Dezember: Einstellung bei der Polizei trotz Tattos
Regine.Wendland
2012-12-06 17:48Großflächige Tätowierungen an den Beinen, die bei der allgemeinen Dienstverrichtung durch die Polizeiuniform verdeckt sind, bilden allein kein Grund, um einem Einstellungsbewerber die Eignung für den mittleren Polizeivollzugsdienst abzusprechen (VG Weimar, Beschl. v. 13. 8. 2012 – 4 E 824/12 We).
Lässt uns diese Entscheidung des Monats Dezember befürchten, dass uns bald Polizisten begegnen, die im Grunde ihres Herzens Körperbemalungsliebhaber sind? Halten Sie heimlich tätowierte Polizisten für weniger gute Beamte?
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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2 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenGast123 kommentiert am Permanenter Link
Es heißt immer noch Tätowierung, wie im Text richtig dargestellt. Die Überschrift in Denglisch ist völlig daneben.
Gast456 kommentiert am Permanenter Link
Immer verdeckte Körperstellen, die tätowiert sind, stellen aus meiner Sicht keinen Grund für eine Nichteinstellung dar. Tätowierungen allein lassen doch nicht auf den Charakter oder die Fähigkeiten und Arbeitsleistungen schließen.
Ich finde sichtbare Tätowierungen bei Polizeibeamten aber genauso unangebracht, wie Flip Flops im Büro. Gewisse persönliche Vorlieben sollten hinter dem zurück stehen, was der Durchschnittsbürger von Beamten erwarten darf. Es reicht dann aber, wenn der jeweilige Vorgesetzte z. B. das Adbecken dieser sichtbaren Stellen während der Dienstausübung anordnet, sofern das möglich ist. Eine Ganzkörperbemalung (z. B. auch im Gesicht) wäre allerdings auch für mich ein Einstellungshindernis.