Nach Mollath und Peggy ein weiteres Fehlurteil? - Der Doppelmord in Babenhausen

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 12.04.2014
Rechtsgebiete: StrafrechtStrafverfahrensrecht3741|363835 Aufrufe

Die Strafjustiz ist in jüngster Zeit nicht nur, aber vorallem durch den Fall Mollath und durch das in dieser Woche begonnene Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy stark ins Gerede gekommen. Und schon gerät ein weiterer Fall wegen eines möglicherweise falschen Indizienurteils in den Fokus der Öffentlichkeit .

Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn wurde Andreas D. vom Landgericht Darmstadt im Juli 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Verurteilte leugnet die Tat, seine Frau kämpft gemeinsam mit ihm Aufopferung voll um die Wiederaufnahme.

Zwischenzeitlich greifen die Medien auch diesen Fall auf. Es zeigen sich erhebliche Ungereimtheiten, die hoffentlich bald aufgeklärt werden können.

Das ZDF berichtete in der Serie 37 Grad:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein-Moerder?bc=sts;stt&flash=off

Zur Homepage der Ehefrau mit dem Urteil zum Download: 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm

Medienberichte:

www.google.com/search?q=Doppelmord+in+Babenhausen

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3741 Kommentare

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Sehr geehrter Herr Rudolphi,
Lieber Logiker,

wenn alles Häuser spiegelverkehrt gebaut wurden,
wo liegt dann Klaus Tolls Kellertreppe ?

Und wo liegt relativ zur Kellertür
Klaus Tolls Haupteinganstür ?

MfG
Dipl.-Ing.

Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Auch da zeigt sich wieder der Unverstand vom selbsternannten "Experten" Steffler.

Das Haus von Fam. Toll ist ein Reihenendhaus von 4 Reihenhäuser mit einem zusätzlichen eigenen Eingang zum KG, der fehlt beim Darsow-Haus, siehe auch das Urteil Seite 2, oder  Bilder von der Straßenseite und der Gartenseite aus, oder einen Plan mit der ganzen Straße und den Anwesen und Zugängen.

So törichte Fragen zu beantworten ist ja anscheinend doch noch nötig für Leser, die auch das Urteil nicht aufmerksam gelesen haben und den ganzen Unfug des Herrn Steffler noch nicht durchschauen sollten.

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Sehr geehrter Herr Rudoplhi,

es handelt sich tatsächlich um
zwei Doppelhaushälften !

Die Kellertür liegt links zur
Haupteingangstür !

Die Tatwaffe war also 
rechtsauswerfend,
wie die H&K P8 ! 

MfG
Dipl.-Ing.

Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Die Häuser von der Straße aus auch noch im Bild.

Entscheidend waren aber Funde der Patronenhülsen bei der Kellertüre und die hatte eine Treppe hinunter.

 

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Lassen Sie es doch, bitte.

Steffi-aus-der-Kiste scheint Google Earth nicht zu kennen. Da kann man den Abgang an der Schmalseite des 4-er-Reihenhaus-Komplexes sehr gut sehen. Alle Patronen wurden links der Schußpositionen gefunden, außer der einen abgeprallten Hülse. Darüber muß man doch nicht diskutieren, das grenzt doch an Spamming!

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Sie zitieren ausschließlich aus den Feststellungen. Sie sollten jedoch einen Blick in die Beweiswürdigung werfen und nicht das Eine mit dem Anderen durcheinanderwürfeln.

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Die "legal legend" vom verfütterten Rupp ist leider unausrottbar. In dem Ingolstädter Urteil steht überhaupt nichts davon, dass die Leiche zerlegt und verfüttert wurde. Das war eine der vielen Varianten, die einer der  Angeklagten vorgebracht hatte, aber es gab keinerlei Blutspuren am angeblichen Zerlegeort. Deshalb hat das LG die Art der Beseitigung auch offen gelassen (s. auch Augsburger Allgemeine vom 10.03.2009:

"Das Spektakuläre an dem Fall: Der Freund hatte ausgesagt, der Landwirt sei zerstückelt und den Hunden zum Fraß vorgeworfen worden. Dafür gab es aber keine Beweise.".

Übrigens war schon recht früh im Verfahren vorgebracht worden, Rupp sei erschlagen und dann mit dem Auto in einem See versenkt worden, auch das hatte man geprüft, die Polizeitaucher haben aber in dem See nichts gefunden, ebenso wenig wie die Kraftwerksbetreiber etwas an der Staustufe entdeckt haben

Die AA schreibt dazu im selben Artikel wie oben:

"Denn bereits 2004 hatte die Polizei mehrere Seen und Gewässer in Neuburg und Umgebung nach dem Ermordeten und seinem Auto abgesucht. Anfangs hatte eine der Töchter nämlich ausgesagt, dass der tote Vater in einem Baggersee bei Irgertsheim versenkt worden sei. Zudem hatte der Kraftwerksbetreiber das Gelände um die Staustufe schon 2005 kontrolliert. "Damals hatten wir aber noch keine so ausgefeilte Technik", erklärt der Hydrologe Josef Ranftl. "

und der Donaukurier ("Kommt doch noch einmal Bewegung in den Fall Rupp?" aus dem Wiederaufnahmeprozess :

"Brisant wird diese Aussage vor dem Hintergrund der Ermittlungen im Jahr 2004: Die inzwischen verstorbene Mieterin hatte in einer später widerrufenen Aussage damals Folgendes geschildert: Sie habe in der bewussten Nacht im Treppenhaus einen Streit gehört, der später eskaliert sei. Schließlich habe es ein "klatschendes Geräusch" gegeben, danach sei nur noch "Gewusel" zu hören gewesen. In den frühen Morgenstunden habe dann Hermine Rupp, die Witwe des Toten, auf dem Handy ihrer Tochter angerufen und darum gebeten, dass man sie doch vom Irgertsheimer Weiher abhole. Dort habe dann tatsächlich die Landwirtsfrau mit einer ihrer Töchter und Matthias E. gewartet. Der Irgertsheimer Weiher befindet sich nur einige hundert Meter vom späteren tatsächlichen Fundort von Rupps Auto mitsamt seiner Leiche in der Bergheimer Donaustaustufe entfernt."

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Ergänzung:

Das mit dem Versenken im See hatte zwischenzeitlich auch die Witwe Rupp gestanden, dann aber widerrufen....

dk vom 02.04.2010 "Fall Rupp wird neu aufgerollt":

"Am 14. Oktober meldet ihn seine Frau Hermine bei der Polizei als vermisst. Im Januar 2004, mehr als zwei Jahre später, werden Rupps Ehefrau, die beiden Töchter und der Freund der älteren Tochter unter Mordverdacht festgenommen. Hermine Rupp räumt ein, gemeinsam mit Matthias E. den Toten in einem Weiher versenkt zu haben. Im Februar 2004 widerruft die Frau ihr Geständnis. Matthias E. gesteht dann im April, den Landwirt mit einem Hammer erschlagen, zerteilt und an die Hunde des Hauses verfüttert zu haben.

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Lesen Sie bitte auch Urteil S. 107 f.

Dann verstehen Sie vielleicht, daß es um den BASISTYP Walther P 38 geht, ohne daß dies jedesmal gesagt werden muß. Einige der möglichen Modelle finden Sie z.B. im GA Winkelsdorf, S. 5. Hinzu kommt, daß die P 38 einen langen Lauf besitzt, an dem man auch ohne Adapter, z.B. mit einer Schlauchschelle, einen PET-Dämpfer befestigen könnte. Insofern war sie geeignet, alle Möglichkeiten der Montage abzudecken. SV Pfoser wies aber darauf hin, daß auch ein Adapter in Frage kommt, wie in der von AD ausgedruckten Anleitung beschrieben, somit allerdings auch eine Kurzversion einer solchen Waffe mit Gewinde.

Das Urteil enthält viel phantasievolles Geschwafel. Wichtig ist aber, welche Feststellungen "tragend" für das Urteil sind. Ein seliges/unseliges Schlafen oder Nichtschlafen gehört sicherlich NICHT dazu. An dem Urteil würde sich ja nichts ändern, würde z.B. Astrid heute erklären, sie sei wach gewesen, hätte sich nur schlafend gestellt und nichts gesehen. Tragend sind andere Feststellungen.

Man kann übrigens geteilter Meinung sein, ob der SD zwingend aus einer PET-Flasche bestanden haben muß, denn auch Strates GA Erbinger weist darauf hin, daß es KEINE diesbezüglichen Spuren gab, es könne jede Art von Hohlkörper gewesen sein, der in entsprechenden Internetforen auch bereits seit langem diskutiert wurde. Trotzdem kam das Gericht zu seinem Urteil, nämlich auf der Basis, daß zweifelsfrei Bauschaum als Füllmaterial eines selbstgebauten Schalldämpfers benutzt wurde UND von AD eine Anleitung zum Bau eines SD unter Verwendung von Bauschaum ausgedruckt wurde. Würde heute jemand im Gebüsch des Tatort-Hauses plötzlich eine vergammelte entsprechend präparierte Öl-Dose mit Bauschaum finden, wäre das Urteil ja ebenfalls nicht wesentlich dadurch erschüttert.

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@ Logiker

Zu kritisieren ist aus meiner Sicht, daß es keine plausible Reproduktion des ganzen Tatgeschehens gab, die sich mit allen Spuren auch in Einklang bringen ließ.

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Nein, im Gegenteil: Die Spurenlage war denkbar schlecht, u.a. auch darum, weil die Spurensicherung, wie Strate in seinem WA-Antrag sogar darstellt, in Bezug auf die Bauschaum-Partikel schlecht arbeitete. Was von Tatgeschehen selbst blieb, war: Tatort, Tatzeit (AD ohne Alibi), Situation der Opfer, verwendete Munition, Waffentyp, Schußpositionen, Schmauch, Bauschaum-Partikel, deren Verteilung lediglich aus Zeugenaussagen von Zeugen rekonstruiert werden konnte, die zum Beobachtungszeitpunkt den Partikeln und ihrer Verteilung nur wenig Aufmerksamkeit widmete. Das Tatgeschehen selbst ist zwar phantasievoll beschrieben, aber nicht "tragend".

Tragend sind andere Indizien wie Vor- und Nachtatverhalten, insbesondere das Verbindungsstück "Bauschaum" am Tatort und in der Bauanleitung.

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Da kann ich Ihnen nicht folgen, denn erst das Winkelsdorf-Gutachten zeigte m.E. theoretisch eine Waffenkonstellation auf, die sich auch plausibel in Übereinstimmung mit der realen Spurenlage bringen läßt, aber ohne eine reale, d.h. auch praktische Rekonstruktion durch eigene Schußversuche und Messungen dabei.

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Wieso? Die Konstellation im Urteil ist doch plausibel. Wenn der Keller durch Schließen der Türen einigermaßen schalldicht war, ist das Tatgeschehen als solches doch auch mit einer P 38 denkbar, jedenfalls aber mit einer Kurzversion (mit Gewinde) und Adapter, die das Urteil ausdrücklich für ebenfalls möglich hält. Wo ist denn Ihrer Ansicht nach die Spurenlage in tragender Weise nicht in Übereinstimmung mit dem Urteil - das unwichtige Gelaber im Urteil also mal ausgeklammert?

Winkelsdorfs Alternative entspricht jedenfalls NICHT der Spurenlage, wie ich bereits oben schrieb, seine Bauschaumpartikel sind tropfenförmig, nicht flockig-zerrissen wie am Tatort.

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Aber mit Winkelsdorf erklärt sich die Abnahme von PUR-Partikeln von den ersten Schüssen auf Herrn Toll zu den anschließenden auf Frau Toll bis hin zu den letzten auf die Tochter und auch noch die Zeugenwahrnehmungen zweier Schüsse.

Mit einer PET-Flasche als Dämpfer und mit Bauschaum  jedenfalls wäre das Spurenbild überhaupt nicht zu realisieren gewesen.

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GR schrieb:

Aber mit Winkelsdorf erklärt sich die Abnahme von PUR-Partikeln von den ersten Schüssen auf Herrn Toll zu den anschließenden auf Frau Toll bis hin zu den letzten auf die Tochter

Das finde ich nicht. Auf welcher Seite wird eine Abnahme bei Winkelsdorf beschrieben?

GR schrieb:

Mit einer PET-Flasche als Dämpfer und mit Bauschaum  jedenfalls wäre das Spurenbild überhaupt nicht zu realisieren gewesen.

So behauptet es Strate. Den Beweis erbringt er nicht. Nur weil es seine Gutachter "nicht schaffen" (hüstel), bedeutet es doch nicht, daß es nicht möglich sei!

Es wurde (logischerweise...) gar nicht versucht, einen funktionierenden SD herzustellen, es wurden von Cachée noch nicht einmal die unbedingt angeratenen Tipps in der silencer-Anleitung befolgt, wie Ausgießen mit Kunstharz und Umwickeln der Flasche mit Klebeband, um sie zu stabilisieren, damit der Bauschaum eben nicht so stark zerwalkt wird. Stattdessen wurden beim GA extrem weiche PET-Flaschen verwendet. Eine Mehrweg-PET wie Coca-Cola oder Bier-Mehrweg-PET wurde gar nicht erst versucht!

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Logiker schrieb:

Das finde ich nicht. Auf welcher Seite wird eine Abnahme bei Winkelsdorf beschrieben?

Explizit schreibt er von einem "der Fundsituation vergleichbaren Spurenbild" auf Seite 37. Bei der Primitiv-Version wäre von zunehmenden Partikelgrößen / Partikelzahlen aber auszugehen gewesen. Bei sparsamer, additiver Befüllung eines formstabilen Dämpfers handelsüblicher - oder eigener Konstruktion - ist auch eine Abnahme von Partikeln jedenfalls für mich denkbar.

Logiker schrieb:

So behauptet es Strate. Den Beweis erbringt er nicht. Nur weil es seine Gutachter "nicht schaffen" (hüstel), bedeutet es doch nicht, daß es nicht möglich sei!

Es wurde (logischerweise...) gar nicht versucht, einen funktionierenden SD herzustellen, es wurden von Cachée noch nicht einmal die unbedingt angeratenen Tipps in der silencer-Anleitung befolgt, wie Ausgießen mit Kunstharz und Umwickeln der Flasche mit Klebeband, um sie zu stabilisieren, damit der Bauschaum eben nicht so stark zerwalkt wird. Stattdessen wurden beim GA extrem weiche PET-Flaschen verwendet. Eine Mehrweg-PET wie Coca-Cola oder Bier-Mehrweg-PET wurde gar nicht erst versucht!

Meine früheren Kommentare gingen doch bereits in diese Richtung, nur habe ich keine Möglichkeit, auch wegen des WaffG und fehlender Pistolen P 38 und der PMC-Munition, dazu auch mal praktische  Versuche noch durchzuführen mit modifizierten Pistolen, Munitionen und eigenen Schalldämpfern.

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Zur Modifikation von handelsüblichen Patronen gibt es doch viele sehr einfache Verfahren, das einfachste ist m.E. die Verwendung eines Entladehammers und eines ganz normalen Schlosserhammers, siehe auch Youtube.

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Gast schrieb:

Zur Modifikation von handelsüblichen Patronen gibt es doch viele sehr einfache Verfahren, das einfachste ist m.E. die Verwendung eines Entladehammers und eines ganz normalen Schlosserhammers, siehe auch Youtube.

Daß dies NICHT geschah, spricht doch ebenfalls für einen Laien wie AD. Mehr muß man da doch nicht diskutieren.

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GR schrieb:

Explizit schreibt er von einem "der Fundsituation vergleichbaren Spurenbild" auf Seite 37. Bei der Primitiv-Version wäre von zunehmenden Partikelgrößen / Partikelzahlen aber auszugehen gewesen. Bei sparsamer, additiver Befüllung eines formstabilen Dämpfers handelsüblicher - oder eigener Konstruktion - ist auch eine Abnahme von Partikeln jedenfalls für mich denkbar.

Denkbar oder nicht denkbar... hier geht es um (NEUE!) Beweise(!), die beigebracht werden müßten.
Die sehe ich nicht.

Winkelsdorf ist auf S. 37 bereits bei seiner Bewertung und schreibt:
"Hier wäre mit einer deutlich stärkeren Ausbringung von PUR-Partikeln zu rechnen, insbesondere an der Schützenposition selbst. Auch die zusammenhängenden Schleimbildungen von PUR-Schaum wären in Richtung Ziel dabei zu erwarten und zweifelsfrei feststellbar gewesen.
(...)
Die Spuren von PUR-Partikeln an der Schützenposition war dabei minimal, wo hingegen sich am Ziel eine Spurenlage zeigte, die eine deutliche Ähnlichkeit mit den Anhaftungen von PUR-Partikeln an den Leichnamen der Opfer Klaus und Petra Toll aufwies:
Da sich die Dichtscheiben im Schalldämpfer nach Passieren des Projektils wieder schließen und der Großteil des eingebrachten PUR-Materials radial zur Schussrichtung im Dämpfer verteilt, kommt es zu einer deutlich feineren Verteilung von ausgeblasenen PUR-Partikeln, die zudem in ihrem Volumen überaus gering sind. "

Er bezieht sich also eindeutig auf das Spurenbild in Bezug auf die Schützenposition und die Verteilung der Partikel, nimmt aber keinerlei Bezug auf eine Zu- oder Abnahme im Geschehensverlauf, denn er hat das gar nicht festgestellt.

Zudem: Mit den "Schleimbildungen", die angeblich "zu erwarten" und hätten "zweifelsfrei feststellbar gewesen" sein müssen, bezieht er sich darauf, daß ER (!) den Bauschaum nicht aushärten ließ, was an SEINER Konstruktion (und SEINER falschen Überlegung weiter vorne (S. 19), der Bauschaum habe nicht ausgehärtet sein müssen, um den Kanal wieder zu verschießen) lag und eben, wie ich nun bereits mehrfach schrieb, in seinen Versuchen zu einer tropfenartigen Spurenlage führte, die aber eben am Tatort NICHT gegeben war.
Er widerlegt sich damit selbst!

Pfoser hatte zunächst zu wenig trocknen lassen, weswegen ihm die Flasche zerbarst. Erst nach ausreichender Trocknung funktionierte der SD und hatte er eine PartikelSTRUKTUR wie am Tatort. Winkelsdorf eben nicht!

Es ist aus meiner Sicht im Urteil nicht zweifelsfrei belegt, daß die Anzahl der Partikel im Geschehensverlauf abnahm (auch wenn dies im Urteil wie so vieles blümerant behauptet wird). Es ist aber in der Gesamtschau, auf deren Basis sich das Gericht eine Überzeugung gebildet hat, auch nicht von tragender Bedeutung.

Nochmals: Tragend ist (neben anderen Indizien), DASS Bauschaum in Funktion als selbstgebaute Schalldämpfer-Komponente am Tatort vorhanden war UND daß AD eine solche Anleitung ausgedruckt hatte, die ebenfalls Bauschaum als selbstgebaute Schalldämpfer-Komponente beschrieb.

Alleine das Verlangen, das selbst einmal zu testen (ja, ich würde es auch gerne probieren), nämlich authentischer/besser als Cachée, spricht doch Bände, wie wenig überzeugend seine "Beweisführung" der angeblichen "Unmöglichkeit" der Verwendung einer PET-Flasche als SD ist.
So wird es auch das WA-Gericht in Kassel sehen.

 

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Lothar Matthiessen kommentiert am So, 2014-04-13 16:23 Permanenter Link

Während meines Jura-Studiums sagte einer unserer (inzwischen pensionierten und eremitierten) Uni-Profs (der damals zugleich auch eine halbe Stelle als Richter innehatte) in einer Vorlesung, wichtigste Aufgabe der Gerichte sei es, überhaupt Urteile zu sprechen, und so faktisch Recht zu schaffen, und um Rechtsunsicherheiten aus der Welt zu schaffen.

Ob die Urteile auch inhaltlich richtig und gerecht wären, sei demgegenüber sekundär.

Ganz abstrakt betrachtet ist diese Sichtweise zwar nicht falsch, aber ich fürchte, im konkreten Einzelfall könnte diese Sichtweise zu Sorglosigkeit und zu Nachlässigkeit verführen.

Bei der Polizei und bei den Staatsanwaltschaften scheint der Wunsch, Rechtsangelegenheiten überhaupt irgendwie zu erledigen und vom Tisch zu kriegen, ohnehin noch größer zu sein als bei den Gerichten.

Absolut unvoreingenommene lückenlose Aufklärung zwecks bestmöglicher Wahrheitfindung steht leider wohl nicht für Alle immer an erster Stelle.

Von daher verwundert es mich nicht, wenn es Fehlurteile und Justizirrtümer gibt.

Sehr geehrter Herr Rudolphi, 

wenn man eine Walther P38 absägt und auch noch 
einen Dichtscheiben~Schalldämpfer aus 
Dänemark montiert, fliegt die leere
Patronenhülse bestimmt nicht
5m weit die Kellertreppe
hoch ins Gebüsch neben 
die Eingangstür !

MfG
Dipl.-Ing.

Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Im Urteil steht zum Fundort der Hülse: "im Gebüsch rechts neben der Tür legen blieb."

Das kann doch die Kellertür sein, von der da ja im Kontext auch die Rede ist auf der Seite 21, nicht von der anderen "Eingangstür" ebenerdig zum EG.

War also höchstwahrscheinlich wieder mal  nichts mit Stefflers Possen .........

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Sehr geehrter Herr Rudolphi,

vor der Kellertür ist kein Gebüsch.

Gemeint ist die Haupteingangstür
im Parterre !

Die Tatwaffe war folglich rechtsauswerfend,
wie die Heckler & Koch P8 !

Das ist Fakt !

 

MfG
Dipl.-Ing.

Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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GR schrieb:

Im Urteil steht zum Fundort der Hülse: "im Gebüsch rechts neben der Tür legen blieb."

Das kann doch die Kellertür sein, von der da ja im Kontext auch die Rede ist auf der Seite 21, nicht von der anderen "Eingangstür" ebenerdig zum EG.

War also höchstwahrscheinlich wieder mal  nichts mit Stefflers Possen .........

HALLO?? Rudolphi?? Auch SIE?? "Kann"??? MUSS! 

Liest irgendjemand hier das Urteil? An der unbenutzten Eingangstür vorbei, dann links um die Ecke ist der Zugang zum Souterrain/Keller, an dem die ersten Schüsse fielen. Rechts des überdachten Zugangs ist ein Gebüsch, in den eine einzige Hülse links abgeprallt nach rechts fiel, alle anderen während des Tatgeschehens nach links!

Im Ernst: Wenn hier niemand noch nicht einmal eine Vorstellung vom Tatort hat, bin ich hier wohl echt im falschen Forum. Sorry.

Ich hoffe, das einkopierte Bild ist hier sichtbar.

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Wenn Sie mir verraten, Herr Rudolphi, wie Sie Ihr Bild oben hier ins Forum herein bekommen haben, kann ich den Google-Earth-Screenshot hier hereinstellen, den Sie beide (!) im Internet zu finden offensichtlich nicht in der Lage sind, was ich wirklich ganz unglaublich finde.

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1. Die Grafik kopieren und dann hier einfügen.

2. Ich kann doch auch mal demnächst nach Babenhausen fahren und dort selber Bilder machen.

3. Wenn ich mal selber etwas spekulierte, dann hatte ich es immer als Spekulation kenntlich gemacht.

Ein erkennendes Tat-Gericht sollte aber echte Beweise würdigen und nicht spekulieren bzw. über eine Wiederaufnahme gemäß der StPO § 359 entscheiden, wobei hier ja vermutlich dann die Ziffer 5 infrage käme.

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GR schrieb:

Ein erkennendes Tat-Gericht sollte aber echte Beweise würdigen und nicht spekulieren

Ja, drum.

 

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@ Logiker

Übrigens, das mit dem Kellereingang um die Ecke hatte ich zwar auch vermutet, konnte aber noch kein vernünftiges Bild dazu finden.

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Und jetzt bitte mal alle Interessierte auch dieses Video sich noch ansehen mit angeblichen Originalaufnahmen aus den Ermittlungen bzw. Rekonstruktionen:

https://www.rtl-hessen.de/beitrag/wegen-laermbelaestigung-nachbar-erschi...

Es paßt eben vieles nicht zusammen in diesem Fall, denn da sehe ich nun die ebenerdige Eingangstüre zum EG, an der geschossen wird.

Darum ist dieser Fall auch m.E. doch ein klarer Fall für eine Wiederaufnahme, über den nun in Kassel entschieden werden muß.

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Wie können Sie da eine "ebenerdige" Eingangstüre sehen?? Und: Können Sie zählen? Die Stockwerke, die der nachgestellte "Täter" hochgeht? Unglaublich.

Und anhand des FILMS (!) meinen Sie, das sei ein "klarer Fall für eine Wiederaufnahme", obwohl Sie das Urteil und den WA-Antrag haben, der auch keine neuen Beweise vorweisen kann?!

Ich bin raus. Bye.

 

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Dann zählen Sie doch selber mal nach:

Nach den Schüssen geht der fiktive Täter eine Treppe hoch zu Frau Darsow und noch eine Treppe hoch zur Tochter im Film.

Und im Urteil steht etwas von einem Souterrain, an dessen Eingang die Schüsse fielen und in dem Fenster aber doch zu sehen waren im Video, einem EG, einem 1. OG und einem 2. OG.

Also wirklich, ich kann noch zählen.

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OMG!!

Bei min. 1:44 geht er - kurz sichernd - am EG VORBEI weiter nach oben!

Erst bei min. 1:50 ist er dann dann im 1. OG bei Frau Toll und bei min. 2:05 im 2. OG bei Astrid.

Nein. Sie können noch nicht einmal zählen.

Zu so einem Quatsch habe ich echt keine Lust mehr.

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Nachtrag: Der Screenshot war von mir, hatte vergessen, meine Daten einzutragen.
Auf die völlig inhaltsleer behauptende Beschimpfung von Peppermint unten antworte ich nicht.

Zu der angeblichen "Problematik", ob Überschall oder nicht, hatte ich bereits oben geantwortet und auch in der Folge noch einiges dazu geschrieben.

Von meiner Seite ist alles gesagt.
Es könnte bei Interesse gelesen werden.

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Aber diese Eingangs-Türe wurde auch nicht geschlossen nach den ersten zwei Schüssen, wie es im Urteil auf Seite 22 beschrieben ist, die 6 Schüsse erfolgten fast ohne Pause, Zeitpunkt im Video ab 1:30.

Eine solche Türe dämpft aber selbst geschlossen doch nur relativ wenig.

Ihre Interpretation ist jedenfalls auch nicht eindeutig und zwingend, auch was noch die Spurenlage der ausgeworfenen Patronen dann angeht bei dieser versuchten Rekonstruktion vor Ort.

Und vom PET-Schalldämpfer ganz zu schweigen bei dieser gezeigten "Rekonstruktion" vor Ort mit dieser primitiven Ausführung eines SD.
 

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GR kommentiert am Mo, 2018-06-25 16:20 Permanenter Link  
@ Logiker
Zu kritisieren ist aus meiner Sicht, daß es keine plausible Reproduktion des ganzen Tatgeschehens gab, die sich mit allen Spuren auch in Einklang bringen ließ.

GR kommentiert am Mo, 2018-06-25 17:25 Permanenter Link Aber mit Winkelsdorf erklärt sich die Abnahme von PUR-Partikeln von den ersten Schüssen auf Herrn Toll zu den anschließenden auf Frau Toll bis hin zu den letzten auf die Tochter und auch noch die Zeugenwahrnehmungen zweier Schüsse.

Mit einer PET-Flasche als Dämpfer und mit Bauschaum  jedenfalls wäre das Spurenbild überhaupt nicht zu realisieren gewesen.

GR kommentiert am Mi, 2018-06-13 21:46 Permanenter Link

Bei einer Walther P5 beträgt die Lauflänge…, … die P38 hat 127mm…

Müßte halt auch noch mal getestet werden, um das zu verifizieren

Das wäre aber doch wohl – und zwar vor Anklageerhebung und Verurteilung – originäre, hoheitliche Aufgabe gewesen, zumal die Tatmunition bekannt war. Und, aus welchen Gründern auch immer, die sich zwingend aufdrängenden (allgemeinen) Folgen: Überschallmunition > Überschallgeschwindigkeit > nicht dämpfbarer Geschoss-/Überschallknall

NICHT  bedacht wurden. Davon losgelöste Wege zur Verhinderung des Geschossknalls haben ja die GA der WA-V (!) aufgezeigt.

Nur: Aus dem Urteil ergibt sich, dass es das LG Darmstadt (nebst polizeilicher und sonstiger SV) tatsächlich „geschafft“ hat, Herrn Darsow ein rund 25-Jahre-Ticket auszustellen, ohne auch nur zu erkennen, dass es sich bei der Tatmunition um Überschallmunition handelt.

Und das ist aus meiner Sicht, ohne dass es auch nur auf das (logische) WA-Vorbringen nebst (logischer) GA weiter ankommt, schon ein (Justiz-) Skandal.

Noch schlimmer: Von den eigenen Versäumnissen abzulenken und diejenigen, die diese hoheitlichen Defizite nachträglich ausbügeln, zu „kritisieren“. Für mich das schwarze Sahnehäubchen an Verkommenheit auf dem Rücken von Herrn Darsow nebst Familie obendrauf:

Logiker kommentiert am So, 2018-06-24 21:50 Permanenter Link

… Sollte jemand das GA von Winkelsdorf dennoch in irgendeiner Weise für beweiskräftig halten, bitte ich um sachliche Argumentation FÜR dieses GA.

Ansonsten gäbe es noch einiges am Cachée-GA zu zweifeln..

Schämt sich keiner?

Peppermint Patty schrieb:

Schämt sich keiner?

 

Diese Frage müssen Sie doch an die richten, die auch eine Verantwortung dafür tragen.

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Text und Bilder im Video:

"Dann steigt er über den 62-jährigen und geht er in den ersten Stock, in dem die Ehefrau schläft..." zu sehen siind Doppelfenster des 1. Stocks  / 1. OG.

"Im zweiten Stock schläft  die geistig behinderte Tochter...." zu sehen sind die spitze Dachgaube mit deren Fenster, also 2. Stock / 2. OG.

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@ Peppermint Patty

In einem Straf-Gericht der BRD geht es um Rechtsprechung, das StGB und die StPO sind so, wie sie sind.

Skandalös, wenn Sie es so sehen wollen, aber Realität.
 

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GR kommentiert am Mo, 2018-06-25 23:47

@ Peppermint Patty

In einem Straf-Gericht der BRD geht es um Rechtsprechung, das StGB und die StPO sind so, wie sie sind.

Skandalös, wenn Sie es so sehen wollen, aber Realität.

Zustimmung (ohne, dass es ich es so sehen will: die Fehlervermeidungsmöglickeiten, wie bspw. eine 2. Tatsenatascheninstanz auch gegen Urteile eines Kollegialgerihcts, oder - hilfsweise - wenigstens eine inhaltliche Aufzeichnung des Verlaufs der HV bei erstinstanzlicher Zuständigkeit des LG/OLG, bleiben Illusion).

  

Bei 4:22 sieht man sogar im Video, daß die Türe, an der geschossen wurde, zwei große Struktur-Glaseinsätze als Füllungen hatte, was eine geringe Dämpfung bedeutet.

Okay, der Logiker ist nun weg, die offenen Fragen aber bleiben noch da.

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Lieber Logiker,

die Haupteingangstür kann man mit Google~Earth 
überhaupt nicht sehen, geschweige denn 
die Kellertreppe.

Die Schußrekonstrution im Parterre mach überhaupt kein Sinn,
weil Klaus Toll im unterirdischen Keller erschossen wurde.

MfG
Dipl.-Ing.

Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Logiker scheint doch recht gehabt zu haben, gezeigt ist die Tür zum Souterrain im Video, aber rechts daneben ist auch noch ein Fenster, auch auf dem Luftbild ja zu sehen.

Dort an der Stirnseite der Reihenhäuser ist das Gelände offenbar weiträumig abgesenkt worden, war bisher aber noch nirgends zu sehen oder erwähnt worden.

Das Video vermittelte hier einen Eindruck, der Täter wäre nur eine einzige Treppe zu Petra Toll hochgegangen, es waren dann aber zwei gewesen.

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Sehr geehrter Herr Rudolphi,

in dem von Ihnen verlinkten RTL~Video ist der Weg zur
Hauteingangstür ums Haus herum,
sehr gut erkennbar.

Die Schußrekonstrution der Polizei im Parterre
ist blanker  Unsinn, weil Klaus Toll laut Urteil
im Kellerflur erschossen wurde. 

Die Tatwaffe war eine moderne 9mm~Pistole,
rechtsauswerfend mit einem Magazin,
das mindestens 10 Patronen faßt,
wie die Heckler & Koch P8 !

Die Tatmunition wird bei +15°C automatisch 
zur Unterschallmunition, weil die 
Mündungegeschwindigkeit 
schlappe 338 m/sec 
beträgt.

Frage an alle !

Die von Lars Winkelsdorf untersuchte 9mm~Überschallmunition 
der Marke Geco ist überladen. Bei dieser Munition spielt
die Außentemperatur keine Rolle. Selbst ein Absägen
des Laufes würde nichts nützen.

PS:
Das im Urteil viel zitierte "Souterrain"
gibt es nicht.

Nur einen kalten Keller ohne Fenster ! 

MfG
Dipl.-Ing.

Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Der Leichnahm hatte nach dem SV Dr. Bux noch eine Körpertemperatur von 24,6°C bei einer Umgebungstemperatur von 20,4°C, das war also die Temperatur im Souterrain am Auffindeort gewesen, siehe Seite 64 im Urteil.

Das wäre dann kein "kalter Keller" gewesen, und  mindestes ein Fenster gab es auch im Souterrain nach Video und Luftbild.

Wenn sich aber jetzt noch Photos von außen dazu machen lassen, stelle ich die hier noch ein (wenn gestattet) - oder auf meiner Profilseite - zum Beleg.

(So sind sie halt, die älteren Abiturienten aus Bayern .....)

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Sehr geehrter Herr Rudolphi,

das Reihenendhaus hat kein "Souterrain", 
sondern nur ein Kellergeschoß.

Ein "Souterrain" hat ein Hochparterre
oder zumindest eine Anhebung.

Die ist baulich unbedingt notwendig. 

Am 16./17.04.2009 und 18.04.2009 betrug die
Außentemperatur in Babenhausen 
höchstens  + 10°C   !

Die Tage zuvor waren wesentlich kälter,
so daß der Erdboden, in dem der
Keller liegt,  ziemlich kalt war !

Der Erdboden heizt sich in 3 Meter tiefe
garantiert nicht über Nacht auf !

Wie konnte der Rechtsmediziner im kalten Keller
dann über +20°C messen ?

+20°C für einen Keller ist sehr warm !

Die Temperatur ist nur um ca. 1°C niederiger 
als im 1. Obergeschoß.

Die Körpertemperatur von Petra und Klaus Toll sollen 
beide fast identisch und ca. +25°C betragen haben. 

Dabei hat Klaus Toll auf dem kalten Fliesenboden im Keller gelegen
und jede Menge Blut verloren, während Petra Toll
zugedeckt im Bett lag. 

Ich halte das physikalisch schlichtweg
für völlig unmöglich.

Warme Luft steigt nach oben.

Wenn es im Keller +20°C sind, dann ist das Parterre 
und das 1. Obergeschoß wesentlich wärmer. 

Und wer heizt über Nacht seinen Keller ?
Niemand !

Die weiteren Berechnungen von Dr. Bux sind 
schlichtweg Unsinn.

Vermutlich hat er im nachhinein
etwas getrickst bzw.
hingebogen. 

Dr. Bux verließ sich nach eigener Aussage auf die 4 Zeugen,
die 2 laute Schüsse am Tatmorgen um ca. 4 Uhr hörten.

Damit war der Todeszeitpunkt für
Dr. Bux eindeutig bestimmt. 

Das Gutachten des Lars Winkelsdorf vom 4.5.2018 beruht 
im wesentlichen auf meiner Gegenerklärung
vom 12.12.2018, die ich beim LG Kassel
eingereicht habe. 

Mein erstes Gutachten liegt dem LG Kassel 
seit März 2016 vor. 

In der Firma Aumann wurde keine Bauanleitung 
eines PET~Schalldämpfers ausgedruckt. 

Das war technsich völig unmöglich.

In der ersten Erklärung des Dr. Strate wird eine Geschwindigkeitstoleranz 
von 300 bis 580 m/sec angegeben, die so aus Wikipedia
übernommen wurde.

Die Mündungsgeschwindigkeit der Tatmunition liegt 
seit jeher knapp über der Schallgeschwindigkeit 
bei +15°C !

Man merkt schon, daß Sie Ih Abitur
in Bayern gemacht haben.

Hat Ihr Keller auch nachts +20°C ?

MfG
Dipl.-Ing.

Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Im Urteil selbst konnte ich auch keine Angaben zur Geschoßmasse der asservierten PMC-Patronen finden, von der hängt die Geschoßgeschwindigkeit ja auch noch ab. Die Geschoßmasse muss aber durch die Asservate bestimmbar sein, damit dann auch die Patrone von PMC. Mit genau dann diesen Patronen müssen Messungen und Schußversuche dann auch mit Pistolen P 38 durchgeführt werden, um auch die Schußgeräusche zu messen. Zu differenzieren nach Mündungsknall und dem eventuellen Geschoß-Überschallknall und auch noch nach dem "Kugelschlag" beim Auftreffen auf Türen, verputzten oder gefließten Wänden usw., was ja extra Luftschall und besonders Körperschall erzeugt, der sich anders ausbreitet als Luftschall. Und mit genau diesen Patronen und Pistolen und ggf. Schalldämpfern wären dann auch noch Schmauch-Untersuchungen vorzunehmen, im Urteil sind dazu doch lediglich ungefähre Annahmen zu "1/6 der bekannten Munitionen" enthalten auf Seite 173.

Ebenso wären dann Schußversuche mit diversen Schalldämpfern noch vorzunehmen. Übrigens wäre der Lauf einer P 38 nicht unbedingt zu verkürzen, großzügiges Aufbohren von der Mündung aus auf einer variablen Länge gestattet auch eine mehr provisorische Adaptierung eines SD mit Klemmung auf dem Lauf außen, aber eine schwächere Laborierung verspricht doch jedenfalls die bessere Schalldämpfung, da dann der Luft-Temperatur-abhängige Geschoß-Überschallknall wegfällt, auch der Mündungsknall geringer ist und auch der SD samt Inhalt weniger durch Druck und Wärme durch die Patronenladung belastet wird.

Da könnte ein SV also ein m.E. "rundes" Gutachten noch dazu machen ....

 

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Herr Rudolphi, warum lassen Sie sich in "Argumente" verstricken, die in diesem Fall gar keine Rolle spielen? Wieso quälen Sie sich mit Details, die völlig unwichtig sind?

Ich dachte, in einem juristischen Forum wären entsprechende "Fachleute" anzutreffen, die den KERN der Beweisführung im Urteil verstanden haben und also den Kern des WA-Antrags verstehen.

Das mit dem Souterrain/Keller, dessen Temperatur etc. haben Sie ja nun korrekt verstanden.
Also:
DARUM hat Winkelsdorf ja auch genau auf BASIS der Außen- und Innentemperatur (9/21 Grad) - über Vermutungen (!!) bezüglich der Geschwindigkeit der Munition (Herstellerangabe 338 m/s bei unbekannter Temperatur und Lauflänge) - dann irgendwie (??) auf die Länge des Laufes der verwendeten Waffe "zurückgerechnet", die durch diese "Berechnungen" eine Länge gehabt haben müsse, die nur in Büchsenmacherarbeit herzustellen sei und auf der ein PET-Dämpfer mit einfachen Mitteln nicht montierbar sei.

Er hat sich dabei die (scheinbare!) "Problematik" zu Nutze gemacht, daß
1. a) 2 Schüsse von Nachbarn gehört wurden
1. b) die anderen 8 von Nachbarn nicht gehört wurden
2. alle Schüsse (angeblich!) von Petra und Astrid Toll nicht gehört wurden.
und er erfindet für diese gar nicht entscheidende Frage (!) eine "Logik", die über mehrere unbewiesene "Brücken" (s.o.) angeblich letztlich darauf schließen lasse, daß eine PET-Flasche nicht verwendet worden sein kann.
Ein wortreicher Taschenspielertrick!

Das Gericht hatte das alles - zu Recht! - gar nicht interessiert. Das alles ist schlicht unwichtig!

Der Kern (neben anderen Indizien) ist der BAUSCHAUM,
NICHT die PET-Flasche.

Das Verbindungsglied zwischen Tatort und Ausdruck der Anleitung durch AD ist der BAUSCHAUM, nicht das unbekannte (lediglich technisch mögliche, wahrscheinliche und darum zur Überzeugung des Gerichts verwendete) Behältnis.
Auch ist völlig unerheblich, ob es einen "Überschallknall" draußen oder drinnen oder gar nicht gab, darum wurde das vom Gericht auch gar nicht diskutiert. Weder würde es das Urteil ins Wanken bringen, wäre auch drinnen ein Überschallknall oder draußen keiner gewesen. Das spielt gar keine Rolle!

Darum verwendet Winkelsdorf diesen Punkt ja auch lediglich als AUSGANGSPUNKT für eine GANZ ANDERE Argumentation, nämlich die angeblich mögliche "Berechnung" der Lauflänge der Tatwaffe, auf der kein PET-Dämpfer montierbar sei.

Die Basis des WA-Antrags ist doch klar:
Im Urteil wird so viel geschwafelt, daß sich daraus - nähme man alles Geschwafel wörtlich - ein "Gegenbeweis" finden lassen muß.
Ein solcher liegt aber NICHT darin, ob Astrid selig, unselig oder gar nicht geschlafen hat - auch wenn es so im Urteil steht - , auch nicht, ob es eine PET-Flasche oder eine Metalldose WAR, und wie genau die Anzahl und Verteilung der BAUSCHAUM-Partikel wo war.
Wichtig ist, ob es MÖGLICH ist, mit dem verwendeten WaffenTYP, der verwendeten Munition und unter Verwendung eines mit BAUSCHAUM gefüllten selbstgebauten Schalldämpfertyps analog der sehr offen gehaltenen von AD ausgedruckten Anleitung die Tat auszuführen.
DIES IST möglich und stand darum zur Überzeugung des Gerichts durch Gutachten mehrerer Sachverständiger fest, die laut Urteil eine mögliche (!) Verwendung einer PET-Flasche für diese Tat sogar unter Beweis (!) stellen konnten.
Dies widerlegt auch nicht das Gutachten von Cachée, das mit ganz ähnlichen Taschenspielertricks arbeitet (Munition abweichend (E0 ist 570 j anstatt nur 460 j!), Flaschentypen weich, Trocknungsgrad des Bauschaums nicht variiert, Innen-/Außenstabilisierung der Flasche nicht wie in der Anleitung etc.).
Es ist meiner Meinung nach durch beide Gutachten NICHT bewiesen - wie der WA-Antrag behauptet und worauf er im Kern basiert - daß die Verwendung eines PET-Dämpfers NICHT MÖGLICH sei.

Dies als letzte Zusammenfassung und letzter Versuch, die Diskussion auf den Kern der Sache zu bringen.

 

 

 

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@Logiker

Haben Sie vielen Dank für Ihre ausführlichen Analysen, die damit verbundenen Erklärungsversuche und die wiederum damit verbundenen schlüssigen Argumente.

Hinsichtlich Ihrer Hoffnung, hier würden sich vorwiegend Menschen vom Fach beteiligen, dürfte Ihnen bereits aufgefallen sein: Nein, dem ist nicht so. Es beteiligen sich vielmehr Hobbyermittler, Empörer und "Kritiker". Leider.

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Tim Beckhaus schrieb:

@Logiker

Haben Sie vielen Dank für Ihre ausführlichen Analysen, die damit verbundenen Erklärungsversuche und die wiederum damit verbundenen schlüssigen Argumente.

Hinsichtlich Ihrer Hoffnung, hier würden sich vorwiegend Menschen vom Fach beteiligen, dürfte Ihnen bereits aufgefallen sein: Nein, dem ist nicht so. Es beteiligen sich vielmehr Hobbyermittler, Empörer und "Kritiker". Leider.

Ich kann sogar Ihren Unmut und auch den anderer "Profis" verstehen, wenn auch Juristen und Gutachtern mal etwas genauer noch auf die Finger gesehen wird von Amateuren.

Aber Sie können sicher als Profis noch den Amateuren genau erklären, wie  die Ortsverhältnisse mit den Garagen, der Tiefgarage und den Zugängen aus der Tiefgarage zu den Reihen-Häusern oder Abstellkammern in der  Friedrich-Ebert-Straße 36 und 36a, b, c sind. Schießen Sie mal los.

Besten Gruß

GR

GR kommentiert am Mi, 2018-06-27 01:58 Permanenter Link

… Zu differenzieren nach Mündungsknall und dem eventuellen Geschoß-Überschallknall und auch noch nach dem "Kugelschlag"… Da könnte ein SV also ein m.E. "rundes" Gutachten noch dazu machen .... Zitatende.

Diese gravierenden hoheitlichen Versäumnisse vor neun Jahren auf dem Rücken von Herrn Darsow, darauf beruhend, den Überschallcharakter der Tatmunition nicht erkannt zu haben, müssten dann ja in einer neuen HV geklärt werden.

 

Steffi kommentiert am Mi, 2018-06-27 07:28 Permanenter Link

… Hat Ihr Keller auch nachts +20°C ?  Zitatende.

Hinzu kommen dürfte, dass die Tür in der kalten Tatnacht eine Zeit lang auf stand, bis der zunächst außerhalb des Hauses stehende Täter nach den Schüssen 1 und 2 dem zurückweichenden Opfer folgte und die Tür schloss.

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