Kinder, ab Juli 2019 soll's 10 Euro mehr geben

von Prof. Dr. Claus Koss, veröffentlicht am 17.06.2018
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtFamilienrechtWeitere Themen4|4295 Aufrufe

Erklärtes Ziel des Referentenentwurfs ist es "Familienleistungen  bei  der  Bemessung  der  Einkommensteuer angemessen" zu berücksichtigen (FamEntlastG-RefE, S. 1). Außerdem soll die Wirkung der sog. 'kalte Progression' durch eine Anhebung des Grundfreibetrags sowie einer Verschiebung des Einkommensteuertarifs 'nach rechts' berücksichtigt werden.

Der Referentenentwurf sieht im Einzelnen folgende Veränderungen vor:

  • Das Kindergeld/Der Kinderfreibetrag wird pro Kind um 10 Euro pro Monat erhöht.
  • Der Grundfreibetrag für den Veranlagungszeitraum 2019 steigt auf 9.168 Euro, ab 2020 auf 9.408 Euro.
  • Die Grenzbeträge für die jeweils nächste Progressionsstufe werden jeweils in zwei Stufen erhöht.

Das Bundesministerium der Finanzen rechnet mit Steuermindereinnahmen von jährlich rund 9,8 Milliarden Euro, davon entfallen auf den Bund rund 4,4 Mrd. Euro, die Länder rund 4,0 Mrd. Euro und Gemeinden werden rund 1,4 Mrd. Euro weniger in den Kassen haben.

Der Verfasser überlässt es der individuellen Beurteilung der Leser/innen dieses Blogeintrags, ob mit diesem Gesetzentwurf das selbsterklärte Ziel der Familienentlastung erreicht wird.

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4 Kommentare

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Ich bin kein Steuererklärungs-Experte, aber mir ist aufgefallen, dass die Steuergerichtsbarkeit mit dem Argument der Rechtmäßigkeit einer Divergenz von Steuerrecht und Sozialrecht, erhebliche Aufwände für Familien mit Kindern nicht als steuermindernd anerkennt. So wird behauptet, dass Reisekosten für die Wahrnehmung des Umgangsrechts und Gerichts- und Anwaltskosten für familiengerichtliche Verfahren nicht als außergewöhnliche Belastung absetzbar sind. Angeblich wären solche Kosten der Normalfall, denn auch nicht getrennte Eltern könnten ja an verschiedenen Orten wohnen. Zynischer gehts eigentlich nicht. Wer Hartz IV bezieht, bekommt nach dem Sozialrecht auf Antrag die Umgangskosten finanziert, wenn er/sie sich durch die Formalien und Amtsstuben gekämpft hat und Umgang dann tatsächlich noch stattfinden kann. Bindungsfeindliches Familienrecht wird also durch ein bindungsfeindliches Steuerrecht potenziert. Kein Wunder, dass nicht Wenige in aussichtsloser Lage zu Sozialfällen werden und sich dort enttäuscht einrichten. Die 10 Euro für Kinder sind eine bescheidene Väter/Mütter-Entsorgungsprämie zugunsten von Alleinerziehenden, für Familien mit 2 Verdienern im gemeinsamen Haushalt ist das eher ein unscheinbarer Witz. Für Barunterhaltsverpflichtete ändert wegen 5 Euro keine Unterhaltsfestsetzung ab, so dass die davon gar nichts haben und damit auch ihre umgangsberechtigten Kinder nicht.   

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Der deutsche Michel läßt sich wieder mit Peanuts abspeisen. Aber nun gut, er wählt das so, und dann will er es wohl auch so.

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Die Kindergelderhöhung ist nicht neu und wurde bereits vor einem Vierteljahr im Koalitionsvertrag 2018 beschlossen, vgl.: "Das Kindergeld als bewährte und wirksame familienpolitische Leistung werden wir in dieser Legislaturperiode pro Kind um 25 Euro pro Monat erhöhen - in zwei Teilschritten (zum 1. Juli 2019 um zehn Euro, zum 1. Januar 2021 um weitere 15 Euro). Gleichzeitig steigt der steuerliche Kinderfreibetrag entsprechend". Zusätzlich soll es - bei Bedürftigkeit - ein Baukindergeld in Höhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr geben.

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