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Aus dem Leben einer Rechtsreferendarin

johannaluise

2010-08-06 11:38

Welcher Jurastudent kennt das nicht. Morgens schon mit Bauchschmerzen aufwachen, wenn man überhaupt geschlafen hat (Anmerkung: Ich, meinerseits habe es vorgezogen die Nacht hängend über der Kloschlüssel zu verbringen). Kurzum die Nacht war der Horror und es wird noch schlimmer, die Gedanken kreisen stetig um das unausweichlich Bevorstehende: Das schriftliche Examen.

Rückblick auf die letzten Monate, wenn nicht wie in den meisten Fällen sogar Jahre, der Examensvorbereitung. Endlose Stunden mit Probeklausuren verbracht, um sich dann 3 Punkte abzuholen. Zum Repetitor geschleppt, auswendig gelernt, Theorien wiederholt oder ganz neu entdeckt. Der Berg des „das musst du unbedingt wissen fürs Examen“ wurde scheinbar immer großer, die Unsicherheit immer stärker und der Selbstzweifel immer existenzieller. Gesundheit und Beziehungen litten und man hielt es eigentlich nur noch im Kreise der Erlauchten aus, die ebenfalls diese Hölle gerade durchliefen. Diese konnte man wenigstens immer um drei Uhr nachts noch anrufen um schlafraubende Dringlichkeiten zu erfragen wie zum Beispiel: Ist der Widerruf der Anfechtung der Kündigung eigentlich fristgebunden? Unausweichlich stellt man sich die Frage: Und wofür das Ganze? Ja, was ist die Antwort darauf. Diese Frage kann nur jeder für sich selbst beantworten, aber ich unterstelle jetzt einfach mal, dass es zumindest eine Handvoll junger Juristen gibt deren Antwort in etwa so lautet:

Wenn ich den Horror hinter mir habe, fange ich bei einer Großkanzlei an, verdiene 100.000 Euro im Jahr Einstiegsgehalt, arbeite an spannenden Mandaten, meine Kollegen sind ebenfalls die „Creme de la Creme“ der Juristen und dann…ja, dann hab ich es geschafft.

So so…naja, das kann man aber auch einfacher haben, wie der Fall zeigt, den ich heute morgen vor der großen Strafkammer des Landgerichts Frankfurt miterleben durfte. Leider war keine Presse anwesend, so dass es noch nicht mal einen kleinen Artikel darüber geben wird. Jedoch darf dieser Fall nicht einfach in der Versenkung verebben, da er doch gerade für angehende Juristen ein immenses „Schmunzelpotential“ birgt, so dass ich mich entschlossen haben euch darüber zu berichten. Quasi als kleine Aufmunterung.

 

09. Juni 2010, 9:00 Sitzungssaal 7, große Strafkammer des Landgerichts Frankfurt. Auf der Anklagebank sitzt ein 27 –jähriger, 1,65 kleiner, manch möchte fast sagen „Jüngling“, hellblaues Hemd, Manschettenknöpfe und Dackelblick, dem Betrug im besonders schweren Fall in Tateinheit mit Urkundenfälschung und Missbrauch von Titeln und Berufsbezeichnungen vorgeworfen wird. Er hatte es geschafft in gleich 3 renommierten Wirtschaftskanzleien in Frankfurt als Rechtsanwalt eingestellt zu werden und dort insgesamt 2 Jahre und 8 Monate zu arbeiten. Wie die Zeugen (allesamt Partner dieser Kanzleien) später aussagen werden, auch nicht besonders schlecht. Soweit noch nicht spektakulär, jedoch hat er das geschafft ohne jemals Jura studiert zu haben. Dass heißt, so ist das nicht ganz richtig, er war einmal für 4 Semester an der J.W.G. Universität für Rechtswissenschaften eingeschrieben, war aber nach eigenen Angaben „nie in einer Vorlesung“. Ach ja, und ehe ich es vergesse, auch die Hochschulreife hatte er bei der Immatrikulation nicht. Sondern lediglich einen Realschulabschluss. Abiturzeugnis gefälscht, erstes Staatsexamenszeugnis gefälscht, zweites Staatsexamenszeugnis gefälscht, Rechtsanwaltszulassung gefälscht, Doktortitel gefälscht, Steuerberaterzeugnis gefälscht. Wenn schon dann richtig muss er sich gedacht haben, da er sich im Abitur einen Notendurchschnitt von 1,2, im ersten Examen 11,5 Punkte und im zweiten 12,75 Punkte attestiert hatte. Die Dissertation hat er laut gefälschter Urkunde mit „Magna cum Laude“ bestanden. Ein hochqualifizierter Nachwuchsjurist also um den sich die Kanzleien reißen. Dabei war er gerade erst 24 Jahre alt als er sich mit diesem Bündel an Qualifikationen bei den Kanzleien bewarb. Um keine unangenehme Fragen zu beantworten, wie er das denn alles in so schnell geschafft habe, machte er sich bei seiner Bewerbung einfach 5 Jahre älter.

Er bekam den Job (aus Rücksichtnahme unterlasse ich es hier die Kanzleien namentlich zu nennen) und arbeitete fortan als Rechtsanwalt. Zu meiner Beruhigung muss ich fast sagen (Stichwort: Warum machen wir das Ganze), fielen seine fehlenden juristischen Kenntnisse irgendwann auf. Jedoch dachte man sich nicht allzu viel dabei und kündigte während der Probezeit, verlängerte dann nochmal, aus Rücksichtnahme, da er seine „schlechte Leistung“ mit dem plötzlichen Selbstmord seiner Mutter erklärte. (Anmerkung: Diese lebt munter bis heute).Noch aus seiner ersten Anstellung heraus bewarb er sich neu und bekam sofort einen neuen Arbeitsplatz. So ging das munter weiter und bei seinem dritten Arbeitgeber hatte er sich bis dahin genügend Fachkenntnisse angeeignet, dass der Partner für den er damals arbeitete, heute im Zeugenstand aussagte, „er sei ein sehr guter, auf dem Gebiet des Steuerrechts qualifizierter, engagierter Mitarbeiter gewesen“. Dann kam eine anonyme Anzeige bei der Polizei, die Sache flog auf. Bis dahin hatte er 179.411 Euro verdient (vergleichsweise noch recht wenig für einen solchen „TOP-Juristen“, bescheiden war er also auch noch!). Wie viele sogenannte „billing-hours“ den immer noch unwissenden damaligen Mandanten für seine „qualifizierte“ Arbeit in Rechnung gestellt wurden, dazu wollte der Partner nicht richtig Auskunft gegeben. Geht es doch auch um einen immensen Prestigeverlust.

Da hört man vom ersten Semester an, ohne „Prädikat“ bist du ein Nichts und dann arbeitet jemand „ohne Alles“ in angesehenen Kanzleien, scheinbar relativ problemlos. Na, wenn das keinen Auftrieb gibt! Aber zurück zum Fall. Vor Gericht zeigte der Angeklagte sich heute reumütig und gab ein umfassendes Geständnis ab. Ob man dem Glauben schenken mag war sicher einer der Diskussionspunkte zwischen dem Vorsitzenden, der  Berichterstatterin und den zwei Schöffinnen. Denn schon einmal war er wegen eines ähnlichen Falles beim Amtsgericht in Frankfurt angeklagt gewesen. Strafanzeige hatte damals eine der Kanzleien gestellt, bei der er sich beworben hatte. Da hatte er wohl zu hoch gepokert und sich in beiden Examina die Note „sehr gut“ verpasst. Wie soll er auch als Nichtjurist wissen, dass dies nur alle paar Lichtjahre vorkommt. Mit zweimal 18 Punkten bewirbt man sich nicht, man wird umworben. So was fällt dann schon auf. In der damaligen Verhandlung bekam er eine recht milde Geldstrafe, da ihm zugutegehalten wurde, dass es sich nach seinen Angaben um ein einmaligen „Fehltritt“, praktisch einen Scherz handele und er mittlerweile diesen „Unsinn sein ließe“ und als Musiker arbeite und dabei sehr wenig verdiene. Wieder alles gelogen. In Wirklichkeit hatte er sich für die Verhandlung einen Tag frei genommen von seinem Leben in der Großkanzlei, bei der er inzwischen recht erfolgreich arbeitete für 90.000 Euro Jahresgehalt.

Gut, wie nahm die Sache ihr Ende. Auf die Frage des Vorsitzenden wie der Angeklagte sich sein weiteres Leben vorstelle, konnte die Zuschauerschaft erstaunt vernehmen, dass er mittlerweile in einem „Chemieentsorgungsunternehmen angelernt werde und dort sozusagen Mädchen für alles sei“. Dafür werde er mit 4000,- brutto im Monat und Dienstwagen entlohnt. (Wahnsinn, warum studieren wir überhaupt). Das brachte dann sogar die Vertreterin der Staatsanwaltschaft auf die Palme, die sich im wahren Leben zwei Prädikatsexamen erarbeitet hat und mit ihren Beamtenbezügen da nicht mithalten kann. (Sagen Sie mal, wollen Sie uns eigentlich veräppeln, Sie gehen da doch wieder einer juristischen Tätigkeit nach, oder wieso sollte man Sie als Ungelernten mit 4000,- entlohnen?“).

Er hoffe mit seiner Lebensgefährtin (die übrigens, wie sein Verteidiger im Schlussplädoyer ausführte, zu ihm halten wolle, obwohl sie es sehr schwer habe, da sie weiterhin in einer der Kanzleien beschäftigt sei, die er betrogen habe) ein neues Leben, ohne Betrügereien, beginnen. Die Staatsanwaltschaft beantragte 3 Jahre und 9 Monate Freiheitsstrafe. Der Verteidiger hoffte auf ein mildes Urteil zur Bewährung. Und das bekam er dann auch. Nach einer einstündigen Besprechung verkündete der Vorsitzende das Strafmaß: 2 Jahre zur Bewährung.

Jetzt mal ehrlich, warum machen wir das noch mal gleich? Ich kann nur hoffen, dass die Staatsanwaltschaft Revision einlegen wird. Oder was noch viel wahrscheinlicher sein wird, dass der Verurteilte die Bewährungszeit von 5 Jahren nicht straffrei über die Runden bringt…und ich werde mir überlegen mich doch mal bei einer der drei Kanzleien zu bewerben. Sollte ich zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werde, wüsste ich jetzt schon, was ich auf die obligatorische Frage „…und warum haben Sie sich gerade in unserer Sozietät beworben“ antworten werde!

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59 Kommentare

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Muss gestehen, dass ich mich nicht aus Angst vor dem Examen, sondern erst am Tag der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach dieser uebergeben musste. Danach gings mir deutlich besser.

 

Hatte aber wohl nur etwas mit einer Lebensmittelvergiftung zu tun, die mir ein ehemaliger Richter eingebrockt hatte, der lieber in ein schmuddeliges Buedchen ging als ein ordentliches Restaurant. Also lieber grosse Broetchen backen.

zum Strafmaß mal zum Vergleich:

Otto Wiesheu fuhr 1983 im Vollsuff (1,75 Promille) einen Menschen tot und verletzte einen weiteren schwer. Allerdings war er Generalsekretär in der Regierungspartei seines Bundeslandes und kam mit 12 Monaten auf Bewährung davon -- später wurde er Verkehrsminister!

Vor diesem Maßstab hätte der Angeklagte freigesprochen werden müssen und sollte eine große Zukunft als Justizminister haben, gerade in Hessen qualifiziert man sich ja mit einer entsprechenden Vita für die höchsten Ämter: http://www.rp-online.de/politik/deutschland/Bouffier-neuer-Ministerpraes...

Liebe Leser,

jede negative Kritik in diesem Forum gegen den Aufsatz der Kommentatorin, spiegelt den Neid deren wider, die diesen Kommentar nicht selbst geschrieben haben.

Wer, will was, von wem, woraus und weshalb?

Weshalb wird nicht den Moderatoren der Einstellungsgespräche die Frage gestellt, ob diese nicht haben erkennen müssen, dass es sich hier um eine Blüte handelt?

Da ich mich als nur Steuerfachangestellter diesen alltäglichen Fragen gerne stelle, bin ich dankbar um Ihre werten Fachbeiträge.

Viele Grüße...

 

 

Ich finde, es spricht nicht unbedingt fuer Juristen, wenn sich jemand so gaenzlich ohne Fachkenntnisse so lange in den Job behaupten kann.
Bei einem Physiker oder Elektroingenieur waer das nicht passiert.

Ich hatte auch mal so einen Fall.

Jemand hat sich bei mir als Schweißer beworben, war angeblich gelernter Schweißer.

Ich habe ihm nach dem Einstellungsgespräch ein Probestück schweißen lassen, und musste sagen, die Naht sa aus wie von einem Schweißroboter, einfach perfekt.

Das Arbeitsverhältnis wurde per Handschlag vereinbart, den Papierkram macht die Bürotante. Guter Mann dachte ich noch. Nach zwei Monaten fehlte mir immer noch sein Gesellenzeugnis ... beim Umzug verlohren hieß es. Kein Problem dafür ist ja jeder Geselle in der Handwerksrolle eingetragen, auf Anfrage bei der Handwerkskammer konnte ihn aber keiner finden. Also zitierte ich ihn ins Büro ... Du bist kein Schweißergeselle! Nein, ich bin Schlachter! Hm, dafür kannst du gut schweißen, wir haben 2 Euro weniger Stundenlohn vereinbart und ich hab ihn zum Schweißfachmann angemeldet.

Vielleicht sollte man mehr darauf gucken was die Leute können und nicht auf Ihre Zeugnisse.

Das war damals schon in der Schule so, bis Nachts um vier 3-Satz üben, damit man ne vernünftige Note bekommt, damit man später Abi machen kann. Das zieht sich durchs ganze Leben.

Wenn ich mir eine Ausbildung aussuche für die ich mir jede Nacht den Schlaf raube um nachher gerade mal so ne vier zu schaffen, ist das vielleicht nicht das richtige für mich. Dafür gibt es Leute die einfach intelligenter sind, die lesen ein bischen auf der Heimfahrt von Uni und beim Abendessen und haben trotzdem super Noten.

 

 

>Ich finde, es spricht nicht unbedingt fuer Juristen, wenn sich jemand so gaenzlich ohne Fachkenntnisse so lange in den Job behaupten kann.
Bei einem Physiker oder Elektroingenieur waer das nicht passiert.

Das ist nicht ganz richtig wie auch "Der Gerechte" sinngemäß erklärt aber in der Justiz ist es meiner Erfahrung nach am meisten so.
Die 3 Elektroingenieure, die einmal bei mir mit ihrer Firma gemietet hatten, haben sich von mir die SMD Mikrolötungen immer machen lassen (Ich habe in über 10 Jahren selbst weit über 10000 SMD Schaltungen gelötet, die ich auch entwickelt habe).
Von diesen haben 2 noch niemals in Ihrem Leben einen Lötkolben in der Hand gehabt und auch noch nie mit einem Ozilloskop gearbeitet, so dass ich diesen meines auch geliehen habe. Der Vorteil ist nur, dass ich nur ca. 15 Minuten gebraucht habe um ihm die Bedienung etc. zu erklären, da er die ganzen Grundlagen halt alle versteht. Ein Prof. in einer FH wo ich mal etwas studierte hat seinem Sohn der Elektrotechnik studierte im 4. Semester zu Weinachten ein Digitalmultimeter geschenkt. Der hatte auch noch nie einen Lötkolben in der Hand und auch  noch nie etwas mit Elektronik zu vor gebastelt.
Die Digitalelektronik, die ich seit Jahren entwickelte und in der ich weltweit führend war (bis die Justiz kam und auch einmal die Handwerkskammer mit einer Abmahnung) haben die nicht verstanden. Alle haben immer geglaubt ich wäre Elektroingenieur.
Natürlich werden diese sich darin auch innerhalb einer gewissen Zeit einarbeiten können, wie jeder andere Mensch aber auch. Wenn man Elektroingenieur ist oder Hobbyelektroniker oder auch Funkamateur, dann kann man sich halt schneller einarbeiten. Aber jeder Mensch kann doch auch die Grundlagen lernen, denn das haben die ganzen Ingenieure ja auch erst lernen müssen.
In vielen Studiengängen ist es so, dass man nur etwa 10% dessen was man im Studium gelernt hat jemals in der Praxis anwenden kann. Das gelernte sind dann häufig nur die Grundlagen.
Ich habe auch schon mal für andere Klausuren geschrieben und daher weiß ich ganz besonders, dass man in manchen Bereichen auch noch mogeln kann. Das ist eben erstens nicht unbedingt schlimm, weil man eben häufig nur 10% aus dem Studium braucht und wenn es ein Fach ist, dass man nicht braucht, dann auch egal. Und zum zweiten ist es nicht so schlimm, weil der Arbeitgeber etc. erst nur danach schaut ob man den Schein hat. Dann kommt es eben um so mehr darauf an ob man in der Lage ist, sich dann selbst etwas beizubringen.
Dann gibt es auch noch Menschen, die zwar ein Studium abschliessen, dieses aber nur konnten, weil diese immer mit anderen gelernt haben, die diese Menschen angeleitet haben. Häufig müssen solche Menschen, dann von einem zum anderen laufen um wieder jemanden zu finden, der denen also eher Nachhilfestunden gibt anstatt, dass das Lernen ein geben und nehmen ist und man solche daher nicht dauernd mit durchziehen kann und möchte. Diese Menschen können sich nach dem Studium Wissen wieder nicht selbst aneignen und obwohl diese zB. Baumangment oder Wasserbau studiert haben, sind die dann nach einigen Probeeinstellungen selbstständige Betreiber einer Putzkolonne (Allerdings Mörtel an die Wand werfen und nicht Gebäudereinigung).
Mörtel an die Wand werfen und verputzen haben die aber manchmal, wie der vorstehende, auch nicht gelernt, da diese keine Lehre auf dem Gebiet gemacht haben. Ein Maurergeselle, der Jahrelang in einer Putzkolonne gearbeitet hat durfte sich damals wegen der Handwerksrolle zB. nicht Selbstständig machen, weil er den Schein nicht hat. Der der Baumanagment studiert hat darf das aber auch wenn der noch nie eine Kelle in der Hand hatte etc. etc.  Besonders in Deutschland kann der aber verputzen, weil der einen Schein hat und der Maurer, der es jahrelang gemacht hat, kann es nicht, weil der keinen Ingenieur- oder Meisterschein hat.

Ich habe auch schon einen Wasserbaustudenten erlebt, der sich teils durch die Klausuren gemogelt hat und auch kaum ohne Nachhilfe anderer was gebacken bekommt und für den die Diplomarbeit jemand anderes geschrieben hat.
Der hat nach dem Studium gleich eine Anstellung bekommen und zwar bei Kanal-Kamerauntersuchungen am Bildschirm sitzen und die Defekte dokumentieren. Ich weiß jetzt nicht wieviel Prozent der Bevölkerung ich eine solche Tätigkeit geistig zumuten könnte aber dafür müßte ich zB. nicht studieren und könnte das jetzt so aus dem Stehgreif.

Kein Jurastudium ist so intensiv, dass ihm, der 4 Jahre mit Interesse intensiv Strafrecht studiert hat, kaum ein Jurist das Wasser reichen kann:

Falscher Anwalt täuscht mehr als 100 Richter, 25.03.1999
Ex-Häftling gründet Kanzlei - "Ausbildung" in Gefängnis-Bibliothek
London - Kein Anwalt freut sich auf Gefängnisbesuche - mit Ausnahme von André John-Salakov. Der Gründer einer Kleine-Leute-Kanzlei in Südlondon hat so manchen armen Sünder aus der Zelle geholt. Jetzt mußte er selbst in eine umziehen: Wenn John-Salakov eines noch nicht war in seinem facettenreichen Leben, dann Rechtsanwalt.Letzteren Beruf übte er mit ebenso viel Chuzpe wie Erfolg aus. Der hochseriös wirkende Einwanderer aus Nigeria hatte mehr als 100 Fällen verhandelt - vor Amtsgerichten bis hoch zum Old Bailey. Und dies so überzeugend, daß sich vor Gericht nun kein Ex-Mandant zum Zeugen gegen ihn hergab. Die Anklage resigniert: "Die sagen alle, einem besseren Anwalt seien sie nie über den Weg gelaufen." Seine "juristische" Karriere endete erst, als der vorgebliche Advokat vor einen Richter trat, der ihn vor Jahren selber einmal als Schwindler verurteilt hatte. Der Jurist erinnerte sich an den Vorfall; alles weitere erledigte das Betrugsdezernat von Scotland Yard: André John-Salakov steht keineswegs im Anwalts-, dafür jedoch mit einer umso prominenteren Eintragung im Vorstrafenregister."Qualifiziert" hatte sich der Nigerianer im Gefängnis - vier Jahre wegen Betrugs reichten ihm, jedes Gesetzbuch aus der Gefängnisbibliothek zu studieren.

Der Vorteil bei Elektroingenieurtätigkeiten und vielen anderem ist aber, dass man sich auf dem Markt damit Selbstständig machen kann und dann mit den ganzen Elektroingenieuren konkurieren kann. Das ist eine Herausforderung.
In der Justiz ist das nicht erlaubt und das soll es auch nicht, wegen dem Ansehen der Person und dann wird man geknüppelt, schikaniert und bestraft, denn es ist auch eine Beleidigung für auserwählte hochelitäre Juristen und das besonders wenn man als Prolet besser ist.
Ausserdem musste man ja wie im Ausgangsposting jahrelang studieren um an die teils in der Praxis nutzlosen Scheine zu gelangen und daher darf das nicht sein.
Und wenn man Elektroingenieurtätigkeiten macht und in die Justiz kommt, dann kann es auch sein, dass diese juristischen richterlichen Gefühlswallungen darauf übertragen werden, denn dann darf man auch keine Elektroingenieurleistungen mehr machen und besonders nicht weltweit führend auf seinem Gebiet, weil das ebenfalls im Hinterkopf eine Beleidigung für elitäre Elektromenschen sein muss.
Im übrigen gibt es auch schon mehere Elektroingenieurstudienrichtungen mit bestimmten Schwerpunkten.

>Vielleicht sollte man mehr darauf gucken was die Leute können und nicht auf Ihre Zeugnisse.

In Holland ist das vielmehr so üblich, dass wenn einer kommt und sagt er könne das, dann "Zeig mal was Du kannst!"

Wenn man hier irgendwo in einen Betrieb geht und sagt man könne das und hat keinen Schein, dann fangen viele gerne an zu lachen.

Ein metallverarbeitender Betrieb 3 Häuser weiter wo ich hier wohne, hat schon 2 Schlossermeister wieder nach Hause schicken müssen, weil die Schweissen nicht richtig gut konnten, so wie deren Gesellen.

Aussage auch von einem Zeugnisgläubigen zu einem der beiden: "Die haben den wieder entlassen, weil der angeblich nicht schweissen könnte und dabei ist der sogar Meister!".

In einem Forum wegen Patentrecht erklärte ein Uniabgänger als Patentanwalt einmal, dass jedes einzelne Fach aus seinem Universitätsstudium Maschinenbau notwendig war für das technische Verständnis. (Um Patentanwalt zu werden muß man ein universitäres techtnisches Studium abgeschlossen haben).Ein FH-Prof. erklärte, dass das nicht unbedingt notwendig ist und ein FH-Studium bei den meisten bei weiten ausreichen würde.Ein Uni-Prof. erklärte daraufhin, dass das nicht so wäre und ein Unistudium unbedingt für das technische Verständnis notwendig ist.Auf dem Gebiet bin ich derzeit tätig und ich habe gar kein Studium abgeschlossen aber ganz vieles teilweise studiert und ich sehe eher manchmal technische Verständnisprobleme bei den Universitätsabgängern und würde sagen, dass manche bereits ein entsprechendes technisches Verständnis haben ganz ohne Studium. Ein Bekannter von mir studierte um Patentanwalt zu werden an einer Uni Architektur und nicht Maschinenbau. Jedes Fach auch aus seinem Studium wäre für das technische Verständnis notwendig gemäß Unimaschinenbauingenieur und Uni-Prof.
Ausser die Fächer mit Architekturgeschichte Gotik, Romanik etc. gefiel mir das Fach "Aktzeichnen" besonders um an das technische Verständnis zu gelangen.

Viele von den elitären Menschen da oben sind entweder verlogen oder schizophren um das elitäre Ansehen hoch zu halten, damit man damit richtig gut abkassieren kann.

Vom Rechtsanwalt zum NICHTS, rein im Ansehen der Person (Stahlbetonbau am AG-Minden):

http://zentrumsforen.net/beschwerdezentrum/justizirrtum/forum/archive/91...

Ich habe jahrelang als Ghostwriter auch für Rechtsanwälte gearbeitet und nie hat sich jemand bei Gericht über die Qualität meiner Schriftsätze mit Anwaltsbriefkopf und Unterschrift beschweren können und auch keinen rechtlichen Fehler nachweisen können. Die Dummheit von vielen Richtern, Rechtsanwälten und Juristen ist aber groß. Das liegt aber eben auch nicht daran, dass diese vielleicht auf einem Rechtsgebiet richtig was können, sondern, dass diese komplett glaublich alles wissen und können, weil diese eben auserwählte hohelitäre Juristen sind und ein 2tes Staatsexamen abgelegt haben.
Da ich also begrentzte Rechtsgebiete ebenfalls aus dem ff behersche habe ich auch schon oft in eigener Sache selbst bei Gericht Schriftsätze eingereicht.

Das sieht dann zB. so aus:

OLG Celle 13W118/04, Richter Detlef Ulmer und Richter Günter Schaffer LG Bückeburg (1O61/04) und das herumpicken wie ein Huhn in meinen Schriftsätzen, Versagung des rechtlichen Gehörs und dadurch hypothetisch anzunehmende fehlerhafte Verfügung und Kostentragungspflicht
Nachem Richter Günter Schaffer vom LG Bückeburg den Antragsteller in einem eintweiligem Verfügungsverfahren schwer in seinem Recht auf rechtliches Gehör verletzt hat, enscheidet er wie auch Richter Detlef Ulmer vom OLG Celle, dass bei Gericht eingereichten Schriftstücken von Bürgern von vornherein hypothetisch anzunehmen ist, dass diese Fehlerhaft sind und daher der Antragsteller 80% der Kosten tragen muß, obwohl der Antragsgegner, die in dem Verfahren beantragten Rechte dann voll erfüllte, so als wenn der Antragsteller in dem Verfahren obsiegt hätte (In einem solchen Fall ist es gemäß des OLG Oldenburg sogar so, dass sogar Fehler im Verfügungsantrag sein dürfen, denn diese sind in der mündlichen Verhandlung korrigierbar und das es keine mündliche Verhandlung mehr gibt dafür hat der Antragsgegner selbst gesorgt indem er allen beantragten Rechten des Antragstellers nachkommt). Kein einziger Fehler in dem vom Bürger selbst eingereichten Schriftsatz ist auch nach Nachfrage von beiden Richtern genannt worden, weil diese sind ja auch nur hypothetisch vorhanden und nicht tatsächlich.

http://justiz.xp3.biz/beitraege/richterulmerolgcelle.htm

Im Oktober fange ich an Jura zu studieren. Der Grund dafür ist, dass meine Eltern beide Rechtsanwälte sind und sich eine eigene Firma aufgebaut haben. Möglicherweise, sollte ich mein Studium absolvieren, könnte ich diese Firma eines Tages übernehmen. http://www.kas1.de/

Interessanter Beitrag zum Thema! Meine Tante arbeitet mit einem Anwalt zusammen. Über Urkundenfälschung kann man echt stundenlang reden. https://www.lohbeck.de/anwaelte.html

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