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Armandokglync
kommentierte zu
Der Freibetrag nach § 17 Abs. 3 EStG - den sollte es eigentlich bei jeder Veräußerung geben (FG Sachsen-Anhalt v. 27.4.2023 – 4 K 1072/20)
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Meine Kommentare
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Ein Anspruch wird dann zu einem Privileg, wenn seine ursprünglich sachlichen Voraussetzungen geschwunden sind, bis hin zum Wegfall, aber rein formal dieser Anspruch noch bestehen bleibt.
Ein Beispiel: Lange Zeit fuhren auch auf E-Loks noch Heizer mit. In GB wurde das von Gewerkschaften so durchgesetzt, bis Frau Thatcher das beendete, und in D war es etwas anders, wobei dann die Züge ohne Dampfloks immer mehr elektrisch geheizt wurden.
Wer sich dafür interessiert: http://www.eisenbahnfreunde-wehr.de/Geschichte/Bemannung/Bemannung1.htm
Die Zusammensetzung der Rundfunkräte ist auch so ein Punkt von Privilegierungen, siehe:
Konfessionslose fordern Sitz im ZDF-Fernsehrathttps://www.tagesspiegel.de/medien/sitz-im-gremium-konfessionslose-forde...
Das Ergebnis ist negativ, siehe § 21 des ZDF-Staatsvertrags, in Kraft seit 25. Mai 2018:
d) 2 Sitze für Vertreter der EKD
e) 2 Sitze für Vertreter der KKD
f) 1 Sitz für Vertreter des ZJD
ii) 1 Sitz für Muslime aus Niedersachsen
bis
pp) 1 Sitz für "LSBTTIQ" aus Thüringen.
0 Sitze für Konfessionslose, diese sind aber eine der größten Bevölkerungsgruppen mit "rund 27 Millionen Bürgerinnen und Bürger. die keiner Religion angehören", Quelle wie vorher.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Ganz am Rande erwähnt, wurden von den deutschen Gesamt- und Teil-Staaten historisch viele völkerrechtliche Verträge geschlossen.
Dazu habe ich mir eine Übersicht (https://de.wikipedia.org/wiki/Deutschlands_v%C3%B6lkerrechtliche_Vertr%C...) auch noch mal angesehen.
In dieser Aufstellung ist bei den Verträgen des Deutschen Reichs zwischen 1933 bis 1945 nur das Reichskonkordat nach 1945 weiter bestehen geblieben, aber auch das Preußenkonkordat von 1929 und das Bayernkonkordat von 1924 und das Badische Konkordat von 1932 sind ja noch gültig, wobei es schon im 19. Jahrhundert Konkordate von deutschen Einzelstaaten gab. Auch Kirchenverträge mit evangelischen Landeskirchen gibt es etliche.
Etwas undurchsichtig meiner unmaßgeblichen Meinung nach, doch niemand gibt ja gerne Privilegien aus Verträgen auf.
Ausführlich bei:
Die deutschen Konkordate und Kirchenverträge der Gegenwart(von Prof. Dr. jur. Werner Weber, Göttingen)
Aber nur zur Abrundung noch erwähnt (OT).
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Übrigens kenne ich die große Attraktivität Katholischer Kindergärten und Katholischer Privatschulen, und daß diese auch von solchen Eltern noch präferiert wurden / werden, die oft nach außen hin sich gerne als Gegner dieser Einrichtungen präsentier(t)en.
Gerade in Hessen und auch in Darmstadt und Umgebung gab es da prominente Beispiele für diese Doppelmoral.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Dr. Peus,
selbstverständlich würdige ich das Ethos religiöser Menschen, das sie zur Barmherzigkeit gegenüber ihren Mitmenschen führt, auch gegenüber Andersgläubigen oder Ungläubigen.
Auch der Staat BRD und viele seiner Bürger profitiert noch von vielen unentgeltlichen Leistungen solcher Menschen. Bei vielen Bürgern gilt sicher auch am Ende das alte Sprichwort: "Not lehrt beten."
Meine eigene Haltung zu Religionen speist sich aber auch noch aus globalen Erwägungen und aus den Maximen der Aufklärung, denn da sehe ich diese o.g. Haltung nicht bei allen Weltreligionen und deren Gläubigen.
GR
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Sorry für den Fehler: Sympathisant wäre richtig gewesen.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Das liest sich zwar schlüssig, aber wie verträgt sich das mit anderen Bereichen? Dazu nehme ich auch mal den anderen Kommentar von NT zum Thema: AGG: Nils Kratzer geht in die nächste Runde mit dazu:
Dazu mal ein Beispiel zum FFG (Frauenförderungsgesetz) mit einem Zitat:
"Nordrhein-Westfalen hat 1989 als erstes Bundesland ein Gesetz zur Förderung der beruflichen Chancen von Frauen (Frauenförderungsgesetz) verabschiedet. Es enthält eine leistungsbezogene Zielquote von 50 Prozent: Bei gleicher Leistung, Eignung und Befähigung sind Frauen bei Einstellungen und Beförderungen in den Bereichen zu bevorzugen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Entscheidungen zu Gunsten von Männern sind nur in Ausnahmefällen bei Vorliegen schwer wiegender individueller Gründe möglich (Öffnungsklausel)."
Auf den vorliegenden Fall angewendet würde das doch bedeuten, den Einrichtungen der Katholischen Kirche dürfte sogar arbeitsrechtlich eine Quote auferlegt werden können, auch in den Einrichtungen, die sie alleine finanziert, ohne öffentliche Mittel, auch wenn da nur wenige dann noch übrig bleiben !? Oder ist Anwendung von zweierlei Maß doch nur eine Frage des eigenen Standpunkts oder Interesses?
(Ich bin übrigens kein Symphatisant der Katholischen Kirche, aber auch nicht von Quoten.)
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Das ist völlig absurd, da auch kein Lauf verlängert wurde durch ein Metallrohr in der Anleitung.
Eine Unterstellung, Herr Pfoser hätte das so getan bei seinen eigenen Schußversuchen, ist außerdem bisher frei erfunden und nicht belegt.
Allen Spekulationen zu den Schußgeräuschen, seien es die des Tatgerichts in Darmstadt, oder die der Staatsanwaltschaften in Darmstadt oder Kassel, hätten Herr RA Strate resp. seine Gutachter für den Antrag auf Wiederaufnahme nur mit exakten Messungen begegnen können. Dieses Versäumnis kann aber nicht anderen, als den Antragstellern bzw. deren Gutachtern, nun noch angelastet werden.
Meine Prognose für den Erfolg des Wiederaufnahmeantrags ist daher inzwischen negativ geworden.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Die Stellungnahme der StA Kassel vom 13.06.2018 muß auch zum Sachverhalt der Schußgeräusche schon komplett gelesen und verstanden werden.
(Seite 2 letzter Absatz befaßt sich damit.)
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrte Administratoren des Beck-Blogs,
bei Kommentaren ohne eine Textübertragung stimmt irgend etwas bei Ihnen im Beck-Blog nicht. Als E-Mail hatte ich diesen obigen Kommentar nämlich komplett mit seinem Text erhalten, den ich hiermit einführe:
Besten Gruß
GR
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Es dürfte immer ein kleiner Ermessenspielraum vorhanden sein, ob Telephonate (bzw. dann Faxe) berücksichtigt werden, auch für eine kurze Sitzungsunterbrechung oder eine Vertagung. Persönliche Bekanntschaften machen doch das Leben leichter, das zu leugnen, wäre doch auch weltfremd.
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