Nach Mollath und Peggy ein weiteres Fehlurteil? - Der Doppelmord in Babenhausen

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 12.04.2014
Rechtsgebiete: StrafrechtStrafverfahrensrecht3741|365766 Aufrufe

Die Strafjustiz ist in jüngster Zeit nicht nur, aber vorallem durch den Fall Mollath und durch das in dieser Woche begonnene Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy stark ins Gerede gekommen. Und schon gerät ein weiterer Fall wegen eines möglicherweise falschen Indizienurteils in den Fokus der Öffentlichkeit .

Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn wurde Andreas D. vom Landgericht Darmstadt im Juli 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Verurteilte leugnet die Tat, seine Frau kämpft gemeinsam mit ihm Aufopferung voll um die Wiederaufnahme.

Zwischenzeitlich greifen die Medien auch diesen Fall auf. Es zeigen sich erhebliche Ungereimtheiten, die hoffentlich bald aufgeklärt werden können.

Das ZDF berichtete in der Serie 37 Grad:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein-Moerder?bc=sts;stt&flash=off

Zur Homepage der Ehefrau mit dem Urteil zum Download: 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm

Medienberichte:

www.google.com/search?q=Doppelmord+in+Babenhausen

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3741 Kommentare

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Endres ist doch der "Dr. U. E." der einen unrühmlichen Abgang wegen "eigenmächtiger Abwesenheit" beim LG Stuttgart machte?

OLG Stuttgart Beschluss vom 14.12.2015 2 Ws 203/15

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Wenn das richtig wäre, wären die merkwürdigen Lobhudeleien ("Grandseigneur" etc.), die einige User diesem Kollegen angedeihen lassen, völlig deplatziert!

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Lassen Sie mich nun so antworten: Auch RA Dr. h.c. Strate wurde schon "lobgehudelt" als "Hamburger Staranwalt", RA Dr. Endres aber habe ich als Verteidiger und als Nebenklagevertreter selber schon gehört im LG, u.a. bei Wagner.

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Ich habe mich schon immer gewundert, auf welchen verschlungenen Wegen schlechte Strafverteidiger Ihren guten Ruf unter Straftätern errreichen.

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Wenn man dem einen sein Verhalten in Stuttgart vorwirft als ZUSÄTZLICHER weiterer Pflichtverteidiger, siehe https://blog.burhoff.de/2016/03/37715/, dann darf dem anderen auch sein Verhalten in München da vorgeworfen werden: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-muenchen-i-urteil-messer-angriff-oktoberfest-haftstrafe/

oder in Regensburg bei G. Mollath, als er sein Mandat ja zuerst niederlegte und dann als Pflichtverteidiger weiter verpflichtet wurde und durch einen Antrag auf Vereidigung den Zahnarzt Dr. Braun noch in die Bredouille brachte.

Okay?

(Aber der "Blockbetreiber" war schon ein schönes Stöckchen zum Hinhalten, nix für ungut für den Spaß.)

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Ich will Ihnen ja nicht "zuviel versprechen", aber ich denke, dass die gesamte Themaverfehlung rund um Herrn Kollegen Dr. Ulrich Endres womöglich einer Löschung anheimfallen könnte. 

Übrigens appelliere ich an die Leserinnen und Leser, die interessante Debatte über diesen Fall bei allmystery weiter zu verfolgen, da dort sich ja mehrere user beteiligen, was für eine Debatte doch immer von großem Vorteil ist, denn dadurch wird sie nicht so schnell langweilig, oder driftet gar noch in persönliche Auseinandersetzungen ab.

https://www.allmystery.de/themen/km110040-1137

 

Ich denke nach wie vor nicht daran, mich in irgendeiner Weise inhaltlich an der Diskussion zu beteiligen. Aber mal ehrlich, was meinen Sie, wieviele von den Zeitgenossen, die sich rege an der Diskussion beteiligen, werden die Mühe auf sich nehmen, den 81 Seiten langen Beschluss nicht nur querzulesen, sondern aufmerksam zu analysieren?

Noch etwas zu den allfälligen Kampagnen zu Fehlurteilen, gerade las ich auch wieder eine rein selektive Zitierung aus einer Quelle mit lediglich Ralf Eschelbachs alter Schätzung als Beleg:

Schon bei Justitia ist die Beurteilungslage höchst unterschiedlich: Ralf Eschelbach, Richter am Bundesgerichtshof, schätzte einst, dass jedes vierte Strafurteil ein Fehlurteil sei. Als "Lebenslüge" betrachtet er die Haltung seiner Zunft, dass es "kaum falsche Strafurteile" gebe. Während einige Richter selbstkritisch die Irrtumsanfälligkeit der Rechtsprechung sehen und sich auf Tagungen entsprechend weiterbilden, halten andere das Thema für nicht relevant, sagt Kriminologe Ralf Kölbel. Und selbst die Rechtspolitik, genauer gesagt eine Expertenkommission unter dem damaligen Justizminister Heiko Maas, stellte seinerzeit fest, dass es an validen empirischen Erkenntnissen über Fehlurteile mangele. Das sieht auch Kriminologe Kölbel so.

Die Quelle:

https://www.nordbayern.de/wenn-richter-fehlurteile-fallen-bleibt-das-meist-unerkannt-1.8397830?isAmp=true

Dort steht aber auch:

Doch auch in den USA kann die Forschung nur punktuell betrieben werden. In 90 Prozent der Strafverfahren, also in Millionen von Fällen, so schätzt Kölbel, gibt es keine Erkenntnisse zu Fehlurteilen. Denn die Mehrheit der Prozesse endet in den USA mit einer Absprache zwischen Angeklagtem und Justiz.

Geständnis gegen Strafrabatt, lautet der Deal. Es besteht also gar kein Interesse, das Ergebnis einer solchen Vereinbarung noch einmal in Frage zu stellen, denn der Angeklagte glaubt ja, günstig davongekommen zu sein. Wertet man wissenschaftliche Zahlen und seriöse Befragungen von Prozessbeteiligten aus, so kommt man auf eine geschätzte Fehlurteilsrate von 0,5 bis fünf Prozent. "Wir können es nicht beantworten und müssen das akzeptieren", sagt Strafrechtler Kölbel und fügt hinzu: "Wir sollten besser herausfinden, was die Ursachen für ein Fehlurteil sind."

Schätzung helfen wenig, valide Daten sind kaum aufzutreiben, wie soll auch anders als von einem staatlichen Gericht nach Recht und Gesetz entschieden werden.

Sog. "Gottesurteile" kennen wie hier zum Glück nicht mehr seit der Aufklärung, und auch die Glaskugel von Weissagerinnen und auch die benebelte Pythia dürfen keine Rolle mehr bei der Wahrheitsfindung spielen. Auch wenn das weiter gilt:

"Errare humanum est"

Eschelbachs ominöse 25 % hat sein ehemaliger Vorsitzender Fischer in der Sendung Recht und Gerechtigkeit | SWR Nachtcafé  (ab Min 54:50) treffend kommentiert, sie geistert immer noch durchs Netz, obwohl Eschelbach selbst im BeckOK StPO diese Quote nicht mehr nennt.

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Es wäre angenehm, diesen 17 Seiten langen Schriftsatz vom 12. September 2019 aus der Feder von Herrn Kollegen Dr. Strate stärker hervorzuheben. Das würde es den Mitlesern dieser Diskussion ermöglichen, den weiteren Verlauf der Diskussion besser verfolgen zu können. Das gilt unabhängig davon, welche Position man bei diesem Streit einnimmt. 

Dem komme ich gerne nach, Herr Würdinger.

Denn in dem Schreiben ist ja auch die Annahme enthalten, daß Ihr Kollege Strate davon ausgeht, der SV Pfoser hätte 10 Videosequenzen angefertigt, also 10 mal x Einzelbilder angefertigt, vom BKA wurden 10 Einzelbilder ja noch übermittelt.

Was die Kammer nun selber ganz genau in Augenschein genommen hatte, das ergibt sich aus der UA jedenfalls nicht völlig zweifelsfrei. Diese Feststellung erscheint mir notwendig zu sein, unabhängig von allen anderen Sachverhalten.

Zum Gruß

GR

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Selber habe ich auch z.T. nicht zwischen einem Einzelbild und einem Video als Abfolge von Einzelbildern in der Vergangenheit unterschieden, hoffe aber, daß das zu keinen relevanten Mißverständnissen geführt hatte.

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In seinem Schreiben vom 12.09.2019 gebraucht Strate den Begriff "Videoclip" für die Einzelbilder des BKA, das ist aber bereits nahe an der "Babylonischen Sprachverwirrung", denn ein "Videoclip" ist ein kurzer Film. Ein Zitat aus dem Schreiben vom 25.09.2019: "Das geht nicht an."

Gemaß Duden ist eine Videosequenz jedenfalls nichts anderes als ein Videoclip, mMn aber für die Wiederaufnahme nicht relevant.

Einen Bauschaum-Schalldämpfer auszuschließen, weil er nicht zu verifizieren sei, wäre ein erstaunlicher logischer Doppelfehler. Denn erstens ließe sich ja Bauschaum verifizieren und zweiten ist etwas, was nicht verifiziert werden kann, noch lange nicht ausgeschlossen.

Aber vielleicht wurden die drei Opfer ja auch einfach mit Bauschaum erschlagen?

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Man spricht ja in solchen Fällen immer von Verdrängung usw. Es ist ja auch eine ungeheure Schuld, die er auf sich geladen hat.
Ich muss nur immer an die arme Tochter denken, die wegen eines selbstsüchtigen Nachbarn schwer verletzt wurde und ihre Eltern verloren hat. Von den beiden Tötungen ganz zu schweigen.
Da ist eine Sache, es nicht zuzugeben. Aber dieses Spektakel ist einfach unwürdig, unanständig, peinlich.
Jetzt wäre der Zeitpunkt gekommen, den Aktionismus zu stoppen und wenigstens schweigend seine verdiente Strafe abzusitzen. Aber der Gedanke kommt diesen seltsamen Zeitgenossen wohl nicht.
Jetzt heißt es auch für die Kinder dieses Mörders wieder warten und sich oder wenigstens Mutter/Vater ständig in den Medien wiederfinden. Aber mein persönlicher Eindruck ist ohnehin, dass es der Bürgerinitiative nicht mehr wirklich um die Sache geht.

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Es stellt aber nicht die Frage, welches Gewicht diese „in die Beweiswürdigung eingestellten Punkte“ denn noch hätten, wenn sich beweisen lässt, dass eine mit gehärtetem Bauschaum gefüllte PET-Flasche nicht bei der Tat zum Einsatz gekommen ist. Die Antwort ist einfach: gar keines. Jedenfalls keines, das auch nur ansatzweise an einen Tatverdacht oder gar an eine Verurteilung denken ließe.

Dass dies offensichtlich Quatsch ist, wird auch Strate selbst wissen.

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Nicht einmal die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist jetzt doch noch mMn wegzubekommen, das hätte in der HV beim Tatgericht versucht werden müssen.

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Vor Gericht und auf hoher See ist man allein in Gottes Hand, wie es so schön heisst. Ich sage nie zu Mandanten, dass es 100% sicher ist, dass wir gewinnen, genausowenig sage ich, es gibt keinerlei Chance, ausser es ist aus rechtlichen Gründen völlig ausgeschlossen. Dann nehme ich das Mandat natürlich nicht an. Aber wo es um die Interpretation von Tatsachen geht, da gibt es in der Justiz niemals eine völlige Gewissheit.

Die Beschwerde vor dem OLG hat vermutlich noch weniger Aussichten auf Erfolg als der Antrag beim LG Kassel. Aber ich verstehe, wenn die Mandanten jetzt sagen: wenn wir schon bis hierher gekommen sind, dann versuchen wir es weiter. Und, man muss ja auch ehrlich sagen, wenn niemand sagen würde, wir gehen in die nächste Instanz, gäbe es auch keine Urteile höherer Instanzen, die Urteile niedrigerer Instanzen aufgehoben haben. Dann wären OLG, BGH usw. ohne Beschäftigung.

Ich hatte vor Kurzem so einen Fall. Ich sehe keine Möglichkeit eine Revision zu gewinnen und habe das meinen Mandanten auch gesagt. Ich kann nicht mit gutem Gewissen einen Antrag schreiben, von dem ich sicher bin, dass er erfolglos sein wird. Aber ich nehme es ihnen nicht übel, wenn sie sich einen anderen Anwalt suchen, der anderer Meinung ist.

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Je länger und intensiver ich mich mit diesem Fall beschäftige, umso größer ist meine Enttäuschung über Herrn Strates Vorbringen und Vorgehen. Sein Wiederaufnahmeantrag enthält für mich ungewöhnlich viel sachliche und methodische Fehler, ein in sich widersprüchlicher Kuddelmuddel ohne eine ganz klare und faktensichere Linie.
Zuletzt meinte er auch noch, Frau Nina Reininger, die ihm die BKA-Videos zukommen ließ unter ihrem damaligen Geburtsnamen, wäre ein Mann.
Von sauberen und intensiven Recherchen also nur relativ wenig bei Herrn Dr. jur. h.c. Gerhard Strate zu lesen. Wirklich schade, wie er da stümperte. Ein Gutachten schreibt man doch zweckmäßig als Entwurf, und läßt es von einem anderen Sachkundigen zuerst mal gegenlesen, um es im Text oder im Aufbau noch abändern zu können. Genau so hätte es auch Strate für seine eigenen Texte besser machen sollen.

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Bauschaum-Schalldämpfer bleibt Bauschaum-Schalldämpfer. Bauschaumpartikel mehr oder weniger- darum geht es gar nicht. Es wurde nachweislich ein Eigenbauschalldämpfer verwendet, wobei nachweislich Bauschaum eine Rolle gespielt hat. Alles andere ist rechtlich unerheblich. Da kann der große Staranwalt Strate sich auch auf den Kopf noch stellen: Die Recherche nach dem Silencer-Bauschaum-Schalldämpfer, der Ausdruck, das Täterwissen um den wahren, geheimen Durchsuchungsgrund der Polizei in der Firma, die nachträgliche, vorsätzliche Zerstörung seines Arbeitsplatzcomputers...  Der Fall ist aufgeklärt.  

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Das Bildmaterial aus dem BKA zeigt immer den gleichen Flaschentyp, zwei unterschiedliche Kappen, eine rote und eine weiße und unterschiedliche Positionen der Flasche neben dem Vergleichsmaßstab unterhalb.

Da ist nicht erkennbar, wieviele Serien von Schüssen mit wievielen Einzelschüssen pro Serie durchgeführt wurden von SV Pfoser, bis es evtl. zur Zerstörung dieses Flaschentyps gekommen ist mit dabei ausgeworfenen Plastikteilen der PET-Flasche. Allerdings waren die Variationen, die in der Schweizer Website als Empfehlungen enthalten waren, auch sehr gut geeignet, genau das zu verhindern.

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Bei der weißen Kappe scheint es sich um einen Überzug über einen roten Schraubverschluß zu handeln, der die Flasche besser noch mit dem roten Schraubverschluß verbunden hatte. In Nr. 2 der Bilder aus dem BKA flog die Flasche noch fort beim Schuß, aber in der Nr. 3 und 4 ist der weiße Überzug zu erkennen, ebenfalls noch der rote Schraubverschluß darunter und auch noch die Adaptierung an der Pistole mit einer Befestigung hinter dem Korn. Man muß nur ganz genau hinschauen.
 

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Kein Gericht der Welt wird jemals Frau Darsows Überzeugung von der Unschuld ihres Mannes erschüttern oder bestätigen können. Daher geht es bei dem weiteren Instanzenbingo auch nicht darum, Klarheit zu schaffen, sondern nur darum, jede noch so verschwindend geringe, vermeintliche Chance zu nutzen, Darsow, der vor Kurzem 50 Kerzen auf seinem Geburtstagskuchen auspusten durfte, doch noch freizubekommen. Das ist legitim, hat aber nichts mit Klarheit im Sinne von Wahrheitsfindung zu tun.

Das mit der Internetrecherche nach dem Bauschaumschalldämpfer plus Ausdruck mit anschließender Zerstörung/Manipulation des Rechner war naiv: Der Knackpunkt. Aus der Nummer kommt er nicht mehr raus. Das weiß bzw. sollte auch Strate wissen. Tja, eigentlich.

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Wie weit der von Dr. jur. h.c. Gerhard Strate genannte Beschluß des BVerfG vom 16.05.2007 auf den Babenhausener Fall nun Anwendung finden kann, wird man ja noch sehen. 2 Links zum Beschluß:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2007/bvg07-061.html

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/07/2-bvr-93-07.php

Da ging es ja auch noch um eine Erschütterung des Mordmerkmals der Heimtücke, und das dürfte im Babenhausener Fall ja schwerlich möglich sein, dieser Mordmerkmal zu erschüttern.

 

Kriminalbiologen sind übrigens auch nicht geeignet, Akustik-Gutachten zu erstellen, auch das ist so ein schlechter Witz in diesem Fall auf Seiten der Kampagne gegen das Urteil der Schwurgerichtskammer unter Volker Wagners Vorsitz.

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Die Sache mit dem ominösen Schusskanal im Bauschaum hat viele Aspekte, denn nach vielen Schüssen dürfte die Flasche am Ende irgendwann ja auch mal leer geschossen gewesen sein, wenn Bauschaum bei jedem Schuss austritt. Abnehmender und zunehmender Partikel-Austritt können sich also auch abwechseln. Es kommt mithin auch noch auf die Ausführung des mit Hilfe eines Rohres produzierten Schusskanals innerhalb des Bauschaumschalldämpfers vor allen Schüssen an.

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Ich verstehe nicht, wo jetzt das Problem liegt:
Es wurden an allen drei Tatorten Bauschaumpartikel gefunden, die mit genau dem der benutzen Munition entsprechenden Schmauch versetzt waren. Warum die Menge der Partikel mit der Anzahl der abgegebenen Schüsse weniger wurde, wurde vom Sachverständigen im Hauptverfahren einleuchtend mit technischen Ursachen erklärt.

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Die aufgefundenen, verschmauchten Bauschaumbrösel an den Tatorten lassen einen anderen Täter als A. D. mit allergrößter Wahrscheinlichkeit eben wegfallen, das werden auch andere Gerichte so sehen müssen.

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Die Zunahme bzw.  Verringerung des Bauschaumauswurfs in der Folge der Schußabgabe ist eigentlich gänzlich unerheblich. Nicht nur, dass die Anleitung einen großen Spielraum für Abweichungen lässt. Ich halte es auch für gut möglich, dass D. die von seinen Gutachtern festgestellte Phase der Zunahme bereits vorbei gewesen ist, weil D. zuvor Testschüsse durchgeführt hat. Die ausgeworfene Menge des Bauschaums hat deswegen keinen Beweiswert. Entscheidend ist nur, dass am Tatort angeschmauchter Bauschaum gefunden worden ist, durch den Schmauch und durch die Fundorte - an den Orten der Schußabgabe, auf den Leichen, in den Wunden der Leichen -  eindeutig tatrelevant.

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Zuletzt meinte er auch noch, Frau Nina Reininger, die ihm die BKA-Videos zukommen ließ unter ihrem damaligen Geburtsnamen, wäre ein Mann.
Von sauberen und intensiven Recherchen also nur relativ wenig bei Herrn Dr. jur. h.c. Gerhard Strate zu lesen. Wirklich schade, wie er da stümperte. Ein Gutachten schreibt man doch zweckmäßig als Entwurf, und läßt es von einem anderen Sachkundigen zuerst mal gegenlesen, um es im Text oder im Aufbau noch abändern zu können. Genau so hätte es auch Strate für seine eigenen Texte besser machen sollen.

Neben der „Geschlechtsumwandlung“ der mit Begleitschreiben vom 15.12.2015 die DVD übermittelnden Staatsanwältin (S. 7) mit den schon von der erkennenden Strafkammer in Augenschein genommenen 10 BKA-Videoclips der unter Verwendung einer PET-Flasche durchgeführten Schusstests, die ein eindrucksvolles Bild des Bauschaums vor, bei und nach Durchschlagen der den Schusskanal erzeugenden Projektile vermitteln, scheint auch in der Zählweise der Hamburger Beschwerdebegründung - S. 2, 8: auf „1.“ folgt „3.“ - etwas durcheinander geraten zu sein. Das geht nicht an.

Insbesondere das OLG Frankfurt ist bekannt für seine besondere Strenge bei WA-Anträgen (wo doch Gerichte ohnehin schon sehr restriktiv damit umgehen). Strate weiß, was ihm blüht. Und da die Strafsenate am OLG regelmäßig nicht im Ansatz so überlastet sind wie Große Strafkammern an Landgerichten dürfen wir, nachdem die Sache „ausgeschrieben“ ist, auch mit einer zeitnahen Entscheidung rechnen. Einer jahrelangen Achterbahnfahrt letztlich enttäuschter Hoffnungen auf dem Rücken der Mandantschaft – wie im Fall Weimar – wird das OLG einen Riegel vorschieben.  
Die Strategie, in einer neuen Hauptverhandlung der Vielzahl belastender Zeugenaussagen mit der Trumpfkarte „Erinnerungsverlust“ ("Haben die Tolls Lärm erzeugt?" - "Och, das ist so lange her nun. Ich kann mich nicht an Lärm erinnern.") den Boden zu entziehen, ist also schon vor Spielbeginn zum Scheitern verurteilt. Und das ist gut so.

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Bei Monika Weimar waren einige Zeugen ja durchaus in einem Lagermodus befangen (für oder gegen sie als Täterin), galt sie doch einigen als verachtenswerte "Ami-Schlampe". Da wäre die Lage bei A.D. vermutlich für ihn wesentlich günstiger in einer wiederaufgenommenen HV, denn wer will der ganzen restlichen Familie von A.D. dann noch Steine in den Weg legen? Aber das häufige Schwinden des Zeugenbeweises mit der Zeit darf mMn auch kein reiner Spekulationsgegenstand werden, und von einer Unbeeinflußbarkeit aller Zeugen durch Medien, nachbarschaftliche Solidarität, oder ähnliches kann ja nun keine Rede mehr sein.

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Die Antwort Strates auf den Antrag der Generalstaatsanwaltschaft erscheint als ein Schreiben, das schon vorher in der Schublade bei ihm lag.

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Man darf auch nicht vergessen, dass der Anwalt in einem Alter ist, wo jeder Arbeitnehmer schon längst im Ruhestand wäre. Vielleicht geht ihm auch einfach die Puste aus. Irgendwann muss man es auch gut sein lassen. Und seien wir mal ganz ehrlich: Die Motivation, sich voll reinzuhängen, ist bei einem bezahlten Mandat gewiss nicht geringer. 

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Auch beim Wiederaufnahmegesuch für Benedikt T., bei dem dem Hamburger Wiederaufnahmespezialisten mit dem Münchner Anwalt Peter Witting ein jüngerer Kollege zur Seite steht, scheint, zumindest nach der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Augsburg, ein möglicher weiterer Dämpfer nicht fernliegend.

https://www.stadtzeitung.de/augsburg-city/blaulicht/augsburger-staatsanwaltschaft-haelt-wiederaufnahme-im-mordfall-boehringer-fuer-unzulaessig-d97478.html

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Dass dies offensichtlich Quatsch ist, wird auch Strate selbst wissen.

Wenn bei der Tat bzw. den Taten ein nach der Silencer-Anleitung  hergestellter, mit Bauschaum befüllter PET-Primitivschalldämpfer weggedacht wird, entfallen:

  • die Indizien um die Recherchehandlung und den Ausdruck der Anleitung „Silencer“ vom Arbeitsplatz des Verurteilten

  • das (Täter-) Wissen um den (wahren) Durchsuchungsgrund der Polizei und dessen Leugnung in der polizeilichen Vernehmung
  • die bewusste Zerstörung des Computers am Arbeitsplatz durch den Verurteilten, um mit der Entsorgung (tatbezogene) Datenspuren zu beseitigen

„Es [das LG Kassel] stellt aber nicht die Frage, welches Gewicht diese „in die Beweiswürdigung eingestellten Punkte“ denn noch hätten, wenn sich beweisen lässt, dass eine mit gehärtetem Bauschaum gefüllte PET-Flasche nicht bei der Tat zum Einsatz gekommen ist. Die Antwort ist einfach: gar keines. Jedenfalls keines, das auch nur ansatzweise an einen Tatverdacht oder gar an eine Verurteilung denken ließe.“

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wenn sich beweisen lässt, dass eine mit gehärtetem Bauschaum gefüllte PET-Flasche nicht bei der Tat zum Einsatz gekommen ist.

Wenn das Wörtchen wenn nicht wär`.......

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Ein Motiv bringt jemanden schon in den Kreis eines Tatverdachts, ein fehlendes Alibi aber auch, @Rüdiger L.

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Der dringende Tatverdacht ist auch wieder etwas anders als der Tatverdacht oder Anfangs-Tatverdacht.

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@Rüdiger L.: Der ganze Bauschaum-Terz „zur Internetrecherche des Verurteilten zu Schalldämpfer mit Bauschaum und zu seinem auffälligen Nachtatverhalten mit Vernichtung seines Computers“ (Landgericht Kassel S. 80) wurden dort, wenn ich mich nicht irre, unter „(4) Gesamtbetrachtung“ sehr wohl berücksichtigt.

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Rüdiger L., nicht zu vergessen: Motiv, Erkundigung nach einem Strafverteidiger und Recherche zu den Themen Beweissicherung, DNA-Test und –Analyse, genetischer Fingerabdruck, Spurenlehre, Vernehmung, Spürhunde, Sonderkommission, Spurensicherung und Mantrailinghunde.   

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Mir liegt besonders die Aufklärung dieser Straftat und des Tathergangs am Herzen. Als ich neulich die überaus starken, wiederverwendbaren und stabilen PET-Flaschen Marke Sodastream mit großem, sehr stabilen Verschlußgewinde sah, dachte ich spontan, so etwas Ähnliches muß es doch auch schon zur Tatzeit gegeben haben. Die dürften jedenfalls wesentlich mehr aushalten als die vom Gutachter Cacheé verwendeten labilen Produkte.

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Das „Auffinden von ganz spezifischen, seltenen Schmauchspuren an seiner Kleidung (Gartenhandschuhe, Pulsuhr u.a.), die mit Schmauchspuren am Tatort übereinstimmen“, auch nicht zu vergessen, Rüdiger L.

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„Aber vielleicht wurden die drei Opfer ja auch einfach mit Bauschaum erschlagen?“

Da der Verurteilte Darsow seine Google-Suchanfrage mit „Schalldämpfer für Waffe Wasserflasche“ (UA S. 15) führte, dürfte eine stabile PET-Flasche - etwa der Marke „Sodastream“ – insoweit näher liegend sein. Die Google-Recherche „Schalldämpfer, Bauschaum“ ging im Übrigen, entgegen S. 80 des Beschlusses des LG Kassel, von Beamten der Darmstädter Kriminalpolizei aus, UA S. 32.

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Was mich doch am Wiederaufnhme-Antrag Strates am meisten erschüttert hatte, ist seine unlogische Fehlleistung, die ich an einem einfachen Beispiel verdeutliche. Es gibt sehr viele verschiedene Dreikantschaber mit unterschiedlichen Länge und unterschiedlichem Querschnitt der ganzen Klinge. Wäre in einer Anleitung als Werkzeug ganz allgemein ein Dreikantschaber wegen seiner Spitze und seiner 3 scharfen Schneidkanten empfohlen worden und damit eine Straftat auch ausgeführt worden, ist es doch unerheblich, wenn in einem Wiederaufnahmeantrag dargetan wird, es könnte keiner mit einer Klingenlänge von 14cm und mit einer Breite zwischen zwei Schneidkanten von 18mm gewesen sein. Das wäre ja auch so ein ähnlicher und unlogischer Humbug  für eine Wiederaufnahme wie die Videos von Cacheé.

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