Nach Mollath und Peggy ein weiteres Fehlurteil? - Der Doppelmord in Babenhausen

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 12.04.2014
Rechtsgebiete: StrafrechtStrafverfahrensrecht3741|363831 Aufrufe

Die Strafjustiz ist in jüngster Zeit nicht nur, aber vorallem durch den Fall Mollath und durch das in dieser Woche begonnene Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy stark ins Gerede gekommen. Und schon gerät ein weiterer Fall wegen eines möglicherweise falschen Indizienurteils in den Fokus der Öffentlichkeit .

Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn wurde Andreas D. vom Landgericht Darmstadt im Juli 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Verurteilte leugnet die Tat, seine Frau kämpft gemeinsam mit ihm Aufopferung voll um die Wiederaufnahme.

Zwischenzeitlich greifen die Medien auch diesen Fall auf. Es zeigen sich erhebliche Ungereimtheiten, die hoffentlich bald aufgeklärt werden können.

Das ZDF berichtete in der Serie 37 Grad:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein-Moerder?bc=sts;stt&flash=off

Zur Homepage der Ehefrau mit dem Urteil zum Download: 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm

Medienberichte:

www.google.com/search?q=Doppelmord+in+Babenhausen

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3741 Kommentare

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Lieber Peppermint Patty, 

Klaus Toll wurde im kalten Kellerflur erschossen, nicht im Erdgeschoß ! Im Urteil heißt es, Klaus Toll habe die Haupteingangstür nie benutzt, sondern sei immer durch die Kellertür. Nach dem zweiten Schuß schloß Klaus Tolls Mörder laut Gutachten des Dr. Bux die Kellertür, damit nicht ganz Babenhausen von den 10 Schüssen aufwacht. Durch die weiteren 4 Schüsse im engen Kellerflur ist Klaus Tolls Mörder dann das rechte Tromelfell geplatzt. Die Knallgeräusche im kalten Keller hatten über 160 phon. Die Bauschaum~Brösel  stammen aus der Kellerwand, in die ein Projektil ihren Weg fand ! MfG Dipl.-Ing. Ralf Steffler

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Und dies bzw. eher bzw. vorsichtig formuliert.

Bzw. P. Bzw. P.

 

Hallo Kolos,

die Schmauchspuren waren nicht identisch. Ebenso könnte man behaupten,
eine Schinken~Pizza und eine Salami~Pizza seien 
identisch. MfG Dipl.-Ing. Ralf Steffler

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Hallo. Ihre ganz private Meinung. Doch das war das Ergebnis der Beweisaufnahme. Um bei Ihren Worten zu bleiben, hatte man am Tatort eine halbe Schinken-Pizza gefunden und beim Angeklagten eine halbe Salami-Pizza. Die Sachverständigen kamen zu dem Ergebnis, dass beide Hälften zu ein und derselben Pizza gehören und die Kammer folgte ihnen.

Für eine Urteilskritik, die sich in etwa an der Revision halten sollte, stellt sich die Frage, ob dieses Ergebnis im Urteil nachvollziehbar dargestellt ist.

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In memoriam an „tot ist tot” und
Waldemar Robert Kolos kommentiert am Sa, 2018-07-14 17:58 PERMANENTER LINK
„Denn Sie behaupten, es käme im Urteil nicht auf die Verwendung der PET-Flasche als Schalldämpfer an, sondern nur auf die Verwendung des Bauschaums. Obwohl ich Ihnen nur einige von vielen Stellen aus dem Urteil zitiert habe, die Ihr Verständnis des Urteils insoweit widerlegen, halten Sie weiter verkrampft und unbegründet daran fest.“
mutmaße ich, würde hierzu der Wegdrück-„Einwand“ erhoben: Pizza ist Pizza! Logo.

Ab Seite 171/172 geht es um "die weitere Tatsache, dass an vier verschiedenen Gegenständen, die im Anwesen des Angeklagten an drei unterschiedlichen Orten sichergestellt wurden, Schmauchpartikel angetragen waren, die in ihrer Elementkombination mit denen übereinstimmten, die am Tatort festgestellt wurden". Ihre Identität ergebe "sich aus den Gutachten der Sachverständigen Dr. Schulze und Dr. Schuhmacher. Untersucht worden sei ein Bundeswehrhemd bzw. -jacke, eine Bundeswehrhose, zwei Paar Arbeitshandschuhe und ein Pulsmesser auf Schmauchspuren. "Um Vergleichsmaterial zu erhalten, sei aus den am Tatort gefundenen Hülsen Referenzmaterial entnommen worden, das Schmauchspurpartikel mit der Elementkombination Blei, Barium, Antimon und Aluminium aufgewiesen habe." Beide Sachverständigen hätten übereinstimmend bekundet, dass auf den untersuchten Gegenständen des Angeklagten gefundene Schmauchspuren mit denen vom Tatort identisch seien - "definitiv", "ohne wen und aber", "zweifelsfrei" (so Dr. Schuhmacher). Dr. Schuhmacher habe sein Ergebnis vor allem auf das im Schmauch enthaltene Aluminium begründet, "da dies im Anzündsatz enthalten sei".

Das ist das zusammengefasste Ergebnis und danach führt das Urteil zu den Details aus. Hierzu meine Aufstellung in wörtlicher Zusammenfassung von Seiten 174-176:

Bundeswehrhose:
1) rechte Hosentasche - wenige Partikel bestehend aus Blei, Barium und Antimon, und nur eins davon zusätzlich mit Aluminium (S. 174 UA),
2a) rechte Beintasche - wenige Partikel, bestehend aus Blei, Barium, Antimon und Aluminium (S. 174 UA),
2b) rechte Aufsatztasche - einige Partikel mit Blei, Antimon und Barium sowie Aluminium (S. 173 UA),
3) Außenseite des rechten vorderen Oberschenkels in Höhe des Knies - zahlreiche Partikel mit Blei, Barium, Antimon und teilweise zusätzlich mit Aluminium (S. 174 UA).

Bundeswehrhemd:
ein einzelnes Partikel mit der hier vorliegenden Zusammensetzung aus Blei, Barium, Antimon und Aluminium (S. 174 UA)

Handschuhe:
1) Außenseite zwischen Daumen und Zeigefinger an einem Handschuh - einige Partikel mit Blei, Barium, Antimon und zum Teil auch Aluminium sowie weitere bleihaltige Teilchen (S. 175, 2. Abs. UA),
2) rechter Handschuh - ein einzelnes Teilchen mit Blei, Antimon, Barium und Aluminium (S. 175, 2. Abs. UA),
3) an einem Handschuh am Handrücken - wenige Partikel von Blei, Barium, Antimon und Aluminium (S. 176, 1. Abs. UA).

Pulsmesser:
ein Partikel "aus Blei, Barium, Antimon und zum Teil auch Aluminium" (S. 176, 2. Abs. UA)

Soweit scheint das Beweisergebnis mit dem Schmauch-Fund nachvollziehbar. Das Referenzmaterial soll Schmauch in der chemischen Zusammensetzung Blei, Barium, Antimon und Aluminium gewesen sein und gefunden wurden Schmauchpartikel mit gleicher Elementkombination. Ungewöhnlich ist nur die geringe Anzahl der Partikel für eine Schmauchspur, die bei Schussabgabe auf den Schützen übertragen wird. Sie wird in den nachfolgenden Ausführungen als "eine sogenannte Sekundärspurübertragung" (S. 176 UA). nachvollziehbar erklärt.

Und dann kommt auf einmal Kalium ins Spiel:

"Gegen die Feststellung der Kammer, dass es sich bei den Spuren an den untersuchten Gegenständen, die beim Angeklagten sichergestellt wurden, um Spuren mit einer solchen Elementskombination handelt, die derjenigen der am Tatort aufgefundenen Schmauchspuren, also namentlich denen von den Hülsen der (Tat-) Munition der Marke Poongsan Metal Company, spricht auch nicht, dass neben den genannten Elementen zusätzlich Kalium gefunden wurde." (S. 177 UA)

Es wird nicht ausgeführt, an welchen und wie vielen Partikeln genau Kalium gefunden wurde. Es geht nur darum, dass Kalium im Schmauch nichts daran ändert, dass es Schmauch ist.

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Ja~Ja, Schnaps ist Schnaps und Schmauch ist Schmauch ? Schmauch der Tamunition enthält als Hauptbestandteil Messing, das sich in den Zügen abreibt. Jäger sprechen vom Mündungsgold. Die Messing~Legierung ist weltweit einzigartig. Das bißchen Aluminium aus dem Zünder kann sich kaum im Schmauch befunden haben, weil es mit der leeren Patronenhülse ausgeworfen wird. Das ist so wie bei einer Feuerwerksrakte. Die winzigen Mengen an Aluminium sind im Schmauch praktisch nicht nachweisbar. Neben Kalium hat man an der Bundeswehrkleidung auch Schwarzpulver gefunden. Typisch für die Panzerfaust. MfG Dipl.-Ing. Ralf Steffler

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Das Bundeswehrhemd taucht in den Feststellungen (UA S. 31) nicht auf.

Die „Umwelteinflüsse“ (UA S. 177, 178) für das plötzliche Hinzutreten von Kalium zu der mit dem Referenzmaterial übereinstimmenden (seltenen 1/6) Blei, Barium, Antimon, Aluminium Elementarkombination bleiben genauso geheim wie das der „Sekundärspurübertragung“ an einem „unbekannt gebliebenen Ort“ (UA S. 18) betriebene PET-SD-Testschießen. Hauptsache (UA S. 177): „… Vielmehr bleibe kein Zweifel daran, dass es sich aufgrund der sonstigen Zusammensetzung eindeutig um eine Schmauchspur handele, da die sonstigen Elemente zweifelfrei nur für Schmauchspuren festgestellt werden könnten und auch im vorliegenden Fall festgestellt worden seien.“

In den Feststellungen (UA S. 18) ist indes insoweit wiederum nur von „den Hauptbestandteilen Blei, Barium und Antimon sowie dem Nebenbestandteil Aluminium“ die Rede - ohne den späteren ("sonstigen") Störenfried „Kalium“ zu erwähnen.

Warum der vermeintliche SV Pfoser unter Berücksichtigung des geheim gebliebenen Testschießens nur 10 – in wie auch immer gearteter (Zwischenstück-) Weise – und nicht wenigstens 12 Schüsse „nachgestellt“ hat/haben will, gibt gleichfalls weiterhin Rätsel auf.

Lieber Peppermint Patty,

der Schußwaffenexperte Pfoser hat die Testschüsse 
ohne 20cm langes Zwischenstück nicht 
aufgezeichnet, weil die PET~Flasche 
immer explodierte. 

Pfoser verlängerte dann einfach den Pistolenlauf,
nachdem ein Gewinde aufgedreht worden war. 

Dadurch wurden die Testschüsse noch lauter.

Die Bauschaumbrösel, im Urteil auch als "Schaumstoffpartikel"
bezeichnet, stammen aus der Kellerwand, in die beim 
dritten Schuß geschossen wurde.

Wenn man in eine Kellerwand schießt, 
geht diese kaputt.

Die Schmauchspuren auf der Bundeswehrkleidung 
können nicht von der Tatmunition stammen.

Es fehlen die Messingpartikel !

MfG
RS 

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Waldemar Robert Kolos kommentiert am Di, 2018-07-17 18:53 Permanenter Link

„Es bleibt sogar fraglich, ob Pfosers Konstruktion "entsprechend einer bzw. der Bauanleitung eines bzw. des PDF-Dokuments der Internetseite" (S. 118 UA mit meiner Hervorhebung) ausgeführt wurde.“

Bei dem Rumgeeiere „entsprechend einer bzw. der Bauanleitung eines bzw. des PDF-Dokuments der Internetseite" (S. 118 UA) könnte sich um ein Zeichen eines (schlechten) (Rest-) Gewissen handeln.

Sehr geehrter Herr Rudolphi, wenn Sie eine Schinken~Pizza für identisch mit einer Salami~Pizza halten, dann können Sie auch behaupten, die Schmauchspuren seien identisch. Erinnerlicherweise hat die Tatmunition als Hauptbestandteil Messing, obwohl sie PMC Bronze heißt. Auf der Bundeswehrkleidung wurden aber überhaupt keine Messingpartikel gefunden. Das ist Fakt ! Im Übrigen stammen die winzigen Brösel laut Zeugnis des KOK Loeb und des POK Degen aus der Wand, wo das dritte Projektil einschlug. Die Schüsse waren so laut, daß 4 Zeugen und Astrid Toll aufwachten. Die Tatwaffe war also nicht schallgedämpft und rechtsauswerfend. Deshalb wurden zwei leere Patronenhülsen vor der Haupteingangstür rechts vom Schützen, der vor der 3m tiefen Kellertür stand,  gefunden. MfG Dipl.-Ing. Ralf Steffler  

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An dieser Stelle haben Sie leider nicht sorgfältig genug das Urteil gelesen, Herr Steffi. Leider. Daher musste ich diese Informationen selbst aufarbeiten für die Staatsanwltscht. Es war nicht das dritte Projektil. Und Haupbestandteil ist auch nicht Bronze und auch nicht Messing. Wenn Sie es nochmals lesen, reden wir weiter.

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Nachgang: Bei den ganz hohen Verbrennungstemperaturen würden Messing-Legierungen auch verdampft werden und dann können die Legierungs-Elemente Kupfer und Zink nachgewiesen werden. Ist Aluminium - oder eine Aluminium-Legierung - in der Treibladung oder in den Anzündsätzen enthalten, wird auch das verdampft und kann nachgewiesen werden. Rein mechanische Aluminium-Abriebe aus Rein-Aluminium oder einer Aluminium-Legierung dagegen sind meines Wissen ebenfalls von verdampften Rein-Aluminium oder Aluminium-Legierungen noch unterscheidbar bei den Analysen von Rechtsmedizin und der LKAs und des BKA.

Aber darauf will ich mich nicht festlegen (lassen). GR

Sehr geehrter Rudolphi, die Messingpartikel werden bei den Temperaturen im Pistolenlauf garantiert nicht getrennt und fallen als sog. Mündungsgold leicht auf. Das weiß jeder Jäger ! Ich hätt' jetzt gern die Belohnung ! MfG Dipl.-Ing. Ralf Steffler. 

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Ihr "Mündungsgold" bleibt doch im Lauf selber an der Mündung haften! Spielen Sie m.E. lieber Lotto, als auf Belohnungen für die Aufklärung dieses Mordfalls noch weiter zu hoffen. GR

Herr Steffler, das sog. "Mündungsgold" bleibt sehr hartnäckig innen im Lauf an der Mündung und noch davor haften.

Diesen Mordfall haben Sie jedenfalls m.E. nicht aufgeklärt. GR
 

Sehr geehrter Herr Rudolphi, das sog. Mündungsgold ist Teil des Schmauches. Mündungsgold wurde an der Kleidung des Andreas Darsow aber nicht gefunden. Das ist physikalisch unmöglich. Die Verteidigung muß dem Generalstaatsanwalt von Frankfurt auch nicht den wahren Mörder auf dem silbernen Servierteller liefern. Angeblich hatte Klaus Toll hohe Schulden bei den Hells Angels und wurde seit Sept. 2008 von 2 Männern bedroht. Warum wendete sich Klaus Toll nicht vertrauensvoll an die  Polizei ? MfG Dipl.-Ing. Ralf Steffler

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Nach Ihrer vorherigen Meinung noch (Mi, 2018-07-18 09:38 ) war:  "Schmauch ist alles was neben dem Projektil vorne aus dem Pistolenlauf kommt."

Das sog. "Mündungsgold" bleibt jedoch innen im Lauf eine schwer zu entfernende Anhaftung. Sorry, Mr. Steffler.

Sehr geehrter Herr Rudolphi, im Pistolenlauf werden immer Reste von Schmauch hängen bleiben. Deshalb muß der Pistolenlauf nach jedem Schießen gut gereinigt und geölt werden. Je schlechter das Waffenöl und das Messiing, desto mehr Schmauch bleibt im Pistolenlauf hängen. Ich denke aber, daß mehr Blei~Pulver hängen bleibt als Messing.  MfG Dipl.-Ing. Ralf Steffler

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Was Sie nun wieder neuerdings denken, Herr Steffler, auch das ist irrelevant. Was Jäger aber selber erfahren haben beim Schießen mit diversen Langwaffen, wie mit Büchsen (Gewehren) und mit Kurzwaffen, wie mit Pistolen, mit Schälldämpfern und ohne SD, und auch noch beim Reinigen von Waffen und Schalldämpfern, hatte ich bereits öfters hier verlinkt gehabt, was Sie ja auch noch selber nachlesen können, um sich zu informieren.

Und jetzt liegt es an Ihnen, das genau(er) zu lesen zu Ihrer Information, Ende der Debatte mit Ihnen nun für mich.  GR

An alle, meine Internet~Recherche hat ergeben, daß die Mündungegeschwindigkeit der Tatmunition vom Hersteller mit einer Ungenauigkeit von 100 fps angegeben wird. 1110 fps + 100 fps = 1210 fps. Die 9mm~Überschallmunition der Marke PMC Bronze, 124 Grain hat also am Tatmorgen bei den ersten beiden Schüssen garantiert einen Überschallknall verursacht, der von 4 Zeugen wahrgenomen wurde. Laut Zeugnis des KOK Loeb und des POK Degen fiel ein verschmauchtes Brösel bei der Spurensicherung aus der Kellerwand auf den Boden. Die Behauptung dieses Brösel sei zusammen mit dem Projektil in die Wand geflogen, ist physikalisch völlig unmöglich. MfG Dipl.-Ing. Ralf Steffler 

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Nachtrag an alle, das Zeugnis des KOK Loeb, der zwei Tage nach dem Doppelmord gesehen hat, 
wie ein Bauschaum~Brösel bei der Spurensicherung aus der Kellerwand fiel, wird durch das rechtsmedizinische Gutachten 
des Dr. Bux  bestätigt. (Seite 23, Blatt 25) Die Bauschaum~Brösel stammen also allesamt aus der Kellerwand (6 Querschläger) ! MfG Dipl.-Ing. Ralf Steffler

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Steffi kommentiert am Do, 2018-07-19 11:25 PERMANENTER LINK
Lieber Peppermint Patty,
Klaus Toll wurde im kalten Kellerflur erschossen, nicht im Erdgeschoß ! Im Urteil heißt es, Klaus Toll habe die Haupteingangstür nie benutzt, sondern sei immer durch die Kellertür. Nach dem zweiten Schuß schloß Klaus Tolls Mörder laut Gutachten des Dr. Bux die Kellertür, damit nicht ganz Babenhausen von den 10 Schüssen aufwacht. Durch die weiteren 4 Schüsse im engen Kellerflur ist Klaus Tolls Mörder dann das rechte Tromelfell geplatzt. Die Knallgeräusche im kalten Keller hatten über 160 phon. Die Bauschaum~Brösel  stammen aus der Kellerwand, in die ein Projektil ihren Weg fand ! MfG Dipl.-Ing. Ralf Steffler
  Lieber Steffi,
vorab zur Klarstellung (die Urteilsinszenierung an dieser Stelle ausgeklammert):
RTL-Bericht mit der eingestellten Original-„Nachstellung“:   Schussabgabe 1 außerhalb des Hauses (Kellertür geöffnet)
T betritt Keller (-Flur): Schuss 2 (Kellertür weiter geöffnet)
Weitere Schüsse 3-6 (T schließt Kellertür nicht)
T geht nach rechts und öffnet (andere) Tür
> Schnitt bei Min. 1:41
T befindet sich nun im Wohnbereich (EG), kurz sichernd
T geht Treppe hoch zum 1. OG: 2 Schüsse
T geht Treppe zum 2. OG hoch: 2 Schüsse   6 Schüsse vor bzw. im Keller (-Flur) demnach nur eine Etage unterhalb der Schüsse im 1. OG oder fehlt nach dem Öffnen der Tür rechts (und dem sich anschließenden Schnitt bei Min. 1:41) eine Sequenz, in der T nach dem Verlassen des Keller (-Flurs) bis zum Erreichen des EG-Wohnbereichs noch eine Treppe hochsteigt?
Viele Grüße nach Offenbach
PP

Steffi kommentiert am Mo, 2018-06-25 12:37 PERMANENTER LINK
„Der Keller wurde im Urteil fälschlich
als "Souterrain" bezeichnet.“
„Die Kellertür liegt etwa 3m tiefer
wie das bei einem Keller
üblich ist.“

  GR kommentiert am Di, 2018-06-26 17:25 PERMANENTER LINK
„Das Video vermittelte hier einen Eindruck, der Täter wäre nur eine einzige Treppe zu Petra Toll hochgegangen, es waren dann aber zwei gewesen.“

Zuletzt wurde auch die absurde Behauptung von "6 Querschlägern" noch hier aufgestellt (am Do, 2018-07-19 09:47 ). Nach den gebräuchlichen Definitionen für Schüsse aus Kurzwaffen, auch so in der WP (Zitat) : "Ein Querschläger ist ein Projektil [...] oder vom Ziel oder einem davor liegenden Hindernis abprallt und dann mehr oder weniger seitlich geneigt oder taumelnd mit verminderter Durchschlagskraft und meist geänderter Richtung weiterfliegt.[2]" (https://de.wikipedia.org/wiki/Querschl%C3%A4ger) gab es nur einen einzigen Querschläger, und zwar unten im Souterrain. Auch aus einem verkürzten Lauf erhält ein etwas langsameres Projektil zwingend noch Drall und überschlägt sich auch nicht nach nur wenigen Metern seiner Flugbahn in der Luft.

Wenn übrigens ein verschmauchtes Schaumstoff- / Bauschaum-Teilchen von eine Wand abfällt, müßte ja dort geschossen worden sein vor der Wand, wegen Schmauch als Indiz dafür.

Außerdem hatte die Verteidigung m.E. doch auch nicht richtig aufgepaßt wegen (Zitat):
"Ein Polizist, der als Zeuge geladen war, war gestern verhindert. Er soll deshalb beim nächsten Termin am Mittwoch, 29. August, aussagen." (https://www.op-online.de/region/babenhausen/schmauchspur-nicht-panzerfau...).  Nach den weiteren Berichten von op-online.de sagte er auch später nicht mehr an einem anderen Termin noch aus.

Wenn die Verteidigung dazu (Internetzugriff /Druckauftrag) nicht mehr eine Aussage dieses Zeugen jedoch einforderte per Antrag, dann hat sie vermutlich sich auch nichts mehr davon versprochen gehabt für eine Erschütterung / Widerlegung des Internetzugriffs mit Druckauftrag durch AD.

GR

 

 

Sehr geehrter Herr Rudolphi, 

die Behauptung des Schußwaffenexperten Leopold Pfoser vom BKA, daß ein Bauschaumteilchen
sich an das mit Überschallgeschwindigkeit fliegende 9mm~Projektil, das zusätzlich
mit extrem hoher Geschwindigkeit um die eigene Achse rotiert, an die glatte
Messing~Oberfläche des Projektils angehaftet habe, erinnert an die
Lügengeschichten des berühmten Lügenbarons von Münchhausen, 
der auf einer Kanonenkugel über eine hohe Festungsmauer
geflogen sein will. Ich habe an die Geschichten des Lügenbarons von Münchhausen nie geglaubt. MfG Dipl.-Ing. Ralf Steffler

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Das "verschmauchte Schaumstoff- / Bauschaum-Teilchen" könnte aber durch einen Schuß selber aus einem Schalldämpfer mit Schaumstoff / Bauschaum-Inhalten stammen und infolge des Drucks in diesem Schalldämpfer aus der SD-Mündung heraus geblasen worden sein. Das allerdings wäre m.E. eine Nachstellung wert gewesen, wie das zu den anderen Spuren paßt.

Übrigens sind die weiteren Berichte von op-online-de zum 17. und 18. Verhandlungstag nicht wirklich eindeutig interpretierbar, was den doch vorher verhinderten Zeugen betrifft. Siehe die Links hier dazu:

Und solche Presseberichte sind für mich auch aus eigenen Erfahrungen nicht mehr als genaue Wiedergaben einer Verhandlung ohne jeden Zweifel verwendbar, mit Verlaub.

Rudolphi kommentiert am Do, 2018-07-19 21:55 Permanenter Link  

„Und solche Presseberichte sind für mich auch aus eigenen Erfahrungen nicht mehr als genaue Wiedergaben einer Verhandlung ohne jeden Zweifel verwendbar, mit Verlaub.“

Absolut, aber immerhin besser als gar nix. Die seit Jahrzehnten geforderte Einführung von Inhaltsprotokollen auch bei erstinstanzlicher Zuständigkeit des LG/OLG würde zu einem gravierenden Willkür-/Machtverlust des Tatgerichts führen, hierzu wurde in den letzten Wochen bereits Einiges eingestellt.

Lieber Peppermint Pepper, 

im RTL~Bericht wird die Haupteingangstür gezeigt. Klaus Toll ist aber im 3m tiefen Kellergeschoß direkt vor der Toilettentür erschossen worden. Die 4 Zeugen hörten nur das dumpfe Echo der Schüsse aus dem unterirdischen Kellerflur ! Vermutlich hat die Kripo dieses Detail sowie Angaben zur Tatmunition und Tatwaffe bewußt bis zur Urteilsveründung verschleiert. Erst im schriftlichen Urteil wurde dies im Widerspruch zur mündlichen Urteilsbegründung vom 19.07.2011 bekanntgegeben.  Das war ein grober Verstoß gegen Art. 103 GG. Erst mit meinem Beweisantrag vom 25.04.2018 wurde der Verteidigung offiziell Auskunft  über die Tatmunition erteilt. In der ersten Erklärung des Dr. Strate im September 2017 geht die Verteidigung noch vage von Tatmunition aus, deren Mündungsgeschwindigkeit zwischen  300 bis 580 m/sec hatte.  Damit ist das Urteil grob grundgesetzwidrig, weil es nicht öffentlich war. MfG Dipl.-Ing. Ralf Steffler  

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Dr. h.c. Strate bezieht sich in der Erklärung vom 24. September 2017 auf Seite 3 unter 2. a) zuerst auf eine Waffe P 38 und dann auf ein gezündetes 9 mm Geschoß aus in dieser Waffe (und bei Wikipedia so beschrieben) überhaupt verwendbaren Patronen 9 x 19 mm (Parabellum oder Luger), wie es ja auch genau so in der Wikipedia in einem Kasten rechts steht: "Geschwindigkeit V0     300–580 m/s" (https://de.wikipedia.org/wiki/9_%C3%97_19_mm)

Damit behauptete er jedoch m.E. nicht, daß damit die tatsächlich verwendete Tatmunition selber schon mit dieser weiten Spanne von "300–580 m/s" zwingend spezifiziert werden muß.

Das darf hier doch nicht daraus geschlußfolgert werden, denn aus dem Urteil selber kannte er doch bereits den Hersteller PMC der Patronenhülsen der Tatmunition. (wenn ich mal alle denkbaren Manipulationen an Munitionen, und Waffen und so weiter, noch dabei weglasse.)

Steffi kommentiert am Do, 2018-07-19 18:32 PERMANENTER LINK
Lieber Peppermint Pepper,
im RTL~Bericht wird die Haupteingangstür gezeigt. Klaus Toll ist aber im 3m tiefen Kellergeschoß…

Lieber Steffi,
das RTV-Video, das ja ausdrücklich die polizeiliche Nachstellungsaufnahmen mit beinhaltet (Min.: 1:31-1:32,  Sprecher: „Dies sind Originalaufnahmen der Tatrekonstruktion durch den Erkennungsdienst“), zeigt ab Min. 1:28 nicht den Tatortbereich (Souterrain-/Kellertür > Vorraum zum Souterrain, UA S. 22), sondern die von den Opfern nicht genutzte Haupteingangstür, der Raum bis Min. 1:41 ist also der Flur/Eingangsbereich der (nicht tatrelevanten, nicht genutzten) Haupteingangstür?
Viele Grüße nach Offenbach    

Lieber Pepermint Patty, 

der RTL~Bericht zeigt eben keine echte Rekonstruktion des Tatgeschehens.
Laut Urteil, das erst durch die Revison schriftlich begründet 
wurde, wurde Klaus Toll im 3m tiefen Keller
an~ und erschossen !

Beweis:
Urteil vom 19.07.2011 ~ Seiten 20 bis 25 ! 

Deshalb hörten die Zeugen die Schüsse wie aus weiter Ferne
und holten nicht die Polizei !

Nach dem zweiten Schuß schloß
Klaus Tolls Mörder  einfach
die Kellertür.

Im engen Kellerflur platzte Klaus Tolls Mörder 
bei geschlossener Kellertür dann 
das rechte Trommelfell.
(über 160 phon !)

Ein funktionierender Schalldämpfer für die 9mm~Überschallmunition 
wurde nicht verwendet und war technisch völlig unmögich.

Die Schalldämpfung erfolgte alleine durch
die geschlossene Kellertür und den
unterirdischen Keller !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler 
Offenbach am Main

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An alle,

in der streitgegenständlichen Bauanleitung steht überhaupt nichts von Bauschaum.
Daß die PET~Flasche zu 2/3 mit feuchtem Bauschaum zu befüllen ist, hat sich der
Schußwaffenexperte Leopold Pfoser offensichtlich frei ausgedacht.

So bekommt Herr Pfoser den Nobelpreis in Physik jedenfalls nicht.

MfG Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Offenbach

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Lieber Steffi,

Silencer, „Arbeiten“ (Textmitte): „Sehr effizient ist auch die Flasche mit Bauschaum auszufüllen. Durch den die Schussabgabe entstehenden Drücke findet jedoch ein Rücklauf in den Lauf statt. Es werden laufend kleine Schaumpartikel in den Lauf gesogen, daher empfehle ich, mittels eines Rohres von der Flaschenöffnung her etwa 20 cm des ausgehärteten Schaumes herauszuholen so wird auch die Lauf Verschmutzung wesentlich geringer.“

Dieses Rohr dürfte die Genese für das von Pfoser in freier, kreativer Schöpfung verwendete (20 cm) „Zwischenstück“-Rohr gewesen sein.

Viele Grüße nach Offenbach

PP  

Lieber Steffi,

danke. Im, nach Ihren Vorposts, Irrglauben, es handele sich bei dem im RTL-Video integrierten Polizei-Video der „Originalaufnahmen der Tatrekonstruktion durch den Erkennungsdienst“ bei Min. 1:32 – 1:41 um den Tatortbereich der ersten sechs Schüsse gegen Herrn Toll vor bzw. im Souterrain/Keller/Souterrainvorraum, hatte ich in einer Synopse zu den Urteilsausführungen (wie gesagt: vor Ihren Posts) nachfolgend notiert:

Min. 1:32 – 1:36: geöffnete Tür A

Min. 1:39: links (nur teilweise zu erkennen): weitere Tür B

Min. 1:37-1:39: geradeaus, leicht nach links versetzt: weitere Tür C (hinter dem Beschussziel)

UA S. 22: „Klaus Toll wiederum, den die ersten beiden Schüsse im Bereich der gerade geöffneten Souterraintür (Anm.: A) getroffen hatten, konnte aufgrund der Schnelligkeit des Geschehens nur in den Vorraum des Souterrains zurückweichen. Der Eingangsbereich bzw. Vorraum des Souterrains besitzt eine Größe von lediglich zwei mal zwei Metern bzw. einen Abstand zwischen der Souterraintür und der Badtür (Anm.: C) von allenfalls 2,25 Meter, wobei die Toilettentür (Anm.: C) gerade aus (aus Sicht der Eingangstür (Anm.: A) gesehen) liegt. Links vom Vorraum wiederum befand sich unmittelbar neben der Eingangstür des Souterrains (Anm.: A) die Tür zum Büro (Anm.: B) von Klaus Toll, die zu diesem Zeitpunkt offenstand. Der Angeklagte, der ihm sofort nachfolgte, verschloss die Souterraintür hinter sich, um eine weitere Lärmentstehung bei Abgabe weiterer Schüsse zu vermeiden. Dabei zog er diese zu, so dass die Tür in ihr Schloss fiel, bevor er unvermittelt vier weitere Schüsse auf Klaus Toll abfeuerte.“

Frage mich jetzt, ob sich vorgenannte Urteilsausführungen auf den nicht tatrelevanten „toten“ Haupteingangsbereich oder auf eine quasi identische (Türen-) Örtlichkeit im TO-Bereich KT, also vor der „Souterraintür“ bzw. „Eingangstür“ bzw. „Vorraum des Souterrains“ beziehen.

(In Parenthese zum nachträglich aufgetauchten BKA-Video mit den Beschusstests: hatte mir insoweit auch schon die Frage gestellt, warum bei einer „Rekonstruktion“ 10 freihändiger Schüsse von 10 Schüssen 4 eingespannt abgegeben wurden; laut Urteil mit dem der Tat vorausgehend ganz geheim gebliebenen Beschusstest des gemäß Silencer hergestellten PET-SD Marke-Eigenbau hätte der PET-SD dann im Übrigen doch auch wohl einer Belastung von mindestens 12 Schüssen standhalten müssen?!)

Viele Grüße nach Offenbach

PP

PS: Die 20 cm in der Silencer-„Bauanleitung“ beziehen sich m. E. eindeutig auf ein Entfernen des gehärteten Bauschaums aus der PET-Flasche mit einem Rohr zur Vermeidung von Bauschaum-Rücksog-Ladehemmungen; das „Zwischenstück“-(20cm) Rohr bei der von Pfoser konstruierten Waffe-PET-SD-Kombi dürfte damit nicht das Geringste zu tun haben, und sogar nochmals – und zwar ganz erheblich - über den ohnehin schon an waffenerfahrene Personen mit „Handwerklichem Geschick“ gerichteten Silencer-Bauanleitungsanspruch hinausgehen.

Zitat Peppermint Patty: „Zwischenstück“-(20cm) Rohr bei der von Pfoser konstruierten Waffe-PET-SD-Kombi"

Nur, weil das immer wieder hier hochkommt: WO eigentlich steht, daß das "Zwischenstück" ein ROHR ist, und nicht eben genau das Stück (Abschnitt) in der Flasche mit entferntem Bauschaum, wie in der Anleitung beschrieben?          
Die BKA-Videos mit Befestigung sind doch bei Strate zu sehen, zudem benutzt sogar sein Gutachter Cachée einen Adapter, wie in der Anleitung empfohlen und darum auch im Rahmen des Urteils absolut möglich, mithin also eine völlig irrelevante Diskussion.    

Zu anderen Kommentaren hier äußere ich mich nicht, weil sie noch viel absurder sind und ganz überwiegend auf einem nicht hinreichend gelesenen/verstandenen Urteil beruhen.

Ähnlich wie bei Allmystery, wo ich mitlese, aber im Gegensatz zu anderen hier nicht schreibe, scheint man hier zu meinen, daß es vor allem wichtig sei, das Urteil "irgendwie" zu widerlegen, als würde das irgendein Richter lesen und sich dadurch beeinflussen lassen. Oder es könnten noch Menschen auf die Barrikaden steigen, um öffentlich Druck auf das Gericht auszuüben. Absurd.  

Ein sachlicher Diskurs auf der Basis öffentlich zugänglicher und relevanter Dokumente, mit dem man sich gegenseitig spielerisch "schulen" könnte (zu mehr taugt doch ein solches Forum selbst theoretisch nicht!) findet hier schlicht nicht statt, noch viel weniger als bei Allmystery, wo immerhin noch einige klar denkende Menschen auf sachlicher Basis widersprechen. Ich dachte, hier, auf einem juristischen Portal, könnte das anders sein. Das Gegenteil ist der Fall. Schade.   

Ich verabschiede mich in den Urlaub und werde wohl hier auch nicht mehr Stellung nehmen.
Ich bin gespannt, wie Kassel urteilt und könnte mir vorstellen, daß einige meiner Argumente auch dort eine Rolle spielen könnten.

0

Sehr geehrter "Logiker", im Prinzip stimme ich Ihnen ja weitgehend zu, allerdings bedeutet "Herstellung der Öffentlichkeit" in einer öffentlichen HV für mich, daß ich als Teil der Öffentlichkeit auch die Einlassungen aller Beteiligten, der Richter und der Zeugen, mindestens akustisch hören kann, aber das ist in deutschen Gerichtssälen doch nicht der Fall. Hinter einer abtrennenden Glasscheibe höre ich das nur, wenn a) in Mikrophone gesprochen wird und b) diese auch funktionieren. Ohne eine Glasscheibe zur Abtrennung höre ich nur die Einlassungen aller Beteiligten, der Richter und der Zeugen, wenn diese c) auch mit einer Mindestlautstärke sprechen. Aber weder a, noch b und c sind Standard in deutschen Gerichtssälen, wovon ich mich auch gestern wieder überzeugen konnte im AG und im LG Darmstadt. Lesen Sie doch bitte auch mal, was Herr Prof. Dr. H. E. Müller aus Düsseldorf berichtet hat: 

Hier im Düsseldorfer Congress Center sind die Vorbereitungen von Prozess und seine technische Durchführung minutiös geplant, erfolgen durch mehr als ausreichendes (und noch dazu sehr freundliches) Polizei- und Justizpersonal und die Hauptverhandlung selbst ist technisch auf neuestem Stand – so wie ich es noch nie erlebt habe: Auf drei Leinwänden in Kinogröße werden die Zeugen (bzw. andere jeweils Sprechende) in Nahaufnahme bei ihrer Aussage gezeigt – Fotos aus der Akte und Skizzen, die die Zeugen anfertigen, werden ebenso für den gesamten Saal projiziert. Hier wird alles daran gesetzt, der Öffentlichkeit einen Musterprozess an Transparenz zu bieten.

Quelle: https://community.beck.de/2018/03/29/loveparade-2010-der-gullydeckel/bau...

Und was sagt ein "Logiker" nun auch noch dazu, für den die Logik doch eine "conditio sine qua non" sein sollte?

Bitte, Sie dürfen auch noch antworten, sehr geeehrter "Logiker", vor Ihrem Urlaub und hier in diesem Blog von Juristen.

Besten Gruß

GR

Berichtigung: Peppermint Patty kommentiert am Do, 2018-07-19 10:45

Streiche: „trotz POK Loebs (…)“.

Setze: KOK Loeb(s):

https://www.op-online.de/region/babenhausen/jahr-danach-keine-heisse-spur-715766.html

War ein unbeabsichtigtes, zufälliges, bedauerliches Versehen von mir.

Auch das Thema „Bauschaum“ interessiert mich indes sehr, steht in meiner derzeitigen Prio-Liste aber – plöpp - noch nicht ganz an erster Stelle:

http://azxy.communityhost.de/t914287940f354157108-FF-Kripo-Darmstadt-Mord-an-Silke-Sch-Doppelmord-Babenhausen-gestrichener-FF-3.html

 „… Am Tatort wurde ein Klumpen "Bauschaum" an einem Einschussloch gefunden. Dieser sei bei einer Untersuchung von der Wand gefallen und habe "plöpp" gemacht. Allerdings scheint diese Aussage falsch zu sein, da ein anderer Beamter, welcher vorher am Tatort war sagt, dass dieser nicht mehr an dem Türstock klebte als er ankam. Der andere Beamte hat diesen Klumpen dann an die Tür geklebt, weil er annahm, dass er da war… Es wäre ja noch schöner, wenn sich die Polizei den Tatort so herrichtet wie sie es wünscht.“

Sehr geehrter Herr Rudolphi, 

Herr Dr. Strate, Lars Winkelsdorf und auch Sie konnten unmöglich die genauen
Leistungsdaten der verwendeten Tatmunition kennen, weil ich diese erst 
am 12.12.2017 veröffentlicht habe.

Die Behauptung in der ersten Erklärung des Dr. Starte, die Mündungsgeschwindigkeit
der Tatmunition läge im Bereich 300 bis 580m/sec ist völlig absurd
und technisch völlig unmöglich.   

Die Leistungsdaten im Quatsch~Gutachten des Revolver~Journalisten Lars Winkelsdorf 
beziehen sich auf die schweizer Munition "Geco", die nicht tatrelevant ist,
aber trotz Überladung nur 372 m/sec erreicht. 

Bei dieser Munition ist die Außen~Temperatur völlig egal.

Die Tatwaffe war auch keine uralte, rostige Walther P38 aus dem Zweiten Weltkrieg,
die erst liebevoll von Klaus Tolls Mörder restauriert und deren Lauf dann 
gnadenlos abgesägt wurde, so daß Zielen unmöglich wurde.

Im Gutachten des BKA vom 28.04.2009 gibt es weder Angaben zur Mündungsgeschwindigkeit,
noch Angaben zur Lautstärke der Tatmunition. Diese Angaben habe ich 
erst vom Hersteller bekommen, und zwar in Englisch.

Die Maßeinheiten mußte ich umrechnen ! 

Die Behauptung des Schußwaffenexperten Leopold Pfoser vom BKA, daß ein Bauschaumteilchen
sich an das mit Überschallgeschwindigkeit fliegende 9mm~Projektil, das zusätzlich
mit extrem hoher Geschwindigkeit um die eigene Achse rotiert, an die glatte
Messing~Oberfläche des Projektils angehaftet habe, erinnert an die
Lügengeschichten des berühmten Lügenbarons von Münchhausen, 
der auf einer Kanonenkugel über eine hohe Festungsmauer
geflogen sein will.

Auch Ihr Märchen von der Elster, die zwei leere Patronenhülsen aufgesammelt
und neben die Haupt~Eingangstür abgelegt hat, beweist nur, daß
Sie wie Leopold Pfoser das Unmögliche mit völlig absurden
Geschichten möglich machen wollen.

Die Tatwaffe war eine moderne 9mm~Pistole, rechtsauswerfend
mit einem Magazin, das mindestens 10 Patronen faßt
wie die Heckler & Koch P8 ! 

Das hätte er KOK Loeb in einem von Reue getragenen Geständis
von Andreas Darsow gerne gehört. 

Andreas Darsow ist aber nicht der angebliche 3fach~Mörder,
sondern vermutlich die beiden Männer, die Klaus Toll
seit Sept. 2008 bedrohten. 

Daß im Urteil ein Trainingsanzug mit einem Jogginganzug verwechselt wird,
ein Kellergeschoß mit einem Souterrain und Schaumstoff mit
Bauschaum, beweist, daß den Ermittlern diese Details 
in ihrer frei erfundenen Revolver~Geschichte
für Aktenzeichen XY ungelöst
eigentlich egal waren. 

Die Kripo hoffte auf ein reuiges Geständnis, das Sie bis heute 
wie im Kindermordfall Peggy nicht bekommen hat.

Auch im Kindermordfall Peggy hat Wolfgang Geier Blutspuren
an der Kleidung des Ulvi Kulac frei erfunden. 

Wolfgang Geier ist für vorschnelle falsche Verdächtigungen
bekannt und mußte sich im NSU~Prozeß hierfür 
vor dem Untersuchungsausschuß
verantworten. 

Auch im NSU~Prozeß ging es um einen
ominösen Alu~Schalldämpfer aus
der Schweiz und einen 
Herrn Schläfli.

Was für ein Zufall ?

In Wirklichkeit war es also nicht die Elster, sondern ein Geier,
der die leeren Patronenhülsen an die Haupteingangstür 
der Familie Toll gelegt und dort die
Schußrekonstruktion im Parterre 
stattfinden ließ.

Das ist er wahre Kern der Revolver~Geschichte ! 

PS: 
Klaus Toll ging morgens um 4 Uhr nicht bei Eiseskälte joggen,
sondern fuhr zu einer Prostituierten der Hells Angels.

Mein Geheim~Tip: 
Maison de la Rose !

MfG
Dipl.-Ing. 
Ralf Steffler 
Offenbach

0

An alle, 

nach den über 1000 Beiträgen und der offiziellen Bestätigung der Tatmunition durch das BKA 
müßte es doch eigentlich möglich sein, die genaue Mündungsgeschwindigkeit sowie 
den Lärmpegel in Klaus Tolls kaltem Keller am Tatmorgen zu berechnen.

Die Behauptung des Schußwaffenexperten Leopold Pfoser vom BKA
sein selbstgebauter PET~Schalldämpfer habe seine  Walther P38
aus dem Zweiten Weltkrieg praktisch lautlos gemacht,
läßt sich nicht halten.

Oder hat Leopold Pfoser die Schußtests 
auch ohne Gehörschutz gemacht ?

Wenn sein PET~Schalldämpfer funktioniert hat,
brauchte er keinen Gehörschutz.

Die Polizisten vor Ort hatten bei den Schußtests am 3.6.2009
allerdings alle Mickey Mäuse aufgehabt. 

Hatten die alle Angst, daß der PET~Schalldämpfer 
nicht funktioniert und ihnen das Trommelfell
platzt, so wie Klaus Tolls Mörder im
kalten Kellerflur ?

Im RTL~Bericht hatte Klaus Tolls Mörder 
keine Mickey Maus auf !

MfG
Dipl.-Ing. 
Ralf Steffler 
Ofenbach am Main

0

UA, S. 118 (SV Pfoser): „Soweit dort konkrete Angaben gemacht worden seien, habe er alle Angaben eingehalten, insbesondere auch in Bezug auf das Zwischenstück mit der Länge von 20 cm Abstand.“

 

Silencer-„Bauanleitungsseite“: „Es werden laufend kleine Schaumpartikel in den Lauf gesogen, daher empfehle ich, mittels eines Rohres von der Flaschenöffnung her etwa 20 cm des ausgehärteten Schaumes herauszuholen so wird auch die Lauf Verschmutzung wesentlich geringer.

 

Das Zwischenstück mit der Länge von 20 cm und das Entfernen ausgehärteten Schaumes von der Flaschenöffnung aus im Umfange von etwa 20 cm sind zwei völlig verschiedene Dinge.

Tot ist tot, Pizza ist Pizza, und Tür ist Tür. UA S. 4: „Dabei konnte auch der Angeklagte allenfalls schmunzeln oder nur mit Verwunderung zur Kenntnis nehmen, dass die Familie Toll die eigentliche Haustür über all die Jahre grundsätzlich nicht benutzte, sondern das Haus ausschließlich über die Souterraintür betraten. Innen vor der eigentlichen Haustür stand eine Blumenvase, zuletzt bereits von Spinnweben verhangen.“ Immerhin ließen sich bei der „Tatrekonstruktion“ am „Tatort“ bei dieser Gelegenheit doch auch sicherlich die Spinnweben aus der Blumenvase vor der eigentlichen Haustür entfernen. Tatrekonstruktion ist – grundsätzlich bzw. ausschließlich - Tatrekonstruktion, logo. 

In Annex zum Thema "Tatrekonstruktion" am "Tatort": vgl. u.a. auch @Steffis (Herrn Stefflers) Post vom 26.6.18, 17:40. Bei dem im RTL-Bericht integrierten Original-Polizei-Video dürfte bei 5:34-5:35 die Kellertreppe zu erkennen sein. Zur Orientierung im Opferhaus ist m. E. auch Sequenz 6:15-6:23 geeignet.

 

Lieber Peppermint Patty, 

die Kellertreppe muß  außen neben
der Haupteingangstür 
hinterm Haus liegen.

Beweis:
Hinweisschild "Toll Immobilien !"

Die Kellertür muß sich in 3m Tiefe befinden.

Der erste Schuß erfolgte auf Augenhöhe und
nicht wie im Filmbeitrag gezeigt 
im 45°~Winkel nach unten.

Die echte außenliegende Kellertreppe ist 
in keinem Video zu sehen. 

Klaus Toll wurde laut schriftlichem Urteil im Kellerflur vor der Toilettentür
erschossen und nicht im Erdgeschoß (Parterre).

Die Reihenhäuser haben kein "Souterrain". Das ist ganz 
großer Quatsch und Unsinn.

Die Haupteingangstür ist aus Glas. Klaus Toll hätte
seinen Mörder durch die Glastür gesehen. 

Im RTL~Video läuft Astrid Toll durch die Terrassentür 
in den Vorgarten. War das auch der Fluchtweg
von Klaus Tolls Mörder ? 

Dann stand die Terrassentür für
Astrid Toll bereits offen.

Sie mußte nur durchlaufen. 

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Offenbach am Main 

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Lieber Steffi,

„meine“ Treppe

UA S. 20: „Sodann packte er den Hausmüll in Tüten zusammen und begab sich jeweils mit einem Müllsack in der Hand in das Kellergeschoss.“

bezieht sich auf den Innenbereich.

Steffi kommentiert am Sa, 2018-07-21 17:56 Permanenter Link

Lieber Peppermint Patty, 

die Kellertreppe muß  außen neben
der Haupteingangstür 
hinterm Haus liegen.

Sehe ich auch so.

Viele Grüße nach Offenbach

PP

"die Kellertreppe muß  außen neben der Haupteingangstür hinterm Haus liegen.

Sehe ich auch so."

Da ich mir das Luftbild auf Google Earth genau angeschaut hatte, ist zu differenzieren zwischen Innenbereich  und Außenbereich, "die Kellertreppe" außen ist an der süd-westlichen Hausecke von Haus 36 gelegen, einem Reiheneckhaus, dazu gehört auch eine überdachte Nebeneingangstüre zum Souterrain mit Strukturglasfüllungen.

Außerdem gibt es noch eine Kellertreppe innen im Haus, offenbar mit einer Brandschutztüre dann zum KG laut Urteil.

Die jeweilige Haupteingangstüre ist nördlich bei allen 4 Reihenhäusern, südlich gibt es jeweils eine Terrassentür bei allen 4 Reihenhäusern.

Übrigens, warum haben weder Frau Darsow, noch RA Dr. Strate das Protokoll der HV gemäß StPO § 271 veröffentlicht, wohl aber d

die Kellertreppe muß  außen neben
der Haupteingangstür 
hinterm Haus liegen.

Sehe ich auch so.

Da ich mir das Luftbild auf Google Earth genau angeschaut hatte, ist zu differenzieren zwischen Innenbereich  und Außenbereich, "die Kellertreppe" außen ist an der süd-westlichen Hausecke von Haus 36 gelegen, einem Reiheneckhaus, dazu gehört auch eine überdachte Nebeneingangstüre zum Souterrain mit Strukturglasfüllungen.

Außerdem gibt es noch eine Kellertreppe innen im Haus, offenbar mit einer Brandschutztüre dann zum KG laut Urteil.

Die jeweilige Haupteingangstüre ist nördlich bei allen 4 Reihenhäusern, südlich gibt es jeweils eine Terrassentür bei allen 4 Reihenhäusern.

Übrigens, warum haben weder Frau Darsow, noch RA Dr. Strate das Protokoll der HV gemäß StPO § 271 veröffentlicht, wohl aber das schriftliche Urteil?

Das Protokoll der HV wäre doch auch interessant gewesen.

Das Protokoll der HV wäre doch auch interessant gewesen.

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I. Friedrich-Ebert-Straße, Zugang außen

1. Zugangsweg zu den vier Reihenhäusern von der FES; Terrassentürenseite der Reihenhäuser (GR: „…südlich gibt es jeweils eine Terrassentür bei allen 4 Reihenhäusern.“), Haus Toll = letztes Haus links > Darsow > Zappe > Becker (UA S. 2)

https://www.op-online.de/region/babenhausen/ehepaar-stirbt-durch-mehrere-schuesse-209588.html

https://www.youtube.com/watch?v=8I8N1maHqFs zur zur FES gelegene Terrassentürseite: vgl. Min. 4:05

UA S. 2: „Der eigentliche Eingangsbereich zu diesem Grundstück und den jeweiligen Reihenhäusern lag rechts versetzt neben dem Anwesen der Familie Becker. Von dort gelangte man auf einen (von der Friedrich-Ebert-Straße aus gesehen) im rückwärtigen Teil des Grundstücks parallel zu den Reihenhäusern gelegenen Weg, der zu den jeweiligen Haustüren führte, deren Eingangsbereich von der Straße (mithin) nicht eingesehen werden konnten. Dieser Weg führte vom Haus der Familie Becker bis zum Ende des Grundstücks zu dem den Komplex abschließenden Anwesen der Familie Toll.“

2. (Gesonderter) Zugang zum Keller („Eingang zum Souterrain“) aus der FES:

https://www.op-online.de/region/babenhausen/tochter-nicht-vernehmungsfaehig-212893.html Treppe zum Keller/Souterrain/Souterrainvorraum; GR: "die Kellertreppe" außen ist an der süd-westlichen Hausecke von Haus 36 gelegen, einem Reiheneckhaus, dazu gehört auch eine überdachte Nebeneingangstüre zum Souterrain mit Strukturglasfüllungen.“

(an der „freien“ Längsseite), Übersicht, Quelle:

https://www.allmystery.de/themen/km110040-848

(auch falls es mit dem Einstellen des Bildes nicht klappt)

 

UA S. 2: „Allerdings verfügte das Reihenhaus der Familie Toll zusätzlich über eine Eingangstür zum Souterrainbereich. Der (separate) Eingang zum Souterrain war also um das Haus herum gelegen, der Zugang über eine wenige Stufen hinunterführende Treppe konnte jedoch auch unmittelbar durch ein kleines Gartentor von der Friedrich-Ebert-Straße aus erreicht werden.“

3. GR: „Die jeweilige Haupteingangstüre ist nördlich bei allen 4 Reihenhäusern“ (auf der von der FES abgewandten Seite)

https://www.google.de/search?biw=1366&bih=623&tbm=isch&sa=1&ei=K5pUW6ynO4zjsAeV44HADg&q=darsow+zdf+37+grad+nachbar&oq=darsow+zdf+37+grad+nachbar&gs_l=img.3...77565.81083.0.82362.8.8.0.0.0.0.505.1541.3j3j1j5-1.8.0....0...1c.1.64.img..0.1.499...35i39k1.0.8r49xen3mto#imgrc=Xr4sjtpRkW44DM:&spf=1532271230737

Im Übrigen: s.o. 1.

II. Im RTL-Bericht integriertes Video der polizeilichen „Tatrekonstruktion“ an Nichttatort

Haus Toll – Erdgeschoss - Innen - Tag: 5:31-5:32: Küchenfenster, Rollo heruntergezogen

Haus Toll – Haupteingangstür - Außen – Tag: 1:28-1:29: rechts, neben nach innen geöffneter („toten“) Haupteingangstür: herunter gelassenes Rollo Küchenfenster

Haus Toll – Erdgeschoss - Innen – Tag: 5:33-5:35: Kellertreppe

Haus Toll – Erdgeschoss – Innen - Tag: 5:35-5:36: Treppe zum 1. OG

Haus Toll – Erdgeschoss - Innen – Tag: 6:21-6:23: Essecke (hinter Küche)

Haus Toll – Haupteingangstür – Außen – Tag: 1:32-1:34: (fiktiver) T steht mit Pistole-(Serien-)SD-Kombi im Anschlag ca. 1 m vor der Haupteingangstür und gibt einen Schuss in den hinter der nach innen geöffneten Tür befindlichen Raum ab, T betritt unmittelbar nach Schussabgabe mit Waffe-SD-Kombi im Anschlag das Haus

Haus Toll – Erdgeschoss – Flur – Innen – Tag: 1:35-1:41: T gibt 5 weitere Schüsse ab, Beschussziel: vor der geschlossenen Tür links gegenüber der Haupteingangstür, T verlässt, an einem großen (Wand-) Spiegel vorbei gehend (bei 1:41 ist im Spiegel u.a. die weiter geöffnete Haupteingangstür zu erkennen), den Flur

Haus Toll – Erdgeschoss – Essbereich – Innen – Tag: 1:41-1:44: T läuft am Essbereich vorbei

Haus Toll – Erdgeschoss – Treppe zum 1. OG - Innen – Tag: 1:45–1:48: T steigt mit Pistole-SD-Kombi in beiden Händen haltend Treppe hoch…

UA S. 104: Dabei hätte der Feuerwehrmann Kinz das Schloss aus der Kellertür herausgezogen und habe festgestellt, dass die Tür nur zugezogen und nicht verschlossen (UA S. 105) gewesen sei (…). Nach der Öffnung der Tür habe dort unmittelbar im Flurbereich hinter der Tür eine Person und Müll bzw. ein Müllbeutel gelegen, welcher augenscheinlich tot gewesen sei.“

UA S. 20: „Sodann packte er den Hausmüll in Tüten zusammen und begab sich mit jeweils einen Müllsack in der Hand in das Kellergeschoss. Als er die dortige Souterraintür öffnete, um den Müll zu entsorgen, sah Klaus Toll den zu diesem Zeitpunkt maskierten und vermummten Angeklagten mit der Waffe auf ihn gerichtet vor sich stehen. (…) Im nächsten Moment feuerte der Angeklagte, der sich zu diesem Zeitpunkt noch außerhalb des Hauses der Familie Toll, allerdings direkt vor der Tür im Außenbereich befand, aus der von ihn mitgeführten Pistole vom Typ Walther P38 (Kaliber 9 mm) mit dem aufmontierten selbstgebauten Schalldämpfer zunächst zwei Schüsse auf Klaus Toll ab (…).

UA S. 22: „Der Angeklagte, der ihm sofort nachfolgte, verschloss die Souterraintür hinter sich, um eine weitere Lärmentstehung bei Abgabe weiterer Schüsse zu vermeiden. Dabei zog er diese zu, so dass die Tür in ihr Schloss fiel, bevor er unvermittelt vier weitere Schüsse auf Klaus Toll abfeuerte.“

Und weil Herr Toll im Eingangsbereich der Kellertür bzw. im Keller („Souterrain“ bzw. „Vorraum zum Souterrain“) erschossen wurde, die Schüsse 3-6 bei geschlossener Kellertür abgefeuert wurden, wurde die „Tatrekonstruktion“ u.a. im („toten“) Haupteingangsbereich bzw. im Flur des Erdgeschosses bei (durchgehend) geöffneter Haupteingangstür (und völlig anderen Temperaturen als in der kalten April-Tatnacht im Keller) durchgeführt, logo!

An den Micky Maus Gehörschutz – betrifft ja die Freiheit, die eigenen Lauscher auch in Zukunft gebrauchen zu können und nicht etwa wegen Dienstunfähigkeit (Knalltrauma) vorzeitig die Wumme an den Nagel hängen zu müssen - wurde aber zumindest gedacht: https://www.youtube.com/watch?v=8I8N1maHqFs  10:03-10:05; 10:14-10:15

Rauchende Colts/Slapstick in Babenhausen: https://www.youtube.com/watch?v=8I8N1maHqFs 10:06-10:13

https://www.op-online.de/region/babenhausen/doppelmord-chronologie-758333.html

„Mittwoch, 3.Juni 2009: Die Sonderkommission und die Staatsanwaltschaft rekonstruieren mit Vergleichswaffen die Tat. Hierzu werden die Medien direkt an den Tatort eingeladen.“ Pleiten, Pech und Pannen.

Sehr geehrter P.P.,

nach diesen beiden Kommentaren vom Mo, 2018-07-23 um 01:42 Uhr und um 05:04 Uhr  habe ich alle Videos noch einmal durchgesehen. Das Video von RTL-Hessen und das vom ZDF und das von 3sat.  Beim Video vom ZDF sehen Sie 2 Türen (ab 3:56 bis 4:06), hier ein Link dazu mit dem Video bei Youtube: https://www.youtube.com/watch?v=jvPCIBl02og

Zuerst kommen da doch ebenerdige Terrassentüren, danach aber ist eine Tür mit einem kleinen Dreiecksfenster oben zu sehen, das dürfte m.E. die nördlich gelegene Haupteingangstüre sein, auch bei 3sat ist diese Türe ja genau und dann groß / komplett zu sehen, das aber ist die ebenerdige Haupteingangstür.

Die Tür beim RTL-Hessen-Video mit den Schußnachstellungen durch die Polizei aber sieht anders aus (ab 1:28 und danach wieder ab 4:22), das Video mit Link: https://www.rtl-hessen.de/beitrag/wegen-laermbelaestigung-nachbar-erschi...

Diese 3. Türe mit den Schußnachstellungen kann daher m.E. nur die Nebeneingangstüre zum Souterrain bzw. zum Kellergeschoß sein.

Da bin ich mir nun schon sehr sicher. Aber wenn Sie mich widerlegen können, habe ich doch nichts dagegen.

Besten Gruß

GR

Nachtrag zum Post vom 23.07.2018 01:42:

(Gesonderter) Zugang zum Opferreihenhaus:

http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=51848 34:40 – 34:47

Haupteingangstüren, Weg in Richtung FES:

http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=51848 34:57 – 35:07

(Exkurs Polizei-Pluto: Hundeführer in thüringischem Dialekt: „Negativ! Er zeigt negativ, dieser Geruch war nicht hier.“ (>< UA S. 282) http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=51848 36:25 – 36:36)

Diverse Luftbilder der 4 Reihenhäuser (und der 6 Reihenhäuser daneben mit Umgebung) aus unterschiedlichen Aufnahme-Perspektiven gibt es ja z.B. bei Google Earth und Google Map und auch noch an anderen Stellen:

https://www.google.com/maps/place/Friedrich-Ebert-Stra%C3%9Fe,+64832+Bab...@49.9583716,8.9627873,83m/data=!3m1!1e3!4m5!3m4!1s0x47bd41ca543eb8f1:0xa74be9e4fa2c855d!8m2!3d49.9575255!4d8.9610626?hl=de

aber auch da:

https://www.alleadressen.com/reglkstr-friedrich-ebert-strasse-babenhause...

Sehr geehrter P.P.,

auch das 3sat-Video, wie auch das ZDF-Video sind m.E. zu sehr dramaturgisch aufbereitet, arbeiten beide für meinen Geschmack viel zu suggestiv, die Hinweise auf andere Fälle suggerieren ja geradezu einen Justiz-Irrtum im Fall Darsow.

Auch Eheleute kennen sich  nach langer, gemeinsamer Zeit nie so vollständig, wie es im Tenor dort dargestellt wurde.

Leider hat so gut wie jeder Mensch auch tiefe Abgründe in sich, die er aber meistens gut verbergen kann. Das ist ja eine Quintessenz aus vielen Mordprozessen, aber Fehlurteile und Justiz-Irrtümer wird es auch in Zukunft weiter geben.

GR

 

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