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kommentierte zu
Der Freibetrag nach § 17 Abs. 3 EStG - den sollte es eigentlich bei jeder Veräußerung geben (FG Sachsen-Anhalt v. 27.4.2023 – 4 K 1072/20)
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Meine Kommentare
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Der Wille ist offenbar auch wieder beim aktuellen Bischof von Münster (Felix Genn) vorhanden, siehe:
https://www.domradio.de/themen/bist%C3%BCmer/2018-09-05/widerwaertige-ve...
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Dr. Peus, meine Antworten
zu a): Dr. Pfeiffer ist selber ja nicht unumstritten seit langer Zeit. Ihr Einwand ist berechtigt, offen bleibt aber, ob Originalakten anderen Personen aus der Wissenschaft zugänglich gemacht worden wären, oder ob die Personalie Pfeiffer sogar willkommen war, um das abzublocken.
zu b): Die SZ ist eine Zeitung, die sich immer vom "Rheinischen Merkur" deutlich unterschied, um es mal so auszudrücken.
zu c): Tages-Presse neigt sehr oft zum Skandalisieren, "only bad news are good news".
Zu den von Ihnen genannten "§175-Zahlungsregelungen neuer "Art"" müßten Sie sich aber mal genauer erklären, auch wenn das nun doch sehr weit vom Thema wegführen würde.
(Wiederholung)
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Sorry, Herr Dr. Peus, bei Ihrem Namen ist mir doch ein Versehen passiert.
Im übrigen darf ich allen Katholiken versichern, daß mir auch der sehr mutige Münsteraner Bischof während des sog. "III. Reichs", Graf von Galen, bekannt ist, der 1946 dann zum Kardinal ernannt wurde, noch kurz vor seinem Tod.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Dr. Preu, meines Wissens wird die Studie demnächst am 25.9.2018 veröffentlicht, vorab wird aber bereits darüber berichtet:
"Studie beweist offenbar massiven Missbrauch in katholischer Kirche"
https://www.wiwo.de/politik/deutschland/sexueller-missbrauch-studie-bewe...
https://www.sueddeutsche.de/panorama/missbrauchsskandal-die-kirche-weige...
Da eine unabhängige Studie mit Wissenschaftlern ja nicht zustande kam, da die Deutsche Bischofskonferenz sich dagegen sperrte, sollte aber auch nicht unerwähnt bleiben:
https://www.n-tv.de/politik/Missbrauch-Studie-vor-dem-Aus-article9910246...
Ich will diese Themen aber auch nicht überstrapazieren, auch nicht das des Konkordats, denn darüber könnte man ja ebenfalls vermutlich ohne Ende streiten, auch über die politische und / oder moralische Bewertung, neben der rechtlichen Bewertung.
Von mir aus können wir aber gerne einen Haken daran machen mit dem Ergebnis, "we agree to disagree".
Wir dürften aber darin übereinstimmen, daß das hohe Roß des Moralismus auch eine hohe Fallhöhe bewirkt für die Reiter bei Stolperschritten des Rosses.
Dieser Fall des gekündigten Chefarztes im Beitrag von Prof. Dr. Markus Stoffels hatte aber auch einen Vorläufer einer gekündigten Kindergartenleiterin aus Königswinter, siehe:
http://www.spiegel.de/karriere/katholische-kirche-kuendigt-kindergaertne...
Im übrigen darf ich bemerken, daß meine eigenen Kenntnisse des praktischen und des praktizierten Katholizismus nicht auschließlich theoretischer Natur sind, oder nur aus dem Internet bezogen sind.
Schönen Sonntag noch
GR
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Alle 10 Gebote einzuhalten, das wäre dann ja auch von allen Geistlichen noch zu verlangen. Also nicht nur das 6. Gebot bei den Arbeitnehmern. Die Fälle des Kindesmißbrauchs und der Vertuschungen sind ja ebenfalls Verstöße gegen die 10 Gebote. Da würden aber richtig große Lücken noch entstehen bei soviel Konsequenz.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Darin wird aber verschwiegen:
"Während die ausgehandelten Ergebnisse und das Zusatzprotokoll veröffentlicht wurden, wurde der Anhang geheim gehalten, da seine Regelungen gegen den Versailler Vertrag verstießen."
Inhalt des Geheimanhangs
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Reichskonkordat#Form_des_Vertrags
Geheime Zusatzabkommen / Zusatzprotokolle sind Methoden dieser Zeit, bei Diktatoren aber durchaus üblich, wie sog. "böse Zungen" mit Blick auf einen Nichtangriffspakt vom 24. August 1939 (mit Datum vom 23. August 1939) mal bemerkten.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Nachdem ich noch einmal nachgesehen habe beim Völkerrecht, kommt dem Vatikanstaat die Rolle eines normalen, originären staatlichen Völkerrechtssubjekts zu, wie jedem anderen Staat auch, der Heilige Stuhl ist ein weiteres, originäres, nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt. In beiden Varianten personalisiert in der Person des jeweiligen amtierenden Papstes.
Wer da nicht von einem Privileg sprechen möchte, den bitte ich um eine Erklärung für diese doch einmalige Sonderbehandlung im Völkerrecht.
Dazu auch: "Heiliger Stuhl und Vatikanstaat in der internationalen Gemeinschaft"
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Die vielen völkerrechtswirksamen Konkordate des Vatikans sind Vereinbarungen von Völkerrechtssubjekten, also von Staaten.
Der Vatikan tritt da als ein Staat auf, ohne doch ein klassischer Staat zu sein, schon gar kein demokratischer Staat.
Der Humanismus ist an keine Religion gebunden und braucht kein Jenseits oder gar Glaubenskämpfe um Interpretationen vom Willen Gottes, oder von Nachfolgen seines Propheten.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Die HU hat noch wenige zahlende Mitglieder, die gibt es aber auch noch nicht so lange wie die Kirchen, die historischen Besitztümer der Kirchen sind aber vergleichbar mit denen des Adels.
Wie Sie wissen, ist das Steuerrecht des Adels auch nicht mehr vorhanden.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Ein Beispiel von Privilegien aus der EU-Mitgliedschaft wäre m.E. die Stimmengewichtung von Europaabgeordneten aus den Mitgliedsstaaten (Zitat):
"In der Praxis bedeutet dies, dass jeder maltesische Abgeordnete mit je ungefähr 67.000 Wahlberechtigten eine kleinere Anzahl von wahlberechtigten Bürgern vertritt als die deutschen Abgeordneten. Letztere repräsentieren mit fast 855.000 Wahlberechtigten mehr als zwölf Mal so viele wahlberechtigte Bürger."
http://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/europawahl/183203/stimm...
Das Vetorecht kommt dazu: https://www.tagesspiegel.de/politik/urteil-des-europaeischen-gerichtshof...
Bitte aber alle diese Zahlen und Fakten zur EU nicht mißverstehen, aber sie zeigen doch ein zukünftiges Konfliktpotential auf.
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