Nach Mollath und Peggy ein weiteres Fehlurteil? - Der Doppelmord in Babenhausen
von , veröffentlicht am 12.04.2014Die Strafjustiz ist in jüngster Zeit nicht nur, aber vorallem durch den Fall Mollath und durch das in dieser Woche begonnene Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy stark ins Gerede gekommen. Und schon gerät ein weiterer Fall wegen eines möglicherweise falschen Indizienurteils in den Fokus der Öffentlichkeit .
Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn wurde Andreas D. vom Landgericht Darmstadt im Juli 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.
Der Verurteilte leugnet die Tat, seine Frau kämpft gemeinsam mit ihm Aufopferung voll um die Wiederaufnahme.
Zwischenzeitlich greifen die Medien auch diesen Fall auf. Es zeigen sich erhebliche Ungereimtheiten, die hoffentlich bald aufgeklärt werden können.
Das ZDF berichtete in der Serie 37 Grad:
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein-Moerder?bc=sts;stt&flash=off
Zur Homepage der Ehefrau mit dem Urteil zum Download:
http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm
Medienberichte:
www.google.com/search?q=Doppelmord+in+Babenhausen
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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3741 Kommentare
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Herr Rudolphi,
können Sie das auch verständlich ausdrücken?
Zu Gast kommentiert am Permanenter Link
Ok, ich versuche es anders. Sie schreiben:
Zum Hellfeld der ganzen öffentlich kommunizierten Justiz-Irrtums-Kampagne, was noch einfach zu studieren ist, gehört auch noch ein großes Dunkelfeld dazu.
Was meinen Sie mit diesem kleinen Wort "ganzen"? Gibt es auch "halbe Kampagnen? Was meinen Sie mit dem Zwischensatz "was noch einfach zu studieren ist"? Was ist einfach zu studieren? Justiz-Irrtums-Kampagnen (was für eine Wortschöpfung; selbst ausgedacht?) oder die öffentliche Kummunikation von solchen Kampagnen oder meinen Sie das Hellfeld von Justizirrtümern (allerdings nehmen Sie darauf grammatikalisch keinen Bezug)? Wozu gehört ein "großes Dunkelfeld"? Und woher nehmen Sie die Erkenntnis, dass es "groß" ist? Verfügen Sie über spezielle Kenntnisse?
Sie schreiben weiter:
Und das Ganze zeigt interessante Strukturen und Parallelen zu anderen Kampagnen.
Bitte was? Was meinen Sie mit "das Ganze"? Die Kampagne? Die Irrtümer? Und auf welche anderen "Kampagnen" nehmen Sie Bezug?
Im Ernst Herr Rudolphi: Wie kann man sich derart unbestimmt ausdrücken und dann noch vor mit Überzeugung geschwellter Brust behaupten, wer das nicht verstünde können nicht lesen oder mitdenken?
Dr. Egon Peus kommentiert am Permanenter Link
Also, ich - sehr geehrter Herr Rudolphi - verstehe Ihre Ausführung. Zu Kampagnen hat sich jüngst Thomas Fischer im Spiegel köstlich geäußert. Aber warum sollte Ihnen "Gastritis" erspart bleiben?
Peppermint Patty kommentiert am Permanenter Link
Lotto-Hessen kommentiert am So, 2018-10-14 00:34 Permanenter Link
„Ebenso wie im Aditionsverfahren sind einer vorweggenommenen Beweiswürdigung auch im Probationsverfahren enge Grenzen gesetzt.“ „Die abschließende Entscheidung darüber, ob die rechtskräftige Verurteilung zu Recht oder zu Unrecht erfolgte, ist nach umfassender Würdigung der Ergebnisse in der neuen Hauptverhandlung zu treffen.“
https://judicialis.de/Oberlandesgericht-Koblenz_1-Ws-23105_Beschluss_25.04.2005.html Zitatende
Im A(d)ditionsverfahren vorausgehender OLG-Beschluss vom 15.12.2004:
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/7qe/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&doc.id=KORE427482005&doc.part=L
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Ein Versuch der verständlichen Erklärung von mir für den Anfrager ("Gast", aber auch noch für "Zu Gast"):
Der Reihe nach vorzugehen, (Herr Beckhaus als den metaphorischen Inbegriff des anonymen Schreibers mit verschiedenen, wechselnden Pseudonymen innerhalb der Community hier von mir mal verwendet), kann nicht schaden bei jeder Analyse. Verstehen Sie diesen Satz?
Zu Gast kommentiert am Permanenter Link
Sind Sie Yoda?
Der Satz muss grammatikalisch korrekt heißen: "Bei jeder Analyse schadet es nicht, der Reihe nach vorzugehen".
Aber statt meine Fragen zu beantworten, machen Sie es wie immer: Sie versuchen schlau zu wirken, scheitern dabei aber. Auch wie immer ...
Dr. Egon Peus kommentiert am Permanenter Link
Der Satz muss grammatikalisch korrekt heißen: "Bei jeder Analyse schadet es nicht, der Reihe nach vorzugehen".
Gastritischen Singulärphantasien braucht man nicht zu folgen. Das ist bestenfalls eine Variante.
Zu Gast kommentiert am Permanenter Link
Ihre Bemühungen zum Erhalt der deutschen Sprachkultur sind ja hinreichend bekannt, Herr Peus.
Insofern freue ich mich, dass Sie mir Nachhilfe gewähren.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Alle Ihre Fragen zuletzt sind doch völlig irrelevant zu diesem Mordfall selber und seinen Abläufen am Tattag, aber ich kann Sie ihnen auch alle noch beantworten, nachdem es zu diesem Fall dann Neues bei RA Strate zu lesen gibt.
Übrigens, ein Grammatik-Experte sind Sie nicht, das sieht doch ein Blinder mit einem Blindenhund.
Siehe: Zu Gast kommentiert am Mo, 2018-10-15 18:52 Permanenter Link
Was aber meinen Sie denn dazu, können die Nebenkläger nun ebenfalls noch nach Kassel schreiben?
Lesen Sie mal Ihr eigenes Zitat soeben auch mal genau:
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Der Reihe nach vorzugehen, Herr Beckhaus, kann nicht schaden bei jeder Analyse.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Und da lassen Sie sogar alles Leseverständnis vermissen, Herr Beckhaus, oder "Gast", oder Zu Gast":
Zu Gast kommentiert am Do, 2018-10-11 17:41 Permanenter Link
Das hatte Herr Steffler doch nie behauptet.
Zu Gast kommentiert am Permanenter Link
Ach?! Was hat denn der Herr Steffler behauptet?
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Herr Steffler hatte in keinem einzigen Fall das behauptet, was Sie ihm unterstellten.
Seine eigenen Behauptungen zum Täter und zum Tatablauf sind vielfältig und auch noch sehr variantenreich gewesen, in sich widersprüchlich und meistens unbelegt und auch i.d.R. völlig an den Haaren herbeigezogen, reine Spekulation oder Phantasie.
Herr Steffler schrieb z.B. eingeloggt seine Kommentare als:
Weiter schrieb er dann auch noch als "RalfSteffler", als "Steffler", als "StefflerRalf", als "Ralfi" und als "Steffi", das sind schon 6 Namen. Unten stand bei seinen Kommentaren dann fast immer sein gewerblicher Hinweis auf sich selber: "Out~of~The Box Solutions", auch schon mal mit "Netcool Certified Consultant" angereichert, oder mit seiner Adresse.
Lesen Sie sich besser das Konvulut einfach mal selbst durch, und beurteilen danach selbst, was da alles aus Offenbach gekommen ist.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Sorry: .... das Konvolut .....
Lotto-Hessen kommentiert am Permanenter Link
„Die Nebenklage aber könnte vermutlich auch noch eine Stellungnahme nach Kassel zum Wiederaufnahmeantrag schicken.“
Im wiederaufgenommenen Verfahren ist der Nebenkläger – auch im Interesse des Verurteilten/Angeklagten – zu berücksichtigen:
https://judicialis.de/Oberlandesgericht-D%C3%BCsseldorf_2a-Ss-295-00---78-00-I_Beschluss_22.11.2000.html
Vorher jedenfalls bei einer Entscheidung nach § 371 Abs. 2 StPO, da eine Nichtberücksichtigung insoweit eine Verletzung rechtlichen Gehörs darstellen dürfte.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Sie haben meine Frage nicht beantwortet, denn noch ist eine Entscheidung zur Zulassung eines Wiederaufnahmeverfahrens nicht getroffen. Meine Frage bezog sich doch in eindeutiger Weise auf das jetzt noch schwebende Verfahren dazu.
Das lag doch auf der Hand in diesem Fall.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Falls ja, Herr Beckhaus, mein Ausgangspunkt waren also 2 vollendete Morde und ein Mordversuch in Babenhausen.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Rudolphi kommentiert am Di, 2018-10-09 06:31 Permanenter Link
Logiker, verstehe nicht, warum man solche Energien aufwendet, Darsow eine neue HV zu versagen?
GR
Es geht um die Art und Weise, alle sind Schuljungen, nur er Strate, der gat es drauf. Und wenn er sang- und klanglos verliert, was entgegen der öffentlichen Wahrnehmung alles andere als selten vorkommt, waren eben die Richter unfähig.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Ich habe ja auch schon vor Volli... in schwarzer Robe praktiziert, aber ich posaune das normalerweise nicht so heraus. :) Selbst dann, wenn ich die erfolgreiche Revision vor ihrer Nase herumwedeln könnte tue ich das nicht. Denn der nächste Fall vor denselben Richtern könnte demnächst kommen und ich möchte ja doch schon, dass mir die Richter möglichst wohlgesonnen sind.
Ich muss aber auch sagen, die allermeisten Richter vor welchen ich bisher stand waren alles andere als Volli... Eigentlich fallen mir nur zwei spontan ein die diesen Ehrentitel verdienen... :) Der eine davon hat nun schon zum zweiten Mal erleben müssen, dass ich eine Revision gewonnen habe. Er schaut nun schon komisch, wenn ich im Gerichtsaal auftauche LOL
Bin mal gespannt, was Kollege Strate sonst noch so in petto hat.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Der Herr Rechtsanwalt Strate macht sich ja durchaus die Hinweise des Gutachters zu eigen. Seine Stellungnahme bzw. "Dokumentation" lässt da wohl keine Zweifel zu.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Sollte er rechtskräftig freigesprochen werden, tritt Strafklageverbrauch ein und die Messe ist gelesen (siehe aktuell Fall Ulvi Kulac).
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Vor einem rechtskräftigen Freispruch hat die StA und die Nebenklage die Möglichkeit der Beantragung der Revision, siehe Fall Weimar mit drei Prozessen.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Im sog. "Fall Weimar" wurde dann die Verurteilung von Frau Weimar nach 3 Prozessen endgültig rechtskräftig, aber ganz aufgeklärt und ausermittelt war auch m.E. die Ermordung beider Kinder nicht, Herr Weimar als zweiter Tatverdächtigter ist aber inzwischen verstorben.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Und wie weiter bei reinen Indizienprozessen, Herr Plagiator? Herr Darsow ist der einzige Tatverdächtigte geblieben, mit mehreren Indizien für seine Täterschaft, und er wurde rechtskräftig verurteilt.
Aber statt sich nun vor der Entscheidung aus Kassel in reinem Gerate zur Tatausführung hier in diesem Blog zu verlieren, oder Mängel der UA zu beschreiben, ging doch unter, warum RA Strate für die Wiederaufnahme keine besseren Gutachten aufgefahren hat, denn seine widerlegen einen SD mit Bauschaum überhaupt nicht, aber auch nicht wirklich einen SD auf Basis einer PET-Flasche mit Bauschaum.
Peppermint Patty kommentiert am Permanenter Link
Die Verwendung des Begriffs „reine(n) Indizienprozesse(n)“ belegt nicht nur in Presseberichten unzureichende Sachkenntnis: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-09/strafprozess-beweis-indiz-fischer-im-recht
Der Silencer-Komplex, beruhend auf der Falschannahme, bei der Tat sei ein PET-SD Marke Eigenbau zum Einsatz gekommen, ist die tragende Säule im Urteilsgefüge, ohne die Andreas Darsow nicht hätte verurteilt werden können. Dass das Urteil in Rechtskraft erwuchs, besagt insoweit überhaupt nichts. Die sog. Silencer-Bauanleitungsseite bezieht sich im Übrigen ausschließlich auf die Herstellung eines PET-SD, wobei ein solcher bei der Tat, was sich aus den Gutachten der Wiederaufnahmeverteidigung ergibt, aber gerade nicht verwendet wurde. Wie sich die Tat in Wirklichkeit zugetragen hat und ob das in Rechtskraft erwachsene Urteil des Landgerichts zu Recht oder zu Unrecht erfolgte, ist nach umfassender Würdigung der Ergebnisse in einer neuen Hauptverhandlung zu entscheiden.
Zu Gast kommentiert am Permanenter Link
Ach Frau Patty, wie dumm, dass der Herr Darsow rein zufällig und zu seinem ganzen Unglück am Tag der Ermordung seiner Nachbarn alleine zu Hause war und insofern kein Alibi vorweisen konnte.
Und lassen wir auch all die weiteren Indizien beiseite, die zu seiner Überführung führten (Vor- und Nachtatverhalten, Google-Recherche, Zerstörung des Dienst-PC, Unmutsäußerungen über die Nachbarn ...), dann könnten Sie in Ihrer kleinen Welt vielleicht sowas wie Recht haben ...
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
@ PP
Die von mir in diesem Zusammenhang gebrauchte Formulierung bezog sich darauf, daß keine Zeugen die Täterschaft direkt beweisen und der Angeklagte auch selber keine Aussagen zur Tat oder zu seinem Alibi macht.
Daß in jedem Strafprozeß aber auch Zeugen aussagen, das ist doch in einer mündlichen Verhandlung eine Selbstverständlichkeit.
Ihre Einwände nun sind doch an den Haaren mit brachialer Gewalt herbeigezogen. Aber Sie und auch sie amüsieren mich immer mehr.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Das ist eine reine Behauptung und lediglich Wunschdenken. Der Täter muß es nur richtig anstellen. Aber wie der Täter es auch gemacht hat, es werden trotzdem nicht sämtliche denkbare Fragen völlig erschöpfend beantwortet / geklärt werden können.
So ist das echte Leben.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Zum Behältnis für den SD zitiere ich aus der örtlichen Presse:
Einige Quellen sind unten aufgeführt:
https://www.op-online.de/region/babenhausen/taeter-benutzt-selbst-gebauten-schalldaempfer-323616.html
https://www.op-online.de/region/babenhausen/schuesse-werden-heute-tatort-rekonstruiert-332217.html
https://www.op-online.de/region/babenhausen/wieder-fallen-schuesse-tatort-336723.html
https://www.op-online.de/region/babenhausen/polizei-raetselt-weiter-ueber-motiv-463457.html
https://www.op-online.de/region/babenhausen/jahr-danach-keine-heisse-spur-715766.html
https://www.op-online.de/region/babenhausen/jahr-danach-keine-heisse-spur-715766.html
https://www.op-online.de/region/babenhausen/tatverdachtiger-gefasst-doppelmord-babenhausen-757844.html
Aber auch andere Zeitungen haben ja ausführlich berichtet, außerdem hatte die Polizei damals ein eigenes Informationsportal zu diesem Mordfall eingerichtet gehabt, um auch alle Hinweise der Bevölkerung aufnehmen zu können.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Die eine Dublette bitte ich zu entschuldigen, die Zeitungen haben aber selber alle auch noch ihre eigenen Archive zum recherchieren.
Entscheidend ist aber die mündliche Hauptverhandlung gewesen.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
RA Strate veröffentlich doch nur das, was ihm selbst als günstig erscheint für sein Vorhaben und für seine Interessen. Er ist kein neutraler Beobachter, echte Dokumentationen zu diesem Mordfall müssen viel mehr Dokumente umfassen, als das, was er auf seine eigenen Website stellt.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Ein Zitat:
(Peppermint Patty kommentiert am Mo, 2018-09-10 22:49 Permanenter Link)
Das Tatgericht kannte doch die ganze mündliche Hauptverhandlung mit allen Aussagen darin, alle vorher erstatten schriftlichen Gutachten und auch die weiteren Erläuterungen in der HV dazu, außerdem auch noch die Ermittlungsakten, sowie durch Inaugenscheinnahmen Photos, Videos, Asservate, oder Skizzen, außerdem Tonband-Mitschnitte aus der TÜ, und auch dazu alle weiteren Erläuterungen sowie ebenfalls alle Fragen aller Prozeßbeteiligten.
Durch diese "Brille" konnte das Tatgericht sehen.
Kommt da jemand in diesem Blog mit, auch Peppermint Patty, oder Steffi, oder jemand anders?
Wohl kaum.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Die Beweisanträge aller Prozeßbeteiligten in der HV habe ich noch nachzutragen, sowie den Eindruck des Tatgerichts von den Glaubwürdigkeiten der Zeugenaussagen in und vor der HV, auch des Angeklagten vor der HV und zu Widersprüchlichkeiten innerhalb aller Aussagen. Da kommt also schon ziemlich viel zusammen an einem ganz normalen LG bei einer so großen Mordsache, bis ein Urteil gefällt wird.
Muß man halt öfters mal selber erlebt haben in einem Gerichtssaal in dieser Republik.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
3 Berufsrichter, siehe in anderer Sache:
Beschluss des LG Hamburg vom 16.07.2018
Lotto-Hessen kommentiert am Permanenter Link
„Glaubwürdigkeiten der Zeugenaussagen“ entspricht qualitativ in etwa dem „reinen Indizienprozess“. Oder einer „Bestätigung des Urteils“ in der Revision durch den BGH: „Qualität vor Quantität.“ I
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Würde die schiere Quantität von Einzelaspekten ausschlaggebend sein für die Richtigkeit von Urteilen oder Meinungsbildungen, denn wäre die Erde heute noch eine Scheibe, denn das geozentrische Weltbild war damals ja Mehrheitsmeinung vor Johannes Kepler und Galileo Galilei, und auch die Allgemeine und die Spezielle Relativitätstheorie wären eine rein jüdische Erfindung geblieben.
Zitat:
(Quelle für dieses Zitat: https://www.zeit.de/1998/05/Ein_sehr_reger_Friedensfreund/seite-2)
Oder die Wissenschaft wäre auf den "vier Elementen Feuer, Wasser, Erde, Luft" stehen geblieben. Andererseits aber hatte auch Johann Wolfgang v. Goethe mit seiner Farbenlehre nicht Recht gehabt. Auch reine Daten-sammelnde Computer werden menschliche Urteile selber dann mit Ausschluß aller Fehlermöglichkeiten nicht ersetzen können. Restrisiken für Fehler und Fehlentscheidungen und Fehlurteile bleiben immer und überall, aber auch jeder Lotto-Spieler hat die Chance, gleich beim seinem ersten Spiel den Jackpot zu knacken.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Nachtrag: Die Erdscheibentheorie war noch in der Antike verbreitet, vor Kepler und Galilei war Mehrheitsmeinung, daß die Sonne um die Erde kreist. Nur der Vollständigkeit halber und auch für "Zu Gast" und andere "Gäste".
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
@ Lotto-Hessen
Was wollen Sie denn genau anders in der Justiz haben?
(Die Quadratur des Kreises oder ein Perpetuum mobile scheiden wohl auch in der Realität aus.)
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Horst Herold hatte sich doch genau mit dieser Problematik beschäftigt gehabt: Wissenschaft und / oder Justiz.
Was will "Lotto-Hessen" also Neues der Welt nun sagen, was andere nicht auch schon längst gesagt hatten?
Zu Gast kommentiert am Permanenter Link
Auch auf Grundlage der Tätertypenlehre Lombrosos scheint eine rein theortetische Fehlurteilsgefahr im Fall Darsow – mit Verlaub – doch sehr unwahrscheinlich. Auch dies wird dem Wiederaufnahmegericht bei einer Einfügung der vermeintlichen Nova und einer Betrachtung "durch die Brille des Tatgerichts" nicht verborgen bleiben.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Das ständige Grinsen des Doppelmörders im ZDF Propaganda Streifen ist gleichfalls für sich selbstredend. Einfach nur infam, dass aus Mitteln ehrenwerter Gebührenzahler solche Machwerke inszeniert und eine bodenlose Hetzkampagne gegen Ermittler und Gericht geführt wird. Der Herr aus Hamburg hat in dem Machwerk ja auch seinen Auftritt.
Gasti kommentiert am Permanenter Link
Die erste Quittung hat der Herr aus Hamburg doch schon bekommen: Landgericht und Oberlandesgericht Hamburg haben den Antrag für den Brandmörder Sabolic übereinstimmend abgebügelt. Unser lieber Freund @Rudolphi hat hierzu netterweise schon einen Link eingestellt. Genauso wird es beim Doppelmörder Darsow laufen.
Gastis kommentiert am Permanenter Link
Rudolphi kommentiert am Do, 2018-10-18 10:13 Permanenter Link
Peppermint Patty schrieb:
.... Herstellung eines PET-SD, wobei ein solcher bei der Tat, was sich aus den Gutachten der Wiederaufnahmeverteidigung ergibt, aber gerade nicht verwendet wurde.
Das ist eine reine Behauptung und lediglich Wunschdenken. Der Täter muß es nur richtig anstellen. Aber wie der Täter es auch gemacht hat, es werden trotzdem nicht sämtliche denkbare Fragen völlig erschöpfend beantwortet / geklärt werden können. So ist das echte Leben.
Danke, uns stehen heute noch die Tränen in den Augen. Entscheidend ist, dass Darsow rechtskräftig verurteilt wurde. Ob Darsow nun vorher einen (Columbo) Film wie „Traumschiff des Todes“ gesehen, also in Wirklichkeit ein Kissen verwendet hat, macht den Bock nicht fett. Dafür dürfen unsere überlasteten Gerichte keine unnötige ihrer kostbaren Zeit verschwenden. Hauptsache Darsow bleibt da, wo er noch rund zwei Jahrzehnte lang hingehört. Und wenn er doch - rein theoretisch - unschuldig einsitzen sollte, hat er ganz einfach Pech gehabt, und müsste dies als Sonderopfer schlucken. Das ist doch wohl das Mindeste, was man seinem Staat gegenüber an Solidarität entgegenzubringen hat, wenn man pro Tag Staatskosten über 100 € verursacht – dies bei freier Kost und Logis. Und garantiert ungestörter Nachtruhe. So ist das richtige Leben: Undank ist der Welten…
Gastloser kommentiert am Permanenter Link
Was will @ Gastis der Welt nun sagen?
Gastloser kommentiert am Permanenter Link
Gastis schrieb:
"Und wenn er doch - rein theoretisch - unschuldig einsitzen sollte, hat er ganz einfach Pech gehabt, und müsste dies als Sonderopfer schlucken."
Auch mir kamen die Tränen bei dieser fiktiven Story, @ Gastis:
"Da hat ein Chef einer Soko Babenhausen (Erich Kern) eine alte Rechnung noch offen mit dem Herrn Darsow, und dann kam - wie gerufen - die Gelegenheit dazu, es diesem Burschen endlich mal heimzuzahlen. Zumal vorher schon ein Mord in dieser Straße nicht aufgeklärt werden konnte. Endlich ist Rache für alle erlittenen Schmähungen und Niederlagen im Leben möglich!"
So ist also das Leben, @ Gastis und Co.??
Gastloser kommentiert am Permanenter Link
Die fiktive Story geht aber noch weiter, @ Gastis und Co.:
"Es gelang danach ganz leicht, die Staatsanwälte und Richter am LG Darmstadt zum Instrument der eigenen Rache zu machen, diese hatten ja auch schon vorher skrupellos den unschuldigen Herrn Arnold eingebuchtet gehabt."
Das müßte dann ja wohl das richtige Leben spiegeln für Verschwörungstheoretiker.
Miss Marple kommentiert am Permanenter Link
Peppermint Patty kommentiert am Do, 2018-10-11 01:07 Permanenter Link
Rudolphi kommentiert am Di, 2018-10-09 06:31Permanenter Link
Logiker, verstehe nicht, warum man solche Energien aufwendet, Darsow eine neue HV zu versagen?
Auch wenn diese Frage, jedenfalls formal, nicht von mir stammt, schließe ich mich dieser an. Ich mutmaße im Übrigen, dass sich auch andere (sozialisierte) User, ohne „Verschwörungstheoretiker“ zu sein, exakt die gleiche Frage stellen könnten.
Gast kommentiert am Do, 2018-10-11 02:59 Permanenter Link
Viele Menschen werden sich diese Frage stellen, aber die StPO mit ihrem §359 mit allen seinen Absätzen und weiteren Rechtsprechungen dazu muß halt auch noch beachtet werden.
Das dürfte Ihnen doch inzwischen bekannt sein.
Nach „allen seinen Absätzen“ des § 359 StPO suche ich ebenso vergeblich wie nach der Motivation, anderen Menschen zu schaden. Dunkle Energie?
Gastloser kommentiert am Permanenter Link
Miss Marple schrieb:
"Nach „allen seinen Absätzen“ des § 359 StPO suche ich ebenso vergeblich wie nach der Motivation, anderen Menschen zu schaden. Dunkle Energie?"
Ziffern statt Absätzen hat eine so berühmte Detektivin nur gefunden? Ein bisschen wenig. Dunkle Energie allerdings wird eine Detektivin nicht finden können, dazu fehlt ihr doch das Wissen und außerdem auch noch das Equipment.
Bleiben Sie lieber bei "4.50 from Paddington" oder "Sleeping Murder" als Spätwerk.
Gruss an Mr. Stringer.
Gastloser kommentiert am Permanenter Link
Die etwas modernere Physik und Messtechnik ist wohl nicht so Ihr Ding, @ Miss Marple.
Aber 6 Ziffern in einem einzigen Absatz eines Paragrafen der StPO zu finden ist schon sehr beeindruckend.
Gastloser kommentiert am Permanenter Link
Zu welchem Ergebnis bei der Motivationssuche kam Miss Marple im Fall der ganzen Familie Toll?
Wer konnte eine Motivation haben, diesen 3 Menschen so zu schaden, auch noch der Ehefrau und der Tochter der Herrn Toll?
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