Bild von Claurik

Patientenverfügungsgesetz: Auswirkungen auf bestehende Formulare

Claurik

2009-09-12 16:28

Bislang konnten Patientenverfügungen unabhängig von Vorsorgevollmachten konzipiert sein. Das hat sich durch das Patientenverfügungsgesetz geändert; eine Verzahnung der Patientenverfügung mit der Vorsorgevollmacht für den Körper ist von nun an unumgänglich (§ 1901a Abs. 1, 2 BGB n.F.). Auch muss wegen der Modifikation des § 1904 Abs. 1, 2 BGB die Regelungen der Vorsorgevollmacht für den Körper anders formuliert werden.

Ich meine daher, dass Patientenverfügung und die Vorsorgevollmachten für den Körper in einem Dokument zu errichten sind, idealerweise zudem die Vorsorgevollmacht für das Vermögen. „Alte“ Patientenverfügungen sind meines Erachtens weiterhin wirksam, wenn auf einen Bevollmächtigen oder Betreuer zur Umsetzung Bezug genommen wird. Falls das nicht der Fall ist, wird aufgrund der Auslegung der Wille des Patienten letztlich zu beachten sein.

Welche Auswirkungen hat das Patientenverfügungsgesetz auf Ihre Beratungspraxis?

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

2 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen