Nach Mollath und Peggy ein weiteres Fehlurteil? - Der Doppelmord in Babenhausen

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 12.04.2014
Rechtsgebiete: StrafrechtStrafverfahrensrecht3741|363836 Aufrufe

Die Strafjustiz ist in jüngster Zeit nicht nur, aber vorallem durch den Fall Mollath und durch das in dieser Woche begonnene Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy stark ins Gerede gekommen. Und schon gerät ein weiterer Fall wegen eines möglicherweise falschen Indizienurteils in den Fokus der Öffentlichkeit .

Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn wurde Andreas D. vom Landgericht Darmstadt im Juli 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Verurteilte leugnet die Tat, seine Frau kämpft gemeinsam mit ihm Aufopferung voll um die Wiederaufnahme.

Zwischenzeitlich greifen die Medien auch diesen Fall auf. Es zeigen sich erhebliche Ungereimtheiten, die hoffentlich bald aufgeklärt werden können.

Das ZDF berichtete in der Serie 37 Grad:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein-Moerder?bc=sts;stt&flash=off

Zur Homepage der Ehefrau mit dem Urteil zum Download: 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm

Medienberichte:

www.google.com/search?q=Doppelmord+in+Babenhausen

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3741 Kommentare

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Das WAA läuft seit Mai diesen Jahres. Obwohl es ja eigentlich nicht "läuft", weil eh erst kommendes Jahr mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Allerdings läuft Darsows Versuch ein WAA an den Start zu bringen seit mehr als fünf Jahre.

Statt irgendwelche Beweisanträge an irgendein nicht zuständiges Gericht zu senden und Bargeldzahlung zu fordern, hätten Sie - Herr Ralf Steffler - Ihre "Gutachten" und "Expertisen", aber vor allem Ihr überragendes Wissen Herrn Darsow direkt anbieten sollen.

Auch irgendwie dumm ...

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Liebe Gastritis,

warum hat denn der Festgenommene seinen Audi 80
in der Nähe des Leichenfundortes geparkt ?

Woher kannte Manule S. den Leichenfundort ?

Warum hat er der Polizei
keinen Tip gegeben ?

Die Suche nach Peggy Knobloch hat 
mindestens 10 Millionen Euro 
gekostet.

Wer zahlt die ?#~

PS:
Rick Jacoby gibt die Morde an Johanna Bohnacker,
Melanie Frank und Tristan Brübach 
auch nicht zu.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions 
63069 Offenbach am Main

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„Allerdings läuft Darsows Versuch ein WAA an den Start zu bringen seit mehr als fünf Jahre.“

Die zunächst verschwundene DVD, die für den WA-Antrag eine nicht unwesentliche Rolle spielt, wurde der WA-Verteidigung erst kurz vor Weihnachten 2015 von der Staatsanwaltschaft Darmstadt übermittelt. Im September 2016 wurde das Gutachten mit den Beschusstests in Auftrag gegeben, das im Juli 2017 ausgefertigt wurde.  Im April 2018 folgte das Ergänzungsgutachten.  Argumentativ stützt die WA-Verteidigung ihren Antrag im Übrigen auch darauf, dass beide Gutachten mit modernster Aufnahmetechnik  (50.400 Bilder/Sek.) erstellt worden seien, während dem viele Jahre zuvor erstellten BKA-Aufnahmen lediglich eine Auflösung von etwa 10.000 Bilder/Sek. zugrunde gelegen habe. Aber wer weiß es schon: Vielleicht handelt es sich auch nur um eine reine Verschleierungskampagne, um davon abzulenken, dass in Wirklichkeit zunächst erst Gutachten um Gutachten in Auftrag gegeben wurden, diese aber nicht die erhofften Erkenntnisse geliefert haben…    

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Offiziell im Boot ist Strate seit Febr. 2014.

https://www.op-online.de/region/babenhausen/doppelmord-fall-babenhausen-anwalt-gute-chancen-belohnung-3354775.html

Zieht man die fast zwei Jahre bis zum Eingang des BKA-Videos Ende 2015 ab, ergibt sich bis zur Antragseinreichung eine bereinigte Vorlaufzeit von rund zweieinhalb Jahren. „Gutachten um Gutachten in Auftrag“ gegeben zu haben, bis es klappt, setzt erhebliche finanzielle Mittel voraus, die den Etat von Frau D. c/o Unterstützerverein sicherlich um ein Vielfaches überschritten hätte. Die hier bereits vor einigen Monaten aufgestellte "These", bei einer Mandatsübernahme von Strate würden (Gutachten-) Kosten keine Rolle spielen, ist völlig lebensfremd, da ein Rechtsanwalt, der schon für lau arbeitet, mit Sicherheit nicht auch noch aus eigener Tasche erhebliche Gelder rein pulvern wird.

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Wichtelzwerg kommentiert am Mi, 2018-12-19 22:20

 „Vielleicht handelt es sich auch nur um eine reine Verschleierungskampagne, um davon abzulenken, dass in Wirklichkeit zunächst erst Gutachten um Gutachten in Auftrag gegeben wurden, diese aber nicht die erhofften Erkenntnisse geliefert haben“

Möglicher Gutachten-Tourismus: Dem Anti-Justiz-Propagandastreifen „Unschuldig hinter Gittern“, Erstausstrahlung 6/2015, ist jedenfalls zu entnehmen, dass sich Strates Fokus schon damals darauf richtete, die Verwendung eines nach der Bauanleitungsseite hergestellten PET-SDs zu widerlegen: „Wurde bei der Tat tatsächlich ein selbst gebastelter Schalldämpfer eingesetzt?“ Ab Minute 38.46:  http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=51848

„Auf der Suche nach geeigneten Fällen bin ich auf sein Schicksal gestoßen. Zudem habe ich selbst gute Kontakte zum Rechtsanwaltsbüro Strate“, berichtet Baum“

https://www.op-online.de/region/babenhausen/doppelmord-babenhausen-3sat-dokumentation-unschuldig-hinter-gittern-behandelt-fall-darsow-5057578.html

Wichtelzwerg kommentiert am Mi, 2018-12-19 22:20

„Die zunächst verschwundene DVD, die für den WA-Antrag eine nicht unwesentliche Rolle spielt, wurde der WA-Verteidigung erst kurz vor Weihnachten 2015 von der Staatsanwaltschaft Darmstadt übermittelt. Im September 2016 wurde das Gutachten mit den Beschusstests in Auftrag gegeben, das im Juli 2017 ausgefertigt wurde.  Im April 2018 folgte das Ergänzungsgutachten.“

Dies also zu einer Zeit (2015), die Drehdauer der „Doku“ von Baum gar nicht mit eingerechnet, als das erste Gutachten nach der offiziellen Sprachregelung aus Hamburg noch gar nicht in Auftrag gegeben war. Und selbst das behauptete, ach so tragische „Verschwinden“ der BKA-Videos keinen Hindernisgrund dargestellt hat, bereits vor Eingang der „verschwundenen“ BKA-Clips das Feuer auf das Urteil bzw. den dortigen Silencerpart zu eröffnen. Wenn es keinen Gutachten-Tourismus gegeben haben sollte, bleibt für den Antrag zumindest ein exorbitanter „Vorbereitungszeitraum“ von mehr als vier Jahren. „Die zunächst verschwundene DVD“ wäre dann nichts weiter als ein untauglicher Ablenkungsversuch dafür, selbst einfach nicht früher in die Pötte gekommen zu sein.  

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„Die zunächst verschwundene DVD“ wäre dann nichts weiter als ein untauglicher Ablenkungsversuch dafür, selbst einfach nicht früher in die Pötte gekommen zu sein.“  

Eher wenig überraschend erscheint vor o. g. Hintergrund die gönnerhafte „Mitteilung der Verteidigung“ vom Nov. 2018, dass die von der Kasselaner Kammer für voraussichtlich Anfang 2019 in Aussicht gestellte Entscheidung „völlig in Ordnung“ gehe. Ob diese  moderate Tonalität auch noch nach der Entscheidung in Kassel bestehen bleibt, dürfte zumindest fraglich bleiben.  

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Bei dem nach jeder Schussabgabe „immer größer“ werdenden „Schusskanal“ (UA S. 124), der sich im Bauschaumkörper „gebildet“ habe, „so dass die weiter austretenden Projektile weniger Widerstand durch den in der PET-Flasche befindlichen Bauschaum hatten“,  mag es sich um ein Missverständnis handeln. Vergleichbar mit der irrtumsbedingten Verwechslung auf UA S. 112, die Bauschaumpartikelchen als „Plastikteilchen“ zu bezeichnen, obwohl „im gesamten Tatortbereich“ überhaupt „kein Plastik o. ä.“ (UA S. 124) bzw. selbst nach „gewissenhafter Tatortaufnahme kein entsprechendes Plastikteil gefunden und sichergestellt werden konnte“ (UA S. 126). Dies zumal sich der Begriff „Schusskanal“ bereits zuvor - dort in nichtfiktionalem Kontext – recht großer Beliebtheit erfreute: z. B. UA S. 43, 44, 45; 75, 76, 77, 78, 83, 84, 85, 89.

Ähnliches könnte für die Ausführungen der StA Kassel (S. 2) gelten, soweit diese meint, zur „Frage der Zerstörung der PET-Flasche durch die Schussabgabe“ verhalte sich das Urteil (bereits): Auf UA S. 119, 120 führt das Tatgericht aus, dass der Verwendung eines „nach der Bauanleitung des PDF-Dokuments der Internetseite www.silencer.ch selbst“ angefertigten PET-Schalldämpfers bei allen 10 Schüssen nicht entgegen stehe, dass im Rahmen der polizeilichen Schussnachstellung „die Konstruktion des Schalldämpfers mit einer mit Bauschaum gefüllten PET-Flasche nach jedem Schuss von dem Lauf der Pistole herunterfiel und vor einer erneuten Schussabgabe jedes mal wieder mühselig neu aufgesteckt werden musste“. Dies vor dem Hintergrund, dass die PET-Flasche „bei der Schussrekonstruktion vom 03.06.2009 nach Angaben des Sachverständigen Pfoser „dilettantisch“ befestigt gewesen sei.“

Sodann stellt das Gericht klar, dass es zwar auch bei den 2011, ein Jahr nach der Inhaftierung des später Verurteilten, durchgeführten BKA-Beschusstests Pfosers zu Schwierigkeiten gekommen sei. Jedoch nur bei einem Schuss im eingespannten Zustand, bei dem sich „die PET-Flasche bzw. deren Verschlusskappe vom Lauf gelöst“ habe.  Beide dieser im Urteil referierten (Problem-) Konstellationen betreffen indes ein Lösen der Bauteilbefestigung zwischen PET-Flaschenhals und Waffenlauf, also ein bloßes Herunterfallen der PET-Flasche:

https://www.youtube.com/watch?v=8I8N1maHqFs   Pol. 10:06 – 10:15

https://strate.net/de/dokumentation/index.html   BKA-Clip 2

Eine „Zerstörung der PET-Flasche“ wurde vielmehr im Zuge der Beschusstests des Sachverständigen der WA-Verteidigung festgestellt, z. B. Gutachten S. 30 (Zerstörung bei 8. Schuss); S. 37 (Zerstörung bei 4. bzw. 5. Schuss):

https://strate.net/de/dokumentation/Darsow-Gutachten-Cachee-2017-07-17.pdf

Auch die von der StA Kassel (S. 4) detektierte „Internetrecherche des Beschuldigten zu Schalldämpfer mit Bauschaum“ dürfte nicht mit der Suchanfrage der Urteilswirklichkeit in Einklang stehen: „Schalldämpfer für Waffen Wasserflasche“ (UA S. 16); „Schalldämpfer für Waffen, Wasserflasche“ (UA S. 125). Dies überrascht nicht, wurde dem Urteil schon zuvor „nach einer Gesamtwürdigung“ fiktional attestiert, „für die Kammer“ sei „nicht die Verwendung der PET-Flasche, sondern die von Bauschaum (als Füllung) zu schalldämpfenden Zwecken maßgeblich zur Überzeugungsbildung“ gewesen, obwohl die Silencer-Bauanleitungsseite die Verwendung einer PET-Flasche als grundlegenden Ausgangspunkt voraussetzt, während die Befüllung der PET-Flasche mit Bauschaum nur eine verschiedener optionaler Varianten für die Herstellung eines PET-Schalldämpfers „Marke Eigenbau“ darstellt. Soweit es die dem Verurteilten von der StA Kassel zugeschriebene „Internetrecherche des Beschuldigten zu Schalldämpfer mit Bauschaum“ angeht, mag es sich um eine mögliche weitere bloße Verwechslung handeln, UA S. 126:

„Der Zeuge KOK Sch. gab an, dass er im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens tätig gewesen sei und ein Kollege aufgrund der Feststellungen am Tatort im Hinblick auf die auf den Leichen aufgefundenen Partikel auf die Idee gekommen sei, dass bei der Tat möglicherweise ein selbstgebauter Schalldämpfer aus Bauschaum genutzt worden sein könnte. Dies wird auch bestätigt durch die Angaben des POK R., der angab, dass er während der Spurensicherungsmaßnahmen zugegen gewesen sei und diese Vermutung geäußert habe. Aufgrund dessen, so der Zeuge KOK Sch. weiter, habe man auf „gut Glück“ bei der Suchmaschine „google“ mit den Worten „Schalldämpfer, Bauschaum“ gesucht. Als einer der ersten Treffer sei auf der Liste bei „google“ ein Link, d.h. eine Verweisung auf eine bestimmte Internetseite mit dem Namen www.silencer.ch erschienen, der dann durch dessen Anklicken auf eine Bauanleitung für einen Schalldämpfer führte.“

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irrtumsbedingte Korrektur, 2. Absatz:

„Schalldämpfer für Waffe Wasserflasche“ (UA S. 15)

„Schalldämpfer, für Waffen, Wasserflasche“ (UA S. 125)

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Daniel D. kommentiert am Mo, 2018-12-24 23:00 Permanenter Link

„Bei dem nach jeder Schussabgabe „immer größer“ werdenden „Schusskanal“ (UA S. 124), der sich im Bauschaumkörper „gebildet“ habe, „so dass die weiter austretenden Projektile weniger Widerstand durch den in der PET-Flasche befindlichen Bauschaum hatten“,  mag es sich um ein Missverständnis handeln. Vergleichbar mit der irrtumsbedingten Verwechslung auf UA S. 112, die Bauschaumpartikelchen als „Plastikteilchen“ zu bezeichnen, obwohl „im gesamten Tatortbereich“ überhaupt „kein Plastik o. ä.“ (UA S. 124) bzw. selbst nach „gewissenhafter Tatortaufnahme kein entsprechendes Plastikteil gefunden und sichergestellt werden konnte“ (UA S. 126).“  

Anders als dem sichtlich redaktionellen Versehen beim Urteilsdiktat - „Plastikteilchen“ anstatt „Bauschaumteilchen“ -  dürfte dem Irrtum um den „Schusskanal“ eine tiefer gehende Intensität zukommen. Bildete dieser für das Gericht doch immerhin die Konformitätsbrücke zum Spurenbild, dass innerhalb der Tatortbereiche immer weniger Bauschaumteilchen gefunden wurden, je höher der Täter im Haus gekommen war. Eben weil,  im trügerischen Glauben an die Existenz eines mit zunehmender Schussabgabe stetig größer werdenden „Schusskanals“, „immer weniger Teilchen mit dem Projektil und der Schmauchwolke in Schussrichtung austreten konnten“ (vgl. Urteil S. 124), nachdem „der Weg zwischenzeitlich sprichwörtlich „freigeschossen“ worden“ war (S. 114).

Bedauerlich erscheint, dass dieser, wohl auf ein Missverständnis zurückzuführende Irrtum, die vom Sachverständigen Pfoser durchgeführten Beschusstests (grds. unter Verwendung eines nach Maßgabe der Silencerseite angefertigter PET-Schalldämpfers, s. u.) würden im Blick auf die Bauschaumverteilung mit dem Tatortspurenbild übereinstimmen („Damit zusammenhängend ist aber auch für die Kammer erklärbar, dass in den verschiedenen Bereichen des Hauses immer weniger Bauschaumteilchen gefunden wurden, je höher der Täter im Haus gekommen war (…) was im Übrigen auch der Sachverständige Pfoser wie dargetan aufgrund seiner Tests verifizieren konnte.“ (S. 124)), nicht bereits seinerzeit vermieden werden konnte.

Die Äußerung des Sachverständigen Pfoser, dass „bei den Schüssen 9 und 10 dann auf einmal wieder mehr an Bauschaum als Partikel am Boden verteilt entstanden seien“ (S. 118), war hierfür augenscheinlich leider ebenso wenig ausreichend wie die damals dem Gericht überlassene DVD mit den nunmehr bereits knapp 10 Jahre alten BKA-Videoclips. Jedenfalls sind die neuen Videoclips bzw. Gutachten der Wiederaufnahmeverteidigung geeignet, das weitreichende Missverständnis des Tatgerichts, bei Schussabgaben unter Verwendung eines nach der Bauanleitungsseite „Silencer“ hergestellten PET-Schalldämpfers würden – infolge des immer größer werdenden „Schusskanals“ – immer weniger Bauschaumteilchen herausgeschleudert, in sein Gegenteil zu berichtigen. Dies zumal die nach zunehmender Schusszahl regelmäßig auftretenden Ladestörungen, zurückzuführen auf den Rücksog der vermehrt herausgeschleuderten Bauschaumteilchen ins Innere der Waffe, auf dem mit veralteter Aufnahmetechnik erstellten BKA-Videoclips nicht erkennbar waren. Ebenso wenig wie die infolge des Gasausstoßes aus dem PET-Flaschenboden herausgerissenen Plastikteilchen.

Daniel D. kommentiert am Mo, 2018-12-24 23:00 Permanenter Link

„Dies überrascht nicht, wurde dem Urteil schon zuvor „nach einer Gesamtwürdigung“ fiktional attestiert, „für die Kammer“ sei „nicht die Verwendung der PET-Flasche, sondern die von Bauschaum (als Füllung) zu schalldämpfenden Zwecken maßgeblich zur Überzeugungsbildung“ gewesen“ 

Neben o.g., dem „Schusskanal“ zugeschriebenen Bauschaumverteilungsmuster hat das Gericht seine Überzeugung davon, dass bei der Tat ein gemäß der Sliencerseite gebastelter PET-Schalldämpfer verwendet worden sei, im Übrigen auch darauf gestützt, dass keine Plastikteilchen gefunden wurden, „so dass davon ausgegangen werden müsse, dass bei Tatbegehung – was entsprechend den Angaben der Zeugen… und des Sachverständigen… von der Kammer verifiziert werden konnte, zumal kein Plastik o. ä. im gesamten Tatortbereich gefunden wurde – ebenfalls eine am Ende aufgebohrte Flasche benutzt worden sein müsse“ (S. 125). Und es auf der Silencerseite heißt: „Als erstes sollte im Flaschenboden ein Loch gemacht werden.“ Dass „für die Kammer nicht die Verwendung der PET-Flasche, sondern (allein) die von Bauschaum (als Füllung) zu schalldämpfenden Zwecken maßgeblich zur Überzeugungsbildung“ gewesen sei, ist ebenso unrichtig wie die Behauptung, das Urteil verhalte sich zur „Frage der Zerstörung der PET-Flasche durch die Schussabgabe.“

Außer den bereits genannten Unzulänglichkeiten bei den polizeilichen und gutachterlichten Beschusstests durch das Herunterfallen der PET-Flaschen, das nichts mit einer Zerstörung zu tun hat, findet sich auf der Bauanleitungsseite lediglich die Erläuterung, zunächst in den PET-Flaschenboden „ein Loch“ zu „machen“ (s. o.), da ansonsten die Gefahr bestehe, dass der Druck auf die PET-Flasche zu groß werde „und sie reist, dann ist auch der schalldämpfende Effekt zunichte gemacht“ (S. 125). Auf Seite 122 wird zwar im Zusammenhang mit den „Tests im eingespannten Zustand“ erwähnt, dass „in einem Fall“ „ein Probeschalldämpfer sogar geborsten“ sei, da der Bauschaum nicht ausgehärtet gewesen sei, also „nicht ausreichend Zeit gehabt hätte, auszuhärten.“ „Nachdem er“, der Sachverständige Pfoser, „dies zeitlich später gemacht habe und der Bauschaum ausgehärtet gewesen sei, habe es keine Probleme mehr gegeben.“ Die Relevanz für die Durchführung nicht freihändiger Schüsse im  eingespannten Zustand, die „Einfluss auf die physikalisch wirkenden Kräfte auf die PET-Flasche“ (S. 121) hat und damit per se ungeeignet sein dürfte, Aussagen zur allein tatrelevanten Situation freihändiger Schüsse zu treffen, erschließt sich ebenso wenig wie die Verwendung einer insoweit unbrauchbaren PET-Flasche mit nicht ausgehärtetem Bauschaum. Mit der Frage der Zerstörung eines nach der Silencerseite hergestellten Schalldämpfers hat auch o.g. kurze Erwähnung im Urteil jedenfalls nicht das Geringste zu tun.

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Ein Fehler in der Ausführung des SD durch den Gutachter Cachèe ist m.E. durch seine zu enge Ausführung des sog.
Schußkanals von lediglich 10mm Durchmesser für eine 9mm Patrone zu suchen. Diese geringe Differenz ist erstens viel zu wenig bei so labilen und nicht genau konzentrischen Konstruktionen inklusive der Befestigung am Waffenlauf, dadurch entsteht auch noch zu viel Druck in der Flasche und auch zu wenig offenporige Oberfläche beim Bauschaum zur Dämpfung und zur Schmauchaufnahme, denn ausgehärteter Bauschaum hat ja eine geschlossene Oberfläche, anders als z.B. Schaumstoff. Das erklärt die Bilder bei Cachèe  mit der geringen Haftung des Bauschaums an der Flaschenwandung und der starken Zerwirkung bei den Schüssen.

In der Anleitung werden außerdem steife und dickwandige Flaschen empfohlen, auch Ausgießen mit Kunstharzkleber und zusätzlicher Bandagierung ist empfohlen, fehlt ja alles bei Cachèe.

Außerdem ist im Gutachten nichts vom Ausstechen von ausgehärtetem Bauschaum in der Flasche bis 20cm Tiefe zu lesen, gemäß der Anleitung. Ein völliges Durchstechen bis zur Flaschenbohrung ist aber nicht unbedingt verlangt bzw. erforderlich, da kann eine kurze Strecke des verbliebenen Bauschaums durch erste Schüsse bei einem Test auch noch freigeschossen werden.

Mit einer solchen Ausführung und evtl. zusätzlicher Anfeuchtung des ausgehärteten Bauschaums, auch dafür muß aber genügend offenporige Oberfläche vorhanden sein, wäre m.E. das vorgefundene Spurenbild mit den 10 Schüssen auch zu realisieren.

Neue Tests könnten das sicher auch noch bestätigen.

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Sehr geehrter Herr GR,

eine Schalldämpfung von 9mm~Überschallmunition 
in einem engen, kalten Keller ist so jedenfalls 
nicht möglich. 

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Es ist darüber bereits ausgiebig und damit ausreichend hier debattiert worden.

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Ich halte übrigens wenig von allen Gutachten, die durch eine bloße Quantität Mängel an Stringenz und Qualität wettmachen wollen, und das sehe ich bei SV Cachèe. Der Verfasser der Schweizer Anleitung hatte ja alle wesentlichen Anforderungen für einen Waffenschalldämpfer aufgeführt. Das waren sinngemäß:

"steife und dickwandige Flaschen nehmen, Augenmerk auf Flaschenhals und Gewinde richten, eine Bohrung im Flaschenboden anbringen, Feuchtigkeit in die Flasche einbringen, Bandagieren der Flasche mit Gewebeklebeband, Ausgießen der Innenwände mit Kunstharzkleber, Bandagieren mit Zeitungs- / Kleisterbandagen oder Polyesterbandagen, Ausfüllen mit Bauschaum, aber auch Herausholen des ausgehärteten Bauschaums von etwa 20cm von der Flaschenöffnung aus" und besonders wichtig:

"Vermischung der o.g. Möglichkeiten."

"dann noch einen alten Wollsocken überstülpen", das verbessert ja auch noch etwas die Geräusch-Dämpfung, nicht nur die Optik.

Da der Täter doch sehr überlegt und planvoll vorgegangen ist, um möglichst keine Spuren zu erzeugen, wird er auch kaum einen aufwendigen Adapter sich durch einen Kauf angeschafft haben, sonderen dürfte das Korn an der Pistole P38 entfernt haben, auch mit gleichzeitiger Laufverkürzung machbar, und dann ist der SD auch einfacher und sicher zu befestigen und die V-Null der Waffe + Munition wird außerdem geringer, worauf der SV Winkelsdorf ja abhob.

So könnte diese Tat durchgeführt worden sein, egal, wer sie dann ausgeführt hatte.

In der HV muß eine Verteidigung schon die richtigen Fragen an die SV stellen, nicht erst Jahre später und dann solche Auftragsgutachten erstellen lassen, die m.E. doch nicht wirklich überzeugen können.

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SV Pfoser hat, soweit er dies erfüllen konnte, geliefert, was zuvor bestellt wurde. Dies nachdem die PET-Flaschen bei der sog. polizeilichen Schussrekonstruktion bei jedem Schuss von der Waffe flogen und das im Gerichtssaal abgespielte Video als „Slapstick“ geoutet wurde:  

https://www.rtl-hessen.de/beitrag/wegen-laermbelaestigung-nachbar-erschiesst-ehepaar-in-babenhausen

Bei Wahrunterstellung nachfolgender Prozessbeobachterangaben erfolgte die Beauftragung vor o.g. Hintergrund auch nicht mit der ergebnisoffenen Maßgabe, zu überprüfen, ob es (für einen Laien) auf Grundlage der Silencer-Bauanleitungsseite überhaupt möglich ist, einen PET-Schalldämpfer herzustellen, der einer Belastung von mindestens 10 Schüssen in dynamischer Reihenfolge standhält (und mit dem Tatortspurenbild in Einklang zu bringen ist), sondern vielmehr nach einer Möglichkeit zu suchen, wie man den Schalldämpfer so befestigen kann, dass er „wenigstens ein paar Schüsse hält“.

http://azxy.communityhost.de/t914287940f354157108-FF-Kripo-Darmstadt-Mord-an-Silke-Sch-Doppelmord-Babenhausen-gestrichener-FF-3.html

08.03.2011 12:43
"Bezüglich der Schalldämpfer-Theorie wurde ein Video vorgeführt. Es zeigte wie Waffentechniker… versuchten den Schalldämpfer gemäß Anleitung zu verwenden. Das Ergebnis nannte der Verteidiger Lang "Slapstick" und man musste beipflichten: Bei jedem Schuss flog der Schalldämpfer zwei Meter und musste aufwändig neuinstalliert werden.

Der Richter gab einem Techniker des LKA auf, eine Möglichkeit zu suchen, wie man den Schalldämpfer so befestigen kann, dass er wenigstens ein paar Schüsse hält. Dazu soll geprüft werden, wie der Ausstoß an Teilchen aussieht. Denn außer einem kleinen Klumpen wurde am Tatort nur Bauschaumstaub gefunden. Es ist fraglich, ob aus dem Schalldämpfer nach so vielen Schüssen nur Staub rausfällt."

Die Vorgaben der Bauanleitungsseite wurden vom SV Pfoser weitgehend nicht beachtet. Entgegen der Silencerseite wurde z. B. kein Adapter verwendet und statt dessen eine Befestigung Marke Eigenbau (Pfoser) hergestellt.

https://www.allmystery.de/dateien/a99c37556f88_petsd.pdf         https://vimeo.com/268750928

https://community.beck.de/comment/reply/58641/83256              https://community.beck.de/comment/reply/58641/83351

https://community.beck.de/comment/reply/58641/83393              https://community.beck.de/comment/reply/58641/83397

Lieber Daniel,

Klaus Tolls Mörder schloß nach dem
zweiten Schuß einfach die
schalldichte Kellertür.

Dann ist ihm im engen, kalten Kellerflur
das Trommelfell geplatzt.
(180 phon !)

Beweis:
Nachgereichtes schriftliches  Urteil vom 20. Sept. 2011, Seite 22, Baltt 24

In einem engen Kellerflur, 9mm~Überschallmunition 
ohne Gehörschutz zu verschießen,  
ist der reine Wahnsinn !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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emil kommentiert am Fr, 2018-12-28 14:47 Permanenter Link

„Anders als dem sichtlich redaktionellen Versehen beim Urteilsdiktat - „Plastikteilchen“ anstatt „Bauschaumteilchen“ -  dürfte dem Irrtum um den „Schusskanal“ eine tiefer gehende Intensität zukommen. Bildete dieser für das Gericht doch immerhin die Konformitätsbrücke zum Spurenbild, dass innerhalb der Tatortbereiche immer weniger Bauschaumteilchen gefunden wurden, je höher der Täter im Haus gekommen war. Eben weil,  im trügerischen Glauben an die Existenz eines mit zunehmender Schussabgabe stetig größer werdenden „Schusskanals“, „immer weniger Teilchen mit dem Projektil und der Schmauchwolke in Schussrichtung austreten konnten“ (vgl. Urteil S. 124), nachdem „der Weg zwischenzeitlich sprichwörtlich „freigeschossen“ worden“ war (S. 114).

Bedauerlich erscheint, dass dieser, wohl auf ein Missverständnis zurückzuführende Irrtum, die vom Sachverständigen Pfoser durchgeführten Beschusstests (grds. unter Verwendung eines nach Maßgabe der Silencerseite angefertigter PET-Schalldämpfers, s. u.) würden im Blick auf die Bauschaumverteilung mit dem Tatortspurenbild übereinstimmen („Damit zusammenhängend ist aber auch für die Kammer erklärbar, dass in den verschiedenen Bereichen des Hauses immer weniger Bauschaumteilchen gefunden wurden, je höher der Täter im Haus gekommen war (…) was im Übrigen auch der Sachverständige Pfoser wie dargetan aufgrund seiner Tests verifizieren konnte.“ (S. 124)), nicht bereits seinerzeit vermieden werden konnte.

Die Äußerung des Sachverständigen Pfoser, dass „bei den Schüssen 9 und 10 dann auf einmal wieder mehr an Bauschaum als Partikel am Boden verteilt entstanden seien“ (S. 118), war hierfür augenscheinlich leider ebenso wenig ausreichend wie die damals dem Gericht überlassene DVD mit den nunmehr bereits knapp 10 Jahre alten BKA-Videoclips.“

Auf die drei Tatortbereiche übertragen, ergab sich nach den von Leopold Pfoser (BKA) durchgeführten Beschusstests demnach ein Bauschaummengenverteilungsmuster: KT > PT < AT  Und nicht: KT > PT > AT, welches das Gericht insoweit als Tatortspurenbild ausgemacht hat: „…in den verschiedenen Bereichen des Hauses immer weniger Bauschaumteilchen gefunden wurden, je höher der Täter im Haus gekommen war.“ Vor diesem Hintergrund stellt die Behauptung des Gerichts, Pfosers Tests hätten das „in den verschiedenen Bereichen des Hauses“ ausgemachte Verteilungsmuster der Bauschaumpartikel (Abnahme nach oben, s.o.) „verifiziert“, dessen tatsächlichen Befund (Zunahme nach oben, s. o.) schlichtweg auf den Kopf.

„Es wird passend gemacht“ http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=51848

Diese (allgemeine) Äußerung des Verurteilten in einem der „Anti-Justiz-Propagandastreifen“ https://community.beck.de/comment/reply/58641/88391 wird (aus dessen Sicht) noch verständlicher, wenn man betrachtet, wie das Gericht den eigentlichen Untergang des in seiner Beweisführung zentralen Silencer-Komplexes, dessen Bestand existenziell und quasi akzessorisch von der tatbezogenen Verwendung eines nach der gleichnamigen Bauanleitungsseite hergestellten PET-SDs abhing, die durch o. g. Inkongruenz entfiel, (sicherlich unbewusst, zur möglichen kognitiven Harmonisierung) kaschiert hat: „Der Sachverständige Pfoser gab nämlich an (…) Mit der steigenden Anzahl der Schüsse seien grundsätzlich weniger Partikel bei den Schussabgaben entstanden (…)“ (UA S.118). Selbst wenn der Sachverständige Pfoser bekundet hat, dass bei seinen Tests mit steigender Schusszahl „grundsätzlich“ weniger Partikel entstanden seien, hätte dies nichts an der vom Sachverständigen Pfoser berichteten Zunahme bei den Schüssen 9 und 10 und damit, wie dargetan, an vorgenannter Inkongruenz zum Tatortspurenbild geändert:

KT > PT > AT (Tatortbereiche)   KT > PT < AT  (SV Pfoser)

Das Gericht insoweit also - bedauerlicherweise und im fortwährend irrigen Glauben an die Existenz eines „Schusskanals“ - einem Bestätigungsfehler zum Opfer gefallen sein dürfte.  

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SV Pfoser hatte offenbar nicht bei allen seinen Tests immer ein völlig gleiches Verteilungsmuster vorgefunden und das auch nicht verschwiegen gehabt.

Das spricht aber nicht gegen ihn, sondern das kann durchaus erwartet werden.
 

Dafür gibt es auch eine einfache Erklärung. Wer von Anfang an einen großen "Schußkanal" macht durch großzügiges Ausstechen des ausgehärteten Bauschaums und außerdem noch mit Anfeuchten arbeitet, der verschiebt die mechanische Zerbröselung der mit den heißen Verbrennungsgasen beaufschlagten Partien des Bauschaums dann nach hinten, auch die vorher eingebrachte Feuchtigkeit wird ja weniger dabei.

Wann und nach wieviel Schüssen insgesamt der Zeitpunkt des Umschlags dabei erreicht wird, das können nur ausgiebige Versuche klären.

Daniel D. kommentiert am Mo, 2018-12-24 23:00 Permanenter Link

„Bei dem nach jeder Schussabgabe „immer größer“ werdenden „Schusskanal“ (UA S. 124), der sich im Bauschaumkörper „gebildet“ habe, „so dass die weiter austretenden Projektile weniger Widerstand durch den in der PET-Flasche befindlichen Bauschaum hatten“,  mag es sich um ein Missverständnis handeln. Vergleichbar mit der irrtumsbedingten Verwechslung auf UA S. 112, die Bauschaumpartikelchen als „Plastikteilchen“ zu bezeichnen, obwohl „im gesamten Tatortbereich“ überhaupt „kein Plastik o. ä.“ (UA S. 124) bzw. selbst nach „gewissenhafter Tatortaufnahme kein entsprechendes Plastikteil gefunden und sichergestellt werden konnte“ (UA S. 126). Dies zumal sich der Begriff „Schusskanal“ bereits zuvor - dort in nichtfiktionalem Kontext – recht großer Beliebtheit erfreute: z. B. UA S. 43, 44, 45; 75, 76, 77, 78, 83, 84, 85, 89.“

Die inhaltliche Geburtsstunde der südhessischen Märchengeschichte um den „Schusskanal“ dürfte im Urteil auf Seite 24 ihre Premiere feiern („durch den in eine PET-Flasche eingefüllten Bauschaum, der durch die abgefeuerten Projektile förmlich durchstoßen“ wurde), während mit der „in Richtung des Schusskanals an dessen Rand“ erwähnten Zerfaserung der (zum Teil verschmauchten) Bauschaumpartikel wiederum das (zuvor) – gemäß der Silencer-Bauanleitungsseite - in den PET-Flaschenboden gestanzte Loch gemeint sein dürfte. Nicht zu verwechseln mit der sich „recht großer Beliebtheit“ erfreuenden Begriffsverwendung in Bezug auf die Schussverletzungen der Opfer.

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emil kommentiert am Fr, 2018-12-28 14:47 Permanenter Link

„Bedauerlich erscheint, dass dieser, wohl auf ein Missverständnis zurückzuführende Irrtum, die vom Sachverständigen Pfoser durchgeführten Beschusstests (grds. unter Verwendung eines nach Maßgabe der Silencerseite angefertigter PET-Schalldämpfers, s. u.) würden im Blick auf die Bauschaumverteilung mit dem Tatortspurenbild übereinstimmen („Damit zusammenhängend ist aber auch für die Kammer erklärbar, dass in den verschiedenen Bereichen des Hauses immer weniger Bauschaumteilchen gefunden wurden, je höher der Täter im Haus gekommen war (…) was im Übrigen auch der Sachverständige Pfoser wie dargetan aufgrund seiner Tests verifizieren konnte.“ (S. 124)), nicht bereits seinerzeit vermieden werden konnte.

Die Äußerung des Sachverständigen Pfoser, dass „bei den Schüssen 9 und 10 dann auf einmal wieder mehr an Bauschaum als Partikel am Boden verteilt entstanden seien“ (S. 118), war hierfür augenscheinlich leider ebenso wenig ausreichend wie die damals dem Gericht überlassene DVD mit den nunmehr bereits knapp 10 Jahre alten BKA-Videoclips.“

In der Tat bedauerlich, zumal sich der folgenschwere Irrtum vom „immer größer“ werdenden „Schusskanal“ (wohlgemerkt: im Bauschaumkörper) bereits bei einer (vollständigen) Augenscheinnahme der BKA-Videoclips hätte vermeiden lassen. Ist doch selbst dort schon – wenn auch freilich nicht in der Aufnahmequalität des Sachverständigen Cachèe – erkennbar, dass der Bauschaumkörper bei jedem Schuss durch den enormen Druck der aus der Waffe in die PET-Flasche eintretenden Treibgase massiv zusammengedrückt, erschüttert und zerwirkt wird. Und durch das in den PET-Flaschenboden gestanzte bzw. gebohrte Loch nicht nur das Projektil herausfliegt, sondern auch erhebliche Bauschaummengen nach außen herausgeschleudert werden. Dass das Gericht die 10 zusammen geschnittenen BKA-Videoclips nicht, jedenfalls nicht vollständig wahrgenommen hat, ergibt sich daraus, dass es die fehlerbehafteten Angaben des Sachverständigen Pfoser, auf dem Video seien fünf Schüsse im eingespannten und fünf im freihändigen Zustand erkennbar, obwohl in Wirklichkeit eine unterschiedliche Anzahl eingespannter bzw. freihändiger Schüsse – in wechselnder Reihenfolge, mit unterschiedlichen Verschlusskappen und unterschiedlichen Befüllmengen - zu sehen waren.

Hinzu kommt, dass der irrige Glaube an die Existenz eines „immer größer“ werdenden „Schusskanal(s)“ (UA S. 124) nicht nur in Bezug auf die Beschusstestbefunde des Sachverständigen Pfoser einen Bestätigungsfehler verursacht hat -

Löwe kommentiert am So, 2018-12-30 17:01 Permanenter Link

„Die Äußerung des Sachverständigen Pfoser, dass „bei den Schüssen 9 und 10 dann auf einmal wieder mehr an Bauschaum als Partikel am Boden verteilt entstanden seien“ (S. 118), war hierfür augenscheinlich leider ebenso wenig ausreichend (…)“

Auf die drei Tatortbereiche übertragen, ergab sich nach den von Leopold Pfoser (BKA) durchgeführten Beschusstests demnach ein Bauschaummengenverteilungsmuster: KT > PT < AT  Und nicht: KT > PT > AT, welches das Gericht insoweit als Tatortspurenbild ausgemacht hat: „…in den verschiedenen Bereichen des Hauses immer weniger Bauschaumteilchen gefunden wurden, je höher der Täter im Haus gekommen war.“ Vor diesem Hintergrund stellt die Behauptung des Gerichts, Pfosers Tests hätten das „in den verschiedenen Bereichen des Hauses“ ausgemachte Verteilungsmuster der Bauschaumpartikel (Abnahme nach oben, s.o.) „verifiziert“, dessen tatsächlichen Befund (Zunahme nach oben, s. o.) schlichtweg auf den Kopf (…)“

-, sondern auch bei der Beurteilung des Tatortspurenbildes seine trügerische Wirkung entfaltet haben dürfte:

Das Gericht hat seine Feststellungen für die „nach oben“ (im Haus) zugrunde gelegte Abnahme an Bauschaumteilchen u.a. auf Zeugenaussagen bei der Tatortaufnahme beteiligter Polizeibeamte gestützt (UA S. 24, 25, 27, 32; 116, 120, 121, 124).

Bei deren Mengeneinschätzung wurde auf die auf den Leichen sowie daneben liegenden Bauschaumteichen abgestellt. So wurden etwa (auch) „auf der Leiche der Getöteten Petra Toll und um sie herum auf dem Bett“ (UA S. 25) Bauschaumpartikel entdeckt. Bei Petra Toll fanden sich Bauschaumpartikel u.a. in den Haaren. Bei Astrid Toll, die während der Tatausführung, wie ihre Mutter, selig im Bett schlief und sich bis zum Auffinden und ihrem sofortigen Abtransport in die Klinik mehr als einen Tag lang schwer verletzt im Haus herum bewegte („durch das gesamte Haus lief“, UA S. 92), fehlte es indes (glücklicherweise) am Vergleichsmaßstab „Leiche“. Von Astrid Toll vertragene Bauschaumteilchen blieben insoweit unberücksichtigt. Hieran leiden die letztlich vom Gericht übernommenen übereinstimmenden Zeugenbekundungen (UA S. 116), im Tatortbereich im zweiten Obergeschoss seien im Verhältnis zum Tatortbereich der Mutter im ersten Obergeschoss „in noch etwas geringerer Anzahl auf dem Bett“ Bauschaumteilchen aufgefunden worden. Berücksichtigt man diesen Umstand, dürfte sich insoweit sogar eine tatsächliche Übereinstimmung zu den Testergebnissen des vom Gericht beauftragten Sachverständigen Pfoser ergeben, dass es bei den Schüssen 9 und 10 zu einer Zunahme herausgeschleuderter Bauschaumpartikel gekommen ist.

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3. Absatz von oben, letzte Zeile, ergänze: nicht korrigiert hat.

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Rudolphi kommentiert am So, 2018-12-30 17:11 Permanenter Link

"SV Pfoser hatte offenbar nicht bei allen seinen Tests immer ein völlig gleiches Verteilungsmuster vorgefunden und das auch nicht verschwiegen gehabt.

Das spricht aber nicht gegen ihn, sondern das kann durchaus erwartet werden."

Tatortbefund Anzahl an Bauschaumteilchen: Abnahme, Abnahme: Keller KT > 1. OG PT > 2. OG AT

UA S. 114: „Der Zeuge KOK Loeb bestätigte dies ebenfalls, indem er bekundete (…) - je „höher“ man im Hause gekommen sei – zunehmend weniger Partikel aufgefunden worden seien.“

UA S. 124: „Damit zusammenhängend ist für die Kammer aber auch erklärbar, dass in den verschiedenen Bereichen des Hauses immer weniger Teilchen gefunden wurden, je höher der Täter im Haus gekommen war, da entsprechend des festgestellten Tatablaufs durch die immer weiter ansteigende Zahl der abgegebenen Schüsse ein immer größer werdender Schusskanal vorhanden war, so dass die weiter austretenden Projektile weniger Widerstand durch den in der PET-Flasche befindlichen Bauschaum hatten und daher immer weniger Teilchen mit dem Projektil und der Schmauchwolke in Schussrichtung austreten konnten, was im Übrigen auch der Sachverständige Pfoser wie dargetan aufgrund seiner Tests verifizieren konnte.“

Beschusstestbefund SV Pfoser: Abnahme, Zunahme: Keller KT > 1. OG PT < 2. OG AT

UA S. 118: „Mit der steigenden Anzahl der Schüsse seien grundsätzlich weniger Partikel bei den Schussabgaben entstanden, (…)“; „grundsätzlich“ bedeutet im allgemeinen Sprachgebrauch eher „immer“, „aus Prinzip“ (keine Ausnahmen); SV Pfoser hat „grundsätzlich“ indes im juristischen Sinne verwendet, Zitatfortführung: “wobei auch hier keine einheitliche Verringerung gegeben gewesen sei, da beim Schuss 8 weniger und bei den Schüssen 9 und 10 dann (Anm.: ausnahmsweise) auf einmal wieder mehr an Bauschaum als Partikel am Boden verteilt entstanden seien.“

Voraussetzung für eine ausnahmsweise Abweichung vom Grundsatz ist jedoch, dass es einen solchen Grundsatz überhaupt gibt, also bspw.: „Bei fünf Beschusstests, die, soweit als möglich, nach den Vorgaben der eher allgemein gefassten Bauanleitungsseite „Silencer“ mit danach aus handelsüblichen PET-Flaschen hergestellten Schalldämpfern durchgeführt wurden, ergaben sich folgende Befunde: Beschusstests 1, 2, 3 und 5: Bei allen 10 Schüssen der einzelnen Serien kam es zu einer Abnahme der ausgeworfenen Bauschaumteilchen.“

Denn nur bei Existenz eines solchen Grundsatzes könnte - hiervon abweichend - von einer Ausnahme die Rede sein: „Beschusstest 4: Bis Schuss 8 trat eine Abnahme auf. Bei den Schüssen 9 und 10 kam es zu einer Zunahme ausgeworfener Bauschaumteilchen.“

Dass SV Pfoser auch nur einen einzigen Beschusstest mit dem Ergebnis durchgeführt hat, dass es – in Einklang zum Tatortspurenbild – zu einer Abnahme, auch bei den Schüssen 9 und 10, gekommen sein soll, vermag ich dem ansonsten doch recht ausführlichem Urteil nicht zu entnehmen.

Im Gegenteil: Die dem SV Pfoser zugeschriebene o.g. Formulierung „auch hier (…) auf einmal wieder“ sei „keine einheitliche Verringerung gegeben gewesen, da beim Schuss 8 weniger und bei den Schüssen 9 und 10 dann auf einmal wieder mehr an Bauschaum“ ausgeworfen worden sei, impliziert doch vielmehr, dass diese „Ausnahme“ (Zunahme) nicht nur bei einem, sondern bei mehreren, zumindest zwei Beschusstests aufgetreten ist. Die „Ausnahme“ (Zunahme) insoweit also nichts anderes als den (Gesamt-) Befund darstellen dürfte, dass es bis Schuss 8 zu Abnahmen (Kongruenz zum Spurenbild KT - PT, s. o.) und bei den Schüssen 9 und 10 zu Zunahmen ausgeworfener Bauschaumteilchen (Inkongruenz zum Spurenbild PT - AT, s. o.) gekommen ist.

Wie viele Beschusstests bzw. „Schussserien“ (UA S. 122) der SV Pfoser durchgeführt hat, wird im Übrigen nicht konkret ausgeführt, UA S. 118: „Der Sachverständige Pfoser gab nämlich an, es seien diverse Beschusstests mit einem selbstgebauten Schalldämpfer gemacht worden (…).“ Vielleicht zwei? Immerhin ist auf UA S. 118 ja von „10 Schüsse(n) per Video festgehalten“ und „noch weitere(n) 10 Schüsse(n)“, „die nicht per Video gefilmt worden seien“, die Rede. Aber im Zusammenhang mit den per Video festgehaltenen Schüssen heißt es wiederum, es seien „unter anderem 10 Schüsse per Video festgehalten worden“, was wiederum den Schluss nahe legen dürfte, dass es neben den 10 per Video gefilmten und den 10 nicht per Video gefilmten noch weitere per Video gefilmte Schüsse gegeben haben könnte. Die Mitteilung der StA Darmstadt vom Dezember 2015 deutet indes in eine andere Richtung, denn darin ist wiederum nur von der DVD mit „dem“ (einen) „Video des Beschusstests“ die Rede, wobei auf diesem Video jedoch ein Potpourri 10 eingespannter und freihändiger Schüsse unter Verwendung verschiedener Verschlusskappen und unterschiedlicher Befüllmengen der PET-Flaschen zu erkennen ist.

TO-Befund: Abnahme, Abnahme >< Abnahme, Zunahme: Befund SV Pfoser

Wie die Kammer auf UA S. 119 vor o. g. Hintergrund zur Erkenntnis gelangt, dass der in ihrem Auftrag vom Sachverständigen Pfoser durchgeführte Beschusstest ein „Verteilungsmuster der dabei hinaus geschleuderten Bauschaumteilchen zeigt, wie sie auch am Tatort vorgefunden wurden“, dürfte in der Tat (@Löwe, @Snoopy) auf einen (sehr bedauerlichen) Bestätigungsfehler, der nicht umsonst auch als „Mutter aller kognitiven Verzerrungen“ bezeichnet wird, zurückzuführen sein.

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Anmerkung: Des öfteren habe ich erfahren, daß die Gutachter den Ausgang eines Verfahrens nicht kennen, in dem ihr Gutachten eine Rolle gespielt hatte, also auch das Urteil nicht und seine schriftliche Ausfertigung ebenfalls nicht.

Wahrscheinlich fehlt dafür einfach die Zeit für eine solche Auseinandersetzung, so daß ein Feedback dadurch nicht gegeben ist. Offenbar kennt niemand der Diskutanten hier das schriftliche Gutachten des SV Pfoser und seine mündlichen Erklärungen dazu in der HV, und was alles an Videos oder Bildern den Beteiligten vorgeführt wurde in der HV.

Auch jetzt wird wieder Kritik an einigen Schlußfolgerungen im Urteil geübt, die bereits bei der Revision von der Verteidigung gerügt werden konnten. Wurde das eigentlich gerügt?

RA Lang jedenfalls konzentrierte sich in seinen Einlassungen im bekannten Video  auf die bereits beim ersten Schuß abgefallene PET-Flasche, die nur mit einem Klebeband befestigt wurde, und auf den Zugriff auf die Website. 

Beim Wiederaufnahmeantrag spielt beides aber keine Rolle mehr.

Zitat:

"Es ist eindeutig klar, dass bei dieser Tat kein Schalldämpfer benutzt worden ist, der aus einer mit Bauschaum gefüllten PET-Flasche besteht", so Strate. "Daran hängt sich die ganze Argumentation auf. Ich bin mir sicher, dass das nicht der Fall war und wir können das belegen."

Quelle: https://www.hessenschau.de/panorama/verurteilter-doppelmoerder-will-seinen-fall-neu-aufrollen-lassen,doppelmord-wiederaufnahme-100.html

Den Beleg der Unmöglichkeit der Verwendung eines solchen SD bei der Tat mit den möglichen Varianten gemäß der Website jedenfalls sehe ich noch nicht erbracht.

Da nachgeladen werden mußte, ohne ein größeres Spezialmagazin zu verwenden, hätte auch ein zweiter SD aus einer PET-Flasche noch verwendet werden können von einem vorausplanenden Täter, der ja nicht nur Herrn Toll töten wollte und die ganze Konstruktion vorher auch vermutlich getestet hatte.

Da ist vieles doch unklar, was aber im Urteil so klar dargestellt wird. Besonders daß die Schüsse auf beide Frauen in deren Schlafhaltung abgegeben wurden, das verwundert mich selbst bei Schüssen mit einem professionellen Schalldämpfer, von dem SV Winkelsdorf ja ausgegangen ist in seinen Schlußfolgerungen aus den Spuren und dem  rechtsmedizinischen Gutachten.

Die Ermittler hatten sich darüber ja auch Gedanken gemacht gehabt.

 

Lieber Wichtelzwerg,

die Schöffen haben das 294seitige Quatsch~Urteil 
nicht unterschrieben.

Das ist Fakt !

Gemäß § 263 StPO ist das Urteil folglich
rechtsunwirksam und sofort aufzuheben !

-Zitat-
"Zu jeder dem Angeklagten nachteiligen Entscheidung über die Schuldfrage
und die Rechtsfolgen der Tat ist eine Mehrheit von zwei Dritteln
der Stimmen erforderlich."

Die Staatsanwaltschaft trägt die Beweislast !

Das Urteil wurde ausweislich nur von 3 Richtern 
von 5 unterschrieben !

Den groben Rechtsfehler  hat die
Revision übersehen !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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die Schöffen haben das 294seitige Quatsch~Urteil nicht unterschrieben. Das ist Fakt ! Gemäß § 263 StPO ist das Urteil folglich rechtsunwirksam und sofort aufzuheben !

Haben Sie schon einmal einen Blick in die StPO geworfen, insbes. § 275 Abs. 2 S. 3 StPO? Dort heißt es: "Der Unterschrift der Schöffen bedarf es nicht". Sie sollten hinzu lernen!

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Sehr geehrter Herr Rudolphi,

bei einem Freispruch reicht
eine einfache Mehrheit !

Bei einem Schuldspruch müssen in der Revison
alle Richter das Urteil unterschreiben
oder eben nicht !

Haben nur 3 Richter von 5 unterschrieben,
ist das Urteil rechtsunwirksam
gemäß § 263 StPO !

Das ist Fakt !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Sehr geehrter Herr Rudolphi,

daß Schuldsprüche eine 2/3~Mehrheit benötigen,
ist gängige Rechtsprechung.

Thomas Fischer vom BGH und das LG Kassel haben 
sich aber selbst wegen Überlastung
für Prozeßunfähig erklärt.

Damit ist das Wiederaufnahmeverfahren ein Fall
für das Bundesverfassungsgericht !

Denn die Prozeßunfähigkeit des BGH und des LG Kasel 
reicht für eine Haftaussetzung gemäß
§ 360 StPO sowie Art. 103 GG !

In einem Rechtsstaat ist innerhalb von 6 Monaten über
einen Wiederaufnahmeantrag gemäß § 359, 360 StPO
zu entscheiden, zumal das Gutachten des
Leopold Pfoser im krassen Widerspruch
zum Gutachten des Dr. Roman Bux
steht !

Die Brösel stammen aus der linken Kellerwand !

Ein mit Bauschaum befüllter PET~Schalldämpfer
wurde nicht verwendet.

Die Tatwaffe war auch keine uralte, rostige Walther P38
aus dem Zweiten Weltkrieg, auch bekannt
als Donnerhall.

Erfinder der 9mm~Pistole war Georg Luger,
nicht Carl Walther ! 

Das hat der Revolver~Journalist Lars Winkelsdorf 
für Dr. Strate falsch recherchiert. 

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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An der linken Wand hinter der Souterraintür im Vorraum befand sich ein Einschuß mit beschädigtem Putz und ausgefranster Tapete, die an den Rändern folglich auch abstand und so Taschen am unteren Rand bildete laut Urteil. In diesem Vorraum hinter der Türe wurden insgesamt 4 Schüsse abgegeben, 2 vor der Türe. Da es zu Auswurf von Bauschaumpartikeln aus dem SD gekommen ist, das SV-Gutachten dazu belegt ja Bauschaum und damit fallen Partikel einer PUR-Dichtscheibe eines SD nach Winkelsdorf m.E. weg, ist das die Erklärung der Spur. Bei dem Partikel-Auswurf von einem dieser 4 Schüsse, ohne Anhaftung an dem Projektil des 3. Schusses allerdings, eine Fehleinschätzung vermutlich des Gerichts, ist es höchst wahrscheinlich, daß dieser Partikel ebenfalls aus dem SD stammte von einem der 4 Schüsse. Die verputzte und tapezierte Wand selber wird kaum bereits verschmauchten Bauschaum an dieser Stelle der Wand vor der Tat enthalten haben, denn das wäre den Ermittlern bei der Spurensicherung und Betrachtung der Einschußstelle doch aufgefallen.

Ein Interpretationsfehler des Gerichts mit der Anhaftung des verschmauchten Bauschaumpartikel an dem Projektil des 3. Schusses laut Urteilsausfertigung ist m.E. hier nicht von durchschlagender Bedeutung, sondern dieser Brösel ist geradezu ein Indiz für einen verwendeten SD mit Bauschaum im Inneren des Vorraums bei den 4 Schußabgaben dort.

Nochmal gesendet für Empfänger auch in Offenbach: Ein Darlegungsfehler im Urteil widerlegt nicht dieses Indiz des verschmauchten Bauschaumpartikels an der Wandeinschußstelle im Vorraum, wie es vorher oft behauptet wurde!

Bevor hier auch noch Wortklaubereien wieder stattfinden, ích meinte mit Einschuß die Stelle an der Wand, an der ein Projektil abgelenkt wurde, ohne dort stecken zu bleiben. Es handelte sich laut Urteil aber um den 4. Schuß, nicht um den 3. Schuß, so daß dann nur der Auswurf von 3 Schüssen für diesen Partikel in Frage käme.

(siehe UA Blatt 22 unten.)

Diesen eigenen Fehler korrigiere ich hiermit.

Steffi kommentiert am So, 2018-10-28 18:01

Die Brösel fielen aus der Kellerwand, in die der dritte Schuß seinen Weg fand!

Nur noch zur Erklärung meines egenen Fehlers.

 

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

meine Schußrekonstruktion hat ergeben, daß der Täter nach 
Schließen der schalldichten Kellertür, Klaus Toll mit 
dem dritten Schuß aus der rechten Hüfte,
verfehlte. 

Der vierte Schuß erfolgte dann aus nächster Nähe !

Eine Trennung der Brösel, die aus der linken Kellerwand fielen
und derer, die aus dem angeblichen PET~
Schalldämpfer stammen, gab es nicht.

Unter dem Leichnam wurden keine Brösel 
des ersten und zweiten Schuß 
gefunden.

Dies steht im Widerspruch zu sämtlichen Schußtests
des Leopold Pfoser und Philiip Cachee.

Ein 9mm~Projektil, das eine Toilettentür durchschlägt,
richtet in einer verputzten Kellerwand mit Sicherheit 
großen Schaden an.

Im Übrigen waren die analysierten Brösel winzig klein
und konnten nicht genau analysiert werden.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Die beiden ersten Schüsse wurden ja außerhalb des Hauses vor der Souterraintür abgefeuert aus größerer Distanz zum späteren Leichenfundort, erklärt damit keine auffälligen Partikel unter der Leiche.

Ihre Theorie erklärt auch nicht die Partikel um die Leiche und auf der Leiche des Herrn Toll.

Die von den Ermittlern gesichteten Partikel bei den beiden Frauen können außerdem aus keiner Kellerwand im UG stammen.

Und gesichert und untersucht waren auch noch Partikel im 1. OG und im DG, siehe Blatt 110 in der UA.

Ihre Theorie ist wieder durch nichts gedeckt und eine freie Erfindung.

Mit so völlig an den Haaren herbeigezogenen Spekulationen aus OF, die außerdem auch ohne genau Kenntnisse der Tatortbefunde und der Gutachten und der HV selber sind, lohnt es sich für mich nicht, noch länger Zeit zu verschwenden. Auch von Seiten des Verurteilten AD, seiner Ehefrau und von RA Strate wird das ja so gesehen.

Sehr geehrter Herr Rudolphi, 

die ersten beiden Schüsse erfolgten 
aus 2m Entfernung !

Laut Gutachten des Leopold Pfoser flogen die 
Brösel ca 1,90m weit nach vorne.

Die Brösel der ersten beiden Schüsse aus dem angebliche PET~Schalldämpfer 
hätten laut Gutachten des Leoold Pfoser folglich unter dem Leichnam 
und nicht links daneben liegen müssen.

Die Brösel stammen also ausweislich 
aus der linken Kellerwand des
dritten Schusses. 

Beweis:
Zeugnis und Aktenvermerk des KOK Loeb vom 19./20. April 2009
zur Kenntnisnahme des SOKO~Leiter Erich Kern

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Die Logik gebietet es, daß aus zwei Angaben, wie 2m Schußentfernung und 1,90m Flugweite von Bauschaumbrösel als Auswurf, die beide aber ja nur Angaben aus OF sind und ohne alle Verifizierungen oder Beleg, auch keine größere Distanz abgeleitet werden kann.

Bei den ersten beiden Schüssen befand sich der Schütze außerhalb im Freien, Herr Toll in der Nähe der Souterrain-Tür, die er gerade geöffnet hatte, dann ist Herr Toll zurückgewichen und der Schütze folgte ihm nach in den Vorraum, schloß die Tür und gab weitere Schüsse ab, bis Herr Toll starb und liegenblieb im hinteren Bereich des Vorraums, siehe Blatt 22 - 24 UA.

Also ist die Entfernung des Schützen bei den ersten Schüssen zum Leichnam größer als die lediglich oben genannte Flugweite von 1,90m gewesen.

Nicht einmal eine in sich schlüssige weitere Erfindung aus OF mit diesen 2 Zahlen ergibt sich daraus.

Auch beim bisher behaupteten Hells Angel als Schütze mit seiner modernen, rechtsauswerfenden Pistole hätte das schon nicht zusammen gepasst.

Wie hatte der denn eigentlich 10-mal geschossen, mit oder ohne einem Schalldämpfer, und wie hatte der alle Spuren überall erzeugt?

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Eine Erklärung aus OF ist fällig:

Welchen Streukreis-Durchmesser hatte der Gegengutachter aus OF beim Bauschaumauswurf denn auf verschiedene Distanzen ermittelt, denn auch das ist ja dabei wichtig.

Woher stammen übrigens die beiden Distanzen von 2m bei den beiden ersten Schüssen und 1,90m bei der Flugweite? Aus dem Urteil sind die nicht.

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"Zeugnis und Aktenvermerk des KOK Loeb vom 19./20. April 2009 zur Kenntnisnahme des SOKO~Leiter Erich Kern"

Wo gibt es das alles zu lesen?

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GR kommentiert am So, 2018-12-30 16:29 Permanenter Link

„Ich halte übrigens wenig von allen Gutachten, die durch eine bloße Quantität Mängel an Stringenz und Qualität wettmachen wollen,“

Richtig, gilt auch für (andere) Kommentare hier.

und das sehe ich bei SV Cachèe.“

Der Sachverständige Cachee sollte sich ein Beispiel am schriftlichen Gutachten des Herrn Pfoser nehmen. Bombenarbeit, auf dem Video ist doch alles ganz genau zu sehen. Oder am Urteil. Nichts Überflüssiges, alles wird stringent, erschöpfend und verständlich abgehandelt. Ein reiner Lesegenuss.

"dann noch einen alten Wollsocken überstülpen", das verbessert ja auch noch etwas die Geräusch-Dämpfung, nicht nur die Optik.“

Ganz genau, je dicker die Wolle, desto höher die zusätzliche Dämpfung. Und sieht auch einfach besser aus.

Da der Täter doch sehr überlegt und planvoll vorgegangen ist, um möglichst keine Spuren zu erzeugen, wird er auch kaum einen aufwendigen Adapter sich durch einen Kauf angeschafft haben, sonderen dürfte das Korn an der Pistole P38 entfernt haben, auch mit gleichzeitiger Laufverkürzung machbar, und dann ist der SD auch einfacher und sicher zu befestigen und die V-Null der Waffe + Munition wird außerdem geringer, worauf der SV Winkelsdorf ja abhob.“

Absolut: Warum hätte Darsow als waffenerfahrener Mensch (Barras, Panzerfaust!) nach dem Beschaffen der Wumme nebst Munition auch noch das Risiko eingehen sollen, sich einen nach der Bauanleitung empfohlenen, kompliziert zu befestigenden Adapter zu besorgen, wenn eine mehr als ausreichende Befestigung doch selbst einem handwerklichen Laien völlig problemlos möglich war? Das Landgericht Darmstadt um seinen Vorsitzenden Wagner hat sich kein X für ein U vormachen lassen, und das ist gut so.   

So könnte diese Tat durchgeführt worden sein, egal, wer sie dann ausgeführt hatte.“

Auch dies ist vortrefflich auf den Punkt gebracht: Die Tat wurde aufgeklärt, Darsow brummt dafür, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung wurde wieder hergestellt. Etwaige (theoretische) Kollateralschäden ändern hieran nichts.

In der HV muß eine Verteidigung schon die richtigen Fragen an die SV stellen, nicht erst Jahre später und dann solche Auftragsgutachten erstellen lassen, die m.E. doch nicht wirklich überzeugen können.“

So sieht es aus. Das Geschwätz von der „Aufklärungspflicht“ kann ich nicht mehr hören. Der Mann hatte drei (!!!) Verteidiger. Der BGH (Prof. Fischers 10-Augen-Rebellensenat!!!!!!!!!!) hat das Urteil bestätigt, obwohl damals in Karlsruhe ja Wichtigeres los war. Darsow hat in der Hauptverhandlung geschwiegen, ebenso Frau Darsow. Wer nichts zu verschweigen hat, redet, das weiß doch schon jeder Proberichter. Jetzt ist es zu spät, da helfen auch keine „Interviews“ vor den Fernsehkameras, der Zug ist abgefahren. „Ab nach Kassel“ bleibt eine Seifenblase, die alsbald endgültig zerplatzen wird. Und auch das ist gut so.

Herzlichen Gruß aus dem Westerwald

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Westerwälder schrieb:

Der Sachverständige Cachee sollte sich ein Beispiel am schriftlichen Gutachten des Herrn Pfoser nehmen. Bombenarbeit, auf dem Video ist doch alles ganz genau zu sehen.

Sarkastisch zu schreiben bei solchen Verbrechen ist Geschmacksache. SV Cachée hatte ja nur eine ganz schlechte, damit ungeeignete Variante eines SD verwendet. Die Gutachten von Cachée zeigen damit leider, wie man Gutachten in diesem Fall nicht abfassen sollte, außerdem hatte er seine vorhandene Geschoß-Geschwindigkeitsmessanlage zwar erwähnt, aber nicht eingesetzt, auf Geräuschmessungen sogar ganz verzichtet, wie auch andere Gutachter da sich bedeckt gehalten hatten mit genauen Angaben, die Polizei hatte solche Geräuschmessungen grundsätzlich durchgeführt gehabt. Der Schweizer Verfasser der Website kannte sich jedenfalls mit Waffen und Waffenschalldämpfern aus, seine Anleitung ist auch m.E. mehr eine Anregung als eine genaue und optimierte Bauanleitung für die Pistole P38, aber auch noch deutlich verbesserbar.

Das Gutachten des SV Pfoser ist in schriftlicher Form bisher unveröffentlicht geblieben, ebenso sind seine mündlichen Ausführungen dazu unbekannt geblieben. Die Gutachten des WAA dagegen sind veröffentlicht worden.

SV Winkelsdorf hatte bis auf einige methodische Fehler ein gutes Gutachten abgeliefert. Zu SV Pfosers Gutachten kann nur der doch eine Wertung abgeben, der alles dazu Geschriebene und Gesagte kennt.

Wer sich aber etwas mit Schalldämpfern für Waffen auskennt oder deren Problematik durchdringt, auch bei Schalldämpfern an Kolbenmotoren, Kompressoren oder an Preßluft-Werkzeugen, das ist ja nicht so schwer, und dann auch noch Bau- und Montageschäume, deren oberflächiges Klebevermögen und deren Porosität und deren Ausdehnung bei der langsamen und vollkommenen Durchhärtung kennt, der baut einen solchen PET-Flaschen-SD anders und intelligenter, nicht so wie auf den Videos. Auch die Befestigung an der Pistole ist ohne einen gekauften Adapter speziell für eine P38 möglich, ein Besuch im nächsten Baumarkt liefert das Material dafür, falls nicht bereits vorhanden, eine Bohrmaschine und einen Winkelschleifer und etwas Werkzeug zu benützen ist wohl auch kein großes Problem.

Ohne waffenrechtliche Konzessionen und ohne Waffe P38 und Munition PMC 9mm Luger 124 Grs. FMJ kann man sowieso keine vernünftigen Tests machen mit Anspruch auf eine erfolgreiche Tatausführung, die aber auch notwendig sind für Tat-Rekonstruktionen bei den Tatorten in 3 verschiedenen Stockwerken.

3 Menschen ermorden zu wollen, aber ohne viele auswertbare Spuren zu hinterlassen, das macht jedenfalls kein Täter aus dem Handgelenk. Und das Aufklären ist dann noch schwieriger danach.

Jetzt mal ohne Sarkasmus bemerkt.

 

"Der BGH (Prof. Fischers 10-Augen-Rebellensenat!!!!!!!!!!) hat das Urteil bestätigt, obwohl damals in Karlsruhe ja Wichtigeres los war."

Lediglich auf Rechtsfehler untersucht, die Revision ist keine unabhängige Beweisaufnahme mit Befragungen.

Thomas Fischer zur Sachkunde bzw. zum Sinn eines Schöffengerichts:

"Ein 60-jähriger Kneipenwirt als Schöffe schaut auf die Beteiligten an einer Schlägerei gewiss anders als eine 35-jährige Richterin, deren Begegnung mit solchen Vorkommnissen sich auf TV-Szenen beschränkt."

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/justiz-neue-amtsperiode-der-schoeffen-in-strafsachen-hat-begonnen-a-1246421.html

So ungefähr ist es aber auch bei diesen SD, Bauschäumen, PET-Flaschen und einer P38 mit Munition gewesen, offenbar war nicht nur die Verteidigung etwas überfordert.

Da muß man halt mal unter Umständen bei so einem eigenen guten Stück, wie es die P38 ist, ein Stück vorne vom Lauf abflexen, wollte aber ja auch niemand der SV machen für eigene Schußversuche.

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Inzwischen könnte auch jeder selber die Dissertation des Herrn Wacker mal genau gelesen haben, das kann man doch auch noch erwarten, bevor hier lang und breit kommentiert wird.

In den Abb. 41, 45, 79, 80 wird eine der stabilen 1 Liter PET-Flasche gezeigt, was sich ja auch eigentlich von selbst versteht. Laut Text auf Blatt 88 mit dem Kal. .45 ACP (subsonic) hatte die schaumgefüllte PET-Flasche auch hervorragend funktioniert, die leere aber nicht.

Und laut Text auf Blatt 113 ergaben sich bei der Munition 9mm Para mit vorgebohrter Flaschenbohrung 15 Schüsse ohne Ausbruchssplitter der PET-Flasche.

Also spricht doch nichts dagegen, dass ein solcher Dämpfer für die Tat prinzipiell möglich ist, mit vorgebohrtem Boden, mit evtl. verstärkter Flasche, mit Schaumfüllung besser aber bis ganz oben, danach Ausstechen mit einem messerartigem Rohr wie bei einem Locheisen, das auch glatte Flächen erzeugt und keine franzigen Flächen in Schußrichtung, auch mit Variationen um evtl.  wieder ausreichend Volumen für eine Expansion in der Flasche zu erzeugen, besonders wenn es noch dabei gedreht wird, das wäre auch ein Trick dabei, nicht einfach mit irgend einem stumpfen Rohr den Schaum nur zu durchstoßen.

Auch zusätzliche kleine radiale Bohrungen an der Flaschenwandung sind noch denkbar zur Druckentlastung der Flasche, außen mit einem Stoffüberzug werden auch Partikel aufgefangen, die daraus entweichen könnten. Anfeuchten des Schaums dann mit einem Wassersprüher vor der Verwendung kühlt die heißen Gase und den Schaum, auch  nach einigen Schüssen wäre ein Nachsprühen ja noch möglich.

Alles mit einfachsten Mitteln machbar, muß nur mal getestet werden für eine Rekonstruktion, welche Spuren sich daraus ergeben.

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@ Westerwälder

Verteidiger haben ja öfters Gehilfen (Praktikanten z.B) in einer HV dabei, die beim Publikum sitzen und auch zuhören.

In der Regel sind das Juristen, oder wollen noch welche werden. In einem solchen Fall reicht das halt nicht aus, wenn die außerjuristische Sachkunde fehlt, dann wird ein SV eben mal entlassen, wenn niemand mehr Fragen oder Anträge dazu stellt bis zum Urteil.

 

Nach meiner 70 km Nachtwanderung habe ich Ihre weiteren Beiträge entdeckt. Eine abermals herzerfrischende Offenbarung, dass sich Qualität und Quantität nicht ausschließen müssen, sondern - ganz im Gegenteil - wie im Urteil  zu einem unübertrefflichen Erkenntnisgewinn fusionieren. Wenn die Verteidiger und ihr „Team“ es nicht auf die Kette bekommen, mögliche Unklarheiten im Gutachten zu verstehen und nachzuhaken,  ist das Darsows Problem, schließlich hat er sich seine damaligen drei (!!!) Verteidiger doch auch selbst ausgesucht, oder nicht?!  Wäre ja auch noch schöner, vom Tatgericht zu verlangen,  sich mit irgendwelchen Einzelheiten in Gutachten herumschlagen zu müssen.  Knapp 10 Jahre später mit der Hamburger Medienkeule im Rücken aufzukreuzen und die eigenen Versäumnisse der Vergangenheit dem Gericht in die Schuhe schieben, giltet nicht. Erfreulicherweise haben die Wiederaufnahmegerichte diesen modus operandi rechtskräftig verurteilter Tatleugner erkannt und durch eine angemessene Überprüfung der „neuen“ Auftragsgutachten einen Riegel vorgeschoben.

Herzlichen Gruß aus dem Westerwald

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