Nach Mollath und Peggy ein weiteres Fehlurteil? - Der Doppelmord in Babenhausen

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 12.04.2014
Rechtsgebiete: StrafrechtStrafverfahrensrecht3756|363313 Aufrufe

Die Strafjustiz ist in jüngster Zeit nicht nur, aber vorallem durch den Fall Mollath und durch das in dieser Woche begonnene Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy stark ins Gerede gekommen. Und schon gerät ein weiterer Fall wegen eines möglicherweise falschen Indizienurteils in den Fokus der Öffentlichkeit .

Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn wurde Andreas D. vom Landgericht Darmstadt im Juli 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Verurteilte leugnet die Tat, seine Frau kämpft gemeinsam mit ihm Aufopferung voll um die Wiederaufnahme.

Zwischenzeitlich greifen die Medien auch diesen Fall auf. Es zeigen sich erhebliche Ungereimtheiten, die hoffentlich bald aufgeklärt werden können.

Das ZDF berichtete in der Serie 37 Grad:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein-Moerder?bc=sts;stt&flash=off

Zur Homepage der Ehefrau mit dem Urteil zum Download: 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm

Medienberichte:

www.google.com/search?q=Doppelmord+in+Babenhausen

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3756 Kommentare

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Dass das ganze Gedönz für die Katz war, wird nicht betritten.

Peppermint Patty schrieb:

Dass das ganze Gedönz für die Katz war, wird nicht betritten.

Das allerdings würde ich inzwischen auch auf andere Beschußtests im Wiederaufnahme-Verfahren ausdehnen.

Überschneidung.

Der, davon abgesehen, gleichwohl wichtige Punkt ist aber, dass sich Falschannahmen - PET - auch insoweit weiter verfestigt haben. Und ab Anklageerhebung für den Angeschuldigten nur sehr wenig Erfolgsaussicht besteht, heil aus der Lawine, die in der HV nochmals an Dynamik gewinnt, rauszukommen.

Eine Falschannahme ist jedenfalls noch nicht bewiesen worden.

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Die Wartung soeben hat offenbar nicht alle Fehler schon beseitigt, darum die Wiederholung:

Die rechtlichen Bewertungen von Herrn RA Strate in den Fällen einer von ihm betriebenen Wiederaufnahme (in seinen Vorbringungen) ist noch nicht die allein gültige und mögliche Bewertung in allen diesen Verfahren.

So weit ist er noch nicht. Überhaupt sind überzogene Kampagnen nicht per se schon überzeugend und m.E. auch kein Beweis ihrer Berechtigung, sondern eher peinlich.

Und jetzt machen Sie doch weiter, wenn Sie es doch nicht lassen können.

Was auch schon ausprobiert wurde von Bastlern:

https://www.youtube.com/watch?v=uNp-Rxqcijg

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Damit auch mal Kritik an den Gutachten von RA Strate noch zur Sprache gebracht wird, sonst wäre das doch eine sehr einseitige Veranstaltung hier im Beitrag mit ca. 1600 Kommentaren, wo nur versucht wurde, den Herrn Pfoser vom BKA bzw. sein Gutachten anzugreifen:

Im Ergänzungs-Gutachten von Herrn Cachée vom 30.04.2018 wird der Bau von PET-SD auf Seite 4 und 5 beschrieben. Für die Schüsse ließ er den Bauschaum offenbar trocken, da fehlten also schon mal Versuche mit angefeuchtetem Bauschaum. Auffällig waren für mich seine augenscheinlich labilen Flaschen, es gibt aber auch wesentlich stabilere Flaschen, z.B. eine 1 Liter Fanta Mehrwegflasche, mit einem sehr stabilen Boden und fast zylindrischem Körper nach der konischen Erweiterung im Flaschenhals. Die macht schon einen wesentlich stabileren Eindruck als die Flaschen bei Cachée. Da in der Schweizer Anleitung sowieso eine Armierung der PET-Flasche empfohlen wurde, halte ich es für abwegig, labile PET-Flaschen zu verwenden. Und dabei lediglich eine nur 10 mm Bohrung im Flaschenboden zu machen und außerdem auch nur mit einem so dünnen Rohr von 10 mm Durchmesser Bauschaum zu entfernen für einen damit rein fiktiven Schußkanal.

Bei der Munition 9 x 19 mm und einem so labilen SD müßte eigentlich einem Praktiker doch klar sein, daß ein Projektil mit 9 mm niemals einen so engen Schußkanal von 10 mm finden kann. Mit so engen Kanälen kann vernünftiger Weise nur bei einem aufgeschraubten Metall-SD geschossen werden, ohne schädlichem Kontakt. In den Video-Sequenzen bei Cachée ist der zu große Druckstau in der labilen Flasche mit einer starken Kompression auch noch der Bauschaum-Füllung ja erkennbar und das sollte natürlich so nicht passieren. Die Flasche selber aber dehnt sich gegenläufig stark dabei aus, der ganze Bauschaum verliert damit jede Haftung an der Flaschenwand und auch seinen inneren Zusammenhalt.

Auf so eine m.E. abwegige  Bau-Ausführung überhaupt zu kommen als Beweis einer Unmöglichkeit für einen PET-SD mit Bauschaum, das ist  kein Ruhmesblatt für einen Waffen-SV. Herr RA Strate ist von allen diesen Gutachten der Herren Cachée und Winkelsdorf für seinen WA offenbar aber sehr angetan, er ist Jurist und hat selber vermutlich auch noch nicht viel mit einer solchen Pistole geschossen, oder Umgang mit Bauschäumen und Befestigungstechniken gehabt, um gleich selber etwas kritischer  diese Gutachten auch  zu sehen, auch ob sich denn damit überhaupt etwas aus dem Urteil widerlegen läßt.

Große Zuverscht ist m. E. da nicht mehr angebracht.

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Für Abiturienten unter den Lesern:

WAA (Wiederaufnahmeantrag) im vorletzten und Zuversicht im letzten Satz sollte es heißen.

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Eine andere Frage zu den Gutachten von Herrn Cachée oder auch Winkelsdorf:

Die Munition, die beide verwendeten, war außerdem nicht die PMC-Munition der Tat, außerdem vermutlich auch nicht bei den wechselnden Tat-Temperaturen von draußen nach drinnen bzgl. des Tathauses. Das sind dann weitere methodische Fehler.

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Sehr geehrter Herr Rudoplhi,

Sie behaupten, daß, obwohl Klaus Tolls Mörder Unterschallmunition 
und einen angeblich wunderbar funktionierenden PET~
Schalldämpfer nutzte, 4 Hör~Zeugen 
zwei laute Schüsse hörten.

Ihr PET~Schalldämpfer hat also die unglaublche Eigenschaft,
daß dieser erst nach dem zweiten Schuß 
funktioniert. 

Erkären Sie mal, wie das
physikalisch möglich
war ?

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions 
63069 Offenbach am Main

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Beim Herrn Steffler folgt aus falschen Annahmen Beliebiges.

"Ex falso quodlibet"

Sehr geehrter Herr Steffler,

Sie behaupten also ernsthaft, dass Andreas Darsow den Zweifachmord und den versuchten Mord tatsächlich begangen hat, weil sich anders der Bauschaum am Tatort nicht erklären lässt.

Weiter wollen Sie also weiter behaupten, dass es erwiesen ist, dass A.D. die Bauanleitung für einen PET-Schalldämpfer heruntergeladen hat.

Ist das also Ihre Meinung?

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 „Ebenso wie im Aditionsverfahren sind einer vorweggenommenen Beweiswürdigung auch im Probationsverfahren enge Grenzen gesetzt.“ „Die abschließende Entscheidung darüber, ob die rechtskräftige Verurteilung zu Recht oder zu Unrecht erfolgte, ist nach umfassender Würdigung der Ergebnisse in der neuen Hauptverhandlung zu treffen.“

https://judicialis.de/Oberlandesgericht-Koblenz_1-Ws-23105_Beschluss_25.04.2005.html

Und weswegen sind Sie nicht in der Lage, auf die Kasselaner Gerichtsentscheidung in aller Ruhe und Gelassenheit zu warten? Sie machen doch einen großen (Kampagne-) Wirbel hier, das demonstriert jedenfalls keine Ruhe und Gelassenheit. Ganz im Gegenteil.

@ Lotto-Hessen

Die reactio folgte lediglich auf die actio. Nachdem das Forum von Frau Darsow geschlossen wurde wegen der vielen Trollereien dort, schlagen offenbar hier nun auch noch Protagonisten auf, denen dort die Spielwiese abhanden gekommen ist.

Wie aber Kampagnen gemacht werden, das ist ja sehr gut bei diesem Fall studierbar. Übrigens hatten Sie  auf "Zu Gast" geantwortet, nicht auf mich.

Und noch eine Anmerkung von mir: Zum Hellfeld der ganzen öffentlich kommunizierten Justiz-Irrtums-Kampagne, was noch einfach zu studieren ist, gehört auch noch ein großes Dunkelfeld dazu.

Und das Ganze zeigt interessante Strukturen und Parallelen zu anderen Kampagnen.

Herr Rudolphi,

können Sie das auch verständlich ausdrücken?

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Ok, ich versuche es anders. Sie schreiben:

Zum Hellfeld der ganzen öffentlich kommunizierten Justiz-Irrtums-Kampagne, was noch einfach zu studieren ist, gehört auch noch ein großes Dunkelfeld dazu.

Was meinen Sie mit diesem kleinen Wort "ganzen"? Gibt es auch "halbe Kampagnen? Was meinen Sie mit dem Zwischensatz "was noch einfach zu studieren ist"? Was ist einfach zu studieren? Justiz-Irrtums-Kampagnen (was für eine Wortschöpfung; selbst ausgedacht?) oder die öffentliche Kummunikation von solchen Kampagnen oder meinen Sie das Hellfeld von Justizirrtümern (allerdings nehmen Sie darauf grammatikalisch keinen Bezug)? Wozu gehört ein "großes Dunkelfeld"? Und woher nehmen Sie die Erkenntnis, dass es "groß" ist? Verfügen Sie über spezielle Kenntnisse?

Sie schreiben weiter:

Und das Ganze zeigt interessante Strukturen und Parallelen zu anderen Kampagnen.

Bitte was? Was meinen Sie mit "das Ganze"? Die Kampagne? Die Irrtümer? Und auf welche anderen "Kampagnen" nehmen Sie Bezug?

Im Ernst Herr Rudolphi: Wie kann man sich derart unbestimmt ausdrücken und dann noch vor mit Überzeugung geschwellter Brust behaupten, wer das nicht verstünde können nicht lesen oder mitdenken?

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Also, ich - sehr geehrter Herr Rudolphi - verstehe Ihre Ausführung. Zu Kampagnen hat sich jüngst Thomas Fischer im Spiegel köstlich  geäußert. Aber warum sollte Ihnen "Gastritis"  erspart bleiben?

Lotto-Hessen kommentiert am So, 2018-10-14 00:34 Permanenter Link

 „Ebenso wie im Aditionsverfahren sind einer vorweggenommenen Beweiswürdigung auch im Probationsverfahren enge Grenzen gesetzt.“ „Die abschließende Entscheidung darüber, ob die rechtskräftige Verurteilung zu Recht oder zu Unrecht erfolgte, ist nach umfassender Würdigung der Ergebnisse in der neuen Hauptverhandlung zu treffen.“

https://judicialis.de/Oberlandesgericht-Koblenz_1-Ws-23105_Beschluss_25.04.2005.html   Zitatende

Im A(d)ditionsverfahren vorausgehender OLG-Beschluss vom 15.12.2004:

http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/7qe/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&doc.id=KORE427482005&doc.part=L

Ein Versuch der verständlichen Erklärung von mir für den Anfrager ("Gast", aber auch noch für "Zu Gast"):

Der Reihe nach vorzugehen, (Herr Beckhaus als den metaphorischen Inbegriff des anonymen Schreibers mit verschiedenen, wechselnden Pseudonymen innerhalb der Community hier von mir mal verwendet), kann nicht schaden bei jeder Analyse. Verstehen Sie diesen Satz?

Sind Sie Yoda?

Der Satz muss grammatikalisch korrekt heißen: "Bei jeder Analyse schadet es nicht, der Reihe nach vorzugehen".

Aber statt meine Fragen zu beantworten, machen Sie es wie immer: Sie versuchen schlau zu wirken, scheitern dabei aber. Auch wie immer ...

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Der Satz muss grammatikalisch korrekt heißen: "Bei jeder Analyse schadet es nicht, der Reihe nach vorzugehen".

Gastritischen Singulärphantasien braucht man nicht zu folgen. Das ist bestenfalls eine Variante.

Ihre Bemühungen zum Erhalt der deutschen Sprachkultur sind ja hinreichend bekannt, Herr Peus.

Insofern freue ich mich, dass Sie mir Nachhilfe gewähren.

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Alle Ihre Fragen zuletzt sind doch völlig irrelevant zu diesem Mordfall selber und seinen Abläufen am Tattag, aber ich kann Sie ihnen auch alle noch beantworten, nachdem es zu diesem Fall dann Neues bei RA Strate zu lesen gibt.

Übrigens, ein Grammatik-Experte sind Sie nicht, das sieht doch ein Blinder mit einem Blindenhund.

Siehe: Zu Gast kommentiert am Mo, 2018-10-15 18:52

Ein Gesetzeskommentar soll vor allem in den Literaturangaben die aktuellen Meinungsstand wiedergeben.

Was aber meinen Sie denn dazu, können die Nebenkläger nun ebenfalls noch nach Kassel schreiben?

Lesen Sie mal Ihr eigenes Zitat soeben auch mal genau:

Aber statt meine Fragen zu beantworten, machen Sie es wie immer: Sie versuchen schlau zu wirken, scheitern dabei aber. Auch wie immer ...

Der Reihe nach vorzugehen, Herr Beckhaus, kann nicht schaden bei jeder Analyse.

Und da lassen Sie sogar alles Leseverständnis vermissen, Herr Beckhaus, oder "Gast", oder Zu Gast":

Zu Gast kommentiert am Do, 2018-10-11 17:41

Sehr geehrter Herr Steffler,

Sie behaupten also ernsthaft, dass Andreas Darsow den Zweifachmord und den versuchten Mord tatsächlich begangen hat, weil sich anders der Bauschaum am Tatort nicht erklären lässt.

Weiter wollen Sie also weiter behaupten, dass es erwiesen ist, dass A.D. die Bauanleitung für einen PET-Schalldämpfer heruntergeladen hat.

Ist das also Ihre Meinung?

Das hatte Herr Steffler doch nie behauptet.

Ach?! Was hat denn der Herr Steffler behauptet?

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Herr Steffler hatte in keinem einzigen Fall das behauptet, was Sie ihm unterstellten.

Seine eigenen Behauptungen zum Täter und zum Tatablauf sind vielfältig und auch noch sehr variantenreich gewesen, in sich widersprüchlich und meistens unbelegt und auch i.d.R. völlig an den Haaren herbeigezogen, reine Spekulation oder Phantasie.

Herr Steffler schrieb z.B. eingeloggt seine Kommentare als:

Dipl.-Ing. Ralf Steffler kommentiert am Fr, 2016-03-25 09:04

Weiter schrieb er dann auch noch als "RalfSteffler", als "Steffler", als "StefflerRalf", als "Ralfi" und als "Steffi", das sind schon 6 Namen. Unten stand bei seinen Kommentaren dann fast immer sein gewerblicher Hinweis auf sich selber: "Out~of~The Box Solutions", auch schon mal mit "Netcool Certified Consultant" angereichert, oder mit seiner Adresse.

Lesen Sie sich besser das Konvulut einfach mal selbst durch, und beurteilen danach selbst, was da alles aus Offenbach gekommen ist.

 

Sorry: .... das Konvolut .....

„Die Nebenklage aber könnte vermutlich auch noch eine Stellungnahme nach Kassel  zum Wiederaufnahmeantrag schicken.“

Im wiederaufgenommenen Verfahren ist der Nebenkläger – auch im Interesse des Verurteilten/Angeklagten – zu berücksichtigen:

https://judicialis.de/Oberlandesgericht-D%C3%BCsseldorf_2a-Ss-295-00---78-00-I_Beschluss_22.11.2000.html

Vorher jedenfalls bei einer Entscheidung nach § 371 Abs. 2 StPO, da eine Nichtberücksichtigung insoweit eine Verletzung rechtlichen Gehörs darstellen dürfte.

Sie haben meine Frage nicht beantwortet, denn noch ist eine Entscheidung zur Zulassung eines Wiederaufnahmeverfahrens nicht getroffen. Meine Frage bezog sich doch in eindeutiger Weise auf das jetzt noch schwebende Verfahren dazu.

Das lag doch auf der Hand in diesem Fall.

Falls ja, Herr Beckhaus, mein Ausgangspunkt waren also 2 vollendete Morde und ein Mordversuch in Babenhausen.

Rudolphi kommentiert am Di, 2018-10-09 06:31 Permanenter Link

Logiker, verstehe nicht, warum man solche Energien aufwendet, Darsow eine neue HV zu versagen?

GR

Es geht um die Art und Weise, alle sind Schuljungen, nur er Strate, der gat es drauf. Und wenn er sang- und klanglos verliert, was entgegen der öffentlichen Wahrnehmung alles andere als selten vorkommt, waren eben die Richter unfähig.

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Ich habe ja auch schon vor Volli... in schwarzer Robe praktiziert, aber ich posaune das normalerweise nicht so heraus. :) Selbst dann, wenn ich die erfolgreiche Revision vor ihrer Nase herumwedeln könnte tue ich das nicht. Denn der nächste Fall vor denselben Richtern könnte demnächst kommen und ich möchte ja doch schon, dass mir die Richter möglichst wohlgesonnen sind.

Ich muss aber auch sagen, die allermeisten Richter vor welchen ich bisher stand waren alles andere als Volli... Eigentlich fallen mir nur zwei spontan ein die diesen Ehrentitel verdienen... :) Der eine davon hat nun schon zum zweiten Mal erleben müssen, dass ich eine Revision gewonnen habe. Er schaut nun schon komisch, wenn ich im Gerichtsaal auftauche LOL

Bin mal gespannt, was Kollege Strate sonst noch so in petto hat.

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Der Herr Rechtsanwalt Strate macht sich ja durchaus die Hinweise des Gutachters zu eigen. Seine Stellungnahme bzw. "Dokumentation" lässt da wohl keine Zweifel zu.

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Sollte er rechtskräftig freigesprochen werden, tritt Strafklageverbrauch ein und die Messe ist gelesen (siehe aktuell Fall Ulvi Kulac).

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Vor einem rechtskräftigen Freispruch hat die StA und die Nebenklage die Möglichkeit der Beantragung der Revision, siehe Fall Weimar mit drei Prozessen.

Im sog. "Fall Weimar" wurde dann die Verurteilung von Frau Weimar nach 3 Prozessen endgültig rechtskräftig, aber ganz aufgeklärt und ausermittelt war auch m.E. die Ermordung beider Kinder nicht, Herr Weimar als zweiter Tatverdächtigter ist aber inzwischen verstorben.

Und wie weiter bei reinen Indizienprozessen, Herr Plagiator? Herr Darsow ist der einzige Tatverdächtigte geblieben, mit mehreren Indizien für seine Täterschaft, und er wurde rechtskräftig verurteilt.

Aber statt sich nun vor der Entscheidung aus Kassel in reinem Gerate zur Tatausführung hier in diesem Blog zu verlieren, oder Mängel der UA zu beschreiben, ging doch unter, warum RA Strate für die Wiederaufnahme keine besseren Gutachten aufgefahren hat, denn seine widerlegen einen SD mit Bauschaum überhaupt nicht, aber auch nicht wirklich einen SD auf Basis einer PET-Flasche mit Bauschaum.

Die Verwendung des Begriffs „reine(n) Indizienprozesse(n)“ belegt nicht nur in Presseberichten unzureichende Sachkenntnis: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-09/strafprozess-beweis-indiz-fischer-im-recht

Der Silencer-Komplex, beruhend auf der Falschannahme, bei der Tat sei ein PET-SD Marke Eigenbau zum Einsatz gekommen,  ist die tragende Säule im Urteilsgefüge, ohne die Andreas Darsow nicht hätte verurteilt werden können. Dass das Urteil in Rechtskraft erwuchs, besagt insoweit überhaupt nichts. Die sog. Silencer-Bauanleitungsseite bezieht sich im Übrigen ausschließlich auf die Herstellung eines PET-SD, wobei ein solcher bei der Tat, was sich aus den Gutachten der Wiederaufnahmeverteidigung ergibt, aber gerade nicht verwendet wurde. Wie sich die Tat in Wirklichkeit zugetragen hat und ob das in Rechtskraft erwachsene Urteil des Landgerichts zu Recht oder zu Unrecht erfolgte, ist nach umfassender Würdigung der Ergebnisse in einer neuen Hauptverhandlung zu entscheiden.

Ach Frau Patty, wie dumm, dass der Herr Darsow rein zufällig und zu seinem ganzen Unglück am Tag der Ermordung seiner Nachbarn alleine zu Hause war und insofern kein Alibi vorweisen konnte.

Und lassen wir auch all die weiteren Indizien beiseite, die zu seiner Überführung führten (Vor- und Nachtatverhalten, Google-Recherche, Zerstörung des Dienst-PC, Unmutsäußerungen über die Nachbarn ...), dann könnten Sie in Ihrer kleinen Welt vielleicht sowas wie Recht haben ...

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@ PP

Die von mir in diesem Zusammenhang gebrauchte Formulierung bezog sich darauf, daß keine Zeugen die Täterschaft direkt beweisen und der Angeklagte auch selber keine Aussagen zur Tat oder zu seinem Alibi macht.

Daß in jedem Strafprozeß aber auch Zeugen aussagen, das ist doch in einer mündlichen Verhandlung eine Selbstverständlichkeit.

Ihre Einwände nun sind doch an den Haaren mit brachialer Gewalt herbeigezogen. Aber Sie und auch sie amüsieren mich immer mehr.
 

Peppermint Patty schrieb:

.... Herstellung eines PET-SD, wobei ein solcher bei der Tat, was sich aus den Gutachten der Wiederaufnahmeverteidigung ergibt, aber gerade nicht verwendet wurde.

Das ist eine reine Behauptung und lediglich Wunschdenken. Der Täter muß es nur richtig anstellen. Aber wie der Täter es auch gemacht hat, es werden trotzdem nicht sämtliche denkbare Fragen völlig erschöpfend beantwortet / geklärt werden können.

So ist das echte Leben.

Zum Behältnis für den SD zitiere ich aus der örtlichen Presse:

Es gibt aber eine weitere Detailnachricht: Aufgrund der Tatortspuren ist es sehr wahrscheinlich, dass der Täter einen selbst gebauten Schalldämpfer mit Dämmstoffen verwendet hat.

Für Hinweise, die zur Ermittlung und zur Ergreifung des Täters führen, ist eine Belohnung von 25 000 Euro ausgesetzt. Auf der Internetseite der Polizei und in einem Schaukasten am Tatort werden alle Informationen zeitnah aktualisiert. Hinweise an Tel. 06151/9694804.

Noch nicht festlegen will man sich auf die Beschaffenheit des Eigenbaus und die Art des Dämmstoffs, da die labortechnischen Untersuchungen noch andauern. Mit der aktuellen Veröffentlichung erhoffen sich Staatsanwaltschaft und Sonderkommission weitere Hinweise. Die Ermittlungsbehörden fragen: Wer kennt Personen, die im Selbstbau Behältnisse, die als Schalldämpfer geeignet sein können, mit Dämmstoffen gefüllt bzw. über derartige Möglichkeiten gesprochen haben?

Einige Quellen sind unten aufgeführt:

https://www.op-online.de/region/babenhausen/taeter-benutzt-selbst-gebauten-schalldaempfer-323616.html
https://www.op-online.de/region/babenhausen/schuesse-werden-heute-tatort-rekonstruiert-332217.html
https://www.op-online.de/region/babenhausen/wieder-fallen-schuesse-tatort-336723.html
https://www.op-online.de/region/babenhausen/polizei-raetselt-weiter-ueber-motiv-463457.html
https://www.op-online.de/region/babenhausen/jahr-danach-keine-heisse-spur-715766.html
https://www.op-online.de/region/babenhausen/jahr-danach-keine-heisse-spur-715766.html
https://www.op-online.de/region/babenhausen/tatverdachtiger-gefasst-doppelmord-babenhausen-757844.html

Aber auch andere Zeitungen haben ja ausführlich berichtet, außerdem hatte die Polizei damals ein eigenes Informationsportal zu diesem Mordfall eingerichtet gehabt, um auch alle Hinweise der Bevölkerung aufnehmen zu können.

 

Die eine Dublette bitte ich zu entschuldigen, die Zeitungen haben aber selber alle auch noch ihre eigenen Archive zum recherchieren.

Entscheidend ist aber die mündliche Hauptverhandlung gewesen.

RA Strate veröffentlich doch nur das, was ihm selbst als günstig erscheint für sein Vorhaben und für seine Interessen. Er ist kein neutraler Beobachter, echte Dokumentationen zu diesem Mordfall müssen viel mehr Dokumente umfassen, als das, was er auf seine eigenen Website stellt.

Ein Zitat:

 ...... im Fall Darsow gelten, zumal das Wiederaufnahmegericht seine Beurteilung ausschließlich durch die Brille des Tatgerichts anzustellen hat.

  (Peppermint Patty kommentiert am Mo, 2018-09-10 22:49 )

Das Tatgericht kannte doch die ganze mündliche Hauptverhandlung mit allen Aussagen darin, alle vorher erstatten schriftlichen Gutachten und auch die weiteren Erläuterungen in der HV dazu, außerdem auch noch die Ermittlungsakten, sowie durch Inaugenscheinnahmen Photos, Videos, Asservate, oder Skizzen, außerdem Tonband-Mitschnitte aus der TÜ, und auch dazu alle weiteren Erläuterungen sowie ebenfalls alle Fragen aller Prozeßbeteiligten.

Durch diese "Brille" konnte das Tatgericht sehen.
Kommt da jemand in diesem Blog mit, auch Peppermint Patty, oder Steffi, oder jemand anders?
Wohl kaum.

Die Beweisanträge aller Prozeßbeteiligten in der HV habe ich noch nachzutragen, sowie den Eindruck des Tatgerichts von den Glaubwürdigkeiten der Zeugenaussagen in und vor der HV, auch des Angeklagten vor der HV und zu Widersprüchlichkeiten innerhalb aller Aussagen. Da kommt also schon ziemlich viel zusammen an einem ganz normalen LG bei einer so großen Mordsache, bis ein Urteil gefällt wird.

Muß man halt öfters mal selber erlebt haben in einem Gerichtssaal in dieser Republik.

 

„Glaubwürdigkeiten der Zeugenaussagen“ entspricht qualitativ in etwa dem „reinen Indizienprozess“. Oder einer „Bestätigung des Urteils“ in der Revision durch den BGH: „Qualität vor Quantität.“ I

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