 Kommentare

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Da stimmt etwas mit dem Aktenzeichen nicht. Das hier angegebene Aktenzeichen "Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 20.3.2018 - 4 Ws 27/18" gehört zu einer ganz anderen Entscheidung des OLG Hamm, die mit dem angegebenen Sachverhalt in keiner Beziehung steht. Richtig scheint hingegen OLG Hamm, B. v. 6.3.2018 - 4 RVs 19/18 zu sein, zu dem eine Pressemitteilung gehört, die ich allerdings nur noch im Webcache und nicht mehr an der gegoogelten Originalstelle gefunden habe. In juris ist die Pressemitteilung etwas anders formuliert. Komisch...

 

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Die im Webcache enthaltene Pressemitteilung hat folgenden Wortlaut:

Oberlandesgericht Hamm - Pressestelle -

Pressemitteilung 27.3.2018

5 Monate Freiheitsstrafe nach Körperverletzung und Beleidigung bei der Essensausgabe einer Tafel

Der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat die Verurteilung eines Angeklagten zu einer fünfmonatigen, nicht zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe bestätigt. Diese ist gegen den Angeklagten verhängt wor- den, weil er bei der Essensaufgabe einer Tafel eine Körperverletzungs- und Beleidigungsstraftat zum Nachteil eines ehrenamtlichen Helfers verübt hat.

Der heute 37 Jahre alte Angeklagte lebt in Höxter, erhält staatliche Unter- stützung und bezog gelegentlich Lebensmittel von der Tafel in Höxter. Um für sich und seine Frau Lebensmittel zu besorgen, suchte der Angeklagte im April 2017 die ihm bekannte Lebensmittelausgabe dieser Tafel auf. Bei der Ausgabe bedienen sich Bedürftige nicht selbst. Sie teilen vielmehr den vor Ort tätigen ehrenamtlichen Helfern mit, welche Lebensmittel sie wün- schen und erhalten diese sodann ausgehändigt. Am Tattage begann der Angeklagte einen in der Lebensmittelausgabe aufgestellten Brotkorb zu durchwühlen und versuchte sodann eine ehrenamtliche Mitarbeiterin zu at- tackieren, nachdem diese ihn aufgefordert hatte, die Selbstbedienung zu unterlassen. Ihr kam ein anderer Mitarbeiter zur Hilfe, der sich zwischen sie und den Angeklagten stellte. Diesen schlug der Angeklagte zweimal ins Gesicht und spuckte ihm ins Gesicht und auf seine Kleidung. Durch den Schlag verbog die Brille des Mitarbeiters, er erlitt eine leicht blutende Wunde an seiner Nase. Der Angeklagte spuckte danach noch weitere Le- bensmittel in der Auslage an, bevor es den Mitarbeitern des Vereins gelang, ihn aus der Lebensmittelausgabe hinaus zu drängen. Die bespuckten Le- bensmittel mussten teilweise aus hygienischen Gründen entsorgt werden.

Für die verübte Körperverletzungs- und die Beleidigungstat verurteilte das Amtsgericht Höxter den - bereits wegen Diebstahlstaten vorbestraften und unter Bewährung stehenden - Angeklagten am 26.07.2017 zu einer Frei- heitsstrafe von fünf Monaten, ohne deren Vollstreckung zur Bewährung auszusetzen (Az. 4 Ds 183/17 AG Höxter). Die Berufung des Angeklagten verwarf das Landgericht Paderborn mit Urteil vom 19.10.2017 (Az. 4 Ns 46/17 LG Paderborn). Die gegen das Berufungsurteil eingelegte Revision des Angeklagten blieb ebenfalls erfolglos.

Mit Beschluss vom 06.03.2018 hat der 4. Strafsenat des Oberlandesge- richts Hamm die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Das Berufungsurteil lasse, so der Senat, keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten erkennen. Zu Recht habe das Landgericht strafschärfend be- rücksichtigt, dass sich die Tat gegen den Mitarbeiter einer Hilfsorganisation gerichtet habe, die dem Angeklagten Unterstützung angeboten habe, und dass das mehrfache Spucken auf Gesicht und Kleidung des Mitarbeiters für diesen besonders ehrverletzend gewesen sei.

Rechtskräftiger Beschluss des 4. Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 06.03.2018 (Az. 4 RVs 19/18 OLG Hamm)

Christian Nubbemeyer, Pressedezernent

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Vielen Dank! Wissen Sie auch, warum die in juris enthaltene Pressemitteilung etwas anders formuliert ist, als die originale?

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Fünf Monate ohne Bewährung halte ich eigentlich nicht für eine sooooooooooo "außerordentlich milde Strafe", wie das OLG meint.

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...aber so richtig viel passiert ist ja auch nicht, außer Beleidigung mit Spucke und verbogene Brille mit leicht blutender Nase.

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Wenn Sie es nicht schlimm finden, dann übernehmen Sie doch in 5 Monaten (wenn der Täter wiederkommt) mal die Tätigkeit der Betroffenen.

Ich frage mich, wie der Täter in der Schweiz, oder in Singapur oder Japan bestraft worden wäre - vermutlich strenger.

Was man schlimm findet und was man nicht so schlimm findet, hängt mit der eigenen Mentalität zusammen.

Manche empfinden sowas als verzeihlichen Ausrutscher, andere betrachten es als so absolut inakzeptabel daß sie strengste Maßnahmen befürworten um Wiederholungen zu verhindern.

Mentalitäten ändern sich auch - was man früher in Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Dänemark und Schweden mehrheitlich hinzunehmen bereit war, ist man dort inzwischen mehrheitlich nicht mehr bereit hinzunehmen.

Aber man kann wohl ganz grundsätzlich sagen, daß es sehr oft sehr schwierig ist, eine Strafzumessung so zu begründen,  daß fast jeder sie versteht und nachvollzieht und passend findet.

Über das richtige Maß einer Strafzumessung kann man oft unterschiedlicher Ansicht sein.

Eine Patentlösung, wie das zu ändern wäre, sehe ich aber auch nicht.

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Danke für die Hinweise auf das falsche AZ! Ich habe das im Originalbeitrag geändert und dies auch kenntlich gemacht!!!!

Vollenendete Sachbeschädigung (oder, falls der Täter eine Infektionskrankheit hatte, auch versuchte Vergiftung), Hausfriedensbruch, Nötigung, versuchter Diebstahl bzw. versuchter räuberischer Diebstahl, sind warum nicht geprüft worden?

Der Sachverhalt ist wohl zu dünn, als das man die Delikte hier bejahen könnte, aber von vorneherein völlig abwegig sie in Betracht zu ziehen wäre es wohl nicht.

Interessant wäre auch, welche Strafen bei den vorherigen Verurteilungen wegen Diebstahls jeweils ausgesprochen und zur Bewährung ausgesetzt worden waren.

Wenn man den Fall nicht näher kennt ist es schwierig, sich ein Bild zu machen, oder sich gar ein Urteil zu erlauben.

Nachdenen könnte man bei dem fall vielleicht auch über das weite Feld der Strafzwecke (Sühne und Prävention, Generalprävention und Spezialprävention), aber andererseits kann man das ja in sehr vielen Fällen.

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Enthält Spucke nicht immer Keime (Bakterien, Viren) von übertragbaren Krankheiten?

Keimfreie Spucke gibt es wohl nicht.

 

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Jeder Mensch enthält Keime, und zwar in der Regel ein "Biom" mit einem Gewicht von ca. 2 kg. Es gibt nicht nur keine "keimfreie Spucke", es gibt keine keimfreien Hände, die man schüttelt, keinen keimfreien Kuß, den man gibt und keinen keimfreien Heuschnupfen, wenn man niest. Keime sind überall, und zwar in der Regel ungefährlich, nützlich und lebenswichtig, also kein "Gift".

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Drohen da nicht Infektionen mit SARS, Middle-East-Respiratory-Syndrome (MERS), Streptokokken, Bandwurmerkrankungen, Grippe, Spanische Grippe, Vogelgrippe, Lungenentzündungen, Legionellen, Herpes, EHEC, Staphylokokken, Tuberkulose, Hepatitis, HIV-Aids, Gelbfieber, Lassafieber, Hämoharrgaisches Fieber, Fleckfieber, Syphillis, Rota-Virus, Adeno-Viren, Botolismus, Tularämie, Cholera, Pest, Diphterie, Keuchhusten, Masern, Brucellose, Hanta-Viren, Boutonneuse, Merengitis, Meningokokken, Milzbrand, Salmonellen, Tollwut, Tetanus, Pocken, Windpocken,  Ebola, Lepra, Scharlach, und anderen Infektionskrankheiten?

Insbesondere besteht aber wohl jedenfalls die Gefahr der Infektion mit Rhinitis, Influenza, Diphterie, Ebola, Herpes, Keuchhusten, Masern, Mumps, Pest, Röteln, SARS, Scharlach, Tuberkulose, Windpocken. Wer anderen menschen ins Gesicht spuckt oder ins Essen spuckt, nimmt wohl billigend in Kauf, damit möglicherweise den anderen Menschen  zu infizieren.

Und in den Ländern, aus denen die hierzulande sogenannten "Flüchtlinge" kommen (viele die im Volksmund so genannt werden sind gar keine amtlich anerkannten Flüchtlinge), sind Infektionskrankheiten meistens weiter verbreitet als bei uns (sogenannter "Durchseuchungsgrad"). Zudem sind in den Herkunfstländern meistens weniger Menschen geeimpft (sogenannte "Impfrate").

In Justizvollzuganstalten ist man für diese Problematik sensibilisiert, nur die breite Öffentlichkeit hat davon wohl wenig Kenntnis.

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Bisher wurden noch nie Europäer von außereuropäischen Keimen dezimiert, sondern immer Nichteuropäer von europäischen Keimen ausgerottet.

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Niemand bezweifelt, dass es außerhalb Europas auch Keime gibt. Aber nur die europäischen Keime haben bisher ganze Subkontinente entvölkert.

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Gast schrieb:
    

Niemand bezweifelt, dass es außerhalb Europas auch Keime gibt. Aber nur die europäischen Keime haben bisher ganze Subkontinente entvölkert.

Vorher aber las es sich noch so, und nur darauf hatte ich doch geantwortet:

Gast schrieb:

Bisher wurden noch nie Europäer von außereuropäischen Keimen dezimiert, sondern immer Nichteuropäer von europäischen Keimen ausgerottet.

Und da ist das Wort dezimieren vom '"Gast" gebraucht worden, das heißt genau nach dem Duden: "in der Anzahl, im Bestand stark vermindern, verringern". Die Cholera kam ursprünglich aus Indien und hatte mehrere große Pandemien in Europa ausgelöst, siehe auch WP dazu. Hatte also doch gepaßt nach dem Duden. Und welche Nichteuropäer  nennen Sie denn hier, die  "ausgerottet" wurden von europäischen Keimen?
Ausrotten heißt ausrotten, also auf 0% bringen, ohne jeden Überlebenden. 

Danach aber zweifeln Sie nicht mehr an Keimen außerhalb Europas, paßt auch noch, aber nun müßten Sie auch mal die "ganzen Subkontinente" nennen, die da "entvölkert" wurden, danach also keine außereuropäischen Völker mehr hatten im ganzen Subkontinent.

Da bin ich jetzt aber mal sehr gespannt.

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Danach aber zweifeln Sie nicht mehr an Keimen außerhalb Europas, paßt auch noch, aber nun müßten Sie auch mal die "ganzen Subkontinente" nennen, die da "entvölkert" wurden, danach also keine außereuropäischen Völker mehr hatten im ganzen Subkontinent. Da bin ich jetzt aber mal sehr gespannt.

Die Vorgänge kennt doch jeder, der schon einmal in seinem Leben ein Buch in die Hand genommen oder in einen Bildungskanal hineingehört oder -gezappt hat, vgl. z. B. hier:
"Die größte Katastrophe für die Gesundheit des Menschen war die Ankunft von Christoph Kolumbus auf der Insel Hispaniola (heute die Dominikanische Republik und Haiti). Zwei während Jahrtausenden voneinander isolierte Populationen, die Alte und die Neue Welt, kamen 1492 in Kontakt, was furchtbare biologische Konsequenzen hatte. Die indigenen Völker der Neuen Welt bildeten eine unberührte Population, die gegen die von den spanischen Conquistadores eingeführten Krankheiten völlig wehrlos war..."

Was die ekelhafte Spuckerei angeht, sind im übrigen unsere FußballerInnen Weltmeister und nicht die Syrer oder andere Migranten. Hat da schon einmal jemand wegen "Vergiftung" geklagt?

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Gast schrieb:

"Die größte Katastrophe für die Gesundheit des Menschen war die Ankunft von Christoph Kolumbus auf der Insel Hispaniola (heute die Dominikanische Republik und Haiti). Zwei während Jahrtausenden voneinander isolierte Populationen, die Alte und die Neue Welt, kamen 1492 in Kontakt, was furchtbare biologische Konsequenzen hatte. Die indigenen Völker der Neuen Welt bildeten eine unberührte Population, die gegen die von den spanischen Conquistadores eingeführten Krankheiten völlig wehrlos war..."

 

"Völlig wehrlos war" heißt aber doch nicht, das alle indigenen Völker  in der sog. Neuen Welt bis auf den letzten Mann und die letzte Frau dort ausgerottet wurden nach Ankunft der "Entdecker" aus der sog. Alten Welt.

Sie phantasieren doch.

 

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Gast schrieb:

vgl. z. B. hier:

Und was konnten Sie da immer noch anschließend an Ihre oben zitierten Sätze  dabei denn noch lesen? Nie waren es alle, die einer Pandemie zum Opfer fielen! Für Sie ist die Welt bei der reinen Schwarz-Weiß-Graphik (oder hier beim Einheitsgrau) stehen geblieben.

Alles ausblenden, was nicht ins eigene Bild nahtlos paßt.

 

 

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Vielleicht muß ich aber noch deutlicher werden:

a) Die Einen sind (immer) die Guten, die Anderen sind (immer) die Bösen.

b) Alle sind (immer) gleich gut und / oder böse.

Beide Sätze zeigen doch ideologische Vorurteile.
 

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Bei der Aufzählung der von Mensch zu Mensch übertragbaren Infektionskrankheiten wurde Covid19 bzw. das neuartige Coronavirus (nebst seinen zahlreichen Mutationen) vergessen.

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Dazu müßten Sie aber nur auch noch genau differenzieren und die historischen Wanderungsbewegungen seit dem Mittelalter - oder früher - und die vorhandenen Immunkräfte und medizinische (zivilisatorische) Standards berücksichtigen. Solange von Europa aus Wanderungsbewegungen überwiegend in andere Kontinente ausgingen, wurden europäische Keime dort verbreitet. Waren dort dann keine eigenen Immunkräfte dagegen vorhanden, kam es da zu richtigen Pandemien mit vielen Toten im hohen Prozentbereich, weil  es dort auch keine hochentwickelte medizinische Abwehr dagegen schon gab, aber es überlebten auch Teile der Bevölkerung noch.

Der umgekehrte Weg war früher aber so ja nicht genau exakt spiegelbildlich gegeben gewesen. Was die Zukunft aber noch bringt, das bleibt doch immer unbestimmt.

Aber der "Gast" scheint solche Differenzierungen nicht zu kennen, denn "Jeder Mensch enthält Keime" und "Keime sind überall, und zwar in der Regel ungefährlich, nützlich und lebenswichtig, also kein "Gift"."

Jeder Mensch enthält ja auch Wasser und Kochsalz in seinem Körper, und auch das ist "überall, und zwar in der Regel ungefährlich, nützlich und lebenswichtig, also kein "Gift"."

Na gut, wenn der "Gast" es so meint, dann wäre eine nicht isotone Kochsalz-Konzentration bei einer Infusion für ihn auch "in der Regel ungefährlich, nützlich und lebenswichtig, also kein "Gift"".

Wohl bekomms, Herr oder Frau "Gast"!

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Ihre Aufregung ist nicht nachvollziehbar:

Niemand wurde vergiftet oder mit exotischen Krankheiten angesteckt. Eine Epidemie ist ausgeblieben. Ob der Täter geimpft ist oder nicht, weiß man nicht.

Hier wird viel heiße Luft produziert.

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Zim Beckhaus schrieb:

Ihre Aufregung ist nicht nachvollziehbar:

Niemand wurde vergiftet oder mit exotischen Krankheiten angesteckt. Eine Epidemie ist ausgeblieben. Ob der Täter geimpft ist oder nicht, weiß man nicht.

Hier wird viel heiße Luft produziert.

Sehr geehrter Herr Beckhaus,

Sie irren sich total, wenn Sie meinten, ich hätte mich über einen Einzelfall aufgeregt. Was ich hier aber auf´s Korn genommen hatte, waren doch lediglich einige der Reaktionen auf den Eingangsbeitag gewesen. Ansonsten kann ich jeden Ihrer obigen Sätze unterschreiben, die ich wiederhole mit Ihrem vorausgesetzten Einverständnis:

Niemand wurde vergiftet oder mit exotischen Krankheiten angesteckt. Eine Epidemie ist ausgeblieben. Ob der Täter geimpft ist oder nicht, weiß man nicht.

Hier wird viel heiße Luft produziert. (in beide Richtungen allerdings ......)

Besten Gruß

GR
 

 

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Wir sind ja noch in der Lage in Europa, Einzelfälle bei Ausbrüchen neuer Infektionen einzudämmen, also auch noch zu beherrschen. Sie wollen nun aber in die Zukunft bereits sicher schauen? Das halte ich aber doch für etwas verwegen. Sie können aber ja einmal eine Suchmaschine selber für eine erste Überprüfung z.B. so munitionieren:

Einzelfälle neue Infektionen

Bei der Genetik wird davon ausgegangen / ist aber bekannt, daß auch ein einziger Einzelfall bei einer Mutation bereits schon nachhaltige Folgen für eine nicht unbedeutende Bevölkerungsgruppe hatte (Laktoseintoleranz).

Im übrigen erinnere ich an und verweise  auf eine ähnliche, frühere Debatte, in dem auch das "argumentum ad absurdum" eine Rolle gespielt hatte. Es wird doch auch in der Mathematik verwendet und bedeutet, ein einziges Gegenbeispiel widerlegt bereits eine These.

Besten Gruß

GR

 

 

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Tim Beckhaus schrieb:

Ich denke, wir reden hier weniger über Infektionskrankheiten, sondern mehr über Xenophobie.

Wie Sie auf diesen Gedanken kommen, das zeigt m.E. zu dem Zeitpunkt schon eine gewollte Denkrichtung auf, man könnte es auch eine Unterstellung nennen, was sich auch im weiteren Verlauf der Debatte noch weiter bestätigte.

Ich rede hauptsächlich aber über eine weitere, sehr bemerkenswerte Straftat eines bereits vorbestraften Asylbewerbers,  und über insgesamt 3 Verfahren, die der Staatskasse ja erhebliche weitere Kosten aufbürdeten, denn nach einer Verurteilung beim AG in dieser letzten Strafsache war ja die Sache noch nicht rechtskräftig abgeurteilt gewesen.

Außerdem rede ich auch über Folgen dieser Angelegenheit für Menschen in der BRD.

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Wenn Sie die Historie der Menschheit sich sehr viel langfristiger, als seit der Zeitrechnung des Julianischen oder Gregorianischen Kalenders ansehen, finden Sie doch überall, auch gerade dazu reichlich Parallelen.

Die Perspektive ist eben hier das Entscheidende, und ob jemand das erkennen kann.
 

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Und ich dachte immer, der homo sapiens sei seit Einführung des Julianischen oder Gregorianischen Kalenders neuerdings etwas sapienter, also vernünftiger, geworden. Das trifft offenbar nicht für alle homines zu, die wieder immer mehr wieder zu stulti werden. Der homo stultus unserer Zeit versteht auch nicht, dass nicht die Abneigung gegen körperlichen Kontakt Xenophobie erzeugt, sondern der pure Fremdenhass solche Ekelgefühle auslöst. Gegen Fremdenhass hilft nicht die "Perspektive", sondern nur die sapiente Vernunft.

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Gast schrieb:

..... sondern der pure Fremdenhass solche Ekelgefühle auslöst. Gegen Fremdenhass hilft nicht die "Perspektive", sondern nur die sapiente Vernunft.

Wie erklären Sie auch dieses Zitat, Quelle ebenfalls im gleichen Kommentar von "Gast" wie vorher:

Was die ekelhafte Spuckerei angeht, sind im übrigen unsere FußballerInnen Weltmeister und nicht die Syrer oder andere Migranten.

Was hat denn da wohl die "Ekelgefühle" beim "Gast" ausgelöst?

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Das tut man einfach nicht. Das löst bei mir Ekel aus, aber nicht weil es “Fremde“ sind, von denen ich Infektion befürchte, unsere Fussballer. Dass es der Syrer bei der Tafel an Anstand fehlen ließ, ist unstreitig.

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Gast schrieb:

Gegen Fremdenhass hilft nicht die "Perspektive", sondern nur die sapiente Vernunft.

Mein Kommentar mit dem Stichwort "Perspektive" war folgender:

GR kommentiert am Mo, 2018-05-21 03:11 :

Wenn Sie die Historie der Menschheit sich sehr viel langfristiger, als seit der Zeitrechnung des Julianischen oder Gregorianischen Kalenders ansehen, finden Sie doch überall, auch gerade dazu reichlich Parallelen.


Die Perspektive ist eben hier das Entscheidende, und ob jemand das erkennen kann.

(nachträglich gefettet)

Soll doch heißen, man muß in der Lage sein, beide Perspektiven zu erkennen / zu verstehen.

 

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Wobei ich aber noch erwähnen möchte, daß ich da auch auf andere weltgeschichtliche Ereignisse zusätzlich abgehoben hatte, die mit der Jahreszahl  1948 verbunden sind.

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Bevor auch jetzt wieder die Mißverständnisse auf´s Neue beginnen, "weltgeschichtliche Ereignisse" in 1948 setzte ich in Beziehung zu denen in 1492 bei den Perspektiven.

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Nahezu alles, was Sie bisher vorgetragen haben, hat mit dem vorliegenden Sachverhalt nichts zu tun.

Der Verurteilte hätte entsprechend ansteckende und übertragbare Krankheiten auch durch einfaches Nießen weiter geben können. Das Ansteckungsrisiko ist beim Nießen sogar deutlich höher, als beim Anspucken.

 

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Tim Beckhaus schrieb:

Der Verurteilte hätte entsprechend ansteckende und übertragbare Krankheiten auch durch einfaches Nießen weiter geben können. Das Ansteckungsrisiko ist beim Nießen sogar deutlich höher, als beim Anspucken.

Das bezweifle ich aber ganz entschieden, da es ja zusätzlich zum Anspucken ins Gesicht auch noch eine leicht blutende Gesichtswunde durch einen Schlag gegeben hatte. Sie konnten es doch seit dem Sa, 2018-05-05 08:09 lesen:

Oberlandesgericht Hamm - Pressestelle -

Pressemitteilung 27.3.2018

Am Tattage begann der Angeklagte einen in der Lebensmittelausgabe aufgestellten Brotkorb zu durchwühlen und versuchte sodann eine ehrenamtliche Mitarbeiterin zu at- tackieren, nachdem diese ihn aufgefordert hatte, die Selbstbedienung zu unterlassen. Ihr kam ein anderer Mitarbeiter zur Hilfe, der sich zwischen sie und den Angeklagten stellte. Diesen schlug der Angeklagte zweimal ins Gesicht und spuckte ihm ins Gesicht und auf seine Kleidung. Durch den Schlag verbog die Brille des Mitarbeiters, er erlitt eine leicht blutende Wunde an seiner Nase. Der Angeklagte spuckte danach noch weitere Le- bensmittel in der Auslage an, bevor es den Mitarbeitern des Vereins gelang, ihn aus der Lebensmittelausgabe hinaus zu drängen. Die bespuckten Le- bensmittel mussten teilweise aus hygienischen Gründen entsorgt werden.

Bei einer blutenden Wunde im Gesicht hat ein Spucken darauf - vor oder nach der blutenden Verletzung - eine etwas andere Bedeutung noch als ein einfaches Nießen außerhalb dieser Tätlichkeiten, und zwar eine höhere Bedeutung.

Sowohl was das Infektionsrisiko selber angeht, als auch die Verwerflichkeit dieser ekelhaften Tat in Tateinheit (Körperverletzung und Beleidigung).

Werter Herr Tim Beckhaus und auch "Gast", wenn Sie wieder mit mir demnächst argumentatives Schach spielen wollen, bitte sich etwas besser dann vorzubereiten, aber ich könnte auch metaphorisch ohne die Dame natürlich im anderen Fall noch spielen, mit Verlaub.

Besten Gruß

GR

Bei einer blutenden Wunde im Gesicht hat ein Spucken darauf...

Der Täter spuckte keineswegs auf die leicht blutende Wunde, sondern auf die Lebensmittel, vgl.:
"Durch den Schlag verbog die Brille des Mitarbeiters, er erlitt eine leicht blutende Wunde an seiner Nase. Der Angeklagte spuckte danach noch weitere Lebensmittel in der Auslage an" (s. o.).
Sie sollten den Sachverhalt nicht gewaltsam so hinbiegen und verhunzen, bis er Ihren xenophobischen Anwandlungen in den gewünschten Kram passt!

Außerdem spielen wir hier nicht "Schach" oder sonst etwas esoterisches, sondern versuchen juristisch zu argumentieren. Wenn Sie Schach spielen wollen, empfehle ich den Eintritt in einen Schach-Club, wo Sie sich konzentriert in Ruhe und ohne andere zu behelligen Ihren Eingebungen hingeben können, wie Sie es hier am falschen Platz immer wieder versuchen.

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Das ist kein argumentatives Schach, sondern weiterhin der Versuch Xenophobie zu rechtfertigen.

Ob der Verurteilte durch Spucken übertragsbare Infektionskrankheiten hat, ist bereits statistisch betrachtet unwahrscheinlich (lebt er ja nicht erst seit ein paar Tagen in Deutschland). Ob sich zudem für den unwahrscheinlichen Fall, dass er eine durch Spucken übertragbare Infektionskrankheit hat, diese durch Spucken auf eine blutende Stelle leichter übertragen lässt, ist sogar noch unwahrscheinlicher.

Dieses Szenario unterstellt zudem, dass der Verurteilte in Kenntnis (s)einer Infektionskrankheit und vorsätzlich gezielt auf die blutende Wunde gespuckt hat. Das Szenario unterstellt auch, dass der Veruteilte medizinisches Wissen über Infektionskrankheiten und deren Übertragung hat.

Abschließend: Man sollte grundsätzlich davon ausgehen, dass die Dinge aus der Ferne weniger gut beurteilt werden könne, als aus der Nähe. Soll heißen: Selbst wenn Sie Jurist und/ oder Arzt sind (beides ist wahrscheinlich nicht der Fall) verbietet es sich von selbst, einen Sachverhalt zu bewerten, den man nicht persönlich kennt.

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Wiederholung:

Diesen schlug der Angeklagte zweimal ins Gesicht und spuckte ihm ins Gesicht und auf seine Kleidung. Durch den Schlag verbog die Brille des Mitarbeiters, er erlitt eine leicht blutende Wunde an seiner Nase.

Damit ist doch klar geworden, Herr Beckhaus, die Spucke des Verurteilten könnte sich mit dem Blut aus / in der Wunde eines Geschädigten vermischen. Das bedeutet, hier wäre ein spezieller (und möglicher) Infektionspfad eröffnet worden, neben einem in der Regel ja ebenfalls immer noch vorhandenem Pfad, wie er unten noch aufgezeigt ist.

Der andere Pfad wäre der über eine (auch evtl. noch mögliche) Tröpfcheninfektion dann alleine.

Ihre oben angegeben Wahrscheinlichkeiten haben Sie denn woher, werter "Gast", können Sie das denn begründen für alle ja möglichen Infektionskrankheiten aller Arten?

Und ich wies nur auf vorhandene Restrisiken hier hin, habe auch keinen "Infektions-GAU" oder "Infektions-Super-GAU" prophezeit, das noch zum Thema "Eingebungen" und "Esoterik".

Das Bild mit dem Schach betrachten Sie bitte als eine persiflierende Aufforderung für rasche Antworten Ihrerseits, hat also doch bestens funktioniert.

Besten Gruß

GR

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Sie unterstellen abermals einen Sachverhalt: User "Gast" und ich sind nicht identisch (was einem aufmerksamen Leser ohne Weiteres auffallen sollte).

Was Ihre Frage nach meinen Kenntnissen angeht, wirft auch die Frage nach Ihren Kenntnissen auf.

Die Antworten darauf spielen aber überhaupt keine Rolle: Sie haben nichts mit dem Sachverhalt zu tun. Auch wenn Sie es für die eigene Bestätigung gerne so hätten.

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Tim Beckhaus schrieb:

Sie unterstellen abermals einen Sachverhalt: User "Gast" und ich sind nicht identisch (was einem aufmerksamen Leser ohne Weiteres auffallen sollte).

Was Ihre Frage nach meinen Kenntnissen angeht, wirft auch die Frage nach Ihren Kenntnissen auf.

Die Antworten darauf spielen aber überhaupt keine Rolle: Sie haben nichts mit dem Sachverhalt zu tun. Auch wenn Sie es für die eigene Bestätigung gerne so hätten.

Werter Herr Beckhaus, auch da irren Sie sich ja, weil ich lediglich in einem einzigen Kommentar Sie beide, also Tim Beckhaus und auch noch den user "Gast" ansprechen wollte. Aber ich hatte es leider doch für Sie offenbar etwas mißverständlich getan.

Aber das ist ja m.E. nicht wirklich wichtig gewesen, nur daß ich Ihnen - und auch dem user "Gast" - einen Spiegel vorhalten konnte, das war mir wichtig gewesen, weil Sie beide m.E. sich oft sehr ähnlich verhielten und auch so argumentierten.

Einen Spiegel vorhalten auch im Sinne dieses Zitats:

"Was trifft, trifft auch zu!" (Das Zitat stammt nicht von mir, sondern von einem bisher nicht genau bekanntem Urheber)

Wer mir aber "Esoterik" oder "Eingebungen" in absurder Weise wieder unterstellte, der darf doch den Mund nicht nur spitzen, der muß auch pfeifen, und das sind Sie und auch der user "Gast" ja noch schuldig geblieben, da können Sie aber jeden Kommentar von mir dazu hernehmen, auch wenn er inzwischen im Zuge von Löschaktionen in diesem Blog nicht mehr lesbar ist.

Da ich alles abgespeichert habe, könnte ich Ihnen also auch dabei noch aushelfen.

Auf eine umfangreiche Darstellung von Zitaten aus Ihren eigenen, hier aber noch lesbaren Kommentaren, die Ihre "argumentative Doppelmoral" belegen, wird vorläufig meinerseits verzichtet.

Wer aber alles so durcheinandermischte in (s)einem großen Eintopf, also z.B. Rassismus, Religionskritik, Xenophobie, Homophobie usw. usf. etc. pp., der hat ja längst gedankliche Schärfe und die Fähigkeit zu genauen Definitionen und Differenzierungen verloren, dem muß ich folglich eine Ratiophobie bescheinigen. Daß ich selber aber manche, oft m.E. zu engen Themenstellungen erweiterte, das geschah immer bewußt und auch absichtlich, denn damit konnte ich Sie et al. auch etwas aus ihrer Deckung bzw. Reserve locken.

Da habe ich auch nur den Vorsitzenden Richter Volker Wagner von der 11. Großen Strafkammer des LG Darmstadt etwas imitiert, der auch oft unbequeme und überraschende Fragen stellt.

Besten Gruß nun an Tim Beckhaus und besonders an die vielen "Gäste" und "Leser", die gerne weiter sich immer noch hinter Deckungen verschanzen und sich immer noch nicht etwas hervorwagen.

"Quamquam sunt sub aqua ......" wie der Lateiner es schon nannte.

Günter Rudolphi (GR)

 

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Damit es nicht wieder übergangen / überlesen wird:

"Esoterik" oder "Eingebungen"  sind kleine, mathematisch-naturwissenschaftlich begründete Darstellungen gewesen, die zwar einen sehr engen juristischen Rahmen hier überschritten, aber absolut nichts mit "Esoterik" zu tun hatten.

GR

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""Esoterik" oder "Eingebungen"  sind kleine, mathematisch-naturwissenschaftlich begründete Darstellungen gewesen, die zwar einen sehr engen juristischen Rahmen hier überschritten, aber absolut nichts mit "Esoterik" zu tun hatten."

Wie meinen?

Gibt es den Satz auch in verständlicher Schreibweise?

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Falls  jemand aus den Reihen der vielen Juristen hier aber einzelne Risiken des Lebens eines jeden Bürgers der BRD qualitativ und quantitativ - damit auch statistisch fundiert - selber bewerten möchte, bitte sehr.

 

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Bildung ist ja hübsch. "Xenophobie" - ach wie erhellend. Was klärt das? Nix. Auch darf man nicht pauschalisieren. Schritt für Schritt gedanklich: a)  Was sagt das Grundgesetz? b) Art. 16 Abs. 2 Satz 1 GG: kann raus. c) Durften Einschlägige herein? d) Nein, vgl.Papier NJW 2016, 2391-2396. e) Man kann nicht mit einem Schlag stets alles lösen. Aber weniger Spucker wäre ja schon mal ein Teilerfolg.

Vielen Dank für Ihre Wortmeldung!

Leider hat sie erkennbar keinen Bezug zur Diskussion, ist damit weder sachthemenorientiert, noch ein Argument für irgendwas.

Das Gegenteil ist der Fall: Hier wird selbst für einen Laien erkennbar über einen Strafrechtsfall diskutiert. Sie machen daraus eine verfassungsrechtliche und zwischen den Zeilen eine politische Frage.

 

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