USA: Iran-Sanktionen- keine Ausnahmen für europäische Unternehmen

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 20.07.2018
Rechtsgebiete: WirtschaftsrechtÖffentliches Wirtschaftsrecht2|2801 Aufrufe

Das für die deutsche Wirtschaft wichtige Thema Iran-Sanktion („Snap Back“) hatten wir schon im Blog (hier).

Die Trump-Administration lehnte kürzlich einen Antrag auf weitgehende Ausnahmen für europäische Unternehmen von den Iran-Sanktionen ab. Französische, britische und deutsche Minister hatten Anfang Juni in einem Brief an US-Außenminister Pompeo und US-Finanzminister Mnuchin Ausnahmen gefordert. Stattdessen werde die Trump-Administration nur begrenzte Ausnahmen aus Gründen der nationalen Sicherheit oder aus humanitären Gründen gewähren. 

Wie sollten sich die deutschen Unternehmen jetzt verhalten?

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2 Kommentare

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Man muss das wirtschaftliche Übergewicht der USA brechen. Heute steht in der SZ, dass Russland kürzlich US-Anleihen im Wert von 89 Mrd. USD verkauft hat. Die Chinesen denken offenbar auch darüber nach...

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Europa ist für den Wirtschaftskrieg mit den USA bereit. Allerdings wird hierzu auch eine Zusammenarbeit mit Russland und China erforderlich sein. Dieses Bündnis versucht Trump mit allen Mitteln zu verhindern (siehe auch seine jüngsten Besuche dort). Die Prinzipienreiterei unserer Kanzlerin (keine Geschäfte mit Putin) ist hingegen nicht hilfreich.

Wie auch immer, die Fortführung des Atomabkommens mit Iran ist zu wichtig, um hier auf die Wünsche der Amerikaner einzugehen. Die einzige sinnvolle Antwort ist deshalb (Wirtschafts-) Krieg. Europäische Unternehmen, die wegen des Handels mit Iran von den USA sanktioniert werden, müssen natürlich von der EU Entschädigung erhalten, wie auch vorgesehen.

Ich gehe davon aus, dass bei einem gemeinsamen Vorgehen der EU mit China und Russland die USA binnen Kürze wirtschaftslich am Ende sind.

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