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Meine Kommentare
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Der § 48 StPO schreckt keine hartgesottenen Aussageverweiger.
a) kein Zeuge muß sich selber belasten bei seiner Aussage.
b) manche Zeugen erinneren sich einfach an nichts mehr.
c) der § 70 StPO sieht maximal 6 Monate Ordnungshaft vor.
Die RAF-Morde konnten auch nicht alle aufgeklärt werden, da potentielle Zeugen bis heute schweigen, die aber etwas dazu wissen müssen.
Das treibt viele Angehörige der Mordopfer heute noch um, auch den Sohn von Siegfried Buback, siehe:
https://www.welt.de/geschichte/raf/article163467561/Warum-der-Mord-an-Si...
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Das ist natürlich ein Hauptthema bei aller Juristerei zu allen Zeiten!
Es wurde also ein Arbeitsvertrag mit einem katholischen Krankenhaus unterschreiben.
Aber auch nach den Unterschriftsleistungen ist auch oft noch nicht alles endgültig geregelt, auch "herrschende Meinungen" können sich ja ändern und hier hat der EuGH geurteilt.
Wenn ich eine Abschweifung zur Diplomatie machen darf: Es gibt Verträge, Zusatzprotokolle und auch dazu wieder einseitige Erklärungen und Noten. Siehe den "Deutschlandvertrag" oder den "Zwei-plus-Vier-Vertrag" als Beispiele.
Die sog. "Reichsbürger" haben ja auch ihre eigenen Interpretationen aller dieser Verträge, siehe die "Feindstaatenklausel" .........
Zurück zum Thema:
Wie sich das nun beim Arbeitsrecht in katholischen Einrichtungen in D weiter entwickelt, bleibt also abzuwarten.
Ihre zustimmende Anmerkung zu Minister Reul war:
Das kann man auch den Richtern am EuGH, oder denen in D, nun nicht absprechen.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Niemand muß auch mit einer forensischen Psychiaterin, oder mit allen anderen Menschen, über eine Tat reden, die er nicht zugeben will.
Da braucht er dann gar nicht einmal zu lügen, er muß nur dazu schweigen, auch wenn er der Täter ist.
Einfachste Logik!
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Ein sog. "Edelbastler" kann da bestimmt die Pistole P. 38 und den SD mit Bauschaum so präparieren, daß das angenommene Tatgeschehen auch sehr gut zu realisieren ist.
Daran habe ich jedenfalls keinen Zweifel.
Auch das wäre dann wieder eine echte Herausforderung, einen solchen funktionsfähigen Eigenbau-Schalldämpfer zu bauen, auch um Herrn Steffler wieder einmal zu widerlegen.
Im übrigen schließe ich mich da mal der forensischen Psychiaterin Nahlah Saimeh an in diesem Interview:
-------------------
Frage: Kann man einen Mörder erkennen, wenn er einem direkt gegenübersitzt?
Antwort: Nö.
Frage: An seinem Verhalten vielleicht?
Antwort: Nein. Das sind mitunter ja auch ganz freundliche Leute. Es gibt ja auch sonst Menschen, die einem unangenehm sind. Wie in jedem anderen Setting auch. Aber es gibt Menschen, die eine große Kälte ausstrahlen. Ich kenne viele Leute, die Tötungsdelikte begangen haben und im Gespräch ganz freundlich sind. Also daran können Sie es nicht festmachen. Freundlichkeit im Gespräch ist aber kein prognostischer Marker.
------------------
http://www.fr.de/kultur/psychologie-das-boese-ist-gegen-das-prinzip-des-lebendigen-a-1578465,0#artpager-1578465-1
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Auf Seite 112 des Urteils werden Bauschaumteilchen auf der Leiche und um die Leiche des K. T. ("drumherum") genannt.
Auch die Temperatur eines Pistolenlaufs nach 10 Schüssen mit kurzen Pausen für das Treppensteigen widerlegen noch keinen PET-SD, wobei ja auch nach Meinung der StA Kassel die Silencer-Anleitung keine so labile Ausführung zwingend vorschreibt, bei der auch nur wenig Haftung zwischen dem ausgehärteten Bauschaum und der dünnen Flaschenwand vorhanden war, so daß der ganze Schaumkörper so stark durchgewalkt wurde, wie bei Cacheé und seinen Versuchen. Auch da schmolz aber keine dünne PET-Flasche oder schrumpfte zusammen, oder riß am Flaschenhals ab.
Zur Temperatur einer Waffe siehe das PDF von 15 Seiten mit Angaben zu Wettkampf-Pistolen und -Revolver:
Im übrigen ist Urteilsschelte nun doch viel zu wenig für eine Wiederaufnahme, da sich die Verurteilung ja auf viele Indizien stützte.
Die Sachverständigen von RA Strate konnten eine Unmöglichkeit von PET-Flasche mit Bauschaum als SD jedenfalls auch nicht nachweisen, Versäumnisse des Prozesses in Darmstadt aufzudecken ist nun aber zu wenig und das kann m.E. keinen Freispruch nun schon automatisch nach sich ziehen.
Ob die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld zu erschüttern ist, scheint auch noch fraglich zu sein.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Und jetzt, sehr geehrter Herr Dr. Peus, kommt der Rat für alle (potentiellen) Patienten - besonders auch für Senioren - für alle Fälle des späteren Lebens, die mal gegen ihren eigenen Willen in Kliniken eingewiesen werden sollen.
"Gespräche" mit Ärzten dort nur schriftlich protokolliert führen, auch nicht ohne neutrale Zeugen, und nicht ohne anschließende eigene Kontrolle der Patientenakte auf Korrektheit und Vollständigkeit.
Dann wird es dort ein kurzes Intermezzo i.d.R. geben, oder ein Richter wird gerufen, und auch das Gespräch läßt man besser gleich protokollieren und verlangt auch eine Zuziehung einer Person eigenen Vertrauens.
"Vertauen ist gut .....", auch als Patient, das werden Sie als Jurist doch auch verstehen können .....
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Das weiß ich aus eigenen Erfahrungen nur zu gut.
Deshalb hatte ich einmal meine Patientenaufnahme in einer örtlichen Klinik bei einem Aufnahmegespräch von einer schriftlichen Zusicherung abhängig gemacht, innerhalb einer Frist von 2 Monaten meine komplette Patientenakte nach Entlassung zu erhalten.
Als das abgelehnt wurde nach einer Rücksprache, bin ich wieder gegangen ohne Aufnahme.
Der Chefarzt meldete dann später dem einweisenden Arzt entrüstet, aber wahrheitswidrig, ich hätte sogar eine Frist von nur 2 Wochen gesetzt, aber auch diese Frist ist nach heutiger Rechtsprechung zu den BGB §§ 630a - h angemessen.
Wenn Ärzte etwas unterschreiben sollen im Gegenzug, dann ist von einem (gegenseitigen) Vertrauensverhältnis Arzt - Patient oft nur sehr wenig zu spüren.
Wie überhaupt um die Patientenakte oft gekämpft werden muß btw.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Jetzt wieder zum Ernst des Lebens zurück:
Der "Verbund Katholischer Kliniken Düsseldorf" hat ein "Leitbild" als PDF abrufbar:
https://www.vkkd-kliniken.de/vkkd/vkkd-gruppe/leitbild/
Darin wird auch den "Mitarbeitern mit Fürsorge, Achtung und Respekt, unabhängig von Herkunft, Religion oder sozialer Stellung" begegnet.
Wie ist das dann mit einer Kündigung wegen einer Wiederheirat zu vereinbaren, oder gelten Chefärzte nicht als Mitarbeiter?
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Sie werden sicher nicht erwarten, daß ich selber eine schwere Straftat oder einen Mord nur deswegen begehe, um in den Genuß einer eigenen Verhandlung am Landgericht, oder in den Genuß einer eigenen Schwurgerichtsverhandlung zu kommen, auch wenn das ja wirklich eine echte Herausforderung noch wäre.
Vom WAA im Fall A. D. bin ich aber schon etwas enttäuscht, da hätte man m.E. mehr daraus machen können / müssen.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Auch die Katholische Kirche als Arbeitgeber dürfte ihren Angestellten doch per Vereinbarung bei der Einstellung keine Ehelosigkeit vorschreiben dürfen.
Das ist ein Menschenrecht, das auch noch in der Menschenrechtscharta der UN verbrieft wurde.
Die Menschenrechte der UN sind aber schwierig einzuklagen, wenn Verstöße dagegen auch noch keine Straftaten sind.
Im übrigen verweise ich auch auf den Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer:
https://www.kirche-und-leben.de/artikel/voderholzer-missbrauchsstudie-so...
Sogar ein chilenischer "Menschenrechtsaktivist" und Priester ist inzwischen laisiert worden und nun ein Fall für den Staatsanwalt mit 4 weiteren Angehörigen eines Ordens:
https://www.katholisches.info/2018/09/sexueller-missbrauch-priester-und-...
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