Neu gestartete GRUR-Prax dreht klassische Reihenfolge um: Erst Online, dann Print
wtr.michael.karger
2010-01-15 20:01Im November 2009 startete bei C.H. Beck die neue GRUR-Prax, die in zweifacher Hinsicht ein neues Konzept verwirklicht: Anders als die "Mutter" GRUR konzentriert sich die GRUR-prax auf ultra-kurze Beiträge für Leser mit Bedarf an Fachinformation, aber wenig Zeit. Zum anderen wird bei der GRUR-Prax die Online-Ausgabe zuerst veröffentlicht und nicht erst nach oder zeitgleich mit der Printversion. IT-Themen werden berücksichtigt, sofern sie in den "Grünen Bereich" hineinspielen.
Hier das Link zu meinem Beitrag zu § 50 UrhG im allerersten Heft GRUR-Prax 2009, 16 (vermutlich nur für [Probe-]Abonnenten abrufbar): Besprechung von LG Braunschweig, Urteil vom 12.08.2009, 9 S 417/08, Revision beim BGH anhängig. Leitsatz: Die dauerhafte Archivierung von zulässigerweise in eine Onlineplattform eingestellten Werken ist eine erlaubnis- und vergütungsfreie Werknutzung im Sinne des § 50 UrhG. Die Entscheidung halte ich für eher problematisch.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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3 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenGast kommentiert am Permanenter Link
Der Link ist leider wirklich nur für zahlende Kunden aufrufbar. Eine kostenlose Leseprobe wäre gut.
Ralf Zosel kommentiert am Permanenter Link
Vielen Dank für Ihre Anregung. Die Redaktion der GRUR-Prax war so freundlich, die Besprechung der Entscheidung des LG Braunschweig vom 12.08.09 - 9 S 417/08 - als Leseprobe in beck-online freizugeben. Sie ist auch ohne Login über diesen Link erreichbar.
Gast kommentiert am Permanenter Link
DAnke!