BGH: Schadensminderungsklausel des § 17 I c) bb) der ARB 2010 intransparent

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 16.09.2019
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|10502 Aufrufe

Der BGH hat im Urteil vom 14.8.2019 - IV ZR 279/17 sich mit der Schadensminderungsklausel des § 17 I c) bb) der ARB 2010 sowie der Zurechnungsklausel des § 17 VII ARB 2010 beschäftigt. Nach dem BGH ist die Schadensminderungsklausel intransparent, der um Verständnis bemühte Versicherungsnehmer könne nicht erkennen, welches bestimmte Verhalten von ihm verlangte werde, um seinen Anspruch auf die Versicherungsleistungen nicht zu gefährden, auch hat sich der BGH in der Entscheidung auf den Standpunkt gestellt, dass die Zurechnungsklausel des § 17 VII ARB 2010 den Versicherungsnehmer unangemessen benachteilige.

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