Nach Mollath und Peggy ein weiteres Fehlurteil? - Der Doppelmord in Babenhausen

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 12.04.2014
Rechtsgebiete: StrafrechtStrafverfahrensrecht3741|366725 Aufrufe

Die Strafjustiz ist in jüngster Zeit nicht nur, aber vorallem durch den Fall Mollath und durch das in dieser Woche begonnene Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy stark ins Gerede gekommen. Und schon gerät ein weiterer Fall wegen eines möglicherweise falschen Indizienurteils in den Fokus der Öffentlichkeit .

Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn wurde Andreas D. vom Landgericht Darmstadt im Juli 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Verurteilte leugnet die Tat, seine Frau kämpft gemeinsam mit ihm Aufopferung voll um die Wiederaufnahme.

Zwischenzeitlich greifen die Medien auch diesen Fall auf. Es zeigen sich erhebliche Ungereimtheiten, die hoffentlich bald aufgeklärt werden können.

Das ZDF berichtete in der Serie 37 Grad:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein-Moerder?bc=sts;stt&flash=off

Zur Homepage der Ehefrau mit dem Urteil zum Download: 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm

Medienberichte:

www.google.com/search?q=Doppelmord+in+Babenhausen

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

3741 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

@ Kolos   

Ich sehe KEINE Hinweise bei Wacker auf "Schmauchbildes in seiner chemischen Zusammensetzung", lediglich Auswurfbilder wie sie dokumentiert sind, also physikalisch-optisch.

Zudem: Meinen Sie, dem Profi Strate sei diese Arbeit nicht bekannt? Wirklich??  

Wenn Sie diese Arbeit genau studieren, werden Sie bemerken, daß es dort viele Hinweise, insbesondere beim Auswurfbild(!), gibt, die eher das Urteil stützen als den WA-Antrag. Wacker ist kein GA Strates. Eben drum.  

Strate führt ja "weitere "Wissenschaftler"" an (Cachée, Winkelsdorf, (Erbinger)).  Mit diesen Gutachten und dem WA-Antrag habe ich mich ab S. 15 hier im Forum ausführlich auseinandergesetzt, auch Ihnen konkrete Fragen dazu gestellt. Sie und alle hier beantworten sie nicht, sondern umgehen sie mit angeblich neuen oder fehlenden Erkenntnissen, von denen noch nicht einmal der dumme Strate (?) was wußte und hier eine Rolle spielen müßten. 

Ich hänge mich mit meiner Kritik direkt am WA-Antrag und den GA ja schon weit aus dem Fenster, aber das findet hier inhaltlich gar keine Beachtung. Stattdessen wird hier völlig frei und auch rein sachlich unzutreffend philosophiert. So auch Sie mit der Wacker-Arbeit.  Nehmen Sie doch einfach mal das, was auf dem Tisch liegt, und überlegen Sie möglichst objektiv, wie Sie als Wiederaufnahme-Gericht in Kassel auf dieser Basis entscheiden würden. Etwas anderes ist doch schlicht sinnlos.

0

Albrecht Wackers Arbeit ist in vielerlei Hinsicht beachtenswert und auch für die Beurteilung der Erfolgsaussichten des WA-Antrags nützlich. Sie ist aus dem Jahr 2010 und damit aus der Zeit der Ermittlungen und des Prozesses. Sie setzt sich eingehend mit der zu dieser Zeit bestehenden Fachliteratur auseinander und gibt damit den damals bestehenden Kenntnisstand wieder. Das ist für die Beurteilung der Neuheit der Beweismittel nicht ganz ohne Bedeutung. Soweit im Urteil aus dem Schmauch- und Auswurfbild am Tatort die Kammer zu der Überzeugung gelangt ist, dass ein mit Bauschaum gefüllter PET-Schalldämpfer der Eigenbaumarke nach Anleitung des PDF-Dokuments der Internetseite [...] verwendet wurde, so beruht diese Überzeugung mehr auf Vermutungen und Annahmen, mögen sie auch wissenschaftlich sein, als auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, die es zum Zeitpunkt des Urteils noch nicht gab. Sie schreiben: "Wenn Sie diese Arbeit genau studieren, werden Sie bemerken, daß es dort viele Hinweise, insbesondere beim Auswurfbild(!), gibt, die eher das Urteil stützen als den WA-Antrag." Das ist doch nur so eine Vorahnung von Ihnen. Denn Wacker schreibt in seiner Dissertation: "Dämpfer mit sich verbrauchender Innentechnik zeigten in den ersten fünf Schuß neben guter Geräuschdämpfung auch einen effektiven Rückhalt von Schmauch und Auswurf. Beide Parameter ließen im weiteren Beschuß allerdings rapide nach. Eine Ausnahme bilden hier Kompaktdämpfer mit Durchschussblenden, die faktisch nur einen Erstschusseffekt haben und schon ab dem zweiten Schuß einen dann dramatisch zunehmenden Auswurf incl. Dichtungspartikel zeigen." Das entspricht aber doch wohl eher dem Wiederaufnahmevorbringen.

Sie haben aber insoweit recht, dass Wacker nicht die chemische Zusammensetzung des Schmauchs untersucht. Er erklärt aber, aus welchem Grund das für seine Untersuchungen keine Rolle gespielt habe. Zum einen soll es eine Arbeit dazu bereits gegeben haben. Zum anderen kommt es Wacker auf die Distanz zum Beschussziel an. Dafür könne die chemische Zusammensetzung jedoch nichts Brauchbares liefern.

Was Ihre Fragen angeht, die nicht beantwortet wurden: Ich kann mich nur an eine Frage erinnern, die mit einer hypothetischen Abwandlung verbunden war, dass eine mit Bauschaum gefüllte Haarspray-Dose als Schalldämpfer entdeckt werden sollte. Antwort: ja, das wäre ein neuer Tatsachenbeweis i.S. der Wiederaufnahme. Ich habe ihre Frage dazu deswegen nicht beantwortet, weil Ihre Abwandlung nicht geeignet ist, die Kontroverse zwischen uns aufzulösen, um die es ging. Denn Sie behaupten, es käme im Urteil nicht auf die Verwendung der PET-Flasche als Schalldämpfer an, sondern nur auf die Verwendung des Bauschaums. Obwohl ich Ihnen nur einige von vielen Stellen aus dem Urteil zitiert habe, die Ihr Verständnis des Urteils insoweit widerlegen, halten Sie weiter verkrampft und unbegründet daran fest. Ich versuche es mit noch einem Zitat (Seite 125 (u. 160) UA):

"Unter Berücksichtigung all dessen steht zur Überzeugung der Kammer auch fest, dass derjenige "Laie" (um im Wortgebrauch des Sachverständigen Pfoser zu bleiben) der auf die Bauanleitung des PDF-Dokuments der Internetseite [...] zugreifen konnte und dies tatsächlich auch tat, dadurch (zumindest) in die Lage versetzt wurde, die Tat am frühen Morgen des 17.04.2009 unter Einsatz eines mittels einer mit Bauschaum ausgefüllten PET-Flasche selbst gebauten Schalldämpfers begehen zu können."

Im Übrigen ist das auch ein Punkt der Urteilskritik. Denn die Kammer hatte sich überhaupt nicht damit auseinandergesetzt, dass es ein Dutzend Polizeibeamten nicht gelungen ist, nach Anweisung dieses PDF-Dokuments einen solchen Schalldämpfer brauchbar zu bauen:

"Dieser Feststellung steht nicht bereits entgegen, dass im Rahmen der am 03.06.2009 durchgeführten Schussrekonstruktion durch die Polizei am Tatort, wie durch ein in der Hauptverhandlung in Augenschein genommenes Video dokumentiert wurde, die Konstruktion des Schalldämpfers mit einer mit Bauschaum gefüllten PET-Flasche nach jeder Schussabgabe von dem Lauf der Pistole herunterfiel und vor einer erneuten Schussabgabe jedes Mal wieder mühselig neu aufgesteckt werden musste." (S. 119 UA)

 

Was für neue wissenschaftliche Erkenntnisse meinen Sie? Zu den Gutachten hatte ich bereits einiges geschrieben, sollten Sie diese meinen.     Oh je, Wacker haben Sie gar nicht verstanden!  "Dämpfer mit sich verbrauchender Innentechnik..." (Wacker S. 131) sind selbstverständlich die auf S. 22 ff beschriebenen Dichtscheibendämpfer (Jet). Bauschaum ist keine "Innentechnik", weswegen er PET-Flaschen ohne/mit Bauschaum (Primitivdämpfer) auch jeweils explzit als solche benennt.   Interessanter sind seine Ausführungen zu den Unterschieden von Laborierungen, zu Trocknungsgrad und resultiernder Partikelstruktur, sowie Schußserien, u.a. mit dem Ergebnis "oberflächlich sehr porösen, schon in der Flasche ausgehärtete Partikeln, da der Geschoßkanal im Bauschaum sich jetzt deutlich erweitert." (S.100 ff)       Auch meine Frage bezüglich der "Haarspray-Flasche" erinnern Sie schlecht - Sie könnten es ja nachlesen - , es geht dabei nicht um einen " neuer Tatsachenbeweis", sonden um die "Geeignetheit".      Und natürlich wird die mangelhafte Befestigungsweise bei den Schußversuchen im Urteil auf zwei Seiten diskutiert, bis hin zu: "Es kommt nämlich hinzu, dass die PET-Flasche bei der Schussrekonstruktion vom 03.06.2009 nach den Angaben des Sachverständigen Pfoser „dilettantisch " befestigt gewesen sei - wie der Sachverständige Pfoser zu berichten wusste - indem dort einfach nur der Bauschaumschalldämpfer aufgesetzt worden und mit einfachem Klebeband befestigt gewesen sei. Insbesondere seien dabei auch keine Schlauchschelle oder ähnliche befestigungsgeeignete Gegenstände genutzt worden." (UA S. 121)

0

Wacker schreibt Folgendes vor das Zitat (Seite 132):

"Abgesehen vom schlichten Hohlkörper sind im Kern zwei Dämpferarten zu unterscheiden:
- mit einem sehr verschleißfreudigen und damit regelmäßig zu ersetzendem Innenaufbau
- mit einem durablen Innenaufbau."

"Dämpfer mit sich verbrauchender Innentechnik" dürften wohl diejenigen gemeint sein "mit einem sehr verschleißfreudigen und damit regelmäßig zu ersetzendem Innenaufbau". Dazu gehören auch die PET-Schalldämpfer. Ihr sicher wohlgemeinter Hinweis auf die Bezeichnung an anderer Stelle als "Primitivdämpfer" hat mit dieser Einteilung offensichtlich nichts zu tun.

Sie schreiben: "Und natürlich wird die mangelhafte Befestigungsweise bei den Schußversuchen im Urteil auf zwei Seiten diskutiert". Ich fasse das zusammen:

Einem "Laien" soll es möglich gewesen sein, in Kenntnis und unter Befolgung der Bauanleitung aus dem Internet - ohne Weiteres - eine brauchbare Befestigung auf dem Lauf der Tatwaffe herzustellen. Das ist dem Techniker-Team und den Polizeibeamten (wie verlautbart: des BKA) zum Zwecke der Schussrekonstruktion jedenfalls nicht gelungen. Denn - wie sich aus der von Ihnen zitierten "Diskussion" im Urteil ergibt - soll die von dem Experten-Team verwendete Befestigung "dilettantisch" gewesen sein. Ein Unterschied zwischen "laienhaft" und "dilettantisch" erschließt sich nicht jedem. Mit dem Hinweis der Kammer, dass dieses "Dilletanten-Team" des BKA im Unterschied zu dem "Laien" eben keine Kenntnis von dem ominösen PDF-Dokument aus dem Internet hatte - wenn dem so war, hätte man diesen Widerspruch zwar aufgelöst. Damit wäre aber eine Darlegungspflicht unübersehbar gefordert worden: Was genau stand in der Selbstbauanleitung aus dem Internet über die Befestigung-Konstruktion bzw. über die Beschaffenheit und Herstellungsverfahren in Selbstbauweise, was die "Dilettanten" nicht wussten?
 
Die Kammer stützt sich auf die Ausführungen des Sachverständigen Pfoser, der die geheimnisvolle Bauanleitung aus dem Internet gekannt hatte und der sie für geeignet hielt, einem "Laien" die notwendige Sachkenntnis zum Selbstbau eines mit Bauschaum gefüllten PET-Schalldämpfers zu vermitteln, einschließlich der Befestigungskonstruktion bzw. eines Adapters. Auf Seiten 122, 123 des Urteils wird auszugsweise aus dem PDF-Dokument zitiert: "Klemmschraube", "von Reinigungsadaptern, weiche mit einer Klemmschraube auf den Lauf geklemmt werden". Davon werde aber in der Bauanleitung abgeraten, wovon sich die Kammer selbst überzeugt habe. Der Sachverständige Pfoser hielt sie gleichwohl für geeignet, "um entsprechend seiner eigenen Feststellungen zehn Schüsse abgeben zu können, ohne dass sich der Schalldämpfer löse und abfalle". Pfoser selbst hatte für sein Gutachten seine eigene Konstruktion des Adapters mit seinen Fachkenntnissen und seiner Geschicklichkeit verwendet: "Zwar hätten sich auch bei seinen - von dem Sachverständigen Pfoser - durch die Videoaufnahmen dokumentierten Beschusstestes im eingespannten Zustand der Waffe beim ersten Schuss die PET-Flasche bzw. deren Verschlusskappe vom Lauf gelöst, so dass ein eigens verstärkter Aufsatz genutzt worden sei, der ca. in einer Stunde hergestellt worden sei und danach gehalten habe. Dafür habe man eine Drehbank und eine Säge bzw. Fräsmaschine gebraucht, um den Aufsatz entsprechend einzukerben." (S. 121 UA)

Ausführungen im Urteil, die belegen, dass es dem Sachverständigen Pfoser gelungen sei, einen Adapter nach den PDF-Anweisungen nachzubauen und zu verwenden, ohne dass er sich von dem Lauf gelöst hätte, kann ich nicht finden. Vielleicht wollte man das mit dem folgenden Satz zum Ausdruck bringen, der aber einen dicken Wurm hat:

"Die Tests im nicht eingespannten Zustand seien, so der Sachverständige Pfoser weiter, nicht mit dem selbst angefertigten (also dem 'gedrehten') Verschlussstück, sondern entsprechend der Anleitung mit einem sogenannten Kabelbinder bzw. 'Schlauchschelle' genannt, der eine Art Klemme darstelle und überall bei haushaltsüblichen Waren zu erwerben sei, befestigt worden." (S. 122 UA)

 

Es hilft ja nichts: Wenn Sie immer nur Teile wahrnehmen und andere nicht finden, dann kommt halt sowas dabei heraus. Gilt für beide angesprochenen Sachverhalte. Ich bin hier aber nicht der Erklär-Bär. :-)

0

Logiker schrieb:

Es hilft ja nichts: Wenn Sie immer nur Teile wahrnehmen und andere nicht finden, dann kommt halt sowas dabei heraus. Gilt für beide angesprochenen Sachverhalte. Ich bin hier aber nicht der Erklär-Bär. :-)

Sehr geehrter "Logiker", wenn etwas nicht im Urteil steht, kann es auch Herr Kolos doch nicht finden. Im Urteil auf der Seite 122 stehen Merkwürdigkeiten. Ich zitiere hier durch Abschreiben, nicht durch c&p, mit eigenen Auslassungen, die den Sinn jedoch erhalten:

Die Tests im nicht eingespannten Zustand seien [...] mit [...] einer [...] "Schlauchschelle" [...] befestigt worden. Aufgrund der Tests mit den Originalverschlüssen habe sich vielmehr eindeutig ergeben, dass 10 Schussabgaben hintereinander mit einer derartig einfachen Befestigung durch eine Schlauchschelle unproblematisch möglich seien, [...] wovon sich die Kammer duch Augenschein seiner während der Beschußtests (auch von einzelnen Schussserien [serien unterstrichen]) überzeugen konnte.

Was im Zitat aus dem Urteil doch fehlt, ist die Angabe, was genau sich die Kammer durch Augenschein (sic!) angesehen hatte! Waren es denn auch vollständige Videos mit allen 10 + X Schüssen und auch mit der Schlauchschelle gewesen? Oder waren es einzelne Bilder aus Photomappen mit der Schlauchschelle gewesen. Und wieviele Videos von Schußserien ohne eine Schlauchschelle wurden der Kammer vorgeführt oder nur genannt? Denn eine Schlauchschelle kann zwar das Abfallen einer PET-Flasche nach weniger als 10 + X Schüssen möglicher Weise verhindern, aber das müßte der Kammer doch eindeutig gezeigt werden als Beweis und auch zu einer vernünftigen Beweiswürdigung noch die Zahlen der Varianten mit unterschiedlichen Befüllungen, bei denen ebenfalls eine PET-Flasche mit einer Schlauchschelle 10 + X Schüsse gehalten hatte. Außerdem hätte der Kammer m.E. auch noch angegeben werden müssen, welche Werte sich bei den  Lautstärkemessungen jeweils nach 8 + X Schüssen und mehr sich bei den Varianten und der Tatmunition ergaben, auch das ist relevant.

Bei einem Testschießen mit mindestens einer dieser Konstellationen dann am Tatort im Schlafzimmer im 1. OG mit der hypothetischen Täterposition wäre dann m.E. auch eine Lautstärkemessung im Schlafzimmer im 2. OG noch notwendig gewesen, um die Hypothese der schlafenden Astrid Toll auch noch vernünftig zu überprüfen und zu würdigen, wobei der Öffnungs-Zustand der Schlafzimmertüre im 2. OG ja auch noch hypothetisch ist, die Raumtemperaturen aber ebenfalls, relevant wegen der Schußgeräusche bezüglich eines Überschall-Geschoßknalls, oder alternativ kein Überschall-Geschoßknall bei den Schüssen auf Petra Toll, und was dann bei Astrid Toll darüber noch zu hören war.

Einigermaßen plausible und beweiskräftige Rekonstruktionen sind eben doch etwas anspruchsvoll, um auf den Tatablauf auch m.E. plausibel / vernünftig schließen zu können.

Anzumerken von mir ist außerdem, daß ja bei der nächtlichen Annäherung des Täters mit der Tat-Waffe und der darauf montierten PET-Flasche am Souterrain-Eingang, die sich damit auch nicht gut direkt und unauffällig am Körper tragen läßt, der mutmaßliche IR-Bewegungsmelder das Außen-Licht einschaltet und damit auch den Abklebevorgang des Bewegungsmelders noch beleuchtet. Erst nach Ablauf der eingestellten Zeit am Bewegungsmelder herrscht wieder Dunkelheit, wenn es sonst keine nähere Straßenbeleuchtung hier in der Straße noch gibt. Zum Abkleben werden aber beide Hände gebraucht, die Waffe muß dabei abgelegt werden. Dazu fehlen auch alle Hypothesen im Urteil.

Aber Hypothesen an anderen Stellen werden als Tatsachen zur Überzeugung der Kammer im Urteil beschrieben.

Das kann offenbar wohl nur ein Jurist nach zwei Staatsexamen richtig verstehen,  aber immer interessant jedenfalls für mich, wie manche Juristen metaphorisch so "ticken", wenn mir dieser saloppe Ausdruck hier bei Juristen erlaubt wird. Da gehen die "Uhren" offenbar manchmal doch anders als bei den Naturwissenschaftlern, die zwischen Hypothesen und Tatsachen  immer Unterschiede machen, wenn ordentlich gearbeitet wird. Die vielen Überzeugungen im Urteil beruhen ja auf Hypothesen, eine schlüssige und auch konsistente Beweiswürdigung fehlt m.E. zu oft im Urteil.

GR

Damit es nun auch jeder nachvollziehen kann: WOVON (!) konnte sich die Kammer durch Augenschein überzeugen? Was genau war der Beweis als Grundlage einer Beweiswürdigung und Überzeugung der Kammer? Daß sich die Revisionsinstanz außerdem nicht ebenfalls damit beschäftigte, ist m.E. auch wieder so eine Merkwürdigkeit.

Sehr interessant am WA-Gesuch sind m. E. insbesondere auch S. 1-15. Und die aus den Gerichtsakten verschwundene DVD mit den sog. Beschusstests.

Was sagen neutrale Prozessbeobachter?

http://azxy.communityhost.de/t914287940f354157108-FF-Kripo-Darmstadt-Mord-an-Silke-Sch-Doppelmord-Babenhausen-gestrichener-FF-3.html

„Bezüglich der Schalldämpfer-Theorie wurde ein Video vorgeführt. Es zeigte wie Waffentechniker des BKA versuchten den Schalldämpfer gemäß Anleitung zu verwenden. Das Ergebnis nannte der Verteidiger Lang "Slapstick" und man musste beipflichten: Bei jedem Schuss flog der Schalldämpfer zwei Meter und musste aufwändig neuinstalliert werden.“

Was ergibt sich aus den auf Anforderung der WAV von der StA Ende 2015 übermittelten DVD?

Rote und weiße Verschlusskappen; unterschiedliche Bauschaum-Befüllmengen der PET-Flasche (Clip 1: ca. 33%, Clips 2-4: ca. 60%; Clip 5: ca. 33%; Clips 6-8: ca. 55 – 60%; Clips 9-10: wie Clip 1); Schussweise: 4 x eingespannt, 6 x freihändig; (bei Videoclip 2,

Anlage 1 zum WA-Gesuch, fliegt der PET-SD ab).

UA S. 118: „Bei den Schusstests mit dem danach gebauten Schalldämpfer seien unter anderem 10 Schüsse per Video festgehalten worden, wobei die ersten 5 Schüsse eingespannt und die weiteren 5 Schüsse freihändig abgegeben worden seien.“

Bei der der WAV nachträglich übermittelten DVD kann es sich - will man nicht davon ausgehen, dass der Verlauf der HV im Urteil, sei dies nun absichtlich oder irrtumsbedingt, falsch wiedergegeben wurde – kaum um die in der HV in Augenschein genommene DVD handeln.

UA S. 118: „Der Sachverständige Pfoser gab nämlich an, es seien diverse Beschusstests mit einem selbstgebauten Schalldämpfer gemacht worden, wobei der Bau des Schalldämpfers in Bezug auf den Bauschaum und der dafür genutzten, handelsüblichen PET-Flasche entsprechend einer bzw. der Bauanleitung eines bzw. des PDF-Dokuments der Internetseite ‚www.silencer.ch‘ die sehr offen formuliert gewesen sei, erfolgt sei. Aufgrund dessen habe er sich deshalb nur daran orientieren können. Soweit dort konkrete Angaben gemacht worden seien, habe er alle Angaben eingehalten, insbesondere auch in Bezug auf das Zwischenstück mit der Länge von 20 cm Abstand.“

Was sagt die Silencer-„Bauanleitung“ in Bezug auf das Zwischenstück mit der Länge von 20 cm Abstand?

„Arbeiten“: „Es werden laufend kleine Schaumpartikel in den Lauf gesogen, daher empfehle ich, mittels eines Rohres von der Flaschenöffnung her etwa 20 cm des ausgehärteten Schaumes herauszuholen so wird auch die Lauf Verschmutzung wesentlich geringer.“  Hm, hört sich ganz bzw. völlig anders an, vgl. auch Post vom 11.07.2018.

„Adapter“: „Als Adapter bietet B &T ein geeignetes Produkt an. Von den Reinigungsadaptern welche mit Klemmschrauben auf den Lauf geklemmt werden wird abgeraten. Ich selbst verwende eine Eigenkonstruktion aus Rohverbindungsstück mit Verschlussstopfen.“

Was sagt das Urteil zur Befestigung des nach der Slilencer-„Bauanleitungsseite“ hergestellten PET-SD?

UA S. 122: „Die Tests im nicht eingespannten Zustand seien, so der Sachverständige Pfoser weiter, nicht mit dem selbst angefertigten also dem („gedrehten“) Verschlussstück, sondern entsprechend der Anleitung mit einem sogenannten Kabelbinder bzw. einer „Schlauchschelle“ genannt, der eine Art Klemme darstelle und überall bei haushaltsüblichen Waren zu erwerben sei, befestigt gewesen. Dies „sei durch jeden Laien möglich“, da dies kein handwerkliches Geschick voraussetze. Aufgrund der Tests mit den Originalverschlüssen habe sich vielmehr ergeben, dass 10 Schussabgaben hintereinander mit einer derartig einfachen Befestigung durch eine Schlauchschelle unproblematisch möglich seien, ohne dass die mit Bauschaum gefüllte PET-Flasche abfiele.“

Was ist eigentlich mit dem vor der Tat (Pssst!) geheim durchgeführten Beschusstest?

UA S. 18: „An einem nicht mehr näher bestimmbaren Zeitpunkt vor dem 16.04.2009 (Anm.: War Tatzeit nicht der 17.04.2009? Ach nee, ich vergaß UA S. 37 https://community.beck.de/comment/reply/58641/82866?quote=1#comment-form ) führte der Angeklagte an einem unbekannt gebliebenen Ort einen geheim gebliebenen Beschusstest mit der Pistole durch, um zu sehen, ob der Schalldämpfer funktionierte. Im Verlaufe der Schussversuche verfeuerte er mehrere Projektile aus dem Lauf der ihm zur Verfügung stehenden Walther P 38, auf den zu diesem Zeitpunkt die mit Bauschaum gefüllte PET-Flasche aufgeschraubt bzw. aufgeklemrnt war. Der Angeklagte konnte dabei zu seiner Zufriedenheit feststellen, dass die Pistole samt dem selbstgebauten Schalldämpfer voll funktionstüchtig war: Die Befestigung hielt dem Druck stand, so dass der Schalldämpfer nicht von dem Lauf der Pistole fiel. Auch registrierte der Angeklagte eine für ihn befriedigende den Schall dämpfende Wirkung seines Eigenbaus. Er gewann die Sicherheit, das so von ihm zusammengebaute Tatwerkzeug für seine Zwecke nutzen zu können.“ UA S. 19: „Dabei führte er die Pistole Walther P 38 mit dem darauf (sicher) befestigten selbstgebauten Schalldämpfer bei sich.“

Hätte der gemäß Silencer-„Bauanleitung“ hergestellte PET-SD Marke-Eigenbau dann nicht („Im Verlaufe der Schussversuche verfeuerte er mehrere Projektile“) sogar - mindestens - 12 Schüssen „standhalten“ müssen?

Wie dem auch sei: Hätte das Gericht die einem Laien durch Lektüre der „Bauanleitung“ vermeintlich eröffnende Möglichkeit zur Herstellung eines PET-SD Mark-Eigenbau selbst gelesen, hätte es wohl u. a. bemerkt, dass die „Bauanleitung“ einen Adapter empfiehlt, und es sich bei dem nicht weiter erläuterten „Rohverbindungsstück“ um eine „Eigenkonstruktion“ des waffentechnisch bewanderten Bauanleitungsverfassers handelt, vgl. Post vom 12.07.2018. Vielleicht hätte es dann auch bemerkt, dass sich die sog. Bauanleitungsseite an (lang-) waffenerfahrene Personen „mit Handwerklichem Geschick“ richtete. Vielleicht auch bzw., dass ein „Kabelbinder“ in der sog. Silencer-Bauanleitung bzw. überhaupt bzw. gar nicht auftaucht?

Auf den nicht unrichtigen Wurmfortsatz „Überschallmunition zur Dämpfung ungeeignet“ kommt es hier nicht an. Am sonstigen Inhalt im hiesigen Post vom 12.07.2018, 15:57, der sich auf einen mit einem anderen User Tage zuvor geführten (fachlichen) Austausch bezieht (sich nicht anders/näher platzieren ließ), ändert das nicht das Geringste:

 

Der auch praktische Unterschied zwischen Indizienring und Indizienkette dürfte sich i. v. F. u. a. daran verdeutlichen, dass das nicht tragende BI „Schmauch“ auch nach Wegfall der das Urteil tragenden BI (IT-Recherche/Ausdruck Silencer zur Vorbereitung des u. a. bei der Tat verwendeten PET-SD, Zerstörung/Manipulation Arbeits-PC zur Verdeckung der vor der Tat hinterlassenen IT-Recherche-Spuren des u. a. bei der Tat gemäß Bauanleitungsseite verwendeten PET-SD, „Täterwissen“ vom wahren polizeilichen Durchsuchungshintergrund in der Firma <> bei der Tat wurde in Wirklichkeit gar kein PET-SD Marke-Eigenbau verwendet) fortbestehen dürfte, und es - im Blick auf seine letztliche Bedeutungslosigkeit – u. a. (auch) wohl deshalb nicht Gegenstand des WA-Gesuchs ist. Dies zumal insoweit jedenfalls kein „Verbrauch“ eintreten dürfte.

 

Weniger ist manchmal mehr.

Der Anwalt heißt STRATE. Und Sie glauben ernsthaft, daß die "Finanzierungsmöglichkeiten erschöpft gewesen sein dürften"??? Meinen Sie ernsthaft, daß die nicht ohnehin längst ausgeschöpft wären, würde Strate das nicht ganz überwiegend ohnehin pro bono, inclusive mancher Gutachten machen?!?   Es wird immer absurder hier.

0

Der vom Tatgericht (Pol., StA) nicht erkannte Überschallcharakter der Tatmunition, der Gegenstand des WA-Gesuchs ist, hat mit dem „Rest“, der nicht Bestandteil des WA-Gesuchs ist, eher weniger zu tun, vgl. Vorposts vom 05.07.2018.

Viele Grüße nach Offenbach

Ungeachtet der Finanzierungsmöglichkeiten:

Eine fundierte Nachstellung – u.a. bei gleichen Temperaturverhältnissen – wäre einer selbst über unbegrenzte Mittel verfügenden WA schon deshalb kaum möglich, weil man als Privater nicht einfach „Rauchende Colts“ inmitten eines Wohngebiets in Babenhausen nachspielen kann/darf. Die Defizite der Darmstädter A-Team-Ermittler, der StA sowie des Gerichts, den Überschallcharakter der Tatmunition nicht erkannt zu haben, setzen sich mithin zum Nachteil des Verurteilten Herrn Darsow auch insoweit weiter unverändert fort.

Sie (auch GR und bis jetzt auch Kolos) verweigern sich schlicht objektiver Betrachtung der Fakten, wie sie JETZT sind.  Sie versuchen, Ihre Sicht (!) der Situation mal der Polizei, mal dem Tatgericht, mal der damaligen Verteidigung, dann gar indirekt Strate anzulasten, und das ohne jeglichen Beweis für diese Beschuldigungen.  Jegliches "hätte" ist doch für die heutige Betrachtung völlig unerheblich!  Ich stimme insoweit Herrn Beckhaus oben zu:  

https://community.beck.de/2014/04/12/nach-mollath-und-peggy-ein-weiteres-fehlurteil-der-doppelmord-in-babenhausen?page=19#comment-83134

0

Weiß nicht ob der erneute Hinweis auf die anderen Foren hilfreich war und ist. Seitdem werden sie wohl zugetrollt!

@ Logiker: Was für das Urteil tragend war, wird von Strate anders gesehen als von Ihnen. Das ist also eine juristische Frage.

Sie werden es gemerkt haben, welcher Sichtweise ich näher stehe, nur weil sie mir doch noch logischer erscheint, zu entscheiden jedenfalls hat das nun ein Gericht in Kassel nach juristischen Maßstäben. Allerdings mußte ich auch einige Schwachpunkte in den Gutachten von Strate entdecken, und hatte auch das nicht verschwiegen. Aus meiner Sicht hatten Strates Gutachter aber auch nicht alle Informationen bekommen, wie Zahlenangaben und Bilder / Videos zu den Schußversuchen, die die Gerichtsgutachter hatten, die ja wissen, wie oft sie geschossen hatten bei den jeweiligen Versionen und wieviele Versionen sie brauchten, bis eine mehr als 10 Schüsse gehalten hatte mit einem zum Tatort passenden Spurenbild. Bisher fehlt mir eine Information darüber, ob nicht auch dem Gericht damals in Darmstadt und heute in Kassel solche Informationen fehlten und fehlen, die dann aus meiner Sicht damals geeignet waren für eine andere Überzeugung und es heute wieder sind, eine Überzeugung in Kassel dann heute anders als damals in Darmstadt zu bilden.
 

0

Als Selbstverständlichkeit hatte ich oben vorausgesetzt, daß zuerst über eine Anordnung für eine Wiederaufnahme entschieden werden muß in Kassel.

0

Mit Ihren ersten Sätzen haben Sie auch aus meiner Sicht völlig Recht!   Jedoch: (Zitat GR) "Aus meiner Sicht hatten Strates Gutachter aber auch nicht alle Informationen bekommen"   Sie können bei Strate sicher sein, daß er alles bekommen hat, was (noch) vorhanden ist.   Das Fehlen von Informationen ist kein Wiederaufnahmegrund.   Sie können weiter mit dem Kopf gegen die Wand laufen, hilfreich ist das jedoch für niemand.   Ich rate daher dazu, das uns zur Verfügung stehende Material (Urteil und WA-Antrag) zur Basis einer Diskussion zu machen, weil anderes uns nicht zugänglich ist, NICHT jedoch das, das uns nicht zugänglich ist und (wir wissen es nicht, können es jedoch aus dem WA-Antrag schließen) auch niemand anders (nicht Strate und nicht dem WA-Gericht) zugänglich ist.

0

Zum Zitat von Logiker: "Sie können bei Strate sicher sein, daß er alles bekommen hat, was (noch) vorhanden ist."   Es gibt keine ABSOLUTE Sicherheit gegen Pannen oder absichtliche Zurückhaltungen. Zum Zitat von Logiker: "Das Fehlen von Informationen ist kein Wiederaufnahmegrund." Darüber wird ein Gericht in Kassel entscheiden, niemand hier im Beck-Blog. Zum Zitat von Logiker: "Sie können weiter mit dem Kopf gegen die Wand laufen, hilfreich ist das jedoch für niemand."  Ich  akzeptiere,  daß das in Kassel entschieden wird, darum laufe ich auch nicht mit irgend einem Körperteil deswegen gegen eine Wand, auch nicht metaphorisch.

0

Und dazu gibt es m.W. in unserem Rechtsstaat sogar noch Beschwerdemöglichkeitein, bis alle rechtlichen Möglichkeiten für eine Wiederaufnahme vollkommen ausgeschöpft sind. Soviel jedenfalls habe ich vom Rechtsstaat BRD verstanden und auch mal (im Ernst) ein Gelöbnis abgegeben mit Zitat: "Ich gelobe, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen." (§ 9 SG Feierliches Gelöbnis für wehrpflichtige Soldaten nach dem WPflG)

Ein Beweismittel dafür: Mein eigener, noch vorhandener Wehrpaß

0

Das ist m.E. genau das Hauptproblem der jetztigen Diskussion. All diese Mutmaßungen, oder nennen wir sie besser Hypothesen, sollten Gegenstand einer (hoffentlich) neuen Hauptverhandlung sein. Ein Wiederaufmahmeantrag hat (nur) die zur Verurteilung führenden Feststellungen zu widerlegen, nicht eine neue Feststellung gleich mit zu liefern.
Und genau dieses durch den Schriftsatz von Herrn Strate geleistet. Die Feststellungen im Urteil können so keinen Bestand mehr haben, egal wie man es dreht und wendet. Alles Andere wäre schlichtweg Willkür. Wir werden sehen.

An alle,

unabhängig davon, was 3 Richter, 1 Betriebswirt, 1 Bankkaufmann und 2 Staatsanwälte glauben,
eine mit Bauschaum befüllte PET~Flasche hält keine 10 Schuß aus. Das ist Fakt !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler

3

Steffi schrieb:

An alle,

unabhängig davon, was 3 Richter, 1 Betriebswirt, 1 Bankkaufmann und 2 Staatsanwälte glauben,
eine mit Bauschaum befüllte PET~Flasche hält keine 10 Schuß aus. Das ist Fakt !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler

So absolut kann das nicht ausgeschlossen werden, daß nicht doch eine PET-Flasche [a] mit Bauschaum [b] befüllt [c] auch wesentlich mehr als 10 Schüsse aushält.

Begründung: a, b, c sind Variable, nicht näher spezifiziert. In der Anleitung werden stärkere PET-Flaschen empfohlen unter der Überschrift "Welche PET-Flasche als Schalldämpfer", auch außerdem wird noch empfohlen durch Bandagen mit Gewebeklebeband  außen zu verstärken und innen mit Kunstharzkleber auszugießen unter der Überschrift "Arbeiten"

Was steht alles noch  im silencer.ch-PDF (Zitat in eckigen Klammern mit der Überschrift dazu "Adapter"):

["Als Adapter bietet B&T ein sehr geeignetes Produkt an.

Von den Reinigungsadaptern welche mit Klemmschrauben auf den Lauf geklemmt werden wird abgeraten.

Ich selbst verwende eine Eigenkonstruktion mit Rohverbindungsstück mit Verschlussstopfen."]

Das deutet für mich außerdem eine längerfristige Verwendung für ein Gewehr an, nicht für eine Pistole, auch wegen des Verschlußstopfens und des bunten Anstreichens, oder des Darüberstülpens eines alten Wollsockens.

Vorher wird eine Angabe zur Befüllung mit 2/3 Bauschaum gemacht, auf die Öffnung im Boden und das Entfernen von Bauschaum mit einem Metallrohr hatte ich bereits hingewiesen, auf eine Wasserbenetzung der Flasche innen für die Aushärtung von 1K-Bauschaum, der auch nicht näher spezifiziert wird in dieser Anleitung, wird ebenfalls nicht extra hingewiesen, also könnten theoretisch auch 2K-Bauschaum, Brunnenschaum usw. ja darunter subsumiert worden sein vom Autor der Anleitung selber. Möglicher Weise sollte dieser SD auch nur mal für ein Testschießen mit SD bestimmt sein, bevor jemand sich einen serienmäßigen SD kauft, der ja nicht gerade billig ist.

Damit es aber nicht wieder zu Mißverständnissen kommt, eine angeordnete Wiederaufnahme kann ja auch noch zum Ergebnis führen, daß die Heimtücke nicht mehr zu halten ist, oder daß der § 21 StGB bei der Tat zu berücksichtigen ist.

Mit so einem  ganz einfachen Schalldämpfer jedenfalls ausgerüstet, wie ihn alle Videos zeigen, der nicht stark dämpft, und mit dieser Tatausführung, wie im Urteil beschrieben, wäre m.E. eine temporäre Bewußtseinseintrübung nicht mehr völlig auszuschließen, denn jeder vernünftige Mensch müßte da doch wissen, daß gerade ihm ein starkes Motiv hier unterstellt werden kann, diese ganze Familie auf einen Schlag auf diese Art auszulöschen, darf sich aber nach dieser Tat doch nichts anmerken  lassen für sehr lange Zeiten, wie sehr er selber darin involviert war, auch durch seine eigenen Vorbereitungen dazu. Die Bilder in seinem Kopf bei der blutigen Erschießung  von 3 Menschen, die er kannte, dann aus der nächsten Nähe bei dieser Tat wird er doch sein Leben lang nicht mehr los werden. Um die anfängliche Tötungshemmung zu überwinden, muß ein normaler Mensch sich für das Töten auch willentlich entscheiden, es sich in der Regel also quasi als "unabweisbar" einreden, als "Töten für eine gute Sache", was aber die Mehrheits-Gesellschaft als ein verwerfliches Morden hier ansieht. Dazu gehören dann hohe schauspielerische Qualitäten und eine antrainierte Abstumpfung als Unterdrückung der Tötungshemmung bei der Mehrzahl von Menschen. Ob das dann auf AD so zutrifft, wage ich jedoch zu bezweifeln.

Die generierten akustischen Emissionen, die Schmauch-Emissionen, die Partikel-Emissionen als Spuren jedenfalls wären mit einer so einfachen Ausführung, wie sie auf sämtlichen Videos zu sehen ist, auch bei den Videos des BKA und der Polizei, m.E. nicht mit den Spuren am Tatort und mit den Zeugenaussagen überzeugend in Deckung zu bringen.

Die Entscheidung aber liegt bei den Richtern in Kassel, ob zuerst eine Wiederaufnahme überhaupt mal zugelassen wird, und die werden das nun auch prüfen müssen, weitere Rechtsmittel sind dann ja auch noch möglich bei einer Verwerfung des Antrags auf Wiederaufnahme.

Schon mal was von Verbundsicherheitsglas gehört? Auch da wird das Zersplittern des spröden Glases zwar nicht völlig verhindert, aber die Emissionen der Splitter werden völlig verhindert, und eine PET-Flasche ist nicht so spröde wie Glas.

0

Mich interessiert in erster Linie die Aufklärung dieser Tat,  und wie es zu so einem Urteil kam dann in zweiter Linie.

AD als Täter schließe ich jedenfalls nicht aus.

0

Das ist auch eines der Kritikpunkte an dem Urteil. Da spricht die Kammer den Nachbarn der Opfer wegen Mordes schuldig, weil er sich zuvor eine Bauanleitung für den Selbstbau eines Schalldämpfers im Internet besorgt haben soll, mit dem er die Tat verübt haben soll, schreibt aber ins Urteil nichts Genaues über den Inhalt dieser Bauanleitung und nichts Genaues über die Konstruktion des verwendeten PET-Schalldämpfers:

"Der Sachverständige Pfoser gab nämlich an, es seien diverse Beschusstest mit einem selbstgebauten Schalldämpfer gemacht worden, wobei der Bau des Schalldämpfers in Bezug auf den Bauschaum und der dafür genutzten, handelsüblichen PET-Flasche entsprechend einer Bauanleitung eines bzw. des PDF-Dokuments der Internetseite 'www.silencer.ch', die sehr offen formuliert gewesen sei, erfolgt sei." (S. 118 UA mit meiner Hervorhebung)

"Dieser Feststellung steht nicht bereits entgegen, dass im Rahmen der am 03.06.2009 durchgeführten Schussrekonstruktion durch die Polizei am Tatort, wie durch ein in der Hauptverhandlung in Augenschein genommenes Video dokumentiert wurde, die Konstruktion des Schalldämpfers mit einer mit Bauschaum gefüllten PET-Flasche nach jeder Schussabgabe von dem Lauf der Pistole herunterfiel und vor einer erneuten Schussabgabe jedes Mal wieder mühselig neu aufgesteckt werden musste." (S. 119 UA)

0

Herr Kolos, Sie stellen die Feststellungen falsch, zumindest aber deutlich verkürzt dar: In den Feststellungen wird deutlich, dass man zunächst der Frage nachgegangen ist, warum am Tatort Bauschaumpartikel gefunden wurden. Es wird weiter ausgeführt, dass sich die Ermittlungen auch darauf konzentrierten, warum Bauschaum am Tatort überhaupt gefunden werden konnte. Die Ermittlungen konzentreiten sich dann auf Internetseiten, die Bauanleitungen für einen selbst zu bauenen Schalldämpfer anboten. Sodann wurden entsprechende Internetseiten überprüft und festgestellt, dass zum fraglichen Zeitraum aus dem Unternehmen, bei dem der Verurteilte gearbeitet hat, ein Besuch und ein Download einer entsrpechenden Anleitung erfolgte. Als sich dann ergab, dass der Nachbar der getöteten Eheleute von seinem Arbeitsrechner aus (zunächst mutmaßlich) die Anleitung heruntergeladen hatte, konzentrierten sich die weiteren Ermittlungen auf den Verurteilten. Was die weiteren Ermittlungen ergaben, kann im Urteil nachgelesen werden. Es wurden Telefonate abgehört, man stellte fest, dass es zwischen dem Verurteilten und den Getöteten erhebliche Konflikte gab, die bereits Jahre andauerten. Der Verurteilte erkundigte sich nach Kündigungsmöglichkeiten gegenüber Mietern; später erkundigte er sich bei seinem Versicherungsmakler, ob die Kosten einer Strafverteidigung übernommen werden. Dann der Umstand, dass die Eheleute Darsow sich nach Mietwohnungen umschauten und sich auch darum bemühten, sich ein neues Haus bauen zu können. Der Umstand, dass der Verurteilte über das Tatwochenende alleine zu Hause war. Letztlich also eine Verdichtung von Indizien. Die Behauptung also, dass der Verurteilte allein(!) wegen des Downloads einer Bauanleitung für selbstgebaute Schalldämpfer verurteilt wurde, ist daher falsch.

0

Tim Beckhaus schrieb:

Letztlich also eine Verdichtung von Indizien. Die Behauptung also, dass der Verurteilte allein(!) wegen des Downloads einer Bauanleitung für selbstgebaute Schalldämpfer verurteilt wurde, ist daher falsch.

Auf die "Verdichtung von Indizien" gehe ich nun auch mal ein. Wenn ich mir jedes Indiz einzeln anschaue, dann "verdünnisiert" sich so manches Indiz dabei nach eingehenderer Untersuchung. Als Beispiel dafür genommen die Bundeswehrhose mit Schmauchspuren: Ein Nachweis, ob sie bei der Tat selber, oder bei einem Versuch vorher getragen wurde, ist nicht vorhanden. Wenn sie dem damals in der HV lediglich Angeklagten längst nicht mehr gepaßt haben konnte, würde dieses Indiz doch keine Beweiskraft mehr haben können. Es wäre m.E. auch eine Aufgabe der Verteidigung gewesen, das herauszuarbeiten. In der Presse wird Verteidiger Lang zu diesem Indiz auch zitiert, dazu habe ich die Schlußpassage eines Artikels mit eigener Hervorhebung durch Fettung beispielhaft genommen:

Verteidiger zufrieden mit der Entwicklung im Prozess

Obwohl die Haft nicht ausgesetzt wird und weiterhin dringender Tatverdacht bestehe, zeigte sich Verteidiger Christoph Lang zufrieden mit der Entwicklung im Prozess. Zwar sei ein Teil des Haftprüfungsantrags hinfällig, da die fehlenden DNA-Spuren einem der Ermittler zugeordnet werden konnten, aber die anderen Punkte hätten Bestand. „Die Internetspur ist nicht ausreichend, das muss das Gericht anerkennen“, so Lang im Pressegespräch. „Dieses Indiz entbehrt jeder Logik, wie sich gezeigt hat.“

Auch die Schmauchspuren auf der Bundeswehrhose seien nicht aussagekräftig. „Da keinerlei Hautschüppchen am Tatort gefunden worden sind, geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Täter eine Art Ganzkörperkondom getragen haben muss. Das steht im Widerspruch zu den Spuren auf der Hose.“

Am 27. April wird der Prozess fortgesetzt.

Quelle für diese Passage ist: https://www.op-online.de/region/babenhausen/festnahme-einem-film-1200478...

Das "Ganzkörperkondom" aus dem Zitat steht ja allein im Widerspruch zum Tragen der Hose bei der Tat selber, nicht im Widerspruch zum Tragen der Hose bei einem der Schuß-Versuche vorher, ohne dieses "Ganzkörperkondom". Flankierend käme da aber eine inzwischen zu kleine Größe noch hinzu, wenn es dafür Belege gegeben hätte, auch mit Hilfe von Zeugenaussagen über eine Gewichtszunahme zur fraglichen Zeit, z.B. auch ein Arzt oder eine neutrale Person aus der Baufirma hätte dazu ja  glaubhafte Angaben machen können.

Es wurde zwar metaphorisch ein Indiziennetz gesponnen vom Gericht, aber der Faden dazu war doch sehr dünn gewesen und solche Netze tragen eben nicht viel. Über das ganze Urteil selber muß ich aber ebenfalls den Kopf schütteln aus vielerlei Gründen.

Jedes vermeintliche Indiz war m.E. schwach in seiner Beweiskraft gewesen bei eingehenderer Betrachtung und ohne jeden Zeitdruck ........

GR

 

Leider haben Sie weder das Urteil, noch die hiesige Diskussion aufmerksam gelesen, Herr Rudolphi. Das ist auch das Problem an dieser Diskussion: Es werden immer wieder winzige Aspekte herausgepickt, bis zur Unkenntlichkeit zerfleddert und anschließend mit vor Überzeugung geschwellter Brust behauptet, das alles(!) an dem Urteil falsch sei. - Lesen Sie doch bitte die Kommentare von dem Kollegen "Logiker" aufmerksam. Dieser hat sich sehr darum bemüht, die wesentlichen Fragen zu erhellen. Sie können aber auch im Urteil ab Seite 171 nachlesen, dass Schmauchspuren an vier(!) verschiedenen Gegenständen des Verurteilten an drei(!) unterschiedlichen Orten im Haus des Verurteilten gefunden wurden. Die Behauptung, dass die BW-Hose dem Verurteilten nicht mehr gepasst hätte, wurde allein von Frau Darsow berichtet. Wie Sie Ihrem zitierten Artikel entnehmen können, hat aber der Verteidiger im Prozess diese Behauptung nicht aufgestellt. Und dass ein Verteidiger, der meint zwischen den Verhandlungstagen ein Interview geben zu müssen, Aspekte des Prozesses für den Angeklagten positiv darstellt, dürfte nicht ernsthaft überraschen.

0

Tim Beckhaus schrieb:

Leider haben Sie weder das Urteil, noch die hiesige Diskussion aufmerksam gelesen, Herr Rudolphi. Das ist auch das Problem an dieser Diskussion: Es werden immer wieder winzige Aspekte herausgepickt, bis zur Unkenntlichkeit zerfleddert und anschließend mit vor Überzeugung geschwellter Brust behauptet, das alles(!) an dem Urteil falsch sei. -

Herr Beckhaus, Sie sind derjenige, der hier einiges nicht versteht und dann explizit solchen Unsinn schreibt. Auch die anderen, mit Schmauch nur minimal "belasteten" Gegenstände kannte ich schon seit langer Zeit, auch wenn ich sie zuletzt nicht extra noch erwähnt hatte. Denn auch alle Kommentare, auch die anderer user und deren Links hatte ich schon einmal durchgesehen gehabt.

Zwischenzeitlich auch mal wieder etwas vergessen, das gab ich ja auch gerne zu, als es mir mal passierte.

Aber ich hatte es gerade nicht vor, alles das erschöpfend auseinanderzunehmen, was alles an Poesie im Urteil geschrieben wurde.

GR

Wie immer Herr Rudolphi: Sie machen sich die Welt, widdewiddewid, wie sie Ihnen gefällt.

Ich sprach von der Verdichtung von Indizien. Sie nahmen sich Beispielhaft ein Indiez heraus, um exemplarisch zu erläutern, dass sich diese Indizien "verdünnisieren", wenn man sie sich näher betrachtet. Sie "vergaßen" allerdings bei Ihrem "Beispiel" das Indiez vollständig darzustellen. Und nach meiner Aufklärung bin nun ich(!) derjenige, der mal wieder nichts verstanden hat.

Ich denke, dass Sie als Diskussionspartner bei Herrn Steffler besser aufgehoben sind.

4

Tim Beckhaus schrieb:

Wie immer Herr Rudolphi: Sie machen sich die Welt, widdewiddewid, wie sie Ihnen gefällt.

Ich sprach von der Verdichtung von Indizien. Sie nahmen sich Beispielhaft ein Indiez heraus, um exemplarisch zu erläutern, dass sich diese Indizien "verdünnisieren", wenn man sie sich näher betrachtet. Sie "vergaßen" allerdings bei Ihrem "Beispiel" das Indiez vollständig darzustellen. Und nach meiner Aufklärung bin nun ich(!) derjenige, der mal wieder nichts verstanden hat.

Ich denke, dass Sie als Diskussionspartner bei Herrn Steffler besser aufgehoben sind.

 

Was heißt denn für Sie "verdünnisieren" bei einem Indiz, Herr Beckhaus? Für mich jedenfalls heißt das nicht, daß etwas völlig wegfällt, nur daß es dünner wird, als es bereits vorher war.

Zur notwendigen Ergänzung noch: Jeder Gegenstand ist ein gesondertes Indiz nach meiner Einschätzung, Herr Beckhaus, die Hose, das Hemd, der Pulsmesser, jeder Gartenhandschuh eines gefundenen Paars.

Daher kann auch jedes Indiz einzeln erschüttert werden von einem guten Verteidiger.

Und noch eine notwendige Ergänzung:

Die Summe der Indizien aus den Schmauchspuren, ohne eine genaue Schmauchspurenanlyse mit Schüssen der echten Tatmunition und mit einer vermuteten Tatwaffe P 38, wie im vorliegenden Fall, kann ein guter Verteidiger ebenfalls erschüttern durch ein eigenes Gutachten. Im Urteil jedenfalls wird da von 1/6 der weltweiten Munitionen mit dieser Elementenkombination von Blei, Barium, Antimon, Aluminium doch nur geschrieben auf etlichen Seiten, z.B. auf der Seite 180 und 189. Auch das ist also nicht so stark, wenn dass nicht verifiziert wurde.

Tim Beckhaus schrieb:

Lesen Sie doch bitte die Kommentare von dem Kollegen "Logiker" aufmerksam. Dieser hat sich sehr darum bemüht, die wesentlichen Fragen zu erhellen. Sie können aber auch im Urteil ab Seite 171 nachlesen, dass Schmauchspuren an vier(!) verschiedenen Gegenständen des Verurteilten an drei(!) unterschiedlichen Orten im Haus des Verurteilten gefunden wurden.

Auch das kenne ich alles, hat auch eine Bedeutung, auf die BW-Hose hatte ich aber zuletzt abgehoben, ansonsten hauptsächlich auf die Kombination von Waffe + Schalldämpfer + Munition und deren akustische und Schmauch- und Partikel-Emissionen. Ihr Kollege "Logiker" war doch der Ansicht, nur der Bauschaum selber wäre da tragend gewesen für das Urteil, nicht die anderen Aspekte auch noch dabei, wie auch die Zahl der Versuche und der Versionen.

 

Die Behauptung, dass die BW-Hose dem Verurteilten nicht mehr gepasst hätte, wurde allein von Frau Darsow berichtet. Wie Sie Ihrem zitierten Artikel entnehmen können, hat aber der Verteidiger im Prozess diese Behauptung nicht aufgestellt.

Das hat er selber zu verantworten, wenn er das damals bei einer eigenen Kenntnis nicht einbrachte.

Und dass ein Verteidiger, der meint zwischen den Verhandlungstagen ein Interview geben zu müssen, Aspekte des Prozesses für den Angeklagten positiv darstellt, dürfte nicht ernsthaft überraschen.

Später fielen dann er und die Darsows und einige andere  aus den Wolken nach dem Schuldspruch bei der Urteilsverkündung.

GR

Die Schmauchspuren an 4 verschiedenen Gegenständen an 3 verschiedenen Orten sind Spuren an einer BW-Hose und an einem dazugehörigen Hemd, an einem Pulsmesser, und an Gartenhandschuhen.

Kennt Sie denn, Herr Beckhaus, die genauen Labor-Berichte im Original dazu, um das selber bewerten zu können?

Ich jedenfalls kenne die nicht und maße mir auch eine umfassende Bewertung nicht an. Sie können auch auf lediglich Schußversuche hindeuten, sind aber auch da nur ein schwaches Indiz für eine Tatausführung.

Besten Gruß

GR

Es befremdet mich, warum auch gerade Juristen, seien es nun "mutmaßliche" oder sogar "echte", eine kommende erneute Hauptverhandlung vorweg nehmen wollen. All die  Argumente für die Bewertung der neuen (!) Indizenlage können erstmal dahingestellt bleiben. Wenn es belastenden Indizen geben sollte, dann mag des Tatgericht die nach einer erneuten HV entsprechend würdigen und - logischer als im vorliegenden Urteil - zu einem  Schuldspruch kommen. Das dann mit dem Fall befasste Tatgericht wird (hoffentlich) korrekter begründen. Für das "Halten" des jetzigen Urteils sind etwaige (neue) Erkenntnisse nicht geeignet (Dank an Herrn Kolos bzgl. der Erläuterung des Standpunktproblems).
Zu meiner Überzeugung und zu der aller vernüftig denkenden Menschen steht nun und nicht zuletzt nach den Ausführungen des Herrn Dr. Strate im Wiederaufnahmeverfahren fest, dass das vorliegende Urteil auf faschen zentralen, den Schuldspruch tragenden, Tatsachenfeststellungen beruht. Kurz gesagt: So kann es nicht gewesen sein!
Nach meinem Verständnis erfüllt ein solcher Umstand doch genau die Anforderungen an die Zulässigkeit eines Wiederaufnahmeverfahren. Und das Wiederaufnahmeverfahren soll doch wohl kaum die neue Hauptverhandlung vorweg nehmen.

Ich habe immer mehr das Gefühl, dass die sog. Rechtfertigungsfraktion nach (!) einem Urteil, dass den Schuldspruch in keinester Weise tragen kann, nun nach Gründen sucht, dieses Urteil dennoch zu halten. Man sollte sich dann aber fragen, warum, sollten die neue (!) Würdigung der jetzt neu (!) vorliegenden Indizien, in der Summe dann meinetwegen ein Beweis, einen Schuldspruch tragen können, diese nicht schon vorher Eingang in die Beweiswürdigung gefunden haben. Das können sie natürlich in der Logik nicht, weil sie eben, wie gefordert, neu (!) sind. Sollten sie nicht neu (!) sein - das könnte man ja versuchen, zu behaupten -, wäre es schlichtweg Willkür und in der Konsequenz sogar Rechtsbeugung. Oder ist es "erlaubt", zum Beruhen eines Urteils quasi immer neue (!) Begründungen nachzuschieben, dies sogar nach (!) Rechtskraft. Dies erinnert mich stark an das "tot ist tot"-Argument beim Bauer Rupp. Damit wäre es dann egal, was eine Hauptverhandlung zu einer Tat ergibt und das Urteil allein vom (Bauch)-Gefühl der erkennden Richter abhängig. Was in der Urteilsbegründung steht, wäre sozusagen nicht das Papier wert.

Ich werde das Gefühl nicht los, das eine Mehrzahl von Prozessen leider diesem Prinzip folgt, aus welchen Gründen auch immer. Wie steht es den Staatsjuristen zu Gesicht, wenn sie ihre Regeln (Verfahrensrecht) nach Belieben entgegen dem Gesetzeswortlaut mit den abstrusesten Begründungen verletzen?

"Es befremdet mich, warum auch gerade Juristen, seien es nun "mutmaßliche" oder sogar "echte", eine kommende erneute Hauptverhandlung vorweg nehmen wollen. "

Wenn man wie Sie bereits "weiß", dass es sich bei dem Urteil um ein "Fehlurteil" handelt, dann ergibt Ihr o.g. Satz unter psychologischen Gesichtspunkten einen Sinn. Ihre Glaskugel kann sich gewiss nicht täuschen. Es sei denn, sie ist defekt.

3

Die hatte ich selber auch schon seit längerer Zeit gesucht und sie dann auch früher schon selber gefunden als Treffer im sog. "Internet-Archiv", der "Wayback-Machine". Ich fand da aber nur einen Treffer aus 2013, den hatte ich  mir dann heruntergeladen

Als ich mir das dann mal selber angeschaut hatte, wäre ich nicht auf diese besch....eidene Idee gekommen, mit einer so labilen und dünnen PET-Flasche, wie sie auf allen Bildern und Videos zu sehen ist, überhaupt nur Versuche anzustellen, auch wie die auf eine P 38 zu montieren wäre. Wie andere auf diese Idee kommen konnten, verstehe ich jedenfalls nicht wirklich.

0

Wenn man die allgemeinen Ausführungen „Die PET – Flasche“ außen vor lässt, besteht die ganze Bauanleitung aus nicht einmal einer Seite. Das Gericht hat es geschafft, das Urteil auf knapp 300 Seiten, gespickt mit Redundanzen und nicht die Schuldfrage betreffenden Nebensächlichkeiten zu füllen, jedoch nicht den konkreten Inhalt  der Bauanleitungsseite im Urteil darzulegen. Der Umstand, dass doch schon in der Einleitung vom Verfasser klar gestellt wird, dass hierfür handwerkliches Geschick erforderlich ist,

Es ist jedoch möglich, mit Handwerklichem Geschick aus diesem Verbrauchsgegenstand ein hochwertiges Dämpfungsgerät herzustellen.“

mag dabei eine Rolle gespielt haben.

Das „Rohverbindungsstück“ bezieht sich in einem knappen Satz nicht auf die Anleitung zu den „Arbeiten“, sondern auf „Adapter“, wobei hier ja an erster Stelle ein Adapter von „B &T“ als „sehr geeignetes Produkt“ angepriesen wird. Das „Rohverbindungsstück“ sich also nur auf eine über die Anleitung hinausgehende individuelle „Eigenkonstruktion“ des technisch bewanderten Bauanleitungsverfassers bezieht.

Name kommentiert am Mo, 2014-04-14 15:06 Permanenter Link

@ Laperouse #33:…

Ich halte es auch angesichts der Tricksereien im Urteil auch für verfehlt, dessen Inhalt als übereinstimmend mit dem Verlauf und den Ergebnissen aus der HV anzunehmen.

Selbst die Aussagen der Ermittlungsbeamten vor Gericht würde ich nicht ohne Weiteres für neutral halten: im Mai 2002 wurde in derselben Straße, nur ein paar Häuser weiter, die 30-jährige Silke Sch. erschlagen aufgefunden. 2006 wurden die Ermittlungen ergebnislos eingestellt. Oliver Loeb war am 10.10.2003 für die Kripo DA als ermittelnder Beamter bei "Aktenzeichen XY". Jetzt wieder ein unaufgeklärter Mord nur ein paar hundert Meter entfernt und Loeb ist stellvertretender Leiter der SOKO - wie mag da die Motivationslage von ihm, der Polizei und der StA sein, diesmal den Verdächtigen festzunageln, wenn man schon einen hat? … Des Beamten, der eine wenige Jahre zuvor erlittene schwere berufliche Schlappe ausbügeln möchte (von Gedanken an eine Beförderung mal ganz abgesehen)?

Ebenfalls pikant: der Leiter der SOKO Kern stammt wie der Angeklagte aus Schaafheim und war mit ihm seit früher Jugend bekannt (ein Jahr höher in der Schule), aber nicht mit ihm befreundet - eher im Gegenteil. 

Da muss man schon sehr naiv sein, um an ergebnisoffene Ermittlungen zu glauben.

https://www.op-online.de/region/babenhausen/polizei-raetselt-weiter-ueber-motiv-463457.html

„Babenhausen - Erneut fallen Schüsse in der Friedrich-Ebert-Straße 36. Diesmal sind es aber nicht die Bösen, die zur Waffe greifen, sondern die Guten.“

https://www.op-online.de/region/babenhausen/wieder-fallen-schuesse-tatort-336723.html

Mo, 2014-04-14 23:03 PERMANENTER LINK

@ Kathie #46:
Den "perfekten Mord" musste sich die Kripo Darmstadt im Mai 2002 gefallen lassen, als sie nicht aufklären konnte, wer Silke Sch. in derselben Straße erschlagen hatte. Noch so eine Blamage wollten sich die Ermittler sicher nicht leisten. Zitat Polizeibeamter: "ich weiß dass es Ihr Mann war und wir werden ihn bekommen".
https://www.op-online.de/region/babenhausen/jahr-danach-keine-heisse-spur-715766.html

 

Mr. P. P., Sie bringen ein angebliches Zitat einen Polizeibeamten mit: "ich weiß dass es Ihr Mann war und wir werden ihn bekommen".

Die URL darunter aber gibt das nicht her. Und wie kamen Sie darauf? Das würde mich aber nun doch noch sehr interessieren!

GR

0

Solche Anleitungen können von Jedem ins Internet gestellt werden, zum Teil werden da a) schon mal echte eigene Erfahrungen wiedergegeben, zum Teil aber auch b) nur Ideen, die nicht mal selber richtig ausprobiert wurden.

Die Leser mögen selber die Wahl zwischen a und b treffen.

0

Zur Bauanleitung „Arbeiten“:

„Sehr effizient ist auch die Flasche mit Bauschaum auszufüllen. Durch die Schussabgabe entstehenden Drücke findet jedoch ein Rücklauf in den Lauf statt. Es werden laufend kleine Schaumpartikel in den Lauf gesogen, daher empfehle ich, mittels eines Rohres von der Flaschenöffnung her etwa 20 cm des ausgehärteten Schaumes herauszuholen so wird auch die Lauf Verschmutzung wesentlich geringer.“

Ein Rohr taucht bei den eigentlichen „Arbeiten“ lediglich insoweit auf, zur (vermeintlichen) Vermeidung eines Sogs von „Schaumpartikel in den Lauf“ einen Teil des ausgehärteten Schaumes zu entfernen, während das „Rohverbindungsstück“ unter „Adapter“ „eine Eigenkonstruktion“ des Bauanleitungsverfassers betrifft, vgl. Vorpost vom 11.07.2018.

Dass es auch bei Beachtung dieser an waffenerfahrene Personen mit handwerklichem Geschick gerichteten „Bauanleitung“ regelmäßig zu Ladestörungen kommt, und dem vom Tatgericht in seinem Urteil attestierten sehr dynamischen, überfallartigen Geschehen zuwiderläuft, ist ja u. a. Gegenstand des WA-Gesuchs. Im Blick auf den Weg in die Rechtskraft bleibt jedoch die mehr als berechtigte Kritik, dass sich das XXL-Urteil nicht zur Silencer-Bauanleitung verhält.

Frau Patty, das stimmt so nicht, wie Sie in jedem Physikbuch nachlesen können.
 

0

Zu Schwallwellen?

Persönliche Erklärung: Ich mache mir nie andere Inhalte, auch speziell spezifisch fachbezogene Inhalte zu möglichen Munitionen zu dieser Mordtat bei einer Verlinkung auch noch hier zu eigen.

Ich hatte es zwar registriert, daß diese eine Seite mit den Patronen 9 x 19 mm Parabellum auch noch viele andere Inhalte und auch weitere Links enthält, was ein R. Schulz nun mir deswegen fragend unterstellte, kann er ja mir sicher auch schriftlich noch mitteilen.

Dem sehe ich dann aber mit größter Gelassenheit entgegen, außerdem sollte er dann m.E. viel besser mal gegen diese Website mit seinem gerade gezeigten Jagd-Eifer vorgehen.

Günter Rudolphi

0

Günter, wenn Sie sich die Inhalte nicht zu eigen machen wollten, warum haben Sie dann überhaupt auf externe Inhalte verlinkt? Die Verlinkung erfolgte doch gerade aus dem Grund, um der eigenen Argumentation Nachdruck zu verleiehen.

0

Ganz einfach, ich gebe immer auch eine Quelle bei den Zitierungen selber an, auch bei allen Zitaten als Auszug eines längeren Artikels über copy&paste.

Damit spare ich doch Platz und es kann auch noch von jedem Leser überprüft werden, ob ich auch korrekt zitiere. Und dann beachte ich die Urheberrechte auch noch dabei, denn dann wird auch der Autor oder Rechte-Inhaber noch sichtbar.

Der Teil mit den Munitionen stammte doch aus dem Heft 3-1985 des "Schweizer Waffen-Magazins", als Autor ist da Thomas Hartl genannt.

So zitiere ich doch schon immer, meiner Erinnerung nach sogar ohne Ausnahme, auch in anderen Bereichen.

Seiten

Die Kommentare sind für diesen Beitrag geschlossen.