Nach Mollath und Peggy ein weiteres Fehlurteil? - Der Doppelmord in Babenhausen

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 12.04.2014
Rechtsgebiete: StrafrechtStrafverfahrensrecht3741|366223 Aufrufe

Die Strafjustiz ist in jüngster Zeit nicht nur, aber vorallem durch den Fall Mollath und durch das in dieser Woche begonnene Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy stark ins Gerede gekommen. Und schon gerät ein weiterer Fall wegen eines möglicherweise falschen Indizienurteils in den Fokus der Öffentlichkeit .

Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn wurde Andreas D. vom Landgericht Darmstadt im Juli 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Verurteilte leugnet die Tat, seine Frau kämpft gemeinsam mit ihm Aufopferung voll um die Wiederaufnahme.

Zwischenzeitlich greifen die Medien auch diesen Fall auf. Es zeigen sich erhebliche Ungereimtheiten, die hoffentlich bald aufgeklärt werden können.

Das ZDF berichtete in der Serie 37 Grad:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein-Moerder?bc=sts;stt&flash=off

Zur Homepage der Ehefrau mit dem Urteil zum Download: 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm

Medienberichte:

www.google.com/search?q=Doppelmord+in+Babenhausen

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3741 Kommentare

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Vorher war ich ja nicht eingeloggt, jetzt habe ich mich eingeloggt.

Als ich vorher zitieren wollte, hatte ich das im Eingabe-Fenster komplett so stehen gehabt:

Peppermint Patty schrieb:
<p>Lieber Steffi,</p><p>&bdquo;meine&ldquo; Treppe</p><p>UA S. 20: &bdquo;Sodann packte er den Hausmüll in Tüten zusammen und begab sich jeweils mit einem Müllsack in der Hand in das Kellergeschoss.&ldquo;</p><p>bezieht sich auf den Innenbereich.</p><p>Steffi kommentiert am <time datetime="2018-07-21T17:56:03+02:00" pubdate="">Sa, 2018-07-21 17:56</time> <a href="https://community.beck.de/2014/04/12/nach-mollath-und-peggy-ein-weiteres... Link</a></p><p>Lieber Peppermint Patty,&nbsp;</p><p>die Kellertreppe muß&nbsp;&nbsp;außen neben<br />der Haupteingangstür&nbsp;<br />hinterm Haus liegen.</p><p>Sehe ich auch so.</p><p>Viele Grüße nach Offenbach</p><p>PP</p>

 

Die IT-Spezialisten im Beck-Blog wissen vielleicht auch darauf noch eine Antwort, so wie die IT-Spezialisten beim Darsow-Verfahren.

Schönen Sonntag

GR

Da ist oben etwas schief gelaufen bei der Formatierung:

Peppermint Patty schrieb:
<p>die Kellertreppe muß&nbsp;&nbsp;außen neben<br />der Haupteingangstür&nbsp;<br />hinterm Haus liegen.</p><p>Sehe ich auch so.</p>
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An welcher Stelle ist bei Ihnen etwas schief gelaufen?

Beim Zitieren  erschien der Text im HTML-Code im Eingabe-Fenster und das Absenden funktioniert auch nicht richtig.

Angezeigt wurde vorher sinngemaß: "Text fehlt"

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An alle,

Falschdarstellung in Wikipedia:

-Zitat-
"Am 17. April 2009 wurde in Babenhausen (Hessen) das Ehepaar Klaus und Petra T. in seiner Wohnung erschossen.
Auch auf die behinderte Tochter Astrid T. (37) feuerte der Täter zweimal, sie überlebte jedoch schwer verletzt.
Etwa ein Jahr später wurde der Nachbar, Andreas Darsow, festgenommen. Familie Darsow und
die Tatopfer haben in direkt nebeneinander liegenden Reihenhäusern gewohnt."

Die Falschdarstellung des Tatgeschehens gemäß Stuhl~Urteil des LG Darmstadt vom 19.07.2011
ist bis heute in Wikipedia dokumentiert. Im krassen Widerspruch hierzu steht im
schriftlichen Urteil, daß Klaus Toll im extrem engen Kellerflur
erschossen wurde.

Klaus Tolls Mörder schoß offensichtlich beim 3. oder 4. Schuß in die linke
Kellerwand, wodurch Bauschaum~Brösel auf den Boden fielen.

Beweis:
Schriftliches Urteil Seite 22, Blatt 25
Zeugnis KOK Loeb

Die Herkunft der Bauschaum~Brösel ist also zweifelsfrei geklärt.
Die Bauschaum~Brösel stammen aus der Kellerwand,
die durch den 3. oder 4. Schuß stark beschädigt
wurde.

Klaus Tolls Mörder versuchte offensichtlich
eine Auskunft zu erpressen.

Anyway, durch die extrem lauten Schüsse
ist Klaus Tolls Mörder das Trommelfell
geplatzt.
(über 160 phon !)

Der Hörschaden ist irreparabel !

PS:
Meine Gegenerklärung vom 12.12.2017 liegt dem LG Kassel 
seit 26.04.2018 vor. Die Auskunftsverweigerung 
war grob grundgestzwidrig.
(Art. 103 GG !) 

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Offenbach am Main

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Sehr geehrter Herr Rudolphi,

Rudolphi kommentiert am Mo, 2018-07-23 05:54 Permanenter Link

Beim Video vom ZDF sehen Sie 2 Türen (ab 3:56 bis 4:06), hier ein Link dazu mit dem Video bei Youtube: https://www.youtube.com/watch?v=jvPCIBl02og

Zuerst kommen da doch ebenerdige Terrassentüren, (Zitatende)

Ja, 3:56 – 4:00: (südlich) zur FES gelegene (Terrassen-) Hausseite: a) links: Toll b) rechts: Darsow

danach aber ist eine Tür mit einem kleinen Dreiecksfenster oben zu sehen, das dürfte m.E. die nördlich gelegene Haupteingangstüre sein,auch bei 3sat ist diese Türe ja genau und dann groß / komplett zu sehen, das aber ist die ebenerdige Haupteingangstür. (Zitatende)

ZDF-Doku: 4:07-4:09: (nördlich) Haupteingangstür Darsow mit dem Dreiecksfenster oben; die ZDF-Doku „Mein Mann ist kein Mörder“ (Eva Schiller) https://www.op-online.de/region/babenhausen/doppelmord-babenhausen-viele-reaktionen-zdf-film-mein-mann-kein-moerder-3437256.html

https://www.fernsehserien.de/37-grad/folgen/805-mein-mann-ist-kein-moerder-663137

und die 3-Sat-Doku „Unschuldig hinter Gittern“ (Andreas Baum) wurden im Übrigen wohl mehrere Jahre nach der Tat gedreht; 3-SAT-Doku: http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=51848  Dreiecksfenster Haupteingangstür Darsow (Haus 36a): 34:57-35:04

Die Tür beim RTL-Hessen-Video mit den Schußnachstellungen durch die Polizei aber sieht anders aus (ab 1:28 und danach wieder ab 4:22) (Zitatende)

Ist ja wohl auch augenscheinlich die Haupteingangstür (links neben dem Küchenfenster) im Opferhaus Toll bei der „Rekonstruktion“ im Juni 2009; in das „RTL-Hessen-Video“ sind im Übrigen polizeiliche Originalaufnahmen integriert, 1:29-1:31: „Dies sind Originalaufnahmen der Tatrekonstruktion durch den Erkennungsdienst.“ Wie (der fiktive) T – ohne die Kellertreppe hochzusteigen – bei 1:41 am Essbereich im Erdgeschoss vorbeiläuft (bei 1:43 ist der zur FEB gelegene Wohnbereich zu erkennen) und bei 1:45 die Treppe zum 1. OG hochsteigt, dürfte rätselhaft sein. Im Übrigen vgl. meine Posts vom 19.07.2018 14:23, 19:21 und 22:13.

Selbst wenn es sich bei dem Raum vor bzw. in dem 6 Schüsse abgegeben wurden (fiktiv) um den tatsächlichen Tatort handeln würde. Am Slapstick-Charakter würde dies nichts ändern:

https://www.rtl-hessen.de/beitrag/wegen-laermbelaestigung-nachbar-erschiesst-ehepaar-in-babenhausen  3:57-4:02; 4:08-4:28;  

ZDF-Doku:  https://www.youtube.com/watch?v=jvPCIBl02og 10:00-10:06 (auch mit integrierten polizeilichen Originalaufnahmen)

(ZDF-Doku: Bei 10:07 im Vordergrund mit nach unten gerichteter Waffe in der rechten Hand dürfte es sich im Übrigen um den (fiktiven) T im kurzärmligen Hemd und (hier: nicht aufgesetzten) Gehörschutz handeln; im mit polizeilichen Originalaufnahmen versehenen RTL-Bericht: 1:28 – 2:14; bei 3:58 – 4:02 hinter der Tür stehend)

Rudolphi kommentiert am Mo, 2018-07-23 06:39 Permanenter Link

auch das 3sat-Video, wie auch das ZDF-Video sind m.E. zu sehr dramaturgisch aufbereitet, arbeiten beide für meinen Geschmack viel zu suggestiv, die Hinweise auf andere Fälle suggerieren ja geradezu einen Justiz-Irrtum im Fall Darsow. (Zitatende)

„Mein“ Thema in den Posts vom 23.07.2018 01:42 und 05:04: Zugang und örtliche Situation der Anwesen, die Links u.a. der TV-Dokus dienten nur der entsprechenden Veranschaulichung; (den in Klammern gesetzten „Exkurs“ zu den Äußerungen des Hundeführers einmal ausgeklammert); dessen ungeachtet: „zu sehr dramaturgisch aufbereitet“: Ist Ihre subjektive Bewertung. Soweit eine vermeintlich einseitige Überzeichnung gemeint ist, empfehle ich (nochmals) eine Lektüre des Urteils. (Ein handwerklich eher suboptimales Drehbuch wäre m. E. bspw., ein Opfer mit „jeweils einer Mülltüte in der Hand“ den Tatort betreten zu lassen und nach der Tat dort lediglich eine Mülltüte zu zeigen).

Das ist ja eine Quintessenz aus vielen Mordprozessen, aber Fehlurteile und Justiz-Irrtümer wird es auch in Zukunft weiter geben.(Zitatende)

Das aber ist doch sehr schlimm. Insbesondere sollte man, zumindest sehe ich das so, aus Fehlern lernen und, zumindest so weit als möglich, versuchen, dem durch Korrektur der Fehlerquellen entgegen zu wirken. Anstatt diese zu tabuisieren und ins Hellfeld gelangte Fehlurteile als reinen Einzelfall zu verharmlosen, zumal die Revision als Rechtsinstanz gegen erstinstanzliche Urteile des LG/OLG eben gerade keine hinreichende Fehlerkorrektivmöglichkeit eröffnet.

https://www.cicero.de/innenpolitik/fehlurteile-der-justiz-da-muss-das-ka...

Und das tatsächliche Fehlurteile-Dunkelfeld überhaupt nicht bekannt ist.    

Mit freundlichen Grüßen

PP

 

Peppermint Patty schrieb:

Ist ja wohl auch augenscheinlich die Haupteingangstür (links neben dem Küchenfenster) im Opferhaus Toll bei der „Rekonstruktion“ im Juni 2009;

Sehr geehrter Herr P.P.,

das wiederum scheint mir doch auch Ihre eigene subjektive Wahrnehmung  ("Ihre subjektive Bewertung") zu sein. Dazu verweise ich noch einmal auf das von Ihnen hier neu eingeführte 3sat-Video und auf folgende Bildsequenzen:

Auf 34:03 Eingang bei Haus Nr. 36,  auf 34:05 Hausecke bei Haus Nr. 36, auf 35:04 bis 35:06 Haupteingangsbereiche der Häuser 36a, b, c. Und wenn Sie nun darauf diese gemeinsame Überdachung von 36b und 36c sehen, dann wäre die m.E. doch auch bei 36 und 36a als vorhanden anzunehmen. Dann sähe der Eingang zu 36 wie der zu 36b aus, das heißt, links von der Haupteingangstüre zu 36 wäre auch ein gemeinsamer Vorsprung mit Überdachung, im Vorsprung ist oben jeweils ein kleines Fenster, das könnte z.B. zu einer Toilette, oder einem anderen kleinen Raum passen. Links von der Türe allerdings ist dann  nur wenig Platz noch bis zur Haustrennwand zu 36a. Dazu paßt dann aber m.E. kein Büro des Herrn Toll, so wie es ja im Urteil steht.

Daher bleibe ich bisher noch bei meiner Beurteilung der Eingänge in den Videos als meine Schlußfolgerung aus den vorhandenen Videos. Den endgültigen Beweis allerdings können nur Photos der 3 Eingänge zu Haus 36 liefern.

Aber noch eine Anmerkung zu den systemimmanenten Justiz-Fehlern. Herr RA Dr. jur. h.c. G. Strate bleibt erkennbar im Rahmen des geltenden Rechts, er verlangt keine zweite Tatsacheninstanz als Berufungsinstanz hier nach einem LG-Urteil  und auch keine Tonband-Protokolle bzw. wortwörtliche Mitschriften. Taktisch m.E. schon sehr klug von ihm, denn damit umgeht er den möglicherweise geballten Widerstand aus der Richterschaft / Justiz gegen Tonband-Protokolle und wortwörtliche Mitschriften bei den Hauptverhandlungen. Eine Wiederaufnahme kann m.E. auch nicht als Hintertüre zu einer zweiten Tatsacheninstanz benützt werden, da die Beweismittel ja regelmäßig immer schwächer mit der Zeit werden, außer den dauerhaften Sachbeweismitteln, wenn sie überhaupt noch vorhanden sind nach vielen Jahren. Das ist eben dann ein großes Problem für die Justiz, solche Kapital-Verbrechen zu sühnen. Darüber könnten auch mal die Systemkritiker nachdenken, die alle Fehlurteile ja gerne ausschließen möchten. Menschen machen Fehler, auch Sachverständige und Richter, aber auch Kapitalverbrecher. Dieser Widerspruch ist jedoch nicht aufzulösen durch die Justiz. (Nicht immer möchte ich auch in der Haut der Richter stecken bei einem Mordprozeß dieser Art, mit diesen Spuren und Zeugen, wie in Babenhausen btw.)

Mit freundlichen Grüßen

GR

Meine Ausführungen zu den Türen aber kann ich auch so erhärten:

Auf Blatt 104 UA ganz unten steht: "Dabei hätte der Feuermann Kinz das Schloss aus der Kellertür herausgezogen ....."

Auf dem RTL-Hessen-Video ist die Tür mit dem herausgezogenen Schließzylinder eindeutig bei 4:00 erkennbar!

Also ist das auch die Kellertüre, an der die Nachstellungen der Schüsse stattfanden. Sorry, Herr P.P., damit ist der Beweis erbracht, wobei alles andere m.E. den Ermittlern der Polizei bereits bewußte Manipulationen oder aber grenzenlose Unprofessionalität unterstellt.

Genaues Beobachten und Schlußfolgern ist hier doch entscheidend, und gerade solche kleinen Details werden nicht immer gleich am Richtertisch in Lichtbild-Mappen bei Inaugenscheinnahmen durch Beteiligte entdeckt.

GR

Aha, das am Auffindetag vom Feuermann aus der Kellertür herausgezogene Schloss blieb einfach ausgebaut bis zur „Schussrekonstruktion“ im Juni zurück, so dass die beiden „rauschgiftsüchtigen“ MK und DA zwischen „dem 26. und dem 28.04.2009“  in das verlassene Opferhaus einbrechen konnten (UA S. 33; 275).

Bei RTL 4:00 – 4:28 eindeutig erkennbar: Slapstick/Rauchende Colts in Babenhausen

Hochbeamen aus der „Nebeneingangstüre“ bei 1:28 – 1:44

Micky Maus Gehörschutz zum Erhalt der Lauscher - die Herrn Darsow im Urteil zugeschriebenen Ohrstöpsel betrafen ja einen anderen Kontext – und „Rekonstruktion“ am Tage bei völlig anderen Temperaturen als in der kalten Tatnacht, in der die Nachbarn im Übrigen schliefen, s. o.; wobei insbesondere das Tragen des Gehörschutzes die Frage aufwirft, warum das Herrn Darsow verurteilende Gericht, für das auch in Südhessen die Amtsaufklärungspflicht gelten dürfte, den Überschallcharakter der bekannten Tatmunition nicht erkannt hat.

Lieber Peppermint Patty,

offizielle Auskunft über die Tatmunition, nämlich 9mm~Überschallmunition
der Marke PMC Bronze,  124 Grain (FMJ) wurde der Verteidigung bis zu
meinem Beweisantrag beim LG Kassel verweigert.

Wie soll man da Gegengutachten machen ?

Ebenso könnte man in einem dunklen Keller,
nach einer schwarzen
Haus~Ratte suchen.

Anyway, woher wußten die beiden Junkies, 
daß bei den Tolls im Erdgeschoß
noch was zu holen ist ?

Woher kannten die beiden die örtlichen Gegebenheiten.
Möglicherweise von Klaus Tolls Mörder,
der nichts mitnahm ?#~

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Offenbach am Main 

0

Wahrscheinlich gab es nur ein amtliches Siegel an dieser Nebeneingangstüre zum Souterrain / KG.

Dazu hätten die Polizei-Beamten im Prozeß von der Verteidigung befragt werden können. Heute jedenfalls hatten Verteidiger einen Ermittlungsleiter zu vielen Einzelheiten in einem Keller bei einer Durchsuchung, auch sogar mit einem Spürhund, im LG befragt.

Und in einem anderen Prozeß wurde heute ein Wahrnehmungs- und Hörproblem bei einer Berufung am LG von einem Verteidiger per Beweisantrag in die Verhandlung eingebracht, einem SV und seinem Gutachten damit widersprochen.

Die Verteidiger haben also viele Möglichkeiten gemäß der StPO.

Rudolphi kommentiert am Di, 2018-07-24 13:49 Permanenter Link

Wahrscheinlich gab es nur ein amtliches Siegel an dieser Nebeneingangstüre zum Souterrain / KG.

 

https://www.op-online.de/region/babenhausen/bluttat-polizei-nimmt-zwei-einbrecher-fest-299353.html

 „Von Vorteil erwies sich, dass das Haus und die gesamte Einrichtung bei der Tatortaufnahme nach dem Gewaltverbrechen gesichert worden waren“

Der Babenhausen-Prozeß mit A.D. begann am 22.02.2011 und Veikko Bartel war ein Verteidiger in diesem Prozeß. Am 26.10.2009 gab es einen Artikel bei SPON über einen Prozeß mit dem gleichen Anwalt (und auch noch Buchautor aus Potsdam). Auch seinen Verlag kann jeder recherchieren und auch den Artikel  bei SPON mit dem Titel: "Auftakt im Marwa-Prozess Ein Angeklagter voll Widerstand und Provokation".

Prozeßtaktiken und Prozeßstrategien können also auch mal daneben gehen, darum "Augen auf bei Rechtsanwälten", zumindest, wenn es um wichtige Dinge geht .....

GR

0

An alle, 

Astrid Toll lief nach ihrerm Auffinden nicht zur "Souterraintür" zurück,
sondern zur Terrassentür !

Vermutlich nutzten die Täter die Terrassentür zur Flucht !

Deshalb gab es keine Blutspuren auf der Kellertreppe  !

Die Fuß~Spuren der Täter im Vorgarten wurden
von Astrid Toll verwischt.

MfG
Dipl.-Ing. 
Ralf Steffler
Offenbach am Main

0

Die Zeugenaussagen zur Auffindesituation der Tochter Astrid Toll sind auf den Blättern 103 und 104 der UA inhaltlich im Kern enthalten, daran gibt es also m.E. keine vernünftigen Zweifel.

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

ich habe in dem RTL~Filmbeitrag die schwarze Elster entdeckt. 
Sie trägt einen Hut, ist aus Eisen und angeschraubt. 

Die kann unmöglich die beiden Patronenhülsen vor
die Haupteingangstür gelegt haben.

Um die Ecke sind die Patronenhülsen 
auch nicht geflogen. 

Astrid Toll ist nach ihrem Auffinden auch nicht apathisch
zur Souterrain~Tür zurückgelaufen. 

Die beiden Polizisten haben auch keine 
erste Hilfe geleistet, obwohl die 
Frau durch 2 Kopfschüsse
schwer verletzt war. 

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Offenbach am Main

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Peppermint Patty schrieb:

Mehr als wahrscheinlich und ohne vernünftigen Zweifel, Einbrechen:

https://www.iurastudent.de/definition/einbrechen

 

Die op-online.de hatte es aber so gemeldet (Zitat): "Den bisherigen Ermittlungen zufolge haben die Tatverdächtigen - nach Beendigung der mehrtägigen Tatortarbeit - ein Siegel aufgebrochen und sind gewaltsam in das Gebäude eingedrungen. Der Einbruch durch die zunächst unbekannten Täter wurde bei einer routinemäßigen Überprüfung am 29. April festgestellt."

Quelle: https://www.op-online.de/region/babenhausen/bluttat-polizei-nimmt-zwei-e...

Zum 4. Verhandlungstag gibt es noch einen Bericht bei op-online.de: https://www.op-online.de/region/babenhausen/allerkleinste-detail-1146393...

Wer hat noch einen Bericht zum 3. Verhandlungstag, auch von privaten Prozeßbeobachtern? Das DE unterhält z.B. ein Printarchiv, bei echo-online.de ist nichts mehr zu finden, auch nicht bei op-online.de ...

Was RA Strate nun darauf wirklich geantwortet hat, ist aber noch nicht veröffentlicht, nur ein Irrläufer (metaphorisch ein glatter Fehlschuß in das nahe Hamburg, statt in das ferne Kassel) ist dort zu lesen. Nobody is perfect ......

Rudolphi kommentiert am Di, 2018-07-24 20:04 Permanenter Link

Zum 4. Verhandlungstag gibt es noch einen Bericht bei op-online.de: https://www.op-online.de/region/babenhausen/allerkleinste-detail-1146393...

Wer hat noch einen Bericht zum 3. Verhandlungstag, auch von privaten Prozeßbeobachtern? Das DE unterhält z.B. ein Printarchiv, bei echo-online.de ist nichts mehr zu finden, auch nicht bei op-online.de ...

Rudolphi kommentiert am Do, 2018-07-19 21:55 Permanenter Link

Und solche Presseberichte sind für mich auch aus eigenen Erfahrungen nicht mehr als genaue Wiedergaben einer Verhandlung ohne jeden Zweifel verwendbar, mit Verlaub.

Die StA in Kasssel interpretiert nachträglich nur, was für die Überzeugungsbildung des Gerichts tragend war. In der Stellungnahme der StA Kassel wird ja eine Überzeugungsbildung des Gerichts so interpretiert, wie es auf der Seite 3 im letzten Absatz zu lesen ist.

In der Stellungnahme der StA Darmstadt wird dazu nichts Konkretes ausgeführt, was nach ihrer Einschätzung für die Überzeugungsbildung des Gerichts tragend war, ansonsten auf das Urteil verwiesen.

So aber gehen Zirkelschlüsse, d.h. vorausgesagte Ergebnisse eines Wiederaufnahme-Gerichts basieren auf m.E. fragwürdigen eigenen Annahmen von Staatsanwaltschaften und dem ursprünglichen Tatgericht, das der StA weitgehend gefolgt ist beim Strafmaß mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, ohne daß auch schon genau geklärt ist, was das Gericht und die Verteidigung wirklich gezeigt bekommen hat für eine vernünftige, d.h. rationale Überzeugungsbildung.

Aber noch hat das Gericht in Kassel nicht über die Zulassung entschieden und auch später könnten noch neue Wiederaufnahmeanträge gestellt werden.

Was RA Strate selber nach Kassel geschrieben hat, ist mir noch unbekannt.



"Das Darsow-Urteil wurde in der Revision bestätigt." Falsch! In der Revision wird nichts bestätigt.

Wenn Sie die Erfolgsaussichten des WA-Antrags ernsthaft beurteilen und das nicht bloß versuchen wollen, dann müssen Sie sich an den Wortlaut des § 359 Nr. 5 StPO (und nicht "§ 359 (5) StPO") halten. Sie müssen auch das Standpunktproblem kennen, vor allem die Rechtsprechung dazu. Dann werden Sie auch erkennen, dass es niemanden interessiert, was Sie für geeignet halten oder auch ich. Es kommt nicht einmal auf den Standpunkt des Wiederaufnahmegerichts an. Bei der Entscheidung über die Geeignetheit des Wiederaufnahmevorbringens hat das Wiederaufnahmegericht den Standpunkt des erkennenden Gerichts einzunehmen, so wie sich dieser aus den Urteilsgründen erschließen lässt. Gebetsmühlenartig schreibt das erkennende Gericht im Urteil davon, dass es überzeugt sei, der Täter habe bei der Verübung der Tat einen selbstgebauten PET-Schalldämpfer mit Bauschaum benutzt, und zwar nach der Bauanleitung, die der Angeklagte sich zuvor im Internet besorgt habe. Deswegen sei das Gericht davon überzeugt, dass der Angeklagte der Täter sei. Und jetzt kommen Sie und behaupten einfach ins Blaue hinein, es käme nicht darauf an, ob ein PET-Schalldämpfer benutzt wurde, sondern lediglich auf Verwendung des Bauschaums. Deswegen sei das Wiederaufnahmevorbringen nicht geeignet. Ihre Begründung sei nicht ansatzweise widerlegt. Das, was Sie als Begründung bezeichnen, ist keine Begründung.

An alle,

Zeitschrift Tatzeit:

16.06.2011 Schmauchspur nicht von Panzerfaust
Zwei Sachverständige, die bereits im Prozessverlauf ausgesagt hatten, sind erneut geladen – der Schussspurenexperte Rüdiger Schumacher vom Bundeskriminalamt in Wiesbaden sowie Konstantin Sack vom Kommissariat für Internet-Kriminalität des Polizeipräsidiums Südhessen. Sie bringen das Gericht auf den neuesten Stand ihrer Erkenntnisse. So galt es für Schumacher anhand eines Schussversuchs zu klären, ob die Schmauchspuren, die an der Bundeswehrhose des Angeklagten Andreas Darsow gefunden worden waren, tatsächlich noch aus seiner Wehrdienstzeit stammen könnten. Immerhin führte sie als ein Indiz zu seiner Verhaftung. „An dem Asservat wurde vor allem eine vierkomponentige chemische Zusammenstellung gefunden aus Barium, Antimon, Aluminium und Blei“, erläuterte Schumacher. Die Übungsmunition, die bei der Ausbildung des Angeklagten an der Panzerfaust 44 zum Einsatz kam, wurde Mitte der 90er Jahre ausgesondert. Schumacher musste seinen Testschuss daher an einem Nachfolgemodell absolvieren, das jedoch bis auf die Patronengröße identisch sei. „Wie erwartet, fanden wir wegen des Schwarzpulvers hauptsächlich Kalium- und Schwefelpartikel“, sagt der Sachverständige.

Schmauch der Tatmunition besteht aus Blei, Barium, Antimon und Messing 
in einer weltweit einzigartigen Kupfer~Zink~Legierung !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Offenbach am Main 

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Der Mann wird aus dem Knast nicht herauskommen, er ist ein verurteilter Mörder und wird es auch bleiben.

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@Gast

Danach sieht es aus. Aber die Ehefrau des veruteilten Mörders hat in acht Jahren alles dafür getan, dass das Urteil gegen Ihren Ehemann in einer (vermeintlichen) Reihe mit "Fehlurteilen" wie das des Herrn Mollath steht und so bei etlichen Menschen Zweifel verbleiben.

Und man darf auch Folgendes erwähnen: Frau Darsow hat weder in Interviews, noch in den Dokumentationen und auch nicht auf ihrer Internetseite auch nur ein (zumindest als ehrlich zu empfindendes) Wort des Bedauerns oder des Mitleids mit den Opfern geäußert, die immerhin jahrelang ihre Nachbarn waren. Man durfte bei ihr aber immer wieder Tränen ob des eigenen Schicksals sehen.

Der letzte Brief von Andreas D., der auf der Internetpräsenz der Ehefrau veröffentlicht wurde, stammt aus 2012. Es gab auch keinen weiteren zur (feierlichen) Einreichung des Wiederaufnahmeantrags.

Es bleibt der Eindruck, als würde Frau Darsow allein dafür kämpfen, nicht die Ehefrau eines veruteilten Möders zu sein, oder zumindest, nicht als solche wahrgenommen zu werden.

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Tim Beckhaus schrieb:

 und so bei etlichen Menschen Zweifel verbleiben.

Zweifel habe ich auch, Zweifel sind auch legitim, auch solche an der Internetpräsenz des Vereins in Babenhausen und seiner Protagonisten m/w.

Die Aufklärung des Tatgeschehens jedoch hätte besser sein müssen, m.W. fehlen in der Literatur auch spezielle Geräuschmessungen bei Pistolen-Schüssen in einem engen Intervall um die sog. "Schallmauer" ("sound barrier") herum. Denn auch da gibt es keine völlig abrupte Unstetigkeiten (mathematisch ausgedrückt), sondern Übergänge. Das wurde bei Flugzeugen nach dem 2. Weltkrieg auch ausgiebigst untersucht, auch die Veränderungen des cW-Werts (Strömungswiderstandskoeffizient) dabei.

Dazu gibt es viele Treffer im Internet, hier sind die zu Projektilen (bullet) naturgemäß besonders interessant.

Eine Suche danach bringt viele Treffer mit auch interessanten Bildern

a): bullet breaking sound barrier

b): Widerstand Schallmauer

c): Strömung Schallmauer

usw.

Das neueste Schreiben von RA Strate nach Kassel vom 25.07.2018:

https://www.strate.net/de/dokumentation/Darsow-LG-Kassel-2018-07-25.pdf

Da habe ich etwas besonders Schönes:

Das schockierende Verhalten von strömenden Fluiden

http://blog.kleinproject.org/?p=1928&lang=de

Aber reale Geräusch-Messungen wären doch mal angebracht bei Schüssen um die "Schallmauer" herum, und auch noch an verschiedenen Positionen um die Pistole herum.

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

vielen Dank für die Info !

Dem Vorsitzenden Richter Mütze beim LG Kassel habe ich am 25.04.2018 
meine Gegenerklärung vom 12.12.2017 zugestellt. 

Inhalt ist mein Beweiantrag bezüglich der verwendeten Tatmunition,
nämlich 9mm~Überschallmunition der Marke "PMC Bronze" 124 Grain (FMJ) !

Mündungsgeschwindigkeit bis zu 1210 fps !

Herr Dr. Strate hatte in seiner ersten Erklärung völlig falsche Angaben 
zur Mündungsgeschwindigkeit der Tatmunition gemacht. 

Da sich diese Munition bei Eiseskälte praktisch nicht schalldämpfen läßt, 
kann die Staatsanwaltschaft nicht von einer perfekten Planung 
sprechen, zumal 4 Zeugen zwei extrem
laute Schüsse hörten.

Aber Klamauk ist nun mal Klamauk !

Klaus Tolls Mörder hat keinen funktionierenden Schalldämpfer verwendet,
sondern extrem laute Munition. Lärmpegelmessungen hat der 
Schußwaffenexperte Leopold Pfoser vom BKA nicht 
vorgelegt.

Der angebliche Schalldämpfer hat nicht funktioniert 
und auch keine 10 Schuß standgehalten.

Die Bauschaum~Brösel hat KOK Loeb bei der Spurensicherung
aus der Wand fallen sehen.

Das LG Darmstadt hat also ausweislich falsch festgetellt,
das eine uralte, rostige Walther P38 mit praktisch 
unkaputtbarem PET~Schalldämpfer
verwendet wurde!

Die angebliche Tatwaffe ist technisch völlig unmöglich.
Überdies ist Klaus Tolls Mörder das rechte 
Trommelfell geplatzt.

Das ist Fakt !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Offenbach am Main

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Etliche Menschen rätseln heute noch, was dort in Babenhausen genau passiert ist, auch wenn Herr Kolos einen Kommentar bereits abgegeben hatte, mit dem Stichwort "Akten-Fließband" (am Sa, 2018-07-28 03:45 ) zu einem anderen Fall. Mir fällt auf, wenn A.D. der Täter war, warum hatte er die Tat nicht in der Nacht vom Freitag auf den Samstag durchgeführt, denn da mußte er nicht am Morgen wieder zur Arbeit gehen und für die Tochter Astrid wäre auch da nicht ein Abholer gekommen. Da hätte er doch die Tat viel entspannter durchführen können mit geringerem Risiko einer frühen Entdeckung und auch noch mit Inszenierungen von falschen Spuren / Beseitigungen von vorhandenen Spuren, auch an den Geschädigten selber. Und so eine Tat hätte er dann auch viel länger vorbereiten müssen, denn sie wird in jedem Fall auch sein Leben und das seiner eigenen Familie für immer entscheidend verändern, nicht nur das Leben seiner Nachbarn, der Familie T. mit deren Tochter und deren Anverwandten.

siehe auch noch dazu am Rande:

"Mordfall Ursula Herrmann Bruder wirft Gericht mangelnden Aufklärungswillen vor"

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/duesseldorf-wehrhahn-prozess-der-frust-eines-staatsanwaltes-a-1220381.html

"Plädoyers im Wehrhahn-Prozess Der Frust eines Staatsanwaltes"

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/duesseldorf-wehrhahn-prozess-der-frust-eines-staatsanwaltes-a-1220381.html

 

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

der Mord geschah an einem Freitag morgen,
weil Klaus Toll an diesem Tag immer 
in ein Bordell der Hells Angels 
führ.

Klaus Tolls Mörder ist im engen, kalten Kellerflur 
das Trommelfell geplatzt.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Offenbach am Main

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An alle,

Dr. Strate hat mit Schreiben vom 2.7.2018 für den angeblichen 
Doppelmörder Andreas Darsow Haftaussetzung beantragt. 

Begründung

Wenn Andreas Darsow den angeblich verwendeten PET~Schalldämpfer 
in seinem Keller gestestet hätte, wäre ihm das Trommelfell 
geplatzt. 

Der Hörschaden wäre irreparabel gewesen !

Der Schußwaffenexperte Leopold Pfoser vom BKA
hat bei seinen Schußtests bestimmt einen
Gehörschutz getragen.
(160 phon!)

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Offenbach am Main

0

Ein Mörder aus der Szene der Organisierten Kriminalität dürfte m.E. kaum zwei laute und dann auch noch von allen Nachbarn aus der Umgebung, einschließlich der ganzen Familie Darsow - oder von Herrn Darsow alleine - ja doch hörbare Schüsse außerhalb des Souterrrain-Eingangs abgegeben haben. Der hätte sich einfach seitlich verstecken können neben dem Souterrain-Eingang, dann Herrn Toll doch zuerst lautlos niederschlagen können nach dem Heraustreten, anschließend ihn wieder ins Haus ziehen und dort bei geschlossenen Türen weitermachen können, mit leisen Waffen seiner Wahl, falls er es doch überhaupt nicht nur auf Herrn Toll selber abgesehen hatte. Denn welches Motiv käme für Morde an allen drei Personen im Haus hier in Frage, obendrein mit einer Pistole vom Typ P. 38 und mit insgesamt 10 Schüssen?  Das sind aber jetzt rein spekulative Erwägungen, die bringen doch auch nichts mehr für den weiteren Fortgang einer Wiederaufnahme. Aber ganze Tat-Theorien mit Killern aus der Organisierten Kriminalität zum Inhalt  jedoch überlasse ich da mal lieber anderen.

 

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

entscheidend war nur die Temperatur
im kalten Kellerflur morgens
um 4 Uhr !

Ein intelligenter Schwerverbrecher hätte nicht im engen Keller
6 mal mit 9mm~Überschallmunition geschossen,
bis ihm das eigene Tromemlfell platzt.

Andreas Darsow ist wegen erwiesener Unschuld freizusprechen.
Die Anträge der Verteidigung sind beim LG Kassel  
bereits eingegangen.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Offenbach am Main 

0

An alle:

Ein geplatztes Trommelfell kann sehr gut behandelt werden. Abhängig von der Stärke der Schädigung dauert die Heilung mal mehr, mal weniger lang.

Ein Diplom Ingenieur sollte keine Auskünfte über Erkrankungen oder Schädigungen des Körpers geben.

Das erklärt sich von selbst.

0

Außerdem weiß jeder Mensch, der schon einmal mit Waffen oder mit lauten Bauarbeiten zu tun hatte, wie er auch sein Gehör noch schützen kann. Und was im Urteil als "Ganzkörperkondom" bezeichnet wurde, das dürfte ein handelsüblicher Schutzanzug gewesen sein.

Dafür gibt es doch genug Hersteller, einer von ihnen bietet viele Produkte für Geschäftskunden und für Privatkunden an, auch für den Gehörschutz (dort die Suchfunktion verwenden):

https://www.3mdeutschland.de/3M/de_DE/unternehmen-de/produkte/~/Alle-Pro...

Da findet sich genug Ausrüstung für fast alle Zwecke.

Sehr geehrter Herr Wiese, 

nach einem geplatzten Trommelfell hört man erst mal
ein paar Tage nichts. Spätfolgen können sein,
daß hohe Frequenzen nicht mehr gehört  
werden. 

Noch schlimmer ist ein Tinnitus, der praktisch 
nicht behandelbar ist. 

Die Tatmunition war im engen kalten Keller der Tolls
extrem laut, weil die Schallwellen an den
Kellerwänden reflektiert wurden und 
sich überlagerten.

Herr Wiese, Sie wären kein guter Diplom~Ingenieur
und ein ganz schlechter Mediziner !

Zitat

"... mal mehr, mal weniger lang."

Deutsch ist auch nicht gerade
Ihre Stärke !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Offenbach am Main 

0

An alle,

daß Klaus Tolls Mörder zusätzlich zum PET~Schalldämpfer ein
Gehörschutz getragen haben soll, wäre eine 
wirklich neue Tatsache. 

Dann hätte Klaus Tolls Mörder aber große Zweifel
an der Funktionsfähuigkeit seines
PET~Schalldämpfers 
gehabt.

Dieser soll aber laut Anklage super funktioniert haben,
und zwar mit jeder beliebigen 9mm~Munition. 

Das ist technisch völlig unmöglich !

Für so einen PET~Schalldämpfer gäbe es den 
Nobelpreis in Physik !
 

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Offenbach am Main 

0

Als Gehörschutz sollen manchen Menschen ja auch "Ohr(en)stöpsel" verwenden, auch die gibt es ja handelsüblich in verschiedenen Ausführungen. Auch damit ist A.D. nicht aus dem Kreis der Täter auszuschließen.

Sehr geehrter Herr Rudolphi, 

Ohrenstöpsel reichen bei 9mm~Überschallmunition
in einem Keller nicht aus !

Wir reden hier über 160 phon !

Im Übrigen stehen die Ohrstöpsel nicht 
in der Bauanleitung als notwendiges
Zubehör.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Offenbach am Main 

5

Auch ein schlechter Schalldämpfer dämpft die Schußgeräusche einer Pistole, Ohr(en)stöpsel dämpfen dann Schußgeräusche am Ohr selber noch und ein "Platzen des Trommelfells" kommt bei Pistolen-Schüssen m.W. sehr selten vor, wenn überhaupt bei normaler Schußhaltung, denn dazu müßten doch Belege geliefert werden.

Ein Zitat zu "Knalltrauma und Co.":

"Übersteigt Lärm eine Lautstärke von 150 Dezibel (= lauter als ein Düsenjet), können auch mechanisch bedingte Schäden im Ohr wie beispielsweise Risse der Basilarmembran oder eine Zerstörung äußerer Haarzellen auftreten."

Quelle: http://arztsuche24.at/ratgeber/hals-nasen-ohren/knalltrauma-co-wie-akute...

Auch damit bleibt A.D. jedenfalls eindeutig im Kreis der Täter.

An alle,

wenn der Schußwaffenexperte Pfoser beim BKA tatsächlich einen 
praktisch unkaputtbaren PET~Schalldämpfer 
für 9mm~Überschallmunition gebastelt hat,
steht ihm der Nobelpreis in Physik zu.

Der genial einfache PET~Schalldämpfer funktioniert allerdings nur
in Kombination mit einem sehr guten Gehörschutz.

PS:
Mit dem PET~Schalldämpfer alla Professor Pfoser 
ist "Zielen" freilich völlig unmöglich.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler 
Offenbach am Main

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(Echte, unbefangene) Spürnasen: Entnahme: 2. Mai 2009, s. u. Video mit "Pluto" und POM Fleischauer (Thüringen): 8. Mai 2009 (UA S. 33); 5:32-6:20 (Original-Polizeiaufnahmen)

https://www.rtl-hessen.de/beitrag/wegen-laermbelaestigung-nachbar-erschiesst-ehepaar-in-babenhausen

6:16-6:17: „Negativ, negativ. Dieser Geruch war nicht hier!

https://www.youtube.com/watch?v=jvPCIBl02og

10:14-!0:37; 10:36-10:37: „Negativ, negativ. Dieser Geruch war nicht hier!

Auf UA S. 282 (284) steht wiederum etwas ganz anderes.

Gilt nach Bender/Nack/Treuer nicht die Regel, dass die erste Aussage wahr, die zweite, modifizierte indes – aus welchen Gründen auch immer – unwahr ist?

Lieber Peppermint Patty,

der Hintergrundtext paßt nicht zum Bild.

~Zitat~

"Andreas Darsow soll seinem Nachbar 
vor der Kellertür aufgelauert haben."

Im Urteil wurde aus der Kellertür eine "Souterraintür".
Das Reihenendhaus hat aber gar kein
"Souterrain" mit Fenstern.

Falschannahme !

Bei den ersten beiden Schüssen stand  
Klaus Tolls Mörder vor der 3m tiefen
Kellertür in der Dunkelheit. 

Ein Schild weist auf diese Kellertreppe hin.

Klaus Toll ging morgens um 4 Uhr auch nicht 
bei Eiseskälte und Regen joggen, sondern 
fuhr ins "Maison de la Rose" zu 
einer Prostituierten der
Hells Angels.

Klaus Tolls Mörder ist im engen, kalten Keller
dann das Trommelfell geplatzt.
(über 160 phon).

Bei geschlossener Kellertür kann niemand 
Schüsse hören. Die Schallwellen werden 
im unterirdischen Keller absorbiert.

Die Schußrekonstruktion im Erdgeschoß
ist ganz großer Quatsch, den Anja
Darsow heute noch glaubt. 

Bereits beim ersten Schuß stand Klaus Toll
direkt vor der Toilettentür !

Die Patronenhülse flog dich an der Hauswand 
bis zur Haupteingangstür !

Das erste Projektil durchschlug die Toilettentür 
und landete im Klopapier !

Das ist Fakt !
  
MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Offenbach am Main

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Steffi schrieb:

Steffi kommentiert am Mi, 2018-08-01 06:12

(Eigene Tatversionen von Steffi)

Wenn das alles richtig ist, was oben als Annahmen steht, dann könnte doch auch ein Klon oder Urenkel von Al Capone oder John Dillinger in Babenhausen der Täter gewesen sein, der vorher noch in der U.S.-Army war bei den dortigen Railgunners.

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