Ich möchte meine Ex adoptieren
von , veröffentlicht am 22.04.2019Er ist 20 Jahre älter als sie. Nach 10-jähriger Ehe ließen sich die beiden im Jahr 2002 scheiden.
Nach beider Angaben bestand auch nach der Scheidung weiterhin eine „sehr intensive, vertrauensvolle und auch liebevolle Beziehung“. Regelmäßig fuhren sie gemeinsam in Urlaub (ihr neuer Partner blieb dann zu hause) und nahmen gemeinsam Arztbesuche wahr.
Jetzt will er sie adoptieren.
Nein dazu sagte allerdings das AG Büdingen. Statt dem notwendigen Eltern- Kind-Verhältnis bestehe hier eher ein partnerschaftliches Verhältnis, was die Adoption ausschließe.
AG Büdingen, Beschluss vom 29.03.2019 - 55 F 876-18 = BeckRS 2019, 5322
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19 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenDr. Egon Peus kommentiert am Permanenter Link
Nun, das Adoptionsrecht steht zwar im Buch Familienrecht. Die Adption war aber schon seit Jahrhunderten ein auch a-familiär genutztes Instrument, insbesondere aus Vermögensgründen, m 20.Jahrhundert bsonders auch aus ebrschaftsteuerlichen Gründen genutzt. Nachdem geradezu der Kern der Familie begrifflich 2017 ins Perverse gehend zertrümmert ist, rührt mich instrumenteller Gebrauch der Adoption wenig.
Tom Morello kommentiert am Permanenter Link
Ach Herr Dr. Peus,
Ihre Beiträge werden sachlich immer weniger nachvollziehbar:
Was meinen Sie damit,
- „Nun, das Adoptionsrecht steht zwar im Buch Familienrecht. Die Adoption war aber schon seit Jahrhunderten ein auch a-familiär genutztes Instrument, [...]“.
Wer hat das Rechtsinstitut der Adoption „a-familiär“ genutzt? Auf welche Weise ist das über Jahrhunderte (!) geschehen? Ist das aus Ihrer Sicht richtig oder falsch? Wenn es falsch ist - weshalb? Wenn etwas seit Jahrhunderten „a-familiär“ also „vom Familiären abweichend“ genutzt wird, ist es vielleicht nichts typisch familiäres mehr und deshalb die Regel? Ist dagegen etwas einzuwenden, wenn ja - weshalb, begründen Sie!
Das erbschaftssteuerrechtliche Beispiel im folgenden Halbsatz betrifft lediglich das 20 Jahrhundert, sodass es für die Behauptung „seit Jahrhunderten“ kein Beleg sein kann.
egal:
- „Nachdem geradezu der Kern der Familie begrifflich 2017 ins Perverse gehend zertrümmert ist, rührt mich instrumenteller Gebrauch der Adoption wenig.“
Was ist damit gemeint? Was für eine Kategorie ist das, „wenig“ von einer juristischen Entscheidung „gerührt“ zu sein? Mich haben juristische Entscheidungen noch nie „gerührt“. Manchmal haben es (kleine) Kinder getan, manchmal Mozart, manchmal eine Beobachtung im Alltag, was meinen Sie damit? Dass das Familienrecht kindlich rührend von einem Gericht naiv, unwissend und in der Sache nicht dem Tiefgang der Materie gerecht werdend angewendet wird? Dann müssen Sie argumentieren, wenn Sie sachliche Beiträge und nicht nur schlichte Polemik beisteuern möchten.
Weiter geht’s:
„Der Kern der Familie [ist] begrifflich 2017 ins Perverse gehend zertrümmert“ Was soll denn das bedeuten? Sprachlich schon nicht leicht verständlich - meinen Sie „ins Perverse verkehrt“? Meinen SIe der Kern der Familie sei zertrümmert? Gut: was wurde ins Perverse verkehrt? Wer hat das getan? Was wurde zertrümmert? Genießt die „Familie“ seit 2017 weniger, nicht ausreichend oder gar keinen (grund)rechtlichen Schutz mehr? Begründen Sie (!) ohne solche - von Ressentiments durchsetzten, tendenziösen und in der Sache - wenig erkenntnisbringenden aber die Auseinandersetzung vergiftenden Formulierungen!
Heinrich Ernst kommentiert am Permanenter Link
@Tom Morello: Herr Dr. Peus hat doch sachlich richtig und mit subjektiver Anmerkung geantwortet, wohl aber leider nicht in Ihrem Sinne, weshalb Sie sich zuerst die Freiheit nehmen, ihn dafür abzustrafen. Das erscheint von außen betrachtet recht dünnhäutig. Auch ich finde den Kern des Familienbegriffes zerstört und defunktionalisiert. Deswegen muß aber nicht alles statthaft sein, was vielleicht neues Recht geworden ist und alles Recht sein, was mancher als statthaft anzusehen mag - auch wenn the times are changing sein mögen... (ich bin übrigens 20 Jahre jünger als Dr. Peus und fühle mich dennoch konservativ genug, vielen neudeutschen Unsinn auch als solchen zu benennen - und sei es, wenn sich getrennte Partner aus frühkindlichen Komplexen heraus adoptieren möchten. Das ist eher eine Diagnose und etwas für Psychologen und Therapeuten, denn als ein Fall für eine Adoption)
Dr. Egon Peus kommentiert am Permanenter Link
Also, im vorlöhrmannoiden Zeitalter, als am Gymnasium noch Geschichte gelehrt und gelernt wurde, erfuhren wir vom römischen sog. "Adoptivkaisertum".
Tom Morello kommentiert am Permanenter Link
Ich mache mir mal weiter die Mühe mit den Beiträgen von Herrn Dr. Peus.
Auf oben stehende Anregung nach sachlicher Klarstellung erhalte ich - resp. erhalten die Blog-Leser - eine Antwort, die immerhin einen Satz umfasst:
«Also, im vorlöhrmannoiden Zeitalter, als am Gymnasium noch Geschichte gelehrt und gelernt wurde, erfuhren wir vom römischen sog. „Adoptivkaisertum“».
I. Keine sachliche Auseinandersetzung stattdessen persönliche Angriffe auf Tom Morello?
Tom Morello war nicht auf dem Gymnasium, sonst hätte er dort auch erfahren, was Herrn Dr. Peus dort über das „Adoptivkaisertum“ beigebracht wurde. Tom - mit mangelnder Bildung - lehnt sich also etwas weit aus dem Fenster (?), wenn er hier im Forum mithupen will und sachliche Fragen stellt. Dennoch höchsthilfsweise, aus rein anwaltlicher Vorsorge: Falls Tom doch auf dem Gymnasium gewesen sein sollte (was freilich mit Nichtwissen bestritten bleibt) und dort - wie Egon - vom „Adoptivkaisertum“ „erfahren“ haben sollte, dann hat Tom natürlich nicht „gelernt“, sonst wüsste er was Egon weis und wovon Egon spricht. Egon hat nämlich erfahren und gelernt - Tom nicht; Tom ist sicher stinkendfaul, hat immer nicht aufgepasst; Ach so: Falls an Toms nicht das was an Egons Gymnasium (vor ca. 60 Jahren?) gelehrt wurde, dann bestimmt, weil Tom „im vorlöhrmannoiden Zeitalter“ zur Schule gegangen ist. Was das ist? Keine Ahnung: klingt wie paranoid, faschistoid, inzestoid - jedenfalls muss Tom „...oid“ sein, also irgendwie minderwertig..
Fazit: Herr Dr. Egon Peus hat etwas über das „Adoptivkaisertum“ gehört und gelernt. Tom ist (deshalb) ein Idiot.
II. inhaltliche Relevanz
Herr Dr. Peus weist darauf hin, dass es in der Zeit 180 n Chr. also vor eintausendachthundertneununddreißig (1839) Jahren einmal etwas gab, was man „Adoptivkaisertum“ nennt. Offenbar wurde damals Kaiser wer adoptiert wurde? weis nicht (bin ...oid) Herr Dr. Peus verrät es auch nicht. Er verrät auch nicht, was das mit der Entscheidung des AG Büdingen 1829 Jahre später zu tun hat. Fast zwei Jahrtausende nach dem „Adoptivkaisertum“ gab es auch noch irgendwas mit Adoption und „Erbschaftssteuerrecht“. Klar, dass der „vorlöhrmannoide“ Tom nicht verstehen kann weshalb „die Adoption ... schon seit Jahrhunderten ein auch a-familiär genutztes Instrument“ ist.
So. Und deshalb war Herr Dr. Peus nun vor dem Jahr 2017, dort wurde ja bekanntlich „der Kern der Familie begrifflich ... ins Perverse gehend zertrümmert“ gerührt, wenn Gerichte wie das AG Büdingen entschieden haben, dass man seine/n Ex nicht adoptieren darf.
III. Warum ich das schreibe?
Zum einen - darum geht es mir wirklich: Ich finde diese Art der Auseinandersetzung - in einem juristischen Fachforum aber auch sonst - unerträglich. Sie ist destruktiv, despektierlich gegenüber allem und jedermann, verbaut den Weg zur Erkenntnis und sorgt dafür, dass intellektuelle Auseinandersetzung immer weniger Wertschätzung erfährt. Hässlichkeit, Oberflächlichkeit und Diffamierung des „Gegners“ und ein wenig Faktoides wird gefeiert.... bloß nicht zuhören und konstruktiv anregen - im Beck Blog genauso wie im Reichsbürgerforum: Denken, formulieren Auseinandersetzung macht zuviel Arbeit, kostet zuviel Zeit und Mühe.
Zum anderen ist es natürlich grandios, wie sich Herr Dr. Peus mit seinen Beiträgen selbst desavouiert.
Leser kommentiert am Permanenter Link
Aha! Ein gerade Linie des Sittenverfalls von spätrömischer Dekadenz bis in die heutige Genderdebatte. Endlich hat es jemand nachvollziehbar dargelegt! Sehr gut, dass eine Entscheidung des AG Büdingen Gelegenheit gegeben hat, diese Erkenntnis der interessierten Öffentlichkeit zu präsentieren!
Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
Das römische Reich ist untergegangen. Heute bestimmt § 1767 I 1 BGB:
Erst jüngst hat das AG HH-Blankenese die die Verschmelzung zweier Kaffee-Dynastien per Adoption abgelehnt.
Was das nun alles mit der "Ehe-für-alle" (der Kern der Familie begrifflich 2017 ins Perverse gehend zertrümmert ist, das meinten Sie doch, oder?) zu tun hat, erschließt sich mir nicht.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Mit modernem Recht (dazu gehört auch das BGB!) brauchen Sie Peus nicht zu kommen! Das ist nämlich alles "maasoid versifft" etc...
Dr. Egon Peus kommentiert am Permanenter Link
Immer schön zu sehen, wenn man pädagogisch wirksam einen terminus technicus erinnerungsfähig gemacht hat. Aber jenes Bübchen ist nicht verantwortlich für die linkslibertinistische Rechtsdekonstruktion der 1970er Jahre.
Dr. Egon Peus kommentiert am Permanenter Link
Mit Friedrich Ebert liegt eigentlich nahe: "Die Ehe steht als Grundlage des Familienlebens und der Erhaltung und Vermehrung der Nation unter dem besonderen Schutz der Verfassung." Auch weiteres aus Art. 119 WRV. Welche "Grundlagen" Spahn oder Dr. Weidel etwa bilden, wird abzuwarten bleiben. Noch so emsiges Mühen und Stechen führt da nach allen biologischen Kenntnissen zu - nix. Auch passt aus Eberts Diktion "Reinerhaltung" als Auflage weiterhin sehr gut - für Familie wie auch Volk.
Dr. Egon Peus kommentiert am Permanenter Link
Nun, eigentlich hatte ich nur Verständnis für das konkrete Adoptionsbegehren ausdrücken wollen - dermaßen schlimm ist es angesichts der anderweitigen Verrottung der staatspropagandistisch verbreiteten sogenannten "Moral" eigentlich nicht. Und auf eine Frge habe ich schlicht geantwortet: Wer hat das Rechtsinstitut der Adoption „a-familiär“ genutzt? Auf welche Weise ist das über Jahrhunderte (!) geschehen? Bereits im Ausgangsbeitrag zu Vermögens- und Erbschaftsteuergründen, sodann wegen der erbetenen zeitlichen Erstreckung etwa auf Rom.
Tom Morello kommentiert am Permanenter Link
Ach Herr Dr. Peus, kennen Sie Bob Dylan? The times they are a-changing? die Version von Carl Verheyen hat mich z. B. gerührt
und das passt irgendwie zu ihnen;:
Come mothers and fathers
Throughout the land
And don't criticize
What you can't understand
Your sons and your daughters
Are beyond your command
Your old road is
Rapidly agin'.
Please get out of the new one
If you can't lend your hand
For the times they are a-changin'.
Dr. Egon Peus kommentiert am Permanenter Link
Bisher nein. Aber interessant zu lesen. Sons and daughters gibt es ancheinend nur von mothers and fathers - nicht von "Dazwischens". Von Spahns und Dr. Weidels auch nicht.
Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
So nach dem Motto: "Wenn Schwule heiraten dürfen, dann will ich meine Ex adoptieren können" ???
Da verkennen Sie aber leider den Zweck der Reform des Adoptionsrechts von 1961 (federführend Justizminister Schäffer, CSU), sehr geehrter Herr Dr. Peus. Damals wurde die Volljährigenadoption mit ihren möglicherweisen "afamiliären" Beweggründen von der Regel zur Ausnahme.
Und so ist es bis heute geblieben
Dr. Egon Peus kommentiert am Permanenter Link
Vielleicht hätte Schäffer besser Finanzmnister bleiben sollen?
Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
Adenauer wollte ihn wohl als Justizminister
Gast kommentiert am Permanenter Link
Weil er ihn nicht mehr als Finanzminister wollte. Über Spannungen zwischen Adenauer und Schäffer steht auch da etwas: https://de.wikipedia.org/wiki/Franz_Etzel
Der war dann der Finanzminister ab 1957, offenbar sogar ein sehr guter.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Adenauer dachte vielleicht, ein Justizminister kann sowieso nicht viel Schaden anrichten, und dort seine politische Laufbahn dann schliesslich auch bald beenden.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Eherecht und Adoptionsrecht zu liberalisieren würde den Bürgern ein Plus an freiheit geben.
Dafür, den Bürgern Gestaltungsfreiheiten zu verwehren, sollte der Gesetzgeber eigentlich besser gute Rechtfertigungsgründe haben.
Tradition dürfte als Rechtfertigungsgrund nicht ausreichend sein.
Die Gerichte haben jedoch wohl keine Wahl als das geltende Recht anzuwenden.
Wäre der Gesetzgeber fortschrittlicher und freiheitlicher orientiert, dann würde er das geltende Recht wohl liberalisieren.
Leider ist der Gesetzgeber jedoch wohl eher konservativ, was zwar natürlich nicht illegal ist, jedoch unerfreulich.
Freiheit sollte einen höheren Stellenwert haben als Traditionen.