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Aus dem Leben einer Rechtsreferendarin

johannaluise

2010-08-06 11:38

Welcher Jurastudent kennt das nicht. Morgens schon mit Bauchschmerzen aufwachen, wenn man überhaupt geschlafen hat (Anmerkung: Ich, meinerseits habe es vorgezogen die Nacht hängend über der Kloschlüssel zu verbringen). Kurzum die Nacht war der Horror und es wird noch schlimmer, die Gedanken kreisen stetig um das unausweichlich Bevorstehende: Das schriftliche Examen.

Rückblick auf die letzten Monate, wenn nicht wie in den meisten Fällen sogar Jahre, der Examensvorbereitung. Endlose Stunden mit Probeklausuren verbracht, um sich dann 3 Punkte abzuholen. Zum Repetitor geschleppt, auswendig gelernt, Theorien wiederholt oder ganz neu entdeckt. Der Berg des „das musst du unbedingt wissen fürs Examen“ wurde scheinbar immer großer, die Unsicherheit immer stärker und der Selbstzweifel immer existenzieller. Gesundheit und Beziehungen litten und man hielt es eigentlich nur noch im Kreise der Erlauchten aus, die ebenfalls diese Hölle gerade durchliefen. Diese konnte man wenigstens immer um drei Uhr nachts noch anrufen um schlafraubende Dringlichkeiten zu erfragen wie zum Beispiel: Ist der Widerruf der Anfechtung der Kündigung eigentlich fristgebunden? Unausweichlich stellt man sich die Frage: Und wofür das Ganze? Ja, was ist die Antwort darauf. Diese Frage kann nur jeder für sich selbst beantworten, aber ich unterstelle jetzt einfach mal, dass es zumindest eine Handvoll junger Juristen gibt deren Antwort in etwa so lautet:

Wenn ich den Horror hinter mir habe, fange ich bei einer Großkanzlei an, verdiene 100.000 Euro im Jahr Einstiegsgehalt, arbeite an spannenden Mandaten, meine Kollegen sind ebenfalls die „Creme de la Creme“ der Juristen und dann…ja, dann hab ich es geschafft.

So so…naja, das kann man aber auch einfacher haben, wie der Fall zeigt, den ich heute morgen vor der großen Strafkammer des Landgerichts Frankfurt miterleben durfte. Leider war keine Presse anwesend, so dass es noch nicht mal einen kleinen Artikel darüber geben wird. Jedoch darf dieser Fall nicht einfach in der Versenkung verebben, da er doch gerade für angehende Juristen ein immenses „Schmunzelpotential“ birgt, so dass ich mich entschlossen haben euch darüber zu berichten. Quasi als kleine Aufmunterung.

 

09. Juni 2010, 9:00 Sitzungssaal 7, große Strafkammer des Landgerichts Frankfurt. Auf der Anklagebank sitzt ein 27 –jähriger, 1,65 kleiner, manch möchte fast sagen „Jüngling“, hellblaues Hemd, Manschettenknöpfe und Dackelblick, dem Betrug im besonders schweren Fall in Tateinheit mit Urkundenfälschung und Missbrauch von Titeln und Berufsbezeichnungen vorgeworfen wird. Er hatte es geschafft in gleich 3 renommierten Wirtschaftskanzleien in Frankfurt als Rechtsanwalt eingestellt zu werden und dort insgesamt 2 Jahre und 8 Monate zu arbeiten. Wie die Zeugen (allesamt Partner dieser Kanzleien) später aussagen werden, auch nicht besonders schlecht. Soweit noch nicht spektakulär, jedoch hat er das geschafft ohne jemals Jura studiert zu haben. Dass heißt, so ist das nicht ganz richtig, er war einmal für 4 Semester an der J.W.G. Universität für Rechtswissenschaften eingeschrieben, war aber nach eigenen Angaben „nie in einer Vorlesung“. Ach ja, und ehe ich es vergesse, auch die Hochschulreife hatte er bei der Immatrikulation nicht. Sondern lediglich einen Realschulabschluss. Abiturzeugnis gefälscht, erstes Staatsexamenszeugnis gefälscht, zweites Staatsexamenszeugnis gefälscht, Rechtsanwaltszulassung gefälscht, Doktortitel gefälscht, Steuerberaterzeugnis gefälscht. Wenn schon dann richtig muss er sich gedacht haben, da er sich im Abitur einen Notendurchschnitt von 1,2, im ersten Examen 11,5 Punkte und im zweiten 12,75 Punkte attestiert hatte. Die Dissertation hat er laut gefälschter Urkunde mit „Magna cum Laude“ bestanden. Ein hochqualifizierter Nachwuchsjurist also um den sich die Kanzleien reißen. Dabei war er gerade erst 24 Jahre alt als er sich mit diesem Bündel an Qualifikationen bei den Kanzleien bewarb. Um keine unangenehme Fragen zu beantworten, wie er das denn alles in so schnell geschafft habe, machte er sich bei seiner Bewerbung einfach 5 Jahre älter.

Er bekam den Job (aus Rücksichtnahme unterlasse ich es hier die Kanzleien namentlich zu nennen) und arbeitete fortan als Rechtsanwalt. Zu meiner Beruhigung muss ich fast sagen (Stichwort: Warum machen wir das Ganze), fielen seine fehlenden juristischen Kenntnisse irgendwann auf. Jedoch dachte man sich nicht allzu viel dabei und kündigte während der Probezeit, verlängerte dann nochmal, aus Rücksichtnahme, da er seine „schlechte Leistung“ mit dem plötzlichen Selbstmord seiner Mutter erklärte. (Anmerkung: Diese lebt munter bis heute).Noch aus seiner ersten Anstellung heraus bewarb er sich neu und bekam sofort einen neuen Arbeitsplatz. So ging das munter weiter und bei seinem dritten Arbeitgeber hatte er sich bis dahin genügend Fachkenntnisse angeeignet, dass der Partner für den er damals arbeitete, heute im Zeugenstand aussagte, „er sei ein sehr guter, auf dem Gebiet des Steuerrechts qualifizierter, engagierter Mitarbeiter gewesen“. Dann kam eine anonyme Anzeige bei der Polizei, die Sache flog auf. Bis dahin hatte er 179.411 Euro verdient (vergleichsweise noch recht wenig für einen solchen „TOP-Juristen“, bescheiden war er also auch noch!). Wie viele sogenannte „billing-hours“ den immer noch unwissenden damaligen Mandanten für seine „qualifizierte“ Arbeit in Rechnung gestellt wurden, dazu wollte der Partner nicht richtig Auskunft gegeben. Geht es doch auch um einen immensen Prestigeverlust.

Da hört man vom ersten Semester an, ohne „Prädikat“ bist du ein Nichts und dann arbeitet jemand „ohne Alles“ in angesehenen Kanzleien, scheinbar relativ problemlos. Na, wenn das keinen Auftrieb gibt! Aber zurück zum Fall. Vor Gericht zeigte der Angeklagte sich heute reumütig und gab ein umfassendes Geständnis ab. Ob man dem Glauben schenken mag war sicher einer der Diskussionspunkte zwischen dem Vorsitzenden, der  Berichterstatterin und den zwei Schöffinnen. Denn schon einmal war er wegen eines ähnlichen Falles beim Amtsgericht in Frankfurt angeklagt gewesen. Strafanzeige hatte damals eine der Kanzleien gestellt, bei der er sich beworben hatte. Da hatte er wohl zu hoch gepokert und sich in beiden Examina die Note „sehr gut“ verpasst. Wie soll er auch als Nichtjurist wissen, dass dies nur alle paar Lichtjahre vorkommt. Mit zweimal 18 Punkten bewirbt man sich nicht, man wird umworben. So was fällt dann schon auf. In der damaligen Verhandlung bekam er eine recht milde Geldstrafe, da ihm zugutegehalten wurde, dass es sich nach seinen Angaben um ein einmaligen „Fehltritt“, praktisch einen Scherz handele und er mittlerweile diesen „Unsinn sein ließe“ und als Musiker arbeite und dabei sehr wenig verdiene. Wieder alles gelogen. In Wirklichkeit hatte er sich für die Verhandlung einen Tag frei genommen von seinem Leben in der Großkanzlei, bei der er inzwischen recht erfolgreich arbeitete für 90.000 Euro Jahresgehalt.

Gut, wie nahm die Sache ihr Ende. Auf die Frage des Vorsitzenden wie der Angeklagte sich sein weiteres Leben vorstelle, konnte die Zuschauerschaft erstaunt vernehmen, dass er mittlerweile in einem „Chemieentsorgungsunternehmen angelernt werde und dort sozusagen Mädchen für alles sei“. Dafür werde er mit 4000,- brutto im Monat und Dienstwagen entlohnt. (Wahnsinn, warum studieren wir überhaupt). Das brachte dann sogar die Vertreterin der Staatsanwaltschaft auf die Palme, die sich im wahren Leben zwei Prädikatsexamen erarbeitet hat und mit ihren Beamtenbezügen da nicht mithalten kann. (Sagen Sie mal, wollen Sie uns eigentlich veräppeln, Sie gehen da doch wieder einer juristischen Tätigkeit nach, oder wieso sollte man Sie als Ungelernten mit 4000,- entlohnen?“).

Er hoffe mit seiner Lebensgefährtin (die übrigens, wie sein Verteidiger im Schlussplädoyer ausführte, zu ihm halten wolle, obwohl sie es sehr schwer habe, da sie weiterhin in einer der Kanzleien beschäftigt sei, die er betrogen habe) ein neues Leben, ohne Betrügereien, beginnen. Die Staatsanwaltschaft beantragte 3 Jahre und 9 Monate Freiheitsstrafe. Der Verteidiger hoffte auf ein mildes Urteil zur Bewährung. Und das bekam er dann auch. Nach einer einstündigen Besprechung verkündete der Vorsitzende das Strafmaß: 2 Jahre zur Bewährung.

Jetzt mal ehrlich, warum machen wir das noch mal gleich? Ich kann nur hoffen, dass die Staatsanwaltschaft Revision einlegen wird. Oder was noch viel wahrscheinlicher sein wird, dass der Verurteilte die Bewährungszeit von 5 Jahren nicht straffrei über die Runden bringt…und ich werde mir überlegen mich doch mal bei einer der drei Kanzleien zu bewerben. Sollte ich zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werde, wüsste ich jetzt schon, was ich auf die obligatorische Frage „…und warum haben Sie sich gerade in unserer Sozietät beworben“ antworten werde!

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59 Kommentare

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Soso, sie wünschen sich also härtere Bestrafung, damit Sie wissen, warum Sie sich quälen mit Dingen, für die Sie den Grund nicht in sich selbst sehen. Zum Glück wird nicht nur mit diesem Gedanken bestraft, wenn vielleicht auch mittlerweile öfter als es gut für rechtstaatliche Prinzipien wäre.

Ich empfinde das Strafmaß durchaus als angemessen. Der Angeklagte hat niemandem körperliche oder seelische Schmerzen zugefügt, niemanden getötet, niemanden physisch verletzt oder dergleichen. Er hat einfach nur übel betrogen und gelogen, mehr nicht. Dafür gehört er bestraft - nicht dafür, dass angehende JuristInnen und die betrogenen Kanzleien sich über die erlittene Schmäh ärgern. Das müssen diese schon mit sich selbst ausmachen.

Direkt eine Mail an die Autorin zu schreiben fand ich auf der Seite nicht, daher gezwungenermaßen hier: "Lichtjahr" ist eine Entfernungseinheit, keine Zeiteinheit. Gemeint war wohl "nur alle paar Schaltjahre" o.ä., nicht "nur alle paar Lichtjahre".

 

 

Nach meiner Auffassung lässt sich eine Beurteilung des beantragten und des tatsächlich ausgesprochenen Strafmaßes aufgrund der hier gegebenen Prozessferne nur schwer vornehmen. Soweit ersichtlich, war außer der Autorin keiner der Diskussionsteilnehmer im Prozess anwesend. Aus der doch eher knappen Darstellung lassen sich die Umstände und die ausschnittsweise dargelegte Verteidigungstrategie, die den wirklichen Kern zu verzerren vermag, wohl kaum bewerten.
Richtigerweise will der Beitrag wohl kaum zu einer Diskussion über das Strafmaß anregen, obgleich die Autorin dies mit Ihrer Frage: "jetzt mal ehrlich, warum machen wir das noch gleich?" möglicherweise anzustoßen scheint. In dieser Frage kann m.E. nicht die Kritik an diesem einzelnen Fall gesehen werden; ebenso nicht eine Abwägung der Ausbildungsdauer von ca. sieben Jahren mit der Dauer einer Bewährungsfreiheitsstrafe von zwei Jahren.
Vielmehr will die Autorin mit Ihrem Beitrag vermutlich diejenigen werdenden Juristen amüsieren, die sich selbst gerade die Sinn- oder Zielfrage stellen. Wohl kaum will sie diese in noch tiefere Sinneskrisen stürzen.

Korrigiert mich unwissenden Nichtjuristen bitte falls ich falsch liege, aber muß für Schadensersatz nicht erst ein, nach Möglichkeit bezifferbarer, Schaden entstehen?

Wenn Akten neu aufgearbeitet werden müssen oder ein plötzlicher Umsatzeinbruch durch zurückgehende Mandantschaften auftritt, sind das schon bezifferbare Schäden. Juristen finden sicher noch mehr, was man als Schaden geltend machen kann...

Sagen Sie, werte Frau Hepp, verzichten Sie bewusst auf die Anwedung der Kommaregeln? Im Text fehlen dutzende Kommata, während sie an anderen Stellen völlig falsch gesetzt sind. Richtige Kommasetzung ist nicht nur ein Zeichen guter Schulbildung, sondern erleichtert auch den Lesefluss ungemein. Insofern wäre es ein Gewinn, wenn Sie sich um die Erlernung dieser Regeln bemühen könnten.

Huh, was bin ich auch für ein übler Betrüger ich hab ihn meinem Leben keine einzige Informatikvorlesung besucht und verdiene jetzt ca. 80.000 EUR brutto.

Das kommt vielleicht daher weil nur die Kentnisse interessieren die ich tatsächlich habe und nicht Kentnisse die mir irgendeiner bescheinigt das ich sie haben sollte.

Alles in allem ist das höchstens ein Plädoyer für die Abschaffung des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Den man glaubt es kaum: In anderen Ländern sind tatsächlich Leute juristisch beratend tätig die haben auch noch nie eine Uni von Innen gesehen.

Informatiker kann sich jeder nennen. Bei Rechtsanwalt ist das eine andere Geschichte oder Arzt. Das ist genauso eine besondere Sache.
Man darf eben bestimmte Aufgaben nur wahrnehmen, wenn man einen entsprechenden Befähigungsnachweis erbracht hat. Das hat seinen tieferen Sinn.

Strafrecht: Rache ist keine Lösung.

Zivilrecht: Worin sollte ein finanzieller Schaden bei den Kanzleien entstanden sein, haben sie doch seine hours vermutlich lukrativ den Mandanten in Rechnung gestellt.

Sicherlich hat es einen tieferen Sinn, aber besteht der nicht vielleicht auch darin, unlibesame Konkurrenz von den Fleischtöpfen fernzuhalten?

Ich habe nicht Jura studiert, und möchte das daher nicht beurteilen. Offensichtlicher sieht man es vielleicht in der Apothekenbranche. Da wird auch jahrelang gepaukt. Pflanzen, chemische Verbindungen, Analysemethoden und so weiter und so weiter. Und hinterher übt man eine fast 100 prozentig kaufmännische Tätigkeit aus. Ist ein Studium da nicht eine gigantische Verschwendung von Ressourcen und Lebenszeit?

Vielleicht könnte man ein paar Monate dieser 7 Jahre mit sinnvollern Dingen verbringen statt offenbar ziemlich absurde und willkürliche Fakten zu pauken. Die Staatsanwältin scheint ja nicht die Lüge auf die Palme zu bringen, sondern die Ohnmacht im Angesicht der Tatsache, dass ein begabter Clown vollbringt, was sie nach Jahren akademischer Beckmesserei nicht vermag.

 

 

Damit nicht alle nur meckern, trage ich mal etwas konstruktives bei: Guter Schreibstil; Mir stellt sich allerdings immer noch die Frage, was er denn jetzt in dem Chemieunternehmen gemacht hat :D

 

@Restliche Kommentatoren: Vielleicht sollte man solche Texte und die Aussagen darin nicht so ernst nehmen, wenn der Text ganz offensichtlich der Unterhaltung dient. Daraus auf die Befähigung der Autorin zu schließen ist dann doch eher gewagt...

Offentsichtlich kann sich der junge Mann gut verkaufen - warum also nicht von Hackern lernen und Personalabteilunge im Auftrag prüfen? Oder haben Firmen Angst solche Dienstleistungen anzunehmen? Wär doch mal interessant wie gut "Personaler" arbeiten...

Schöne Geschichte. Mir fällt dazu nur der Kommentar "Eulenspiegel" ein. An die außerordentlich qualifizierte Juristen sei in diesem Zusammenhang übrigens der Hinweis gestattet, dass sich dieser in einer anderen Ecke der Bibliothek als üblich befindet. Ein regelmäßiger Besuch jener Ecke hätte vielleicht auch manchem Kanzeleichef so eine Blamage vielleicht auch erspart. ;)

@Horsti

Denn tieferen Sinn konnte ich leider bisher noch nicht entdecken. Meine Erfahrungen mit Anwälten waren bisher so:

1. Wenn kein Anwaltszwang besteht, dann führe das Gerichtsverfahren selbst.

2. Wenn Anwaltszwang besteht, dann recherchiere die Rechtslage selbst und gib dem Anwalt exakte Anweisungen, damit er es nicht versaut.

 

 

Den Weg des jungen Herren aus der Geschichte habe ich zwar nie ernsthaft in Erwägung gezogen, nachdem ich aber vor wenigen Wochen mein erstes Staatsexamen vom JPA Köln zugesandt bekam, da hatte ich ähnliche Gedanken.

Ein derart tristes Zeugnis, habe ich noch nie zuvor gesehen (damit meine ich nicht die Noten). Ein simples weißes Blatt, wo oben dein "Aktenzeichen" steht und alles zentriert gedruckt wird. Unten folgt die Unterschrift der Vorsitzenden vom JPA und ein Stempelchen.

Jeder CopyShop kann einem solch ein Zeugnis ohne weiteres Drucken!!! Die machen es einem da aber auch echt leicht.    

#18
Ja. wenn Du Notar bist, nimm ein Blatt von der Klorolle unterschreib drauf samt Siegel und Du hast eine Urkunde.
Wie das Ding aussieht, ist vollkommen Wurst.

Als kluger junger Mensch mit Zukunft kann man zwar mal drüber nachdenken, aber der harte Weg der Arbeit geht sich im Anschluss wesentlich leichter, wenn der Asphalt echt ist.

Interessanter Artikel von Frau Hepp!

Allerdings muß auch ich anmerken, dass es tatsächlich UNGELERNTE geben soll die gutes Geld verdienen. Außerdem wundert es mich, wie eine fast fertige Juristin, wie Frau Hepp es wohl ist, einfach mal so feststellen kann "dass der Verurteilte die Bewährungszeit von 5 Jahren (eh) nicht straffrei über die Runden bringt...". Das ist einfach nur zynisch!

Vielleicht sollte man einen neuen Paragraphen im StGB einfügen, direkt hinter, evtl. auch direkt vor §§ 211 und 212 StGB, der dann ungefähr so lauten sollte:

 

"Wer sich als Jurist ausgibt, ohne Jurist zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft."

 

Wäre das angemessen... ?

Mal ne kurze Frage von einem Nicht-Juristen:

Wo liegt eigentlich der Reiz, für die diversen Großkanzleien zu arbeiten?

Klar, dickes Gehalt, Mitglied der juristischen "Elite", beste Chancen auf eine steile Karriere.

Aber darüber hinaus, z.B. Abends in den Spiegel zu blicken und sich zu freuen, etwas produktives getan zu haben, die Welt vielleicht ein Stück lebenswerter gemacht zu haben.

Es kann doch nicht erfüllend sein, wenn man seine ganze Kraft, v.a. im Steuer- und Wirtschaftsrecht in die Verteidigung von jenen natürlichen und juristischen Personen steckt, welche ihrerseits vorwiegend damit beschäftigt sind, soziale und wirtschaftliche Errungenschaften der Gesellschaft niederzureissen bzw. daraus ihren Profit ziehen.

Wird man in entsprechenden "Leistungsträger"-Kreisen derart sozialisiert, dass man das Gefühl für Gerechtigkeit verliert und glaubt, das alles wieder wett zu machen wenn man einmal im Monat 500 Euro für einen wohltätigen Zweck spendet?

Zum Beispiel mitverantwortlich ist, wenn der gutbezahlende Klient mittels CBL oder anderer juristischer Aneignung-Instrumente, die Heimatstadt um ihre Infrastruktur erleichtert.

Gibt es da bei der Masse der angehenden Juristen noch eine Schmerzgrenze, was man tut und was man nicht mehr tut?

 

 

Mal abgesehen davon, dass aus Ihnen anscheinend eine ganz gehörige Portion Frust spricht (von welcher "Heimatstadt" reden Sie?), liegt der Reiz tatsächlich darin viel Geld zu verdienen, sich großspannige Samttücher mit Goldrand zu kaufen und damit jeden Spiegel im Haus abzuhängen...

Zum totlachen. Man erkennt sofort an den Kommentaren, welcher der Schreiber (angehender) Jurist ist (arrogante, betont sachliche, entsetzte und "seriöse" oder auf die Regeln der deutschen Rechtschreibung verweisende Kommentare) und wer nicht (die übrigen, erfreulicheren Kommentare). Macht Euch locker, hier darf man die Mütze auch mal draußen lassen. Die Geschichte ist klasse, Frau Hepp! So einen Leckerbissen kriegt man nicht jeden Tag vorgesetzt... ;)

Sehr geehrte Frau Hepp,

da werden auch noch ein paar Kommentare kommen, die Ihnen Ihre Bewertung dieses Strafverfahrens "um die Ohren hauen".

Sie schreiben, dass der Angeklagte ein vollumfängliches Geständnis abgelegt hat. Das ist i.d. R. strafmildernd zu werten. Wie Sie mitteilen, wurde der Angeklagte wegen eines vergl.b. Verhaltens bereits einmal verurteilt. Über den von ihm verursachten Schaden haben Sie nichts mitgeteilt. Jedoch ist der Angeklagte mit dem Strafmass von einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von zwei Jahren nicht nur vorbetraft, sondern muss auch noch die Bewährungszeit von mitgeteilten fünf Jahren überstehen. Aus der Ferne betrachtet, ist das Strafmaß nicht gerade milde.

Ihnen kann man fast nur wünschen, dass Sie einmal Ihren Lebensunterhalt mit Strafverteidigungen bestreiten müssen. Dann werden Sie solche hohntriefenden Kommentare unterlassen, davon zu reden, dass die Strafe zu mild sei oder dem Angeklagten fast schon wünschen, wieder straffällig zu werden.

Mit Juristen Ihres Schlages hatte ich, solange ich als Anwalt tätig war, zum Glück selten das Vergnügen. Wenn aber, gibt es zum Glück meist eine weitere Instanz (mit mehr Weitsicht) oder ein nächstes Mal (um den "Top"-Juristen gegens Mäuerle laufen zu lassen).

Mein Tip für Referendare (das wurde zu meiner Referendarzeit sogar noch vergütet): freiwillig für Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaft melden. Eine bessere Praxisvorbereitung gibt es kaum. Wenn man zum Amtsgericht - Jugendgericht darf, gibt es durchaus mal Anklagen, wie schwerer Raub u.ä., was beim Amtsgericht - Strafrichter nie landet. Und die Praktiker (sprich Richter bei diesen Gerichten) "erden" einen auch mal, wenn man über das Ziel hinausschießen sollte.

Und noch mal zum o.g. Fall: wenn der Angeklagte bei dem Chemieentsorger als "Mädchen für alles" tätig ist, darf er intern auch rechtlich beraten. Und wenn er wirklich gut ist, wieso soll ihn der neue Arbeitgeber dann nicht angemessen vergüten. Da sollten sich Staatsbedienste nicht aufregen, dass woanders Geld verdienst werden kann. Beamte haben sich Ihre Tätigkeit schließlich selbst ausgesucht.

 

Anhand der meisten vorherigen Kommentare kann man wohl erkennen:

Die meisten Juristen verlieren irgendwann ihren Sinn für Humor...

Großartiger Artikel meiner Ansicht nach!!!

Ich für meinen Teil finde den Schreibstil nicht gelungen und die vielen Fehler fallen auch negativ auf. Die Geschichte an sich ist aber kurios genug, so dass es auf den Schreibstil letztendlich kaum ankommt.

Im Endeffekt ist jeder seines Glückes Schmied.

Also: Leben und leben lassen!

Der Hauptmann von Köpenick, in der "High-Potential"-Version. Früher war's die Uniform, heute sind's die passenden Zeugnisse - und ein passender Anzug dazu.

Und einige Kommentare zur Geschichte waren fast amüsanter als die Geschichte selbst. Fast.

Großartiger Artikel, Applaus!

Einige Kommentare hingegen... ohne Kommentar. Erbärmliche Kollegen.

 

Fazit: Die hochwohlverehrten Kollegen der Großkanzleien gestehen ein, dass auch ein "nicht-Jurist" die Arbeit eines ausnahmslos mit Prädikaten dekorierten Juristen eledigen kann. Dieses Faktum regt zu höchster Nachdenklichkeit an.

Hmm.. vielleicht muss man aus Angst vorm Examen kotzen müssen (Was ja im Grunde genommen wirklich traurig ist.. ), um eine höhere Strafe für diese sympathische Vorgehensweise des beschriebenen Betrügers zu fordern.

Ich für meinen Teil kotze nicht, habe eher mit dem nun vorbestraften (augenscheinlich) cleveren Kerlchen als mit den Großkanzleien Mitleid und studiere Jura nicht nur aus dem Grund, dass diejenigen, die es nicht tun, hart bestraft werden, wenn sie es vortäuschen-

sondern aus Interesse und Lust an einem spannenden Job (und mich kriegen keine zehn Pferde in eine Großkanzlei!).

Vielleicht hält mein Magen daher stand.

 

PS Ich muss nochmal erwähnen, wenn sich im letzten Absatz nicht doch Ironie verbirgt, die ich nicht erkannt habe: Die Autorin fordert quasi, dass dieser Mensch dafür ins GEFÄNGNIS gesperrt wird??? Dass er dafür in einer Betonzelle sitzt? Wie sehr mir dafür die Empathie fehlt - hoffentlich wird ihre Note nicht für ein Richteramt reichen, tut mir echt leid...

 

 

Viele der abgegebenen Kommentare sind einfach nur lächerlich. Die Autorin hat explizit herausgestellt, dass es sich um einen Artikel handelt, der lediglich dem Amüsement des Lesers dienen soll. Der Artikel ist super, ich trete hiermit auch sehr stark fürs Lockermachen aller Beteiligten ein..

Also, ich arbeite selbst in einer Großkanzlei und find die Geschichte zum wiehern komisch. Die Damen und Herren Kommilitonen oben, die tatsächlich meinen, sich sachlich und inhaltlich mit dem Beitrag auseinandersetzen zu müssen, mögen sich allesamt mal den Stock aus dem Kreuz ziehen und sich ihre Energie für die nächste Klausur im Gutachtenstil aufbewahren (da kann man sich dann wirklich zur Genüge auslassen...). Wie steif muss man denn eigentlich sein, wenn man sich bei einem solchen Beitrag allen Ernstes über Kommaregeln unterhält?! Manchmal hat es den Anschein als seien gewisse Klischees, die uns Juristen anhaften, doch nicht ganz unberechtigt...

Ich für meinen Teil würde allerdings liebend gern wissen, welche Kanzleien das waren - wer weiß, ob der Typ im Büro neben mir nicht tatsächlich Elektriker statt Anwalt ist und deshalb so sehr unter Strom steht! :)

Außerdem würd ich gern wissen, was der Typ aus der Story sonst für Qualitäten hat, wenn ihn seine Freundin trotz des täglichen Spießrutenlaufens, dem sie nach DER Story an ihrem Arbeitsplatz ausgesetzt ist, nicht verlässt...

Willkommen im Leben!!!!

Angemessene Strafe? Ist ja keiner zu Schaden gekommen, mir wird ganz schlecht! Und solche juristen wollen künftig unser Recht vertreten. Gott sei Dank, gibt es noch Juristen wie Frau Hepp!

Sich alles zu erschleichen und in einer tollen blumigen Welt leben, den Staatsanwalt und Richter ins Gesicht lügen, so tun als wäre er noch Opfer, geht gar nicht. Vielleicht sollte man noch erwähnen, dass sich der Beschuldigte, nachdem er wusste, dass ein Ermittlungsverfahren gegen ihn läuft, erneut mit gefälschten Zeugnissen eingeschrieben hat!!! Nee, da steckt überhaupt keine kriminelle Energie dahinter und vor allem sieht man dort die Reue!!!

Liebe Johanna,

"Jetzt mal ehrlich, warum machen wir das noch mal gleich?". "Wahnsinn, warum studieren wir überhaupt."

Anscheinend machst Du, daß aus dem gleichen Grund, wie Dein "Hauptdarsteller". Nämlich Geld. Schade.

Dein Bericht ist toll geschrieben. Aber wie kann man in Deinem Alter (ich schätze du bist, nach dem Foto zu urteilen,Mitte 20)

bereits, i am sorry, so auf Werte fixiert sein, wie sie die Lehman - Investmentbanker  zelebriert haben.

Insbesondere finde ich das "wir" unangebracht. Ich kenne eine Menge Juristen, die Ihren Job auch

als gesamtgesellschaftliche Aufgabe ansehen und für die Geld nicht der Motivator ist. Geld ist sehr wichtig,

klar, aber doch kein Grund um zu studieren

 

Liebe Johanna,

eine großartige Geschichte. Mich hat sie zum Lachen gebracht. 

Außer Juraman (der bezeichnender Weise selber in einer Großkanzlei arbeitet) und Peter scheint ja keiner hier auch nur einen Funken Humor zu haben. Anscheinend kann man über so eine Geschichte nur dann lachen, wenn man mal eine Großkanzlei von Innen gesehen hat. Leute, zieht Euch den Stock aus dem Hintern und entspannt Euch. Nicht alles im Leben muss analysiert werden. Wer spricht hier von Geld, Werten oder Kommaregeln? "Catch me if you can" in der Neuzeit. Interessant zu sehen, dass es jemand geschafft hat, zu zeigen, dass man scheinbar nicht für jede Arbeit die Qualifikation braucht, die auf dem Papier verlangt wird. 

 

Der Hauptmann von Köpenick- reloaded

Ich studiere Jura auf "dem schönsten Campus Europas" (Frankfurt am Main) und finde die Geschichte zum Brüllen komisch.

Schade, dass die Juristen doch so ein humurloses Völkchen sind. Mal ehrlich hier gehts nicht um Kommafehler der Autorin etc. Hier gehts um was ganz anderes:

Es scheint eine bereits im Studentenleben beginnende Krankheit der Juristen zu sein, sich als "etwas besseres" zu fühlen; high-Potentials und "Elite" eben. Der fall zeigt uns, dass unser Elitedenken so ziemlich ohne jede reale Grundlage ist. Es geht eben auch ohne Prädikatsexamen... Schade dass der Fall nicht durch die Presse geht. Nichts anderes ist so geeignet, die Hochnäsigkeit der Kommilitonen so zu entlarven!

Und noch was zeigt uns der Fall: Früher war unsere Gesellschaft uniform-gläubig, heute ersetzt der teure Anzug und das Zeugnis die Uniform. Schon interessant...

Aber eines übersieht die Autorin: Wenn die vorgeführten Kanzleien (und ich WILL NAMEN hören!!!!) erstmal anfangen, zivilrechtliche Forderungen geltend zu machen, wird der "neue Hauptmann von Köpenick" RICHTIGE Probleme bekommen. Zwei Jahre auf Bewährung sind dagegen nichts...

Also Leute, wie ich von ehemaligen Kollegen des Hochstaplers erfahren habe, hat sich der Gute fachlich arg bescheiden angestellt und seine Kollegen stets mit dummen Fragen gelöchert, um ggü Vorgesetzten nicht so schnell aufzufliegen. soviel zu der hier teilweise vertretenen These, ein pfiffiger Laie habe es den hochdekorierten Juristen mal so richtig gezeigt... Und wer den jungen Mann nach wie vor für besonders ausgebufft und v.a. für harmlos hält, soll sich mal überlegen, was für einen Schaden so jemand anrichten kann, indem er z.B. mangels rechtlicher Expertise Mandanten falsch berät und es zB zu höheren Steuerzahlungen bei einem Unternehmen kommt (er war im Steuerrecht tätig). Wer trägt den Schaden, wer darf das ausbaden? Das falsch beratene Unternehmen, die gehörnte Kanzlei? Bei Großkanzleien dreht sich die Beratung meist auch um große Beträge... und ich ahne auch schon die Erwiderungen einiger Vorschreiber: Die unsere Gesellschaft zu grunde wirtschaftenden kapitalistischen Unternehmen haben es nicht besser verdient und die sie unterstützenden Juristen, die vor lauter Schande abends in keinen Spiegel mehr schauen können, ebenso wenig. Ja, da bleiben mir nur noch folgende "Thesen" übrig: Die allermeisten Unternehmen wirtschaften aufrichtig und schaffen Wohlstand anstatt ihn zu vernichten. Diese Unternehmen lassen sich auch von Großkanzleien beraten, um ihr gutes Recht durchzusetzen. Juristen, die dauerhaft viel Geld verdienen, sind dies auch wert. Und was hat in diesem Gefüge noch gleich der kleine große Hochstapler Positives beigetragen, außer dass er uns eine lustige Story beschehrt hat?

super geschichte und der artikel hat mir auch gefallen. die kommentare hier fand ich aber mindestens ebenso unterhaltsam... komataregeln; strafmaß; einstellung der autorin und sogar der vorwurf alles nur des lieben geldes wegen zu tun. ganz groß und typisch juristisch jedes wort auf die goldwaage gelegt. leider ist dieser sehr genaue und analytische ansatz zwar äußerst hilfreich bei der juristischen tätigkeit aber offenkundiger weise auch unfassbar hinderlich wenn es darum geht eine glosse zu lesen. meint hier irgendjemand allen ernstes dass die autorin eine diskussion über das strafmaß führen wollte?

in meinen augen ist der text:

1. eine lustige geschichte

2. ein gewisser seitenhieb gegenüber den ganzen jungjuristen die sich selber mit ihrer karriereplanung in einer großkanzlei zu ernst nehmen.

beides ist gelungen und beides hat seine berechtigung. außerdem zeigt der artikel auch noch eine gewisse (selbst)ironie hinsichtlich des eigenen studiums und jeder jurist fragt sich - spätestens nachdem man mal wieder eine völlig unsinnige aufgabe im ref bekommen hat - warum er eigentlich diesen mist macht. zum glück gibt es leute wie die autorin die den nötigen humor besitzen das auch mal anzusprechen. sie zählt damit zu den angenehm erfrischenden ausnahmen die auch mal über sich selber lachen können. weiter so! dem kritischen rest kann ich nur raten einfach mal mit zu lachen

dieser kommentar wurde unter verzicht auf komata und sogar großschreibung verfasst... wie unjuristisch von mir.

Ich hätte natürlich auch gern Namen gelesen :-D Aber - bitter ist das natürlich, v.a. für die Ex-Kollegen. Möchte mir ungern vorstellen, wie die Nachtschichten schieben und Blut schwitzen dürfen, bis klar ist, ob er irgendwo zeitbombenartige Fehler hinterlassen hat. Geht so ein Mittelständler mit 300 Mitarbeitern pleite, weil ein Pseudo-Jurist in den Bilanzen rumgepfuscht hat, dann lachen 300 Leute nicht mehr! Und die Kanzlei im Anschluss auch nicht, wenn der Haftungsprozess kommt.

Wobei das, was der Mann da aufführt, für mich aus der Ferne schon krankhaft klingt, so eine Kettenhochstapelei über Jahre ist ja nicht ein einmaliger Jux. Da sind Zweifel schon angebracht, ob er ohne Therapie "sauber" bleiben kann oder nicht doch die nächste Gelegenheit wieder ergreift. Vielleicht demnächst lieber als Arzt, da scheinen Hochstapler länger überdauern zu können.

Ein gut geschriebener und vor allem unterhaltsamer Artikel der, wie es in der Einleitung klar geschildert wird, meiner Meinung nach lediglich zum Nachdenken anregen und der Unterhaltung dienen soll. Wer von uns hatte noch nicht mit den hochgepriesenen 25-jährigen Doktoren, Medizinern oder BWLern zu tun?! Da hilft eine Geschichte wie diese die Dinge ins rechte Licht zu rücken und ich stimme Juraman (Nr. 33) vollkommen zu „Stock aus dem Kreuz ziehen und sich die Energie für die nächste Klausur im Gutachtenstil aufbewahren“. Wer kennt denn Frau Hepp und nimmt es sich heraus über sie zu urteilen?! Geld fixiert? Kommafehler? Strafmaß? Manchmal sind Humor und Selbstironie gefragt. Ich bin froh dass dies bei der Autorin vorhanden zu sein scheint und wünsche viel Erfolg in der Zukunft.

Guten Morgen,

also ich habe mir ja schon bei der Lektüre des Ausgangsartikels die auf die Schenkel gehauen - einfach köstlich die Geschichte!

Aber die Tränen vor lauter Lachen kamen mir erst bei der Selbstenlarvung der Kommentatoren - inhaltlich habe ich Juraman (#33) und Mr. Humor (#42) nichts hinzuzufügen.

Was ich noch beitragen kann, ist mein Eindruck vom Unterschied zwischen Lehre und der späteren Praxis. Nachdem ich recht spät und über Umwege über andere Berufe meinen Einstieg ins Jurastudium fand, musste ich feststellen, dass ein gutes Examen zwar bestimmt gut aussieht, aber genau "0" (in Worten "Null") über die praktischen Fähigkeiten eines Juristen aussagt. In meinem Leben vor dem Jurastudium musste ich so einige rechtliche Streitigkeiten bewältigen. Früher tat ich das mit Hilfe von Rechtsanwälten. Leider habe ich genau da gemerkt, dass auch die angesehene "Großkanzlei" nicht immer optimal arbeitet. Damit meine ich nicht, dass sie schlecht sind, weil sie verloren haben, sondern dass sie schlecht sind, weil sich schlecht arbeiten!

Seit ich mein Studium begann, habe ich gelernt was die o.g. Rechtsanwälte "verbockt" haben. Um es deutlich zu sagen: in diesen Fällen unterlagen wir, weil die Damen und Herren Dinge außer Acht gelassen haben, die man im ERSTEN Semester lernt! Diese Erfahrungen stimmen schon sehr nachdenklich.

Die Methode von Murry (#16) halte ich mittlerweile auch für die einzig sinnvolle Vorgehensweise. Aber ich will mir auch an die eigene Nase fassen: Als Mandant darf ich mich auch nicht blind auf den Anwalt verlassen in der Art, dass ich sage: "Hier ist der Vorgang und nun sorgen Sie schön dafür, dass ich in Ruhe gelassen werde." Wenn ich als Mandant Erfolg haben will, muss ich immer vernünfitg mit dem Anwalt zusammenarbeiten und mich auch um die Sache kümmern - schliesslich kenne ich den Vorgang i.d.R. besser  - denn ich war ja, im Gegensatz zu meinem Anwalt, von Anfang an dabei.

Aber das Kernproblem bleibt: Im Studium lerne ich sehr theoretisch das Recht anzuwenden. In der Praxis fehlt dann aber oft der Faktor "psychologische Kriegsführung" - denn der Erfolg stellt sich oftmals nur durch ein psychologosches geschicktes Vorgehen ein. Und vor allem durch eine realistische Situationsanalyse in juristischer und tatsächlicher Hinsicht.... Und meistens hapert es schon da...

Aber um zu diesen Erkenntnissen zu kommen, musste ich auch ein wenig "Lehrgeld" bezahlen....

Gruß

Sandra

PS.: Liebe Frau Hepp, bitte mehr solcher Artikel :-)

Endlich mal ein konstruktiver Vorschlag, das Strafmaß fände ich angemessen, er sollte es sich aussuchen können, Jura in der Regelstudienzeit mit Prädikat, Auslandsaufenthalt und zahlreichen Praktika studieren oder die übliche vom Gericht beschlossene Strafe... ;-)

Das lustigste an diesem Artikel sind tatsächlich die Kommentare, man erkennt zuverlässig, welche in jedem Fall von Juristen geschrieben wurden - Leute, zieht mal den Stock raus. Ach, und es ist tatsächlich nicht unmöglich auch als Ungelernter 4k brutto zu verdienen - ich tue das bspw., allerdings in einer ganz anderen Branche, in der generell eine erheblich lockerere Stimmung herrscht, in der auf Leistung und weniger auf nichtssagende Zettel geschaut wird. Und nein, Rotlicht leuchtet dort nicht ;-)

Zum Thema: Hochstapler gibt es immer mal wieder, gerade in Berufen, wo ein Quereinstieg eben aus gutem Grund nicht möglich ist (Ärzte bspw.), und meist sind das Menschen, die gute Spieler sind. Sie können überzeugen, sind charmant und wuseln sich eine ganze Weile gut durch. Ähnliche Talente findet man häufig bei Menschen mit Borderline-Persönlichkeit, und wer das mal erlebt hat, der weiß, daß es nicht leicht ist, eine solche Scharade zu durchschauen, wenn man denn nicht erfahren darin ist.

Ich weiß überhaupt gar nicht welche Arroganz da mitschwebt, wenn Staatsanwältinnen es kritisieren, dass ungelernte mehr verdienen. Das kommt eben auch nur alle paar Lichtjahre vor.

Die Fähigkeiten der Menschen sind unterschiedlichst ausgeprägt. Manche wie der beschriebene arbeiten sich halt auch selbst in eine Materie ein. Diese Menschen nennt man Autodidakten.

Interessant ist auch das fehlendes Rechtswissen entlarvt wurde. Das aber nur wo man es selbst feststellen konnte.
Es gibt wohl keinen Berufszweig in dem mehr unterschiedliches (Rechts-)wissen vorhanden ist wie in der Justiz insgesamt.

Das wichtigste in der Justiz ist das Ansehen der Person!

In Deutschland kommt es generell weniger auf das tatsächliche Wissen an (won wem sollte das auch wie überprüft werden) als vielmehr auf die Scheine, die man hat. In Deutschland arbeitet man zB. nicht als Rechtsanwalt, sondern man ist im wahrsten Sinne des Wortes Rechtsanwalt. Dh. man ist der Schein, der einem verliehen worden ist, selbst. Nimmt man einem Juristen bzw. Rechtsanwalt den Schein weg, dann ist er ebenfalls nichts mehr trotz der ganzen Examen. Er kann dann gar nichts mehr, weil er es nicht mehr ist.

Meiner Erfahrung als Beton- u. Stahlbetonbauer und Rechtsanwaltsberater im GWR nach, sind Juriste mit Dr. Titel juristisch gegenüber dem Durchschnitt rechtlich geistig ärmer und in sachlicher Hinsicht ohnehin.

Selbst wenn man sich als Nichtjurist hervorragend auf einem Rechtsgebiet auskennt muß man sich anwaltlich vertreten lassen, da man ansonten ein NICHTS ist. ('Im vorchristlichem Rom waren die Sklaven den Haustieren untergeordnet. Das NICHTS ist selbst noch dem Sklaven untergeordnet.' Gauleiter Koch...)

Bei meinen persönlichen Proben habe ich 20 gleiche Gerichtsverfahren eingereicht. Es wurde jeweils der gleiche Schriftsatz eingereicht wobei sich halt nur wenige Dinge änderten wie zB. der/die Beklagte Person. Von 10 Schriftsätzen mit Anwaltsbriefkopf habe ich 8 erstinstanzliche Verfahren gewonnen (Diese Quote ließe sich mit der Wahl eines spezialisierten Fachanwaltbriefkopfs bestimmt noch um 1 erhöhen oder mit einem Anwalt, der mit einem Richter befreundet ist). Von den anderen 10 Verfahren ohne Anwaltsbriefkopf habe ich nur 2 erstinstanzlich gewonnen (Beschwerden ohne Anwaltsbriefkopf waren auch sehr wenig Erfolgreich. Genau gleiche Beschweren mit Anwaltsbriefkopf wiederum sehr erfolgreich). Dabei war ich der Gegenseite also normalerweise richtig preisgünstig tätig. Bei dem richterlichem Erfindungsreichtum der da getätigt wurde sind mir gerne sprichwörtlich in der mündlichen Verhandlung die Kinnlade runtergefallen. Es ging teils Wasserfallmäßig mit rethorisch gefragten Unterstellungen zu meinem Nachteil vor mit Tatsachen, die weder ich noch die Gegenseite vorgetragen hatte und somit nicht im Dispositionsinteresse der beiden Parteien lagen. Außerdem besonders beliebt Tatbestandsfälschungen und selten aber auch hartnäckige Protokollfälschungen etc. etc. etc. (Zum Nachweis von entsprechenden Problemen hatte ich immer einen Zeugen bereits im vorhergehenden Verfahren als Zuschauer in den Gerichtssaal geschickt, der dann Wortprotokoll geführt hat. Kein Befangenheitsverfahren, kein Strafantrag war erfolgreich obwohl teilsweise richterlich gelogen wurde, dass sich die Balken biegen.).
Auch sei bei Nichtjuristen hypothetisch anzunehmen, dass deren Eingaben am Landgericht keine rechtliche Wirkung haben können, weil diese automatisch fehlerhaft sind, bestätigt vom OLG Celle. Zurückgeschickt wurde mir meine selbst eingereichte Eingabe vom Richter eines Landgerichts auch einmal, weil am Landgericht angeblich stets Anwaltszwang herrschen würde.
In 8 Verfahren mit Anwaltsbriefkopf erklärten alle Richter, dass alle geltend gemachten Rechte auch vollkommen fehlerlos einwandfrei vorgetragen worden sind. In den 10 Verfahren mit gleichen Schriftsätzen ohne Anwaltsbriefkopf sandte man mich 2 mal zum Psychologen, weil ich nicht fähig wäre rechtlich bei Gericht vorzutragen (Der zweite Psychologe erkannte sogar, dass er das gar nicht beurteilen kann, "weil er sich doch rechtlich gar nicht auskenne".). Ich hatte nun 2 Psychologische Gutachten, die das genau Gegenteil aussagten und zusätzlich brachte ich noch ein rechtlich hochrangiges Gutachten über den rechtlichen Wert meiner Eingaben bei. In einem Fall erklärte mir der Richter, dass er sich meine Schriftsätze nicht durchgelesen hätte. Ich erklärte, dass das gegen meinen Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Artikel 103 GG verstoßen würde. Er erklärte, dass er Richter sei und sich daher Schriftsätze von Bürgern nicht durchlesen brauche. Als ich fragte ob ich das jetzt richtig verstanden habe, dass er sich nicht ein Wort aus meinen Schriftsatz durchgelesen habe und auch der Meinung sei, dass er das bei Bürgern nicht müsse, weil er Richter ist schrie er lauthals los! Und tätigte noch zusätzlich rechtlich unzulässige Dinge, so dass ich Befangenheitsantrag stellte. Der Richter erklärte, dass ich anscheinend psychisch nicht ganz bei Sinnen bin und er daher so schreien mußte und man beantragte für mich eine psychologische Untersuchung. Ich verwies daraufhin auf die 3 bereits erbrachten (Psachologischen-) Gutachten. Die Untersuchung ist einfach eingeschlafen. Letztinstanzlich wurde mein Befangenheitsantrag alleine mit der Begründung abgelehnt, weil ich anscheinend psychisch stark angeschlagen wäre. Auf die Befangenheitsgründe ist gar nicht eingegangen worden. (Beliebt bei Befangenheitsverfahren ist auch die Tatbestandsfestellung, dass es sich bei den geltend genannten Gründen um Beleidigungen handelt, selbst dann wenn der Richter diese sogenannten "Beleidigungen" (Befangenheitsgründe) in seiner dienstlichen Äußerung sogar bestätigt hat und man mit Beleidigungen keine Rechte geltend machen kann und man daher auch seine Grundrechte und Menschrechte komplett verlieren muß.).
usw. usw. usw.

Entsprechende ähnliche Fälle von anderen Personen, denen ich nebenbei noch geholfen habe ihr teils verpfuschtes Verfahren zu retten, weil diese sich nicht rechtlich auskennen, sind auch gerne nur verasrcht worden. Anders kann man es sachlich korrekt beschreibend nicht mehr nennen. Insgesamt wurde ich richterlich auch gerne als Shcesise oder als Nichts bezeichnet. Das besonders in Verfahren wo man mich aufgrund meiner Schriftsätze erst für einen Anwalt hielt und fragte warum ich entsprechendes, denn nicht in meine Anschrift schreibe. Aufgrund der Aussage, dass ich keiner wäre wurden die Schriftsätze jeweils in den Fällen NICHTS.
Ich habe es bei mir und bei Bekannten nur ganz selten erlebt, dass ein Verfahren rechtlich korrekt geführt wurde, wenn eine Partei nicht anwaltlich vertreten war. Ansonsten erfolgte das Verfahren stets zum Nachteil der nichtanwaltlich vertretenen Partei.

Grundsätzlich ist nicht nur ein Anwalt angeraten, wenn man sich entsprechend nicht rechtlich auskennt, sondern man braucht grundsätzlich auch einen Anwalt für das Ansehen der Person, da niemals sicher ist auf welchen oder welche Richter man trifft.

Da vorstehendes von gelernten Juristen getätigt wird... Zu was werden diese ausgebildet? Nur zum Geld verdienen? Interessiert denn nur das Geld, dass man mit einem Schein erhalten möchte und daher den Schein vom Schein extrem hochhalten muß wobei man dem Bürger etwas anderes vorlügt?
Gerade das ist in der interessanten Geschichte auch geschildert worden.

"Die Rechtsgeschichte lebt" Interview mit Prof. Wesel
Wesel: ... Meistens wissen die Studienanfänger ja selbst nicht, worauf sie sich einlassen. Sie glauben wohl, mit Jura könne man alles Mögliche machen. Die Wenigsten wollen in der Welt Gerechtigkeit durchzusetzen. Vielmehr steht die individuelle Karriere im Mittelpunkt.
Wesel: ... Kaum einer weiß, dass die Rechtswissenschaft eine Herrschaftswissenschaft ist. Selbst im Studium wird das nicht gelehrt. Die Mehrzahl erhofft sich, als Richter oder Anwalt ein gutes Einkommen zu haben.
Wesel: Das Buch ist nicht nur eine Kritik an den Anwälten. Ich stelle auch positive Beispiele dar. In der Tat glaube ich aber, dass in der Anwaltschaft im Vergleich zu anderen Berufen überproportional viele Fehler gemacht werden. Das habe ich kritisiert. Ursache für diesen Umstand ist vor allem, dass Juristen eben nicht primär als Anwälte, sondern als Richter ausgebildet werden. Und im Übrigen kommt dann die eingangs erwähnte Motivation, die nicht auf Gerechtigkeit, sondern auf Umsatz und Einkommen gerichtet ist, hinzu.

Gert Postel über seine Psychiatrie-Erfahrung als Oberarzt: "Auch eine dressierte Ziege kann Psychiatrie ausüben"
Mehr Schein als Sein: Psychiatrie
Hochstapler Dr.med. Dr.phil. Gert Uwe Postel reißt Psychotherapeuten und Psychiatern die Maske kundiger Heiler herunter.

Mehr Infos:
http://justiz.xp3.biz
http://justiz.xp3.biz/juristenzitate.htm

 

>der typ soll stattdessen als gerechte strafe tatsächlich jura studieren

Kuckst Du, er hat Jura fortlaufend studiert:

So ging das munter weiter und bei seinem dritten Arbeitgeber hatte er sich bis dahin genügend Fachkenntnisse angeeignet, dass der Partner für den er damals arbeitete, heute im Zeugenstand aussagte, „er sei ein sehr guter, auf dem Gebiet des Steuerrechts qualifizierter, engagierter Mitarbeiter gewesen“.

Kuckst Du, gemeint ist ohne Prädikat bzw. einen Schein bist Du NICHTS:

Da hört man vom ersten Semester an, ohne „Prädikat“ bist du ein Nichts

Dieser Anwalt hat sogar ein Jurastudium komplett besucht aber aus persönlichen Gründen das zweite Staatsexamen nicht absolvieren können, er ist trotz Rechtswissens aus einem Studium ein NICHTS:

Falscher Anwalt foppt die Justiz, 20.11.2001
Drei Jahre lang ging er als angeblicher Anwalt mit Doktortitel bei Gericht ein und aus. Der Chef, die Kollegen waren mit Karl-Heinz B.s juristischem Sachverstand zufrieden. Dann flog der peinliche Schwindel auf.
Justitia: In der notenvernarrten Zunft geht normalerweise nichts ohne Zeugnis
Paderborn - Das also war das Ende. Keine Ausrede, kein Ausweg mehr. Der Tag, von dem Karl-Heinz B. drei Jahre gehofft hatte, dass er nie kommen würde und den er doch drei Jahre erwartet hatte: sein letzter Tag als angeblicher Anwalt mit Doktortitel.
Gut 300 Fälle hatte B. in diesen Jahren bearbeitet, war beim Detmolder Sozialgericht, beim Paderborner Amtsgericht, beim Paderborner Landgericht aufgetreten, hatte Schriftsätze eingereicht, Plädoyers gehalten, Urteile erstritten. Nun aber stand er vor dem Chef seiner Kanzlei und musste bekennen, was für ihn so peinlich war wie für die deutsche Justiz: B. war gar kein Anwalt, B. hatte keinen Doktor, und keiner hatte es gemerkt. Drei Jahre lang.

Dieser Staatsanwalt hat hat sich ebenfalls autodidaktisch eingearbeitet bzw. entsprechendes strafrechtliches Jura studiert aber er hat keinen Schein auch ggffls. für ganz anderes rechtliches Wissen um es zu sein:

Falscher Staatsanwalt als Fälscher vor Gericht
Schwindel Jurist ohne juristische Ausbildung und ohne juristische Kenntnisse bei der Staatsanwaltschaft mit steiler Karriere
Das Examenszeugnis kam aus Mecklenburg-Vorpommern und war gefälscht, doch niemand schöpfte Verdacht. Also konnte der Mann sein Referendariat absolvieren und legte so den Grundstein zu seiner "Juristen-Karriere". Die Ausbildungsstationen bei der Staatsanwaltschaft Itzehoe und beim Amtsgericht Pinneberg, wo er auch vor Gericht für die Staatsanwaltschaft auftrat, passierte er problemlos.
Er trug die Robe des Staatsanwalts im Gerichtssaal, stellte Strafanträge, schrieb Anklagen – ohne je ein juristisches Seminar besucht zu haben. Der Hamburger Mark Müller narrte monatelang die Staatsanwaltschaft Itzehoe in Schleswig-Holstein. Was keiner ahnte: Der vermeintliche Topjurist ist ein mehrfach vorbestrafter Hochstapler. Mit Hauptschulabschluss. Mark Müller, nach seinen eigenen Angaben ist er der Sohn eines Bundesverwaltungsrichters, vertrat die Anklage an den Amtsgerichten Pinneberg und Itzehoe: Ladendiebe, Trunkenheitsfahrer, Schläger – alle standen vor dem Betrüger in der schwarzen Robe. „Ich habe meist milde Strafen gefordert“, sagt er, stolz auf seinen großen Bluff.

Kuckst Du, Auf das Wissen kommt es nicht an und auch nicht darauf ob man bei Menschen Schaden anrichtet, sondern nur darauf ob man ein NICHTS ist, welches aufgrund genau der Erziehung auch selbst wieder praktiziert wird:

Jetzt mal ehrlich, warum machen wir das noch mal gleich? Ich kann nur hoffen, dass die Staatsanwaltschaft Revision einlegen wird.

 

 

Oje... ich dachte nach dem Beitrag, es geht hier um Unterhaltung und Fragen, die jeder Jurastudent (solange Papi und Mami keine achso erfolgreichen Juristen sind, dass er sich um seine Zukunft überhaupt keine Sorgen machen muss) sich irgendwann mal stellt, und dann stellt sich raus, die Kommentatoren sollen Rechtschreibung und Stil beurteilen.. Bin ich hier etwa auf "ich geriere mich als ein zur Beurteilung Berufener"- Seite gelandet?! 

Fr. Happ, vielen Dank für die Unterhaltung!

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