Nach Mollath und Peggy ein weiteres Fehlurteil? - Der Doppelmord in Babenhausen

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 12.04.2014
Rechtsgebiete: StrafrechtStrafverfahrensrecht3741|363841 Aufrufe

Die Strafjustiz ist in jüngster Zeit nicht nur, aber vorallem durch den Fall Mollath und durch das in dieser Woche begonnene Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy stark ins Gerede gekommen. Und schon gerät ein weiterer Fall wegen eines möglicherweise falschen Indizienurteils in den Fokus der Öffentlichkeit .

Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn wurde Andreas D. vom Landgericht Darmstadt im Juli 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Verurteilte leugnet die Tat, seine Frau kämpft gemeinsam mit ihm Aufopferung voll um die Wiederaufnahme.

Zwischenzeitlich greifen die Medien auch diesen Fall auf. Es zeigen sich erhebliche Ungereimtheiten, die hoffentlich bald aufgeklärt werden können.

Das ZDF berichtete in der Serie 37 Grad:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein-Moerder?bc=sts;stt&flash=off

Zur Homepage der Ehefrau mit dem Urteil zum Download: 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm

Medienberichte:

www.google.com/search?q=Doppelmord+in+Babenhausen

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3741 Kommentare

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Sehr geehrter Herr Rudolphi,

laut Gutachten des Prof. Dr. Hartmut Berger hat 
Astrid Toll Andreas Darsow als Täter 
ausgeschlossen.

Das ist Fakt !

Astrid Toll sprach von einem 
bösen Mann, mit dem ihr 
Vater immer Ärger 
gehabt habe.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Offenbach am Main
Out~of~The Box Solutions

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Die zum Teil divergierenden Aussagen von Astrid T. werden in der UA ab Bl. 270 bewertet, auch was Prof. Berger dazu dann ausführte, und auch noch andere Zeugen. Ob Sie jemals sich noch einmal genau erinnern kann an das Tatgeschehen, ist dehalb sehr fraglich.

Aber das nur noch der Vollständigkeit halber.

Herr Rudolphi,

glauben Sie ernsthaft, dass es noch irgendeine Rolle für diese "Diskussion" spielt, was im Urteil, dem Wiederaufnahmeantrag oder den Stellungnahmen der Staatsanwaltschaften steht?

Das hier war von Anfang an keine Diskussion, sondern vielmehr jeweilige Mitteilungen über den eigenen Glauben.

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Da gebe ich Ihnen weitgehend recht, Herr Beckhaus, es wurde auch in diese Dokumente viel zu viel hinein interpretiert, was nicht darin stand. Das ist ein häufiger Fehler, vor dem aber niemand ganz gefeit ist.

Die Richter in Kassel werden sich auch von dem ganzen Wust von über 1.250 Kommentaren im Beck-Blog (oder bei Allmystery mit bereits über 18.000 Kommentaren) zu diesem Mordfall,  nicht beeindrucken lassen.

Auch diesen Beschluß OLG München, vom 09.03.2010 - 3 Ws 109 - 112/10, habe ich nun noch ganz durchgelesen, insbesondere auch den ganze Abschnitt 16b, letztendlich wird die Frage doch in Kassel zu beantworten sein, was sind "neue Tatsachen" bzw. "neue Beweismittel", und sind diese geeignet, daß dadurch "die den Schuldspruch tragenden Feststellungen ernstlich erschüttert" werden.
Darum geht es doch, und das kann hier auch m.E. nicht präjudiziert werden, die Richter in Kassel werden sich das doch nicht nehmen lassen, selber darüber zu entscheiden.

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

Schmauch der Tatmunition besteht aus den Hauptbestandteilen:
Blei, Barium, Antimon und Messing, in einer weltweit
einzigartigen Kupfer~Zink~Legierung.

Damit ist der für Andreas Darsow so belastende Schmauchspurenvergleich,
der auf den Bestandteilen Blei, Barium, Antimon
und Aluminium basiert, widerlegt.

Auf der Bundeswehrkleidung des Andreas Darsow
wurden keine Messingpartikel gefunden.

Stattdesen fand man Spuren von Schwarzpulver !

Die Schmauchspuren auf seiner Bundeswehrkleidung
passen zum Schmauch einer Panzerfaust. 

Das ist Fakt !

Es gibt also überhaupt keine 
Indizienkette !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler

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Herr Rudolphi!

Ehrlich? Sie denken wirklich, dass ein Richter einer Schwurgerichtskammer, der von berufswegen mit schwern und schwersten Verbrechen beschäftigt ist, tatsächlich die zum weitaus größten Teil dümmlichsten Kommentare, Spekulationen, Behauptungen und Unterstellungen hier oder anderswo zum Fall Darsow liest?

Ebenso gut könnte man behaupten, ein Ingenieur von Airbus würde nach Verbesserungsvorschlägen zum A380 in einschlägigen Foren forschen.

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Herr Beckhaus!

Was hatte ich geschrieben! Das Gegenteil doch von dem, was Sie nun interpretieren! Noch einmal dann mit Fettungen zur Hervorhebung:

Die Richter in Kassel werden sich auch von dem ganzen Wust von über 1.250 Kommentaren im Beck-Blog (oder bei Allmystery mit bereits über 18.000 Kommentaren) zu diesem Mordfall,  nicht beeindrucken lassen. [...]

Darum geht es doch, und das kann hier auch m.E. nicht präjudiziert werden, die Richter in Kassel werden sich das doch nicht nehmen lassen, selber darüber zu entscheiden.

Sie belegen damit eindrucksvoll meine vorangestellte Bemerkung:

es wurde auch in diese Dokumente viel zu viel hinein interpretiert, was nicht darin stand.

Sie reihen sich nun damit ein mit Ihrer völlig abwegigen Interpretation meines Kommentars vom Di, 2018-08-07 13:11

Das ist doch erschütternd, daß Sie als (mutmaßlicher) Jurist solche kapitalen Fehler noch machen.

GR

 

Herr Rudolphi,

dann machen Sie mir doch die Freude und erklären, wie man Ihren geschwurbelten Satz "richtig" zu verstehen hat. Auf das auch ja niemand nach mir Ihre Empörung auslöst.

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Herr Beckhaus, in keinem Satz und auch nicht im ganzen Kommentar sind "geschwurbelte" Formulierungen, die von einem der Deutschen Sprache mächtigen und unbefangenen Leser so mißverstanden werden könnten, wie von Ihnen. Außerdem könnte bei Zweifeln auch noch der Kontext mit früheren Kommentaren berücksichtigt werden, oder zuerst eine Verständnisfrage gestellt werden von einem unbefangenen Leser.

Es ist doch vollkommen klar, daß ich nicht davon ausgehe, daß die Richter in Kassel diesen Thread im Beck-Blog nun durchlesen werden oder einen anderen Blog dazu, oder ein anderes Forum, und sich in ihrer Entscheidung davon leiten lassen.

Ihre Reaktion, indem Sie mir nun einen "geschwurbelten" Satz unterschieben, zeigt aber sehr deutlich, daß Sie befangen waren, daher einen Fehler begangen haben und den nicht zugeben wollen als (mutmaßlicher) Jurist. Sie suchten also den Fehler nicht zuerst bei sich, sondern bei anderen. Das ist psychologisch erklärbar und zeigt eine Haltung mit der Attitüde der eigenen Unfehlbarkeit.

Die sehr erfahrene Gerichtspsychiaterin Frau  Prof. Dr. Elisabeth Müller-Luckmann hatte diese mangelnde Fähigkeit zum Perspektivewechsel bei einem Juristen (Staatsanwalt) einmal so in einem Interview ausgedrückt (Zitat):

Zum Beispiel bei dem Wiederaufnahmeverfahren im Fall Weimar. Das war mein letzter Auftritt als Gutachterin, und ich wusste genau, dass es mein Schwanengesang werden würde. Ich war also erschütternd offen. Es ging um die Frage: Ist es möglich, dass eine Mutter sich so verhält, wie Frau Weimar es darstellte…

... also ob es denkbar sei, dass Frau Weimar, die in der Nacht von einem Rendezvous mit ihrem Liebhaber zurück kam, sich zu ihrem Mann ins Ehebett legt – obwohl sie vorher die toten Kinder entdeckt hatte, umgebracht vom Vater ...
Genau. Ich habe das immer bejaht, in allen drei Weimar-Prozessen, dass eine solche Verhaltensweise vorstellbar wäre. Man muss bedenken: Frau Weimar war erschöpft und todmüde. Sie hatte ein schlechtes Gewissen, weil sie bei ihrem Freund war und die Kinder allein gelassen hatte mit dem Vater. Sie hatte vielleicht sogar so etwas wie Mitleid mit ihrem betrogenen Ehemann. Und sie war sozusagen unter Schockstarre. Als der Staatsanwalt im Prozess aufstand und zu mir sagte: Meine Frau hätte in so einem Fall das ganze Haus zusammengeschrien!, da habe ich geantwortet: "Das Verhalten der Gattin des Herrn Staatsanwaltes mag ja bemerkenswert sein. Nur ist es hier von minderem Interesse. Es geht hier um das Verhalten von Frau Weimar. Und ich warne vor dem Klischee zu sagen: Eine Mutter muss soundso reagieren." Es ist durchaus denkbar, dass eine Mutter auch so reagiert, wie Frau Weimar es getan hat.

Quelle: https://www.emma.de/artikel/prof-elisabeth-mueller-luckmann-die-menschen...

Wenn es Sie interessiert, ein anderer psychiatrischer Gutachter war Professor Willi Schumacher, er war der gleichen Meinung gewesen. Sehr interessant immer noch, siehe:

https://www.welt.de/print-welt/article636590/Nur-einmal-verliert-sie-die...

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13680813.html

(Auf die Autoren achten)

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13526387.html

Sie suchten den Fehler (falsche, abwegige Interpretation) also nicht bei sich, Herr Beckhaus, sondern mit der Attitüde der eigenen Unfehlbarkeit bei anderen, ein inzwischen bekanntes Verhaltensmuster.

Hoffe, es macht auch Ihnen später noch mal Freude, daß ich Ihren Fehler aufzeige. Nur erkannte Fehler können nämlich auch abgestellt werden.

Besten Gruß

GR

 

Nachgang: Gerichtsgutachter war der in 2013 verstorbene Professor Dr. med. Dr. rer. nat. Willi Schumacher von der Psychiatrischen Klinik Gießen, gehört zur Universität Gießen.

Hallo Herr Rudolphi,

vorab: Ich finde Sie lustig!

Wenn jemand zu seiner Frau geht und ungefragt sagt: "Schatz, ich bin Dir letzte Woche nicht fremdgegangen", dann kann man nach Ihrer Logik, Herr Rudolphi, diesen Satz nur vorsätzlich falsch verstehen ...

Bitte erklären Sie doch einfach: Wie kommt man überhaupt auf die Idee, einen solchen Satz zu schreiben, wenn man schon gar nicht animmt, dass ein Richter auf die Idee käme, einschläge Foren zu lesen?

Und es mag Ihrem Alter geschuldet sein: Sie schreiben nicht, Sie schwurbeln. Etwa jedes zweite Wort in Ihren Texten kann man ersatzlos streichen. Aber Sie stehen nunmal auf Füllwörter. Wahrscheinlich glauben Sie, dass ein gebildeter Mensch sich so auszudrücken hat.

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Hallo Herr Beckhaus, auch ich finde Sie sogar sehr lustig, aber auch diesen Thread und andere Threads inzwischen.

Welchen Satz bei mir meinten Sie denn nun konkret? Denn nun driften Sie ja schon wieder ab zum Fremdgehen und einem Schatz.

Wäre es ihnen lieber, wenn ich Ihnen immer zukünftig kurz mit "Quatsch" antworte?

Die sehr vielen Füllwörter im Urteilstext zu diesem Mordfall können Sie aber selber noch analysieren, nachdem Sie doch zuerst den von Ihnen bemängeten Satz bei mir bezeichnet hatten.

Nun verstanden?

Herr Beckhaus, es liegt doch auf der Hand, daß auch hier im Beck-Blog eine öffentlich wirksame Kampagne fortgesetzt werden soll, und da werden einfach Dinge behauptet, die nirgendwo zu lesen sind in einem der Dokumente, die Sie selbst nannten: "im Urteil, dem Wiederaufnahmeantrag oder den Stellungnahmen der Staatsanwaltschaften".

Nur ist Kritik am Urteil auch berechtigt und an seinen vielen Wiederholungen ("Füllwörter") und Fiktionen .

Zur Logik im Urteil, Herr Beckhaus, ein Satz nur aus der UA Bl. 124:

"Damit zusammenhängend ist für die Kammer aber auch erklärbar, dass in den verschiedenen Bereichen des Hauses immer weniger Bauschaumteilchen gefunden wurden, je höher der Täter im Haus gekommen war, da entsprechend des festgestellten Tatablaufs durch die immer weiter ansteigende Zahl der abgegebenen Schüsse ein immer größer werdender Schusskanal vorhanden war, so dass die weiter austretenden Projektile weniger Widerstand durch den in der PET-Flasche befindlichen Bauschaum hatten und daher immer weniger Teilchen mit dem Projektil und der Schmauchwolke in Schussrichtung austreten konnten, was im Übrigen auch der Sachverständige Pfoser wie dargetan aufgrund seiner Tests verifizieren konnte."

Und wo waren diese Tests mit einer PET-Flasche denn zu sehen für die Kammer und alle Beteiligten mit einer vorher angebrachten Bohrung im Flaschenboden, mit entferntem Bauschaum aus der PET-Flasche mit Hilfe eines 20cm langen Metallrohrs laut Anleitung, mit einer Pistole P 38, der Munition von PMC mit 124 grain und mit einer Schlauchschelle zur Befestigung der PET-Flasche auf dem Pistolenlauf, und mit den vorherigen Probeschüssen zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit dieser Kombination?

Welchen Widerstand fand da das Projektil noch bei diesem doch schon vorher entfernten Bauschaum im Schußkanal, der vorher angebrachten Bohrung im PET-Flaschenboden und weiterem Freischießen des ganzen Schußkanals inklusive des Flaschenbodens, aber ohne alle Störungen beim Repetieren?

Alles "wie dargetan" und "entsprechend des festgestellten Tatablaufs" und ohne PET-Splitter am Tatort, versteht sich.

Vollkommen logisch ist das jedenfalls nicht, es wurde auch nicht auch für alle Beteiligte am Prozeß noch verifizierbar gezeigt, und das greift RA Strate doch an.

Zukünftig reicht doch auch kein "Quatsch" als Reaktion auf ein Urteil, aber so steht es im Urteil und A.D. wurde verurteilt, zusammen mit anderen Feststellungen der Kammer als Indizien für seine Schuld.

Für die Richter in Kassel jedenfalls schreibe ich das nicht, Herr Beckhaus, und für Sie auch nicht, Sie müssen das auch nicht lesen, aber Ihre Reaktionen machten mir schon mehrmals Spaß, denn sie lassen ja einige Rückschlüsse zu, die auch auch von anderen Juristen bereits seit Jahren kannte.

Besten Gruß

GR

Kraut und Rüben

Rudolphi kommentiert am Mo, 2018-08-27 08:39 Permanenter Link

"Der unberücksichtigte Überschallcharakter der Tatmunition ist eine neue Tatsache, die entsprechenden GA sind neue Beweismittel, auch wenn darunter „Diesseits (…) die Schalldämpfung insgesamt“ „verstanden“ wird."

"Der unberücksichtigte Überschallcharakter der Tatmunition ist eine neue Tatsache" für Fehler in der Urteilsbegründung der Schwurgerichtskammer.

"die entsprechenden GA sind neue Beweismittel, auch wenn darunter „Diesseits (…) die Schalldämpfung insgesamt“ „verstanden“ wird."

Die neuen GA beweisen nicht die Relevanz der Schußgeräusche, bestehend aus dem Mündungsknall, dem Verschlußgeräusch, den Einschlägen in harte und weiche Ziele, und dem Geräusch des Projektils auf seiner Flugbahn nach "Abstand von max. 50 cm nach Verlassen der Waffe-SD-Kombination in der normalen Atmosphäre" für das  ganze Tatgeschehen.

Will aber keine Diskussionen mehr darüber führen.

Leipziger Allerlei

https://community.beck.de/comment/reply/58641/82762   https://community.beck.de/comment/reply/58641/82764

https://community.beck.de/comment/reply/58641/82766   https://community.beck.de/comment/reply/58641/82759

https://community.beck.de/comment/reply/58641/82190   https://community.beck.de/comment/reply/58641/82197

https://community.beck.de/comment/reply/58641/82188   https://community.beck.de/comment/reply/58641/82405

https://community.beck.de/comment/reply/58641/82881   https://community.beck.de/comment/reply/58641/83011

https://community.beck.de/comment/reply/58641/83068   https://community.beck.de/comment/reply/58641/83689

                                                    https://dejure.org/gesetze/StPO/359.html

Zwanzig Zentimeter

Sowohl Pfosers 20 cm „Zwischenstück“ als auch Ihr "20cm" langes Metallrohr „laut Anleitung“ ist nach Silencer eine Fiktion. Will aber keine Diskussionen mehr darüber führen.

GR kommentiert am Do, 2018-07-05 23:25 Permanenter Link

Ich merke weiter an, daß mir ein PDF mit 2 Seiten von der silencer.ch-Seite vorliegt, von einem (Zitat in eckigen Klammern): ["Zwischenstück mit der Länge von 20 cm Abstand"] auf der Seite 118 im Urteil kann ich in diesem PDF immer noch nichts lesen, denn dort steht (Zitat in eckigen Klammern): ["....daher empfehle ich, mittels eines Rohrs von der Flaschenöffnung her etwa 20 cm des ausgehärteten Schaums herauszuholen so wird auch die Laufverschmutzung wesentlich geringer."]

Viele Grüße nach Offenbach

PP

Das sind inzwischen doch fruchtlose Diskussionen geworden, denn Entscheidungen werden nun in Kassel von einem Gericht in dieser Sache getroffen, nicht im Beck-Blog, und auch nicht bei Allmystery.

Solche fruchtlose Diskussionen aber vergeuden Lebens- und Arbeitszeit, wenn sie sich immer nur im Kreise drehen, wie inzwischen hier durch Wiederholungen.

(RA Strate hätte m.E. eben bessere Gutachten beibringen müssen, mit Messungen.)

Auch wenn es mit den von mir zuvor thematisierten „Angaben“ der StA Kassel nichts zu tun hat: https://community.beck.de/comment/reply/58641/84374

Was für ein (freihändiges) „Gutachten“ hat Pfoser abgeliefert? Das nachträglich aufgetauchte Video belegt ein zusammen geschnittenes „Schlechtachten“. Davon kann sich jeder Bürger, der nicht unter akuten (selektiven) Wahrnehmungsstörungen leidet, überzeugen.

Was ich (nicht) verstehe:

Unterstellt Herr Rudolphi schwurbelt tatsächlich mit Füllwörtern und spekulativ hier seine persönliche Meinung, dann kann man das lesen oder einfach darüber hinweggehen. Es hätte ja keine Relevanz und Wirkung auf Entscheidungsprozesse. Das Irrelavante aber nun gerade zum Thema zu erheben, um damit dann konkret ein geschwurbeltes Füllwörter-Spekulations-Urteil von beruflich vereidigten Amtspersonen vor einer drohenden Überprüfung zu "retten" oder eine bereits allgemein als fragwürdig bekannte Qualitätsbehauptung zu juristischen Entscheidungen aufrecht zu erhalten, ist doch eine Offenbarung eines ganz besonderen persönlichen Charakters. Es sei denn, dahinter steckt ein Auftrag oder eine konkrete Interessenlage. Also Herr Beckhausen, in welcher Funktion kommentieren Sie hier oder was treibt Sie persönlich zum Fall um?
 

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An alle,

die Bauschaum~Brösel bzw. Bruchstücke ~im Urteil fälschlicherweise
"Schaumstoffteilchen" bezeichnet~ stammen aus der linken
Kellerwand, in die das 3. Projektil seinen Weg fand.
Das ist der Kripo seit 19.04.2009 bekant.

Beweis:
Zeugnis und Aktenvermerk des KOK Loeb
Bauschaum~Brösel fiel aus der Wand !

Die Erklärung der Staatsanwaltschaft Darmstadt, das
Bauschaum~Brösel sei wie der berühmte
Lügenbaron von Münchhausen auf der
Kanonenkugel in die Kellerwand 
geflogen, ist physikalisch 
völlig unmöglich.

Das glatt polierte Projektil aus Messing fliegt mit
Überschallgeschwindigkeit und rotiert dabei
mit hoher Geschwindigkeit um die eigene
Achse mit ca. 10.000 Umdrehungen.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Offenbach am Main
Out~of~The Box Solutions

0

"rotiert dabei mit hoher Geschwindigkeit um die eigene Achse mit ca. 10.000 Umdrehungen."

In der Stunde?

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Lieber  Gastronomiker,

ich hätte nicht gedacht, 
daß das einem auffällt ?

Sehr gut !

Wenigstens einer
denkt mit !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Offenbach am Main
Out~of~The Box Solutions  

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Eine Pistole hat eine Drall-Länge von ca. 25 - 30 cm, dann dreht sich das Projektil bei 350 m/s Mündungsgeschwindigkeit in einer Sekunde ca. 1.270 mal, und in einer Minute ca. 76.000 mal.

In der Wikipedia stehen noch höhere Drehzahlen:

"Bei vielen Geschossen werden, je nach Mündungsgeschwindigkeit, Drehzahlen von weit über 200.000 min−1 erreicht (z. B. 5,56 × 45 mm NATO)."

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Lieber Gastronomiker,

gar nicht mal schlecht.

Jetzt berücksichtigen Sie mal, daß die Projektile
nur 3 bis 7m Weg im engen, kalten Kellerflur
zurückgelegt haben !

Dann wissen Sie, wie oft sich
die Projektile um die eigene 
Achse gedreht haben !

Oder lesen Sie es einfach nach im 
schriftlichen Urteil vom 20. Sept. 2011 !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Offenbach am Main
Out~of~The Box Solutions  

0

"Oder lesen Sie es einfach nach im 
schriftlichen Urteil vom 20. Sept. 2011 !"

Das Thema des Durcheinanders von elektronischen Dateien und schriftlichen Dokumenten ist schon bemerkenswert. RA Strate schickt seine Schreiben nach Kassel, gleichzeitig vorab ein Fax. Dann hat er die schriftliche UA eingescannt, daraus wird hier wieder zitiert per Abschreiben mit der Hand, da c&p (bei mir jedenfalls) nicht möglich ist. Richter Wagner hatte sein schriftliches Urteil sicher in ein Diktiergerät gesprochen und ins Geschäftszimmer gegeben, dort wurde dann per Computer eine Datei erstellt, die wiederum ausgedruckt wurde für das Urteil und die UA. Diese Datei muß also elektronisch doch mal mal vorhanden gewesen sein. StAin Köpf wiederum mußte offenbar für ihre Stellungnahme bei ihren Zitaten aus dem Urteil und anderen Schriftstücken wieder Teile von Schriftstücken per Hand in den Computer übertragen und als Datei speichern, auch diese Datei wurde dann wieder als Schriftstück ausgedruckt, versandt per Post und von RA Strate wieder eingescannt und von ihm ins Internet gestellt, woraus dann hier wieder - im Fall des Zitierens - per Hand in eine Datei übertragen werden muß nach dem Lesen.

Mehrere "Umdrehungen" sind da dabei notwendig, wie in einem Karussell.

Sehr geehrter Herr Rudolphi, 

auf welcher Seite im Urteil steht etwas über das Gewicht 
und die Geschoßgeschwindigleit der Tatmunition ?

Das ist eine neue Tatsache gemäß § 359 StPO!

Da hat Herr Dr. Strate wohl aus meiner
Gegenerklärung vom 12.12.2017
abgeschrieben !

Das ist Fakt !

PS:
Bei 160 phon ist Klaus Tolsl Mörder 
das Trommeldfell geplatzt.
 

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Offenbach am Main
Out~of~The Box Solutions  

0

Herr Steffler, auf welcher Seite des Urteils steht etwas über das Rasierwasser des Täters? Und wo bitte finden Sie in dem Urteil über das Rückstoßgewicht der Tatwaffe? Warum haben Sie in Ihrem Gegengutachten die Mondphasen unberücksichtigt gelassen?

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Lieber Gast,

sehr guter Einwand !

Wo ist auf den Beweis~Videos zu sehen, daß 
ein PET~Schalldämpfer wegen dem Rückstoß 
nach oben ausschlägt ?

Mit PET~Schalldämpfer verreißt man 
garantiert jeden Schuß.

Welche Lärmpegel wurden gemessen
mit und ohne Schalldämpfer ?

Und ohne Gehörschutz wären auch Leoplofd Pfoser und Phillip Cachee 
in  einem engen, kalten  Kellerflur bei 160 phon 
garantiert die Trommelfelle
geplatzt.

Warum soll Andreas Darsow laut Urteil 
einen PET~Schalldämpfer
verwendet haben ?

Weil er mit PET~Schalldämpfer keinen 
Gehörschutz brauchte im engen,
kalten Kellerflur !

Hat Andreas Darsow eine Knalltrauma 
davonghetragen oder nicht ?

Wo wurde der notwendige Gehörschutz 
im Urteil erwähnt.

PS:
Das Tathaus hat überhaupt kein "Souterrain",
nur einen unterirdischen Keller.

Das ist Fakt !

Ich weiß auch, was Astrid Toll am 17. und 18.04.2009
mit zwei Kopfschüssen gemacht hat. 

Ehrlich !

Steht alles im nachgereichten schriftlichen Kuddelmuddel 
vom 20. Sept. 2011 auf 294 Seiten !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Offenbach am Main
Out~of~The Box Solutions  

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"Da hat Herr Dr. Strate wohl aus meiner Gegenerklärung vom 12.12.2017 abgeschrieben !"

Was genau könnte er denn da "abgeschrieben" haben?

Angaben zur Munition kannte er doch bereits aus Bl. 34 der UA, was im schriftlichen Gutachten des Dr. Bux aber alles bereits schon dazu steht, oder in seinen mündlichen Aussagen in der HV noch zusätzlich, das wissen weder Sie noch die Leser hier doch ganz genau. Außerdem hätte es erfragt werden können in der HV, wenn es der Verteidigung wichtig gewesen wäre. Nur mal nebenbei erwähnt, ohne das Urteil in allen Punkten verteidigen zu wollen, siehe Bl. 114 der UA (Zitat):

"...... äußerst plausibel ..... durchaus nachvollziehbar seien. Es sei nämlich gut möglich, dass sich Bauschaumpartikel beim Durchqueren des Projektils an dieses antragen und sich vom Geschoss erst beim Aufprall auf die Wand abstreifen würden."

Das dürfte m.E. bei der hohen Drehzahl eines Projektils und der dann hohen Relativgeschwindigkeit zwischen Projektil und Gas- / Schmauchwolke nach einigem Abstand von Zentimetern bis Dezimetern von der Mündung kaum mehr möglich sein. Siehe dazu auch das Buch mit Leseprobe im Internet:

Rechtsmedizin: Befunderhebung, Rekonstruktion, Begutachtung     

(herausgegeben von Burkhard Madea)

mit Angaben zu Schußentfernungen und Schmauchhöfen um einen Einschuß herum.

Siehe dazu auch noch das schon ältere Buch, Seite 172, ebenfalls mit Leseprobe im Internet:

Handwörterbuch der Kriminologie

(von Alexander Elster)

In Kapitel 4.7.5:

Angaben zu Schußentfernungen und Schmauchhöfen um einen Einschuß herum

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

Sie werden heute Nacht nicht rauskriegen, 
welche Geschoßgeschwindigkeit die 
Projketile hatten und wie laut 
diese waren.

Sie kennen nämlich nicht mal das 
Herstellungsdatum der 
Tatmunition ! 

PS:
Im Zweifel für den Angeklagten !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Offenbach am Main
Out~of~The Box Solutions  

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Das Herstellungsdatum der Tatmunition steht nicht im Gutachten? Steht es denn nicht auf der Unterseite der gefundenen Patronenhülsen, Herr Steffler?

Andreas Darsow soll Ihrer Einschätzung nach einen Gehörschutz getragen haben? Vor oder nach der Tat?

Haben die Darsows einen Keller oder ein Dachgeschoss?

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Ich kenne beide Bücher. Was halten Sie als Experte davon, Herr Rudolphi?

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Gast schrieb:

Ich kenne beide Bücher. Was halten Sie als Experte davon, Herr Rudolphi?

Die finde ich sehr interessant, aber ein Experte auf diesem Gebiet bin ich deswegen noch lange nicht, denn dazu braucht es auch noch mehr Erfahrungen auf diesem Gebiet.

Aber um Widersprüche in Gutachten oder Urteilen usw. zu erkennen, genügt doch logisches Denken.

Was halten Sie denn vom Antragen eines Bauschaumstücks dieser Größe an einem Projektil noch nach einer mutmaßlich doch etwas größeren Schußdistanz von wenigen Zentimetern oder Dezimetern bis zum Aufprall an der Wand? Halten Sie das für möglich und könnten das auch durch Versuche (oder noch aus der Literatur) verifizieren?

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

es ist technisch völlig ausgeschlossen, daß sich ein Bauschaum~Brösel an ein mit 
Überschallgeschwindigkeit fliegendes, glatt politiertes, rotierendes,  
heißes Messing~Projektil anhaftet.

Kann man jederzeit ausprobieren. 

Warum haben das Leopold Pfoser und Philip Cachee 
nicht gemacht ?

Das war zu beweisen bzw. zu widerlegen ! !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Offenbach am Main
Out~of~The Box Solutions

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Jetzt geht es um eine Wiederaufnahme und um die tragende Beweiswürdigung des erkennenden Tatgerichts, weniger um Detailfragen, sondern um die zentrale Frage des Urteils der Schwurgerichtskammer.

Schuldig und weiter lebenslängliche Haft mit besonderer Schwere der Schuld, oder unschuldig mit Freispruch und mit Haftentschädigung, 25 Euro pro Tag noch.

Siehe: https://www.lto.de/recht/justiz/j/reform-haftentschaedigung-opfer-justiz...

Wir haben einen solchen selbsterstellten Schalld. auf dem Schießstand ausprobiert. Wir haben eine Cola-PET genommen, da diese deutliche fester sind, als die PET-Flaschen, die erkennbar in den Videos verwendet wurden. Ob nun Über oder Unterschallmunition verwendet wird, spielt keine Rolle. Der Schalld. zeigt in jedem Fall Wirkung. Er reduziert nicht nur die Lautstärke des Geschossknalls, er verändert das Geräuschbild insgesamt. Für uns war daher auch der Vorteil, dass der Geschossknall nicht sofort zu verorten ist und sich auch anders anhört, als ein "normaler" Schuss.

Tatsächlich fanden sich auch Bauschaumablagerungen auf den Geschossen im Ziel. Auch wenn diese nur schwer mit blossem Auge zu erkennen waren. Warum dies so ist, dafür fehlt mir das physikalische Wissen. Bauschaum haftete aber auf jeden Fall auf dem Geschoss.

Herr Steffler, haben Sie denn wenigstens ein Mal auch praktische Verusche unternommen? Falls nein, sind Ihre Ausführungen doch nur Gedankenspiele.

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Sehr geehrter Gast und Sportschütze,

am Projektil eingebrannte Spuren von Bauschaum sind genau so möglich, wie normaler Schmauch. Da haben Sie recht, aber die angschmauchte Bauschaum-Flocke an der Wand / unten am Boden vor der Wand war etwas anderes, denn sie sei vom Projektil "eingeklemmt" gewesen laut Urteil.

Und Sie hatten vorher geschrieben, daß auch der Geschoßknall von einem SD noch gedämpft wird. Das aber geht bei Überschallgeschwindigkeit nach dem Schalldämpfer in der Regel nicht.

Aber etwas anderes sollte doch noch m.E. beachtet werden:

Ich vermute, die im Gutachten von Herrn Lars Winkelsdorf vom 04.05.2018  für das Wiederaufnahmeverfahren des Herrn Andreas Darsow getroffenen deutlich hörbaren Unterscheidungen der Lautstärken von Unterschallschüssen ohne Geschoßknall und Überschallschüssen mit Geschoßknall sind im vorliegenden Temperaturbereich nicht signifikant. Ohne das nun durch genaue Messungen zu belegen, verweise ich auf Bilder zu Geschossen mit Stoßwellen bei Mach 0.98, Mach 1.03, Mach 1.04 und Mach 1,30, siehe unten [1].

Sie können die sich ausbildende Stoßwellenfront an der Geschoßspitze bei Geschoßgeschwindigkeiten größer oder gleich Mach 1.04 erkennen. Diese generiert dann den lauten Geschoßknall.

Doch wird der Unterschied zwischen den von menschlichen Ohren wahrnehmbaren Lautstärken und  Charakteristiken von Überschall- vs. Unterschallschüssen bei so geringen Änderungen der Schallgeschwindigkeit durch Temperaturunterschiede von ca. 10° C bis max. 15° C m. E. bisher überschätzt. In den Tabellen von Lars Winkelsdorf sind Werte angegeben für Temperaturen und die zugehörige (Spanne der) Schallgeschwindigkeit. Bei gleichbleibenden Munitionswerten und damit Mündungsgeschwindigkeiten entspricht das dann Geschwindigkeiten von ca. Mach 0,99 bis Mach 1,01, oder gar zu etwas kleineren Werten verschoben. In diesem schmalen Bereich dürften m.E. keine von menschlichen Ohren unterscheidbare Schuß-Geräusch-Unterschiede auftreten. Schallpegel-Meßgeräte mit integrativer Messung werden vermutlich da auch keine signifikanten Unterschiede feststellen, die über Unterschiede durch das Meßgeräte-Rauschen oder durch Munitionsstreuungen bereits hinausgehen.
Da von der Munition PMC Bronze 9x19mm Parabellum / Luger  mit 124 grain Geschoßmasse auszugehen ist, ist auch bei normaler Lauflänge einer Pistole P. 38 von 127 mm mit Mach 1,00 bei ca. 12°C zu rechnen.
Sie finden diese Werte im Internet:

Muzzle Velocity: 1110 fps, umgerechnet 338,3 m/s bei 124 grain

Diese Werte sind aber Herstellerangaben und nicht verifiziert.

Mit den Tabellen von Winkelsdorf gehört zu 338,3 m/s ein Temperaturwert von ganz knapp unter 12°C der Umgebungs-Luft bei der Schußabgabe.

[1]:
7.5mm Swiss Rifle Bullet at Four (4) Velocities

Quelle: https://www.google.com/url?sa=i&rct=j&q=&esrc=s&source=images&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwjfqPnk-N_cAhUwsqQKHfL8AWwQjRx6BAgBEAU&url=https%3A%2F%2Fwww.quora.com%2FIs-it-possible-for-a-bullet-to-break-the-sound-barrier&psig=AOvVaw2ZORShzCEkPYkFi0Nav1mr&ust=1533902373091859

Besten Gruß

GR

Nachgang: Standen Sie hinter der Waffe mit dem Selbstbauschalldämpfer aus einer Colaflasche, oder seitlich versetzt davor? Das sind nämlich Unterschiede für den "Sonic crack".

Laut Urteil wurden zwei Schüsse von vier Nachbarn gehört. Keiner der Zeugen hat die Schüsse am/ im/ vor dem Haus der Opfer verortet. Eine Zeugin sagte aus, dass sie angenommen habe, dass vor einer in der Nähe gelegenen Kneipe geschossen worden sei. Ich würde also sagen, dass der Schalldämpfer seine Wirkung entfaltet hat. Wofür brauchen Sie jetzt noch Tabellen, Herr Rudolphi? Doch wohl nur, um irgendwie ein überlegenes Wissen zu präsentieren oder anderen Nachlässigkeiten unterstellen zu können. Wird nicht gelingen. Entscheidend war damals wie heute nur, was die Nachbarn als Zeugen ausgesagt haben.

Wenn Andreas D. nicht der Täter war, ist schon erstaunlich, dass er als unmittelbarer Nachbar nichts gehört hat. Wenn dem so ist, dann wäre der verwendete Schalldämpfer (ob selbst gebaut oder nicht) sogar noch besser, als es das Gericht angenommen hat.

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Nachgang: Ein Zeuge hörte 6 "Knallgeräusche" in Abständen, 3 Zeugen hörten 2 "Schüsse". Das Verorten ist auch nicht so einfach, wenn man innerhalb eines Nachbarhauses ist bzw. schläft. Außerdem wären die Zeugen bei einer Verortung von Schüssen zum Haus der Familie Toll doch zu fragen, warum sie weder selber mal genauer nachgesehen haben, noch die Polizei gerufen hatten.

Diese Frage können Sie sich als Sportschütze und Staatsbürger auch mal stellen.

Den letzten Absatz verstehe ich nicht. Worauf möchten Sie hinaus? Dass die Nachbarn von einem Mord hätten ausgehen und sofort die Polizei rufen müssen? Funktionieren Ihre "Argumente" oder die von Herrn Steffler auch dann noch, wenn Sie anderen Menschen nicht Unfähigkeit oder kriminelle Nachlässigkeit unterstellen?

Für einen "Experten" sind solche Unterstellungen doch eher ein Armutszeugnis.

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Gast kommentiert am Mi, 2018-08-15 19:07 Permanenter Link

Laut Urteil wurden zwei Schüsse von vier Nachbarn gehört… Ich würde also sagen, dass der Schalldämpfer seine Wirkung entfaltet hat.

Laut Urteil (UA S. 21, 22) wurden „(jedenfalls) diese beiden ersten Schüsse“ von vier Nachbarn „wahrgenommen, die allesamt davon erwachten.“ Ich würde also sagen, dass man bei vier aus dem Schlaf gerissenen Nachbarn nicht behaupten kann, dass der (PET-) Schalldämpfer „seine Wirkung entfaltet“ habe.

Grämen Sie sich aber nicht: In seinem Urteilsschmöker attestierte (auch) der Urteilsverfasser nur zwei bzw. drei Seiten später (UA S. 24), dass der Schalldämpfer „bei allen Schüssen seine Funktion verrichtet“ habe, LOGO!

Im Übrigen: Ob des Nichterkennens des Überschallcharakters der Tatmunition durch das Tatgericht ist das hierauf gestützte WA-Vorbringen eine neue Tatsache. Die insoweit eingereichten Gutachten stellen – ebenso völlig unproblematisch – neue Beweismittel dar. Das ist real, während Silencer ein rein fiktives, (seinerzeit) von erfolgshungrigen südhessischen Ermittlern ersponnenes Konstrukt darstellt. Stichwort/Knackpunkt: Verantwortung. Und nicht: Vertuschung.

Entweder haben Sie mich bewusst falsch zitiert oder aber Sie haben nicht verstanden, was ich geschrieben habe.

Frau Toll wurde in ihrem Bett erschossen. Ihre Auffindeposition war dergestalt, dass sie geschlafen haben muss, als die tödlichen Schüsse auf sie abgefeuert wurden. Die Tochter befand sich ebenfalls im Bett, als auf sie geschossen wurde. Anders als bei Herrn Toll gab es bei beiden Frauen keine Anzeichen von einer Abwehrreaktion.

Das dürfte für Ihre Überlegungen keine Rolle spielen. Sie machen ja in ihrem letzten Absatz deutlich, wovon Sie ausgehen. Überzeugend finde ich diese Unterstellungen nicht.

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Weil beide Frauen die vorausgehenden (PT: 6; AT: 8) Schüsse nicht gehört haben und „selig“ schliefen, verrichtete der PET-SD „bei allen Schüssen seine Funktion“, wobei  „(jedenfalls) die beiden ersten Schüsse von vier Nachbarn „wahrgenommen (wurden), die allesamt davon erwachten.“ LOGO!

Erinnert in seiner Unsinnigkeit an die Behauptung eines Users („Logiker“), für die Verurteilung sei die Verwendung von Bauschaum und nicht die eines PET-SD Marke-Eigenbau maßgeblich gewesen. Beruhte das tragende Urteilsfundament in Wirklichkeit darauf, dass der Verurteilte vor der Tat die Silencer-„Bauanleitung“ studiert/ausgedruckt, gemäß dieser einen PET-SD hergestellt und diesen beim geheim gebliebenen Testschießen sowie anschließend bei der Tat eingesetzt habe, vgl.:

https://community.beck.de/comment/reply/58641/83344  (3. Absatz)

https://community.beck.de/comment/reply/58641/83856

https://community.beck.de/comment/reply/58641/83781

https://community.beck.de/comment/reply/58641/83838

https://community.beck.de/comment/reply/58641/83890

https://community.beck.de/comment/reply/58641/83942

https://community.beck.de/comment/reply/58641/83986

https://community.beck.de/comment/reply/58641/83789

Gast kommentiert am Do, 2018-08-16  19:16

Ein Rechtsmittel muss zulässig und begründet sein, um Erfolg haben zu können.

Ein Wiederaufnahmeverfahren ist kein „Rechtsmittel“, verfolgt man damit doch vielmehr das Ziel, die Rechtskraft der angegriffenen Entscheidung zu durchbrechen. Auch wenn es sich dabei um eine reine Fiktion – hervorgerufen durch den blinden Übereifer erfolgshungriger südhessischer Ermittler -  handelt.

Wird die Zulässigkeit im Aditionsverfahren bejaht, folgt das Probationsverfahren, in dem die bislang als wahr unterstellten Behauptungen auf ihre Richtigkeit hin überprüft werden, § 369 StPO. Wird auch dies bejaht, ordnet das Gericht die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Erneuerung der Hauptverhandlung an, § 370 Abs. 2 StPO, sofern es nicht (mit Zustimmung der StA) nach § 371 Abs. 2 StPO verfährt. Bei der Geeignetheit i.S.d. § 359 Nr. 5 StPO geht es im Übrigen nicht darum, „die Unschuld des Darsow zu beweisen.“ Maßgeblich ist den das Urteil tragenden Schuldspruch zu erschüttern, wobei die Novae in das Urteilsgefüge einzusetzen und vom Wiederaufnahmegericht durch die Brille des verurteilenden Tatgerichts zu bewerten  sind.

Fazit (ganz ohne Trommelwirbel): Ihre Diktion vermag nicht über Ihre inhaltlichen Defizite hinwegzutäuschen. Anders ausgedrückt: Sie haben zwei (weitere) Fahrkarten geschossen. Die von den Ermittlern sowie dem LG Darmstadt geschossenen Fahrkarten um die Silencer-Fiktion wiegen indes ungleich schwerer.

Aditionsverfahren = Prüfung der Zulässigkeit

Probationsverfahren = Prüfung der (?)

Als extrem gut ausgebildete Juristin kennen Sie die Antwort!

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Entschuldigen Sie bitte, wenn ich mich an dieser Stelle einmische, ist sonst nicht meine Art :-) aber die Begriffe "Aditionsverfahren" und "Probationsverfahren" werden wunderschön dort erklärt:

http://www.wiederaufnahme-strafsachen.de/

Es heißt dort:

"Wie läuft das Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen ab?

Das Wiederaufnahmeverfahren gliedert sich in zwei Teile.

Im ersten Verfahrensabschnitt, dem Aditionsverfahren, muss durch einen Strafverteidiger bzw. Rechtsanwalt ein Schriftsatz bei Gericht eingereicht werden, in dem wenigstens ein gesetzlicher Grund der Wiederaufnahme des Verfahrens angegeben sowie die Beweismittel möglichst genau bezeichnet werden. Das Gericht prüft sodann unter anderem die korrekte Form des Antrags, das Vorliegen der vorgebrachten Wiederaufnahmegründe sowie die Geeignetheit der Beweismittel.

Ist das Aditionsverfahren erfolgreich absolviert und der Wiederaufnahmeantrag somit zulässig, folgt das Probationsverfahren, in dem die Begründetheit geprüft wird. In diesem Stadium erfolgt insbesondere die Beweisaufnahme.

Ist auch das Probationsverfahren erfolgreich durchlaufen, wird die Wiederaufnahme angeordnet – Es kommt zur erneuten Hauptverhandlung."

Tja, selbst einem Wiederaufnahmeexperten wie Herrn Doctor honoris causa Strate gerät das mit Adition und Probation mal durcheinander, siehe das Fax vom 08.08.2018 auf der Dokumentationsseite:

"Noch ein Nachtrag: In meinem Schriftsatz vom 01.08.2018 spreche ich im vorletzten Absatz vom „Aditionsverfahren". Gemeint war: das Probationsverfahren."

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Sofort der Uni-Rostock melden! Der Ehren-Schleusenwärter Titel gerät dadurch aber sicher nicht in Gefahr.

https://www.lto.de/recht/kanzleien-unternehmen/k/kein-bundesverdienstkreuz-fuer-gerhard-strate-ablehnung-durch-hamburger-senat/

Übrigens: Beide Schriftsätze betrafen das WAV Sabolic:

https://community.beck.de/2018/07/25/die-brennspiritus-theorie-in-der-wiederaufnahme-der-mordfall-sabolic#comment-84335

Hier geht`s um Primitivschalldämpfer. Wenn man den Schalldämpferteil ausklammert, passt Ihr Post aber auch hier.

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