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Neu gestartete GRUR-Prax dreht klassische Reihenfolge um: Erst Online, dann Print

wtr.michael.karger

2010-01-15 20:01

Im November 2009 startete bei C.H. Beck die neue GRUR-Prax, die in zweifacher Hinsicht ein neues Konzept verwirklicht: Anders als die "Mutter" GRUR konzentriert sich die GRUR-prax auf ultra-kurze Beiträge für Leser mit Bedarf an Fachinformation, aber wenig Zeit. Zum anderen wird bei der GRUR-Prax die Online-Ausgabe zuerst veröffentlicht und nicht erst nach oder zeitgleich mit der Printversion. IT-Themen werden berücksichtigt, sofern sie in den "Grünen Bereich" hineinspielen.

Hier das Link zu meinem Beitrag zu § 50 UrhG im allerersten Heft GRUR-Prax 2009, 16 (vermutlich nur für [Probe-]Abonnenten abrufbar): Besprechung von LG Braunschweig, Urteil vom 12.08.2009, 9 S 417/08, Revision beim BGH anhängig. Leitsatz: Die dauerhafte Archivierung von zulässigerweise in eine Onlineplattform eingestellten Werken ist eine erlaubnis- und vergütungsfreie Werknutzung im Sinne des § 50 UrhG. Die Entscheidung halte ich für eher problematisch.

 

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