Nach Mollath und Peggy ein weiteres Fehlurteil? - Der Doppelmord in Babenhausen
von , veröffentlicht am 12.04.2014Die Strafjustiz ist in jüngster Zeit nicht nur, aber vorallem durch den Fall Mollath und durch das in dieser Woche begonnene Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy stark ins Gerede gekommen. Und schon gerät ein weiterer Fall wegen eines möglicherweise falschen Indizienurteils in den Fokus der Öffentlichkeit .
Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn wurde Andreas D. vom Landgericht Darmstadt im Juli 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.
Der Verurteilte leugnet die Tat, seine Frau kämpft gemeinsam mit ihm Aufopferung voll um die Wiederaufnahme.
Zwischenzeitlich greifen die Medien auch diesen Fall auf. Es zeigen sich erhebliche Ungereimtheiten, die hoffentlich bald aufgeklärt werden können.
Das ZDF berichtete in der Serie 37 Grad:
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein-Moerder?bc=sts;stt&flash=off
Zur Homepage der Ehefrau mit dem Urteil zum Download:
http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm
Medienberichte:
www.google.com/search?q=Doppelmord+in+Babenhausen
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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3756 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenPeppermint Patty kommentiert am Permanenter Link
Dass das ganze Gedönz für die Katz war, wird nicht betritten.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Das allerdings würde ich inzwischen auch auf andere Beschußtests im Wiederaufnahme-Verfahren ausdehnen.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Überschneidung.
Der, davon abgesehen, gleichwohl wichtige Punkt ist aber, dass sich Falschannahmen - PET - auch insoweit weiter verfestigt haben. Und ab Anklageerhebung für den Angeschuldigten nur sehr wenig Erfolgsaussicht besteht, heil aus der Lawine, die in der HV nochmals an Dynamik gewinnt, rauszukommen.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Eine Falschannahme ist jedenfalls noch nicht bewiesen worden.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Die Wartung soeben hat offenbar nicht alle Fehler schon beseitigt, darum die Wiederholung:
Die rechtlichen Bewertungen von Herrn RA Strate in den Fällen einer von ihm betriebenen Wiederaufnahme (in seinen Vorbringungen) ist noch nicht die allein gültige und mögliche Bewertung in allen diesen Verfahren.
So weit ist er noch nicht. Überhaupt sind überzogene Kampagnen nicht per se schon überzeugend und m.E. auch kein Beweis ihrer Berechtigung, sondern eher peinlich.
Und jetzt machen Sie doch weiter, wenn Sie es doch nicht lassen können.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Was auch schon ausprobiert wurde von Bastlern:
https://www.youtube.com/watch?v=uNp-Rxqcijg
Gast kommentiert am Permanenter Link
Damit auch mal Kritik an den Gutachten von RA Strate noch zur Sprache gebracht wird, sonst wäre das doch eine sehr einseitige Veranstaltung hier im Beitrag mit ca. 1600 Kommentaren, wo nur versucht wurde, den Herrn Pfoser vom BKA bzw. sein Gutachten anzugreifen:
Im Ergänzungs-Gutachten von Herrn Cachée vom 30.04.2018 wird der Bau von PET-SD auf Seite 4 und 5 beschrieben. Für die Schüsse ließ er den Bauschaum offenbar trocken, da fehlten also schon mal Versuche mit angefeuchtetem Bauschaum. Auffällig waren für mich seine augenscheinlich labilen Flaschen, es gibt aber auch wesentlich stabilere Flaschen, z.B. eine 1 Liter Fanta Mehrwegflasche, mit einem sehr stabilen Boden und fast zylindrischem Körper nach der konischen Erweiterung im Flaschenhals. Die macht schon einen wesentlich stabileren Eindruck als die Flaschen bei Cachée. Da in der Schweizer Anleitung sowieso eine Armierung der PET-Flasche empfohlen wurde, halte ich es für abwegig, labile PET-Flaschen zu verwenden. Und dabei lediglich eine nur 10 mm Bohrung im Flaschenboden zu machen und außerdem auch nur mit einem so dünnen Rohr von 10 mm Durchmesser Bauschaum zu entfernen für einen damit rein fiktiven Schußkanal.
Bei der Munition 9 x 19 mm und einem so labilen SD müßte eigentlich einem Praktiker doch klar sein, daß ein Projektil mit 9 mm niemals einen so engen Schußkanal von 10 mm finden kann. Mit so engen Kanälen kann vernünftiger Weise nur bei einem aufgeschraubten Metall-SD geschossen werden, ohne schädlichem Kontakt. In den Video-Sequenzen bei Cachée ist der zu große Druckstau in der labilen Flasche mit einer starken Kompression auch noch der Bauschaum-Füllung ja erkennbar und das sollte natürlich so nicht passieren. Die Flasche selber aber dehnt sich gegenläufig stark dabei aus, der ganze Bauschaum verliert damit jede Haftung an der Flaschenwand und auch seinen inneren Zusammenhalt.
Auf so eine m.E. abwegige Bau-Ausführung überhaupt zu kommen als Beweis einer Unmöglichkeit für einen PET-SD mit Bauschaum, das ist kein Ruhmesblatt für einen Waffen-SV. Herr RA Strate ist von allen diesen Gutachten der Herren Cachée und Winkelsdorf für seinen WA offenbar aber sehr angetan, er ist Jurist und hat selber vermutlich auch noch nicht viel mit einer solchen Pistole geschossen, oder Umgang mit Bauschäumen und Befestigungstechniken gehabt, um gleich selber etwas kritischer diese Gutachten auch zu sehen, auch ob sich denn damit überhaupt etwas aus dem Urteil widerlegen läßt.
Große Zuverscht ist m. E. da nicht mehr angebracht.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Für Abiturienten unter den Lesern:
WAA (Wiederaufnahmeantrag) im vorletzten und Zuversicht im letzten Satz sollte es heißen.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Eine andere Frage zu den Gutachten von Herrn Cachée oder auch Winkelsdorf:
Die Munition, die beide verwendeten, war außerdem nicht die PMC-Munition der Tat, außerdem vermutlich auch nicht bei den wechselnden Tat-Temperaturen von draußen nach drinnen bzgl. des Tathauses. Das sind dann weitere methodische Fehler.
Steffi kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Rudoplhi,
Sie behaupten, daß, obwohl Klaus Tolls Mörder Unterschallmunition
und einen angeblich wunderbar funktionierenden PET~
Schalldämpfer nutzte, 4 Hör~Zeugen
zwei laute Schüsse hörten.
Ihr PET~Schalldämpfer hat also die unglaublche Eigenschaft,
daß dieser erst nach dem zweiten Schuß
funktioniert.
Erkären Sie mal, wie das
physikalisch möglich
war ?
MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Beim Herrn Steffler folgt aus falschen Annahmen Beliebiges.
"Ex falso quodlibet"
Zu Gast kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Steffler,
Sie behaupten also ernsthaft, dass Andreas Darsow den Zweifachmord und den versuchten Mord tatsächlich begangen hat, weil sich anders der Bauschaum am Tatort nicht erklären lässt.
Weiter wollen Sie also weiter behaupten, dass es erwiesen ist, dass A.D. die Bauanleitung für einen PET-Schalldämpfer heruntergeladen hat.
Ist das also Ihre Meinung?
Lotto-Hessen kommentiert am Permanenter Link
„Ebenso wie im Aditionsverfahren sind einer vorweggenommenen Beweiswürdigung auch im Probationsverfahren enge Grenzen gesetzt.“ „Die abschließende Entscheidung darüber, ob die rechtskräftige Verurteilung zu Recht oder zu Unrecht erfolgte, ist nach umfassender Würdigung der Ergebnisse in der neuen Hauptverhandlung zu treffen.“
https://judicialis.de/Oberlandesgericht-Koblenz_1-Ws-23105_Beschluss_25.04.2005.html
Und weswegen sind Sie nicht in der Lage, auf die Kasselaner Gerichtsentscheidung in aller Ruhe und Gelassenheit zu warten? Sie machen doch einen großen (Kampagne-) Wirbel hier, das demonstriert jedenfalls keine Ruhe und Gelassenheit. Ganz im Gegenteil.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
@ Lotto-Hessen
Die reactio folgte lediglich auf die actio. Nachdem das Forum von Frau Darsow geschlossen wurde wegen der vielen Trollereien dort, schlagen offenbar hier nun auch noch Protagonisten auf, denen dort die Spielwiese abhanden gekommen ist.
Wie aber Kampagnen gemacht werden, das ist ja sehr gut bei diesem Fall studierbar. Übrigens hatten Sie auf "Zu Gast" geantwortet, nicht auf mich.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Und noch eine Anmerkung von mir: Zum Hellfeld der ganzen öffentlich kommunizierten Justiz-Irrtums-Kampagne, was noch einfach zu studieren ist, gehört auch noch ein großes Dunkelfeld dazu.
Und das Ganze zeigt interessante Strukturen und Parallelen zu anderen Kampagnen.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Herr Rudolphi,
können Sie das auch verständlich ausdrücken?
Zu Gast kommentiert am Permanenter Link
Ok, ich versuche es anders. Sie schreiben:
Zum Hellfeld der ganzen öffentlich kommunizierten Justiz-Irrtums-Kampagne, was noch einfach zu studieren ist, gehört auch noch ein großes Dunkelfeld dazu.
Was meinen Sie mit diesem kleinen Wort "ganzen"? Gibt es auch "halbe Kampagnen? Was meinen Sie mit dem Zwischensatz "was noch einfach zu studieren ist"? Was ist einfach zu studieren? Justiz-Irrtums-Kampagnen (was für eine Wortschöpfung; selbst ausgedacht?) oder die öffentliche Kummunikation von solchen Kampagnen oder meinen Sie das Hellfeld von Justizirrtümern (allerdings nehmen Sie darauf grammatikalisch keinen Bezug)? Wozu gehört ein "großes Dunkelfeld"? Und woher nehmen Sie die Erkenntnis, dass es "groß" ist? Verfügen Sie über spezielle Kenntnisse?
Sie schreiben weiter:
Und das Ganze zeigt interessante Strukturen und Parallelen zu anderen Kampagnen.
Bitte was? Was meinen Sie mit "das Ganze"? Die Kampagne? Die Irrtümer? Und auf welche anderen "Kampagnen" nehmen Sie Bezug?
Im Ernst Herr Rudolphi: Wie kann man sich derart unbestimmt ausdrücken und dann noch vor mit Überzeugung geschwellter Brust behaupten, wer das nicht verstünde können nicht lesen oder mitdenken?
Dr. Egon Peus kommentiert am Permanenter Link
Also, ich - sehr geehrter Herr Rudolphi - verstehe Ihre Ausführung. Zu Kampagnen hat sich jüngst Thomas Fischer im Spiegel köstlich geäußert. Aber warum sollte Ihnen "Gastritis" erspart bleiben?
Peppermint Patty kommentiert am Permanenter Link
Lotto-Hessen kommentiert am So, 2018-10-14 00:34 Permanenter Link
„Ebenso wie im Aditionsverfahren sind einer vorweggenommenen Beweiswürdigung auch im Probationsverfahren enge Grenzen gesetzt.“ „Die abschließende Entscheidung darüber, ob die rechtskräftige Verurteilung zu Recht oder zu Unrecht erfolgte, ist nach umfassender Würdigung der Ergebnisse in der neuen Hauptverhandlung zu treffen.“
https://judicialis.de/Oberlandesgericht-Koblenz_1-Ws-23105_Beschluss_25.04.2005.html Zitatende
Im A(d)ditionsverfahren vorausgehender OLG-Beschluss vom 15.12.2004:
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/7qe/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&doc.id=KORE427482005&doc.part=L
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Ein Versuch der verständlichen Erklärung von mir für den Anfrager ("Gast", aber auch noch für "Zu Gast"):
Der Reihe nach vorzugehen, (Herr Beckhaus als den metaphorischen Inbegriff des anonymen Schreibers mit verschiedenen, wechselnden Pseudonymen innerhalb der Community hier von mir mal verwendet), kann nicht schaden bei jeder Analyse. Verstehen Sie diesen Satz?
Zu Gast kommentiert am Permanenter Link
Sind Sie Yoda?
Der Satz muss grammatikalisch korrekt heißen: "Bei jeder Analyse schadet es nicht, der Reihe nach vorzugehen".
Aber statt meine Fragen zu beantworten, machen Sie es wie immer: Sie versuchen schlau zu wirken, scheitern dabei aber. Auch wie immer ...
Dr. Egon Peus kommentiert am Permanenter Link
Der Satz muss grammatikalisch korrekt heißen: "Bei jeder Analyse schadet es nicht, der Reihe nach vorzugehen".
Gastritischen Singulärphantasien braucht man nicht zu folgen. Das ist bestenfalls eine Variante.
Zu Gast kommentiert am Permanenter Link
Ihre Bemühungen zum Erhalt der deutschen Sprachkultur sind ja hinreichend bekannt, Herr Peus.
Insofern freue ich mich, dass Sie mir Nachhilfe gewähren.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Alle Ihre Fragen zuletzt sind doch völlig irrelevant zu diesem Mordfall selber und seinen Abläufen am Tattag, aber ich kann Sie ihnen auch alle noch beantworten, nachdem es zu diesem Fall dann Neues bei RA Strate zu lesen gibt.
Übrigens, ein Grammatik-Experte sind Sie nicht, das sieht doch ein Blinder mit einem Blindenhund.
Siehe: Zu Gast kommentiert am Mo, 2018-10-15 18:52 Permanenter Link
Was aber meinen Sie denn dazu, können die Nebenkläger nun ebenfalls noch nach Kassel schreiben?
Lesen Sie mal Ihr eigenes Zitat soeben auch mal genau:
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Der Reihe nach vorzugehen, Herr Beckhaus, kann nicht schaden bei jeder Analyse.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Und da lassen Sie sogar alles Leseverständnis vermissen, Herr Beckhaus, oder "Gast", oder Zu Gast":
Zu Gast kommentiert am Do, 2018-10-11 17:41 Permanenter Link
Das hatte Herr Steffler doch nie behauptet.
Zu Gast kommentiert am Permanenter Link
Ach?! Was hat denn der Herr Steffler behauptet?
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Herr Steffler hatte in keinem einzigen Fall das behauptet, was Sie ihm unterstellten.
Seine eigenen Behauptungen zum Täter und zum Tatablauf sind vielfältig und auch noch sehr variantenreich gewesen, in sich widersprüchlich und meistens unbelegt und auch i.d.R. völlig an den Haaren herbeigezogen, reine Spekulation oder Phantasie.
Herr Steffler schrieb z.B. eingeloggt seine Kommentare als:
Weiter schrieb er dann auch noch als "RalfSteffler", als "Steffler", als "StefflerRalf", als "Ralfi" und als "Steffi", das sind schon 6 Namen. Unten stand bei seinen Kommentaren dann fast immer sein gewerblicher Hinweis auf sich selber: "Out~of~The Box Solutions", auch schon mal mit "Netcool Certified Consultant" angereichert, oder mit seiner Adresse.
Lesen Sie sich besser das Konvulut einfach mal selbst durch, und beurteilen danach selbst, was da alles aus Offenbach gekommen ist.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Sorry: .... das Konvolut .....
Lotto-Hessen kommentiert am Permanenter Link
„Die Nebenklage aber könnte vermutlich auch noch eine Stellungnahme nach Kassel zum Wiederaufnahmeantrag schicken.“
Im wiederaufgenommenen Verfahren ist der Nebenkläger – auch im Interesse des Verurteilten/Angeklagten – zu berücksichtigen:
https://judicialis.de/Oberlandesgericht-D%C3%BCsseldorf_2a-Ss-295-00---78-00-I_Beschluss_22.11.2000.html
Vorher jedenfalls bei einer Entscheidung nach § 371 Abs. 2 StPO, da eine Nichtberücksichtigung insoweit eine Verletzung rechtlichen Gehörs darstellen dürfte.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Sie haben meine Frage nicht beantwortet, denn noch ist eine Entscheidung zur Zulassung eines Wiederaufnahmeverfahrens nicht getroffen. Meine Frage bezog sich doch in eindeutiger Weise auf das jetzt noch schwebende Verfahren dazu.
Das lag doch auf der Hand in diesem Fall.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Falls ja, Herr Beckhaus, mein Ausgangspunkt waren also 2 vollendete Morde und ein Mordversuch in Babenhausen.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Rudolphi kommentiert am Di, 2018-10-09 06:31 Permanenter Link
Logiker, verstehe nicht, warum man solche Energien aufwendet, Darsow eine neue HV zu versagen?
GR
Es geht um die Art und Weise, alle sind Schuljungen, nur er Strate, der gat es drauf. Und wenn er sang- und klanglos verliert, was entgegen der öffentlichen Wahrnehmung alles andere als selten vorkommt, waren eben die Richter unfähig.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Ich habe ja auch schon vor Volli... in schwarzer Robe praktiziert, aber ich posaune das normalerweise nicht so heraus. :) Selbst dann, wenn ich die erfolgreiche Revision vor ihrer Nase herumwedeln könnte tue ich das nicht. Denn der nächste Fall vor denselben Richtern könnte demnächst kommen und ich möchte ja doch schon, dass mir die Richter möglichst wohlgesonnen sind.
Ich muss aber auch sagen, die allermeisten Richter vor welchen ich bisher stand waren alles andere als Volli... Eigentlich fallen mir nur zwei spontan ein die diesen Ehrentitel verdienen... :) Der eine davon hat nun schon zum zweiten Mal erleben müssen, dass ich eine Revision gewonnen habe. Er schaut nun schon komisch, wenn ich im Gerichtsaal auftauche LOL
Bin mal gespannt, was Kollege Strate sonst noch so in petto hat.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Der Herr Rechtsanwalt Strate macht sich ja durchaus die Hinweise des Gutachters zu eigen. Seine Stellungnahme bzw. "Dokumentation" lässt da wohl keine Zweifel zu.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Sollte er rechtskräftig freigesprochen werden, tritt Strafklageverbrauch ein und die Messe ist gelesen (siehe aktuell Fall Ulvi Kulac).
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Vor einem rechtskräftigen Freispruch hat die StA und die Nebenklage die Möglichkeit der Beantragung der Revision, siehe Fall Weimar mit drei Prozessen.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Im sog. "Fall Weimar" wurde dann die Verurteilung von Frau Weimar nach 3 Prozessen endgültig rechtskräftig, aber ganz aufgeklärt und ausermittelt war auch m.E. die Ermordung beider Kinder nicht, Herr Weimar als zweiter Tatverdächtigter ist aber inzwischen verstorben.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Und wie weiter bei reinen Indizienprozessen, Herr Plagiator? Herr Darsow ist der einzige Tatverdächtigte geblieben, mit mehreren Indizien für seine Täterschaft, und er wurde rechtskräftig verurteilt.
Aber statt sich nun vor der Entscheidung aus Kassel in reinem Gerate zur Tatausführung hier in diesem Blog zu verlieren, oder Mängel der UA zu beschreiben, ging doch unter, warum RA Strate für die Wiederaufnahme keine besseren Gutachten aufgefahren hat, denn seine widerlegen einen SD mit Bauschaum überhaupt nicht, aber auch nicht wirklich einen SD auf Basis einer PET-Flasche mit Bauschaum.
Peppermint Patty kommentiert am Permanenter Link
Die Verwendung des Begriffs „reine(n) Indizienprozesse(n)“ belegt nicht nur in Presseberichten unzureichende Sachkenntnis: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-09/strafprozess-beweis-indiz-fischer-im-recht
Der Silencer-Komplex, beruhend auf der Falschannahme, bei der Tat sei ein PET-SD Marke Eigenbau zum Einsatz gekommen, ist die tragende Säule im Urteilsgefüge, ohne die Andreas Darsow nicht hätte verurteilt werden können. Dass das Urteil in Rechtskraft erwuchs, besagt insoweit überhaupt nichts. Die sog. Silencer-Bauanleitungsseite bezieht sich im Übrigen ausschließlich auf die Herstellung eines PET-SD, wobei ein solcher bei der Tat, was sich aus den Gutachten der Wiederaufnahmeverteidigung ergibt, aber gerade nicht verwendet wurde. Wie sich die Tat in Wirklichkeit zugetragen hat und ob das in Rechtskraft erwachsene Urteil des Landgerichts zu Recht oder zu Unrecht erfolgte, ist nach umfassender Würdigung der Ergebnisse in einer neuen Hauptverhandlung zu entscheiden.
Zu Gast kommentiert am Permanenter Link
Ach Frau Patty, wie dumm, dass der Herr Darsow rein zufällig und zu seinem ganzen Unglück am Tag der Ermordung seiner Nachbarn alleine zu Hause war und insofern kein Alibi vorweisen konnte.
Und lassen wir auch all die weiteren Indizien beiseite, die zu seiner Überführung führten (Vor- und Nachtatverhalten, Google-Recherche, Zerstörung des Dienst-PC, Unmutsäußerungen über die Nachbarn ...), dann könnten Sie in Ihrer kleinen Welt vielleicht sowas wie Recht haben ...
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
@ PP
Die von mir in diesem Zusammenhang gebrauchte Formulierung bezog sich darauf, daß keine Zeugen die Täterschaft direkt beweisen und der Angeklagte auch selber keine Aussagen zur Tat oder zu seinem Alibi macht.
Daß in jedem Strafprozeß aber auch Zeugen aussagen, das ist doch in einer mündlichen Verhandlung eine Selbstverständlichkeit.
Ihre Einwände nun sind doch an den Haaren mit brachialer Gewalt herbeigezogen. Aber Sie und auch sie amüsieren mich immer mehr.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Das ist eine reine Behauptung und lediglich Wunschdenken. Der Täter muß es nur richtig anstellen. Aber wie der Täter es auch gemacht hat, es werden trotzdem nicht sämtliche denkbare Fragen völlig erschöpfend beantwortet / geklärt werden können.
So ist das echte Leben.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Zum Behältnis für den SD zitiere ich aus der örtlichen Presse:
Einige Quellen sind unten aufgeführt:
https://www.op-online.de/region/babenhausen/taeter-benutzt-selbst-gebauten-schalldaempfer-323616.html
https://www.op-online.de/region/babenhausen/schuesse-werden-heute-tatort-rekonstruiert-332217.html
https://www.op-online.de/region/babenhausen/wieder-fallen-schuesse-tatort-336723.html
https://www.op-online.de/region/babenhausen/polizei-raetselt-weiter-ueber-motiv-463457.html
https://www.op-online.de/region/babenhausen/jahr-danach-keine-heisse-spur-715766.html
https://www.op-online.de/region/babenhausen/jahr-danach-keine-heisse-spur-715766.html
https://www.op-online.de/region/babenhausen/tatverdachtiger-gefasst-doppelmord-babenhausen-757844.html
Aber auch andere Zeitungen haben ja ausführlich berichtet, außerdem hatte die Polizei damals ein eigenes Informationsportal zu diesem Mordfall eingerichtet gehabt, um auch alle Hinweise der Bevölkerung aufnehmen zu können.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Die eine Dublette bitte ich zu entschuldigen, die Zeitungen haben aber selber alle auch noch ihre eigenen Archive zum recherchieren.
Entscheidend ist aber die mündliche Hauptverhandlung gewesen.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
RA Strate veröffentlich doch nur das, was ihm selbst als günstig erscheint für sein Vorhaben und für seine Interessen. Er ist kein neutraler Beobachter, echte Dokumentationen zu diesem Mordfall müssen viel mehr Dokumente umfassen, als das, was er auf seine eigenen Website stellt.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Ein Zitat:
(Peppermint Patty kommentiert am Mo, 2018-09-10 22:49 Permanenter Link)
Das Tatgericht kannte doch die ganze mündliche Hauptverhandlung mit allen Aussagen darin, alle vorher erstatten schriftlichen Gutachten und auch die weiteren Erläuterungen in der HV dazu, außerdem auch noch die Ermittlungsakten, sowie durch Inaugenscheinnahmen Photos, Videos, Asservate, oder Skizzen, außerdem Tonband-Mitschnitte aus der TÜ, und auch dazu alle weiteren Erläuterungen sowie ebenfalls alle Fragen aller Prozeßbeteiligten.
Durch diese "Brille" konnte das Tatgericht sehen.
Kommt da jemand in diesem Blog mit, auch Peppermint Patty, oder Steffi, oder jemand anders?
Wohl kaum.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Die Beweisanträge aller Prozeßbeteiligten in der HV habe ich noch nachzutragen, sowie den Eindruck des Tatgerichts von den Glaubwürdigkeiten der Zeugenaussagen in und vor der HV, auch des Angeklagten vor der HV und zu Widersprüchlichkeiten innerhalb aller Aussagen. Da kommt also schon ziemlich viel zusammen an einem ganz normalen LG bei einer so großen Mordsache, bis ein Urteil gefällt wird.
Muß man halt öfters mal selber erlebt haben in einem Gerichtssaal in dieser Republik.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
3 Berufsrichter, siehe in anderer Sache:
Beschluss des LG Hamburg vom 16.07.2018
Lotto-Hessen kommentiert am Permanenter Link
„Glaubwürdigkeiten der Zeugenaussagen“ entspricht qualitativ in etwa dem „reinen Indizienprozess“. Oder einer „Bestätigung des Urteils“ in der Revision durch den BGH: „Qualität vor Quantität.“ I
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