Nach Mollath und Peggy ein weiteres Fehlurteil? - Der Doppelmord in Babenhausen

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 12.04.2014
Rechtsgebiete: StrafrechtStrafverfahrensrecht3741|365785 Aufrufe

Die Strafjustiz ist in jüngster Zeit nicht nur, aber vorallem durch den Fall Mollath und durch das in dieser Woche begonnene Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy stark ins Gerede gekommen. Und schon gerät ein weiterer Fall wegen eines möglicherweise falschen Indizienurteils in den Fokus der Öffentlichkeit .

Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn wurde Andreas D. vom Landgericht Darmstadt im Juli 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Verurteilte leugnet die Tat, seine Frau kämpft gemeinsam mit ihm Aufopferung voll um die Wiederaufnahme.

Zwischenzeitlich greifen die Medien auch diesen Fall auf. Es zeigen sich erhebliche Ungereimtheiten, die hoffentlich bald aufgeklärt werden können.

Das ZDF berichtete in der Serie 37 Grad:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein-Moerder?bc=sts;stt&flash=off

Zur Homepage der Ehefrau mit dem Urteil zum Download: 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm

Medienberichte:

www.google.com/search?q=Doppelmord+in+Babenhausen

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3741 Kommentare

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Bei Schüssen nahe an der Schallgeschwindigkeit kann es doch beides geben, Überschallknall und kein Überschallknall, also auch bei einem Schalldämpfer. Da die Waffe ja nicht gefunden wurde, kennt doch auch niemand die genaue Lauflänge, aber auch Original-Munition streut außerdem in ihren Werten.

Die genauen Werte (Temperatur, Lauflänge, Munitionsstreuungen) wären da wichtig gewesen, alle Zeugen waren doch auch nicht vereidigt gewesen.

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Das die Zeugen nicht vereidigt wurden, dürfte grundgesetzwidrig nicht erfolgt sein. Die waffe wurde von Herrn Steffler bereits gefunden. Er kennt die waren täter!

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Sehr geehrter Herr docreini ,

seit der Vernehmung des Präsidenten der Black Widows 
durch Richter Volker Wagner am 12. Prozeßtag
kennt eigentlich jeder Leser der Offenbach
Post 
die wahren Täter!

Grob grundgesetzwidrig war, das man bis zu meinem
Beweisantrag beim LG Kassel der Verteidigung 
Auskunft über die Tamunition verweigerte.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Stand die nicht schon an wenigstens 10 Stellen im Urteil drin? 

Sehr geehrte Mitkommentatoren,

da keine neuen Aspekte dieses Falls in Babenhausen mehr aufgetaucht sind, werde ich mich nun wieder verabschieden. Auch wenn ich mir selber eine Wiederaufnahme wünsche, sehe ich den Ausgang eines Wiederaufnahmeverfahrens als offen an.

Sehr interessant aber finde ich auch die Argumente, die Herr Strate selber in den Fällen Weimar und Mollath vorbrachte.

Im Fall Weimar hielt er von den Zeugenaussagen generell sehr wenig, bei ihm ja nachzulesen.

Im Fall Mollath beantragte er selber einen wichtigen Zeugen zu vereidigen, was auch so geschah.

Er wird nun damit rechnen müssen, daß die Staatsanwaltschaft in einem Wiederaufnahmeverfahren das alles auch gerne selber aufgreifen wird.

Die Gutachten, die von ihm im Wiederaufnahmeantrag eingereicht wurden, enthalten aus meiner Sicht auch einige Schwachpunkte bezüglich diverser Meßmethodiken, auch wird da ja von einem "Sog" (suggeriert Unterdruck gegenüber Umgebungsluftdruck) gesprochen, der Patronenlager und Hülsen dann mit Partikeln aus dem "Schalldämpfer" verunreinigen würde bei den Schußversuchen mit solchen primitiven "Schalldämpfern" aus PET-Flaschen und Bauschaum.

Nein, im "Schalldämpfer" ist längere Zeit ein summarischer Überdruck (gegenüber dem Umgebungsluftdruck) vorhanden nach der Schußabgabe und auch noch nachdem das Projektil den Schalldämpfer bereits längst verlassen hat. Dieser Überdruck bläst dann Partikel, aber auch Schmauch durch den Lauf rückwärts zum Patronenlager und auch noch zum Schützen hin beim Ausziehen der Patonenhülse.

Auch ohne einen Schalldämpfer gibt es noch einen summarischen Überdruck im Lauf beim Ausziehen der Patronenhülse aus dem Patronenlager.

GR

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

daß ein PET~Schalldämpfer keine 10 mit Testschießen sogar  
20 Schuß standhält, hat sogar der Schußwaffenexperte 
vom BKA Leopold Pfoser bestätigt.

Wem das Gutachten des Leopold Pfoser  nicht reicht,
der kann das in der Doktorarbeit des Dr. Wacker
aus 2010 nachlesen.

3 Schuß und die PET~Flasche ist vollständig zerstört.

Besser  und immernoch notwendig wäre gewesen, 
den Schmauchspurenvergleich zu widerlegen.

Schmauch der Tatmunition enthält als Hauptbestandteile 
Blei, Barium, Antimon und Messing !

Auf der Bundeswehrkleidung wurden aber
keine Messingpartikel gefunden.

Deshalb machte die Kripo bzw. Staatsanwaltschaft Darmstadt 
entgegen § 160 StPO aus Messing einfach Aluminium.

Daß eine Patrone links zu Boden fällt und dann 5m quer durch 
die Luft nach rechts oben die Kellertreppe rauf
ins Gebüsch fliegt, ist physikalisch unmöglich.

Das ist Fakt ! 

Die Tatwaffe hatte keinen funktionierenden Schalldämpfer,
war rechtsauswerfend und verfügte über ein Magazin,
das mindestens 10 Patronen faßt
wie die H&K P8.

Stattdessen hat man nach einer uralten, rostigen Walther P38 
aus dem Zweiten Weltkrieg gefahndet.

Der Doppelmordfall von Babenhausen war ein typischer
Auftrags~Mord der Hell's Angels und ist bis heute
nicht aufgeklärt.

Da Mord nicht verjährt, wird in einem Wiederaufnahmeverfahren
erneut gegen die Hell's Angels ermittelt werden müssen.

Klaus Toll wurde seit September 2008 von
2 Männer bedroht und wandte sich
deshalb an den Präsidenten
der Black Widows.

Der sagte am 12. Prozeßtag vor Richter Volker Wagner aus,
daß Klaus Toll hohe Schulden bei den Hell's Angels hatte
und die ihm deswegen Streß machten.

Um wieviel Geld ging es überhaupt ?

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Steffi kommentiert am Mi, 2018-06-13 22:56 PERMANENTER LINK
„… Grob grundgesetzwidrig war, das man bis zu meinem
Beweisantrag beim LG Kassel der Verteidigung
Auskunft über die Tamunition verweigerte.“
Peppermint Patty kommentiert am Mi, 2018-06-13 23:30 PERMANENTER LINK
„Stand die nicht schon an wenigstens 10 Stellen im Urteil drin?“

Als mögliche Erinnerungshilfe nur ein paar exemplarische Urteilsauszüge:
UA S. 19: „…weitere Patronen des Kalibers 9 mm der Marke Poongsan Metal Company aus Seoul…“ UA S. 27: „...Munition der Marke Poongsan Metal Company aus Seoul, die in den U.S.A. vertrieben wird und die den Bodenstempel PMC 9 mm Luger trägt…“. UA S. 109: „…Fest steht nach dem Tatortbefund im Hinblick auf die dort aufgefundenen Hülsen und Projektile, dass die bei der Tat verwendete Munition ohne Ausnahme demselben Hersteller, nämlich die Poongsan Metal Company aus Seoul“. Insoweit hat der Sachverständige Pfoser nämlich feststellen können, dass es sich bei allen zehn Hülsen, die ihm als Asservate zur Begutachtung übergeben worden seien, (ausnahmslos) um solche dieses Herstellers Poongsan Metal Company aus Seoul handeln würde. Diese würden vorwiegend in Amerika vertrieben (und insbesondere auch von den amerikanischen Streitkräften genutzt – dahingehend will sich die Kammer den Hinweis ersparen, dass der Angeklagte Jahre hinweg in unmittelbarer Nähe zu einer amerikanischen Kaserne wohnte) – werden und den Bodenstempel PMC 9 mm Luger tragen.“ UA S. 109: „… steht im Hinblick auf die am Tatort (ausschließlich) verwandte Munition des Herstellers Poongsan Metal Company aus Seoul zur Gewissheit der Kammer fest, dass die Patronen  dieses Herstellers als Besonderheit im Anzündsatz beim Verfeuerungsvorgang nicht nur die für Schmauch charakteristische Elementkombination Blei, Barium und Antimon (als Hauptbestandteile) sondern auch Aluminium als Nebenbestandteil freisetzt, was - nach den auch insoweit übereinstimmenden Ausführungen der Sachverständigen Dr. Schulze und Dr. Schumacher - in dieser Kombination lediglich bei ca. 1/6 der weltweit genutzten  Munition der Fall sei, wie dies im Übrigen Alles bereits dargetan und festgestellt worden ist.“
UA S. 162: „… sondern in ihrer Elementskombination mit Aluminium als Nebenbestandteil nur bei ca. 1/6 der weltweit genutzten Munition vorkommt , wie dies auch für die am Tatort (ausschließlich) verwandte Munition des Herstellers Poongsan Metal Company zutrifft…“.
  @Steffi: Zweiter Versuch:
Stand die Tatmunition im Urteil drin?   Bejahenderfalls:
Wie konnte der (Wiederaufnahme-) Verteidigung bis zu Ihrem „Beweisantrag beim LG Kassel“ vom 12. März 2016 http://www.obs-itconsulting.com/Antrag_12032016.pdf „Auskunft über die Tatmunition“ verweigert werden, wenn diese doch schon im Urteil des Landgerichts Darmstadt aus 2011 drin stand?   Verwechseln Sie hier nicht etwas?
https://www.strate.net/de/dokumentation/Darsow-Wiederaufnahmegesuch-2018... S. 12, 13:
5. Die Beschusstests des Bundeskriminalamts
 In dem Protokoll über die Vernehmung des Sachverständigen Pfoser vom 18.05.2011 ist vermerkt: 
„Der Sachverständige Pfoser überreichte nach Abschluss seiner Gutachtenerstattung eine DVD mit weiterem Bildmaterial.“
Diese DVD „mit weiterem Bildmaterial“ befand sich nicht in den Akten, die dem Unterzeichner überlassen worden waren. Dies und die Tatsache, dass in dem Urteil erwähnt worden war, es seien „unter anderem 10 Schüsse per Video festgehalten worden“ (UA S. 118), veranlassten mich, diese Video-Clips beim Bundeskriminalamt – vermittelt über die Staatsanwaltschaft Darmstadt – anzufordern. Diese wurden mir von der Staatsanwaltschat Darmstadt am 15.12.2015 auf einer DVD zur Verfügung gestellt. In dem Anschreiben der Staatsanwaltschaft ist vermerkt, dass weitere Dokumentationen der Beschusstests nicht vorhanden seien. Auch in der mir zuvor überlassenen Akte findet sich eine derartige Dokumentation nicht, insbesondere kein vorbereitendes schriftliches Gutachten des Bundeskriminalamts… Die Nummerierung der Dateien gibt offenkundig nicht die Reihenfolge der gefilmten Beschusstests wieder. Die hintereinander abgespielten Videoclips zeigen die als Schalldämpfer benutzte Flasche mal mit roter Kappe, mal mit weißer Kappe; auch der Befüllungszustand der PET-Flasche ist unterschiedlich: Insgesamt wird mit der Waffe viermal im „eingespannten“ Zustand durch die PET-Flasche geschossen, sechsmal im „freihändigen“ Gebrauch.
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Lieber Gast,

die Poongsan Metal Company aus Seoul
ist ein Unternehmen,
keine Marke !

Die Munitionsmarke ist "PMC Bronze" !

Das wurde der Verteidgung erst durch meinen Beweisantrag
vom 25.04.2018 bekannt gegeben.  

Schmauch der Tatmunition besteht aus 
Blei, Barium, Antimon und Messing !

Da auf der Bundeswehrkleidung keine Messingpartikel gefunden wurden,
hat man daraus einfach in dichterischer Freiheit nach Goethe's Faust  
Blei, Barium, Antimon und Aluminium gemacht.

Sowas nennt man ein getürktes Sachverständigengutachten
zugunsten der türkischen Hell's Angels.

So hat man Andreas Darsow den Doppelmord von Babenhausen
zugunsten der Hell's Angels in die Schuhe geschoben.

PS:
Daß im Zünder von 9mm~Munition minimale Mengen
von Aluminium zu finden sind, ist die Regel
nicht die Ausnahme.

Im Schmauch sind die winzigen Mengen Aluminium
praktisch nicht zu finden.

Ein echter Schmauchspurenvergleich
umfaßt mindestens 20 Elemente,
nicht nur 4 !

 

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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@Steffi: Meine Frage:
Stand die Tatmunition im Urteil drin?  
Ihre Antwort: Nein.
Richtig?

Sehr geehrter Herr Pepeprmint Patty,

im Urteil steht lediglich, daß es sich um 9mm~Munition
des Herstellers "PMC" handelt.

Der Hersteller PMC hat drei Poduktlinien:
PMC Bronze, Starfire und ERange !

Hollow Points schloß ich aufgrund
der Schußverletzungen aus.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Steffi schrieb:

PS:
Daß im Zünder von 9mm~Munition minimale Mengen
von Aluminium zu finden sind, ist die Regel
nicht die Ausnahme.

Im Schmauch sind die winzigen Mengen Aluminium
praktisch nicht zu finden.

Ein echter Schmauchspurenvergleich
umfaßt mindestens 20 Elemente,
nicht nur 4 !

Über die Analyse von Schmauchspuren und von mechanischen Abrieben mag es unter Fachleuten sicher auch unterschiedliche Ansichten geben, da halte ich mich lieber heraus und das hat auch seinen Grund.

Einer davon wäre auch in diesem Link nachzulesen:

"Sensitive Untersuchung von Schmauchspuren
Ein Tatort für die Analytik
Vorbereitungen für die Analyse ausgewählter Schmauchspuren"

(https://www.laborpraxis.vogel.de/ein-tatort-fuer-die-analytik-a-544940/)

Da müssen eben wirkliche, vereidigte und auch noch bei den Gerichten zugelassene Sachverständige ran, und alles noch einmal überprüfen, wenn möglich. Versäumnisse jedoch hat es vermutlich vorher bei der Spuren-Analytik durchaus gegeben.

GR

Sie sollten besser Lesen, so wie es Hr Steffler tut! Wenn im Urteil steht Bodenstempel PMC 9 mm Luger dann ist damit nicht die Marke sondern das Unternehmen gemeint. Die Verteidigung hatte also - wie es Hr. Steffler ausführlich schildert - keine Chance sich über die verwendete Munition zu unterrichten. Nochnichtmals nachfragen konnten sie, weil sie nichts wussten. Alles hinter dem PMC sind offensichtlich lediglich Ortsangaben des Unternehmens.

Richtig Hr. Steffler?

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Sehr gehrter Herr docreini, 

auf dem Bodenstempel steht
immer nur der Hersteller.

Im Bereich der 9mm~Munition hat PMC 
3 Produktlinien:

PMC Bronze, Starfire und ERange !

Starfire ist bereits ab dem ersten Schuß 
absolut tödlich !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Starfire ist eine geheime Spezialentwicklung der NATO, um gegen die reaktivgepanzerten schusssicheren Westen der sowjet. Speznas wirken zu können. Der Überschalldruck, den die Munition bereits beim Vorbeifliegen erzeugt, bewirkt einen sogenannten Flüssigkeitsschock, so dass in einem Radius von 0,8 bis 1,3 m um die Geschossbahn Zellflüssigkeit, Blut u.a. so in Schwingung bringt, dass mittels einem hydrostatischen Schock Zellwände und Gefässe zerreissen. Die STANAG 1978IIIAlphaSigma, in der die Spezifikationen der Patrone genannt sind, waren bei wikileaks kurzzeitig zu lesen, ehe Assange festgesetzt wurde.

Als Tatmunition dürfte starfire ausscheiden, denn aufgrund eines Unfalls bei einer SEK_Übung in Süddeutschland hat man entschieden, dass starfire in Gebäuden nur mit suppressor abgefeuert werden sollte und selbst dann die Schockwirkung zu erheblichen Kollateralschäden bei Einsatzkräften führen kann!!

 

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Sehr geehrter Herr docreini,

ich zitierte lediglich die Offenbach Post, nach der der Präsident
der Black Widows am 12. Prozeßtag  Richter Volker Wagner 
aufklärte, daß Klaus Toll hohe Schulden bei den 
Hell's Angels hatte.

Vemutlich ging es wieder einmal um den 
Verkauf eines Puffs samt
Prostituierten.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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@steffi: Ist das Ihre Antwort zu meinen Fragen im Post vom 14.06.2018, 15:27 Uhr?

 

Ztat aus der Offenbach Post

Ein nicht nur optisch ungewöhnlicher Zeuge war ein 44-Jähriger aus Rodgau, der mit Lederweste und mit langem, zu einem Pferdeschwanz zusammengebundenen Haar im Gerichtssaal erschien. Er ist ein ehemaliges Mitglied der Rockergruppen Hell’s Angels und Black Widows, lebte bis vor wenigen Jahren in Babenhausen und war dort häufiger Kneipengast. Bei diesen Kneipenbesuchen lernte er 2003 das späterer Mordopfer Klaus Toll kennen: „Er hat immer Gespräche gesucht, wir haben uns oft unterhalten.“ Der Immobilienmakler habe ihn hin und wieder darum gebeten, ihm bei Renovierungen zu helfen. „Eines Tages kam er zu mir und wollte ganz andere Hilfe: Er habe Stress mit den Hell’s Angels wegen des Kaufs und Wiederverkaufs eines Grundstücks, sie würden viel Geld von ihm verlangen“, erinnerte sich der Ex-Rocker. Toll habe ihm sogar 1 000 bis 10 000 Euro für seine Hilfe angeboten: „Ich bin damals aber nicht so auf das Gespräch eingegangen, weil ich nicht wusste, ob ich ihn für voll nehmen soll. Denn Toll hat gern mal einen gezwitschert.“

Präsident?? Aufgeklärt??? FH weiß ja nun bescheid...

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@Steffi:

Meine Frage: Stand die Tatmunition im Urteil drin?  
Ihre Antwort: Ja, aber nicht ganz vollständig, da die Reihenangabe „PMC Bronze“ fehlt.
Richtig?

An dem Punkt „Das wurde der Verteidgung erst durch meinen Beweisantrag vom 25.04.2018 bekannt gegeben“ (= Ihr Post vom 14.06.2018, 16:41) schießen Sie trotzdem weiter nur mit Platzpatronen, wie Sie dem GA Winkelsdorf S. 4 entnehmen können. Könnten Sie dessen ungeachtet bitte einen Link zu Ihrem Schreiben vom 25.04.2018 einstellen? Danke.

Keine Platzpatronen:

Steht im Urteil  was dazu drin, dass es sich bei der Tatmunition um Überschallmunition handelt, die nicht dämpfbare Geschoss-/Überschallknalle erzeugt?

Wurde Herr Darsow von einem Gericht verurteilt, das nicht in der Lage war, zu erkennen, dass es sich bei der als solchen bekannten Tatmunition um Überschallmunition handelte, und deshalb gar nicht geeignet war, den todbringenden Lärm der Schüsse auf ein Minimum zu reduzieren?

Sehr geehrter Herr Peppermint Patty,

das Quatsch~Urteil vom 19.07.2011 basiert ja gerade auf der 
Behauptung der Staatsanwaltschaft, daß die Tatmunition
durch einen einfachen mit Bauschaum befüllten 
Schalldämpfer extrem leise gemacht wurde.

Ich nahm deshalb zuerst an, Klaus Tolls Mörder
habe Unterschallmunition verwendet.

Daß es sich um Vollmantelgeschosse gehandelt haben muß,
habe ich der Schußrekonstruktion des Rechtsmediziners
Dr. Roman Bux geschlossen.

Bei PMC Bronze, 124 Grain (FMJ)  handelt es sich ab +15°C
tatsächlich um Unterschallmunition.

Da aber 4 Zeugen übereinstimmend am Tatmorgen 
2 extrem laute Schüsse gehört haben, 
kann die Tatwaffe unmöglich über
einen funktionierenden
Schalldämpfer verfügt
haben.

Folglich war der versuchte Dreifachmord
alles andere als perfekt geplant und 
durchgeführt.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Steffi schrieb:

Bei PMC Bronze, 124 Grain (FMJ)  handelt es sich ab +15°C

tatsächlich um Unterschallmunition.

Da aber 4 Zeugen übereinstimmend am Tatmorgen 
2 extrem laute Schüsse gehört haben, 
kann die Tatwaffe unmöglich über
einen funktionierenden
Schalldämpfer verfügt
haben.

Das ist doch kein logischer Schluß, denn wie es Herr Winkelsdorf ja bereits ausgeführt hatte, hätten ja Schüsse außerhalb des Hauses bei den da niedrigeren Außentemperaturen als innerhalb des Hauses einen Überschallknall hervorrufen können mit einem funktionierenden Schalldämpfer.

Und was die eine Patronenhülse betrifft ("Anyway, eine Patronenhülse fällt nicht zu Boden und fliegt dann 3 m quer durch die Luft nach oben ins Gebüsch."), auch dafür gäbe es doch natürliche (physikalische) Erklärungen wegen des sehr langen Zeitraums, bis die Spurensicherung dann am Tatort war: Eine glänzende Patronenhülse könnte doch z.B. das Interesse einer Elster geweckt haben, die mögen ja so kleine, glänzende Dinge ......

Und solche Sätze sagt doch auch kein echter Sachverständiger:

"Schmauch der Tatmunition besteht aus Blei, Barium, Antimon und Messing !"

Weil jeder echte Sachverständige nicht eine Legierung aus Cu und Zn - wie Messing - in eine Reihe mit Pb, Ba und Sb bringt, denn das sind reine chemische Elemente, aber leider nicht gerade gesunde.

Was Schmauch aus Pistolen alles enthalten kann an chemischen Verbindungen zeigte auch schon mein letzter Link, an Elementen aber auch noch einiges mehr, siehe hier:

Berliner Ex-Polizist

Das Training mit der Waffe war Gift für mein Leben

Zitat:

„Es liegt eine laborchemisch nachgewiesene Schwermetall-Intoxikation mit Aluminium, Blei, Arsen und Quecksilber vor“, hat sein Arzt auf ein Attest geschrieben.

Quelle: https://www.bz-berlin.de/berlin/das-training-mit-der-waffe-war-gift-fuer...   Zu fehlenden Messingpartikel aus Munitionsabrieb bei einem Schützen selber können Sie auch nur wilde Spekulationen anstellen, denn solche wären doch m.E. eher in Schußrichtung zu finden und in Wunden.   Aber lesen Sie doch mal auch diese Dissertation noch, die ist auch passend zur Thematik "Schmauch":   "2016 Port A (2016) Retrospektive Analyse der Todesfälle nach Schussverletzungen im Untersuchungsgut des Institutes für Rechtsmedizin der Universitätsmedizin Rostock über einen Zeitraum von 25 Jahren (1990 – 2014). Med. Dissertation, Universität Rostock"   GR  
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@Steffi

wäre super, wenn Sie gelegentlich auf meinen Post vom 14.06.2018, 19:12, antworten könnten.

Viele Grüße nach Offebach

PP

Steffi kommentiert am Fr, 2018-06-15 16:20 Permanenter Link

„das… Urteil vom 19.07.2011 basiert ja gerade auf der 
Behauptung der Staatsanwaltschaft, daß die Tatmunition
durch einen einfachen mit Bauschaum befüllten 
Schalldämpfer extrem leise gemacht wurde. Ich nahm deshalb zuerst an, Klaus Tolls Mörder
habe Unterschallmunition verwendet.“

Sehr geehrter Herr Steffi,

das ist doch der springende Punkt: Sie wussten, dass es – in Bezug auf den Geschoss-/Überschallknall – überhaupt nicht dämpfbare Überschallmunition gibt.

StA und Gericht aber offensichtlich nicht.

Dass die bei der Tat verwendete Überschallmunition zu einer Dämpfung der todbringenden Schüsse auf ein Minimum per se ungeeignet war, steht im Urteil nämlich – ganz im Gegenteil - nicht drin. Auch nur eine Unterscheidung zwischen Überaschall- und Unterschallmunition findet sich dort nicht.  Vielmehr wird dort mehrfach die Funktionstauglichkeit des PET-Schalldämpfers „Marke-Eigenbau“ betont.

Deshalb, ohne dass dies die Bohne mit der Frage der wirklich wahren Täterschaft zu tun hätte,  behaupte ich, dass Herr Darsow von einer Schwurgerichtskammer beim Landgericht Darmstadt verurteilt wurde, die nach ihrem eigenen, recht ausführlichen Urteil nicht den Unterschied zwischen Überschall- und Unterschallmunition kannte!

Viele Grüße nach Offebach

PP

Selbstverständlich basiert das Urteil nicht auf einer "Behauptung" der Staatsanwaltschaft. Schon gar nicht basiert es auf die Anklageschrift der StA.

Ein Strafurteil basiert auf der in der Hauptverhandlung durchgeführten Beweisaufnahme, dem Inbegriff der Hauptverhandlung.

Was hier regelmäßig übersehen wird: An der Hauptverhandlung haben teilgenommen drei Berufsrichter, zwei Schöffen, zwei Staatsanwälte, ein Rechtsanwalt der Nebenklägerin und drei(!) Strafverteidiger des Herrn Darsow. Die Revision beim BGH wurde von fünf Richtern durchgeführt.

Eine Schwurgerichtskammer befasst sich im Wesentlichen mit Tötungsdelikten, § 74 Abs. 2 GVG. Will man hier ernsthaft Glauben machen, man sei dort vollkommen unbedarft in Fragen der Waffenkunde? Glaubt man hier ernsthaft, man hätte vor seinem heimischen PC bereits mehr "erlebt", als ein Strafrichter mit wenigstens 10 Jahren Berufserfahrung in seinem Gerichtssaal?

Glaubt man hier ernsthaft, dass die drei Strafverteidiger von Herrn Darsow ignorant, unbedarft oder gar zu blöde waren, mutmaßlich entscheidende Aspekte nicht zur Sprache zu bringen und ggfs. entsprechende Beweisanträge zu stellen?

Das Urteil befasst sich sehr ausführlich mit dem mutmaßlich bei der Tat verwendeten selbstgebauten Schalldämpfer. Es befasst sich aber ebenso ausführlich mit dem Nachtat- und Aussageverhalten des Herrn Darsow und dessen Lebensumstände vor der Tat. Es wurde festgestellt, dass Herr Darsow über Täterwissen verfügte zu einem Zeitpunkt, als er darüber nichts wissen konnte, wenn er nicht der Täter gewesen ist.

Dass sich die Vorbereitungen für das Wiederaufnahmeverfahren nicht so einfach darstellten, wie hier gemeinhin behauptet wird, dass sie es hätten sein können, zeigt doch schon die immense Zeitspanne zwischen Beauftragung des RA Strate und Einreichung des Wiederaufnahmeantrags.

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Das ist schon anstrengend zu lesen, wie Herr Beckhaus elementare Fehler der Kammer mit reiner Pathetik, Polemik, und Fomalismus zu decken versucht. Hier kurz meine Anmerkungen:

<span class="username" datatype="" property="name" typeof="UserAccount" lang="" xml:lang="">Tim Beckhaus</span> schrieb:
Ein Strafurteil basiert auf der in der Hauptverhandlung durchgeführten Beweisaufnahme, dem Inbegriff der Hauptverhandlung.

Blanke Theorie. Schön abgeschrieben vom Script des 1. Semsters. Wie Herr Fischer, VRiBGH, unlängst offentbarte, ist es eben nicht so.

</span><span class="username" datatype="" property="name" typeof="UserAccount" lang="" xml:lang="">Tim Beckhaus schrieb:
An der Hauptverhandlung haben teilgenommen drei Berufsrichter, zwei Schöffen, zwei Staatsanwälte, ein Rechtsanwalt der Nebenklägerin und drei(!) Strafverteidiger des Herrn Darsow. Die Revision beim BGH wurde von fünf Richtern durchgeführt.

Masse = Qualität, oder wie hat man die Aufzählung zu verstehen? Es mag sein, dass die (Pflicht)Verteidiger viele Dinge nicht gesehen haben und/oder schlichtweg zu naiv waren. Sie gingen wohl davon aus, dass die Beweisaufnahme zweifelsfrei ergeben hatte, dass Herr Darsow die Tat nicht begangen haben konnte. So habe ich jedenfalls die öffentlichen Äußerungen nach Schluss der Beweisaufnahme verstanden. Das es dann anders gekommen ist, ... . Wir wissen alle, dass das Referat über die Ergebnisse der Beweisaufnahme allein vom Vorsitzenden und Berichterstatter gestaltet wird. Dadurch ist die Überprüfung der Tatsachenfeststellungen irgendweclchen Dritten, seien es auch noch so viele, komplett entzogen. Allein die Überprüfung der Urteilsbegründung auf logische Fehler ist einer Kontrolle zugänglich. An dieser Stelle vielleicht ein kurzer Exkurs auf das Gebiet der Aussagenlogik (mathematisches / informatorisches Grundgesetz): Aus etwas Falschen kann man nie etwas Richtiges folgern. Um die Folgerung zu überprüfen hat man als Natur- / Ingenieurwissenschafler immer die Richtigkeit der Voraussetzung zu überprüfen. Das ist unsere Wissenschaft. Das es bei den Juristen wohl nicht so ist, lässt mich an dem wissenschaftlichen Anspruch grunsätzlich zweifeln. Zumindest im Verfahrensrecht in Schwurgerichtsprozessen. Und damit dann zurück zum Fall. So wie die Ausführungen im WA-Antrag belegen, sind schon die Tatsachenfeststellungen der Schwurgerichtskammer schlichtweg falsch! Diese Feststellungen verletzen naturwissenschaftliche Grundgesetze. Damit erübrigt sich jede Folgerung (Beweiswürdigung) aus diesen falschen Feststellungen. Kurz um: So war es nicht!

Wollen Sie dann wirklich mit Konstruktionen der "Rechtssicherheit" (Rechtskraft eines Urteils) den logischen Nonsens aufrecht erhalten?

Ich weiß nicht, ob Sie Christ sind, geht mich auch grundsätzlich nichts an. Aber Sie wissen sicherlich, dass in bayrischen Gerischtssälen immmer ein Kreuz hängt. Und zumindest da will ich ansetzen. Wenn ein o.g. Vorgehen Standard in der Justiz ist, gehört es dort nicht hin. Christus selbst hat es für sich selbst vehement verneint, auf die Welt gekommen zu sein, um sie aus den Angeln zu heben (Johannes Evangelium). Warum hat die Justiz diesen Anspruch? Stellt man das Negieren von Naturgesetzen unter die freie Beweiswürdigung ist es ganz einfach Blasphemie.

Zu Ihrem Einwand, es seien 5 Richter am BGH, die eine Revision überrüfen, veweise ich auch die als bekannt vorausgesetzten Äußerungen von Herrn Fischer, VRiBGH. Es sind i.d.R eben nur 2, die die Revisonsschrift überhaupt zu Gesicht bekommen, geschweige denn lesen.

</span><span class="username" datatype="" property="name" typeof="UserAccount" lang="" xml:lang="">Tim Beckhaus</span><span> schrieb:
Will man hier ernsthaft Glauben machen, man sei dort vollkommen unbedarft in Fragen der Waffenkunde? Glaubt man hier ernsthaft, man hätte vor seinem heimischen PC bereits mehr "erlebt", als ein Strafrichter mit wenigstens 10 Jahren Berufserfahrung in seinem Gerichtssaal?

Was soll das? "Autoritate per institutionem" als Mittel zu Wahrheitsfindung? Das können Sie nicht ernst meinen!

</span><span class="username" datatype="" property="name" typeof="UserAccount" lang="" xml:lang="">Tim Beckhaus</span><span> schrieb:
Glaubt man hier ernsthaft, dass die drei Strafverteidiger von Herrn Darsow ignorant, unbedarft oder gar zu blöde waren, mutmaßlich entscheidende Aspekte nicht zur Sprache zu bringen und ggfs. entsprechende Beweisanträge zu stellen?

Weder "ignorant, unbedarft oder gar zu blöde", aber u.U. sehr naiv, in dem sie wie Sie an die all umfassende Integrität eines Gerichtes geglaubt haben.

</span><span class="username" datatype="" property="name" typeof="UserAccount" lang="" xml:lang="">Tim Beckhaus</span><span> schrieb:
Das Urteil befasst sich sehr ausführlich mit dem mutmaßlich bei der Tat verwendeten selbstgebauten Schalldämpfer.

Und genau die Feststellungen dazu sind falsch! (siehe oben)

</span><span class="username" datatype="" property="name" typeof="UserAccount" lang="" xml:lang="">Tim Beckhaus</span>Es befasst sich aber ebenso ausführlich mit dem Nachtat- und Aussageverhalten des Herrn Darsow und dessen Lebensumstände vor der Tat. Es wurde festgestellt, dass Herr Darsow über Täterwissen verfügte zu einem Zeitpunkt, als er darüber nichts wissen konnte, wenn er nicht der Täter gewesen ist.<span>[/quote]</span></p> <p>Zum Begriff des <span>Nach<strong>tat</strong>verhaltens kann ich nur sagen, dass eben dieser schon impliziert, dass Herr Darsow die Tat überhaupt begangen hat. Ich habe eigentlich gedacht, dass solche Begriffe wenn überhaupt bei der Frage der Strafzumessung zum Tragen kommen. Dazu muss überhaupt aber erst einmal feststehen, dass der Täter die Tat begangen hat. Und dies ist schlichtweg unmöglich, wie hergeleitet wurde. Dies als Indiz zu nehmen ist ein klassischer Zirkelschluss.</span></p> <p>Bzgl. des Täterwissens will ich Sie dann explizit bitten, dies deutlich herzuleiten. Ich kann dazu nichts finden, was Herr Darsow durch die recht stümpferhafte Ermittlungarbeit auf keinen Fall in Erfahrung hätte bringen konnte. Für mich ist das eine rein plakative Äußerung nach dem Motto "rette, was zu retten ist".</p> <p><span>[quote=</span><span class="username" datatype="" property="name" typeof="UserAccount" lang="" xml:lang="">Tim Beckhaus schrieb:
Dass sich die Vorbereitungen für das Wiederaufnahmeverfahren nicht so einfach darstellten, wie hier gemeinhin behauptet wird, dass sie es hätten sein können, zeigt doch schon die immense Zeitspanne zwischen Beauftragung des RA Strate und Einreichung des Wiederaufnahmeantrags.

Diese letzte Äußerung von Ihnen ist Polemik in Reinform, verpackt in gesellschaftlich anerkannte Formulierungen. Auf der einen Seite zweifeln Sie rethorisch die Qualität der Verteidiger im Verfahren an, werfen dann aber dem WA-Anwalt sorgfältiges Arebeiten, dass der Polizei, StA und Schwurgerichtsammer besser zu Gesicht gestanden hätte, vor. Das ist im hohen Maße unappetittlich, wenn nicht sogar ekelhaft. Wie könnnen Sie sich annmaßen, von der Dauer einer wissenschaflichen Arbeit auf deren Qualität zu schließen?

Sorry, dass die Formatierung so unübersichtlich geworden ist. Die Technik des Forums muss mir da einen Streich gespielt haben. Wenn ein mod oder admin das korrigieren will ... Danke.

In Ihrem weitschweifigen Kommentar findet sich Vieles, nur kein einziges Argument. Was Sie uns eigentlich mitteilen möchten ist: Alle doof und inkompetent, nur Sie nicht.

Was für Qualifikationen bringen Sie mit, Berufsrichter, Strafverteidiger und Staatsanwälte gemeinhin der Inkompetenz und Dummheit bezichtigen zu können, Herr Schulz?

Das Lesen von Krimis wird es hoffentlich nicht sein.

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Schon wieder die Frage nach der Qualifikation. Wieder der Wink mit dem Zaunpfahl ("Autoritate per institionem"). Geht es nicht auch substantierter, um mit dem Vokabular Ihresgleichen zu sprechen? Eigentlich sollte schon einem Abiturienten, wenn nicht sogar einem Realschulabsolventen die Grundzüge der Ausagenlogik bekannt sein. Diese ist nämlich schulformübergeifend Stoff der 10. Klasse. Da ich zum Einen meine Qualifikation hier schon an anderer Stelle offenbart habe, zum Anderen, was ich im Übrigen für weitaus wichtiger erachte, die substantiierten Aussagen eines Mitdiskutanten im Gegensatz zu Ihnen, nicht an seinen "Qualifikationen", was auch immer Sie damit meinen, festmache, will ich dazu nichts mehr weiter anmerken.

Ich halte mich auch, im Gegensatz zu Ihnen, mit Disqualifikationen wie Doofheit oder Inkompentenz grundsätzlich zurück. Alles Vokabeln allein aus Ihrem Sprachgebrauch. Natürlich habe ich die Verletzung von naturwisschenschaftlichen Grundgesetzen in der Urtelsbegründung, genau wie der hier diskutierte WA-Antrag des Herr Dr. Strate, festgestellt. Dazu muss ich keine Krimis lesen. Belletristik in der Form von Kriminalromanen eignet sich wohl zur Unterhaltung, aber kaum zur Polemik.

"Auf der einen Seite zweifeln Sie rethorisch die Qualität der Verteidiger im Verfahren an (...)"

Wenn sich auf diesem Niveau Ihre Lesekompetenz bewegt, dann möchte ich mit Ihnen nicht weiter diskutieren.

Für Sie ganz einfach: Ich habe nachgefragt(!) warum man den drei Strafverteidigern Inkompetenz unterstellen möchte, bzw. habe eben jene Unterstellung kritisiert.

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Oh, Oh.

[quote=Gast]Wenn sich auf diesem Niveau Ihre Lesekompetenz bewegt, dann möchte ich mit Ihnen nicht weiter diskutieren./quote]

In diesem Punkt herrscht dann vielleicht sogar Gegenseitigkeit. Was mich aber nicht daran hindern sollte, Ihre Aussagen mit wissenschaftlichen und unpolemischen Arguemneten, erneut im Gegensatz zu Ihnen, zu widerlegen.

Wer so auch noch in die Köpfe der Richter glaubt schauen zu können ("ohne zu erkennen"), der sollte m.E. doch besser Wahrsager werden.

Im vorliegenden Fall scheint aber die Kammer einige Dinge aus den Ermittlungen bzw. aus der HV passend gemacht zu haben, die nicht genau in das Bild paßten, so wie es im Urteil vom Tatgeschehen am Tattag gezeichnet wurde. Fehler bei der Spurensicherung erkennt ein Gericht oft meiner Erfahrung nach, aber die machen eine Indiziendecke für ein Urteil dünn.

 

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Sie sind also nicht schlauer als die Strafverteidiger. Sie haben also keine weiteren Kenntnisse über den Akteninhalt, die den Strafverteidigern unbekannt waren. Sie verfügen also über keinerlei Qualifikationen hinsichtlich der strafrechtlichen Bewertung des Falls und zuletzt: Sie können Ihr eigenes Wort "Justizskandal" nicht definieren.

Sie können nur persönlich angreifen.

Das reicht aber nunmal nicht. Sie sollten sich damit abfinden.

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@Tim Beckhaus

Sie weichen dem Thema nur aus.

Eine Frage zu Ihrem(!) Thema:

Hätte das Schwurgericht anders entscheiden müssen, wenn es das Thema Überschall-/ Unterschallmunition behandelt hätte? Und falls ja, warum?

Können Sie also einen sinnvollen Zusammenhang darstellen zwischen dem Thema "verwendete Munition" und "Verurteilung" des Herrn Darsow? Können Sie bitte Ihre Erläuterungen in einem Zusammenhang mit der Beweiswürdigung im Urteil bringen, dass wäre hilfreich.

 

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Tim Beckhaus kommentiert am Sa, 2018-06-16 08:21 Permanenter Link

"Eine Frage zu Ihrem(!) Thema:

Hätte das Schwurgericht anders entscheiden müssen, wenn es das Thema Überschall-/ Unterschallmunition behandelt hätte? Und falls ja, warum?

Können Sie also einen sinnvollen Zusammenhang darstellen zwischen dem Thema "verwendete Munition" und "Verurteilung" des Herrn Darsow? Können Sie bitte Ihre Erläuterungen in einem Zusammenhang mit der Beweiswürdigung im Urteil bringen, dass wäre hilfreich".

Das - „Eine Frage“ - sind mehrere Fragen.

Auch nicht zu „meinem“ Thema(!).

 

Immerhin sehen Sie mittlerweile – Respekt - ein, dass das Tatgericht, will man keinen falschen Film unterstellen, den Überschallcharakter der Tatmunition nicht erkannt hat (!!).

 

Die Antworten Ihrer Fragen/Themen ergeben sich aus dem Urteil (!!!).

Ein Blick in den WA-Antrag mag zur möglichen weiteren Erhellung beitragen (!!!!).

Schönes (Lese-) WE.

"Die Antworten Ihrer Fragen/Themen ergeben sich aus dem Urteil (!!!)."

Dann klären Sie das doch auf! Sie geben doch selbst vor, dass es ja eigentlich alles ganz einfach ist. Oder wollen Sie, dass ich Ihre Behauptungen argumentativ unterstütze, weil Ihnen (offensichtlich) keine einfallen?

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Diesen "Einwand" verstehe ich nicht. Die Diskussion hier thematisiert die falschen Tatsachenfestellungen des Gerichts, welche auch mit natur- / technisch-wissenschaftlichen Argumenten durch den WA-Antrag belegt werden. Genau das was nach ständiger Rechtsprechung für einen erfolgreichen WA-Antrag gefordert wird. Ich sehe ohne (den Versuch der) erneuten Tatsachenverdrehung keine Möglichkeit des WA-Gericht, dem Antrag nicht zu folgen. Dazu braucht es keiner argumentativen Unterstützung (mehr).

Sozusagen als mein persönliches "orbiter dictum" möchte ich anmerken, dass ich das schon fast infantile Festhalten an der der allgemeinen Logik widersprechenden Enstcheidung nicht nachvollziehen kann. Ob das das Vertrauen einer scheinbar all umfassend integeren Justiz rechtfertigen kann, wage ich zu bezweifeln.

GR kommentiert am Fr, 2018-06-15 22:50 Permanenter Link

Wer so auch noch in die Köpfe der Richter glaubt schauen zu können ("ohne zu erkennen"), der sollte m.E. doch besser Wahrsager werden.

Im vorliegenden Fall scheint aber die Kammer einige Dinge aus den Ermittlungen bzw. aus der HV passend gemacht zu haben, die nicht genau in das Bild paßten, so wie es im Urteil vom Tatgeschehen am Tattag gezeichnet wurde. Fehler bei der Spurensicherung erkennt ein Gericht oft meiner Erfahrung nach, aber die machen eine Indiziendecke für ein Urteil dünn.

Gibt es denn nach Ihrer Erfahrung ein Inhaltsprotokoll, in dem sich der konkrete Verlauf der Hauptverhandlung bei erstinstanzlicher Zuständigkeit eines Landgerichts nachvollziehen lässt?

Ohne nun in unzulässiger Weise zu verallgemeinern, gebe ich einige Erfahrungen aus dem LG Darmstadt wieder, die sich auf eine Reihe von Verhandlungen mit verschiedenen Kammern und auch noch verschiedenen Vorsitzenden beziehen.

Es wurden dort keine Inhaltsprotokolle geführt, die Protokollführerinnen schrieben auf ihrem Computer, beisitzende Richter, Schöffen, Staatsanwälte, Verteidiger, Sachverständige und auch noch Referendare und Praktikanten machten sich überwiegend handschriftliche Notizen, Verteidiger meistens auf einem Laptop oder Tablet. Ebenfalls sitzen dann auch oft noch Pressevertreter oder andere interessierte Zuschauer im Saal, die sich handschriftliche Notizen machen, bis hin zu stenographischen Notizen, bei denen dann auch jedes Wort mitgeschrieben werden könnte + die genauen Zeitabläufe in der HV notiert.

So etwas hatte Herr RA Strate im Fall des WA-Verfahrens im Fall Mollath ja gemacht und auch ins Netz gestellt. Niemand hatte jemals die Richtigkeit dieser rein privaten Protokolle eines Verteidigers angezweifelt gehabt, aber sie sind ebens nicht das "offizielle Verhandlungsprotokoll" einer HV.

Bei den offiziellen Verhandlungsprotokollen einer HV bleibt es m.E. unklar, wie sehr die auch nach der unmittelbaren, zeitgleichen Erstellung im Gerichtssaal noch später überarbeitet werden, außerdem achten die Vorsitzenden manchmal sehr auf den Inhalt und diktieren auch den Wortlaut "für das Protokoll" der Protokollführerin, inklusive auch manchmal einer "Veränderung", die unverändert nämlich zu einer Revision führen könnte, wenn z.B. auch mal eine zweite Zeugenbelehrung (nach einer vorherigen Zeugenentlassung) nicht "ganz korrekt" gewesen ist, weil unterlassen .....

Siehe dazu auch "Revisionsgründe" in den §§ 337, 338 StPO.

So lassen sich manche mögliche Revisionsansätze eben noch (elegant?!) vermeiden .....

Das Thema "Protokoll" ist eben ein ganz großer Streitpunkt, aber das auch nur ganz am Rande bemerkt.

 

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Bei großen Prozessen sind meistens auch noch Nebenkläger anwesen und durch Rechtsanwälte vertreten, auch mit Gehilfen, auch die machen sich Notizen, sowie manchmal Zeugenbeistände, ebenfalls Rechtsanwälte.

Früher wurde viel mehr mit der Hand geschrieben, da sind nachträgliche Korrekturen doch besser erkennbar, als wenn auf einem Computer geschreiben wird, so wie es sich nun immer mehr durchsetzt.

Kaum aber anzunehmen ist, daß alle diese Notizen sich ganz genau decken.

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Woher kommt auch das Barium im Schmauch, Herr Steffler?

Von der Treibladung oder vom Anzündsatz?

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Sehr geehrter Herr Rudoplhi,

schauen Sie sich einfach mal den Aufbau einer 
Patrone an. Der Zünder wird mit der leeren 
Patronenhülse ausgeworfen.

Blei, Barium und Antimon ist praktisch
in jeder Treibladung drin.

Abhängig von der Projektil~Ummantelung und dem 
Waffenöl ist im Schmauch auch noch Waffen~Öl
und in diesem Fall Messing (Kupfer~Zink).

Das können Sie in jedem Fachbuch nachlesen.

Oder was glauben Sie passiert mit dem
Messingstaub der durch 6 Züge
gerieften Projektile im 
Pistolenlauf ?

 

MfG
Dipl.-Ing.

Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Herr Steffler, vor einem Schuß wird normalerweise ein Lauf immer entölt, und  Messing "staubt" auch nicht im Lauf einer Pistole.

Es kann bei höheren Geschwindigkeiten - als sie in Pistolen auftreten - zu Reibverschweißungen mit dem Lauf kommen, also bei Langwaffen.

Zu Fachbüchern lesen Sie doch mal: "Basiswissen Rechtsmedizin" und weiter dann zu "Sinoxid-Sätze":

Hier eine Leseprobe:

https://books.google.de/books?id=kbMfBAAAQBAJ&pg=PA137&lpg=PA137&dq=%E2%...

Und wer so wie Sie ajuch noch relativistische Effekte bei Pistolenschüssen ernsthaft berücksichtigt haben wollte, der müßte Physikbücher mit Verständigkeit lesen, statt solche ohne Verständigkeit zu schreiben.

 

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Inhaltsprotokolle gibt es bekanntlich nur bei erstinstanzlicher Zuständigkeit des AG, da hier zwei Rechtsmittel zur Verfügung stehen, und neben der Revision mit der Berufung auch eine zweite Tatsacheninstanz eröffnet wird.
Bei erstinstanzlicher Zuständigkeit des LG/OLG bleibt ja dagegen – u.a. vor dem Hintergrund der (vermeintlich) höheren Richtigkeitsgewähr bei Entscheidungen eines Kollegialgerichts - nur die eben keine zweite Tatsacheninstanz eröffnende Revision als reine Rechtsinstanz. Und eine „Kastration“ des Inhaltsprotokolls auf ein bloßes Verlaufsprotokoll mit Protokollierung der wesentlichen Förmlichkeiten.
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-03/strafprozess-just...

Da als Quelle insoweit lediglich das Urteil zur Verfügung steht, das Gericht die Feststellungen der eigenen Wahrheit zum Verlauf der Hauptverhandlung anschließend selbst würdigt, und sich hieraus ergibt, dass der Überschallcharakter der Tatmunition, also das Erzeugen nicht dämpfbarer Geschoss-/Überschallknalle, nicht erkannt wurde, habe ich, will man im Urteil keinen falschen Film unterstellen, die Frage aufgeworfen, ob es – und zwar völlig losgelöst vom WA-Vorbringen - nicht bereits einen Justizskandal darstellt, dass Andreas Darsow von einem Gericht verurteilt wurde, ohne zu erkennen, dass es sich bei der Tatmunition um Überschallmunition handelt, die überhaupt nicht dämpfbare Geschoss-/Überschallknalle erzeugt?
Finde, das ist weiterhin eine Frage wert.

Ging es hier doch darum, dass Andreas Darsow die Tat nach vorausgehender Recherche auf eine Bauanleitungsseite „silencer“ mit einem PET-Schalldämpfer Marke-Eigenbau begangen haben soll. Und selbst für einen gerichtlichen Waffenlaien innerhalb weniger Minuten bspw. durch ein Anklicken der Seite
https://de.wikipedia.org/wiki/Schalldämpfer_(Waffe)
in Erfahrung zu bringen gewesen wäre, dass für die schalldämpfende Wirkung die Munitionswahl von entscheidender Bedeutung ist, da sich lediglich der Mündungs-, nicht aber der Geschoss-/Überschallknall dämpfen lässt.

Peppermint Patty schrieb:

Inhaltsprotokolle gibt es bekanntlich nur bei erstinstanzlicher Zuständigkeit des AG, da hier zwei Rechtsmittel zur Verfügung stehen, und neben der Revision mit der Berufung auch eine zweite Tatsacheninstanz eröffnet wird.

§ 273 StPO (Beurkundung der Hauptverhandlung) ist maßgeblich.

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Eben. Und LG/OLG stehen in § 273 Abs. 2, S. 1 StPO nicht drin.

Den Geschossknall (Überschallknall) hört prinzipiell nur derjenige, an dem das Geschoss vorbeifliegt.

"Erreicht dieser Kegelmantel beim Vorbeifliegen des Geschosses einen Beobachter, hört dieser den Geschoßknall. Sinkt die Fluggeschwindigkeit unter die Schallgeschwindigkeit, so löst sich die Kopfwelle vom Geschoß ab und eilt diesem voraus.

https://www.spektrum.de/lexikon/physik/geschossknall/5783

 

Und auch Folgendes sollte man lesen, wenn man sich schon auf angeblich ungedämmte Geschossknallgeräusche beruft, die bei einer mit 340 m/s Mündungsgeschwindigkeit Vo fliegenden 9mm enststehen:

"Geschossknall

Die bei den Sturmgewehren und den Jagdwaffen (Kugel) verwendete Munition erzeugt als Folge ihrer hohen Anfangsgeschwindigkeit V0 einen Geschossknall (Überschallknall) mit folgenden Charakteristiken und Quellenwerten:

Waffe Munition V0 Mach'scher Kegel Quellenwert Stgw57 GP11 748 m/s 54-68° 121.8 dB Stgw90 GP90 905 m/s 44-36° 118.9 dB

Bei den anderen Waffen ist V0 meist kleiner als 340 m/s und es entsteht kein Geschossknall."

(Quelle: http://www.laerm.ch/de/laermsorgen/laermarten-und-beurteilung/schiessen/...)

Man kann sich auch ein beliebiges Video zB über Truppen unter Beschuss in Afghanistan ansehen, da hört man das "zzzziiipp" (den peitschenartigen Geschossknall)  der vorbeifliegenden Sturmgewehr- und MG-Munition, die ca. mit der doppelten V0 der Pistolenmunition - siehe die Webseite aus der Schweiz, oben verlinkt) startet. Von daher ist schon die Dämpfung des Mündungsknalls bei einem dann in einem Körper einschlagenden"supersonic"_Pistolengeschoss - der "vorauseilende" Schallkegel trifft bei einem Körpertreffer ja auch dämpfendes Gewebe- deutlich ausreichend, um die Geräusche insgesamt auf ein erträgliches Maß zu senken. Für jemanden, der mit Bordmitteln arbeiten muss und nicht wie mutmaßliche Höllenengel ggf. auf ein Waffenarsenal zugreifen kann, ein durchaus brauchbarer Kompromiss.  

Die ganze Diskussion, die Herr Steffler hier wegen seiner "supersonic"-PMC und der angeblich undämmbaren, trommelfellzerreissenden Geschossknalle aufgerissen hat, dürfte weitgehend für die Katz sein.

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Name kommentiert am Mo, 2014-04-14 15:06 Permanenter Link

@ Laperouse #33:

….

Ich halte es auch angesichts der Tricksereien im Urteil auch für verfehlt, dessen Inhalt als übereinstimmend mit dem Verlauf und den Ergebnissen aus der HV anzunehmen.

Selbst die Aussagen der Ermittlungsbeamten vor Gericht würde ich nicht ohne Weiteres für neutral halten: im Mai 2002 wurde in derselben Straße, nur ein paar Häuser weiter, die 30-jährige Silke Sch. erschlagen aufgefunden. 2006 wurden die Ermittlungen ergebnislos eingestellt. Oliver Loeb war am 10.10.2003 für die Kripo DA als ermittelnder Beamter bei "Aktenzeichen XY". Jetzt wieder ein unaufgeklärter Mord nur ein paar hundert Meter entfernt und Loeb ist stellvertretender Leiter der SOKO - wie mag da die Motivationslage von ihm, der Polizei und der StA sein, diesmal den Verdächtigen festzunageln, wenn man schon einen hat? Z.B. indem man die Nachbarn, die die angeblich dauernde Ruhestörung bestätigten, nicht selbst aussagen lässt, sondern deren angebliche Aussagen nur gefiltert als Zeugenvernehmung eines Beamten in die HV einführt? Des Beamten, der eine wenige Jahre zuvor erlittene schwere berufliche Schlappe ausbügeln möchte (von Gedanken an eine Beförderung mal ganz abgesehen)?

Ebenfalls pikant: der Leiter der SOKO Kern stammt wie der Angeklagte aus Schaafheim und war mit ihm seit früher Jugend bekannt (ein Jahr höher in der Schule), aber nicht mit ihm befreundet - eher im Gegenteil. 

Da muss man schon sehr naiv sein, um an ergebnisoffene Ermittlungen zu glauben.

http://azxy.communityhost.de/t914287940f354157108-FF-Kripo-Darmstadt-Mord-an-Silke-Sch-Doppelmord-Babenhausen-gestrichener-FF-3.html

„… Außerdem sagten alle Nachbarn aus, dass der Lärm, welcher zur Tat geführt haben soll, nicht so schlimm war und, dass der Lärm den die amerikanische Kaserne, welche gegenüber des Anwesens lag, verursachte weit mehr war. Es wurde von Motorengeräuschen, Geschrei und Schüssen berichtet. Ein unmittelbarer Nachbar der Opfer sagt aus, dass man von der Familie gelegentlich, ca. einmal täglich, Geräusche und auch Schreie hörte- stets tagsüber. Das Motiv scheint zu schwinden“.

Liest sich in der vom Gericht definierten Wahrheit über den Verlauf der HV und der darauf beruhenden Beweiswürdigung doch etwas anders. Aber: Wirklich wahr ist aber natürlich nur, was im Urteil eines gegen Irrtümer jeglicher Art per se gefeiten Kollegialgerichts steht. Wie gut, dass es keine Inhaltsprotokolle gibt.

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