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Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Sie können alles zitieren von mir, was Sie finden können, da bin ich aber sehr gelassen.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Es war eine Elientscheidung, die ich für gerechtfertig halte und auch viele andere, aus Kirchen- und Juristenkreisen.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Für einen Dr. jur. und Notar a.D. war das aber sehr schwach in der "performance", was Sie da geboten hatten!
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Ja, dann kann er den Geltungsbereich des GG verlassen, wenn ihm die Auslegungen des BverfG dazu [des GG] nicht passen!
Sie aber schrieben mit der Fettung von mir zur Hervorhebung:
"etwas" ist doch völlig unbestimmt, das dürfte doch jedem Schüler schon klar sein!
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
So hatte ich das aber nicht geschrieben:
Es ging dabei lediglich um die Auslegungen des GG durch das BVerfG.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Dann können Sie sich ja immer noch beschweren, bis Sie beim BVerfG angekommen sind.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Eine Rechts-Referendarin mit einem Mundschutz, den auch die Kanzlerin empfiiehlt, wäre doch kein Problem in Corona-Krisen-Zeiten, wenn sie da zum Dienst erschiene.
Allerdings hat Frau Merkel keine Burka damit empfohlen, nach den Corona-Krisen-Zeiten sowieso nicht.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Das GG von 1949 gibt es ja so in dieser Form auch nicht mehr, an eine Pandemie hatten auch die Verfasser der Notstandsgesetze 1968 nicht gedacht, gegen eine Pandemie hilft auch beten und anrufen aller Heiligen nicht nachweisbar, auch wenn das manche Zeitgenossen (m,w,d) noch glauben sollten.
Die können das ja zuhause auch immer noch machen, auch fünfmal am Tag mit Blick gen Mekka oder Rom.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Was die Präambel der GG betrifft, auch die ist ja als Reflex ihrer Entstehungszeit nur noch zu verstehen, die Weimarer Präambel jedenfalls war ohne diesen für eine Republik unnötigen religiösen Bezug, das Gottesgnadentum ist längst vorbei.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Grundrechte sind wichtig, aber der Abwägung zugänglich, außerdem hat jeder die Freiheit, den Geltungsbereich des Grundgesetzes zu verlassen, wenn ihm die Auslegungen des BVerfG dazu nicht passen.
Und daß Juristen auch nicht alles mit dem Grundgesetz unterm Arm so regeln können, daß hinterher alle Hurra schreien, daß muß doch auch noch eingesehen werden können.
Den Art. 1 der UN-Erklärung zu den Menschenrechten halte ich übrigens für den besseren Artikel als den Art. 1 im GG, aber das nur nebenbei erwähnt.
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