Nach Mollath und Peggy ein weiteres Fehlurteil? - Der Doppelmord in Babenhausen

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 12.04.2014
Rechtsgebiete: StrafrechtStrafverfahrensrecht3741|363874 Aufrufe

Die Strafjustiz ist in jüngster Zeit nicht nur, aber vorallem durch den Fall Mollath und durch das in dieser Woche begonnene Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy stark ins Gerede gekommen. Und schon gerät ein weiterer Fall wegen eines möglicherweise falschen Indizienurteils in den Fokus der Öffentlichkeit .

Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn wurde Andreas D. vom Landgericht Darmstadt im Juli 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Verurteilte leugnet die Tat, seine Frau kämpft gemeinsam mit ihm Aufopferung voll um die Wiederaufnahme.

Zwischenzeitlich greifen die Medien auch diesen Fall auf. Es zeigen sich erhebliche Ungereimtheiten, die hoffentlich bald aufgeklärt werden können.

Das ZDF berichtete in der Serie 37 Grad:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein-Moerder?bc=sts;stt&flash=off

Zur Homepage der Ehefrau mit dem Urteil zum Download: 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm

Medienberichte:

www.google.com/search?q=Doppelmord+in+Babenhausen

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3741 Kommentare

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http://azxy.communityhost.de/t914287940f354157108-FF-Kripo-Darmstadt-Mord-an-Silke-Sch-Doppelmord-Babenhausen-gestrichener-FF-3.html

„Der dritte Verhandlungstag verhielt sich ganz ähnlich. Als erstes sagte ein Mann aus, welcher Polizist i. Frührente ist. Dieser war übertrieben belastungsfreudig. Allerdings konnte er seine „Vermutungen“ nicht untermauern. Die Vernehmung kippte dann an der Stelle, als er zugeben musste, dass er den Angeklagten eigentlich nur von wenigen kurzen Zusammentreffen kennt und sich seine Einschätzungen aus Schilderungen seiner Frau zusammenreimt, welche eine Arbeitskollegin des Angeklagten war. Dabei stoß es der Verteidigung besonders auf, dass gerade dieser Belastungszeuge am Vortag von einem Polizisten vor dem Gerichtssaal angesprochen wurde, welcher den Prozess im Auftrag des Polizeipräsidiums mitschreibt, wovon die beteiligten Beamten aber angeblich keine Kenntnis erhielten.“

Gast kommentiert am Sa, 2014-04-12 23:14 PERMANENTER LINK
Wenn deutsche Richter "feststellen", dass der Mann im Mond im Spiele war, dann war er es auch…
  Name kommentiert am Mo, 2014-04-14 23:03 PERMANENTER LINK
@ Kathie #46:
Den "perfekten Mord" musste sich die Kripo Darmstadt im Mai 2002 gefallen lassen, als sie nicht aufklären konnte, wer Silke Sch. in derselben Straße erschlagen hatte. Noch so eine Blamage wollten sich die Ermittler sicher nicht leisten.
Zitat Polizeibeamter: "ich weiß dass es Ihr Mann war und wir werden ihn bekommen".

Das Urteil enthält so viele

- Schlampereien: es gibt kein Kaliber "9 mm Mauser", nur 9 mm Luger…
- der Beweisaufnahme krass widersprechende Unterstellungen: obwohl der selbstgebastelte Schalldämpfer bereits beim ersten Schuss abfiel, "erschließt sich der Kammer die Gewissheit", dass der Schalldämpfer bei allen 10 Schüssen fest auf der Pistole gesessen haben soll…
Märchenstunde hoch zehn, verfasst von einem Richter!“   Von einer Kammer, die den Überschallcharakter der Tatmunition nicht erkannt und deshalb nicht fähig war, zu realisieren, dass der (vermeintlich) bei der Tat verwendete PET-Schalldämpfer Marke-Eigenbau von vornherein ungeeignet war, den Lärm der todbringenden (Überschall-) Schüsse erfolgreich auf ein Minimum zu reduzieren:   UA. S. 18f:
„… An einem nicht mehr näher bestimmbar en Zeitpunkt vor dem 16.04.2009 führte der Angeklagte an einem unbekannt gebliebenen Ort einen geheim gebliebenen Beschusstest mit der Pistole durch, um zu sehen, ob der Schalldämpfer funktionierte. Im Verlaufe der Schussversuche verfeuerte er mehrere Projektile aus dem Lauf der ihm zur Verfügung stehenden Walther P 38, auf den zu diesem Zeitpunkt die mit Bauschaum gefüllte PET- Flasche aufgeschraubt bzw. aufgeklemrnt war. Der Angeklagte konnte dabei zu seiner Zufriedenheit feststellen, dass die Pistole samt dem selbstgebauten Schalldämpfer voll funktionstüchtig war: Die Befestigung hielt dem Druck stand, so dass der Schalldämpfer nicht von dem Lauf der Pistole fiel. Auch registierte der Angeklagte eine für ihn befriedigende den Schall dämpfende Wirkung seines Eigenbaus. Er gewann die Sicherheit, das so von ihm zusammengebaute Tatwerkzeug für seine Zwecke nutzen zu können…
… Weil die Souterraintür durch den Angeklagten bereits geschlossen worden war, und weil die Tat begangen wurde mittels dieses selbstgebauten Schalldämpfers, der auf der Waffe (ununterbrochen) befestigt gewesen war und bei allen Schüssen seine Funktion verrichtet hatte…“.
    Herr Dipl.-Ing. Ralf Steffler hatte dies indes schon vor Jahren realisiert:   Dipl.-Ing. Ralf Steffler kommentiert am Sa, 2016-04-02 07:29 PERMANENTER LINK
Hallo nochsoeingast,

PS:
Überschallmunition läßt sich nicht schalldämpfen.
MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Netcool Certified Consultant
Out~of~The Box Solutions
UA S. 12:
„… Da er aufgrund seiner Bundeswehrzeit mit dem Schieß en von Waffen vertraut war , entschloss er sich, die Tat mit einer Schusswaffe zu begehen. Da er aber darauf bedacht war , nicht als Täter in Frage zu kommen und überführt zu werden, wollte er die Tat entsprechend seines gefassten Plane s so unauffällig wie möglich durchführen. Wegen der örtlichen Begebenheiten - es handelte sich um vier Reihenhäuser, die jeweils „Wand an Wand" lagen - entschloss er sich weiterhin , die Tat mit einem Schalldämpfer durchzuführen, um den bei den todbringenden Schüssen entstehenden Lärm auf ein Minimum zu reduzieren und um damit verhindern zu können , dass er bei der Tat entdeckt, oder die Nachbarn generell als Tatzeugen zur Verfügung stehen könnten…
Da er sein Problem nur dadurch lösen konnte, dass er das Leben aller Familienmitglieder auslöschte, musste er auch deshalb auffällige Geräusche bzw . Lärm verhindern. Er ging nämlich weiterhin davon aus, sich nach der Tötung des Klaus Toll noch durch das Haus der Familie Toll in das erste und zweite Obergeschoss begeben zu müsse n, um zunächst dort Petra Toll und anschließend noch Astrid Toll zu töten. Diese durften deshalb nicht wach werden, um sie ohne Gegenwehr töten zu können“
    Dipl.-Ing. Ralf Steffler kommentiert am Fr, 2016-03-25 12:13 PERMANENTER LINK
… Überschallmunition läßt sich nicht schalldämpfen.

Name kommentiert am So, 2014-04-13 01:38 Permanenter Link

@ nochsongast #9…

Interessante Berichte von Prozessbesuchern z.B. hier

http://azxy.communityhost.de/t914287940f354157108-FF-Kripo-Darmstadt-Mord-an-Silke-Sch-Doppelmord-Babenhausen-gestrichener-FF-3.html

„… Am Tatort wurde ein Klumpen "Bauschaum" an einem Einschussloch gefunden. Dieser sei bei einer Untersuchung von der Wand gefallen und habe "plöpp" gemacht. Allerdings scheint diese Aussage falsch zu sein, da ein anderer Beamter, welcher vorher am Tatort war sagt, dass dieser nicht mehr an dem Türstock klebte als er ankam. Der andere Beamte hat diesen Klumpen dann an die Tür geklebt, weil er annahm, dass er da war… Es wäre ja noch schöner, wenn sich die Polizei den Tatort so herrichtet wie sie es wünscht.“

„… Bezüglich der Schalldämpfer-Theorie wurde ein Video vorgeführt. Es zeigte wie Waffentechniker des BKA versuchten den Schalldämpfer gemäß Anleitung zu verwenden. Das Ergebnis nannte der Verteidiger Lang "Slapstick" und man musste beipflichten: Bei jedem Schuss flog der Schalldämpfer zwei Meter und musste aufwändig neuinstalliert werden“.

GR kommentiert am Mo, 2018-06-18 09:45 Permanenter Link

Ohne nun in unzulässiger Weise zu verallgemeinern, gebe ich einige Erfahrungen aus dem LG Darmstadt wieder, die sich auf eine Reihe von Verhandlungen mit verschiedenen Kammern und auch noch verschiedenen Vorsitzenden beziehen…

Siehe dazu auch "Revisionsgründe" in den §§ 337, 338 StPO.

GR kommentiert am Mo, 2018-06-18 11:44 Permanenter Link

… zur "Fehlerkultur in der Rechtspflege"

 

Zur funktionierenden Fehlerkorrektur gegen Urteile des LG Darmstadt:

http://www.echo-online.de/lokales/darmstadt/mehrere-revisionen-gegen-darmstaedter-urteile-sind-2017-am-bundesgerichtshof-erfolgreich_18455819.htm

"… Die Beweiswürdigung hält rechtlicher Überprüfung nicht stand", "nicht nachvollziehbar", "lückenhaft", "nicht tragfähig belegt", "rechtsfehlerhaft": Es sind nicht gerade juristische Komplimente, die da aus Karlsruhe das Landgericht Darmstadt erreichen...“.

Zur ins Hellfeld gelangten, nicht funktionierenden Fehlerkorrektur gegen Urteile des LG Darmstadt:

https://www.rechtslupe.de/strafrecht/die-erfundene-vergewaltigung-383981

Das LG Kassel attestierte dem LG Darmstadt, „elementare Grundregeln der Wahrheitsfindung“ missachtet zu haben.

Ohne nun in unzulässiger Weise zu verallgemeinern:

Die vor dem Gerichtsgebäude beim LG Darmstadt präsentierte „Arkade der Grundrechte“ ist kein Garant, dass diese in den dortigen Gerichtssälen auch eingehalten werden. Leider.

Huh - so viele Fachleute hier...
Ich versuche noch immer, die Sachlogik zu verstehen, vielleicht kann mir da jemand helfen.

Mich interessiert folgendes Detail im WA-Antrag bzw. GA Winkelsdorf:

Peppermint Patty kommentiert am Mo, 2018-06-11 06:04
https://community.beck.de/2014/04/12/nach-mollath-und-peggy-ein-weiteres...

Peppermint Petty schrieb:

8) Rekonstruktion

Der SV Winkelsdorf geht davon aus, dass eine Tatwaffe mit verkürztem Lauf verwendet wurde; mit der Folge, dass die Überschallgeschwindigkeit der Geschosse innerhalb der in den Räumen abgegebenen acht Schüsse nicht erreicht wurde:
(...)
Dass die ersten zwei Schüsse (Geschoss-/Überschallknalle) außerhalb des Hauses gehört wurden, führt er darauf zurück, dass trotz der Laufverkürzung wegen des vorausgehenden Temperatursturzes auf Temperaturen um die 7° C dort, anders als im Haus (s. o.), die Überschallgeschwindigkeit der Geschosse erreicht worden sei, GA S. 37.

Gesucht wird die Länge des Laufs.

Gegeben werden zunächst die Geschwindigkeiten V0 nach Länge des Laufs (S. 6 GA).
Das hier relevante Minimum wird mit 347 m/s für einen 70-mm-Lauf angegeben.
Also: Auch bei einem nur 70 mm kurzen Lauf ist das Geschoß 347 m/s schnell.

Gegeben werden weiterhin die Grenzen des Überschall-Knalls in Zusammenhang mit der Temperatur (S. 12 GA), relevant dabei:
Bei 9° = 336,6 m/s
Bei 21° = 343,7 m/s

Behauptet wird: Die ersten zwei Schüsse überschritten die Schallgrenze (9° = 336,6 m/s), alle anderen unterschritten sie (21° = 343,7 m/s).
Die dem Lauf entsprechende physikalisch mögliche Geschoß-Geschwindigkeit muß demnach also diese Bedingungen erfüllen: bei 9° schneller oder gleich 336,6 m/s UND bei 21° langsamer als 343,7 m/s.
[Wieso auf S. 21 GA unten von einer Grenze 335 m/s bei 9° gesprochen wird, verstehe ich bereits nicht, ist vielleicht auch unerheblich.]

ALLE auf S. 6 GA genannten Lauf-Längen, selbst 70 mm (s.o.) geben das Geschoß schneller als 343,7 m/s ab, nämlich mindestens 347 m/s.

Also WIE kurz soll nun der Lauf gewesen sein, um das Geschoß NICHT überschall, sondern langsamer, also maximal 343,7 m/s (bei >21°) abgegeben zu haben?
Er müßte ja NOCH kürzer als 70 mm (347 m/s) sein, oder?

[Hinweis:
In der Argumentation auf S. 22 GA wird Bezug genommen auf 334,7 m/s bei 21,8°, die UNTERschritten sein sollen;
in der Ausgangs-Tabelle S. 6 GA und in der Bewertung S. 37 jedoch auf (maximal) 343,7 m/s.
Zahlendreher?]

Bitte: Ich versuche, den WA-Antrag samt GA zunächst "in sich" logisch zu verstehen. Erklärungen bitte daher auch nur innerhalb dieser Quellen.

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Die Länge des Laufs ist aus verschiedenen Gründen unerheblich. Möglicherweise werden Ihre Fragen beantwortet, wenn Sie die gutachterliche Stellungnahme des Dipl. Ing. Erbinger zum Gutachten des Herrn Winkelsdorf lesen.

Darin wird auch beschrieben, warum ein Schalldämpfer auch bei der Verwendung von Überschallmunition sinnvoll ist und was genau durch den Schalldämpfer gedämpft wird.

Interessant ist auch, dass Herr Erbinger erläutert, dass auch ein "herkömmlicher" Schalldämpfer mit Bauschaum "frisiert" werden kann.

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Tim Beckhaus schrieb:

Die Länge des Laufs ist aus verschiedenen Gründen unerheblich. Möglicherweise werden Ihre Fragen beantwortet, wenn Sie die gutachterliche Stellungnahme des Dipl. Ing. Erbinger zum Gutachten des Herrn Winkelsdorf lesen.

Danke, ich habe alles gelesen. Mir geht es aber, wie gesagt, darum, das GA in sich zu verstehen.

Dort ist die Länge des Laufs einer der Kernpunkte:

"Ausweislich der Zeugenaussagen und der Situation bei Schussabgabe auf die Opfer ist es in den Zimmern nicht zum Auftreten eines Geschossknalles gekommen. Einzig denkbare Erklärung hierfür ist eine reduzierte Geschwindigkeit der Geschosse auf maximal 343,7 m/s. Mit einer P38 mit 127mm Lauflänge ist dies nicht zu erreichen, hierfür muss der Waffenlauf kürzer sein. ...

Da keine Unterschall-Laborierung verwendet wurde, ergibt sich hieraus zwingend der Schluss, dass es sich eben gerade nicht um eine Version der Walther P38 mit einem Lauf von 127mm gehandelt hat, sondern hier der Waffenlauf vielmehr gekürzt worden sein wird. ...

Die beschriebene Konstruktion einer PET-Flasche auf einem gekürzten Waffenlauf erforderte zwingend die Anbringung eines geeigneten Gewindes zur Aufnahme einer mit der Laufseelenachse fluchtenden Befestigung für einen solch improvisierten Schalldämpfer. Dies ist bereits eine Büchsenmacherarbeit und von einem Laien nicht mehr zu erzielen. " (S.36 f.)

Ich verstehe schlicht nicht, wie Herr Winkelsdorf auf der Basis seiner Angaben zu diesem Ergebnis kommt und würde es gerne verstehen.

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Tim Beckhaus kommentiert am Mi, 2018-06-20 13:16

Die Länge des Laufs ist aus verschiedenen Gründen unerheblich...

Nicht alles, was @Logiker sagt, ist unrichtig.

Schon wieder eine Nebelkerze. Sogar von der Nachtschicht. Und wieder mit anderem Nick. Also Herrn Winkelsdorfs Unterschrift finde ich im Urteil, das Herrn Darsow mit LL+ faktisch seit knapp 10 Jahren aus dem Leben gerissen hat, nicht. Direkt über den drei Unterschriften - auf der allerallerletzten Seite - steht vielmehr:

VI.

Die Angeklagten haben gemäß §§ 465, 472 StPO die Kosten des Verfahrens…  zu tragen, weil sie verurteilt worden sind.

Sehr interessant. Bei einem Angeklagten. Der Unterschrift auf dem Kaufvertrag für die neue Spülmaschine wird wahrscheinlich mehr Aufmerksamkeit gewidmet.

Ungeachtet der weiteren Nebelkerzen. „Mein“ Thema lautet unverändert:

Stellt es - und zwar völlig losgelöst vom WA-Vorbringen - nicht bereits einen Justizskandal dar, dass Andreas Darsow von einem Gericht verurteilt wurde, das nicht erkannt hat, dass es sich bei der Tatmunition um Überschallmunition handelt, und der laut Urteil „bei allen Schüssen seine Funktion“ erfüllende  PET-Schalldämpfer Marke-Eigenbau deshalb schon von vornherein ungeeignet war, „den bei den todbringenden Schüssen entstehenden Lärm auf ein Minimum zu reduzieren“?

Gilt in Strafverfahren nicht die Amtsermittlungspflicht? Oder findet § 244 Abs. 2 StPO in Südhessen keine Anwendung?

Schade, ich hatte gehofft, Sie könnten mir meine Frage beantworten. In Ihrem Beitrag oben schien es mir, Sie könnten die innere Logik des GA verstanden haben.

Was Ihre Frage betrifft:

Nein. Gerade bei einem Laien wäre vorauszusetzen, daß er die tatsächliche Ungeeignetheit in Bezug auf den Geschossknall nicht kannte. Seine Funktion in Bezug auf den Mündungsknall soll er ja erfüllt haben.

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Eine aufschlussreiche „Antwort“.
Grämen Sie sich nicht. Auch das Gericht hatte in puncto Logik (ohne, dass es hierbei darauf ankommt, dass das Gericht den Überschallcharakter der Tatmunition nicht erkannt, und deswegen auch nicht realisiert hat, dass der bei der Tat (angeblich) verwendete PET Schalldämpfer Marke-Eigenbau von vornherein ungeeignet war, eine schalldämpfende Wirkung zu entfalten, da sich der erst in der normalen Atmosphäre eintretende Geschossknall nicht dämpfen lässt) einen ähnlichen Burner auf der Pfanne:

10 Schüsse (Schüsse 3 bis 6 im Souterrain, UA S. 22, 24; Schüsse 7 und 8 im 1 OG, UA S. 24, 25; Schüsse 9 und 10 im 2. OG, UA S. 26, 27)

Zwei außerhalb des Hauses: Schüsse 1 und 2, von Zeugen gehört: UA S. 21, 22: „Trotz der Verwendung des selbstgebauten Schalldämpfers konnten (jedenfalls) diese beiden ersten Schüsse, die außerhalb des Hauses vor der Souterraintür abgeben wurden, von den Nachbarn Bachmann, Suznjevic sowie Susanne und Karl Müller wahrgenommen werden, die allesamt davon erwachten“.
Hervorhebung

UA. S. 24: „… und weil die Tat begangen wurde mittels dieses selbstgebauten Schalldämpfers, der auf der Waffe (ununterbrochen) befestigt gewesen war und bei allen Schüssen seine Funktion verrichtet hatte…“.

Übrigens: Letzte Woche hat ein Verfechter hiesiger Nebelkerzenfraktion, dessen Post gelöscht wurde, behauptet, aus dem Urteil ergebe sich „offensichtlich“, dass der PET-Schalldämpfer überhaupt nicht funktioniert habe.

Tim Beckhaus kommentiert am Fr, 2018-06-22 12:36 PERMANENTER LINK
 …ist tatsächlich Blödsinn nach dem Motto: ich mache mir die Welt, widewidewid wie sie mir gefällt

Neben der Urteils- dürfte auch eine Lektüre der Moderationshinweise zur möglichen Erhellung beitragen:
https://community.beck.de/node/55350
„… Erklärtes Ziel ist es, Plattformen bereitzustellen, auf der alle Interessierten gerne mitdiskutieren. Dabei gilt wie so häufig: Qualität vor Quantität..“.

Schönes (Lese-) WE

Sehr geehrter Herr Peppermint Patty, 

die Tatmunition der Marke PMC Bronze, 124 Grain (FMJ) 
ist ab +15°C Unterschallmunition.

Für den sog. Überschallknall war die Temperatur 
im Kellerflur entscheidend. 

Die Zeugen hörten nur das dumpfe,
wenn auch sehr laute Echo
der beiden ersten
Schüsse !

Eigentlich nicht so schwer zu kapieren,
tja eigentlich !

PS:
Keine PET~Flasche hält 10 Schüssen stand !
(mit Testschießen sogar 20 !)

MfG
Dipl.-Ing.

Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Ich verstehe Ihren Kommentar schlicht nicht.

Weder erkenne ich darin eine Antwort auf meine Frage noch eine Stellungnahme zu meiner Antwort auf Ihre Frage.

Insofern ist mir Ihr Hinweis auf die Moderationspraxis sehr willkommen, denn Ihr Beitrag erfüllt den von Ihnen zitierten Punkt m.E. leider nicht. Ich habe mich offensichtlich geirrt, als ich aufgrund Ihres Beitrags oben dachte, Sie hätten den Punkt im GA verstanden.

Jedenfalls sagt auch das GA von Winkelsdorf - wie auch das von Erbinger - daß ein Schalldämpfer (wenngleich lediglich wegen der Lauf-Länge (!) keinen, weil für einen Laien darauf nicht montierbaren, PET-Schalldämpfer) unter Verwendung von Bauschaum zum funktionsfähig schalldämpfenden (!) Einsatz gekommen sein muß. Insofern stützt das GA im Hinblick auf seine schalldämpfende Funktion sogar das Urteil, hält aber die Verwendung einer PET-Flasche aus anderen Gründen (Lauf-Länge der verwendeten Waffe) für unmöglich. Diese "Beweisführung" verstehe ich aus den o.g. Gründen rein logisch in sich nicht, würde sie gerne verstehen.

Die knalligen Behauptungen von Herrn Steffler nützen mir dabei übrigens auch nicht, weswegen ich darauf auch gar nicht eingehe.

 

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Herr Steffler,

vielleicht könnten Sie Ihre Ausdrucksweise ("Quatsch", "Revolver") ein wenig zügeln und rein sachlich bleiben. Dann werden vielleicht auch nicht so viele Ihrer Beiträge gelöscht.

Mir scheint in der Tat in der Beweisführung im GA der Bezug auf die Geschwindigkeit der bei der Tat verwendeten Munition zu fehlen.

Sie selbst hatten eine andere Geschwindigkeit genannt, jedoch weder Quelle noch einen hier relevanten Bezug zur Lauf-Länge der vermutlich verwendeten Tatwaffe genannt. Darum helfen auch Ihre Einlassungen in keiner Weise weiter.

Insbesondere Ihre Behauptungen bisher erklären im Gegensatz zum GA Winkelsdorf (abgesehen von der genannten "Argumentationslücke" - sofern sie besteht und ich nur etwas nicht verstanden habe) nicht, warum insbesondere Astrid nicht von den 2 Schüssen auf ihre Mutter erwacht ist. Insofern erscheint mir das GA durchaus interessant, sollte es in sich schlüssig sein.

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An alle, 

aus der ZDF~Reportage "Mein Mann ist kein Mörder" ensteht für die ZDF~Zuschauer der falsche Eindruck
Klaus Toll sei im Eingangsbereich des Erdgeschosses (Parterre) erschossen worden.

Das ist unwahr !

Klaus Tolls Büro lag im Kellergeschoß, das über eine Kellertreppe von außen zu erreichen war.
Das im Urteil und im Wiederaufnahmegesuch vielfach erwähnte "Souterrain" hat
das Reihenendhaus überhaupt nicht.

Die leere Patronen~Hülse des ersten Schuß wurde rechts im Gebüsch
neben der Eingangstür gefunden. Tatwaffe war vermutlich eine
moderne 9mm~Pistole, deren Magazin mindestens
10 Schuß faßt, rechtsauswerfend !

Die 4 Zeugen hörten lediglich das dumpfe Echo der Schüsse
aus dem unterirdich gelegenen Keller.

Klaus Tolls Mörder ist im kalten Keller garantiert
das rechte Trommelfell geplatzt.
(über 160 phon!)

MfG
Dipl.-Ing.

Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

0

"aus der ZDF~Reportage "Mein Mann ist kein Mörder" ensteht für die ZDF~Zuschauer der falsche Eindruck
Klaus Toll sei im Eingangsbereich des Erdgeschosses (Parterre) erschossen worden.
Das ist unwahr !"

Der "falsche Eindruck" ist "unwahr"? Heißt das dann, dass der "falsche Eindruck" ricchtig ist und es somit heißen müsste "es entsteht der richtige Eindruck ..."?

Was die Zeugen gehörten haben, haben Sie als Zeugen vor Gericht mitgeteilt. Es ist im Urteil zu lesen. Was Sie nun darüber behaupten, was die Zeugen gehört ist, ist tatsächlich Blödsinn nach dem Motto: ich mache mir die Welt, widewidewid wie sie mir gefällt.

 

0

Sehr geehrter Herr Beckhaus,

die Zeugen können unmöglich gehört haben, 
daß die Schüsse aus dem "Souterrain"
kamen, weil es anders als im 
Quatsch~Urteil steht, kein
"Souterrain" am Tatort 
gibt.

Warum hat eigentlich der Spürhund im Parterre gesucht,
wenn Klaus Toll im Kellerflur erschossen wurde ?

Wenn ich Hundeführer gewesen wäre, hätte ich 
den Spürhund im Kellerflur auf die Fährte 
gesetzt.

MfG
Dipl.-Ing.

Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Lieber Logiker,

der Einsatz von Mantrailer~Hunden Wochen oder 
gar Monate nach dem Verschwinden einer 
Person ist großer physikalischer
Unsinn. 

Im unaufgeklärten Mordfall der Kneipenwirtin Barbara Rothe 
haben die Mantrailer~Hunde die Polizei an den 
Buchrainweiher geführt, obwohl die
Kneipenwirtin in der Nähe 
im Wald lag.

Die Kosten, die solche unsinnigen Einsätze verursachen 
gehen in die Millionen.  

Ich rate, beim Suchen in erster Linie
das Hirn einzusetzen und nicht die
Spürnase.

MfG
Dipl.-Ing.

Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

0

Steffi-aus-der-Kiste schrieb:

der Einsatz von Mantrailer~Hunden Wochen oder 
gar Monate nach dem Verschwinden einer 
Person ist großer physikalischer
Unsinn.

Na gut. Die Studie ist ja auch nur für Menschen mit Hirn gedacht...

In diesem Fall ging es nicht um eine verschwundene Person, sondern um eine anwesende. Anhand einer konservierten Geruchsprobe einer Patronenhülse, die sehr sicher vom Täter berührt wurde, fanden die Hunde dazu passende aktuelle Spuren. U.a. bei der Fa. Aumann, wie AD selbst bemerkte.

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Lieber Logiker, 

da die Versuche beweisen, daß die Mantraler~Hunde 
nicht 100% erfolgreich sind, sind diese als 
Beweis unzulässig.

Fruit of the poisonous Tree !

Anyway, die Firma Aumann hat
keine statische Class A 
IP~Adresse.

Von der Firma Aumann wurde also auf die 
Bauanleitung nicht zugegriffen !

Einfach mal das Hirn einschalten 
beim Beweise suchen !

MfG
Dipl.-Ing.

Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

0

Soso, unzulässig. LOL!

Ich beende das nun hier. Meine ursprüngliche Frage ist beantwortet, weitere sachliche Beiträge dazu gab es auch nicht, die das GA retten könnten. Schade.

 

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"(...)da die Versuche beweisen, daß die Mantraler~Hunde nicht 100% erfolgreich sind, sind diese als Beweis unzulässig."

Ich denke, Sie machen sich einen Spaß aus dieser Diskussion, Herr Steffler oder wer auch immer Sie sind.

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Tim Beckhaus schrieb:

"(...)da die Versuche beweisen, daß die Mantraler~Hunde nicht 100% erfolgreich sind, sind diese als Beweis unzulässig."

(war ein Zitat von Herrn Steffler)

Ich denke, Sie machen sich einen Spaß aus dieser Diskussion, Herr Steffler oder wer auch immer Sie sind.

Diesen Ausweg hält Herr Steffler sich sicher noch offen, denn sachlich wurde er in vielen Punkten seiner meistens per copy&paste wiederholten Behauptungen ja bereits widerlegt.

Für diejenigen Diskutanten, die aber an sachlichen Debatten interessiert sind, habe ich noch einige Informationen:

Eine Inauguraldissertation als PDF mit 95 Seiten aus der Rechtsmedizin Freiburg i. Brg.:

http://docplayer.org/56760645-Aus-dem-institut-fuer-rechtsmedizin-der-me...

Eine Dissertation als PDF mit 76 Seiten aus der Rechtsmedizin Hamburg-Eppendorf:

[PDF]UNIVERSITÄTSKLINIKUM HAMBURG-EPPENDORF Aus dem Institut ...

https://d-nb.info/1054422230/34

Da kann man sich auch über Zündsätze Sintox und Sinoxid (Sinoxyd) informieren.

Da über das Waffenreinigen:

http://lutzmoeller.net/Waffen/Lauf-reinigen.php

http://mittelkaliber.ch/waffenreinigung/

Da über echten Messing-Schmauch:

https://werkzeugforum.de/lasermikrobearbeitung/

Aber auf die Kommentare von Herrn Steffler gehe ich nicht mehr ein.

Beste Grüße

GR

"die Zeugen können unmöglich gehört haben, daß die Schüsse aus dem "Souterrain" kamen (...)"

Das haben die Zeugen auch gar nicht ausgesagt. Woher haben Sie diesen Unsinn?

"Warum hat eigentlich der Spürhund im Parterre gesucht, wenn Klaus Toll im Kellerflur erschossen wurde ?"

Auch das ist falsch.

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Hallo "Fachleute" Rudolphi und Steffler,

was ist Thema? Die Leichen sind nicht tot? ;-)

Mit den Schmauchspuren sind Sie beide doch bei einem Punkt, den sogar Strate nicht angriff.
Reibgeschweißtes (!) Messing im Lauf ist halt etwas anderes als Schmauch.
Im Schmauch der Hülsen wie auch an den Händen des Klaus Toll befand sich als typischer Bestandteil Aluminium. Das ist Fakt.
Diese Kombination fand sich auch in den Schmauchspuren auf den Kleidungsstücken von AD. Auch Fakt.
Man kann lediglich darüber diskutieren, wie die Teilchen da hin gekommen sein können, aber nicht, daß beide Aluminium enthielten. Das ist aber ohnehin alles so dünn, daß es sich m.E. nicht lohnt darüber zu diskutieren, so lange viel deutlichere Indizien weiterhin "gelten".

Vielleicht könnten Sie beide (!) sich einmal den nun von RA Strate beigebrachten neuen Informationen, den Gutachten nämlich, zuwenden und diese auf ihre Beweiskraft hin untersuchen, ohne einfach gegenbeweislos "alles Quatsch" zu rufen.

Das GA von Winkelsdorf halte ich inzwischen nicht nur aus den von mir bereits o.g. Gründen für nicht stichhaltig:
Die Mündungsgeschwindigkeit der verwendeten Munition PCM Bronze ist bei Händlern mit 338 m/s angegeben, es fehlt aber die Bezugsgröße der Lauflänge.
Wenn Winkelsdorf dann zirkelschlüssig aus der Annahme (!), die 2 Schüsse draußen seinen wegen (?) der Überschallgeschwindigkeit gehört worden, die drinnen aber wegen Unterschallgeschwindigkeit nicht, daraus dann eine Lauflänge der Tatwaffe folgern möchte, ist das m.E. schlicht unmöglich ohne Kenntnis genauerer Daten. Ein Vergleich mit der GEKO-Munition ist eben nicht möglich, auch rechnerisch unmöglich, da sich unterschiedliche Laborierungen selbst derselben Kaliber völlig unterschiedlich verhalten.
Interessante Versuchsreihen mehrerer Laborierungen z.B. hier:
http://www.ballisticsbytheinch.com/9luger.html
Grafik:
http://www.ballisticsbytheinch.com/megraphs/9mm.html

Alleine die Standardabweichungen bei Laufkürzungen von identischen Läufen (!) und weitere praktische Probleme sprechen gegen eine Büchsenmacherarbeit, wie sie Winkelsdorf behauptet. Schönes Praxis-Beispiel hier (anhand eines Gewehr-Laufs): http://www.gunsandammo.com/gunsmithing/barrel-length-vs-velocity/

Es spricht im Grunde auch nichts dagegen, daß eine der P 38 systemgleiche Waffe mit kürzeren Lauf (und ggf. sogar vorhandenem SD-Außengewinde plus PET-Adapter) verwendet wurde (wie auch im Urteil als möglich dargestellt), so daß die mit 338 m/s beworbene "Überschallmunition" PMC insgesamt (auch draußen) als solche gar nicht zur Wirkung kam, einige (!) nicht im Tiefschlaf befindliche Nachbarn die 2 Schüsse trotzdem hörten UND Astrid durchaus davon erwachte, aber aus Angst in schlafender Position (!) verharrte, allerdings dann zuletzt den Arm zu ihrem Schutz hochnahm, weswegen der Täter diesen auch verletzte.

Die von Winkelsdorf angenommene Alternative (Bauschaum in einem professionellen Schalldämpfer) halte ich schon wegen der deutlich tropfenförmigen Bauschaum-Auswürfe für Unsinn.
Das Gericht hatte sich insbesondere mit der Struktur/Aussehen/Morphoplogie der am Tatort vorhandenen Partikel beschäftigt, die der im BKA-GA (und denen im Strate-GA von Cachée!) gleichen. (Urteil u.a. S. 112, 115, 119)

Sollte jemand das GA von Winkelsdorf dennoch in irgendeiner Weise für beweiskräftig halten, bitte ich um sachliche Argumentation FÜR dieses GA.

Ansonsten gäbe es noch einiges am Cachée-GA zu zweifeln..

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Sehr geehrter Herr Logiker, 

im Schmauch der Tatmunition ist Messing und 
kein Aluminium. Die winzigen Mengen an 
Aluminium sind im Zünder, der mit 
der Hülse ausgeworfen wird.

Die Aluminiumpartikel sind praktisch 
nicht nachweisbar.

PS:
Die Schüsse waren so extrem laut, daß 
4 Zeugen und Astrid Toll aufwachten.
(über 160 phon!)

Nach dem zweiten Schuß schloß Klaus Tolls Mörder
einfach die Kellertür, damit nicht ganz
Babenhausen aufwacht.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Offenbach 

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@ Logiker

Winkelsdorf vermutete doch einen Dichtscheiben-Schalldämpfer mit einem PUR-Element als Dichtscheibe zusammen mit einer Waffe mit verkürztem Lauf für Unterschall-Schüsse.

Eine etwas schwächere Laborierung als beim Original der PMC-Patronen allerdings wäre doch die bessere Alternative für die Geräuschdämpfung gewesen, und das ist auch sehr einfach zu machen.

 

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Lieber Logiker, 

wenn man den Lauf einer Walther P38 absägt, 
funktioniert mit der Tatmunition der 
Patronenauswurf nicht mehr.
(zuwenig Rückstoß!)

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Offenbach 

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Ein Herr Steffler hat das auch selber ausprobiert bei einer P38 als "Waffenexperte", oder?

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Man muss eine Waffe des Typs P38/P1 nicht zwingend absägen, da auch Versionen mit kurzem Lauf hergestellt wurden. Siehe zB VISIER Special Nr. 68 zu P38 und P1. Die Seiten über die Spezialfertigungen kann man leider in der Leseprobe nicht sehen, aber das eine oder andere Foto mit einer Kurz(lauf)version.

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Zu den haltlosen Behauptungen von Steffi ist nichts zu sagen.

@ GR: Winkelsdorf beachtet das Problem der faktischen Existenz von Bauschaum und versucht dafür eine Lösung zu finden. Allein: Seine Version trifft die Faktenlage auch nicht (s.o.). Der Täter, offenbar Laie (sonst hätte er ohnehin Subsonic benutzt, ja!), wollte sichtlich, daß der Schuß leiser ist und hat sich wenig Gedanken um die Differenzierung Geschoß- oder Mündungsknall gemacht. Hauptsache Schall gedämpft. Bezüglich des Mündungsknalls hat er das selbst ausweislich des WA-Antrages von Strate, insbesondere des GA von Winkelsdorf ja auch geschafft! Bei einer Waffe mit kurzem Lauf mußte er bei dieser Munition auch tatsächlich an gar nicht mehr als die Dämpfung des Mündungsknalls denken. Weil nur (!) 4 Nachbarn etwas hörten, liegt für mich viel näher, daß alle Schüsse die Schallgrenze unterschritten, weswegen man sich die unsinnige (weil einer Basis entbehrende, s.o.) Rechnerei wie bei Winkelsdorf auch einfach sparen kann. 

@Gast: Ja, das schrieb ich ja oben. Ich gehe auch von der Verwendung einer Version mit kurzem Lauf aus, wie das Urteil es ja ebenfalls für möglich hält.

Also, GA Winkelsdorf auch bei Ihnen vom Tisch, weil nicht beweiskräftig?

Dann schreibe ich vielleicht morgen was zum Cachée-GA...

 

 

 

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Logiker schrieb:

Der Täter, offenbar Laie (sonst hätte er ohnehin Subsonic benutzt, ja!), wollte sichtlich, daß der Schuß leiser ist und hat sich wenig Gedanken um die Differenzierung Geschoß- oder Mündungsknall gemacht. Hauptsache Schall gedämpft. Bezüglich des Mündungsknalls hat er das selbst ausweislich des WA-Antrages von Strate, insbesondere des GA von Winkelsdorf ja auch geschafft! Bei einer Waffe mit kurzem Lauf mußte er bei dieser Munition auch tatsächlich an gar nicht mehr als die Dämpfung des Mündungsknalls denken. Weil nur (!) 4 Nachbarn etwas hörten, liegt für mich viel näher, daß alle Schüsse die Schallgrenze unterschritten, weswegen man sich die unsinnige (weil einer Basis entbehrende, s.o.) Rechnerei wie bei Winkelsdorf auch einfach sparen kann.

Da wäre natürlich die spurenarme Beschaffung einer Waffe + Subsonic-Munition m.E. problematischer, weil vermutlich seltener zu finden. Aber eine P38 + Allerweltsmunition ist sicher leichter zu finden (z.b. über Haushaltsauflösungen) und sogar beides kann relativ einfach modifiziert werden und auch in einem Keller dann vorher noch ausprobiert werden, auch im Winter. Die relativ kalte Außentemperatur am Tattag um ca. 04 Uhr könnte dann aber die Überraschung gebracht haben, daß die ersten Schüsse doch lauter waren, als gedacht und vorher ausprobiert.

Damit wäre das m.W. ein bisher seltener (oder gar einzigartiger?) Fall, daß während eines Tatgeschehens mit 10 Schüssen sich die Lautstärke der Schüsse geändert hatte infolge der Temperaturen.

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Lieber Logiker, 

das Tatgeschehen wurde wie im Doppelmordfall
von Horchheim gespiegelt.

I. Tatwaffe war rechtsauswerfend (H&K P8)

II. Schüsse waren extrem laut, nicht leise

III. Tatort war der Kellerflur, nicht das Parterre

Beweis:
A.) 4 Zeugen und Astrid Toll, die von
    den lauten Schüsen aufwachten;

B.) Leere Patronenhülse recht im Gebüsch 

c.) Toilettentür mittig durchschlagen in 134cm Höhe 

Das Gutachten des Lars Winkelsdorf basiert auf der 
viel leistungsstärkeren Überschallmunition der 
schweizer Marke Geco !

Die Munition der Marke Geco ist im Gegensatz zur
Tatmunition überladen !

Eine Heckler & Koch läßt sich vorne 
auch nicht absägen.

Im Übrigen explodiert eine mit Bauschaum befüllte
PET~Flasche nach dem 3. Schuß !

Entscheidend für den Überschallknall
war die Temperatur im Kellerflur !

Ab +15°C wird aus der Tatmunition 
Unterschallmunition !

Meine Gegenerklärung habe ich am 25.04.2018 
dem LG Kassel zugestellt und beantragt,
Andreas Darsow gemäß § 371 StPO 
freizusprechen!

MfG
Dipl.-Ing.

Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Diese Motivlage, eine ganze Familie von 3 Personen mit insgesamt 10 Schüssen ermorden zu wollen, wobei erste Schüsse ja sogar noch von Zeugen gehört wurden, die wird das Urteil gegen AD m.E. schon beeinflußt haben. Und noch einige Indizien, die reine Zufälle  wenig wahrscheinlich machten und auch nicht auf Rocker o.ä. Personen außerhalb deuten.

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Insgesamt tendiere ich auch dazu, jedoch versuche ich derzeit zunächst, mich ernsthaft mit den Argumenten des WA-Antrags auseinanderzusetzen.

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Logiker kommentiert am So, 2018-06-24 21:50 Permanenter Link

… Die Leichen sind nicht tot? ;-)

Spätestens seit Rudolf Rupp, der laut Urteil des LG Ingoldstadt von seiner Familie erschlagen und an die animalischen Mitbewohner seines Hofes verfüttert worden sei, dann aber einige Jährchen später zusammen mit seinem Kfz aus der Donau auftauchte, wissen wir doch alle: tot ist tot.

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-77222581.html

https://community.beck.de/2015/03/17/was-ist-nur-mit-einigen-unserer-staatsanw-lte-los

 

(Zitat Logiker): „… Es spricht im Grunde auch nichts dagegen, daß eine der P 38 systemgleiche Waffe mit kürzeren Lauf (und ggf. sogar vorhandenem SD-Außengewinde plus PET-Adapter) verwendet wurde (wie auch im Urteil als möglich dargestellt)…“.

Also, in der mir vorliegenden Urteilswirklichkeit steht davon aber eher nichts drin. Ganz im Gegenteil:

UA S. 15, 16: „… Nach Kenntnisnahme von dieser Bauanleitung reifte langsam aber sicher der Entschluss, dieses Vorhaben nicht nur zu planen, sondern dieses auch in die Tat umzusetzen. Dabei wollte der Angeklagte die Tat mit einer Waffe der Marke Walther P 38, Kaliber 9 mm begehen, zumal auf deren Lauf der von ihm im Internet recherchierte selbstgebaute Schalldämpfer laut der Bauanleitung gut aufgebracht werden konnte. Eine solche Pistole samt dazugehöriger Munition stand dem Angeklagten zu diesem Zeitpunkt bereits zur Verfügung oder er beschaffte sie sich in der Folgezeit zu einem nicht mehr bestimmbaren Zeitpunkt“.

UA S. 17: „… Dem Angeklagten gelang es auch - über soviel handwerkliches Geschick verfügte er ebenso - diesen selbst gebastelten Schalldämpfer am Lauf der (ihm spätestens jetzt zur Verfügung stehenden) Pistole der Marke Walther P 38 Kaliber 9 mm zu befestigen“.

UA S. 18: „… auf den Lauf der Walther P 38…“.

UA S. 18: „… An einem nicht mehr näher bestimmbaren Zeitpunkt vor dem 16.04.2009 führte der Angeklagte an einem unbekannt gebliebenen Ort einen geheim gebliebenen Beschusstest mit der Pistole durch, um zu sehen, ob der Schalldämpfer funktionierte. Im Verlaufe der Schussversuche verfeuerte er mehrere Projektile aus dem Lauf der ihm zur Verfügung stehenden Walther P 38…“.

UA S. 18, 19: „… In der Nacht vorn 16.04.2009 zum 17.04.2009 begab sich der Angeklagte entsprechend seines Planes in den frühen Morgenstunden, jedoch vor 04.00 Uhr morgens bei vollkommener Dunkelheit, von dem rückwärtigen, von der Friedrich- Ebert-Straße weg gelegenen Grundstücksteil seines Hauses auf das Grundstück der Familie Toll. Er huschte von dort aus unmittelbar nach links an der (nicht genutzten) Eingangstür der Familie Toll vorbei, um nach wenigen Meter um die rückwärtige Hausecke herum zum Souterraineingang zu gelangen. Dabei führte er die Pistole Walther P 38 mit dem darauf (sicher) befestigten selbstgebauten Schalldämpfer bei sich. Neben der zu diesem Zeitpunkt voll munitionierten Pistole führte der Angeklagte noch weitere Patronen des Kalibers 9 mm der Marke Poongsan Metal Company aus Seoul mit sich, (wobei nicht mehr festgestellt werden konnte, ob er ein weiteres gefülltes Magazin als Ersatz oder zumindest eine bzw. mehrere Patronen lose mit sich führte)."

UA. S. 20: „… Im nächsten Moment feuerte der Angeklagte, der sich zu diesem Zeitpunkt noch außerhalb des Hauses der Familie Toll, allerdings direkt vor der Tür im Außenbereich befand, aus der von ihm mitgeführten Pistole vorn Typ Wa1ther P 38 (Kaliber 9 mm) mit dem aufmontierten selbstgebauten Schalldämpfer zunächst zwei Schüsse auf Klaus Toll ab…“.

UA S. 26: „… Da er bereits acht Schüsse abgegeben hatte (und maximal 9 Patronen in die von ihm genutzte Walther P 38 passten, wie er wusste und in diesem Moment auch realisierte,) vergaß der Angeklagte jetzt nicht, seine Waffe nachzuladen“.

UA S. 27: „… Bei allen Schüssen, die vom Angeklagten aus seiner Waffe abgegeben wurden, verwendete er dieselbe Munition der Marke Poongsan Metal Company aus Seoul, die in den U.S.A. vertrieben wird und die den Bodenstempel PMC 9 mm Luger trägt…“.

UA S. 34: „… Am 03.06.2009 wurde eine Schallpegelmessung durchgeführt, in dem die Tat am Tatort dreifach nachgestellt wurde. Im ersten Durchlauf wurde hierfür eine Pistole Walther P 38, 9 mm Kaliber, ohne Schalldämpfer verwandt. Bei einem zweiten Durchlauf wurde die Tat mit einer Pistole Heckler & Koch USP, Kaliber 9 mm, nachgestellt, auf welcher ein professionell hergestellter Schalldämpfer der Marke Brücker & Thomee angebracht war. Die dritte Tatrekonstruktion wurde schließlich mit einer Walther P 38, Kal. 9 mm durchgeführt, auf welcher ein selbstgebauter Schalldämpfer angebracht war, der aus einer mit Bauschaum gefüllten PET-Flasche bestand“.

(Die „Nachstellung“ wurde am frühen Abend bei u.a. völlig anderen Außentemperaturen als in der kalten Tatnacht durchgeführt).

UA S. 36: „… III. … Die seitens der Kammer getroffenen Feststellungen beruhen auf den in der Hauptverhandlung erhobenen Beweisen.“

UA S. 37: „… Zunächst steht zur Überzeugung der Kammer fest, dass sich das Tatgeschehen so wie festgestellt abgespielt hat, dabei Klaus und Petra Toll am frühen Morgen des 16.04.2009 gegen 04.00 Uhr in ihrem Anwesen Friedrich-Ebert-Straße 36 nacheinander getötet und anschleißend Astrid Toll schwer verletzt wurden, dass der eine Täter dabei insgesamt zehn Schuss Munition der Marke Poongsan Metal Company aus Seoul, (die in den U.S.A. vertrieben wird und die den Bodenstempel PMC 9 mm Luger trägt) - bei der Schmauchpartikel mit der Elementkombination Blei, Barium, Antimon als Hauptbestandteile und Aluminium als Nebenbestandteil freigesetzt wurden - aus einer mitgeführten Pistole Walther P 38 auf seine Opfer abfeuerte, und (letztlich) dass während der Abgabe der jeweiligen Schüsse auf den Lauf dieser Pistole ein selbstgebauter Schalldämpfer - bestehend aus einer mit Bauschaum befüllten PET-Flasche - aufgeklemmt bzw. aufgeschraubt war, um den Schall bei der Schussabgabe zu dämpfen. Aufgrund der Angaben der insoweit vernommenen Zeugen, namentlich der den Tatort aufnehmenden Polizeibeamten , der Zeugen KTA Fritsch, POK Degen, KOK Täufer und KOK Loeb, und der Ausführungen der Sachverständigen Dr. Bux, Pfoser und POK Roggenkamp als auch durch die Augenscheinsnahme von den angefe1iigten Lichtbilder, Skizzen sowie den Aufnahmen der sogenannten „Sphäron-Kamera" sowie aufgrund der Beweisaufnahme im übrigen erschließt sich das konkrete Tatgeschehen bzw. der genaue Tatablauf zur Gewissheit der Kammer im Sinne der getroffenen Feststellungen…“.

Walther P 38 ist Walther P 38.

(Zitat @Logiker) „… einige (!) nicht im Tiefschlaf befindliche Nachbarn die 2 Schüsse trotzdem hörten UND Astrid durchaus davon erwachte, aber aus Angst in schlafender Position (!) verharrte, allerdings dann zuletzt den Arm zu ihrem Schutz hochnahm, weswegen der Täter diesen auch verletzte.“

Was sagt die Urteilswirklichkeit dazu?

Thema: Schlafen/Erwachen/Schusslärm Nachbarn:

UA S. 12: „… Da er aufgrund seiner Bundeswehrzeit mit dem Schießen von Waffen vertraut war, entschloss er sich, die Tat mit einer Schusswaffe zu begehen. Da er aber darauf bedacht war, nicht als Täter in Frage zu kommen und überführt zu werden, wollte er die Tat entsprechend seines gefassten Planes so unauffällig wie möglich durchführen. Wegen der örtlichen Begebenheiten - es handelte sich um vier Reihenhäuser, die jeweils „Wand an Wand" lagen - entschloss er sich weiterhin , die Tat mit einem Schalldämpfer durchzuführen, um den bei den todbringenden Schüssen entstehenden Lärm auf ein Minimum zu reduzieren und um damit verhindern zu können , dass er bei der Tat entdeckt, oder die Nachbarn generell als Tatzeugen zur Verfügung stehen könnten…“.

UA S 22, 23: „… Trotz der Verwendung des selbstgebauten Schalldämpfers konnten (jedenfalls) diese beiden ersten Schüsse, die außerhalb des Hauses vor der Souterraintür  abgeben wurden, von den Nachbarn Bachmann, Suznjevic sowie Susanne und Karl Müller wahrgenommen werden, die allesamt davon erwachten“.

Schlaf ist Schlaf, und (knall-)wach ist (knall-)wach. 

Thema: Schlafen/“Erwachen“/Schusslärm Tochter:

UA S. 12:,„… Da er sein Problem nur dadurch lösen konnte, dass er das Leben aller Familienmitglieder auslöschte, musste er auch deshalb auffällige Geräusche bzw. Lärm verhindern. Er ging nämlich weiterhin davon aus, sich nach der Tötung des Klaus Toll noch durch das Haus der Familie Toll in das erste und zweite Obergeschoss begeben zu müssen, um zunächst dort Petra Toll und anschließend noch Astrid Toll zu töten. Diese durften deshalb nicht wach werden, um sie ohne Gegenwehr töten zu können.“

UA S. 24: „… Sodann begab sich der Angeklagte entsprechend seinem Plan - ohne sich weitere Zeit zu gönnen - in das im ersten Obergeschoss gelegene Schlafzimmer, in welchem Petra Toll nach wie vor schlief. Von dem tragischen Geschehen, dem soeben ihr Ehemann zum Opfer gefallen war, hatte weder sie noch ihre Tochter Astrid etwas mitbekommen.“

UA S. 26: „… Dabei begab sich der Angeklagte in das Schlafzimmer von Astrid Toll, indem er an dem aus Sicht der Treppe rechts gelegenen, möblierten Aufenthaltsraum und dem weiter links davon gelegenen Badezimmer vorbeilief, um sich in das neben dem Bad gelegene Schlafzimmer von Astrid Toll zu begeben. Diese wiederum schlief noch im Schlafzimmer zugedeckt mit einer Decke in ihrem Bett, da sie nichts von dem bisherigen Geschehen mitbekommen hatte. Auch sie war am Abend in ihrem Bett seelig eingeschlafen, ohne zu ahnen, was auf sie im Schlaf zukommen sollte. Auch auf dieses für ihn erkennbar schlafende Opfer feuerte der Angeklagte in Verfolgung seines Tatplanes insgesamt zwei Schüsse ab, um Astrid Toll zu töten. Beim ersten Schuss stand er unmittelbar zwischen der Eingangstür des Schlafzimmers und dem Bett, in dem die Geschädigte Astrid Toll schlief…“.

Selig eingeschlafen, zugedeckt mit einer Decke schlafend ist selig eingeschlafen, zugedeckt mit einer Decke schlafend.

Anders als Logiker dichtet Herr Winkelsdorf die Urteilswirklichkeit nicht in freier Phantasie um.  Tja, Logiker: Mit Ihrem Namen ist es ähnlich wie mit der „Arkade der Grundrechte“ vor dem Landgericht Darmstadt. Fragen Sie doch mal Herrn Horst Arnold. Ach so, geht ja nicht mehr: tot ist tot!

Sehr geehrter Herr  Peppermint Pepper,

das BKA konnte unmöglich bereits am 28.04.2009 wissen,
daß die Familie Toll mit einer Walther P.38 erschossen
wurde. Nach dieser wurde aber gefahndet.

25.0000,- Euro Belohnung !

Die Tatwaffe ist bis heute unbekannt.

Da eine Patronenhülse unmöglich zu Boden und dann 
5 Meter hoch die Kellertreppe ins Gebüsch 
fliegen kann, war die Pistole vermutlich 
rechtsauswerfend.

Eine uralte, rostige Walther P38 aus dem zweiten Weltkrieg
mit praktisch unkaputtbarer PET~Flasche
schließe ich aus. 

Diese ist technisch völlig unmöglich !

Das ist Fakt !

PS:
Im Doppelmordfall von Horchheim wurde der 
Tatbestand für die ZDF~Zuschauer 
auch gespiegelt.

MfG
Dipl.-Ing.

Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Steffi schrieb:

 

das BKA konnte unmöglich bereits am 28.04.2009 wissen,
daß die Familie Toll mit einer Walther P.38 erschossen
wurde. Nach dieser wurde aber gefahndet.

25.0000,- Euro Belohnung !

Die Tatwaffe ist bis heute unbekannt.

Der Typ der Tatwaffe ist doch bekannt, eine P38 oder ihre direkten Nachfolger, auch noch die nach dem Krieg gefertigten, nur das Tat-Exemplar nicht.

"Da eine Patronenhülse unmöglich zu Boden und dann 
5 Meter hoch die Kellertreppe ins Gebüsch 
fliegen kann, war die Pistole vermutlich 
rechtsauswerfend."

Ebenfalls wieder so ein Steffler-Unfug über c.&p., denn wenn der Täter noch auf der Kellertreppe stand, dann ist die Schußhand höchstens  1,5 Meter, eher 1 Meter unterhalb der OK Gelände, eine Patrone, die dann nach links oben ausgewworfen wird, an einer Hauswand links abprallt, kann auch leicht die 1 - 1,5 Meter Höhendifferenz überwinden und rechts vom Schützen landen.

 

 

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Lediglich angewandte Physik und Chemie und auch noch einige Kenntnisse aus anderen Disziplinen außerhalb der Jurisprudenz sind da schon ausreichend, um einen selbsternannten "Waffenexperten" aus Offenbach wieder einmal zu widerlegen.

Besten Gruß

GR

 

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Sehr geehrter Herr Rudolphi,

der Nachfolger der Walther P38 ist
die Heckler & Koch P8,
rechtsauswerfend.

Laut Gutachten des Rechtsmediziners Dr. Roman Bux
stand Klaus Tolls Mörder auf Augenhöhe.

Das Projektil durchschlug die Toilettentür 
horizontal in 134cm Höhe !

Beweis:
Urteil vom 19.07.2011, Seite 22, Blatt 24

MfG
Dipl.-Ing.

Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Steffi schrieb:

der Nachfolger der Walther P38 ist
die Heckler & Koch P8,
rechtsauswerfend.

Unfug, die direkten Nachfolger dieser Typreihe sind P1 oder P4 und P5 und deren Versionen, auch die Versionen der P38.

"Laut Gutachten des Rechtsmediziners Dr. Roman Bux
stand Klaus Tolls Mörder auf Augenhöhe.

Das Projektil durchschlug die Toilettentür 
horizontal in 134cm Höhe !

Beweis:
Urteil vom 19.07.2011, Seite 22, Blatt 24"

Zu welchem Schuß gehört denn diese Feststellung? Es gab doch 6 Schüsse auf Herrn Toll!

Paßt aber auch noch, denn 1,34 Meter plus 1,5 Meter sind 2,84 Meter.  Paßt also zu den Örtlichkeiten. Früher waren es übrigens auch bei Steffler schon mal 3 Meter, für die er keinerlei natürliche Erklärungen hatte.

 

 

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Sehr geehrter Rudolphi,

bei dem Winkel hätte das Projektil aber nicht
an der linken Wandfliese abprallen und
ins Toilettenpaier fliegen können.

Physikalisch völlig unmöglich !

Sie versuchen das rechtsmedizinische Gutachten
des Dr. Roman Bux laut Urteil zu widerlegen
und nennen das Rechtswissenschaft.

Das ist unlogisch !

Laut Urteil stand Klaus Tolls Mörder beim 
ersten Schuß auf Augenhöhe und war
ca. 180 cm groß !

PS:
Man merkt schon das Sie Ihr Abitur
in Bayern gemacht haben.

MfG
Dipl.-Ing.

Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Ich versuche keineswegs, das Gutachten zu widerlegen, denn in dem steht nur etwas von einem waagrechten Austritt des Projektils nach dem Durchschuß durch den Arm von Klaus Toll. Der Einschuß erfolgte aber in den erhobenen Unterarm und da ist der Einschußwinkel nicht mehr ganz genau zu bestimmen und das Projektil kann geringfügig abgelenkt worden sein beim Durchschuß.

Spielt aber keine wirkliche Rolle.

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Sehr geehrter Herr Rudolphi,

die Schußrekonstruktion des ersten Schuß beweist,
daß die Tatwaffe rechtsauswerfend war wie
etwa die Heckler & Koch P8 !

Die H&K P8 hat ein Magazin,
das mindestens 10
Patronen faßt.  

MfG
Dipl.-Ing.

Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Alles doch nachzulesen auf den Seiten 20 und 21 des Urteils, auch noch für solche Leute, die außerhalb Bayerns ihr Abitur gemacht haben, um auf Stefflers Unverschämtheiten mal entsprechend noch zu antworten.
 

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Eine Hülse lag links neben der Eingangstüre, eine rechts im Gebüsch neben der Eingangstüre zum UG, so steht es auf der Seite 21 (im PDF 23) im Urteil.

Und nun?

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Sehr geehrter Herr Rudolphi,

die Haupteingangstür befindet
sich im Parterre oberhalb
des Kellers!

Der Keller wurde im Urteil fälschlich 
als "Souterrain" bezeichnet.

Die Kellertür liegt etwa 3m tiefer
wie das bei einem Keller 
üblich ist.

Klaus Toll wurde im Kellerflur erschossen und
nicht wie im ZDF gezeigt,
im Parterre !

Nach dem zweiten Schuß schloß Klaus Tolls Mörder
die Kellertür, damit nicht ganz Babenhausen von 
den extrem lauten Schüssen aufwacht.

Der Keller ist nach außen bei geschlossener
Kellertür absolut schalldicht. 

Klaus Tolls Mörder ist in dem engen unterirdischen Kellerflur 
am 17.04.2009 das rechte Trommelfell geplatzt !
(über 160 phon !)

Andreas Darsow scheidet folglich
als Mörder aus !

MfG
Dipl.-Ing.

Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Ich hatte das KG selber als UG bezeichnet, wie tief der Kellerboden unter der OK Gelände genau liegt, das ergibt dann eine genaue Ortsbesichtigung beim Tathaus der Fam. Toll.

Sie behaupten selber 3 Meter, das aber wäre ja passend, dieses Bild zeigt ja auch ungefähr die örtliche Situation auf der Rückseite beim angebauten Nachbarhaus der Fam. Darsow:

https://www.google.com/url?sa=i&rct=j&q=&esrc=s&source=imgres&cd=&cad=rj...

Der Rest ist wieder einmal copy & paste und ohne jede Beweiskraft.

 

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(Das ist das o.g. Bild mit der örtlichen Situation auf der Rückseite beim angebauten Nachbarhaus der Fam. Darsow)

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