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„Barbara Emme – ein Lehrstück über den Umgang mit der Justiz!“ (NJW-aktuell 31/2009, XX).

Tim.Nesemann

2009-07-27 16:08

Die Kündigung der Supermarktkassiererin Barbara E. wegen 1,30 Euro beschäftigt morgen das BAG. Ihr war nach 31 Jahren fristlos gekündigt worden, weil sie zwei Pfandmarken unterschlagen haben soll. Volker Rieble hatte in NJW 2009, 2101 den Fall kommentiert – Stimmen zu seinem Beitrag gibt es ab S. XX in NJW-aktuell 31/2009 und an dieser Stelle:

 "Ich habe soeben Ihren Beitrag in der NJW S. 2101 gelesen und habe das Bedürfnis mich bei Ihnen zu bedanken. Die unsägliche Emmelydiskussion hat mir schon reichlich Sodbrennen verursacht. Der Aufsatz von Klueß hat mich als Arbeitsrechtlerin und ehemalige Richterkollegin am Arbeitsgericht Berlin erschüttert. Ich habe mich bislang nicht zu einer Erwiderung durchringen können, da ich Probleme haben dürfte, sachlich zu bleiben. Deshalb mein Dank an Sie. Ihr Beitrag ist wissenschaftlich fundiert und spricht dennoch eine deutliche Sprache. Chapeau! Meine Studenten, die nach einer gemeinsamen Analyse der Entscheidungen des ArbG und des LAG Berlin-Brandenburg, neue Erkenntnisse über Kampagnen und Qualität der Aussagen in Medien erhalten haben, werden Ihren Beitrag auch mit Interesse lesen." (Irmgard Küfner-Schmitt, Professorin für Wirtschaftsrecht, Arbeits- und Sozialrecht HTW Berlin)

 "Mir hat selten jemand so aus der Seele gesprochen wie Sie mit diesem Beitrag" (Rechtsanwalt Jan-Michael Clauss, Heidelberg).

 "Glückwunsch zu Ihrem die Wertmaßstäbe wieder zurechtrü­ckenden Aufsatz" (Rechtsanwalt Johannes Zindel, Frankfurt a. M.).

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4 Kommentare

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Das BAG in Erfurt hat wegen grundsätzlicher Bedeutung das Revisionsverfahren zugelassen (Az.: 3 AZN 224/09).

Dass der Kommentar von Rieble stark polarisiert hat, zeigen zwei weitere Einsendungen an die Redaktion:

Der Artikel stellt juristisch sicher die herrschende Rechtslage dar. Damit habe ich keine Probleme, wenn man die Rechtslage als ein unveränderliches Diktat versteht. Alle Personen, selbst der „fragwürdige“ Rechtsanwalt, die sich mit dieser Frage auseinander setzen, werden nun durch Frau Prof. diszipliniert. Warum? Es geht um die Hauptfrage „Vertrauensverstoß“ im Arbeitsrecht und wie kann auf diesen reagiert werden? Nur mit der Kündigung? Das ist ihr Fazit. Das ist zu kurz gefasst. Der Staat wendet hohe Summen auf, um straffällige Personen zu resozialisieren. Eine Abmahnung in kleinen Bereich wird abgelehnt. Ein zu spät kommen, Alkohol am Arbeitsplatz und anderes mehr bedürfen zwingend der Abmahnung. Im, ich nenne es auch Bagatellbereich der kleinen Kriminalität, gibt es keine Toleranz. Warum nicht? Und übrigens, die Konfliktkommissionen in den Betrieben und Einrichtungen der DDR waren keine „Volksgerichte“ nicht zu verwechseln und gleichzusetzen mit dem Volksgerichtshof in der Nazizeit. Hier sprachen aber tatsächlich die Kollegen von Straftätern und Personen die bestimmte Normen des gesellschaftlichen Lebens missachteten, wie z.B. Diebstahl aber auch Beschädigung des Eigentums von Kollegen oder dem des Betriebes (nicht nur in staatlichen Betrieben), auf der Grundlage des Arbeitsgesetzes, der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, der Ordnung für das Handeln der Konfliktkommissionen und eigenen Lebenserfahrungen, Recht. Ziel war es die Personen für den Arbeitsprozess zu erhalten, zu erziehen und zu helfen. Das Pendant waren die Schiedskommissionen in den Wohngebieten. Also wo liegt unser Problem? Unantastbarkeit der Rechtsprechung? Nach den Fakten, war dieser Fall wahrscheinlich ungeeignet, eine grundsätzliche Diskussion zu diesen Arten von Kündigungen. in Gang zu setzen. Grundsätzlich aber ist solch eine Diskussion notwendig. Die Gesetze und die Rechtsprechung dienen dem Volk und nicht starren Dogmen (Rechtsanwalt Dr. Andreas Henselmann, Berlin).

Bei der verspäteten Lektüre des Rieble-Aufsatzes war ich bestürzt: Leider gelangen gelegentlich ins „Forum“ Texte, die vielleicht eher in die ZRP oder aber ins Feuilleton gehören.
Unter dem Deckmantel von Wissenschaftlichkeit zieht Rieble in einer unerträglichen Weise über Kritiker der Entscheidung her, dass es einem graust. Schade auch, dass der Professor im Elfenbeinturm die Mandanteninteressen vertretende Rolle des Anwalts nicht begriffen hat und sich – wie gelegentlich eine ungebärdige Gegenpartei – am Prozessvertreter persönlich festbeißt.
Einen solchen emotionsgeladenen Verteidiger haben die Richter des LAG Berlin, das sich korrekt an die herrschende Rechtsprechung gehalten hat, auch wieder nicht verdient!
Dem Kollegen Willy Burgmer, Erkelenz, sei Dank für seine nüchterne Analyse des Rieble-Aufsatzes (NJW-aktuell 31/2009, S. XXII); die Kollegen Oliver Weihrauch, Köln, und Michael Aßmann, Hamburg, sollten doch noch einmal kühl darüber nachdenken, ob sie die unsäglichen Angriffe Riebles auf den Prozessvertreter von Barbara Emme ernsthaft so bejubeln können (Rechtsanwalt Klaus Winkler, Karlsruhe).

Rechtsanwalt Dr. Horst Rieth, Kernen schreibt:

Kollege Burgmer stellt sich der Begeisterung über den rasanten Rundumschlag in den Weg - m.E. zu Recht: das sprachliche „Holzen“ Riebles gegen manche Akteure überschreitet nicht nur Geschmacksgrenzen. Anders als Burgmer meine ich aber, dass auch ohne Akteneinsicht und persönliche Präsenz in der Verhandlung allein die Lektüre des erst- und des zweitinstanzlichen Urteils Fragen aufwirft, die zu öffentlicher Diskussion wie im „Forum“ auffordern. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Rolle anwaltlicher Unterstützung:
Mandanten dürfen und müssen „geführt“ werden. Wenn eine durch den Anwalt vertretene Klägerin im Ergebnis verschiedenste Versionen des Geschehenen in Anhörungen, erster und zweiter Instanz präsentiert, und der Anwalt dies nicht nur geschehen lässt, sondern in Schriftsätzen aufgreift, dann leistet er einen Beitrag zur Demontage der Glaubwürdigkeit seiner eigenen Mandantin.
Es ist möglich und legitim, Rechtsprechung ändern zu wollen. Da die Rechtsprechung im Arbeitsrecht bekanntlich Recht gestaltet, ist es naheliegend und möglich, rechtspolitische Ziele vor Gericht zu verfolgen und politisch zu agieren - wenn eine Mandantin dies so will. Auch dann ist es aber Aufgabe des Anwalts, seine rechtspolitischen Ziele so zu verfolgen, dass seine Mandantin dabei nicht unter die Räder gerät - selbst wenn ihr der flüchtige Helden- oder Märtyrerstatus zusagt. Gerade dann ist der Überblick und die Souveränität des Anwalts gefragt. Das Agieren zwischen Politik und optimalem Prozessausgang ist schwer, wenn ich die Anwaltsaufgabe zutiefst politisch begreife (siehe die von Rieble zitierten Positionierungen) und zumindest Gefahr laufe, mich auf die juristische Dimension nicht mehr professionell einzulassen.
Dieser Fall ist sicher ein „Lehrstück“ über den Umgang mit der Justiz, aber auch geeignet als materiell-rechtlicher Lehrfall - angefangen bei den basics: Kündigungsgrund und Interessenabwägung! Und man kann und sollte über (verpasste) Alternativen für alle Beteiligten in verschiedenen Stadien dieses Dramas nachdenken.
Und es ist ein Lehrstück darüber, wie öffentliche Meinung entsteht und gestaltet werden kann.
Das nächste Kapitel im Lehrstück ist aufgeschlagen: Das Bundesarbeitsgericht hat heute die Revision zugelassen!

Auch in der Tagespresse sorgt der Rieble-Beitrag für Gesprächsstoff:

Riebles Beitrag habe "inzwischen die Staatsanwaltschaft Berlin auf den Plan gerufen, die derzeit prüft, ob sie ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen Barbara Emme aufnimmt "(FAZ v. 28. 7. 2009)

In der NJW "haute der Münchener Professor dermaßen auf den Putz, dass es noch ins hinterletzte Anwaltsstübchen der Republik zu spüren war" (Financial Times Deutschland v. 4. 8. 2009, S. 20)

Wir begrüßen das Urteil im Fall Emmely ausdrücklich und freuen uns, dass die Kollegin wieder arbeiten darf. Leider gibt es viele Emmely Fälle. Die meisten bleiben der Öffentlichkeit fern. Auch inerhalb der Gewerkschaften wird Schindluder mit Bagatell-Delikten getrieben ,um unliebsame Beschäftigte loszuwerden. Mehr findet man z.B. unter www.basisfern.npage.de.

Dieser Fall ist genauso skandalös gerade weil er beim DGB sich abgespielt hat.

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