Anzeigepflicht von Steuergestaltungsmodellen – Bundeskabinett wird sich zeitnah mit DAC 6-Umsetzung befassen.

von Dr. Christian Hundeshagen, veröffentlicht am 24.03.2019
Rechtsgebiete: SteuerrechtBilanzsteuerrechtCompliance1|3036 Aufrufe

Dem Vernehmen nach wird sich das Bundeskabinett in der kommenden Woche mit der Umsetzung der Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen nach der sog. DAC 6-Richtlinie befassen. Ein entsprechender Regierungsentwurf dürfte also noch im Frühjahr 2019 folgen.

Es sei auch weiterhin geplant, die Anzeigepflicht auf rein innerstaatliche Gestaltungen auszuweiten. Die Regelungen für nationale Steuergestaltungen sollen sich eng an die für grenzüberschreitende Gestaltungen anlehnen. Da das Bundeswirtschaftsministerium die Anzeigepflicht für rein nationale Gestaltungen bekanntlich ablehnt, darf man gespannt sein, ob das BMWi insoweit noch erfolgreich intervenieren kann. 

Das Gesetzgebungsverfahren soll dem Vernehmen nach im IV. Quartal 2019 abgeschlossen werden.

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