Aktivität für die AfD und Folgen für die Wohnraummiete

von Dr. Michael Selk, veröffentlicht am 16.11.2018
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtMiet- und WEG-Recht9|20983 Aufrufe

Auf den Punkt gebracht: können politisch aktive AfD-Mitglieder problemlos Wohnraum anmieten? Dies wird man nach einer Entscheidung des AG Göttingen (Urt. v. 24.10.2017, 18 C 41/17, WuM 2017, 702) im Einzelfall hinterfragen müssen.

Das Urteil hat durchaus Bedeutung in einer politisch aufgewühlten Zeit.

Die Parteien schlossen einen Wohnraummietvertrag. Im Vertrag heißt es: „Dem Vermieter ist bekannt, dass der Mieter die Wohnung dauerhaft seinem Sohn zur Nutzung überlässt.“ Kurz nach Beginn des Mietverhältnisses wurde dem Vermieter bekannt, dass es sich beim Sohn des Mieters um einen Aktivisten der „Alternative für Deutschland“ handelt. Im weiteren Verlauf des Jahres 2016 kam es zu Sachbeschädigungen und Brandstiftungen im Bereich des Hauses, etwa auf dort befindlichen Mülltonnen oder auch auf das dort stehende Fahrzeug des Sohnes des Mieters. Diese Taten/Angriffe wurden dem „linken“ bzw. „antifaschistischen“ Lager zugerechnet. Ähnlich gelagerte Aktionen hatte es bereits an einem Haus gegeben, wo der Sohn des Mieters vorher gewohnt hatte.

Die Vermieterin erklärte die Anfechtung des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung und kündigte vorsorglich fristlos, hilfsweise fristgemäß. Das AG gab der Räumungsklage statt.

Nach Auffassung des AG habe der Mieter bei Abschluss des Vertrags arglistig getäuscht, da er die Vermieterin nicht über die politische Gesinnung seines Sohnes und den Umstand, „Zielscheibe“ von Angriffen aus der anderen politischen Szene zu sein, hingewiesen habe. Diese Eigenschaft als „Zweckveranlasser“ hätte der Mieter auch unter Berücksichtigung von Treu und Glauben offenbaren müssen.

In der Berufungsverhandlung vor dem LG Göttingen haben die Parteien sodann einen Vergleich geschlossen.

Die Entscheidung des AG ist - thematisch - von erheblicher Bedeutung. Eine arglistige Täuschung kann bekanntlich auch durch Unterlassen des Mitteilens wichtiger Umstände erfolgen, wie etwa die fehlende Aufklärung über hinreichende Einkünfte nach Abgabe einer Vermögensauskunft gem. § 802c ZPO. Gewiss wird man aus dem Urteil nicht die Verpflichtung eines politisch aktiven Mieters zur Offenbarung seiner Einstellung herleiten können. Allein die AfD-Mitgliedschaft etwa wird im Regelfall keine Aufklärungspflicht auslösen. Dies wird für alle Parteien gelten, die nicht verfassungswidrig gem. Art. 21 II GG und sodann vom BVerfG verboten sind. Auch Mitglieder der NPD haben daher zur Zeit keine Verpflichtung, Vermietern ihre politische Gesinnung zu offenbaren. Gleiches gilt für linksextremistische Parteien. Würde man diese Auffassung vertreten, so hätte dies die weitreichende Konsequenz, dass eine Wohnraumvermietung an solche Personen gar nicht mehr möglich wäre. Dies würde auch der Werteordnung des GG zuwiderlaufen.  

Allerdings: im Falle der politischen Aktivität von Mitgliedern insbesondere rechtspopulistischer Parteien dürften die Grenzen fließend sein, vor allem dann, wenn es schon wie in der Göttinger Entscheidung zu Rechtsgutsverletzungen in der Vergangenheit gekommen ist. Konsequenz der Entscheidung könnte durchaus sein, dass die Mietvertragsparteien bei Abschluss des Vertrags über den Punkt politischer Aktivität und etwaige Folgen sprechen sollten – gefühlt eine eigenartige Konsequenz. Abzuwarten bleibt, wie sich die Praxis entwickelt.

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9 Kommentare

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Gefühlt eine absurde Konsequenz: Die Möglichkeit, Opfer von (auch den Vermieter schädigenden) "Anschlägen" zu werden, betrifft ja nach den Medien nicht nur AfD-Repräsentanten, sondern jeden, der sich irgendwie in einer (eingeschränkten) Öffentlichkeit bewegt, als Lokalpolitiker, Lehrer, Richter, Anwalt, Journalist, Blogger, Flüchtlingshelfer, bekennend Homosexueller, Muslim... Solche Reflexgefährdungen sind doch für den Vermieter letztlich nur allgemeines Lebensrisiko. Daher mE keine Aufklärungspflicht.

Sehr geehrter Herr Obermann,

ich halte eine entsprechende allgemeine Aufklärungspflicht auch für ziemlich absurd, auch wenn man in Ihrer Liste durchaus noch eine Differenzierung vornehmen könnte, ob der (potentielle) Mieter wegen eigener Handlungen oder schlicht durch Zugehörigkeit zu einer Herkunftsgruppierung oder politische Zugehörigkeit oder Religion etc. in Gefahr steht, angegriffen zu werden. Aber auch solche Differenzierung liefe letztlich darauf hinaus, die Rechtsordnung (in der auch rechte Gesinnung erlaubt ist) zu unterlaufen, indem Angreifer mit Gewalt dafür sorgen könnten, dass jemand keine Wohnung mehr anmieten kann. Eine Täuschung könnte allenfalls dann vorliegen, wenn der Vermieter Wert darauf legt, die bei ihm einziehenden persönlich kennen zu lernen und er über die Person des die Woihnung in Besitz nehmenden getäuscht wurde. Aber im vorliegenden Fall war ja der Vermieter darüber informiert, dass der Sohn einziehen würde.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

 

Der Fall und seine Hintergründe offenbaren Grundsatzfragen zu unserem "Rechtsstaat". Zivilrechtlich zur Vertragsabschlussfreiheit: Der private Vermieter sollte echte Privatautonomie genießen. Auch gegenüber einem sog. "AGG". Was, wer und warum ihm nicht passt, sollte er befinden dürfen. Die Problematik ist international wahrzunehmen. In Irland (?? sonst anderswo englischsrachig) soll einem Konditor aufgezwungen werden, eine Homo-Torte mit Homo-Beschriftung herzustellen. Abwegig! Ob und was ihn interessiert, müsste er aber aber vor Vertragsabschluss erfragen. Sobald der Vertrag geschlossen ist, ohne Einschränkung, gilt er. Da sollte etwa poltische Auffassung des Mieters allgemeines Lebensrisiko sein. - Der Sachverhaltsbericht gibt wieder, dass der konkrete Bewohner wiederholt durch lnke Gewaltattacken angegangenworden ist mit Auwikrung auf Mietshaus. Gibt es eigentlich aussagekräftige Statistiken darüber? Werden solche politterrorinduzierten Delikte wenigstens in den amtlichen Statistiken zutreffend und aufschussreich erfasst? Ansonsten kann nur empfohlen werden, dass - hier ist es die AfD - selbst systematisch sammelt, zusammenträgt und veröffentlicht. Nicht nur bei gesinnungsdiktatorischer Beeinflussung von Schülern. Die Häufigkeit der linksterroristischen Anschläge hat ja sogar das Amtsgericht als faktisch erwiesene Tatsache zugrundegelegt und - nach anscheinend realistischer Betrachtung unseres realexistierenden "Rechts"-Staates - auch für die Zukuft prognostiziert. Bei der Relevanzbetrachtung scheint das AG ja auch davon ausgegangen zu sein, dass dieser realexistierende "Rechts"-Staat keine effektive Abwehr und Unterdrückung solchen Linksterrors zuwege bringt. Damit steht es ja im Prinzip in Übereinklang mit dem OLG Koblenz, das einen partiellen völligen Ausfall des Rechtsstaats konstatiert hat. - Seriös ist in der Tat eine Auflistung aller relevanten Rechtsbrüche. Dann wird sich auch zeigen, in wievielen Fällen Lokalpolitiker, Lehrer, Richter, Anwalt, Journalist, Blogger, Flüchtlingshelfer, bekennend Homosexueller, Muslim  Opfer werden. Bekanntlich ist ja offen die Frage, ob nun eigentlich jene Juden lügen, nach denen in Berlin und anderswo antisemitische Attacken gerade und besonders zahlreich  von den Personenkreisen wahrzunehmen sind, die zu den quasistaatsamtlich besonders seit 2015 besonders Bewillkommneten gehören. Komisch, dass in der Aufstellung des Debattenbeiträgers gerade die Juden fehlen. Gerade die leiden doch ganz besonders. 

Ich will nicht behaupten, dass ich Ihrem Kommentar zur Gänze folgen kann. Die Vertragsfreiheit existiert im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Der Gesetzgeber hat mit dem AGG vorgegeben, dass in Bezug auf manche existenziell wichtigen Ressourcen nach bestimmten Kriterien nicht diskriminiert werden darf (Tortenaufschrift erscheint mir eher zweitrangig); in der Folge sind Nachfragen vor Vertragsschluss unzulässig und Lügen auf unzulässige Fragen nicht rechtswidrig. Dies ist im Rechtsstaat von den Gerichten (bis zu einer Gesetzesänderung durch den demokratisch legitimierten Gesetzgeber) so hinzunehmen. Das ist wiederum eine Folge der rechtsstaatlichen Gewaltenteilung.

Soweit ich weiß, werden rechts- und linksterroristische Aktivitäten statistisch erfasst. Wahrscheinlich ist ein Rückgriff auf derartige Daten in einer politischen (!) Debatte, die ich hier gar nicht führen möchte, einem Rekurs auf die gefühlte/medial dargestellte Wirklichkeit in der Tat vorzuziehen. Ich gebe aber gerne zu, dass meine Aufzählung aktuell erinnerten Fällen aus meinem Medienkonsum und meinem persönlichen Umfeld entstammt. Ich persönlich finde es übrigens schwer, im Rahmen der hier geführten rechtlichen (!) Debatte eine Hierarchie des Leidens aufzustellen, die zur Sache nicht viel beiträgt.

Ich denke, dass kein Sicherheitsapparat der Welt Rechtsbrüche verhindern kann; wenn aber wie in Deutschland die Linken schreien, dass die Polizei auf dem rechten Auge blind ist und die Rechten das umgekehrt empfinden, dann scheint der Rechtsstaat da vielleicht insgesamt nicht schlecht aufgestellt. Es erscheint mir dabei aber in der Tat ein Problem zu sein, dass die politische Debatte sich so erhitzt hat, wozu mir ein nicht irrelevanter Beitrag dadurch geleistet zu werden scheint, dass in der Diskussion pseudohumorige Chiffren verwendet werden, die die im Würde und Menschlichkeit des Gegners implizit in Abrede stellen.

 

Zu einigem Teil folge ich dem. Noch sehe ich keine Stellungnahme zur Frage, warum bei den Erwägungen die Juden ausgeklammert sind,

Das musste ja kommen, dass Sie in Ihrer populistischen Verblendung "die Juden" mit der AfD in einem Atemzug nennen. "Die Juden" haben viel zu viel erlebt um sich mit Alice Weidel und Ihren Nationalisten etc. vergleichen lassen zu müssen.

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Da irren Sie. Es wurde  ja ganz andere Beneachteiligtenkreise in Rede gestellt. Dabei fiel auf,  dass genau dort die Juden fehlten. Warum?

Warum Ihnen das auffiel, weiß ich nicht. Warum die Liste so aussieht, wie sie aussieht, habe ich schon geschrieben: Sie beruht auf der spontanen Erinnerung an eine Mischung von medialen und persönlichen Eindrücken. Ich denke, es wird klar, dass die Liste weder Anspruch auf Vollständigkeit erhebt noch einer korrekte Sortierung nach Faktoren wie individuellem Leid der Betroffenen und statistischer Wahrscheinlichkeit innerhalb der lokalen Bevölkerung folgt. Eigtl. sollte nur aufgezeigt werden, dass viele Menschen aus verschiedensten Anlässen Gegenstand von Atacken werden können, was mit Lebensrisiko (für den Vermieter, um den ging es ja in erster Linie!) umschrieben wurde. Mehr war gar nicht. Folge meiner geäußerten Rechtsauffassung ist ja iÜ, dass auch in Berlin nicht Vermieter den jüdischen Glauben eines pozenziellen Mieters erfragen dürfen um ihm dann, mit Hinweis auf drohende Sachbeschädigungen, den Vertragsschluss zu verweigern.

Es gehört hier eigtl. nicht hin, aber welche Motive vermuteten Sie hinter meiner Auslassung?

Sehr geehrter Herr Obermann, danke für die  - einleuchtende - Erläuterung. In der Tat - eine allein aus Zahlen abzuleitende "Hierarchie" schutzbedürftiger und schutzwürdiger Attackierter ist rechtens nicht abzuleiten. Kriminaltaktisch freilich sind angesichts begrenzter Kapazitäten schon Schwerpunkte bedeutsam. Ich verstehe auch, dass man in einer Aufzählung nicht alle Gruppen abschließend aufführen kann. Sie beziehen sich auch auf Medien neben dem persönlichn Umfeld. Auch da gilt, dass jeder verschiedenes sehen kann. Man kann sich nicht um alles kümmern, Allerdings , wenn zu meinen Medien die Jüdische Allgemeine gehört, auch weitere allgemeine auch politische Publikation, so habe ich - erst recht nach Einrichtung sogar bezahlter Stellen für "Antisemitismusbeauftragte" - für mich den Eindruck gewonnen , dass das, zu Recht, als ein relevantes, nicht "hierarchisch ganz oben" , aber zahlenmäßig merkliches Problem sei. Daher fiel mir " das" auf. Sie haben ja Recht - es gibt noch weitere Lebens- und Aktivitätsbereiche, bei denen sich die schlimme Handhabung, ideenmäßige Gegnerschaft statt nur durch Meinungsäußerung kundzutun, in Gewaltattacken auch gegen Menschen, Privatwohnungen, Angehörige richten. Ergänzen kann man das wohl etwa beispielsweise um Personenkreise, die Abtreibungen durchführen,aber auch umgekehrt, die "dagegen" nicht nur mit Worten angehen; Polizeibeamte, die im Einsatz identifiziert werden; ContraAbtreibungsdemonstranten, die auf ruhigen Aufzügen auf das Übelste attackert werden usw.; Heimtierhalter / "PETA" usw.

Ihrer Schlussfrage entziehe ich mich nicht. Ich bemühe mich stets sehr, selbst bei Vermutungen zurückhaltend zu sein. Der modische Begiff faktencheck, der in der Tat auch Motivationen umfassen kann, hat mir sein Gutes. Überlegt habe ich mir die Frage der Motivation, falls überhaupt bewusst, schon durchaus. Die angegebenen aufgelisteten, teils erkennbar "progressiven" Besorgnisse ließen annehmen, dass nicht gerade wegen Abschätzigkit zu Lasten von Juden, gar etwaaus Post-Nazi-Ecke,  deren Bedrängnisse unerwähnt blieben. Eher könnte man angesichts der geistig heillos verwirrten quasi-amtlichen Staatspropaganda daran denken, Juden deswegen nicht näher zu beleuchten als Opfer, weil als Täter unangenehm und statistisch übel auffällig Muslim wahrgenommen werden, vor allem etwa in Berlin und in anderen Dichtsiedlungsgebieten des Bewillkommnungspotentials . Das wird dann gern vertuscht, um nicht den geistig unlösbaren Konflikt zwischen gleichermaßen amoralischem GutiGutitum der rechtsfernsten Art gegenüber zwei gunsthabenden Gruppen aufplatzen zu lassen. Dabei wäre es für einen rechtlich denkenden Menschen so einfach: Religionsfreiheit hat jeder Mensch, hierzulande. Gewalt darf er niemals ausüben, erst recht nicht aus angeblichen Religions- oder Missionierungsgründen. Das ist mit "aller Schärfe des Gesetzes" ( Maas) "brutalstmöglich" (Koch) auszurotten. Und sollte ein neuer Schwerpunkt gerade bei Muslim zu Lasten von Juden bestehen - wie viele Juden plastisch vortragen - , so darf kriminal- und gesellschaftlich-politisch-taktisch darüber nicht der Mantel des Verschweigens, Vernebelns und Vertsuschens gelegt werden, sondern "brutalstmögliche" Faktenehrlichkeit walten. Auch zu Ursachen und Bekämpfung. Dabei können Einschätzungen, wie im Deutschlandradio zum 15.5.2016 in einem bemerkenswerten Gespräch, bis heute im Internet lesbar, wenigstens einmal ungeschminkt und realitätsbezogen mindestens geprüft und bedacht werden: Dr. Florin und dort Äußerung des Kardinals Lehmann.

Um es klar zu sagen : Ich glaube Ihnen ganz einfach, dass Sie mit der von mir aufgegriffenen Lücke keine und schon gar keine weitergehende Tendenz verfolgt haben. Bedenkenswert und prüfwürdig erschien es mir aber doch.

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