Zirkumzision - wie soll das Gesetz aussehen? (mit Update 20.07.)

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 15.07.2012

Im Verlaufe der intensiven Debatte um das Kölner Beschneidungs-Urteil (zB hier im Beck-Blog) haben sich nun die Bundesregierung und mehrere andere im Bundestag vertretene Parteien der Auffassung angeschlossen, man müsse den Konflikt durch ein Gesetz lösen. Aber wie kann dies geschehen?

Eine erste Frage ist, ob es sich dabei um ein Verbots- oder um ein Erlaubnisgesetz handeln wird.

Geht man von der hier vertretenen Meinung aus, dass die religiös motivierte Beschneidung immer schon (wie auch alle medizinisch indizierten Operationen) eine tatbestandsmäßige Körperverletzung darstellte, dann beruhte die bisherige Straffreiheit auf einem gewohnheitsrechtlichen Rechtfertigungsgrund - strukturell ähnlich dem früher angenommenen Züchtigungsrecht der Lehrer. Dieser Rechtfertigungsgrund ist nun durch die (weitgehend unbeachtet gebliebenen) Fachdiskussionen von Ärzten und Juristen und  durch das Aufsehen erregende Urteil des LG Köln in Frage gestellt worden. Eine gesetzliche Klärung erscheint also für den Rechtsfrieden notwendig, auch wenn man der Ansicht ist, dass Gewohnheitsrecht ebenso verschwinden kann wie es entstanden ist, eben durch entgegenstehende Gewohnheit.

Eine gesetzliche Regelung kann versuchen, die voherige Rechtfertigung durch (religiös motivierte) Einwilligung der Sorgeberechtigten wieder zu etablieren bzw. zu bestätigen. Insofern wäre die gesetzliche Regelung eine "Erlaubnis". Die meisten Politiker, die sich geäußert haben, tendieren genau dazu: Sie wollen den (bzw. bestimmten)  Religionsgemeinschaften zugestehen, dass sie dieses bisher weitgehend akzeptierte Ritual weiter strafrechtlich unbehelligt durchführen können.

Allerdings wird dies nicht geschehen können, ohne zugleich die Grenzen der Erlaubnis aufzuzeigen, d. h. in anderer Beziehung wird das Gesetz auch Verbote enthalten müssen. Und in diesen Details stecken erhebliche Probleme!

Denkbar (und teilweise notwendig) erscheinen:

- Altersbegrenzungen (Mindest- bzw. Höchstalter),

- die Beschränkung auf Ärzte mit chirurgischer Erfahrung

- Vorschrift einer (Voll-)Narkose

- Beschränkungen auf bestimmte Religionsgemeinschaften

- Beschränkung auf bestimmte anerkannte/etablierte/vergleichsweise risikoarme Rituale

- Beschränkung auf ein bestimmtes Geschlecht

- Verpflichtung von (Ärzten in) öffentlich-rechtlichen Einrichtungen zur Durchführung

- Haftungsregelungen für Fälle, in denen sich ein Schadensrisiko trotz lege artis durchgeführter Zirkumzision verwirklicht (Haftungsfonds der Religionsgesellschaften?)

Ein solches Gesetz wie auch eine Reihe der (denkbaren) Beschränkungen und  impliziten Verbote werfen ganz grundlegende Probleme auf, die die meisten Politiker noch nicht fokussiert haben:

Zwar wird bisher schon breit diskutiert, dass aus Gründen der Religionsfreiheit eine gewisse Beschränkung der körperlichen Unversehrtheit von Kindern hinzunehmen sei - jedoch wird man bei Komplikationsraten von immerhin im einstelligen Prozentbereich (also 1 bis 10 pro hundert!) sich durchaus fragen, ob und inwieweit der Staat seine Schutzpflicht gegenüber Kindern vernachlässigen darf (zur Diskussion vgl. etwa den Artikel in der FR). Jedenfalls kann nur derjenige, der die Augen vor der Realität verschließt, den Eingriff verharmlosen (ein Beispiel dafür sind die Stellungnahmen prominenter Grünen-Politiker).

Die anderen genannten Beschränkungen werfen z.T. gravierende Gleichheitsproblematiken auf, sobald etwa noch nicht am Konflikt beteiligte Religionsgemeinschaften ihre eigenen möglicherweise körperverletzenden Rituale gesetzlich erlaubt haben wollen.

Auch die systematischen Fragen sind bisher nicht beantwortet. Einige FDP-Politiker wollen die Beschneidung im neuen Patientenrechtegesetz verankern, m. E. keine besonders gute Idee: Denn das Recht, seine Kinder beschneiden zu lassen, ist bzw. wäre eben kein Patientenrecht.

Eher schon gehört die Beschneidung in das Familienrecht, also in das Umfeld des § 1631 BGB; bei der Beschneidung aufgrund religiöser Erzeihung handelt es sich um einen Teil der Personensorge. Außerdem kommt eine bereichsspezifische Regelung im RelKErzG (Gesetz über die religiöse Kindererziehung) in Betracht.

Ein anderer Vorschlag wäre es, die Beschneidung - wie die Abtreibung - als rechtswidrige Körperverletzung eingestuft zu belassen, aber unter bestimmten Voraussetzungen lediglich einen gesetzlichen Strafausschluss zu regeln. Ein solcher Strafausschluss müsste in das  StGB eingefügt werden.

Könnte die schwedische Regelung Vorbild sein (hier ein taz-Artikel dazu)?

Ganz gleich wie und was genau geregelt wird, am Ende wird wohl ohnehin das BVerfG zu entscheiden haben, ob der Gesetzgeber im neuen Gesetz die Abwägung der verschiedenen Interessen richtig vorgenommen hat.

Die nächsten Wochen und Monate dürften immerhin spannend sein: Selten kann man gesetzliche Regeln im Entstehungsprozess so intensiv verfolgen, selten gibt es  ist eine so große gesellschaftliche Debatte.

UPDATE 20.07.2012:

Wortlaut der Resolution des Bundestages vom 19.07.2012:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
im Herbst 2012 unter Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten
Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der
Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung einen Gesetzentwurf
vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung
von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist.

Auszug aus der Begründung:

"Die rechtliche Einordnung der Beschneidung muss so schnell und so gründlich
wie möglich geklärt werden. Der Deutsche Bundestag hält eine gesetzliche
Klarstellung für geboten, die insbesondere unseren jüdischen und muslimischen
Mitbürgerinnen und Mitbürgern ermöglicht, ihren Glauben frei auszuüben. Eine
Präjudizwirkung für andere körperliche Eingriffe aus religiösen Gründen darf
sich hieraus nicht ergeben.

Zudem hält der Deutsche Bundestag die Beschneidung männlicher Kinder, die
weltweit sozial akzeptiert wird, für nicht vergleichbar mit nachhaltig
schädlichen und sittenwidrigen Eingriffen in die körperliche Integrität von
Kindern und Jugendlichen wie etwa die weibliche Genitalverstümmlung, die
der Deutsche Bundestag verurteilt."

 

Wortlaut der Petition der Deutschen Kinderhilfe, des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, MOGIS e.V. (Verband Betroffener sexuellen Kindesmissbrauchs), des Bunds Deutscher Kriminalbeamter, Prof. Dr. Matthias Franz und zahlreicher Einzelpersonen vom 20.07.2012:

"Der Deutsche Bundestag möge beschließen, zunächst für zwei Jahre keine gesetzlichen Schritte zur Legitimation der Beschneidung von Jungen in Deutschland zu ergreifen.

Weiterhin möge der Deutsche Bundestag die Einsetzung eines Runden Tisches von Religionsvertretern, muslimischen und jüdischen Befürwortern und Gegnern der Beschneidung, Psychologen, Psychoanalytiker, Kinderärzten, Kinderchirurgen, Kinderschützern und Vertretern der Jugendhilfe sowie weiterer Experten beschließen, um das Thema Beschneidung in Deutschland wissenschaftlich fundiert zu diskutieren und eine Strategie zu erarbeiten, welche alle Interessen, vor allem aber die Belange des Kindeswohls, berücksichtigt."

Auszug aus der Begründung:

(...)

Doch gelten beide Rechte trotz ihres Verfassungsranges nicht vorbehaltlos und müssen sich der Abwägung mit anderen Grundrechten stellen. Hier gilt es die bisher im Diskurs vollständig vernachlässigten Belange der Kinder, rechtlich normiert in Art. 2 GG, Art. 6 II 2 GG und Art. 19 I und Art. 24 III der UN- Kinderrechtskonvention, zu berücksichtigen.

(...)

Die Petenten sehen die Gefahr, dass sachfremde Erwägungen immer stärker in die Argumentation einfließen und es der Politik unmöglich machen, eine Güterabwägung im Interesse des Kindeswohls auch nur ansatzweise zuzulassen. Vorsicht geboten ist ebenso bei der Vereinheitlichung des muslimischen und jüdischen Glaubens, gibt doch auch hier ein breitgefächertes Meinungsbild zum Thema kindliche Beschneidung.

Als notwendig und lohnenswert für alle Interessengruppen empfinden die Petenten daher einen sachlichen, verantwortungsvollen und umfassenden Dialog aller Akteure als Alternative zu einem übereilten politischen Aktionismus. Eine breite Debatte ist in Anbetracht der Bedeutung der betroffenen fundamentalen Rechte und Güter unabdingbar und muss von der Politik zugelassen werden.

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525 Kommentare

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War meine Vermutung also richtig, dass diese Regelung niemand gefällen wird. Nach den Protesten dürfte der Berliner Ansatz erledigt sein, solange er nicht um ein Zertifizierungsverfahren für die nicht ausgebildeten Schnippler erweitert wird - und so ein Verfahren will Berlin ja nicht selber machen, sondern wartet dabei auf eine Bundeslösung.

Aber hier wurde gleichzeitig eine denkbare Lösung für die Bundesebene (also insbesondere die Notwendigkeit von ausgebildetem medizinischen Personal für den Eingriff) als Testballon losgelassen und von der betroffenen Religionsgruppe entsprechend unter Feuer genommen. Erwartungsgemäß, aber da weiss dann auch die Bundesregierung, dass bei den Vertretern der Juden keinerlei Kompromissbereitschaft zu erwarten ist.

 

Die Stellungnahme der Kinder- und Jugendärzte gefällt mir. Das sollten die ruhig sehr offensiv vertreten, die Eltern sollten ein möglichst schlechtes Gewissen haben, wenn sie ihre Kinder aus religiösen Gründen beschneiden lassen. Meinetwegen könnten in jeder Kinderarztpraxis "Beschneidung ist Kindesmisshandlung"-Poster hängen, vielleicht hilfts ja. ;)

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I.S. schrieb:
Aber hier wurde gleichzeitig eine denkbare Lösung für die Bundesebene (also insbesondere die Notwendigkeit von ausgebildetem medizinischen Personal für den Eingriff) als Testballon losgelassen und von der betroffenen Religionsgruppe entsprechend unter Feuer genommen.
Hauptkritikpunkt war aber nicht die medizinische Qualifikation, sondern die eingeforderte Erklärung, dass die Beschneidung aus religiösen Motiven heraus erfolgt. Dies soll aber im Bundesgesetz so nicht stehen.

Ich sehe das eher als ziemlich hilflosen Versuch, die Ärzte aus der Schusslinie zu nehmen: die Eltern unterschreiben, dass sie die Amputation wollen und zwar aus ganz klar nicht medizinischem Grund. Damit ist Klagen der Eltern bei Kunstfehlern die Grundlage entzogen, denn sie wurden ja aufgeklärt.

Empfindet der Verstümmelte die Beschneidung aber als Unrecht und fordert Schadenersatz und Schmerzensgeld, ist der Arzt wegen Verjährung fein raus und nur die Eltern können belangt werden.

Falls die Eltern eine Bescheinigung der Religionsgemeinschaft vorlegen, ist die ausstellende religiöse Gemeinde (nächste Frage: wer darf so etwas ausstellen? Ich, wenn ich eine Religion gründe oder im Namen des FSM unterwegs bin?) zumindest moralisch der Täter, denn sie schreibt ja de facto den Eltern vor, sie müssten ihrem Sohn die sensibelste erogene Zone abschneiden, die er hat. Ich kann mir schon vorstellen, dass so eine schriftliche Anweisung den Ausstellern Bauchschmerzen bereitet (auch wenn sie nur das dokumentiert, was nach Ansicht der Religionslobbyisten eine Selbstverstädlichkeit sein soll), denn auch die Eltern hätten dann einen gerichtsfesten Beleg, der möglicherweise einen zivilrechtlichen Regress begründet.

Mein Name schrieb:

I.S. schrieb:
Aber hier wurde gleichzeitig eine denkbare Lösung für die Bundesebene (also insbesondere die Notwendigkeit von ausgebildetem medizinischen Personal für den Eingriff) als Testballon losgelassen und von der betroffenen Religionsgruppe entsprechend unter Feuer genommen.
Hauptkritikpunkt war aber nicht die medizinische Qualifikation, sondern die eingeforderte Erklärung, dass die Beschneidung aus religiösen Motiven heraus erfolgt. Dies soll aber im Bundesgesetz so nicht stehen.

Das ist Thierses Hauptkritikpunkt, der gehört aber nicht zur "betroffenen Religionsgruppe".

 

Der Nutzer Enttäuscht von den Behörden zitiert aus der Süddeutschen den Punkt, der meiner Meinung nach den Juden die größten Probleme bereitet:

"Der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Berlin, Gideon Joffe, formulierte seine Kritik an dem Vorstoß des Berliner Senats drastisch: "Der Vorschlag ist nicht in der Absicht, aber im Ergebnis antisemitisch." Ein Arzt, der auf Beschneidungen spezialisiert sei, werde von allen Juden nur akzeptiert, wenn er jüdisch sei und koscher lebe, sagte Joffe zur Bild-Zeitung. In Berlin gebe es einen solchen Arzt womöglich, in kleineren jüdischen Gemeinden in Deutschland aber mit Sicherheit nicht."

Anders gesagt:

In kleinen Gemeinden gibt es keinen akzeptierten Arzt, also muss weiterhin der örtliche Schamane randürfen.

 

Quote:
Ich sehe das eher als ziemlich hilflosen Versuch, die Ärzte aus der Schusslinie zu nehmen: die Eltern unterschreiben, dass sie die Amputation wollen und zwar aus ganz klar nicht medizinischem Grund. Damit ist Klagen der Eltern bei Kunstfehlern die Grundlage entzogen, denn sie wurden ja aufgeklärt.

Fehlende medizinische Indikation bedeutet nicht, dass der Arzt schlechter arbeiten darf.

 

Quote:
Empfindet der Verstümmelte die Beschneidung aber als Unrecht und fordert Schadenersatz und Schmerzensgeld, ist der Arzt wegen Verjährung fein raus und nur die Eltern können belangt werden.

Das dürfte bei jeder Lösung der Fall sein, die kein Verbot ausspricht.

 

Quote:
Falls die Eltern eine Bescheinigung der Religionsgemeinschaft vorlegen, ist die ausstellende religiöse Gemeinde (nächste Frage: wer darf so etwas ausstellen? Ich, wenn ich eine Religion gründe oder im Namen des FSM unterwegs bin?) zumindest moralisch der Täter, denn sie schreibt ja de facto den Eltern vor, sie müssten ihrem Sohn die sensibelste erogene Zone abschneiden, die er hat. Ich kann mir schon vorstellen, dass so eine schriftliche Anweisung den Ausstellern Bauchschmerzen bereitet (auch wenn sie nur das dokumentiert, was nach Ansicht der Religionslobbyisten eine Selbstverstädlichkeit sein soll), denn auch die Eltern hätten dann einen gerichtsfesten Beleg, der möglicherweise einen zivilrechtlichen Regress begründet.

Ich glaube nicht, dass ein Gericht davon ausgeht, dass sich die Eltern wegen der (freiwillig eingeholten!) Bescheinigung gezwungen gesehen haben, den Eingriff vornehmen zu müssen. Die Bescheinigung holt man ja nur, wenn man die Entscheidung schon getroffen hat.

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Weshalb wollte die deutsche Regierung so etwas nícht ?

 

In der Schweiz tritt am 1. Juli eine neue Strafnorm gegen die Verstümmelung weiblicher Genitalien in Kraft. Die Gesetzesänderung soll Familien davor bewahren, dass ihre Töchter beschnitten werden, ob in der Schweiz oder im Ausland.

 

"Dank der neuen Strafnorm kann die Verstümmelung von weiblichen Genitalien strafrechtlich verfolgt und von einem Schweizer Richter geahndet werden, auch dann, wenn die Straftat im Ausland begangen wurde und sogar in einem Land, in dem diese Tat nicht gesetzlich strafbar ist", sagt Andrea Candrian gegenüber swissinfo.ch. Er ist stellvertretender Leiter des Direktionsbereichs Internationale Rechtshilfe im Bundesamt für Justiz (BJ).
 

http://www.swissinfo.ch/ger/gesellschaft/Klares_Zeichen_gegen_weibliche_Genitalverstuemmelung.html?cid=32962254 

 

 

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In Berlin wurde seitens der jüdischen Religionsvertreter auch Kritik laut, dass das Ritual auch von unreligiösen Juden praktiziert wird, denen nicht attestiert werden kann, zu einer Gemeinde zu  t,gehören.

 

Damit unterminieren sie natürlich die Berufung auf die Freiheit der Religionsausübung, wenn es gar kein religiöser Brauch ist, sondern ein allgemeinerer.

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Zwischen Juden gibt es bei manchen sogar Streit wer mehr jüdisch ist.

Es gibt sogar Juden , die sich deshalb beim Zivilgericht deshalb gestritten haben, wer mehr jüdisch ist.

 

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Auch der Zentralrat macht anscheindend Unterschiede wer Jude nach religiöser Definitiation ist oder "nur" jüdische Vorfahren hat.

 

Insgesamt sind in den beiden letzten Jahrzehnten 220.000 Menschen im Rahmen der „jüdischen Zuwanderung" nach Deutschland gekommen. Rund die Hälfte dieses Personenkreises waren Juden im Sinne der religiösen Definition. Bei den anderen handelte es sich um Personen mit jüdischen Vorfahren oder mitreisende nichtjüdische Ehepartner.

http://www.zentralratdjuden.de/de/article/2646.html

 

 

 

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Seehofer für Beschneidung - "Ohne wenn und aber" 

 

Die Bundesregierung soll nach dem Willen von CSU-Chef Horst Seehofer schnell klären, dass Beschneidungen nach jüdischem Ritus in Deutschland weiter ohne Einschränkung möglich sind. Er unterstütze dies "ohne wenn und aber", sagte Seehofer am Montagabend am ersten Tag seines Israel-Besuchs in Jerusalem. 

 

"Ich wünsche mir, dass möglichst bald Klarheit geschaffen wird. Was braucht man da ein halbes Jahr zum Überlegen?" Er sei deswegen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) in Kontakt. Als Zielmarke für die schnelle Klärung nannte Seehofer "Oktober, spätestens November". Es müsse klargestellt werden, dass "das, was seit tausenden Jahren Praxis ist, auch legalisiert wird". 

 

http://www.welt.de/politik/article109134086/Seehofer-fuer-Beschneidung-Ohne-wenn-und-aber.html 

 

 

 

 

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Merkwürdig finde ich, dass Seehover anscheinend die Beschneidung der Moslemjungen nicht erwähnt hat.

Wie denken Sie darüber ?

 

 

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Im Jahre 2010 gab es schon einmal eine Petition:

 

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2010/_02/_13/Petition_10061.html

 

Petition 10061

Besonderer Teil des Strafgesetzbuches - Abänderung des Strafrechtsänderungsgesetzes zur Genitalverstümmelung vom 13.02.2010

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, für die geplante Gesetzesänderung zur Genitalverstümmelung folgende Änderungen festzulegen:

- Die männliche Genitalverstümmelung möge ebenfalls unter den entsprechenden Paragraphen fallen
- Die Freiheitsstrafe möge
a) im Regelfall mindestens 3 Jahre
b) in besonders schweren Fällen mindestens 5 Jahre
c) in Fällen, in denen durch die Tat der Tod des Opfers herbeigeführt wird, mindestens 10 Jahre oder lebenslange Freiheitsstrafe
d) in minder schweren Fällen zwischen einem und 10 Jahren
betragen

Begründung

Ausweitung auf männliche Opfer: Durch Artikel 3 des Grundgesetzes werden Frauen und Männer vor dem Gesetz gleichgestellt. Ein Gesetz, das Taten an Frauen Ausweitung auf männliche Opfer:
Durch Artikel 3 des Grundgesetzes werden Frauen und Männer vor dem Gesetz gleichgestellt. Ein Gesetz, das Taten an Frauen unter Strafe stellt, hingegen bei der Begehung an Männern keine Strafe vorsieht, kann somit nicht mit Artikel 3, Absatz 3 verfassungskonform sein, das ausdrücklich eine Benachteiligung wegen des Geschlechts untersagt. Somit kann das Gesetz nur greifen, wenn es gleichermaßen bei allen Opfern anwendbar und nicht nur auf Frauen beschränkt ist. Dass erheblich weniger Genitalverstümmelung an männlichen Opfern stattfindet, kann dabei ebenfalls nicht ausschlaggebend sein.

Freiheitsstrafe:
In der geplanten Gesetzesvorlage wird die Strafbarkeit einer Genitalverstümmelung unter einer schweren Körperverletzung angeführt. Durch die Tat wird jedoch ebenfalls eine dauerhafte Schädigung des Opfers herbeigeführt, sodass es wie bei einer schweren Körperverletzung im Sinne des §226 StGB dauerhaft an den Folgen der Tat leiden muss. Die Strafbarkeit geringer anzusetzen, wäre ein grobes Mißverhältnis, das Täter von Genitalverstümmelungen privilegieren würde.
Zu den einzelnen Punkten:
a) Ein Strafmaß von mindestens drei Jahren ist gleich des Strafmaßes für beabsichtigte schwere Körperverletzung.
b) Ein besonders schwerer Fall soll dann vorliegen, wenn das Opfer durch die Tat zeugungsunfähig wird. Das erhöhte Strafmaß kann sich aus den schwerwiegenden sozialen und psychischen Folgen ergeben, an denen das Opfer durch eine Zeugungsunfähigkeit leidet, so kann es beispielsweise nicht seine Blutlinie aufrechterhalten.
c) Die erhöhte Strafe für den Tod des Opfers im Vergleich zu einer normalen Körperverletzung mit Todesfolge ist dem Fall der Vergewaltigung oder sexuellen Nötigung mit Todesfolge anzupassen, da es sich bei der Tat ebenfalls um einen schweren Eingriff in die Sexualität des Opfers handelt und die Tat in ihrer Verwerflichkeit deutlich über einer normalen Körperverletzung anzusiedeln ist.
d) Auch hier sollte eine Anpassung stattfinden, um das Strafmaß an jenes einer beabsichtigten schweren Körperverletzung anzugleichen.

 

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Streit um die religiöse Beschneidung gehen die Jüdische Gemeinde und der Berliner Senat aufeinander zu. Ein Gespräch mit Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) sei "im Verständnis für die religiösen und rechtlichen Beschränkungen der jeweils anderen Seite verlaufen", sagte der Gemeindevorsitzende Gideon Joffe am Dienstag.

Als mögliche Lösung wäre ein Staatsabkommen denkbar, bei dem die in Israel anerkannten Beschneider (Mohalim) in Deutschland ihren Beruf bei der Beschneidung von Neugeborenen wie in Israel ausüben dürfen. Für ein solches Abkommen wäre aber der Bund zuständig, betonte Joffe.

Auch Heilmann sagte am Dienstag auf Anfrage, dass die Kompetenzen des Landes im Konflikt um die Beschneidung begrenzt sind. "Ich werde mich weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass auf Bundesebene zügig eine umfassende rechtliche Regelung auch für die Mohalim gefunden wird", sagte Heilmann. Nach dem Gespräch sagte der Senator außerdem, er freue sich, "dass es jetzt auch in der Jüdischen Gemeinde größeres Verständnis für die Berliner Regelung gibt". 

Die israelische Regierung will sich unterdessen nicht in die deutsche Beschneidungsdebatte einmischen. Parlamentspräsident Reuven Rivlin sagte am Dienstag nach einem Treffen mit Bundesratspräsident Horst Seehofer (CSU), niemand könne Deutschland diese Auseinandersetzung abnehmen. "Ich will, dass niemand behaupten kann, Israel übe Druck auf Deutschland aus, damit es Dinge tut, die es nicht tun will."  

 

 

 

 

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Wenn man dazu die Äußerungen einiger hoher Rabbis in der Presse liest, kann man sich nur wundern.

 

  

 

 

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Enttäuscht von den Behörden schrieb:

Die israelische Regierung will sich unterdessen nicht in die deutsche Beschneidungsdebatte einmischen. Parlamentspräsident Reuven Rivlin sagte am Dienstag nach einem Treffen mit Bundesratspräsident Horst Seehofer (CSU), niemand könne Deutschland diese Auseinandersetzung abnehmen. "Ich will, dass niemand behaupten kann, Israel übe Druck auf Deutschland aus, damit es Dinge tut, die es nicht tun will."  

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Wenn man dazu die Äußerungen einiger hoher Rabbis in der Presse liest, kann man sich nur wundern.

Ein hoher Rabbi gehört ebensowenig formell zur israelischen Regierung wie der Chef der deutschen Bank zur deutschen. Sie haben nur eine Menge Einfluß.

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Heißes Eisen Beschneidung: Großer Soziologiekongress in Bochum und Dortmund

 

Hitzig werden die Argumente bewegt: Längst hat die gegenwärtige „Beschneidungs-Debatte“ den juristischen Rahmen gesprengt und Emotionen ungeahnten Ausmaßes freigesetzt. Das heiße Eisen Beschneidung verweist auf das Spannungsfeld von religiöser Vielfalt und gesellschaftlichem Zusammenhalt. Dies ist das Thema des großen deutschen Soziologiekongresses im Ruhrgebiet. Über 2.000 Teilnehmer erwartet die Deutsche Gesellschaft für Soziologie (DGS) vom 1. bis zum 5. Oktober an der Ruhr-Universität Bochum und der TU Dortmund. An der RUB organisiert die Fakultät für Sozialwissenschaft den Kongress.

 

http://www.juraforum.de/wissenschaft/heisses-eisen-beschneidung-grosser-soziologiekongress-in-bochum-und-dortmund-411954

 

 

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<blockquote>
Enttäuscht von den Behörden  11.09.2012  Merkwürdig finde ich, dass Seehover anscheinend die Beschneidung der Moslemjungen nicht erwähnt hat.  Wie denken Sie darüber ?
</blockquote>

Finde ich, auf einer Israelreise, nicht überraschend oder merkwürdig.

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Allerdings: 20% der Israelis sind Araber, ein bedeutend höherer Anteil als Juden und Moslems in Deutschland zusammen ...

Kinderhilfe fordert zweijähriges Moratorium

Eine Petition für ein zweijähriges Moratorium hat die Kinderhilfe nach eigenen Angaben bereits im Juli beim Bundestag eingereicht. Bis Mittwochmittag sei das Papier jedoch noch nicht offiziell angenommen worden, bemängelte Ehrmann. Unterstützt wird die Petition unter anderem vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, dem Bund Deutscher Kriminalbeamter und der Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes.

Ehrmann rügte, dass der Bundestag in einem "beispiellosen Beschluss" eine Gesetzesänderung zu dem ethisch "schwierigen Thema" angekündigt habe, ohne eine gesellschaftliche Debatte abzuwarten. Damit sei ein "politischer Grundkonsens" verletzt worden. Auch die Vertreter der Religionen seien nun in der Pflicht, eine Debatte zuzulassen.

 

 

http://www.derwesten.de/politik/verbaende-fordern-zeit-fuer-gesetz-zur-b...

 

Interessant ist, dass auch der Bund Katholischer Ärzte sich der Petition angeschlossen haben. 

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Seit heute ist die Petiton online !

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_07/_23/Petition_26078.html 

Petition 26078

Deutscher Bundestag - Zwei Jahre keine gesetzlichen Schritte zur Legitimation der Beschneidung vom 23.07.2012

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, zunächst für zwei Jahre keine gesetzlichen Schritte zur Legitimation der Beschneidung von Jungen in Deutschland zu ergreifen. Weiterhin möge der Deutsche Bundestag die Einsetzung eines Runden Tisches mit Experten aus allen Gebieten beschließen, um das Thema Beschneidung in Deutschland wissenschaftlich fundiert zu diskutieren und eine Strategie zu erarbeiten, welche alle Interessen, vor allem aber die Belange des Kindeswohls, berücksichtigt.

Begründung

Die Petenten erkennen, dass in der durch das Urteil des LG Köln ausgelösten notwendigen Debatte über die medizinisch nicht indizierte Beschneidung von Jungen Die Petenten erkennen, dass in der durch das Urteil des LG Köln ausgelösten notwendigen Debatte über die medizinisch nicht indizierte Beschneidung von Jungen einseitig das Thema Religionsfreiheit dominiert. Sie verstehen die Reaktionen von muslimischen und jüdischen Verbandsvertretern, die eine lange Tradition in Frage gestellt sehen, und sie haben Verständnis dafür, dass diese sich für ein Festhalten an ihren Bräuchen und Traditionen einsetzen. Der Dialog und das Miteinander des Staates und der unterschiedlichen Religionsgemeinschaften ist ein hohes und wichtiges Gut, das sich in Art. 4 GG wiederfindet. Gleiches gilt für das Erziehungsrecht der Eltern aus Art. 6 II 1 GG.

Doch gelten beide Rechte trotz ihres Verfassungsranges nicht vorbehaltlos und müssen sich der Abwägung mit anderen Grundrechten stellen. Hier gilt es die bisher im Diskurs vollständig vernachlässigten Belange der Kinder, rechtlich normiert in Art. 2 GG, Art. 6 II 2 GG und Art. 19 I und Art. 24 III der UN-Kinderrechtskonvention, zu berücksichtigen.

Mediziner haben klar und sachlich deutlich gemacht, dass eine Beschneidung ein gravierender und irreparabler Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Kindes ist. Psychologen befürchten Traumata. Bei ca. 10% der sachgerecht durchgeführten Beschneidungen treten Komplikationen auf. Zudem existieren zahlreiche Studien, die keine Evidenz für eine Gesundheitsdienlichkeit als mögliche Rechtfertigung dieses Eingriffes im Sinne des Kindeswohls zeigen konnten.

Die Petenten sehen die Gefahr, dass sachfremde Erwägungen immer stärker in die Argumentation einfließen und es der Politik unmöglich machen, eine Güterabwägung im Interesse des Kindeswohls auch nur ansatzweise zuzulassen. Vorsicht geboten ist ebenso bei der Vereinheitlichung des muslimischen und jüdischen Glaubens, gibt es doch auch hier ein breitgefächertes Meinungsbild zum Thema kindliche Beschneidung.

Als notwendig und lohnenswert für alle Interessengruppen empfinden die Petenten daher einen sachlichen, verantwortungsvollen und umfassenden Dialog aller Akteure als Alternative zu einem übereilten politischen Aktionismus. Eine breite Debatte ist in Anbetracht der Bedeutung der betroffenen fundamentalen Rechte und Güter unabdingbar und muss von der Politik zugelassen werden. Ein Runder Tisch bestehend aus Religionsvertretern, muslimischen und jüdischen Befürwortern und Gegnern der Beschneidung, Psychologen, Psychoanalytikern, Kinderärzten, Kinderchirurgen, Kinderschützern und Vertretern der Jugendhilfe sowie weiteren Experten kann das Thema Beschneidung in Deutschland wissenschaftlich fundiert diskutieren und eine Strategie erarbeiten, welche alle Interessen, vor allem aber die Belange des Kindeswohls, berücksichtigt. Ein Moratorium von zwei Jahren für eine ausgewogene und wissenschaftlich fundierte Diskussion erscheint den Petenten dafür angemessen.
 

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Bundespräsident Joachim Gauck hat sich anlässlich des jüdischen Neujahrsfestes dafür ausgesprochen, Juden in Deutschland die rituelle Beschneidung weiterhin zu ermöglichen. (FAZ, 13.9.2012)

Jüdische Lebenspraxis sei Teil deutscher Kultur. „Das ist selbstverständlich und muss selbstverständlich bleiben“, so der Bundespräsident am Donnerstag in einer Grußbotschaft zum jüdischen Neujahrsfest.

Es ist erschütternd, wie schwach die Lobby für Kinder und Säuglinge ist. Wenn nur die "richtigen" Interessengruppen Druck machen, wird die Verstümmelung der Geschlechtsorgane wehrloser Knaben zur Staatsraison erhoben.

So wird der Bundestag zum wohl ersten Mal ein Cargo-Kult-Gesetz in Deutschland verabschieden: es wird formal korrekt vorgegangen, ohne den absurden Inhalt zu hinterfragen.

Man kann nur hoffen, dass bei mehreren schweren Komplikationen Gerichte sich damit beschäftigen müssen und ein Pro Gesetz dann doch wieder kippt, weil dann erst Politiker aufwachen.

 

 

 

0

Die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Katrin Göring-Eckardt (Grüne), möchte das Recht auf religiös motivierte Beschneidungen gesetzlich garantieren. "Ich wünsche mir eine breite Mehrheit für ein Gesetz, dass die religiöse Beschneidung erlaubt", sagte Göring-Eckardt der "Bild am Sonntag". Die Beschneidung sei das Zeichen für Juden und Muslime, dass sie zu der jeweiligen Religionsgemeinschaft gehörten. "Beschneidung bedeutet hier Beheimatung in der Religion der Eltern", so die Grünen-Politikerin. Dies zu verhindern, sei auch eine Art Verletzung.

 

http://www.fuldainfo.de/index.php?area=1&p=news&newsid=22185

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Angelika Oetken, Berlin-Köpenick, Betroffene sexualisierter Misshandlung in der Kindheit

nimmt dazu in einem Leserbrief scharf Stellung.

 

 

Ich bin der Herr, dein Gott und...
Frau Göring-Eckardt, seit 2009 Vorsitzende der EKD, treibt wohl weniger die Sorge um die Zukunft der konservativen Teile der jüdischen und muslimischen Gemeinden in Deutschland um ,als die Annahme, dass auch bislang nicht offen diskutierte Sonderrechte ihrer Kirche in in Frage gestellt werden könnten.

Denn immerhin genießen die beiden großen christlichen Kirchen in Deutschland Sonderrechte und viel Einfluss, der bei kritischer Betrachtung mit dem Grundgesetz kollidiert.

U.a. ist die Tatsache, dass Eltern darüber bestimmen, welcher Religionsgemeinschaft ihr Kind angehören soll, diskutabel. Und auch, warum der Staat als Solches die Kirchen auch finanziell bevorzugt.

Für Frau Göring-Eckhardt steht das Wohlergehen der mächtigen Institution und ihrer Vertreter über den Rechten Einzelner. Z.B. hilfloser, ohn-mächtiger Kinder.

Die ritualisierte Verstümmelung von Geschlechtsorganen ist eine uralte Form kollektiven Missbrauchs. Sie dient wie viele Rituale der gemeinsamen Abwehr von Grundängsten und dem Aufrechterhalten von Herrschaftsstrukturen.

Frau Göring-Eckhardts Argumentation offenbart eine zutiefst patronal-protestantische Haltung.

An die intelligente, gebildete Menschen wie sie wohl einfach glauben müssen. Denn sonst würden ihnen doch wohl Zweifel kommen.

Oder ist ihr Herz und ihr Hirn durchs tägliche Lesen von Bibelsprüchen schon vernebelt?
 

 

5

Anlässlich des jüdischen Neujahresfestes hat sich die westfälische Präses Annette Kurschus für das Recht auf Beschneidung aus religiösen Gründen ausgesprochen.

Die leitende Theologin der Evangelischen Kirche von Westfalen hält das Kölner Gerichtsurteil, nach dem Beschneidungen strafbar sind, für verfehlt.

 

 

http://www.westfalen-blatt.de/nachricht/2012-09-16-kurschus-fuer-recht-auf-beschneidung/613/

 

 

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Müssen eigentlich erst die Beschneidungsbefürworter unseren Politikern klar machen, dass Sie sich gegen die Menschenrechte stellen:

http://www.thejc.com/comment-and-debate/comment/80650/the-wrongs-human-rights

Interessant übrigens, dass sich das Europäische Gericht für Menschenrechte bereits einmal negativ über die Beschneidung geäußert hat. Siehe Seite 37:

http://www.cesnur.org/2010/Sentenza%20ECHR%20Testimoni%20Geova%20-%20RUSSIA%20-%20inglese.pdf

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Gast schrieb:
... Europäische Gericht für Menschenrechte bereits einmal negativ über die Beschneidung geäußert hat.
Es hat sie nur "contentious", also umstritten genannt - ein relativ neutraler Ausdruck, der dennoch vermuten lässt, dass der EGMR die Entscheidung darüber nicht so blindlings den Eltern zuschustern würde wie es die meisten deutschen Politiker nun vorhaben.

  

Frage an Dr. Katarina Barley bezüglich Inneres und Justiz

28.03.2018 – 17:38

Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Barley,

erstmals in der Geschichte der USA begann im April 2017 ein Strafprozess nach 18 USC 116 (female genital mutilation, FGM). In Detroit, Michigan, waren Dr. Nagarwala sowie die Eheleute Attar angezeigt worden, drei Angehörige der schiitischen Dawudi Bohra, denen FGM religiöse Pflicht ist (https://tinyurl.com/y7wearfe).

Islam der Sunniten. Im islamischen Recht der Schafiiten gilt die männliche wie weibliche Beschneidung als wâdschib (farD), religiös verpflichtend. Die anderen sunnitischen Rechtsschulen bejahen die weibliche Beschneidung, den Malikiten gilt sie als sunna (unbedingt nachzuahmen), Hanafiten wie vielen Hanbaliten als makrumâ (ehrenwert), die übrigen Hanbaliten bewerten sie als religiöse Pflicht (https://tinyurl.com/yamu9kvt).

Sind Sie der Auffassung, dass eine religiös begründete FGM Typ Ia oder FGM Typ IV durch Art. 4 Grundgesetz gedeckt und auch nicht durch § 226a StGB verboten ist? (https://tinyurl.com/qzxoz2k)

Auch die Jungenbeschneidung, die männliche „Genitalverstümmelung ist immer ein massiver Eingriff, der nicht selten den Tod und häufig lebenslange Schmerzen und psychologische Traumata nach sich zieht“, um Ihre, für das männliche Geschlecht ebenfalls zutreffende, Aussage zur FGM zu zitieren. Die Grund- und Freiheitsrechte des Individuums betreffend, hat das Grundgesetz zwischen Frau und Mann, zwischen Mädchen und Junge nicht zu differenzieren (https://tinyurl.com/yb8dvgau).

Bekennen Sie sich zum Beibehalten der WHO-Kategorisierung weiblicher Genitalverstümmelung, welche FGM definiert als Typ I, II, III, IV? Kämpfen Sie mit uns gegen die Straffreistellung der Chatna (chitan al-inath, sunat perempuan), auch der milden Sunna? Jede Form von FGM (I, II, III, IV) gehört verboten – überall auf der Welt.

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-katarina-barley/question/2018-03-28/297901

  

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