Nach Mollath und Peggy ein weiteres Fehlurteil? - Der Doppelmord in Babenhausen
von , veröffentlicht am 12.04.2014Die Strafjustiz ist in jüngster Zeit nicht nur, aber vorallem durch den Fall Mollath und durch das in dieser Woche begonnene Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy stark ins Gerede gekommen. Und schon gerät ein weiterer Fall wegen eines möglicherweise falschen Indizienurteils in den Fokus der Öffentlichkeit .
Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn wurde Andreas D. vom Landgericht Darmstadt im Juli 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.
Der Verurteilte leugnet die Tat, seine Frau kämpft gemeinsam mit ihm Aufopferung voll um die Wiederaufnahme.
Zwischenzeitlich greifen die Medien auch diesen Fall auf. Es zeigen sich erhebliche Ungereimtheiten, die hoffentlich bald aufgeklärt werden können.
Das ZDF berichtete in der Serie 37 Grad:
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein-Moerder?bc=sts;stt&flash=off
Zur Homepage der Ehefrau mit dem Urteil zum Download:
http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm
Medienberichte:
www.google.com/search?q=Doppelmord+in+Babenhausen
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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3741 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenNick Knatterton kommentiert am Permanenter Link
Es gibt auch unaufgeklärte und ungesühnte Mordtaten, das ist aber doch nichts Neues.
Kombiniere achtzehntens, Steffi glaubt wohl noch, die Mörder melden sich gleich selber bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft mit einem Geständnis nach der Tat.
Auch Herrn Brunners Aussageverhalten jedenfalls sprach wieder einmal gegen einen Angeklagten, der nur scheibchenweise eine eigene Version präsentiert mit seinem nachgereichten Hausbesuch bei sich daheim.
Auch wer lügt bei seinen Aussagen, der muß das halt wirklich gut können und darf dabei nicht pfuschen.
Steffi kommentiert am Permanenter Link
Lieber Herr Knatterton,
wenn einer gelogen hat, dann wohl die Polizei,
die Schmuck für 70.000,- Euro
zurückhielt.
Mit den Kabelbindern wollte der Täter wohl
sein Raubopfer fesseln.
Tatvorwurf ist also allen Ernstes:
Steffen Brunner soll nur mit einer Baseball~Kappe verkleidet,
eine 70jährigen Kundin mittags um 13:00 Uhr
überfallen und mit einem Hammer
auf den Kopf geschlagen haben.
Glauben Sie nicht, Herr Knatterton, daß
Steffen Brunner hätte befürchten
müssen, daß die Kundin ihn
wiedererkennt ?
Seine ladungsfähige Adresse stand auf
dem Schraubenzieher.
Und für den versuchten Totschlag gibt
es nicht mal 5 Jahre bei guter
Führung.
Das gibt es nur in Ofenbach !
MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main
Nick Knatterton kommentiert am Permanenter Link
Die Tatwaffe selber ist doch unbekannt, Brunner rechnete offenbar nicht mit der Anwesenheit der Geschädigten in der Wohnung, denn er kannte vom Vorbesuch deren Gewohnheiten.
Als sie dann doch auftauchte entgegen seiner Annahme, muß es zu der Tat des versuchten Totschlags gekommen sein zur Verdeckung von Raub / Diebstahl und Einbruch, bei der er den Schraubendreher verlor und Kabelbinder, laut dem Urteil.
Das ist jedenfalls m.W. so schlüssig begründet gewesen.
Kombiniere neunzehntens, eine Wiederaufnahme ist daher völlig offen.
Nick Knatterton kommentiert am Permanenter Link
Kombiniere zwanzigstens, Steffi hat NOCH NIE einen größeren Strafprozess vor einem Landgericht selber und life verfolgt.
Steffi kommentiert am Permanenter Link
Lieber Herr Knatterton,
bleiben wir einfach mal bei der
Wahrheit und den
Tatsachen!
Das ist das Einfachste !
Tatwaffe war keine uralte, rostige Walther P38
aus dem Zweiten Weltkrieg.
Die Brösel fielen aus der Kellerwand,
in die der dritte Schuß seinen
Weg fand!
Steffen Brunner konnte unmöglich wissen,
daß bei Frau Koch um 13:00 Uhr
die Balkontür offen stehen
würde.
In diesem Fall hätte er auch
keinen Schraubenzieher
benötigt.
Weder Andeas Dasow noch Steffen Brunner
sind Mörder oder gar 3fach~Mörder!
Durch die beiden Quatsch~Urteile des Volker Wagner
werden die wahren Täter vor einer Strafverfolgung
geschützt.
Das ist Strafvereitelung im Amt durch
Falschbeukundung im Amt.
MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main
Nick Knatterton kommentiert am Permanenter Link
Herr Brunner konnte es ahnen, da die Geschädigte ja draußen rauchte, und dann war die Gelegenheit für ihn da.
Kombiniere fünfundzwanzigstens, Steffi wird auch noch weiter seine eigenen Spekulationen als Tatsachen behaupten
Diese Hochrechnung ist am Hessenwahlabend nun sehr naheliegend.
Nick Knatterton kommentiert am Permanenter Link
Kombiniere sechsundzwanzigsten, die Täter in beiden Fällen kannten die Gewohnheiten der Geschädigten, wobei beim "Fall Brunner" ja der verlorene Schraubendreher und auch die Kabelbinder am Tatort relativ starke Indizien sind.
Steffi kommentiert am Permanenter Link
Lieber Herr Knatterton,
daß Klaus und Petra Toll nicht nur geschädigt,
sondern tot sind, müßte selbst Ihnen
mitlerweile klar geworden sein.
Schmauchspuren der Tatmunition hat man
an der Kleidung des Andreas Darsow
nicht gefunden.
Das war nicht nur eine rotzfreche
Falschbeurkundung im Amt,
sondern insgesamt ein
schwerer Prozeß~
betrug.
Andreas Darsow ist sofort
freizusprechen.
Klaus Tolls Mörder hat im engen, kalten
Kellerflur ein Knalltrauma
davongetragen.
160 bis 180 phon !
Einfach mal selber ausprobieren,
bis die Ohren klingeln !
MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main
Nick Knatterton kommentiert am Permanenter Link
Vorher aber kam noch das aus Offenbach:
Spannung kann sich auch in gespanntem Abwarten ausdrücken, muß doch keine Hyperaktivität auslösen.
Kombiniere siebenundzwanzigstens, Steffi schreibt schon wieder.
Gast kommentiert am Permanenter Link
"Andreas Darsow ist sofort
freizusprechen."
Der Mann wird hinter Gittern bleiben müssen, da er ein Doppelmörder ist und bleibt. Da können Sie sich noch so anstrengen.
Günter R. kommentiert am Permanenter Link
Traurig aber wahr, der WAA ist abgewiesen worden ...
Siehe hier
https://www.strate.net/de/dokumentation/Darsow-Stellungnahme-Staatsanwaltschaft-Kassel-2018-06-13.pdf
Ralf Steffler was nun??
Gast kommentiert am Permanenter Link
Wie kommen Sie darauf? Staatsanwaltschaft und Gericht sind zwei unterschiedliche Paar Stiefel!
Günter R. kommentiert am Permanenter Link
Das ist es aber doch auch, was noch zu prüfen ist! Nachdem die STA hier vorweggenommen hat, was das Landgericht auch noch später prüfen und dann entscheiden wird. Und es ist absehbar! Das Ergebnis wird uns dann noch weniger aber dennoch nicht verwundern.
Was denken denn Sie?!
Gast kommentiert am Permanenter Link
Wenn die Gerichte immer vorhersehbar das tun würden, was die Staatsanwaltschaft beantragt, wäre es um unseren Rechtsstaat schlecht bestellt...
Günter R. kommentiert am Permanenter Link
Schlecht bestellt ist doch nun auch wieder noch so ein schwammiger Begriff aus der Liga der Gescheiten. Was wollen wir denn noch? So wie ich das nun zu verstehen habe, wird oder besser ist der WAA bereits als erledigt anzusehen bisher.
Steffi kommentiert am Permanenter Link
Lieber Herr Knatterton,
der Tatvorwurf im Fall Horst Arnold war genauso
absurd und unbeweisbar, wie im Fall
Steffen Brunner.
Horst Arnold wurde durch Rufmord
und einer 5jährigen Haft
zu Tode gequält.
Ähnlich erging's Jörg Kachelmann.
MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main
Gast kommentiert am Permanenter Link
Horst Arnolds Unschuld konnte genau wie die von Jörg Kachelmann nachgewiesen werden, die Falschbeschuldigerinnen wurden beide später auch verurteilt.
Kombiniere einunddreißigstens, die beiden Fälle Arnold und Kachelmann mit Vorwürfen der Vergewaltigung haben mit den Fällen von Darsow und Brunner mit Vorwürfen von Mord und Totschlag so viel zu tun wie eine Dampfmaschine mit einer Weltraumrakete.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Von welchen Verurteilungen faselt Steffi eigentlich bei Tristan Brübach und Petra Pepper?
Kombiniere zweiunddreißigstens, Steffis Suche nach weiterem Pulver / neuer Munition wird immer verzweifelter.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Gast kommentiert am Di, 2018-10-30 12:59 Permanenter Link
Horst Arnolds Unschuld konnte genau wie die von Jörg Kachelmann nachgewiesen werden, die Falschbeschuldigerinnen wurden beide später auch verurteilt.
Sicher?
https://meedia.de/2017/09/22/staatsanwaltschaft-mannheim-stellt-ermittlungen-gegen-ex-geliebte-von-joerg-kachelmann-ein/
Gast kommentiert am Permanenter Link
Also nocheinmal:
Lediglich das Ermittlungsverfahren wegen schwerer Freiheitsberaubung wurde eingestellt, die Falschbeschuldigerin war aber bereits/ "vom Oberlandesgericht Frankfurt zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher falscher Anschuldigungen verurteilt worden."/ laut der Quelle / Link.
Such is life.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Das Urteil des OLG Frankfurt im Zivilverfahren zweiter Instanz war sicherlich ein „Verdienst“ der Mannheimer Strafjustiz. Deren Traum-Bilanz: Einen Unschuldigen über Monate wegen eines vermeintlich dringenden Tatverdachts eingekerkert, und das Ermittlungsverfahren gegen die vorsätzliche Falschbeschuldigerin Claudia D. mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.
OLG Frankfurt: „Auch den Anträgen der Beklagten, die im Einzelnen näher bezeichneten Polizeibeamten und Richter, die sie in dem gegen den Kläger geführten Strafverfahren vernommen haben, als Zeugen zu der Behauptung zu vernehmen, sie habe nicht bewusst die Unwahrheit gesagt, um den Kläger verhaften zu lassen, war nicht nachzukommen. Dass die benannten Zeugen die Angaben der Beklagten zumindest für wahrscheinlich hielten, ist unstreitig. Im Übrigen sind die Zeugen offensichtlich ungeeignet, um Beweis dafür zu erbringen, dass die Beklagte zwar die Unwahrheit gesagt habe, dies ihr aber nicht bewusst gewesen sei. (…) Die Beklagte handelte mit direktem Vorsatz. Aus den Gesamtumständen ergibt sich, dass die Beklagte die Ermittlungsbehörden bewusst und gewollt über die Täterschaft des Klägers getäuscht hat, indem sie wahrheitswidrig aussagte und der besonders schweren Vergewaltigung unter Einsatz eines Messers bezichtigte und indem sie zur Bekräftigung dieser Angaben sich selbst verletzte. Dabei folgt schon aus der von der Beklagten aufgewendeten kriminellen Energie, dass es ihr darauf ankam, die Verhaftung des Klägers herbeizuführen.“ http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:7654545
Gast kommentiert am Permanenter Link
Der im Sept. 2017 bekannt gegebenen Verfahrenseinstellung ging im Übrigen eine im Juli 2017 vom Land BW abgegebene Unterlassungserklärung voraus, nicht weiter wahrheitswidrig zu behaupten, am „Tatmesser“ der „Geschädigten“ seien DNA-Spuren von Herrn Kachelmann gefunden worden.
https://www.dwdl.de/nachrichten/62603/kachelmann_siegt_vor_gericht_gegen_staatsanwaltschaft/
Dass Zivilrichter mitunter die besseren Strafjuristen sind, hat sich auch im Fall Wörz erwiesen. Die gegen Wörz erhobene Schadensersatzklage wurde vom Landgericht Karlsruhe abgewiesen, wobei gegen das vorausgehende Strafurteil des Landgerichts Karlsruhe sowie den „Ermittlungen“ der Pforzheimer Kriminalpolizei mehr als deutliche Kritik erhoben wurde: https://www.schweizer.eu/fzr/urteils_datenbank.html?id=1564
Ein solch (zusätzliches) „Sprungbrett“ für eine Wiederaufnahme steht dem Verurteilten Darsow nicht zur Verfügung.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Dass selbst das „Sprungbrett“ eines obsiegenden Zivilurteils keinen Selbstläufer für eine erfolgreiche Wiederaufnahme zur Beseitigung eines strafrechtlichen Fehlurteils darstellt, wurde im Fall Wörz deutlich: Das unzähmbare Bedürfnis der StA sowie des Wiederaufnahmegerichts, kein mühsam gefälltes Holz wieder in den Wald zurückzutragen, bedurfte sowohl im Aditions- wie auch im Probationsverfahren einer gesonderten „Anschubhilfe“ *: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=3533
2009 wurde Herr Wörz vom Landgericht Mannheim wegen erwiesener Unschuld (rechtskräftig: https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/10/1-254-10.php ) freigesprochen. Das Gericht attestierte den Pforzheimer Polizeibeamten u.a. "wie eine Herde Elefanten durch den Tatort“ getrampelt zu sein und Vernehmungsprotokolle mit entlastenden Zeugenaussagen in versteckten Aktenordnern „versenkt“ zu haben. Zudem machte das Gericht, das sich – c/o mit der StA - im Aditions- und Probationsverfahren noch beharrlich gegen eine Wiederaufnahme ausgesprochen hatte (s. o.), deutlich, dass es den Geliebten des Opfers, den Polizeibeamten Thomas H., für den Täter halte: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/freispruch-im-fall-harry-woerz-triumph-des-richters-a-656792.html
In einer Pressemitteilung vom Januar 2013 gab die StA bekannt, dass „gegen keine Person ein hinreichender Tatverdacht begründet“ sei und die Bekanntgabe weitergehender Einzelheiten wegen der Unschuldsvermutung sowie zum Schutz der Persönlichkeitsrechte nicht angezeigt sei: http://www.stakarlsruhe.de/pb/,Lde/1228260/?LISTPAGE=1224888 (Was würde wohl Herr Kachelmann dazu sagen?)
*Zu den Leitsätzen des OLG Karlsruhe in Bezug auf das Wiederaufnahmevorbringen im Fall Darsow: https://community.beck.de/comment/reply/58641/84611
Gast kommentiert am Permanenter Link
Das Besondere beim Fall H. Wörz ist m.E., dass seine frühere Frau als die Geschädigte und auch deren verheirateter Geliebter als möglicher anderer Täter selber ja beide Polizisten waren. Wieweit das die Aufklärungsarbeit und die Ermittlungen der Kollegen bei diesem Fall dann beeinflusst hatte, das mag zu Spekulationen Anlass geben, dazu fehlt im Fall A. Darsow jedenfalls eine ähnliche und somit vergleichbare Konstellation.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Beim Fall des H.Wörz mußt auch nicht so lange nach einem hinreichend Tatverdächtigen gesucht werden wie beim Mordfall in Babenhausen. Der Vater der Geschädigten und Zeuge war übrigens auch noch ein Polizeibeamter.
H.Wörz war keiner.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Fazit: Wer das Urteil im Doppelmordfall in Babenhausen gegen A. Darsow jetzt schon als ein Fehlurteil bezeichnet, wie das Urteil im Fall des H. Wörz oder einiger anderer Urteile, der handelt metaphorisch wie einer, der das Fell eines Bären schon verkauft hat, während der Bär ja noch überhaupt nicht erlegt ist.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Fall Wörz: Das Urteil des Kahn-Senats aus 2006 sollte man vielleicht noch ergänzen:
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/06/1-180-06.php
Zum Fall Kachelmann: (In Köln ist es sichtlich schöner, jedenfalls lustiger, als in Mannheim): https://www.youtube.com/watch?v=nREIqsY55fY (ab Min. 7:08)
Miss Marple kommentiert am Sa, 2018-10-27 00:43 Permanenter Link
Überträgt man die (fortwährende) Wartezeit beim LG Kassel im Fall https://www.gerechtigkeit-brunner.de/Aktuelles/ auf den Antrag des Verurteilten Darsow, wird dieser auch noch wenigstens an Weihnachten 2019 die Hoffnung in sich tragen dürfen, dass der für ihn gestellte Antrag des Herrn aus Hamburg erfolgreich sein könnte. Die Gedanken – und die Gerichte – sind schließlich frei.
Unglaublich, dass das Landgericht Kassel sich nach mehr als zwei Jahren „Antragsvorlauf“ nicht einmal an die eigene "Ankündigung" gehalten hat, bis Ende August/Anfang Sept. 2018 zu entscheiden.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Der Herr aus Hamburg drängt im Fall Darsow doch auch überhaupt noch nicht auf eine Entscheidung, so wie er es im Fall Saboliic ja gemacht hatte.
Auch die eigenen Ankündigungen in seiner Erklärung der Verteidigung vom 24.09.2017, es wären Schußversuche von 2 unabhängigen Sachverständigen mit PET-Flaschen durchgeführt worden auf der Seite 3 unten, hat er nicht in seinen Wiederaufnahmeantrtag aufgenommen. Solche Schußversuche sind nur vom SV Cachée im Wiederaufnahmeantrag selber angeführt worden. Das Gleiche trifft auch auf das in Seite 2 unten bzw. 3 oben in obiger Erklärung behauptete Gutachten eines namhaften IT-Sachverständigen zu, das seit dem 29.07.2016 vorliegen soll.
Da gibt der Herr aus Hamburg ja nicht gerade ein gutes Vorbild ab für Ankündigungen, die auch erfüllt werden.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Also noch einmal ohne Verlinkung:
Wiederaufnahmegesuch für Andreas Darsow vom 11.05.2018
Das ist maßgeblich für das Gericht in Kassel, jedenfalls kein "Antragsvorlauf" von vor "mehr als zwei Jahren".
Unglaublich ist, dass Miss Marple solche einfachen Sachverhalte einfach ignoriert.
Gast kommentiert am Permanenter Link
a) Welche Glaskugel hat eine P.38 als Tatwaffe ausgeschlossen?
b) Steffi als am ganzen Verfahren Unbeteiligter kann auch keine Beweisanträge zur Tatmunition stellen.
c) Das Gutachten von Lars Winkelsdorf hat mit Steffis "Gegenerklärung" - außer einiger Worte oder Satzzeichen - nichts zu tun.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Im übrigen dürfte es m.E. keinen vernünftigen Menschen geben, der die Urheberschaft an der sog. "Gegenerklärung" auf der HP von Herrn Steffler aus Offenbach für sich beanspruchen wollte / würde.
Steffi kommentiert am Permanenter Link
Liebe Gastritis,
Harry Wörz soll laut LG Darmstadt am Tatort etliche
Beweisstücke zurückgelassen haben; die
Unterhose von Andrea hat er
aber mitgenommen.
Die Unterhose ist bis heute
verschwunden !
Haupttatverdächtiger war wie bei den
Mordanschägen auf Petra Pepper
ein Polizist, ohne Alibi.
Tja, kein Alibi !
Aber wer will schon einen
Polizeiskandal in
Darmstadt?
PS:
Steffen Brunner hatte wie
Donald Stellwag
ein 1 A~Alibi !
Das war Rudi Cerne aber egal !
Um ein Haar wäre letztes Jahr ein Diplom~Ingenieur
wegen dem Mord an einer Prostituierten
in den Knast gewandert.
Henrike Schemmer sitzt wegen Rudi Cerne
auch unschuldig im Knast.
Für den "Justizirrtum" hat man den Doppelmord auf
Donnerstag Nacht gelegt und 3 Zeugen
ausgeschaltet.
MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main
Gast kommentiert am Permanenter Link
Auch bei Steffis neuem Anlauf hat das LG Darmstadt keine Aussagen im Fall des H. Wörz gemacht, da es mit diesem Fall ja nicht befasst war.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Miss Marple kommentiert am Sa, 2018-10-27 00:43 Permanenter Link
Überträgt man die (fortwährende) Wartezeit beim LG Kassel im Fall https://www.gerechtigkeit-brunner.de/Aktuelles/ auf den Antrag des Verurteilten Darsow, wird dieser auch noch wenigstens an Weihnachten 2019 die Hoffnung in sich tragen dürfen, dass der für ihn gestellte Antrag des Herrn aus Hamburg erfolgreich sein könnte. Die Gedanken – und die Gerichte – sind schließlich frei.
Es steht dem Verurteilten Brunner frei, wegen überlanger Verfahrensdauer eine Verzögerungsrüge zu erheben. Praktiziert im Fall Bence T. Im Zuge der gegen den Freistaat Bayern erhobenen Entschädigungsklage sprach ihm das OLG München 1.500 Euro zu, die der Verurteilte dem innocent Project in den USA gespendet hat. Der Wiederaufnahmeantrag wurde nach mehr als 26 Monaten als unzulässig verworfen: https://www.probence.de/die-verfahren/
Steffi kommentiert am Permanenter Link
Lieber Gastrities,
ich rekapituliere !
Die SOKO "Johanna" schloß Rick J. bereits
2000 als Täter aus, weil er
1. nicht in Bobenhausen wohnt;
2. Rick J.'s VW Jetta nicht braun,
sondern je nach Sonnenlicht
eher dunkelgrün ist;
3. der Fingerabdrucksvergleich negativ ausfiel !
---------------------------------
Die SOKO Tristann schließt Rick J.
als Täter aus, weil er
1. nicht in Höchst oder Unterliederbach wohnt;
2. Rick J. nicht glaubt, daß er auch Tristan Brübach
und Melanie Frank ermordet hat;
3. Uwe Krechel erklärt, die Kripo könne Rick J.
den Mord an Johanna und anderen Kindern
nicht zweifelsfrei beweisen !
Laut Uwe Krechel war der grausame Kindermord
nur ein Unfall !
MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main
Gast kommentiert am Permanenter Link
In einem Strafprozess gelten die Regeln der StPO, nicht die eigenen "Regeln" Steffis.
Gilt dann auch für Revisionen und Wiederaufnahmen.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Zuerst wird also das Gießener Gericht nun bald ein Urteil sprechen nach Anhörung der Schlußvorträge von StA und Verteidigung und der Nebenklage und nach eigener Beratung.
Könnte eigentlich auch Steffi schon wissen nach intensiven Rekapitulationen.
Tja, eigentlich.
Steffi kommentiert am Permanenter Link
Liebe Gastritis,
gemäß § 46b StGB ist Rick J. Gelegenheit zu geben,
weitere Kindermißbrauchsfälle und Kindermorde
reumütig und völlig freiwillig in Tatmehrheit
zu gestehen.
Die Bildung der Gesamtstrafe darf "lebenslang"
auch im Falle mehrerer Kindermorde
nicht überschreiten.
Alles andere wäre eine Milchmädchenrechnung !
MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main
Gast kommentiert am Permanenter Link
Wie sollte nach deutschem Recht auch eine lebenslange Freiheitsstrafe, bei der ja auch noch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ja möglich ist, noch überboten werden können? Auch diese Strafe aber ist in der Regel de facto eine Zeitstrafe und wird dann einmal auf Bewährung ausgesetzt werden.
Siehe: https://www.juraforum.de/lexikon/lebenslange-freiheitsstrafe
Auch auf solche "Weisheiten" aus Offenbach kann die Welt also getrost verzichten.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Rick J. würde später bei einem ihm nachgewiesenen oder auch gestandenem Mord an Tristan Brübach wohl kaum dann der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld entgehen können.
Wenn ein Offenbacher Herr sich jedoch einbildet, das wüßten weder Rick J. noch seine Anwälte im Gießener Prozess, dann allerdings wäre das eine wahre Milchmädchenrechnung.
Steffi kommentiert am Permanenter Link
Liebe Gastritis,
es geht um die Feststellung
der Schuldunfähigkeit
gemäß § 20 StGB.
-Zitat-
"Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung,
wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer
schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen
oder nach dieser Einsicht zu handeln."
Die Master~Frage ist:
1. Geht Rick J. in die Psychatrie oder
2. ins Gefängis ?
MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main
Gast kommentiert am Permanenter Link
Das psychiatrische Gutachten dazu ist eindeutig!
Auch da dürfte wenig Spielraum noch verbleiben für alle Spekulationen.
Aber der Herr aus Offenbach möchte ja Wissen vortäuschen, trotzdem ihm das Gutachten bekannt gemacht wurde über 2 Links.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Am 02.11.2018 um 21:15 Uhr stand das bereits hier im Beck-Blog:
Auch beim Gedächtnis fehlt es offenbar beim Herrn aus Offenbach.
Wim B. kommentiert am Permanenter Link
Lothar Matthiessen kommentiert am So, 2014-04-13 16:23 Permanenter Link
Während meines Jura-Studiums sagte einer unserer (inzwischen pensionierten und eremitierten) Uni-Profs (der damals zugleich auch eine halbe Stelle als Richter innehatte) in einer Vorlesung, wichtigste Aufgabe der Gerichte sei es, überhaupt Urteile zu sprechen, und so faktisch Recht zu schaffen, und um Rechtsunsicherheiten aus der Welt zu schaffen.
Ob die Urteile auch inhaltlich richtig und gerecht wären, sei demgegenüber sekundär.
Ganz abstrakt betrachtet ist diese Sichtweise zwar nicht falsch, aber ich fürchte, im konkreten Einzelfall könnte diese Sichtweise zu Sorglosigkeit und zu Nachlässigkeit verführen.
Bei der Polizei und bei den Staatsanwaltschaften scheint der Wunsch, Rechtsangelegenheiten überhaupt irgendwie zu erledigen und vom Tisch zu kriegen, ohnehin noch größer zu sein als bei den Gerichten.
Absolut unvoreingenommene lückenlose Aufklärung zwecks bestmöglicher Wahrheitfindung steht leider wohl nicht für Alle immer an erster Stelle.
Von daher verwundert es mich nicht, wenn es Fehlurteile und Justizirrtümer gibt.
Lotto-Hessen kommentiert am Permanenter Link
Danke Ihnen für, wie ich meine, einen der besten der hier abgelieferten Kommentare.
Tim M. kommentiert am Permanenter Link
Name kommentiert am Mo, 2014-04-14 23:03 Permanenter Link
@ Kathie #46:
Den "perfekten Mord" musste sich die Kripo Darmstadt im Mai 2002 gefallen lassen, als sie nicht aufklären konnte, wer Silke Sch. in derselben Straße erschlagen hatte. Noch so eine Blamage wollten sich die Ermittler sicher nicht leisten.
Zitat Polizeibeamter: "ich weiß dass es Ihr Mann war und wir werden ihn bekommen".
Unglaublich.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Dieser "cold case" ist bisher unaufgeklärt, das muß er aber nicht für immer so bleiben.
Das kann ja nur eine unbelegte Behauptung von Frau Darsow sein, also ohne wirklichen Wahrheitswert, da sie auch die Geräuschbelastung durch die Nachbarn später herunterspielte.
Als Ehefrau sind ihre Aussagen im Nachhinein ja sehr kritisch zu sehen, denn Aussagen im Prozeß selber mit der Möglichkeit von kritischen Nachfragen dann von der StA, der Nebenklage oder dem Gericht hatte sie ja unterlassen. Das wäre der richtige Platz und Zeitpunkt für ihre Aussagen gewesen.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Im übrigen können die Leser und Leserinnen sämtliche Kommentare zu diesem Beitrag und auch alle Antworten darauf doch selber im ganzen Kontext nachlesen, nicht nur auszugsweise.
Dadurch werden Wiederholungen ohne neue Aspekte entbehrlich, ebenso immer weitere Ausuferungen und Abschweifungen vom Thema: "Doppelmord in Babenhausen", wobei ja auch noch ein Mordversuch an der Tochter dazu gehört.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Mitteilung der Verteidigung
https://www.strate.net/de/dokumentation/Darsow-Mitteilung%20der%20Verteidigung-2018-11-12.pdf
Steffi kommentiert am Permanenter Link
Liebe Gastritis,
insgesamt läuft das Wiederaufnahmeverfahren
seit gut 5 Jahren.
Das ist unbezahlbar und folglich
grob grundgestzwidrig !
Wann macht das Bundesverfassungsgericht
dem kostspieligen Klamauk endlich
ein Ende und spricht
Andreas Darsow frei ?
Die Tatwaffe war und ist ein
Ding der Unmöglichkeit.
MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
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