Berliner Arbeitsgericht bestätigt Kündigung von rechtsextremem Bundeswehr-Hausmeister

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 18.07.2019
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht5|8812 Aufrufe

Rechtsextreme Bestrebungen in der Bundeswehr sind seit längerem ein Thema. Nach Erkenntnissen des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) werden zwei Promille (0,2 Prozent) der Soldaten und zivilen Mitarbeiter der Bundeswehr des Extremismus verdächtigt. Der MAD ist für Abwehr und Überwachung von Extremisten in der Bundeswehr zuständig. Unter 250.000 Männern und Frauen werden demnach aktuell rund 500 sogenannte Verdachtsfälle bearbeitet.

Vor diesem Hintergrund steht derzeit ein arbeitsgerichtliches Verfahren im Blickpunkt, das nunmehr in der ersten Instanz abgeschlossen worden ist: Das Arbeitsgericht Berlin (Urteil vom 17.07.2019, Aktenzeichen 60 Ca 455/19, PM 19/19) hat die außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist des Arbeitsverhältnisses eines Hausmeisters bei der Bundeswehr für rechtswirksam gehalten. Der 62 Jahre alte Kläger war seit mehr als 30 Jahren bei der Bundeswehr beschäftigt, zuletzt am brandenburgischen Standort in Strausberg. Nach den Feststellungen des Gerichts ist der Mitarbeiter einer rechtsextremen Kameradschaft zugehörig, hat sich an mehreren Veranstaltungen der rechten Szene beteiligt und in den sozialen Medien seine Zustimmung zu rechtsextremen Inhalten geäußert. Das Bundesministerium für Verteidigung erklärte im Dezember 2018 die außerordentliche fristlose Kündigung sowie im Januar 2019 die außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist zum 30. September 2019. Das Arbeitsgericht hielt die Kündigung grundsätzlich für gerechtfertigt, jedoch in Ansehung des über 30 Jahre bestehenden Arbeitsverhältnisses und des Lebensalters des Mitarbeiters nur mit sozialer Auslauffrist.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dagegen kann noch Berufung beim LAG Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

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5 Kommentare

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Solange der Hausmeister noch in keiner Weise irgendwie rechtsextrem zur Tat geschritten ist, sondern nur einer "Kameradschaft" angehört, sich an "Veranstaltungen der rechten Szene beteiligt" und in sozialen Medien "Zustimmung zu rechtsextremen Inhalten äußert", ist er doch nichts anderes als ein mehr oder weniger "typischer" Brandenburger, Pegidist, Wutbürger, Reichsbürger, Identitärer, NPD-ler oder AfD-ler. Soll man jetzt die Hälfte aller Brandenburger fristlos aus ihren Arbeitsverhältnissen oder gleich aus ihrer Staatsbürgerschaft kündigen? So wird man die ostdeutschen Probleme nicht lösen, sondern verschärfen.

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Solange die Urteilsgründe nicht veröffentlicht sind, kann man aus dem Fall schlecht irgendwelche Erkenntnisse gewinnen. Jedenfalls aus der Pressemitteilung ergibt sich bezüglich der Erwägungen zum Kündigungsgrund gar nichts. Wer weitergehende Schlussfolgerungen verkündet, hat entweder zusätzliche Informationen, die er nicht mitteilt, oder er betreibt schlicht Spekulation.

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Na ja, Herr Prof. Stoffels referiert schon die "Erwägungen zum Kündigungsgrund" des Gerichts, finden Sie nicht? Ob diese dünnen "Erwägungen" des Gerichts eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, steht aber natürlich auf einem anderen Blatt. Ich habe da so meine Zweifel. Aber bei den Berliner Gerichten wundert mich gar nichts...

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