Der eigentliche BAMF-Skandal – erst der Rufmord, dann die Recherche?

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 14.06.2018
Rechtsgebiete: StrafrechtKriminologieStrafverfahrensrecht112|107243 Aufrufe

Der Umgang der Medien und der Öffentlichkeit mit Kriminalität – ein weites Feld, das auch in der Kriminologie zunehmend Beachtung findet. Es ist nämlich oft nicht die tatsächliche Kriminalität, die Reaktionen der Gesellschaft hervorruft, sondern die von den Medien vermittelte Kriminalität. Das gilt für die Berichterstattung über die Kriminalstatistik ebenso wie für die Berichterstattung in einzelnen Fällen. Sensationseifer kann dann leicht dazu führen, dass einzelne Menschen vorzeitig als „schuldig“ und „kriminell“ abgestempelt werden und dass die Recherche erst beginnt, nachdem man den Ruf der Beschuldigten schon wochenlang ruiniert hat.  Ich habe für diesen Artikel nicht selbst zum Bremer Fall recherchiert, sondern nur Presseberichte und Sendungen ausgewertet. Ob diese Berichte  - auch die neuesten - stimmen, kann ich nicht beurteilen und wage auch nicht dies zu behaupten.

Die Enthüllung des Skandals

Am 20. April enthüllte ein „Recherchenetzwerk“ aus Journalisten der Süddeutschen Zeitung, des NDR und Radio Bremen schwerwiegende Vorgänge beim BAMF Außenstelle Bremen, konkret den Verdacht eines „weitreichenden Skandals“ bei der Bearbeitung von Asylanträgen, auch von "Korruption" und "Asylbetrug" war die Rede in vielen Berichten, die diese Erstberichte übernahmen. Die frühere Leiterin, Ulrike B., habe im Zusammenwirken mit drei Rechtsanwälten und einem Dolmetscher etwa 2000 Asylanträge rechtswidrig positiv beschieden. Nur für einen Bruchteil der Fälle (genau 98!) sei die Bremer Außenstelle zuständig gewesen, die große Mehrheit der Fälle stamme aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Ein verdächtigter Anwalt habe dazu sogar Asylbewerber in angemieteten Bussen nach Bremen bringen lassen. Die Frage der Bestechlichkeit stehe im Raum, wenn auch im Moment noch nicht klar sei, ob Frau B. sich habe bezahlen lassen oder nur von Hotel- und Restaurantbesuchen profitiert habe.

Die Radionachrichten kündeten den ganzen Tag vom „Korruptionsskandal beim BAMF in Bremen“, am nächsten Tag standen ähnliche Schlagzeilen in vielen Presseorganen auf Seite eins.
Quellen für diese Rechercheergebnisse wurden nicht genannt, aber eine Bestätigung der Angaben ergab sich durch die von der Staatsanwaltschaft betriebenen Durchsuchungen im Rahmen von Ermittlungsverfahren wegen Bestechlichkeit und "Bandenmäßiger Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung“ nach § 84 Abs.3 Nr.2 Asylgesetz (Strafdrohung 6 Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe) gegen sechs Beschuldigte.

Der Rufmord

Über die Identität der schon 2016 versetzten langjährigen Leiterin der BAMF in Bremen konnte sich jeder Internet-Nutzer in kürzester Zeit informieren. Etliche einschlägige  „flüchtlingskritische“ Betreiber von Blogs bzw. Accounts auf Facebook und Twitter taten das und veröffentlichten den vollständigen Namen, Bilder und weitere persönliche Daten der Hauptbeschuldigten. Sie schrieben dazu Texte, die diese Beamtin im beleidigenden bis hasserfüllten Duktus geradezu als Inkarnation des Bösen darstellen. Sie sei für horrende Schäden verantwortlich, ausgelöst durch die seit der unrechtmäßigen Anerkennung der Asylbewerber ihnen zugeflossenen Sozialleistungen und Unterkunftskosten. Die darunter von anonymen Lesern hinzugefügten Kommentare übertreffen dies noch. Ich werde solche Quellen nicht verlinken, aber sie sind wohl bezeichnend für ein aus dem Ruder laufendes Netz, wenn eine konkrete Person mit Straftatverdacht konfrontiert wird: Weder die Unschuldsvermutung noch eine auch nur ansatzweise menschliche Regung bleibt dann erhalten. Eine anonyme Masse wird zum Rufmord-Mob, der sich durch die Rechercheergebnisse der seriösen Presse und Sender, die man doch sonst auch gern der Lüge bezichtigt, geradezu ermuntert fühlt. Und Staatssekretär Mayer aus dem Innenministerium macht mit, er spricht bei Anne Will von "hoch kriminellen Mitarbeitern" des BAMF.
Nicht für alles das ist das Recherchenetzwerk verantwortlich, aber in der heutigen Zeit müssen Journalisten wissen, was ihre Berichte über ein Ermittlungsverfahren anrichten können. Umso besser und fundierter muss die Recherche sein.

Zwar wurde in den ursprünglichen Berichten durch gelegentlich eingestreute Konjunktive und „soll getan haben“ formal den Richtlinien der Verdachtsberichterstattung genüge getan, aber durch die geschilderten konkreten Details und die Bezeichnung als „Recherchenetzwerk“ kamen kaum Zweifel auf, dass Frau B. tatsächlich in enormem Umfang Unrecht begangen hatte. Auch ich habe diese Vorwürfe zunächst geglaubt, weil ich den Journalisten der öffentlichen-rechtlichen Sender und der Süddeutschen Zeitung, gerade weil sie sonst tendenziell eine eher flüchtlingspolitikfreundliche Berichterstattung pflegen, einen erheblichen Vertrauensvorschuss gegeben habe. Die würden so etwas doch nicht als „Coup“ veröffentlichen, wenn sie es nicht hieb- und stichfest belegen könnten, so mein Eindruck Ende April. 

Andererseits: Warum wurde in der Presse mal von 1200 Fällen, dann aber wieder von 2000 Fällen geschrieben? Warum wurde einerseits geschrieben, dass es sich in der Mehrheit um jesidische Asylbewerber handelte, die ohnehin wegen der grausamen Verfolgung durch den IS in hoher Zahl anerkannt werden, andererseits aber alle (nämlich 1200 oder 2000) Fälle als „unberechtigt beschieden“ bezeichnet? Dieser Widerspruch fällt doch sofort auf und MUSS Nachfragen veranlassen. Welche Rolle spielen eigentlich interne Zuständigkeitsregeln der Außenstellen derselben Bundesbehörde für die Rechtmäßigkeit der Bescheide? Fragen, die ein Rechercheur schon vor einer Veröffentlichung hätte klären können und müssen.

Verlautbarungsjournalismus, mal so, mal anders

Ende Mai äußerten sich die Strafverteidiger von Ulrike B. und eines der beschuldigten Anwälte: Sie hätten noch keine Akteneinsicht, aber von Bestechlichkeit könne keine Rede sein, auch die Busse seien nicht von einem Anwalt organisiert worden. Zudem sei die Bremer Außenstelle durchaus zuständig gewesen, da sie aus Kapazitätsgründen Fälle von anderen Außenstellen übernommen bzw. zugewiesen bekommen habe.

Nun wäre es an der Zeit gewesen für ein „Recherchenetzwerk“, seine ursprüngliche Berichterstattung zu verteidigen: „Moment, die behaupten einfach, es habe keine von einem Anwalt organisierten Busse gegeben, aber das haben wir doch recherchiert. Die behaupten einfach, das BAMF in Bremen sei zuständig gewesen, aber wir haben doch das Gegenteil davon recherchiert, haben zuverlässige Quellen dafür, nämlich dass Bremen nur für 98 von 1200 rechtswidrig befürworteten Anträgen zuständig war“, usw.
Apropos: 1200 Fälle? Waren es nicht 2000? Na, schreiben wir einfach ab jetzt „mindestens 1200“ oder „bis zu 2000“ – wird schon irgendwie stimmen, ist ja schließlich gut recherchiert.

Man hätte als Leser der früheren Berichte jedenfalls erwartet, dass das Recherchenetzwerk nun die Verteidigerangaben kritisch kommentiert. Aber dies passierte nicht. Wie zuvor über den Skandal in Bremen aus ungenannten Quellen berichtet wurde, wurden nun praktisch unkommentiert die Äußerungen des Verteidigers wiedergegeben. Die Recherche entpuppte sich nun mehr und mehr als Verlautbarungsjournalismus: Mal offenbar für eine Konkurrentin um den Leitungsposten in Bremen, mal für einen angeblichen Intriganten aus der Behörde, mal für die Staatsanwaltschaft, mal für die Verteidigung. Sogar ein Interview mit Frau B. wurde freundlicherweise in der BILD veröffentlicht (SPON). Alles kann nicht gleichzeitig richtig und wahr sein, aber eine journalistische Einordnung in den Gesamtzusammenhang fehlte völlig. Dann müsste man ja einräumen, dass man trotz Rechercheversuchen eigentlich nichts Genaues weiß. Dass man sich möglicherweise zunächst auf unzuverlässige Quellen verlassen hat. Dass die Staatsanwaltschaft bislang möglicherweise auch keine besseren Quellen hat. Aber man wollte wohl lieber jeden Tag neue, sich widersprechende Berichte zur Unterhaltung des Volkes und zur praktischen Stützung derjenigen publizieren, die jetzt immer lauter einen Untersuchungsausschuss fordern.

In der vergangenen Woche dann noch dies: Ein interner Revisionsbericht bestätigt angeblich, dass Frau B. „schuldig“ ist und in "krimineller Absicht" (Deutsche Welle, 7.06.) gehandelt habe. Dass dieser Revisionsbericht keine strafrechtliche Untersuchung ist oder diese ersetzt, dass es also nicht um strafrechtliche Schuld gehen kann, geschenkt. Aber auch diesmal wird nicht skeptisch nachgefragt oder recherchiert, sondern einfach nur verlautbart, welche Informationen der Bericht (angeblich) enthält. Eine Einordnung für den Leser fehlt, ebenso der Zahlenabgleich mit den früheren Berichten.

Acht Wochen nach der Publikation: Es wird recherchiert

Wenige Tage später, nämlich vorgestern: Tagesschau , NDR-Panorama, und die SZ berichten nun, es sei alles ganz anders. Der interne Revisionsbericht, vor Tagen bestätigte er noch die „Schuld“ der Beamtin B., jetzt heißt es: Der stimme nicht.

Die neuen Berichte entlarven, was für mich inzwischen der eigentliche Skandal ist: Von den Fakten im ursprünglichen Bericht, den die SZ am 20. April veröffentlicht hat, stimmt offenbar so gut wie gar nichts. Nach den neuesten Berichten handelt es sich um eine Zeitungsente:

1. SZ, 20.04. „soll in etwa 2000 Fällen Asyl gewährt haben, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben waren“

Neue Info SZ vom 13.06.: es geht weder um 2000 noch um 1200 Fälle, sondern um 975 Fälle, die „nicht plausibel“ seien, was aber nicht unbedingt heiße, sie seien falsch beschieden worden. In 578 Fällen (davon? oder zusätzlich?) sei ein Widerruf geboten – der könne aber auch auf neuen Tatsachen beruhen, die z. Zt. der Entscheidung des BAMF Bremen noch gar nicht bekannt gewesen seien (tagesschau). Also: Wie viele Bescheide sind tatsächlich unrechtmäßig ergangen? Es könnten einige hundert sein, aber vielleicht auch gar keiner (?). Und gegen welche Vorschriften wurde (möglicherweise) dabei verstoßen - gegen behördeninterne Vorschriften oder gegen gesetzliche Normen?
TAZ, 14.06. : „Sein Urteil hatte Seehofer schon am 23. Mai verkündet. Da teilte seine Pressestelle, gestützt auf den Revisionsbericht, mit, dass „im Ankunftszentrum Bremen bewusst gesetzliche Regelungen und interne Dienstvorschriften missachtet wurden“. Auf die Nachfrage, um welche es sich dabei konkret handele, erhielt die taz zunächst lange keine Antwort. Vergangenen Freitag antwortete schließlich ein Ministeriumssprecher telefonisch: „Das, was ich Ihnen sagen kann, wird Sie nicht zufriedenstellen.“ Denn: „Auf die Frage können wir keine Antwort geben.“

2. SZ, 20.04.: „Die Außenstelle Bremen sei demnach formal für die Antragssteller nicht zuständig gewesen, die Leiterin habe über die Anträge in Eigenregie offenbar dennoch entschieden.“

Heute (Tagesschau faktenfinder): „Auf Nachfrage erklärte das BAMF nun gegenüber NDR und Radio Bremen, (…)  die Bremer Außenstelle sei "zeitweise für Antragstellende aus anderen Zuständigkeitsbereichen zuständig" gewesen. Dies sei der Revision "zum Zeitpunkt der Prüfung nicht bekannt" gewesen.“ Die Außenstelle Bremen hatte also Fälle aus dem Umland übernommen, um die dortigen Behörden zu entlasten.
Die interne Revision prüft also, ob Ulrike B. Fehler gemacht hat, informiert die Presse, es gebe hunderte, tausende Fälle von Unzuständigkeit, und jetzt heißt es schlicht, sorry, dass sie doch zuständig war, war zum Zeitpunkt der Prüfung nicht bekannt. Aber, so müsste man ergänzen: Wir haben unsere (ehem.) Behördenleiterin trotzdem schon einmal vorab der Presse zum Fraß vorgeworfen.

3. SZ, 20.04: „Ein beschuldigter Anwalt aus Hildesheim soll dafür Bustransporte organisiert haben und mit der ehemaligen Bamf-Leiterin mit Hilfe von vorab ausgestellten Listen für eine priorisierte Bearbeitung der Fälle in Bremen gesorgt haben.“
Heute (Panorama): Busfahrten gab es tatsächlich, aber sie wurden offenbar nicht von einem Anwalt organisiert, sondern von den Behörden der Bundesländer, die die Bremer Außenstelle um Hilfe bei der Bearbeitung gebeten haben.
Ob es überhaupt (rechtswidrige) Absprachen mit Anwälten gab, bleibt im Panorama-Bericht offen.

4. SZ, 20.04.: „Noch ist nicht klar, ob und wie die Beamtin oder die Anwälte mit der Sache Geld verdienten. Die ehemalige Bamf-Mitarbeiterin soll zumindest Zuwendungen, etwa in Form von Restaurant-Einladungen, erhalten haben.“
Heute: Zumindest das „zumindest“ ist sehr fraglich geworden und die Behauptung wird jetzt auch nicht mehr wiederholt. Tagesschau Faktenfinder: „Beweise, dass Ulrike B. Bestechungsgelder angenommen hätte, gibt es bis heute keine. Ihrem Anwalt zufolge geht es um Hotelübernachtungen, die bei der Reservierung vom Anwalt bezahlt wurden. Allerdings existiere eine Quittung, die belege, dass Ulrike B. die Kosten erstattet habe. Zudem gehe es um ein jesidisches Neujahrsfest, wo es Essen und Trinken gegeben habe. Dem NDR sagte der Anwalt: "Das war eine öffentliche Einladung, zu der jeder gehen konnte. Ob sie dort überhaupt etwas gegessen oder getrunken hat, weiß ich nicht."

Der eigentliche Skandal

Die Rechercheure von SZ, NDR und Radio Bremen haben etwas getan, was sie auf keinen Fall tun durften: Sie haben  Menschen mit Vorwürfen maximal geschadet, um eine Geschichte zu bringen, die schlecht recherchiert und unausgegoren war und damit den Rufmord vor die Recherche gestellt. Und als sich fast zwei Monate später herausstellt, dass sie daneben lagen, haben sie sich weder entschuldigt noch ihre ursprünglichen Berichte transparent berichtigt, sondern einfach geschrieben: „Zunächst hatte es geheißen“ (SZ 13.06.).

HINWEIS: An dieser Stelle endete mein ursprünglicher Beitrag vom 14. Juni 2018. In den folgenden Updates habe ich jeweils Ergänzungen anhand der jeweils neuen Nachrichtenlage eingefügt.
Das Fazit (ganz unten) habe ich ebenfalls regelmäßig aktualisiert.

 

Update (16.06.): Gestern abend wurde im NDR ein weiterer ca. 30minütiger Bericht zur "Akte Ulrike B." gesendet. Offenbar handelt es sich um eine Langfassung des schon vor wenigen Tagen auf Panorama 3 gesendeten Beitrags (oben verlinkt). Insbesondere das Fazit am Ende der Sendung kann ich voll unterschreiben:
"Für die einen ist Ulrike B. kriminell, für die anderen unschuldig. Aber das zu beurteilen ist viel zu früh. Sie heute schon schuldig zu sprechen, heißt sie zum Sündenbock machen für das Chaos der Vergangenheit."
Ein Fazit, das auch Journalisten nicht nur in diesem Fall, sondern auch in vielen anderen beherzigen sollten, von Anfang an. 

Update (19.06.): Dieser Beitrag wird heute auch auf uebermedien.de (medienkritisches Internet-Magazin von Stefan Niggemeier u.a.) erscheinen. Dort wird wohl auch eine Antwort des Recherchenetzwerks veröffentlicht.

Update (24.06.): Auch wenn mein Artikel v.a. die vergangene Berichterstattung unter die Lupe genommen hat, bin ich natürlich nach wie vor daran interessiert, wie es nun weitergeht im Fall des BAMF Bremen. Da eine - angeblich - 50köpfige Ermittlungsgruppe der Polizei (Bundespolizei und Bremer Polizei) in dem Fall ermittelt sowie eine Revision aller Entscheidungen des BAMF-Bremen durchgeführt wird, erscheint mir jedenfalls interessant, was von den Ergebnissen dieser Ermittlungen nach außen dringt und von der Presse im weiteren Verlauf veröffentlicht wird. Zwei Artikel vom Wochenende seien hier verlinkt:

1. Die Stuttgarter Zeitung resümiert am 22.06. (vorläufig) es handele sich möglicherweise doch nur um ein "Skandälchen", und listet im Wesentlichen auf, was schon hier im Artikel steht.

2. Der Spiegel (kostenpflichtiger Blendle-Link) hingegen berichtet in seiner neuesten Ausgabe, die Überprüfung der E-Mails und Chats der Frau B. auf ihrem Handy habe belastendes Material gegen sie ergeben und Hinweise darauf, dass sie über Jahre hinweg systematisch mit zwei Anwälten zusammengearbeitet habe, um Asylanträge schneller positiv zu bescheiden. Es wird auch ein Prüfer der Innenrevision zitiert, der sagt: Verdachtsmomente erhärten sich, "dass Frau B. über Jahre hinweg massiv gegen geltendes Recht (...) verstoßen hat".

3. Ich habe einen Hinweis erhalten auf eine "beschleunigte Prozedur", die syrische, jesidische und christliche Asylbewerber betreffen sollte und vielleicht den Hintergrund beleuchtet, vor dem schon ab ca. 2015 Anträge bevorzugt behandelt wurden Zitat: "Asylverfahren von syrischen Antragstellern und von irakischen Antragstellern jezidischen oder christlichen Glaubens werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ab sofort prioritär in einem vereinfachten Verfahren bearbeitet. Damit wird die gemeinsame Erklärung der Innenminister von Bund und Ländern vom 17.10.2014 in einem wichtigen Punkt umgesetzt. Diese sieht eine zügige Bearbeitung von Asylanträgen von Flüchtlingen aus extrem unsicheren Herkunftsländern vor. Mit dieser Maßnahme wird angestrebt, eine positive Entscheidung über die Anträge von Asylbewerbern aus diesen Herkunftsländern zu treffen, noch bevor sie auf die Kommunen verteilt werden. Damit trägt der Bund zur Entlastung der Kommunen bei. Durch den Einsatz von Fragebögen und anderer administrativer Maßnahmen, können die Verfahren im Idealfall innerhalb von 11 Tagen nach Antragstellung abgeschlossen werden." (Quelle: Folgen Sie diesem Link.)

Update (28.06.2018): In der taz findet sich heute ein Interview mit der Linken-Politikerin Leonidakis (Bürgerschaftsabgeordnete in Bremen und flüchtlingspolitische Sprecherin der Linken-Fraktion). Jedenfalls ihre Äußerungen zur medialen Aufbereitung des "Skandals" sowie den jetzigen Überprüfungen können als Ergänzung zum Artikel oben angesehen werden.

Aber wie oben schon geschrieben: Es ist heikel, sich auf Zwischenergebnisse aus den Ermittlungen zu verlassen. Die Strafbarkeit nach § 84 Abs.3 Nr.2 AsylG hängt letztlich davon ab, ob die Anträge (mit Wissen der Beteiligten) im Ergebnis missbräuchlich gestellt wurden/werden sollten, nicht ob Verfahrensfehler bei ihrer Prüfung gemacht wurden, die zur Beschleunigung führten. Wie viele Anträge im Ergebnis falsch beschieden wurden, ist bisher aber nicht bekannt.

Update (28.07.2018): Hier der vollständige Text der Frage und Antwort des BMI zur bisherigen Aufklärunge des großen Bremer BAMF-Skandals. Text  stammt von der Website MdB Ulla Jelpke (Linke) :

Frage
In welchem Umfang gab es bislang Widerrufe oder Rücknahmen (bitte differenzie- ren) in den von der Internen Revision des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) genannten 578 Fälle positiver Entscheidungen der Bremer Außenstelle des BAMF, in denen dies angeblich geboten sei (Ausschussdrucksache 19(4)46, Seite 13; bitte dabei beispielhaft genauere Angaben zu den Gründen der Widerru- fe/Rücknahmen, zu den Herkunftsländern der Betroffenen usw. machen), und welche Erkenntnisse gibt es inzwischen dazu, in wie vielen der von der Internen Revision monierten 824 Fälle der Bremer BAMF-Außenstelle, in denen Regeln zur Identitäts- feststellung missachtet worden seien (vgl. Plenarprotokoll 19/35, Frage 43, Seite 3326), tatsächlich eine falsche Identität/Herkunft vorgegeben worden ist (bitte so dif- ferenziert wie möglich zum Stand der diesbezüglichen Aufklärung antworten)?

Antwort
Im Zusammenhang mit der Überprüfung von positiven Entscheidungen der Bremer Außenstelle (Prüfung der Internen Revision sowie Vollprüfung der positiven Entscheidungen ab dem Jahr 2000) gab es bislang vier Widerrufe und 13 Rücknahmen. Gegenwärtig wird zudem in 13 Fällen ein Rücknahmeverfahren und in drei Fällen ein Widerrufsverfahren eingeleitet. Die Überprüfung dauert derzeit weiter an.
Gründe für die Rücknahmen waren mehrheitlich offensichtlich rechtswidrige Bescheide, bei denen der Antrag unzulässig war bzw. die Rechtsgrundlage zur Durchführung des Verfahrens fehlte. In Einzelfällen wurden zudem Ausschlussgründe gemäß § 60 Absatz 8 Aufenthaltsgesetz nicht berücksichtigt. Bei den Widerrufen sind u.a. Rückreisen in das Herkunftsland von Bedeutung. Es wird daraufhingewiesen, dass dies eine zusammenfassende Auskunft ist. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge führt keine einzelfallbezogene Statistik zu den Widerrufs- und Rücknahmegründen.
Aufgrund der laufenden Überprüfungen kann zum aktuellen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden, inwieweit und in wie vielen Fällen tatsächlich eine falsche Identität/Herkunft vorgegeben wurde.

Update (16.08.2018):

Auch Focus-Online vermeldet jetzt, "wie der Bamf Skandal in sich zusammenbricht" und fasst die Hinweise darauf in einem längeren Artikel zusammen. Bislang neu ist, dass auch die Überprüfung der verdächtigten Anwaltskanzleien "keine Hinweise auf Fehlverhalten" erbracht hätten:

 

Zu den kolportierten Vorwürfen gehörte außerdem, dass bestimmte Anwaltskanzleien bei den Asylverfahren bevorzugt behandelt worden seien und für ihre Mandanten besonders oft einen positiven Asylbescheid erreicht hätten. Ein Revisionsbericht des Bamf lässt jedoch keine ungewöhnlich hohe „Erfolgsquote“ der Kanzleien erkennen. In der Antwort der Bundesregierung vom 24. Juli auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion ist die Rede von 4568 überprüften Verfahren, in denen Asylbewerber von den verdächtigten Kanzleien vertreten worden seien. Der Untersuchungszeitraum war demnach vom 1. Januar 2013 bis 16. November 2017.

In mehr als zwei Dritteln der untersuchten Fälle erhielten die Asylbewerber Schutz in Deutschland. Zählt man auch die Fälle hinzu, in denen aus humanitären Gründen Abschiebeverbote ausgesprochen wurde, kommt man auf eine Schutzquote von rund 80 Prozent.

Das klingt viel. Jedoch ist mittlerweile bekannt, dass in der Bremer Bamf-Außenstelle in den vergangenen Jahren besonders viele Jesiden Asylanträge stellten. Die religiöse Minderheit wird seit Jahrhunderten verfolgt. Im Jahr 2014 verübte die Terrormiliz IS zahlreiche Massaker an Jesiden. Die Vereinten Nationen und die Europäische Union erkennen die Vorgänge als Völkermord an. Deswegen ist die Schutzquote für Jesiden sehr hoch. Tagesschau.de gibt sie für die Jahre 2013 bis 2017 mit 86,44 Prozent bundesweit an.

Update (20.08.2018):

Es gibt einige neue - allerdings in der Tendenz widersprüchliche - Berichte zum Bremer BAMF-Skandal.

Das Innenministerium hat auf die Anfrage der Bundestagsabgeordneten Jelpke nun umfangreich (20 Seiten) geantwortet. Auf den meisten Seiten geht es um das Ergebnis der Überprüfungen von Bescheiden des BAMF im Allgemeinen bzw. in anderen Zusammenhängen. Die Antwort zur Frage 14 (Stand der Überprüfungen der 18000 Bremer Bescheide, Seite 14) fällt kurz aus: Damit seien 68 Mitarbeiter beschäftigt, die Überprüfung sei abgeschlossen, aktuell erfolge die „finale Auswertung“, diese ist also noch nicht verfügbar.

Die Tagesschau bringt heute eine Chronologie der Ereignisse, die im Wesentlichen das hier im Beck-Blog und im Focus (s.o.) wiedergegebene Bild bestätigt: Der zunächst große Korruptions-Skandal beim BAMF in Bremen erweise sich beim näheren Hinsehen als eher nur lokal wohlwollende Grenzüberschreitung der Behördenleiterin im Milieu einer arbeitsmäßig überlasteten Gesamtbehörde. Ulrike B. wurde dafür auch schon disziplinarisch belangt. Die nachträgliche Überprüfung der Bescheide habe ergeben, dass es tatsächlich nur relativ wenige im Ergebnis rechtswidrige Bescheide gab. Die Chronologie endet jedoch im Juli 2018. Ganz aktuelle Informationen enthält sie also nicht.

Ein ähnliches Bild gibt der zeitgleich erschienene Artikel in der Süddeutschen Zeitung , worin aus der Antwort auf die Anfrage der Bundestagsabgeordneten Jelpke (Linke) referiert wird, Auszug:

„Die Befürchtung, viele Flüchtlinge könnten zu Unrecht Schutz in Deutschland erhalten haben, lässt sich durch aktuelle Prüfzahlen nicht bestätigen. Demnach endeten im ersten Halbjahr 2018 von mehr als 43 000 abgeschlossenen Prüfverfahren nur 307 damit, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) den Geflüchteten den bereits gewährten Schutzstatus wieder entzog. Nur in 0,7 Prozent der untersuchten Fälle widerrief das Amt also den Schutzbescheid. 99,3 Prozent der überprüften Flüchtlinge behielten das Recht, bleiben zu dürfen.“

Offen bleibt hier, ob in den 43000 nun die 18000 Bremer Überprüfungsfälle einbezogen sind oder nicht. Auch der Anteil von Rücknahmen (ursprünglich rechtswidriger Bescheide) wird nicht konkretisiert, obwohl allenfalls dieser Anteil etwas über systematische Missbräuche in Bremen aussagen könnte. Wenn die SZ nicht mehr haben sollte als die schon oben zitierte Antwort an Jelpke, dann muss man sagen: Konkret zu Bremen gibt es offenbar gar nichts Neues. Aber, verehrte Journalisten, warum schreibt ihr das nicht auch so?

Ein ganz anderes Bild zeichnet ein Artikel, der in dieser Woche im Spiegel erschienen ist (bei Spiegel Plus, Blendle oder im Print erhältlich). Die Spiegel-Journalisten zitieren aus E-Mails der beschuldigten Ulrike B. Aus diesen ergebe sich, dass diese durchaus im Zusammenwirken mit den beschuldigten Anwälten das „System“ ausgenutzt bzw. missbraucht habe, um günstige Bescheide für deren Mandanten (v.a. jesidische Flüchtlinge) zu erreichen. Es ergeben sich Hinweise, dass sie bestimmte Verfahren bewusst verlangsamt habe, um eine Anwendung des Dublin-Verfahrens bei diesen Antragstellern zu vermeiden, zu einer Zeit, als das Dublin-Verfahren für Jesiden noch nicht ausgesetzt gewesen sei. Allerdings bleiben die Angaben im Artikel an entscheidenden Stellen eher unkonkret und nebulös, so dass es für eine strafrechtliche Subsumtion kaum ausreicht. Im Artikel wird auch die Story mit den angeblich von Anwälten angemieteten Bussen wieder aufgewärmt, allerdings wiederum nur im raunenden Stil von Gerüchte-Journalismus („Zeugen berichteten sogar…“).

Nebenbei: Dass E-Mails aus den sichergestellten Accounts in die Öffentlichkeit gelangen, bevor die Verteidiger der Beschuldigten Akteneinsicht bekommen haben, könnte die Fairness des Verfahrens ernsthaft beeinträchtigen. Insbesondere wenn sich herausstellt, dass hierfür ein Leak aus den Reihen der Polizei oder Staatsanwaltschaft verantwortlich ist.

Update (26.08.2018)

Heute melden Presseorgane und Sender, bei den 18315 überprüften Bremer Bescheiden seien 165 mit "groben Verstößen" festgestellt worden, also bei 0,9 % der Bescheide (von den ursprünglichen im April vom "Recherchenetzwerk" gemeldeten 2000 Fällen sind das 8,3 %). Was ein "grober Verstoß" ist und wie dieser unjuristische Begriff insbesondere mit den verschiedenen rechtlichen  Kategorien (Verwaltungsrecht und Strafrecht) zusammenhängt, blieb zunächst unbekannt. Auch wie viele der 165 grob verstoßenden Bescheide von der ehemaligen Leiterin Ulirke B. persönlich zu verantworten sind und ob sie zugleich als Indizien für "kriminelle" Machenschaften zählen können, lässt sich aufgrund der Angaben in der Presse noch nicht sagen. Auf Radio Bremen wird nun auch transparent gemacht, auf welchen Quellen die ersten Informationen im April offenbar basierten, nämlich auf dem Bericht der (inzwischen aus Bremen abgezogenen) Interimsleiterin Sch.

Update (07.09.2018)

Heute wird gemeldet, die Überprüfung der Bremer Fälle habe auch nicht 165, sondern (nur) 145 Verfahren mit groben Verstößen ergeben. Zitat Merkur:

Bei den Entscheidungen seien aktenkundige Sachverhalte wie bereits gewährter Schutz in einem anderen EU-Staat oder Belege für eine Identitätstäuschung ignoriert worden. In einem Medienbericht war zunächst von 165 Fällen die Rede gewesen. Untersucht wurde den Angaben nach jede positive Entscheidung von 2006 bis zum ersten Quartal dieses Jahres. Die Bamf-Prüfer schauten sich knapp 13 000 Verfahren mit gut 18 000 Antragstellern an. Die Bremer Bamf-Außenstelle war im Frühjahr in die Kritik geraten, weil dort möglicherweise unrechtmäßig Asylbescheide positiv entschieden wurden. Zu Beginn ging man von rund 1200 Fällen aus.

Inwiefern in diesen ca. 1 % der positiven Bescheide  seit 2006 "kriminelle Machenschaften" offenbar geworden sind bzw. Hinweise darauf, ist offenbar noch nicht bekannt. Auch fehlt eine Information dazu, ob und inwieweit die groben Verstöße auf Betreiben oder Interventionen der Leiterin Ulrike B. zurückgingen. Interessant wäre auch ein Vergleich mit Fehlerquoten (bzw. mit der Quote grober Verstöße) in anderen Filialen des BAMF. Möglicherweise stellt sich dann heraus, dass Bremen insofern gar nicht herausragt.

Update (11.09.2018)

Übersehen hatte ich einen Bericht des Spiegel, der darauf abstellt, bei den Überprüfungen seien nicht die 1371 Fälle einbezogen gewesen, die von den verdächtigen Anwälten eingereicht worden sind.

Spiegel Online:

Wie das Bamf auf Anfrage mitteilte, waren allerdings nicht die Fälle der in die Affäre verwickelten Rechtsanwälte Irfan C. und Cahit T. unter den geprüften Akten. Diese wurden bereits gesondert durch die Innenrevision des Amts bis Mai untersucht. 550 Verfahren der 1371 in Bremen entschiedenen Fälle dieser Anwälte sollen demnach "nicht rechtskonform" abgelaufen sein.

Laut der dortigen Zweitüberschrift seien davon weitere 150 Fälle "mutmaßlich manipulativ" bearbeitet bzw. entschieden worden:

Ein interner Bericht deckt nun nach SPIEGEL-Informationen knapp 150 weitere mutmaßlich manipulierte Asylverfahren auf - zusätzlich zu den bekannten Fällen.

Worin der Unterschied zwischen "nicht rechtskonform" und "mutmaßlich manipulativ" bestehen soll, dazu erfährt man nichts, auch nicht im Print-Artikel hinter der Kostenschranke, der wörtlich dem Bericht auf Spiegel Online entspricht.

Update (20.09.2018):

In einem Bericht in der  FAZ wird heute der Bremer BAMF-Fall aufgegriffen und wiederum eine Kehrtwende angedeutet. Ebenso wie zuvor schon der Spiegel (s.o.) wird darauf abgestellt, dass in den über 18000 Fällen (lt. FAZ sind es jetzt genau 18347 Fälle), die bislang geprüft worden seien, die Fälle aus den beiden inkriminierten Anwaltskanzleien nicht enthalten gewesen seien. Anders als vom Spiegel genannt sollen dies aber nicht 1371 Fälle, sondern 4568 Fälle (wie schon am 16.8. von Focus vermeldet, s.o.) sein, die Gegenstand eines zweiten Prüfberichts, diesmal vom Bundesrechnungshof gewesen seien. Die folgenden Auszüge aus dem FAZ-Artikel betreffen beide Prüfberichte, die am Montag dem Innenausschuss präsentiert werden sollen.

Zitat (Quelle: FAZ vom 20.09., kostenpflichtiger Blendle-Link):

Liest man den Abschlussbericht indes in seiner Gesamtheit, ergibt sich ein anderes Bild. Die Zahl der schweren Fälle liegt zwar bloß bei 145, nicht wie zuvor berichtet bei 165. Doch handelt es sich dabei um Fälle, bei denen sich die Prüfer sicher sind, dass eine „bewusst manipulative Einflussnahme zur Erreichung einer bestimmten Entscheidung“ vorliegt und „aktenkundige Informationen die getroffene Entscheidung ausschlossen“. Über diese krassen Fälle hinaus, die zur weiteren personalrechtlichen Prüfung übergeben worden sind, gab es jedoch auch noch 2043 Asylverfahren, in denen „nicht ausreichend ermittelt“ wurde. Insgesamt kommen die Prüfer zu dem Ergebnis, dass bei 2845 Verfahren, das entspricht 22,3 Prozent, die Bearbeitung „kritikwürdig“ gewesen sei.

(...)

Den zweiten Bericht, der am Montag diskutiert werden wird, hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) nach dem Bekanntwerden der Vorgänge beim Bundesrechnungshof in Auftrag gegeben. In dem 62 Seiten umfassenden Papier wird detailliert aufgelistet, warum die Arbeitsweise der Bremer Bamf-Außenstelle mit manchen Fehlern in anderen Dienststellen nicht zu vergleichen ist. Einige Beispiele: Bei einer Prüfung von 4407 Verfahren, an denen die beiden verdächtigen Rechtsanwälte beteiligt waren, stellte sich heraus, dass die Bremer Außenstelle in 89 Prozent der Fälle tätig wurde, obwohl der Antrag woanders gestellt worden war. Bei den anderen Dienststellen lag diese Quote bei mickrigen drei Prozent. Darüber hinaus wurde in Bremen in 42 Prozent der Fälle die Identität der Asylsuchenden nicht geklärt (andere Dienststellen: neun Prozent), in 81 Prozent das Vier-Augen-Prinzip nicht eingehalten (andere Dienststellen: 44 Prozent), und in 87 Prozent der bearbeiteten Fälle der beiden Anwälte war in Bremen Dienststellenleiterin Ulrike B. persönlich beteiligt. Auch das ist im Vergleich zu anderen Außenstellen sehr ungewöhnlich. Der Rechnungshof kommt zu der Bewertung, die beiden Kanzleien seien in Bremen „systematisch bevorzugt behandelt und wohlwollend entschieden“ worden. Die Prüfung habe die „Verdachtsmomente erhärtet“, dass Ulrike B. mit mindestens fünf weiteren Mitarbeitern „jahrelang massiv gegen geltendes Recht, Sicherheitsvorgaben und hausinterne Anweisungen verstoßen“ habe.

(...)

Die These, es gebe überhaupt keinen Bamf-Skandal, dürfte sich kaum halten lassen.

Allerdings fehlt  im FAZ-Bericht (anders als im Focus-Bericht vom 16.08., s.o.) jeglicher Hinweis darauf, dass es sich bei den meisten (bzw. sehr vielen) dieser Fälle um jesidische Antragsteller handelt, für die auch vom Ministerium ein bevorzugter Schutzstatus als Devise ausgegeben wurde. Merkwürdigerweise benutzen die bislang bekannten Prüfberichte auch nicht rechtlich klar definierte Bewertungen (rechtswidrig, rechtmäßig, zulässig, unzulässig, zuständig, unzuständig, gesetzeswidrig, vorschriftswidrig, strafrechtlich relevant), sondern eher pauschale und weniger juristisch klare Bewertungen (falsch, fehlerhaft, grob verstoßend, nicht rechtskonform, manipulativ, kritikwürdig), die sie dann mit den Journalisten teilen. Auch die Prozentangaben passen nicht ins Bild. So wird angegeben, "die Schutzquoten hätten in der Spitze den Bundesschnitt um 47 Prozent übertroffen", Um welche "Spitze" es gehen soll und um welche Schutzquote (die Gesamtanerkennungsquote oder die von Jesiden?), wird nicht angegeben. Nach der bisherigen, sagen wir mal "suboptimalen" Recherche zum BAMF-Skandal hätte man erwartet, dass Journalisten, die sich jetzt damit beschäftigen, sich die Mühe machen, hier einmal genauer nachzufragen oder wenigstens quellenkritisch zu arbeiten. Wie kann man angesichts der bisherigen widersprüchlichen Meldungen einer Behörde so etwas durchgehen lassen wie die Bezeichnung von positiven Entscheidungen als "kritikwürdig"? Zumal ja nun bekannt ist, dass viele ablehnende BAMF-Entscheidungen von Gerichten aufgehoben wurden. Dass hier auch die erfahrenen FAZ-Journalisten Reinhard Bingener und Helene Bubrowski nicht nachhaken, enttäuscht mich.

Update (28.11.2018)

Der Blog "Frag den Staat" hat nach dem Informationsfreiheitsgesetz Auskunft vom Bundesinnenminister erfragt und nunmehr ein Dokument (mit Datum vom 30.12.2014)  erhalten, das belegen soll, dass die Bremer BAMF-Behörde nicht unzuständig war in den Fällen, sondern Fälle aus NRW und Niedersachsen nach Anweisung der Nürnberger Zentrale übernehmen sollte. Damit werden die Angaben der Verteidiger in der Tendenz bestätigt und es ergeben sich Hinweise, dass die Berichte des Recherchenetzwerks schon ganz zu Anfang auf dem Holzweg waren. Auf der Seite "detektor.fm" ist dazu auch ein Podcast veröffentlicht.

Von dem eingeleiteten Strafverfahren liest man seit Monaten nichts mehr.

Update (1.1.2019)

Kurz vor Jahresende erschien ein Artikel im Weser-Kurier, der die anhaltenden Ermittlungen in Bremen beschreibt:

(Auszug):

Die Polizei setzt unverändert ihre Ermittlungen fort und leistet dabei einen wahren Kraftakt: 43 Beamte sind seit Monaten damit beschäftigt, dem Verdacht nachzugehen, dass in der Außenstelle in Vegesack gegen das Asylgesetz verstoßen wurde. Außerdem geht es um den Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit.

Im Fokus der Nachforschungen stehen Ulrike B., die frühere Leiterin der Außenstelle, drei Rechtsanwälte, ein Dolmetscher und ein Vermittler. Die Mitarbeiter der Ermittlungsgruppe „Antrag“ werden von der Polizei Bremen (24), der Bundespolizei (13) und der Polizei Niedersachsen (4) gestellt. Zwei Experten hat das Bamf geschickt, sie kommen selbstredend nicht aus der Bremer Außenstelle. „Die Ermittlungen werden intensiv geführt“, teilt die Polizei mit, „die Dauer ist prognostisch weiterhin auf mindestens neun Monate anzusetzen.“ Es sei die mit Abstand größte Ermittlungsgruppe, die von der Polizei Bremen in den vergangenen Jahrzehnten eingerichtet wurde.

Ob und wodurch diese Ermittlungen, die in Zeitdauer (seit Nov. 2017, "prognostisch" also fast zwei Jahre) und personellem Aufwand (41 bzw. 43 Beamte?) weit über eine übliche Mordermittlung hinausgehen, gerechtfertigt sind, bleibt auch in diesem Artikel offen. Neue Erkenntnisse werden jedenfalls nicht mitgeteilt.

PS: Hier noch einige bislang von mir übersehene Stellungnahmen zur Kritik der journalistischen Arbeit:

Marco Bertolaso, DLF (August 2018)
Jochen Grabler (Radio Bremen) im Interview (podcast August 2018)

 

Update (31.03.2019):

Vergangene Woche hat Panorama (NDR/ARD) erneut eine Zusammenfassung der bisher bekannten Ermittlungsergebnisse veröffentlicht. Darin heißt es jetzt:

Rund 18.000 positiv beschiedene Asylbescheide aus Bremen wurden im vergangenen Jahr überprüft. Das Innenministerium selbst hat nun Anfang März eingeräumt, dass nur 47 dieser Entscheide widerrufen oder zurückgenommen wurden. "Insgesamt", so teilt das Bundesinnenministerium mit, "liegt diese Anzahl der widerrufenen Verfahren mit Bezug zu Bremen auf einem ähnlichen Niveau wie die Zahl der insgesamt bundesweit widerrufenen Verfahren."
"Und es gibt nicht einen einzigen Fall von Identitätstäuschung und nicht einen einzigen Fall, wo jemand überprüft wurde und nicht aus dem Land kam, das er oder sie angegeben hat", betont Ulla Jelpke. Die Bundestagsabgeordnete der Linksfraktion hat bereits mehrere parlamentarische Anfragen zur BAMF-Affäre an die Bundesregierung gestellt. "Was sehr wichtig ist, ist, dass es nicht einen einzigen Fall gibt unter den 1.200 Menschen, die zu Unrecht Asyl bekommen haben sollen. Das ist ja genau das, was immer behauptet wurde: Kriminelle konnten einreisen ohne dass sie im Blick der Behörden waren", berichtet Jelpke weiter.
Der "Skandal" von dem der Bundesinnenminister im Fernsehen sprach: Wo ist er geblieben?"

In der Hannoverschen Allgemeinen vom 27.03.19 wird noch konkreter berichtet:

Von rund 13.000 Bremer Anerkennungsbescheiden, die in den vergangenen Jahren von der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erstellt wurden, sind bislang lediglich 28 wegen Fehlern zurückgenommen worden. (...) Der Ministeriumssprecher wollte sich auf Nachfrage dieser Zeitung nicht zu Berichten des NDR und der „Süddeutschen Zeitung“ äußern, wonach sich unter den 28 Rücknahmen nur elf Fälle des Hildesheimer Rechtsanwalts Irfan C. befinden sollen, der einer der Hauptbeschuldigten in der Affäre ist. Irfan C. und ein mit ihm befreundeter Oldenburger Anwalt sollen die inzwischen abgesetzte Bremer Bamf-Leiterin Ulrike B. dazu bewogen haben, vor allem jesidische Flüchtlinge ohne genauere Überprüfung als schutzbedürftig anzuerkennen.

Warum es im einen Bericht um 18.000 Fälle geht, im anderen um 13.000 - fragen Sie die Journalisten!

Von der Süddeutschen Zeitung (21.03.19) wurde einer der beschuldigten Anwälte interviewt:

Auch die Frage nach dem womöglich entstandenen Schaden steht im Raum. Das Innenministerium hat bestätigt, dass zwar rund 13 000 seit dem Jahr 2000 in der Hansestadt angelegten Asylakten überprüft, aber nur 28 positive Entscheide zurückgenommen worden seien. Elf davon hätten Mandanten von ihm betroffen, sagt Çakar, sechs solcher Rücknahmen seien inzwischen gerichtlich korrigiert worden.

Waren es also tatsächlich nur noch zwischen fünf bis 22 Anerkennungen, die wg. Rechtswidrigkeit zurückgenommen werden mussten? Bei 13.000 bis 18.000 überprüften Akten?

Die Ermittlungen sollen aber auf drei weitere Beschuldigte ausgedehnt worden sein:

Laut Justizsprecher Passade richten sich die Ermittlungen inzwischen gegen neun statt sechs Personen: „Es sind drei Bamf-Mitarbeiter aus Bremen dazugekommen.“ Die anderen sechs Verdächtigen sind Ulrike B., drei Anwälte, ein Dolmetscher und eine Kontaktperson. Das Bamf leitete zusätzlich sieben Disziplinarverfahren ein.(...)

Passade hofft, dass ein wesentlicher Teil der Ermittlungen im Sommer abgeschlossen werden kann. Der Verdacht auf Straftaten habe sich zwar verstärkt, ob am Ende tatsächlich Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt werde, lasse sich aber noch nicht absehen. Unklar sei auch, ob der Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit aufrechterhalten werde.

Dies berichtet auch der örtliche Weser-Kurier vom 3. April, der meint, "die Affäre kocht wieder hoch":

Die Prüfer gehen von einem „fehlgeleiteten Amtsverständnis der Akteure“ aus und adressieren ihre Vorwürfe an die ehemalige Amtsleiterin Ulrike B. und „zwei bis drei“ Entscheider der Behörde in Vegesack. Diese Beamten sind es jetzt wohl, die von der Staatsanwaltschaft auf die Liste der Beschuldigten gesetzt wurden. (...) Andere Bamf-Mitarbeiter werden zurzeit noch nicht strafrechtlich verfolgt, sie müssen sich aber einem Disziplinarverfahren stellen.

Des Weiteren werde jetzt seitens der Ermittler nicht mehr über Bestechungsgelder sondern über romantische Gefühle spekuliert (Auszug Panorama NDR/ARD):

"Die Ermittlungsgruppe "Antrag" geht inzwischen davon aus, dass zwischen der damaligen Leiterin der Bremer Außenstelle des BAMF und Irfan Cakar eine besondere Nähe bestand.
Um dem Anwalt zu gefallen, so der Verdacht, soll die Beamtin Asylanträge rechtswidrig positiv entschieden haben - in welcher Zahl dies der Fall sein soll, ist noch nicht endgültig geklärt. Der Sprecher der Bremer Staatsanwaltschaft sagt, der Eindruck verstärke sich, "dass die Motivlage eher im zwischenmenschlichen Bereich, im emotionalen Bereich - aber eher im einseitigen Bereich zu suchen ist." Der Verdacht ergebe sich aus einer Vielzahl von E-Mails, die Ulrike B. an Irfan Cakar geschrieben hat.
Für Cakar und seinen Anwalt ist diese Volte der Staatsanwaltschaft "abenteuerlich". "Aus unserer Arbeitsbeziehung hat sich eine Freundschaft entwickelt. Meines Wissens ist es nicht strafbar, mit einer Beamtin befreundet zu sein", so Cakar."

"Zwischenmenschlich", "emotional", aber "eher einseitig". Der betroffene Rechtsanwalt bezeichnet dies als "Unsinn", seine Familie (Ehefrau und Kinder) sei in das freundschaftliche Verhältnis einbezogen gewesen (Weser-Kurier vom 3.4.19).

Update (17.04.2019):

Ca. ein Jahr nach der ersten Skandalberichterstattung ist nun zu erwarten, dass noch einmal in verschiedenen Medien  (vorläufig) bilanzierend berichtet wird. Den Anfang macht "Buten und Binnen", das Regionalmagazin von Radio Bremen.

Dort heißt es (Auszüge):

Aktuell überprüft das BAMF erneut mehrere tausend Verfahren aus Bremen. Rund 3.500 sind schon geschafft. In 47 Fällen wurden Verfahren widerrufen oder zurückgenommen, was aber unterschiedliche Gründe haben kann – wie zum Beispiel eine veränderte politische Situation im Heimatland des Asylbewerbers. Auch diese Zahl lässt daher kaum belastbare Rückschlüsse zu, ob Asylanträge bewusst manipuliert wurden.

Wieder werden von Radio Bremen ohne Quellenangabe neue Zahlen zu überprüften und angeblich widerrufenen/zurückgenommenen Verfahren genannt. Hier - das muss ich gestehen - bin ich inzwischen sehr skeptisch, ob sich die Journalisten da womöglich wieder einen Bären aufbinden lassen. Zu oft mittlerweile wurden Zahlen genannt, die sich nach wenigen Wochen oder Monaten als falsch herausstellten. Wenn es allerdings stimmt, dass nun noch einmal tausende Verfahren "erneut" überprüft werden, spricht daraus eine gewisse Verzweiflung der Ermittler, unbedingt etwas finden zu müssen, was den bisherigen Ermittlungsaufwand legitimiert.

Was ist daran, dass in Bremen seit dem BAMF-Skandal deutlich weniger positive Asylbescheide ausgestellt werden? Nichts, heißt es aus der BAMF-Zentrale in Nürnberg: "Dieser Vorwurf kann aus Sicht des Bundesamts nicht nachvollzogen werden. Für das Ankunftszentrum Bremen gelten dieselben Anforderungen wie für alle anderen Organisationseinheiten des BAMF im Bundesgebiet.“ Die sogenannte "Gesamtschutzquote“, also der Anteil der Asylbewerber, die einen positiven Bescheid bekommen, zeigt aber einen klaren Trend. Vor dem Skandal im Jahr 2017 lag die Quote noch bei 60 Prozent. In den vergangenen Monaten ist sie dann auf rund 45 Prozent gesunken. Ein bundesweiter Trend, der vermutlich mit dem Skandal zu tun hat.

Fazit:

Im Sommer will die Bremer Staatsanwaltschaft ihr Ermittlungsergebnis präsentieren und entscheiden, ob sie Anklage bei Gericht erhebt. Spätestens dann wird wohl klar sein, ob der Bremer BAMF-Skandal einer war – oder nicht.

Eine kleine Bemerkung sei gestattet: Auch wenn im Sommer Anklage erhoben werden sollte, wird das Ausmaß des Skandals bzw. ob überhaupt von einem Skandal die Rede sein kann, dadurch nicht unbedingt oder "spätestens klar" sein:
1. Die Unschuldsvermutung gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung
2. Regelmäßig wird auch die Anklage wegen einer Straftat nicht schon einen bundesweiten Skandal nachträglich rechtfertigen, wenn die Anklage sehr viel geringeren Umfang hat als zunächst lauthals und wochenlang auf allen Kanälen vermeldet wurde.

Update (12.05.2019)

Während sich mein Beitrag hier hauptsächlich mit der Medienberichterstattung befasst hat, geht ein Beschluss des VG Bremen mit der Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft ins Gericht, die eine von der Presse gern zitierte ("privilegierte") Quelle angesehen wird. Auszüge aus einem Bericht der taz:

Die Staatsanwaltschaft Bremen hat die ehemalige Chefin der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Ulrike B., unzulässig in den Medien vorverurteilt. Zu dieser Einsicht ist das Bremer Verwaltungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss gekommen. Auch hätten bislang unbekannte DezernentInnen der Anklagebehörde durch im März auf Zeit-Online veröffentlichte Plaudereien „ein ehrenrühriges Bild“ der Beschuldigten im vermeintlichen Bamf-Skandal gezeichnet. Das sei keineswegs durch das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gedeckt gewesen, stellten die Richter klar.

Im Tagesspiegel hieß es:

Der am Donnerstag bekannt gewordene Gerichtsbeschluss, der auch dem Tagesspiegel vorliegt, bemängelt im Einzelnen, dass die Staatsanwaltschaft gegenüber Medien von zahlreichen Beweisen für eine kriminelle Zusammenarbeit zwischen B. und jesidischen Rechtsanwälten gesprochen habe und dass es in einem möglichen Strafprozess nur noch darum gehen werde, ob Haftstrafen mit oder ohne Bewährung verhängt würden. Dies sei eine „unzulässige Vorverurteilung“, heißt es in dem Verbotsbeschluss. Außerdem rügt das Verwaltungsgericht, dass sich die Ermittler über die möglichen Motive von B. geäußert haben. Die Staatsanwaltschaft hatte von einer „vermutlich einseitigen tiefen emotionalen Beziehung“ der Behördenleiterin zu einem der jesidischen Anwälte gesprochen. Dadurch, so die Richter, entstehe der ehrenrührige Eindruck, dass B. ihre Amtspflichten verletzt habe, um dem Anwalt zu gefallen. Unabhängig vom Wahrheitsgehalt dieser Einschätzung gingen solche Mutmaßungen die Öffentlichkeit nichts an, entschieden die Richter.

Ob es in der personellen Zuständigkeit innerhalb der Ermittlungsgruppe auf Seiten der Staatsanwaltschaft Änderungen geben wird oder ob sogar gegen den Staatsanwalt selbst ermittelt wird, ist bislang noch offen. Noch einmal die taz dazu:

Ob man nicht mindestens den fraglichen Dezernenten vom Fall abziehen sollte, sei „Gegenstand der internen Prüfung“. Wer hier so offensiv in die Medien gedrängt war und der geschassten Behördenleiterin eine ehrenrührige Lovestory mit einem Hildesheimer Anwalt angedichtet hatte, sei „selbstverständlich bekannt“.

Bislang hatte sich die Staatsanwaltschaft in der Frage offenbar wenig kooperativ gezeigt: Sie „verweigerte die Namhaftmachung“, so die Kanzlei Eisenberg. Sinngemäß habe es geheißen, „das würde uns alles nichts angehen“. Auf die Beschwerde hin habe dann die Generalstaatsanwaltschaft erklärt, „von der ganzen Sache nicht zu wissen“. Das dürfte sich mittlerweile geändert haben.

[...]

Seine „Mutmaßungen“ über Liebesbeziehungen gingen „die Öffentlichkeit nichts an und sind in diesem Detailgrad insbesondere nicht zur Meinungsbildung erforderlich“, stellt das Verwaltungsgericht klar. Sie könnten den Straftatbestand „Verletzung von Privatgeheimnissen“ erfüllen, vielleicht aber sogar als öffentliche Verleumdung gewertet werden.

Die jetzt gerügte und untersagte "Geschwätzigkeit" (taz) der Staatsanwaltschaft erinnert an frühere Fälle, in denen Staatsanwaltschaften in verschiedenen Fällen neutrale "Information" und "Auskunft" über Ermittlungsverfahren zur PR unter Verletzung der Unschuldsvermutung missbrauchten (vgl. meinen früheren Beitrag hier). Der Zusammenhang mit der in meinem Beitrag kritisierten Medienberichterstattung ergibt sich von allein: So haben sich einige Journalisten explizit darauf berufen, dass sie ja berechtigt seien, die von einer Strafverfolgungsbehörde weitergegebenen Informationen zu verbreiten, da diese Quelle als zuverlässig anzusehen sei.

Auch schon früher hat die in diesem Ermittlungsverfahren Hauptbeschuldigte  drei gerichtliche Entscheidungen gegen  Bildberichterstattung und behördliche Äußerungen erwirkt, wie mir ihr Rechtsanwalt J. Eisenberg mitteilte:

Das VG Bremen (6 V 1559/18 vom 1.08.2018) hatte der Bundesrepublik aufgegeben, vorläufig die Behauptung zu unterlassen, die Vorgänge in Bremen seien natürlich auch deshalb möglich gewesen, weil hochkriminell und kollusiv bandenmäßig mehrere Mitarbeiter mit einigen Rechtsanwälten zusammengearbeitet hätten  (Es ging dabei um eine entsprechende Äußerung von Stephan Mayer in der Talk Show "Anne Will" - oben im Beitrag vermerkt)

Das OVG Bremen (2 B 213/18 vom 10.09.2018) untersagte der Bundesrepublik Deutschland zu behaupten und zu verbreiten, der Bericht der Internen Revision des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 11.05.2018 zeige deutlich, dass im Ankunftszentrum Bremen bewusst gesetzliche Regelungen und interne Dienstvorschriften missachtet wurden. (Es ging dabei um eine Presseerklärung des Bundesministeriurms des Innern, für Bau und Heimat)

Das Kammergericht (KG 10 U 133/18 vom 1.11.2018) untersagte dem Axel Springer Verlag, das Bild der Beschuldigten zu publizieren.

 

Update (17.05.2019)

Bei meinem Überblick über Artikel, die zum "Einjährigen" des Bamf-Skandals erscheinen, war mir zunächst ein Artikel von Gregor Mayntz in der Aachener Zeitung von Ende April entgangen, dessen Nachweis und Kommentierung ich jetzt nachholen möchte, weil er doch weitere Perspektiven ergänzt (Auszüge):

Die Linken sehen sich zudem durch die jüngsten Statistiken der Bundesregierung bestätigt. Danach sind unter dem behördeninternen Stichwort „Vollprüfung Bremen“ zwar 12.848 Akten zu Entscheidungen über 18.347 Personen aufgeklappt worden, doch von den vor einem Jahr öffentlich gemutmaßten 1200 Verdachtsfällen von eigentlich unzulässigen Schutzanerkennungen in Bremen sind bislang in lediglich 52 Fällen die Entscheidungen der Bremer zurückgenommen worden. Der Anwalt der Ex-Behördenleiterin verwies kurz vor Ostern darauf, dass bislang „nicht eine Asyl­entscheidung rechtskräftig aufgehoben“ worden sei.

Zunächst einmal großes Lob, dass die auffällige Differenz von 18.000 zu 13.000 überprüften Fällen/Akten, die sich seit ---Monaten durch die Berichterstattung zieht, nun mal nachrecherchiert wurde: Es handelt sich also um knapp 13.000 Akten, die etwas über 18.000 Personen betreffen. 52 Rücknahmen werden hier gezählt, also Fälle, in denen von vornherein kein Anspruch auf die positive Bescheidung bestanden hat, das sind je nach Grundgesamtheit 0,4% bzw. 0,28 %.  Natürlich kann sich die Zahl noch erhöhen (oder vor Rechtskraft verringern), aber auch die doppelte Anzahl nähme sich im Vergleich zu anfänglichen Behauptungen (1200/2000 Fälle rechtswidrig positiv beschieden) ziemlich klein aus. Und ob alle diese 52 Fälle auch seitens der Beschuldigten missbräuchlich, also vorsätzlich falsch beschieden wurden, davon wissen wir nichts.

Weiter heißt es in der Aachener Zeitung:

Zudem erläuterte Unions-Innenexperte Mathias Middelberg, dass etliche Asylbewerber auch ohne Manipulation Schutz erhalten hätten und dieser deshalb nun auch nicht widerrufen werde. Am „Unwert des Handelns“ ändere dies jedoch nichts. Für Middelberg steht jedenfalls fest, dass die Vorgänge in der Bremer Außenstelle „keine Bagatelle“ gewesen seien. Bei knapp einem Viertel aller positiven Entscheidungen seit 2006 habe es „erhebliche Mängel“ gegeben, und in mindestens 145 Fällen sogar ein „bewusst manipulatives Verhalten“ der Bearbeiter.

Hier werden wieder (wohl bewusst straf-)rechtlich irrelevante Begriffe benutzt. Ja, es hat Mängel bei 1/4 der positiven Bescheide gegeben, in 145 Fällen (von 13000/18000) sogar "bewusst manipulatives Verhalten", was immer das heißen soll. Beide Angaben schocken mich nicht: Dass das BAMF (auch Filialen außerhalb Bremens) zeitweise überfordert war mit der Abwicklung hundertausender Fälle, ist zwar keine "Bagatelle", aber längst ein Allgemeinplatz. Dass hier teilweise Schnelligkeit vor Sorgfalt das Prinzip war, war von der politischen Führung sogar gewollt. Zum "Skandal" wurde für Politik und Medien offenbar erst die Erkenntnis, dass nicht nur negative (die dann den VG Arbeit machen), sondern auch positive Asylbescheide mängelbehaftet sein können.

Wie der „Skandal“ letztlich zu bewerten ist, liegt auch in den Händen der Staatsanwaltschaft, die zunächst verdeckt ermittelt hat und nun Dutzende von Umzugskartons voll von Belegen sichtet. Sie will im Sommer entscheiden, ob sie Anklage erhebt. Jedenfalls hat sie inzwischen den Kreis der Beschuldigten von sechs auf neun ausgeweitet.

Mich irritiert hier das Wort "nun". Soll es bedeuten, die Staatsanwaltschaft fängt jetzt erst damit an? Wo ist die Skepsis des Journalisten angesichts des nun wirklich kaum mehr verständlichen Ermittlungsaufwands? Und welche "verdeckten Ermittlungen" sind gemeint?

Update (24.05.2019)

Anne Fromm befasst sich in einem längeren  Artikel in der taz  mit der Thematik meines obigen Beitrags, nämlich damit, ob es sich beim BAMF-Skandal um einen "Medienskandal" handelt. In dem Artikel, der auch meine hier geäußerte Klage (zugespitzt: Recherche erst nach dem Rufmord) zum Ausgangspunkt nimmt, kommen auch z.T. die von mir kritisierten Medienredaktionen zu Wort (Auszüge:)

„Unsere ersten Berichte waren klassische Verdachtsberichterstattung: Wir haben den Verdacht der Staatsanwaltschaft wiedergegeben“, sagt Christine Adelhardt, die für SZ/NDR/Radio Bremen die Bamf-Recherche koordiniert. „Dieser Verdacht, Korruption und Bestechung in einer deutschen Behörde, kam so monströs daher, da wüsste ich nicht, wie wir nicht hätten berichten sollen.“ Richtigzustellen habe man bei SZ/NDR/Radio Bremen nichts. Vielmehr habe sich wohl das Bamf selbst mit seinen Anschuldigungen gegen Ulrike B. verrannt.

Dass es sich mehr als um "klassische Verdachtsberichterstattung" handelt, sondern ein von einem Recherchenetzwerk koordinierte gleichzeitige Veröffentlichung in Großaufmachung unter Mitteilung von Details aus (unbekannt gebliebenen) Quellen, die sich nach einigen Wochen sämtlich als falsch herausstellten, glaube ich in meinem Beitrag oben herausgestellt zu haben. Da ich nirgends gefordert habe, überhaupt nicht zu berichten, ist das Argument, dass man doch in einem solchen Fall "berichten musste" ein Strohmann-Argument. Natürlich sollte berichtet werden, aber - wie es ja dann auch ein paar Wochen später geschehen ist, also keineswegs unmöglich war - NACH einer Recherche.

Auch Christine Adelhardt ist bei privilegierten Quellen vorsichtig. „Solche Informationen müssen sorgfältig geprüft werden, das haben wir gemacht.“

Aber: Es gab und gibt ja tatsächlich ein Ermittlungsverfahren mit schwerwiegenden Vorwürfen gegen Ulrike B. und andere. Ermittler haben Wohnungen und Kanzleien durchsucht, KollegInnen glaubten schon länger, dass Ulrike B. einige Geflüchtete anderen vorziehe.

Woher SZ/NDR/Radio Bremen seine Informationen im Einzelnen hatte, sagt Christine Adelhardt nicht. Nur so viel: Am Anfang der Recherche habe mehr gestanden als der Durchsuchungsbeschluss der Bremer Staatsanwaltschaft. Für die Zahl der 1.200 respektive 2.000 angeblich manipulierten Akten, habe man zwei unabhängige Quellen gehabt. Ein Bamf-Sprecher bestreitet gegenüber der taz, dass diese Zahlen damals in der Behörde kursierten.

Ich bestreite nach nochmaliger Lektüre der Berichte vom April 2018, dass eine "sorgfältige Prüfung" der privilegierten Quellen (Staatsanwaltschaft) VOR diesen Veröffentlichungen erfolgt ist. Ein wichtiges Indiz dafür ist (und war für mich auch) gerade die von Frau Adelhardt angeführte Anzahl der "angeblich manipulierten Akten", nämlich 1200 "respektive" 2000. Man habe  "zwei unabhängige Quellen dafür". Wofür denn eigentlich? Für 1200 oder für 2000 Akten? Hat eine Quelle 1200 gesagt, die andere 2000? Oder haben beide Quellen übereinstimmend gesagt, "es sind wohl so ungefähr 1200 oder auch 2000 Akten". Und ein/e recherchierende/r Journalist/in fragt dann nicht nach? Dann ist da die als skandalträchtiges Detail herausgestellte Tatsache, es seien von den Anwälten Busse gemietet worden. Was ist daran "sorgfältig geprüft", wenn sich herausstellt, dass die Busse von den Behörden selbst gestellt wurden, um die (schnellere) Bearbeitung in Bremen zu ermöglichen? Dann ist da die angebliche Unzuständigkeit in den meisten Fällen (und die angebliche Zuständigkeit in exakt 98 Fällen). Es ist ja  nun nicht so, dass es in  Deutschland keine Juristen gäbe. Warum hat man nicht mal einen von denen gefragt, was es mit Zuständigkeit der Filialen  einer Bundesbehörde auf sich hat, bevor man dieses "entlarvende" Detail mitteilt. Es entlarvt nämlich m.E. nicht die BAMF-Filiale in Bremen sondern die Journalisten bzw. ihre Quellen als ahnungslos.

Der Spiegel schrieb auch: „Der Skandal in Bremen sendete Schockwellen durch die Republik“. Stimmt. Nur: Waren es nicht auch viele Medien, die diese Schockwellen mitsendeten?

„Das kann ich so nicht erkennen“, sagt Christine Adelhardt von SZ/NDR/Radio Bremen. „Wir haben so gut wir konnten in beide Richtungen recherchiert. Was daraus politisch gemacht wird, dafür können wir nichts.“ Abgesehen davon sei es ihre Redaktion gewesen, die schon früh viele Fakten infrage gestellt hätten: Die angeblich von Anwälten gemieteten Busse, die Flüchtlinge nach Bremen gebracht haben sollen, die Hotelrechnungen und Abendessen, die Anwälte Ulrike B. gezahlt haben sollen.

Dass es politische "Schockwellen" geben würde und eine erhebliche Rufschädigung einer bis dahin nicht öffentlich bekannten Beamtin, war vorhersehbar und wegen der großen Aufmachung auch durchaus "gewollt".  Journalist-inn-en stellen sich naiv, wenn sie sagen, sie könnten nichts dafür, was politisch daraus gemacht werde. Es ist doch völlig in Ordnung und sogar zu begrüßen, wenn gut recherchierte Enthüllungen und Artikel über öffentliche Skandale die Politik, meinetwegen auch schockwellenartig, beeinflussen. Ich bleibe jedoch dabei und fühle mich darin eher bestätigt als widerlegt, dass es eine sorgfältige Recherche "in beide Richtungen" VOR der ersten Veröffentlichung im April 2018 nicht gegeben hat.  Es trifft sicherlich zu und das habe ich  ja oben auch deutlich gemacht, dass die Redaktionen in den Wochen NACH der Erstveröffentlichung der Skandalnachricht ordentlich recherchiert haben und auch alle Seiten zu Wort kommen ließen. Deshalb ist ja Kern meines Vorwurfs an das Recherchenetzwerk genau diese meines Erachtens verfehlte Reihenfolge, die ich in der Überschrift mit Fragezeichen versehen formuliert habe: "erst der Rufmord, dann die Recherche?".

Dass jetzt darüber auch unter Journalisten diskutiert wird, ist ein Hoffnungsschimmer:

Beim diesjährigen Jahrestreffen der "Netzwerk Recherche" in Hamburg wird das Thema

"Die BAMF-Affäre - Grenzen der Verdachtsberichterstattung" diskutiert. Ich wurde dazu eingeladen, konnte aber wegen eines am selben Tag geplanten Blockseminars hier in Regensburg leider nicht zusagen. Aber selbstverständlich werde ich, soweit das aus der Ferne möglich ist, die Debatte bzw. deren Ergebnisse verfolgen.

Update (16.06.2019)

In dieser Woche jährt sich mein Beitrag zum BAMF-Skandal.

Dass ein Jahr später immer noch nicht feststeht, ob und inwieweit die Vorwürfe gegen die Bremer BAMF-Filiale und ihre ehem. Leiterin stimmen, konnte niemand ahnen. Fest steht allerdings, dass die damals von der Presse verbreiteten Details des Skandals sich zum größten Teil als fehlerhaft herausgestellt haben. Mittlerweile wird allerdings meine Einschätzung, es handele sich eher um einen Medien- als um einen BAMF-Skandal auch von einigen Kolleg-inn-en aus der von mir kritisierten Journalistenzunft geteilt. Ich werde nun nicht etwa selbst in diese Meta-Debatte einsteigen, aber möchte gern auf vier Texte eingehen, die sich mit der Frage beschäftigen, was in dieser Berichterstattung schief gelaufen ist und wie man eine Medien-Fehlerkultur entwickelt. Nach meinem Eindruck ist dies unbedingt notwendig und zwar eben nicht nur in krassen Fällen wie „Relotius“, sondern auch in Fällen wie dem hier vorliegenden, insbesondere weil hier Einzelpersonen direkt geschadet wurde und wird.

 1. Lorenz Matzat hat auf medium.com schon im September 2018 (ich hatte das übersehen) eine „bessere Fehlerkultur“ im Journalismus angemahnt, wobei er darauf hinwies, dass der staatsanwaltliche Anfangsverdacht in der BAMF-Sache offenbar selbst von einem Journalisten ausgelöst wurde:

2016 will der Mitarbeiter Hinweise über Schmiergeldzahlungen rund um das Bremer BAMF bekommen haben.
Faktenfinder: “Radio Bremen erklärte weiter, man habe sich dann im Rahmen der Recherche an Ombudspersonen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gewandt. Die wiederum schalteten die Staatsanwaltschaft Bremen ein. Dann, so Radio Bremen, habe man in einem vertraulichen Kontakt mit der Justizbehörde den Sachverhalt geschildert.”
In der Bremer Staatsanwaltschaft zeigte man sich wohl erkenntlich und stieß im Frühjahr 2018 den Durchsuchungsbeschluss hinsichtlich der ehemaligen Amtsleiterin an Radio Bremen durch. Ein hanebüchener Zirkelschluss: Journalisten gründen ihre Verdachtsberichterstattung auf einen Verdacht, den einer der ihren selbst mitinitiiert hatte.

(...)

Weder die Folgen für eine Person, die mit einem potentiellen “Rufmord” (…) durch Verdachtsberichterstattung einhergehen können, noch die absehbaren Konsequenzen — Änderung des Aufenthaltsstatus oder sogar Abschiebung –für tausende Menschen auf der Flucht waren für den Rechercheverbund ein Hinderungsgrund. So kam es möglicherweise zu einer unguten Melange aus Geilheit auf einen Scoop, einer Prise „Besorgtbürgertums“ sowie Angst vor der AfD und anderer rechter Schreihälse. Im vorauseilenden Gehorsam wurde gehandelt. Auf keinen Fall wollte man sich dem Vorwurf des angeblichen Verschweigens aussetzen und einmal früher als Bild und Co. bei dem Thema eine Schlagzeile machen.

 

2. Magdalena Neubig (message-online.de, 11. Juni 2019) beruft sich für ihre zusammenfassende Darstellung auf meinen Bericht und auf denjenigen von Matzat, stellt aber auch die Reaktionen von Jochen Gabler und Christine Adelhardt  vom Recherchenetzwerk noch einmal vor.

 

3. Benno Schirrmeister (Übermedien 13. Juni 2019, abonnementpflichtig)
stellt ebenfalls die Frage, ob ein von einem Journalisten der StA mitgeteilter Verdacht eine Verdachtsberichterstattung auslösen darf:

„Journalisten, die vertrauensvoll mit der Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten, das kann man auch problematisch finden. (…) Und dass der Rechercheverbund, dem der Sender angehört, dessen Mitarbeiter Anstöße für die prestigeträchtigen Ermittlungen gibt, in deren Zuge dann privilegierten Zugang zu Durchsuchungsbeschlüssen erhält und als erster über die Angelegenheit berichtet, verringert das ungute Gefühl nicht.“

Schirrmeister lenkt den Blick außerdem auf einen weiteren skandalträchtigen Zusammenhang:

„Der immense politische Skandal, dass ein Dienstherr ihm untergebene und auf Loyalität verpflichtete BeamtInnen öffentlich aufgrund wilder Gerüchte eines bandenmäßig ausgeführten Verbrechens bezichtigt hat, harrt noch der medialen Aufarbeitung: Dass sich das für die Fragen der Verfassung zuständige Ministerium damit jenseits des Grundgesetzes bewegt hat, das die Fürsorgepflicht des Dienstherren verbrieft, hätte mehr kritische Aufmerksamkeit verdient gehabt.“

In seinem Artikel kommen außerdem insbesondere die Kolleg-inn-en von Spiegel und Spiegel-TV sowie der FAZ nicht gut weg, unter Nennung von weiteren konkreten Beispielen, die ich hier nicht aufgeschrieben hatte. Offenbar hat man dort - teilweise ohne Kentnisse der juristischen Zusammenhänge - unbedingt weiter an der Geschichte vom BAMF-Skandal festhalten wollen.
Stark kritisiert Schirrmeister auch den von Journalisten (insbesondere des Stern) betriebenen Personenkult um die "Whistleblowerin" Josefa S., deren Eigeninteressen und mangelnde Sachkenntnisse man nicht hinterfragt hatte.

Ein besonders schwärmerisches Porträt hat ihr der „Stern“ (22/2018, 36ff) gewidmet: „Mutig“ wird sie gleich groß im Inhaltsverzeichnis genannt; die Überschrift „In heikler Mission“ lässt an Spionageklassiker denken. Online steht der Text unter der Überschrift: „Nix mit ‚geräuschlos‘ regeln – über eine Beamtin, die sich den Mund nicht verbieten ließ“. Nicht nur stilistisch, auch bezüglich seines Wahrheitsgehalts kommt der Text mitunter dem Ton von Heiligen-Legenden oder Heldenepik bedenklich nahe.

Ergänzt (17.06.2019) sollte werden, dass der Text von Schirrmeister inzwischen an mehreren Stellen von der Übermedien-Redaktion transparent korrigiert wurde. Dazu gibt es auch einen weiteren Artikel an dortiger Stelle (Übermedien, 16.06.19).

 

4. Ralf Heimann schreibt im „Altpapier“ vom MDR (14. Juni 2019)  zu den Verbreitungsmechanismen:

 

Ist eine Geschichte erst mal unterwegs, stellen Journalisten sich ihr nur ungern in den Weg, was zum einen am Confirmation Bias liegt – die Erwartungen zeigen ja schon in eine andere Richtung – zum anderen aber auch an einem Effekt, den jeder kennt, der schon mal mit ortskundigen Menschen oder einem Navi in einer fremden Stadt unterwegs war. Man verlässt sich blind darauf, dass der Navi oder der Ortskundige es schon wissen wird. Journalisten verlassen sich auf Agenturen, und was über die Agenturen geht, verbreitet sich epidemisch, auch wenn es falsch ist.“

(...)

Die Frage wäre: Wie kann so etwas in Zukunft verhindert werden?

Eine schlüssige Antwort habe ich leider nicht. Aber vielleicht wäre es ein Anfang, sich auch in Situationen, in denen vermeintlich keine Zweifel angebracht sind, sich trotzdem zu Zweifeln zu zwingen.

 

Update (15.08.2019):

Während alle auf die für den Sommer angekündigte Entscheidung der StA warten, ob, wen und weswegen sie anzuklagen gedenkt, fasst Martin Klingst auf Zeit Online noch einmal den aktuellen Sachstand zusammen, führt die Gründe dafür an, warum die Behörde auch in den umstrittenen Fällen  im Wesentlichen richtig entschieden habe und kommt am Ende zu folgendem Fazit:

Warum die Staatsanwaltschaft Bremen dennoch weiterermittelt und wahrscheinlich anklagen wird, bleibt einstweilen ihr Geheimnis.

Neuigkeiten enthält der Bericht allerdings nicht, hinsichtlich der Rücknahmen (Anzahl 28) wird der Stand von März 2019 wiedergegeben (siehe oben in den Updates), die zwischenzeitliche Erhöhung auf 52 Bescheide (Mai 2019), die wegen (anfänglicher) Rechtswidrigkeit zurückgenommen werden (sollten), wird hier nicht mehr genannt. Es scheint mir allerdings etwas verfrüht zu resümieren, die Staatsanwaltschaft werde wahrscheinlich sowieso anklagen, werde aber dazu wenig Grund haben. Weder das eine noch das andere muss zutreffen.

Dass es sich am Ende allerdings, wenn überhaupt, um ein eher lokal relevantes Geschehen gehandelt hat, das keineswegs die nationale Aufregung rechtfertigte, die das Recherchenetzwerk damit auslöste, liegt für mich weiterhin sehr nahe.

Update (2.09.2019)

Nach Presseberichten (zunächst Bild am Sonntag vom 1.9.2019) soll Anklage u.a. gegen die Beschuldigte Ulrike B. erhoben worden sein (vgl. Weser-Kurier, ); es gehe um 200 Fälle des Betrugs und Asylmissbrauchs. Weder, welche Tatabläufe damit im Detail gemeint sind, wurde bekannt, noch, wer (neben Ulrike B.) noch angeklagt worden sein soll. Offenbar ist die Anklage auch noch nicht an die Verteidiger zugestellt. Sicherlich werden wir in den nächsten Tagen diese Details noch erfahren. [Ergänzung: Offenbar waren die Informationen der Bild am Sonntag nicht zuverlässig, s.u.].

In einem Bericht der FR taucht erstmals die Zahl von "77 zurückgenommenen Bescheiden" auf (hier). Die Kritik an der Berichterstattung im vergangenen Jahr scheint jedenfalls der Redakteur des Radio Bremen (Fernsehbericht ), Uwe Wichert, sehr Ernst zu nehmen: Eine selten gehörte objektive, abgeklärte und vorsichtige Stellungnahme eines Journalisten zu diesem Ermittlungsverfahren.

Update (18.09.2019)

Der "Spiegel" bestätigt heute, dass Anklage gegen drei Beschuldigte, darunter Ulrike B., erhoben worden sei. Die Anklage betreffe die Vorwürfe der (bes. schweren) "Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung" (§ 84 Abs.1, 2 AsylG), deren gewerbsmäßige Begehung durch die beiden mitangeklagten Rechtsanwälte (§ 84 Abs.3 AsylG), "Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt" und den der Bestechlichkeit. Beim erstgenannten Vorwurf gehe es um "fast hundert Fälle". Von Betrug und von "200 Fällen" wie vor zwei Wochen von der Bild am Sonntag berichtet wurde, s.o., ist hier nicht mehr die Rede. Die Fälle der Bestechlichkeit (im Bericht steht nichts vom spiegelbildlich regelmäßig mitverwirklichten Tatbestand der Bestechung) beträfen Hotelaufenthalte der B., die zunächst von einem der mitbeschuldigten Rechtsanwälte bezahlt worden seien, für deren behauptete Rückzahlung an den Rechtsanwalt es aber keine Belege gebe.

Da ich den Zahlenangaben in den Medien bisher große Aufmerksamkeit gewidmet habe, hier die im heutigen Beitrag vom Spiegel mitgeteilten Zahlen:

- "fast 100 Fälle" der Gesetzesverstöße von Ulrike B.

- "601 fragwürdige Fälle" der beiden beschuldigten Rechtsanwälte

- "145 zusätzliche Fälle" mit "manipulatven Einflussnahmen"

- 263 "zurückgenommene oder widerrufene Entscheidungen" der Bremer Bamf-Behörde

- "250 Seiten Anklageschrift" (die Süddeutsche Zeitung erhöht in ihrem Bericht auf "350 Seiten")

Laut Spiegel-Bericht bestreiten die Beschuldigten (bzw. ihre Verteidiger) die Vorwürfe.

Update (19.09.2019)

Hier die Pressemitteilung der StA Bremen vom heutigen Tage (Auszug):

Den Angeschuldigten wird zur Last gelegt, im Zeitraum zwischen Juni 2014 und März 2018, in unterschiedlicher Tatbeteiligung, insgesamt 121 Straftaten, insbesondere aus dem Bereich des Asyl- und Aufenthaltsgesetzes, darüber hinaus aber auch Straftaten der Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung, der Fälschung beweiserheblicher Daten, der Urkundenfälschung und der Verletzung des Dienstgeheimnisses begangen zu haben. Schwerpunktmäßig wird den Angeschuldigten vorgeworfen, ein auf Dauer angelegtes System bei der Bearbeitung von Asylfolgeanträgen geschaffen zu haben, mit dem sie in strafbarer Weise ausländische Mandanten der angeschuldigten Rechtsanwälte vor Abschiebung bewahrten oder ihnen zu einer Verbesserung ihres Aufenthaltsstatus verhalfen. Dabei sollen sich die Angeschuldigten über Gerichtsbeschlüsse und bestandskräftige Entscheidungen anderer BAMF-Außenstellen bewusst hinweggesetzt haben. So sind in einer Vielzahl von Fällen schriftliche Asylfolgeanträge durch die angeschuldigten Rechtsanwälte gestellt worden, in denen sie u.a. bewusst falsche Angaben zur Staatsangehörigkeit, dem jeweiligen Herkunftsland oder aber auch zu den sog. Wiederaufgreifensgründen gemacht haben sollen. Allen Fällen ist insoweit gemein, dass in den vorangegangenen Asylverfahren der Antragsteller entweder bereits Ablehnungsentscheidungen ergangen waren oder ihnen ein ungünstigerer Schutzstatus zuerkannt worden war.

Es sind, wie schon gestern angemerkt, durchaus schwerwiegende Vorwürfe, wenn auch im Ausmaß weit geringer als im vergangenen Jahr gemeldet wurde. Innerhalb eines Tages wurde die Spiegel-Berichterstattung (s.o.) in einigen Details widerlegt. Wichtig: Gegenüber der Spiegel-Berichterstattung fehlt es in der Anklage am Vorwurf der Bestechlichkeit, es ist nun von Vorteilsgewährung/Vorteilsannahme die Rede.  Es bleibt nun abzuwarten, ob und mit welchen Vorwürfen das Hauptverfahren eröffnet wird.

Update (8.6.2020)

Nächste Woche jährt sich mein Bericht zum zweiten Mal. Es ist inzwischen still geworden  um den (anfangs) großen BAMF-Skandal in Bremen. Seit fast einem Jahr steckt die Anklage im Zwischenverfahren vor dem LG Bremen fest. Das ist, ich drücke es sachlich aus: bemerkenswert. Denn alle mit Strafverfahren bewandten Juristen wissen, dass das Zwischenverfahren normalerweise eher eine Durchwinkstation ist. Und je eingehender und besser die Staatsanwaltschaft die Anklage vorbereitet hat (hier waren bis zu 50 Beamte über ein Jahr lang beschäftigt und kristallisierten 121 Fälle, also ca. ein Zehntel der den Skandal auslösenden Anzahl, heraus, in denen die Angeklagten in strafrechtlich erheblicher Weise Asylanträge manipuliert haben sollen), desto weniger Anlass hat regelmäßig das Gericht, im Zwischenverfahren auf die Bremse zu treten.
Teilweise  klagte die bremische Polizei über Personalnot, weil dieser Fall so viele Beamte beschäftigte.  Und nach monatelanger Medien-Funkstille meldet nun Anfang Mai dieses Jahres das Magazin "buten und binnen" von Radio Bremen:

Das Landgericht Bremen rechnet bis zum Sommer mit einer Entscheidung über die Anklage gegen die frühere Leiterin des Flüchtlingsamtes wegen angeblich manipulierter Asylverfahren. Das sagte Gerichtssprecher Gunnar Isenberg auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Die Corona-Pandemie beeinflusse die Prüfung der umfangreichen Akten durch die zuständige Strafkammer nicht. Die Richter arbeiten sich seit Januar in das Flüchtlingsamts-Verfahren ein und sind von anderen Verfahren weitgehend freigestellt worden.

Wieder - wie schon letztes Jahr - muss nach vielen Monaten des Abwartens erneut bis zum Sommer gewartet werden, da die dazu "weitgehend freigestellten" (?) Richter sich seit Januar in das Verfahren einarbeiten. Soll das bedeuten, dass man zunächst drei Monate gewartet hat, bevor man sich überhaupt mit der Akte beschäftigt hat? Und jetzt noch einmal für die intensive Prüfung im Zwischenverfahren sechs  bis neun Monate benötigt  (man bedenke, dass die StA mit "bis zum Sommer" tatsächlich eher Ende September meinte)? Bekommt das Zwischenverfahren hier eine neue Bedeutung und ersetzt quasi die Hauptverhandlung? Oder spricht dieses zeitintensive und offenkundig wiederum personalintensive Zwischenverfahren  eher dafür, dass die Anklage trotz des großen Personaleinsatzes  die Richter-innen eher weniger überzeugt? Dass von den 2000 bzw  1200 bzw  975 bzw  578 bzw 165 bzw  145 Fällen jetzt auch die 121 Fälle der Anklage noch einmal reduziert werden müssen?

Update 20.07.2020

Nach langer Zeit liest man wieder etwas über den BAMF-Skandal. Nun heißt es in einem Artikel des Weser-Kurier (11.07.), die eigentlich zuständige Kammer des LG sei wegen der Behandlung von Haftsachen ausgetauscht worden gegen eine andere Kammer. Der Zeitplan, bis zum Ferienbeginn mit dem Zwischenverfahrene fertig zu werden, sei mittlerweile nicht mehr realistisch. Ich würde hier gern ein emoji mit gerunzelter Stirn und großem Fragezeichen platzieren.

Update 16.10.2020

Mittlerweile berichtet nur noch der Bremer Weser-Kurier (8.10.2020), konkret  der Journalist Jürgen Hinrichs , über den Fall. Nur von ihm erfahren wir, ob und wie sich das Verfahren entwickelt. Die "Skandal"-Berichterstatter von Zeit, Spiegel, FAZ etc. haben sich mittlerweile, was Publikationen angeht, wohl von dem Fall verabschiedet. Ein deutliches Zeichen dafür, dass es sich für die große Presse nur noch um ein lokales oder regionales Thema handelt. Vielleicht sollte auch ich den "Skandal" nun Skandal sein lassen. Aber dennoch halte ich es weiterhin für bedeutsam: Die Bremer Justiz (und Polizei) hat sich mit 40 bis 50 Mitarbeitern durch hunderte oder tausende (?) Akten gewühlt, um daraus am Ende ca. 150/121 Fälle zu isolieren, die nun aber wirklich "strafbar" sein sollen. Eine Anklageschrift von mehreren hundert Seiten wurde dem LG Bremen im September 2019 vorgelegt. Und seither, 13 Monate lang, brüten die Richter im Zwischenverfahren über dem Aktenberg. Ursprünglich wollte man im Sommer 2020 fertig sein. Natürlich kann es sein, dass nun doch die Corona-Krise dazwischengefunkt hat.

Dass mittlerweile der Gerichtssprecher gar keine Einschätzung mehr abgeben will,

„Eine Prognose, wann über die Eröffnung des Verfahrens entschieden wird, kann gegenwärtig nicht erfolgen“, erklärt Gunnar Isenberg vom Landgericht.

lässt erahnen, dass die Richter wohl noch länger benötigen. Mit jeder Woche erscheint es mir wahrscheinlicher, dass die Richter auch grundsätzliche rechtliche Problem mit der Anklage haben. Zum "Durchwinken", wie es im Zwischenverfahren häufig der Fall ist, eignet sich die Sache offenbar nicht. In seinem Kommentar (ebenfalls Weser-Kurier) zieht  Jürgen Hinrichs, folgendes Fazit:

Die Lage ist verzwickt, in der sich das Bremer Landgericht befindet. Es muss über einen Prozess entscheiden, auf dem politischer Druck lastet. Das Bundesinnenministerium hatte sich in der sogenannten Bremer Bamf-Affäre weit aus dem Fenster gelehnt. Die Vorgänge in der Vegesacker Außenstelle des Bamf waren eine Steilvorlage für die Kritiker der Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel. (...)

Sich von dieser Gemengelage freizumachen und allein die strafrechtliche Seite zu betrachten, ist schwierig. Es gibt freilich noch eine andere Last: Wie soll das Gericht unbeeinflusst über die Eröffnung der Hauptverhandlung befinden, wenn der Aufwand so riesengroß ist, der bis heute betrieben wird?

 

 

FAZIT (Stand 08.06.2020)

Die Überprüfung der Bescheide wird seit Bekanntwerden des "Skandals" im April 2019 mit Hochdruck betrieben (hier die Pressemitteilung zum Prüfbericht der BAMF selbst vom September 2019). Der Presse (insbes. dem oben kritisierten Recherchenetzwerk) wurden ja zunächst Zahlen von 2000 rechtswidrigen positiven Bescheiden genannt, dann 1200, dann hieß es, 975 seien "nicht plausibel", und zuletzt, "Manipulationen in 145 Fällen". Jetzt (September 2019) sollen  77 Fälle zurückgenommen worden sein, aber auch diese Rücknahmen sind teilweise noch nicht rechtskräftig. In die Anklage aufgenommen wurden nun 121 Fälle. Bislang immer noch nicht korrekt werden in einigen Berichten dabei Widerrufe und Rücknahmen zusammen gewürfelt: Geht es um angebliche "kriminelle Machenschaften" der früheren Leiterin Ulrike B., die ja Auslöser des Skandals waren, kann es aber

1. nur um solche Bescheide gehen, an denen sie irgendwie persönlich mitgewirkt hat (also nicht "Fehler" von Untergebenen, für die sie als Leiterin zwar organisatorisch mitverantwortlich ist, aber für die sie strafrechtlich nicht haftbar gemacht werden kann),

2. nur um solche, die zurückgenommen werden müssen, die also von Anfang an rechtswidrig waren, Widerrufe zuvor rechtmäßiger Bescheide sind irrelevant,

3. nur um solche Bescheide, aus denen sich Hinweise ergeben, dass sie  vorsätzlich unter Mitwirkung/Anleitung der Beschuldigten mit falschen Angaben missbräuchlich gestellt bzw. bearbeitet wurden.

Dass in Behörden, die in kürzester Zeit mit (fast) ungeschultem Personal eine enorme Menge von Bescheiden herausgeben mussten, eine gewisse prozentuale Fehlerquote existiert, ist hingegen KEIN Hinweis auf Missbrauch oder gar Korruption. Ebenso wenig ist strafrechtlich (wenn auch mglw. disziplinarrechtlich) relevant, wenn "bewusst manipulativ" lediglich Verwaltungsvorschriften umgangen wurden zugunsten etwa von Asylbewerbern, die materiell asylberechtigt waren. Wie viele Fälle insgesamt tatsächlich in krimineller Weise von der früheren Leiterin beschieden wurden und ob es ggf. (weitere) Hinweise auf missbräuchliche Asylantragstellung gibt, sind weitere Fragen, zu deren Beantwortung Polizei und Staatsanwaltschaft viele Monate ermittelt haben. In der Anklageschrift werden nun 121 Fälle genannt. Das ist im Vergleich zum ursprünglichen medial verbreiteten Vorwurf zwar wenig, allerdings unabhängig von diesem Vergleich ein durchaus "schwerer" Vorwurf. Immerhin geht § 84 Abs.2 Nr.2 AsylG schon dann von einem besonders schweren Fall aus, wenn die Verleitung "wiederholt oder zugunsten von mehr als fünf Ausländern" geschieht. Auch die anderen in der Pressemitteilung genannten Tatbestände einschl. Vorteilsannahme/Vorteilsgewährung  sind schwere Vorwürfe.

Die Staatsanwaltschaft wird für diese Vorwürfe Fälle vorlegen müssen, in denen tatsächlich Recht gebrochen wurde. Allein eine Beschleunigung von (begründeten) Anträgen, selbst wenn dies gegen behördeninterne Vorschriften verstoßen würde, genügt dazu kaum, es sei denn, es wurde etwa für die beschleunigte Bearbeitung Geld bezahlt bzw. angenommen. Ich hatte im Sommer 2019 zwar keinen Zweifel mehr daran, dass insbesondere jesidische Asylantragsteller, die von den beiden involvierten Kanzleien kamen, in Bremen sehr wohlwollend behandelt wurden und hierbei wohl auch möglicherweise interne Vorschriften missachtet wurden. Meine bisherige Einschätzung, dass der Bremer BAMF-Skandal stark übertrieben wurde und sich am Ende als weit begrenzter herausstellen wird als zunächst verkündet, ist nun mit der Anklageerhebung mit (lediglich) 121 Fällen, ohne Bestechung/Bestechlichkeit, bestätigt worden. Angesichts der jetzigen Anklageerhebung hat sich jedoch meine Annahme  nicht bestätigt, dass "möglicherweise von einem "Skandal" auch gar nichts übrigbleibt außer der Skandal der (übertriebenen) Medienberichterstattung darüber". Es wird - nach realistischer Prognose - nun wohl auch zu einem Hauptverfahren kommen, wobei der Umfang der Anklage  gerichtlich im Zwischenverfahren auch noch reduziert werden kann, wenn nicht alle von der Staatsanwaltschaft genannten Fälle tatsächlich einen hinreichenden Tatverdacht begründen.

Dass das Zwischenverfahren noch einmal ein gutes Jahr in Anspruch nimmt, ist ungewöhnlich, insbesondere, wenn offenbar mehrere Richter dafür seit Januar 2020 "weitgehend freigestellt" wurden, wie der Gerichtssprecher mitteilte.

Über die Mechanismen, die die Berichterstattung im vorletzten Jahr befördert haben, gibt es mittlerweile einige Äußerungen aus berufenem Munde (siehe oben Update vom 16.06.19). Danach mag nun allerdings unwahrscheinlich erscheinen, was ich zuvor nicht ganz ausschließen wollte, nämlich dass im April 2018 aus politischem Kalkül dem Recherchenetzwerk investigativ arbeitender Journalisten vorzeitig "Skandal"-Informationen untergejubelt wurden.

[Dieser Beitrag wurde zuletzt am 16.10.2020 bearbeitet, ergänzt oder korrigiert.]

Hier geht es zum neuen Beitrag (ab 30.10.2020)

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112 Kommentare

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Es ist natürlich ein ganz wesentlicher Unterschied zwischen der Berichterstattung in den Fällen Kachelmann, Gurlitt, Wedel (das sind nur Beispiele)  einerseits und der Berichterstattung im Fall Ulrike B. andererseits: Während die Berichterstattung in den Fällen Kachelmann, Gurlitt, Wedel "nur" einzelne Menschen ruiniert, dreht die Berichterstattung im Fall Ulrike B. zusätzlich an der politischen Stimmung und damit - absehbar - z.B. auch an dem Ergebnis der bayerischen Landtagswahl im Herbst. 

Insofern ist auch die Motivation hinter der Fragestellung "Untersuchungsausschuss oder nicht Untersuchungsausschuss" mehr als durchsichtig: Gibt es einen UA zum "Bamf-Skandal", verzögert das die Aufklärung ganz erheblich: Denn dann sind das Bamf und die StA Bremen erstmal die nächsten Monate lang damit beschäftigt, Akten an den UA zu liefern, Namen in Mails zu schwärzen (wegen des Persönlichkeitsrechts) etc. etc. Das heißt, dann wird erstmal die nächsten Monate lang überhaupt nichts aufgeklärt. An einer solchen - absehbaren - Nicht-Aufklärung haben natürlich v.a. diejenigen Parteien ein Interesse, die den "Bamf-Skandal" gern am Köcheln halten wollen.

Und die politische Klasse surft mit. Und das, ohne (gesichertes) Wissen um den Sachverhalt zu haben. Als Beispiel (aber auch nur als Beispiel) sei genannt  Staatssekretär Mayer aus dem Innenministerium. Er spricht bei Anne Will von "hoch kriminellen Mitarbeitern" des BAMF.

Dass der "Bamf-Skandal" integraler Bestandteil der politischen Gesamt-Orchestrierung ist, zeigt sich am aktuellen Austausch der Behördenspitze des Bamf: Dieser Austausch des Führungspersonals des Bamf lässt sich nämlich schön mit (unterschwelligen) Vorwürfen an die Adresse der Bremer Außenstelle verknüpfen.   

In dem Artikel heißt es: "Am Mittwoch will Seehofer demnach einen Vorschlag vorlegen, wonach nur noch allein das Bundesinnenministerium Entscheidungen der Behörde kontrollieren soll. Diese Kompetenz solle dem Kanzleramt wieder abgenommen werden." Mittwoch ist heute.

Weil es thematisch in diesen Zusammenhang gehört, folgender HInweis: Die Zurückweisungen an der Grenze sind - jedenfalls in der Form, die sich die CSU vorstellt - rechtswidrig.

https://verfassungsblog.de/anordnung-des-europa-rechtsbruchs/

Anordnung des (Europa-)Rechtsbruchs  Pauline Endres de Oliveira, Dana Schmalz

Der Artikel ist angenehm juristisch gehalten. Insbesondere wenn man den Links folgt, entfaltet der Artikel zudem eine enorme Erklärbär-Qualität. 

Bei der juristischen Ausarbeitung der Grenzzurückweisung könnte es sich unter Umständen negativ bemerkbar gemacht haben, dass Seehofer sich selbst als "Erfahrungsjuristen" bezeichnet, vgl. hierzu Markus Hartung, ''Erfahrungsjuristen'', NJW-aktuell, Heft 18/2018, S. 7.

Seehofer hat ja auch ganz sicher die Rechtsfrage einer juristischen Überprüfung unterzogen, ob das Setzen eines Ultimatums an die Adresse der amtierenden Bundeskanzlerin der Bundesrepublk Deutschland nicht vielleicht doch unter Umständen die Entlassung aus dem Ministeramt rechtfertigen könnte. 

Ein anderer Grund, warum es richtig ist, Seehofer zu entlassen, wurde bereits vor ein paar Tagen auf LTO erörtert:

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/streit-regierung-asyl-politik-r...

Nach aktuellen Meldungen droht Seehofer für den Fall seiner Entlassung mit dem Bruch der Koalition. 

Das sagte er im Interview mit der PNP

https://www.pnp.de/nachrichten/politik/2984678_Seehofer-warnt-Merkel-Das...

Aktuell

https://www.tagesschau.de/inland/asylstreit-union-149.html

Aktuell die Stellungnahme von Norbert Röttgen

https://www.zdf.de/nachrichten/zdf-morgenmagazin/norbert-roettgen-114.html

Die Stellungnahme von EU-Kommissar Öttinger

https://www.handelsblatt.com/politik/international/eu-kommissar-im-inter...

Ein psychologisierender Kommentar zur aktuellen politischen Situation

http://www.dw.com/de/die-regierungskrise-und-die-csu-alphatiere-treiben-...

Damit werden zwei Drittel der Deutschen wohl Recht haben:

https://www.welt.de/politik/deutschland/article177722716/Umfrage-Zwei-Dr...

Tagesschau Update:

https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-417151.html

Eine gewisse Ähnlichkeit mit einem amtierenden US-Präsidenten beruht auf einem reinen Zufall

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/fluechtlingspolitik-see...

Von der Rechtswidrigkeit der Grenzzurückweisung geht auch der Kommentar in der SZ aus:

www.sueddeutsche.de/politik/fluechtlings-sondergipfel-was-merkel-und-jun...

Die SZ schreibt zu diesem Punkt wörtlich: "Die geplante Zurückweisung all jener Migranten, die anderswo schon registriert sind, verstößt gegen europäisches Recht. Das sagen nicht nur die meisten akademischen Experten, das ist auch aus der Kommission selbst zu hören."

Und das ist die aktuelle Berichterstattung der SZ zum gesamten Themenkreis

http://www.sueddeutsche.de/politik/asylstreit-seehofer-merkel-1.4026129

Sehr geehrter Herr Würdinger,

Ihre Kommentare schweifen vom Thema dieses Blog-Beitrags (der Berichterstatung zum BaMF-Skandal) ab. Ich wollte sie dennoch nicht sperren, und zwar aus Dokumentationsgründen. Falls es tatsächlich zum Bruch der Koalition und damit der Regierung kommt, ist es vielleicht  später einmal nützlich, Ihre Krisenkommentare und Links beisammen zu haben. Ich habe aber zu diesem Zweck auch Ihre vielen Kommentare alle in einen Kommentar zusammengefügt, um die Diskussion übersichtlich zu erhalten. Ich bitte Sie künftig nicht mehr stakkatoartig Kurzkommentare mit einzelnen Links, die nur entfernt zum Thema gehören, zu posten.

Mit freundlichen Grüßen

Henning Ernst Müller

Nach meinen bisherigen Recherchen liegt die Quelle dieses skandalösen Skandals in den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen des Verdachts "der formell unzuständigen Außenstelle Bremen". Wenn man die Zuständigkeit einer Behörde zum Gegenstand eines Verdachts im Ermittlungsverfahren macht, dann ist ein Rattenschwanz an weiteren Verdächtigungen nur die Konsequenz.

SZ 20. April 2018, 10:01 Uhr:

"Die betroffene Mitarbeiterin soll die Außenstelle des Bamf in Bremen geleitet haben, sie wurde mittlerweile vom Dienst suspendiert. Offenbar arbeitete sie mit drei Anwälten zusammen, die ihr systematisch Asylbewerber zuführten, auch solche aus anderen Bundesländern. Die Bremer Staatsanwaltschaft bestätigte auf Anfrage, dass es Ermittlungen gegen die ehemalige Leiterin, drei Rechtsanwälte aus Bremen und Niedersachsen und einen Dolmetscher gäbe.

Der Verdacht lautet auf Bestechlichkeit und bandenmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragsstellung. Die Außenstelle Bremen sei demnach formal für die Antragssteller nicht zuständig gewesen, die Leiterin habe über die Anträge in Eigenregie offenbar dennoch entschieden."

http://www.sueddeutsche.de/politik/eil-verdacht-auf-weitreichenden-korru...

Das mit "formalen" Unzuständigkeit dürfte die SZ tatsächlich von der Staatsanwaltschaft Bremen haben, in deren Pressemitteilung vom 20.04.2018 es wörtlich heißt:

"Die Durchsuchungen erfolgten im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen des Vorwurfs der bandenmäßigen Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung gemäß § 84 des Asylgesetzes sowie wegen Bestechung und Bestechlichkeit gemäß §§ 332, 334 des Strafgesetzbuches . [...] Die Beschuldigten werden verdächtigt, Asylantragsteller gezielt veranlasst zu haben, Asylanträge bei der formell unzuständigen Außenstelle Bremen zu stellen. In diesen Asylverfahren kam es auch zu zahlreichen weiteren Rechtsverstößen, sodass falsche Anerkennungsbescheide ergingen. Dabei soll es auch zur Gewährung von Vorteilen an Amtsträger gekommen sein."

https://www.staatsanwaltschaft.bremen.de/pressemitteilungen-1473

Zweifel an der Unzuständigkeit der Außenstelle Bremen konnte man dann auf tagesschau.de am 1.06.2018 nachlesen und in der Tagesschau hören:

"Bestätigt wurde dieses Verfahren vom Ordnungsamt des niedersächsischen Landkreises Cuxhaven. Auf Anfrage von Radio Bremen, NDR und 'SZ' heißt es: 'Mit Schreiben vom 30.12.2014 teilte uns das BAMF Nürnberg mit, dass durch die besonders hohe Zahl der Asylantragsteller es seit einiger Zeit nicht mehr gelinge, die Antragstellung beim Bundesamt noch während des Aufenthaltes in den Erstaufnahmeeinrichtungen durchzuführen. Die Landesaufnahmebehörde sei gezwungen, manche Personen zum Teil schon vor Antragstellung zu verteilen. Die für den Zuständigkeitsbereich Landkreis Cuxhaven vorgesehene Außenstelle sei das BAMF Bremen.'"

Unbeeindruckt von den Nachrichten der Tagesschau teilte die Staatsanwaltschaft Bremen in ihrer Pressemitteilung gleichwohl mit, dass sie am 14.06.2018 erneut die Wohnungen von zwei der sechs Beschuldigten durchsucht habe. "Darunter befand sich auch die Wohnung der früheren Leiterin der Außenstelle. Ziel der Maßnahmen war es, Mobiltelefone und sonstige Datenträger sicherzustellen, aus denen sich weitere Hinweise zur Aufklärung der Tatvorwürfe ergeben. Die Ermittlungen dauern an."

Ergebnisoffen und objektiv - wie die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft schließlich sind - hatte sich die Staatsanwaltschaft wichtige Hinweise auf die "formelle" (Un-)Zuständigkeit erhofft in Wohnungen von zwei Beschuldigten, insbesondere auf deren Mobiltelefonen und sonstigen Datenträgern. Merkwürdig ist das schon. Denn in der juristischen Ausbildung wird gelehrt, dass man Hinweise auf Zuständigkeit einer Behörde im Gesetz suchen sollte. Aber was kümmert das die Staatsanwaltschaft Bremen.

Auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Thomae, Linda Teuteberg und der Fraktion der FDP zur Zuständigkeit der Bremer Außenstelle ("Welche Behörde wäre für die Bearbeitung der Anträge zuständig gewesen?") antwortet die Bundesregierung am 5.06.2018 wie folgt (Drucksache 19/2483, Seite 1 und 2):

"Zu den örtlichen Zuständigkeiten kann die Geschäftsstatistik des BAMF keine Angaben  machen. Dieser Themenkomplex bezieht sich darüber hinaus auf ein laufendes Ermittlungsverfahren, das von der Staatsanwaltschaft Bremen geführt wird.
 
Aufgrund der laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft kann dazu aktuell keine Antwort gegeben werden."

Die Bundesregierung kann nicht in staatsanwaltliche Ermittlungen einfach so eingreifen, wenn Gegenstand der Ermittlungen die Zuständigkeit einer Behörde ist, inklusive des Anfangsverdachts. Mit Verweigerung der Auskunft, wo und wie die Zuständigkeit der Bremer Außenstelle geregelt ist,  wollte die Bundesregierung wohl eine Einmischung in staatsanwaltschaftliche Ermittlungen vermeiden.

 

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Es ist nur konsequent, dass Prof. Müller den Beitrag in einem Blog der Medienkritik veröffentlicht hat. Denn Ausgangspunkt war die Kritik am Umgang der Medien mit strafrechtlichen Verdächtigungen. Ebenso könnte man die (partei-)politische Dimension oder humanitäre Fragen fokussieren, was hier im beckblog regelmäßig zu "Verhakelungen" führt. Der beckblog versteht sich als juristischer Blog, so dass ein Fokus auf die juristische Dimension konsequent wäre. Soweit die Medien mit ihrer Verdachtsberichterstattung also Rechte und Pflichten sanktionsfähig verletzt haben, wäre das ein geeignetes Thema. In jedem Fall aber ist die Ermittlungs- und Pressearbeit von STA und Polizei ein Thema für den juristischen Blog. Hr. Kolos hat hierzu bereits Anmerkungen gemacht, die aber leider nicht aufgenommen werden und im Meinungsrauschen untergehen. Das ist unbefriedigend.

 

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Die Diagnose, dass diverse Medien objektive Faktenrecherche häufiger mit dem Produzieren und Verdichten von Erzählungen (Narrativen) verwechseln bzw. ersetzen, halte ich für zutreffend. Zumindest der öffentlich-rechtliche Bereich hat entgegenstehende Verpflichtungen gegenüber dem zwangszahlenden Bürger. Eine gesellschaftliche Aufgabe der Daseinsvorsorge mit einer staatstragenden oder sogar parteipolitisch vorbestimmten Haltung zu verwechseln, ist ein folgenschwerer gesellschaftspolitischer Fehler. Ob es justiziabel ist, sei dahin gestellt.

Gerade hier, in einem juristischen Blog, wäre es besonders diskussionswürdig, ob sich Juristen in solchem Tun deutlich von Journalisten unterscheiden. Sie müssten es doch zwingend. Treffen wir aber nicht auch im "BAMF-Skandal" auf ein faktenarmes Narrativ der STA, das die angestrengten Ermittlungen erzählerisch begründen soll? Kann man nicht in den Fällen Mollath, Rupp, Arnold, Kachelmann, Gurlitt, Peggy u.a. die Ergebnisse solcher juristischen Narrative "bewundern"? Wird es im Fall Genditzki oder im Mordfall Babenhausen anders sein? Nimmt man sich Passagen aus dem Strafurteil im Fall Babenhausen unter diesem Aspekt vor, dann fallen vor allem erzählerische Fähigkeiten von Juristen auf, die aus wenig eine angeblich runde Sache machen. Ein paar Beispiele: "Nach Kenntnisnahme von dieser Bauanleitung reifte langsam aber sicher der Entschluss" (S.15), "stand dem Angeklagten zu diesem Zeitpunkt bereits zur Verfügung oder er beschaffte sie sich in der Folgezeit zu einem nicht mehr bestimmbaren Zeitpunkt" (S.16), "Dem Angeklagten gelang es auch - über soviel handwerkliches Geschick verfügte er ebenso" (S.16).

Ob sich das 292 Seiten füllende Urteil eher als Groschen-Krimiroman oder als erzählerisches Kunstwerk verkaufen würde? Was ist Recht, wenn sich Juristen mehr zusammenreimen als sie wissen können?      

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Heute berichtet NJW-aktuell auf Seite 28 dieser NJW-Beilage (es gibt m.W. leider nur eine Print-Ausgabe) knapp zusammengefasst über unsere Diskussion.

Es gibt eine weitere Reduktion der Fehlerquote in Bremen. Nun heißt es , es seien nur 145 (statt 165, statt 1200, statt 2000) Fälle seit 2006 grob fehlerhaft beschieden worden. Siehe dazu mein Update oben im Beitrag.

Sehr geehrter Herr Professor Müller, Sie haben Recht. Ihre Darstellung eröffnet den Blick auf, allerdings nur einen, Beispielsfall von Pressepropaganda. Ein anderer ist ja soeben aufgedeckt zu Chemnitz - "Hetzjagden" - Plural? Keine einzige.  Wer dann bei Propagandalügen erwischt wird, wie Dr. M.und der Regierungssprecher , redet sich dann - Regierungspressekonferenz vom 3. Sept. 2018 - damit heraus , er lehne es ab , sich zu "semantischen" Einzelheiten zu äußern. Die von Ihnen aufgedeckten Differenzen dürften dann im Heutpolitregierungssprech wohl auch nur "semantische Feinheiten" sein,

Zum gestrigen Artikel in der FAZ, mit der Quintessenz: "Die These, es gebe überhaupt keinen Bamf-Skandal, dürfte sich kaum halten lassen" habe ich ein weiteres Update verfasst (s.o.)

Sehr geehrter Herr Professor Müller, sehr wahr. Manche sagen, mit Relevanz besonders für die Demokratie sei die Presse die "Vierte Gewalt". Es kommt mir zunehmend so vor, als sei sie weitestgehend völlig kontrollfrei. Zudem deutet das Gutachten von Haller ( Otto-Brenner-Stitung, Juli 2017 ) darauf hin, dass sich der mainstream gefällig im politmedialen Zeitgeistgemenge tummelt. Daher auch die verzweifelte Hetze jener etablierten mainstream-Presse gegen moderne offene  soziale Medien, etwa auch wie hier - wenn nicht herumgelöscht wird. - Im konkreten Beispiel etwa wird zB ein Sekundärproblem aufgebauscht, durchaus von Belang , wie etwa BAMF-Skandal. Wieweit oder weniger, durchaus von Belang. Aber kaum jemend redet davon,dass durch die GRenzübertrittszulassung der rechtswidrigsten Art ( vgl. Papier NJW 2016 2391-2396) ein Massenphänomen an behördlicher Bewältigungsaufgabe überhaupt erst prduziert worden ist, das schlechterdings von bisherigen Behörden gar nicht bewältigt werden konnte. Am Ausblénden der Grundursache leidet ja auch die permannete INquisitionim Falle Anis Amri. HInterher lässt sich in Füle fststellen, wer welche Behörde eigentlich wann was nich hätte tun knnen. Aber wenn das zunächst ein Fall von 100.000 ist,oder auch nur bei der einzelnen Behörde von 1.000, dann kann (!!) überhaupt nicht die rechtsstaatliche Sorgsamkeit angewendet werden. Damit erweist sich, dass effektive Grenzsicherung auch eine Grundlage zur Verteidigung des Rechtsstaats in seiner praktischeh Handhabbarkeit darstellt. Aber dazu - sagt die Propagandapresse nichts.

Domradio 29.6.2018

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die frühere Leiterin der BAMF-Außenstelle in Bremen. Sie soll zwischen 2013 und 2016 mindestens 1200 Menschen Asyl gewährt haben, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht gegeben waren. In den meisten Fällen geht es laut Staatsanwaltschaft um Kurden, die angaben, zur Religionsgemeinschaft der Jesiden zu gehören. zITAT eBDE: oRIGINAL einer solchen Erklärung der/ einer SrA luegt mir nicht vor.

Die Sache ist für eine medienkritische Betrachtung in vielerlei Hinsicht geeignet.  Zunächst: Wie gut wäres,wenn ALLE mittlerweile in Medien angeschnittenen "Berichte" schlicht und einfach im Original publik wären. - Staatspropagandistisch werden wir ja darauf gedrillt, dass bei Verbrechen von Bewillkommnungsgünstlingen des Zeitgeistes stets und ständig nur jeweils ein "Einzelfall" vorliege.Wenn dort die Einzelzahl so wesentlich sei, so ist natürlich eine Zahl von 165 massiv. Weiter scheint es höchst subtile Differenzierungen zu geben zu 165 Fällen, die schlechterdings krass, offensichtlich, schwerstens und  als offener Rechtsbruch angesehenwerden. Davon abgesetzt anscheinend eine tausendfache Vielzahl von Fällen, die "nur" (??) einfach rechtswidrig, falsch beschieden seien. Es ist - auch mit Blick auf die durch die Sami-Tourismus-Angelegenheit - von höchlichst engagierten "Rechtsstaats"-Verbalhülsendrehern befeuerte Debatte zu Rechtsstaat und Denokratie sehr beeindruckend, wie hier u.a. auch die "Vierte Gewalt" den Bürger des demos, der kratein soll, "informiert".

Ja, in der Tat. So etwas gibt es. Ihr letzter Satz beeindruckt besonders: 

"Nicht auszuschließen scheint mir auch, dass im April aus politischem Kalkül  dem Recherchenetzwerk investigativ arbeitender Journalisten vorzeitig "Skandal"-Informationen untergejubelt wurden." Mehr als "nicht ausschließen" tat auch Präs BVS nicht - dfür wurde er skandalisiert. Jedoch alsbald eine Kanz.  Dr. M.: im Plural - wie "haben" "Videoaufnahmen"; "Hetzjagden" - die kein sächsischer Generalstaatsanwalt kannte. Merke(l): Wenn aus Ecken wie "Zeckenbiss" oder Antifa kommend, muss man rechtsstaatoid das gläubig annehmen. Aberes git ja: "Wir schaffen as." Blöd nur, wenn alsbald dermaßen viele Verwaltungsverfahren auch beim BAMF anstehen, dass man das unmöglich sauber abarbeiten kann. Auch wird ja stets vor Abschiebungsogsamte Einzekallprüfung begehrt. Warumicht ebenso genau Einzelallprüfug vor jeder Einreise? Vor allem, wenn man nicht riesige Warteschlangen durch Selfies weltweit verbreitet ermunternd herbeiführt. Zur rechtlichen Beurteilung hat sich ja Papier NJW 2016, 2391-2396 luzide und überzeugend geäußert..  Die faktische Basis für eine etwaige Skandalisierung der BAMF hätte dann gar nicht vorgelegen. 

 

Also dass Verfahren mit Massendelikten zeitweise mehr Personal und Aufwand erfordern als eine Mordermittlung sollte Ihnen bekannt sein (denken Sie nur an große Anlagebetrugsverfahren, Schleusungen, Steuerhinterziehung und Verfahren wegen illegaler Beschäftigung  u.a.)  und mE ist Ihr Beitrag in diesem Punkt daher rein polemisch [Ob und wodurch diese Ermittlungen, die in Zeitdauer (seit Nov. 2017, "prognostisch" also fast zwei Jahre) und personellem Aufwand (41 bzw. 43 Beamte?) weit über eine übliche Mordermittlung hinausgehen]

Man kann ja davon ausgehen, dass die mutmaßlichen Begünstigten weitgehend mit Dolmetschern vernommen werden müssen, soweit ihr Aufenthalt überhaupt (noch) bekannt ist und sie wg  55 StPO überhaupt aussagen (müssen). Und nicht nur  die Asylbewerber selbst, sondern auch die jeweiligen Entscheider des BAMF  wird man wohl vernehmen müssen.

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Ausgezeichnet! Das Neue Jahr fängt gut an! Die Erörterung hat eine geistige Breite, die vorbildlich ist. Sie umfasst mindestens Strarecht, öffentliches Recht, Staatsrecht, incl.Medialkritik der sog. "Vierten Gewalt". Erst einmal selbst hier: Die offene (!!), in allen Stationen nachvollziehbare Ergänzung vorhandener älterer Eintragungen, stets  mit klarer Datierung. Es wurde hier auf beck blog einmal gesagt, es sei auch eine Frage der Qualität des Verlages, "zu löschen". Nun, bis in die FAZ der letzten Wochen hinein wurde rund um das akademische Etablissement "Siegen", auch "Universität" genannt, dargetan, wie es heutzutage mit der Meinungsfreiheit und Veröffentlichungsfreiheit steht. Prof. Müller rechnet ja mit der Möglichkeit  einer zelorienterten Seuerung der "Presse" - und Madeialberchterstttung, dabei kann es geben  a) propaganda-selbstzielorientierte Eigensteuerung  b) Fremdsteuerung wieder durch Dritte wegen deren Propagandatendenzabsichten. Da geht auchmit Dosierung undAuswahl von - isoliert eventuell sogar zutreffenden  "Fakten". Aus notorisch gewordenen Gründen kann ja ein selbsternanntes "Qualitäts"-Investigativ-Produkt wie der "Spiegel" jüngst nicht umhin, herzu "KLartext" zu reden, nn: momentan darzutun, was es als "KLarstext" ansieht. Einzene Ausgangs-Bezgsartikel als kontrollfähige und kontrollbedürftige Beurteilungsobjekte wie gewisse , jedenfalls einen, Artikel schon wieder nicht - weggelöscht. Nicht würde technisch indern, ihn mit allen unübersehbaren Warnhinweisen als kontaminiert" und nicht vetrauenswürdig vorgestellt zu lassen  -aber nein - Löschen. Und so hier überzeugend Prof. Müller auch emgemäß etwa: cui bono wurde der  vorgebliche BAMF-"Skandal" produziert, mit welchen "Fakten" wann und durch wen "untermauert"?  Ich ziehe heran eine mE begrüßénswürdige Initiative der Linken im Bundestag in den letzten Tagen, zB Anfrage 19/6613. Aufklärung: wer nimmt  Einfluss, und wie? Dort auf Handeln der Exekutive und dann Legislative - aber wenn BVerfG und viele der Presse die demokratiebedeutsame Funktion einer "Vierten Gewalt" beimessen,  dann sollte auch sie nicht im Geheimen eines sog."Redaktionsgeheimnisses" unantastbar walten, sondern ebenso (!!) kontrollunterworfen. 

Die von einem anonymen "Gast" vertretene Auffassung von "Polemik" teile ich nicht. Ich hkönnte nicht erkennen, dass Prof. Müller die Dauer nunmehriger Ermittlungen banstandet htte. Whl aber auf den bemerkenswerten Unterscheid zwischen allerschleunigster Bespielung auf dem Instrument "Skandal" bei Erstrouktion mit ( dosieet voegtragenen??) Faktenbröckchen und nunmehr - die Notwendigkeit dessen nicht bezweifelnd -  noch langdauernder "Aufklärung". Sorge macht die im letzten Satz ausgedrückte Sorge - , die Intensität der Ermittlungen könne politisch dahin gesteuert sein, nun auch wirklich wenn irgendmöglich eine "Belastung" herauszubekommen. Nun ja, solchen Verdacht hege ich seit längerer Zeit zu so manchen  publikumsnotorischen "Ermittlungen". - Zur Auswertung noch: den strafrechtich-deutlichen appellativen Hinweis des Prof. Müller auf notwendige Eigenhändigkeit einer Deliktsbegehung würde ch mir markieren dick anstreichen und zitieren, wenn etwa  a) ich Verteidiger eines Vorstandsvorsitzenden eines Automobilkonzerns wäre   b) Presseabteilung eines solchen Konzerns wäre und die publico-pressoidale-quasiregierungsamtliche Hetzerei über "Betrug", "Täuschung" durch "die Konzerne" so vor mir sähe und ich zu reagieren hätte. Wenn man also so will - denn man BK Dr. M. als Straftäterin der Mord-, Totschlags-, Vergewaltigungs-, Paß-, Urkundsdelikte pipapo durch gewisse Hiesige? Täterin der Falschbeurkunden der BAMF? 

Ihr Update von heute ist sehr höflich, sehr vorsichtig und sehr zurückhaltend formuliert. Man kann den aktuellen Erkenntnisstand auch dergestalt zusammenfassen, dass an den Vorwürfen gegen die frühere Leiterin Ulrike B. schlicht "nichts dran" ist. 

Sich auf "Kunst" und "Freiheit der Kunst" zu berufen ist heute auch doll. Immerhin gibt es "Grimms Märchen". Die moderne Form ist "investigativer Journalismus", auch relotierend angereichert. Oder eben "Rechercheverbund".  Die "Kunst" besteht auch darin, Verleumdungsklagen mal so eben zu vermeiden. 

Sie schreiben: "Wenn es allerdings stimmt, dass nun noch einmal tausende Verfahren "erneut" überprüft werden, spricht daraus eine gewisse Verzweiflung der Ermittler, unbedingt etwas finden zu müssen, was den bisherigen Ermittlungsaufwand legitimiert." Dem schließe ich mich an. 

Sehr geehrte Leser und Kommentatoren,

ich habe meinem Beitrag heute (17.05.2019) erneut ein Update hinzugefügt und mein Fazit direkt darunter aktualisiert.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

Liebe Leser-innen,

es gibt mit heutigem Datum (24.05.2019) ein neues Update zum Beitrag. Dieses Mal befasse ich mich mit einem in der taz erschienenen Artikel zur Frage, ob es sich beim BAMF-Skandal um einen Medienskandal handelt.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller
 

Herrn Müller muss man danken, denn wie oft geraten Menschen zu Unrecht nicht nur in die Mühlen der Justiz, sondern auch der Medien? Man möchte mehr Sorgfalt anmahnen, und das macht er fundiert.

Wenn man alles gelesen hat und in den Kontext stellt, der sich bundespolitisch im letzten Jahr stellte, dann eröffnet sich vielleicht noch eine andere ungewöhnliche Erkenntnis. Nicht nur, dass es einen Rufmord gegeben hat, sondern auch, dass Seehofer die Medien gerockt hat.

Zunächst: Es spricht für Herrn Müller, dass er in seinen Updates auch Rechtfertigungen der Medien der folgenden Art Platz gibt:

„Unsere ersten Berichte waren klassische Verdachtsberichterstattung: Wir haben den Verdacht der Staatsanwaltschaft wiedergegeben“, sagt Christine Adelhardt, die für SZ/NDR/Radio Bremen die Bamf-Recherche koordiniert. „Dieser Verdacht, Korruption und Bestechung in einer deutschen Behörde, kam so monströs daher, da wüsste ich nicht, wie wir nicht hätten berichten sollen.“ Richtigzustellen habe man bei SZ/NDR/Radio Bremen nichts. Vielmehr habe sich wohl das Bamf selbst mit seinen Anschuldigungen gegen Ulrike B. verrannt.

Es ist tatsächlich so: Medien sollten auch über den Anfangsverdacht berichten. Es ist ihr Job und es ist im Interesse der Öffentlichkeit, denn wie oft kommen Ermittlungsbehörden in schlimmsten Sachen nicht über einen Anfangsverdacht hinaus und müssen u. a. mangels Rückendeckung Ermittlungsverfahren wieder einstellen? Wie oft versuchen Behörden etwas zu vertuschen, und das mit Rückendeckung von Ministern? Wer konnte denn ahnen, dass Seehofer den (Schein-)Skandal für sich nutzen wird, wie Herr Müller völlig zurecht am Rande erwähnt? Ich hätte eher erwartet, dass er versucht, ihn unter dem Deckel zu halten.

Es ist ein Für und Wider.

Aus meiner Sicht ist dann eine atypische Eigendynamik entstanden, die tatsächlich zur Rufschädigung der Frau B. geführt hat. Vermeidbar? Ja und nein. Über den Anfangsverdacht musste berichtet werden – da teile ich die Auffassung von SZ und Co. Klassisch wäre es dann gewesen, wenn das zuständige Ministerium als Aufsichtsbehörde in die Kritik kommt, aber Seehofer war noch nicht lange zuständiger Minister. Er konnte die angeblichen Zustände gegen Merkel nutzen. Diese unseelige Posse ist uns allen in Erinnerung: „Seht her, das Chaos ist das Ergebnis von Merkelpolitik. Und ich konnte das noch nicht abwenden, da ich nicht Minister war. Jetzt zeig ich Euch, wie Durchgreifen geht.“
Es ist doch klar, dass man nun beginnt, die Presse zu instrumentalisieren. Dann werden Namen durchgestochen und falsche Zahlen. Und die Medien, die Berichterstattung über den Anfangsverdacht angefangen haben, ritten das Thema in die eingeschlagene Richtung zu Ende. Fazit: Arme SZ, armer Rundfunk, ihr habt Euch wohl letztlich irgendwo instrumentalisieren lassen – von Seehofer! Ich verabscheue ihn und seine Absichten, aber hier hat er wohl ganz cool Investigativjournalismus ausgenutzt und die Rollen verkehrt - was ihn mir nicht sympathischer macht.

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Sehr geehrter Herr Schultheis,

ich stimme Ihnen weitgehend zu, aber nicht darin, dass in den Medien zunächst nur "über den Anfangsverdacht" berichtet wurde. Die gleichzeitige Veröffentlichung in mehreren Zeitungen/Sendern, unter Betonung des dahinter stehenden "Recherchenetzwerks" machte eben den Eindruck, dass man - ähnlich wie etwa bei den Panama Papers - in der Angelegenheit schon länger rechrechiert hatte und nun das Ergebnis solcher Recherchen für veröffentlichungsreif hielt. Umso verwunderter war ich, als sich Wochen später herausstellte, dass genau NICHTS von den Details der ersten Veröffentlichungen stimmte - außer, dass es ein Ermittlungsverfahren gab. Dass man seitens der Journalisten nun verbreitet, man hätte ja nur über einen Verdacht berichtet, wie man das tun müsse, ist der Versuch der Legendenbildung. Nur über einen Verdacht berichten geht anders - dafür benötigt man auch kein Recherchenetzwerk. Auch verwundert mich, dass man - wie es sich mir jetzt darstellt - sich als Quelle offenbar weitgehend auf eine Konkurrentin um den Job der Bremer BAMF-Leitung verließ und offenbar annahm, es handele sich dabei um eine skandalaufdeckende Whistleblowerin ohne Eigeninteressen. Am meisten irritiert mich, dass es bei den Journalisten (bei den hier beteiligten wohlgemerkt) keinerlei Fehlereinsicht gibt. Aber vielleicht gibt es sie ja, man will es aber nicht öffentlich einräumen.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Da es unterschiedliche Zahlenangaben zu den Rücknahmen gibt (52 laut Aachener Zeitung, 28 laut SZ): Liegt das vermutlich daran, dass sich die höhere Zahl auf Personen bezieht und die niedrige auf Akten? 

Nein, ich vermute eher, dass es sich um aktuell noch nicht abgeschlossene Zählungen handelt: Im März waren es 28 Rücknahmen, im Mai dann 24 weitere, also 52 insgesamt. Ob und wie viele Rücknahmen schließlich rechtskräftig werden, kann die endgültige Zahl auch noch verändern.

Die LTO-Presseschau:

BAMF-Außenstelle Bremen: Die Zeit (Martin Klingst) schaut aus heutiger Sicht nochmal zurück auf den Vorwurf, der vor mehr als einem Jahr der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gemacht wurde. Dort wären massenhaft und auf Anregung beteiligter Anwälte fehlerhafte Asylbescheide ausgestellt worden. Der Vorwurf sei mittlerweile durch die Verwaltungsgerichte Hannover und Minden weitgehend revidiert worden. Nunmehr sei offen, auf welche Tatsachen die damit befasste Staatsanwaltschaft Bremen ihre Anklage stützen wolle und warum sie dennoch weiter ermittelt.

Heute hat die Staatsanwaltschaft auf ihrer Homepage die offizielle Mitteilung eingestellt, dass sie Anklage erhoben habe. Darin heißt es im Wesentlichen wörtlich:

"Die Staatsanwaltschaft Bremen hat am 16.08.2019 Anklage zum Landgericht gegen die ehemalige Leiterin der Außenstelle Bremen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie gegen zwei Rechtsanwälte erhoben. Den Angeschuldigten wird zur Last gelegt, im Zeitraum zwischen Juni 2014 und März 2018, in unterschiedlicher Tatbeteiligung, insgesamt 121 Straftaten, insbesondere aus dem Bereich des Asyl- und Aufenthaltsgesetzes, darüber hinaus aber auch Straftaten der Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung, der Fälschung beweiserheblicher Daten, der Urkundenfälschung und der Verletzung des Dienstgeheimnisses begangen zu haben. Schwerpunktmäßig wird den Angeschuldigten vorgeworfen, ein auf Dauer angelegtes System bei der Bearbeitung von Asylfolgeanträgen geschaffen zu haben, mit dem sie in straf-barer Weise ausländische Mandanten der angeschuldigten Rechtsanwälte vor Abschiebung bewahrten oder ihnen zu einer Verbesserung ihres Aufenthaltsstatus verhalfen. Dabei sollen sich die Angeschuldigten über Gerichtsbeschlüsse und bestandskräftige Entscheidungen anderer BAMF-Außenstellen bewusst hinweggesetzt haben. So sind in einer Vielzahl von Fällen schriftliche Asylfolgeanträge durch die angeschuldigten Rechtsanwälte gestellt worden, in denen sie u.a. bewusst falsche Angaben zur Staatsangehörigkeit, dem jeweiligen Herkunftsland oder aber auch zu den sog. Wiederaufgreifensgründen gemacht haben sollen. Allen Fällen ist insoweit gemein, dass in den vorangegangenen Asylverfahren der Antragsteller entweder bereits Ablehnungsentscheidungen ergangen waren oder ihnen ein ungünstigerer Schutzstatus zuerkannt worden war."

https://www.staatsanwaltschaft.bremen.de/pressemitteilungen-1473

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Rechtsanwälte sind Organe der Rechtspflege und ihre Beratungstätigkeit fällt nicht in den Bereich des professionellen Schlepperunwesens, auch dann nicht, wenn sie Mandanten im Asylverfahren vertreten, schriftliche Folgeanträge stellen und "sie u.a. bewusst falsche Angaben zur Staatsangehörigkeit, dem jeweiligen Herkunftsland oder aber auch zu den sog. Wiederaufgreifensgründen gemacht haben sollen" (Vorwurf in der Pressemitteilung der STA Bremen vom 19.09.2019). Ihre Mandanten machen sich nicht(!) strafbar, wenn sie selbst bewusst falsche Angaben machen. Ebenso wenig können sich daher ihre Rechtsanwälte strafbar machen, wenn sie das in Vertretung für ihre Mandanten tun. Das ergibt sich aus dem Sinn und Zweck des 84 Abs.1, 2 AsylG und aus der Tatsache, dass der Gesetzgeber bewusst von der Strafbarkeit der Asylsuchenden abgesehen hat, wenn sie falsche Angaben machen.

"Normzweck der in § 84 AsylVfG enthaltenen Strafvorschriften, die durch das Gesetz zur Neuregelung des Asylverfahrens vom 26. Juni 1992 (BGBl. I S 1126) ihren heutigen Standort erhalten haben, ist die Bekämpfung des Schlepperunwesens. Es ist ein typisches Betätigungsfeld für Schlepper, den Einreisenden, den sie meist selbst in das Bundesgebiet verbracht haben, dazu zu verleiten oder dabei zu unterstützen, einen in der Regel aussichtslosen Asylantrag zu stellen und durch unrichtigen oder unvollständigen Vortrag zu stützen. Nicht selten kommt die Ausstattung mit falschen Identitätsnachweisen hinzu." (BT Drucksache 12/5683, S.7)
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/12/056/1205683.pdf

Die Strafverfolgung der Rechtsanwälte wegen der angeblich bewusst falscher Angaben im Asylverfahren dürfte alle Rechtsanwälte verunsichert haben, die im Asylverfahren tätig sind. Verunsichert dürften auch alle Mitarbeiter der BAMF sein in ihren Entscheidungen über Asylanträge. Denn sie haben offensichtlich nichts zu befürchten, wenn sie die Anträge im Zweifel rechtswidrig ablehnen sollten. Denn das scheint niemanden zu interessieren.

Wesentlicher Anknüpfungspunkt für den Anfangsverdacht und die Aufnahme von umfangreichen und aufwendigen Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft war die Annahme, dass die BAMF Bremen nicht zuständig gewesen sei. So hieß es damals noch in der Pressemitteilung vom 20.04.2018:

"Die Beschuldigten werden verdächtigt, Asylantragsteller gezielt veranlasst zu haben, Asylanträge bei der formell unzuständigen Außenstelle Bremen zu stellen."

Dass die BAMF Bremen unzuständig gewesen sein soll, davon ist heute wohl keine Rede mehr. Auch der Vorwurf der Bestechung und der Bestechlichkeit gemäß §§ 332, 334 StGB hat sich in Luft aufgelöst. Angeblich bewusst falsche Angaben der Angeschuldigten sollen es jetzt gewesen sein, in 121 Fällen. Es ist aber nicht ersichtlich, dass die STA die m.E. verfassungsrechtlich gebotene Abgrenzung vorgenommen habe zwischen der strafbaren Handlung und der erlaubten Tätigkeit der Rechtsanwälte als selbständige Organe der Rechtspflege.

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Es trifft wohl auch zu , Seehofer: "Herrschaft des Unrechts". Sollten da noch Schutzlücken sein - in den alltäglichen ca 2-3 Gesetzesvorhaben engagierter "Rechtsstaatler" sollte da doch etwas Platz finden. Vorschlag: Falsche Angaben zwecks Aufenthaltserschleichung - Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren  bis 10 Jahren, ebenso für Helfer, Anstifter,  Mittäter.

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