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Meine Kommentare
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Siehe hier: Mi, 2019-08-28 19:18 Permanenter Link
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Auch diesen "Einwand" kenne ich schon längst, hatte ihn auch schon früher genau so beantwortet, wie ich es heute auch wieder mache:
1. Aus welchen geeichten Fahrtenschreibern bzw. präzisen Meßgeräten mit allen Wartungsunterlagen, korrekt im FAHRZEUG eingebaut und auch von einem geschulten Betreiber bedient, stammen diese 81 km/h innerorts denn?
Das ist schon mal die wichtigste Antwort auf Ihre uralten Einwände
2. Ich selber am Steuer hätte es ja gewußt, ob ich in dem Streckenabschnitt an der Stelle des Blitzers nun mit 69 km/h, oder mit 81 km/h gefahren war. Innerorts brettere ich jedenfalls nicht so durch eine Stadt! Einen Bußgeldbescheid deswegen hätte ich mit meinem Punktokonto in Flensburg also mit ein paar wenigen Euro bezahlen können. 31 km/h zu schnell in der Stadt bei 50 km/h ergibt ja heute 160 Euro Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot. Das sollte jeden ja wieder zur Vernunft bringen, der so vorher durch eine Stadt gebrettert ist am Steuer, denn die Bremswege und Reaktionszeiten bei einem Fahrzeug und einem Fahrer kenne ich ja auch.
Knallchargen am Steuer bleiben Knallchargen, werter Herr Gast, auch noch mit ebensolchen zur Unterstützung vor einem Amtsgericht!
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
"Ich gebe sorgfältig ausgearbeitete Unterlagen grundsätzlich nicht ohne Weiteres heraus."
Dann behalten Sie sie am besten im Tresor, jeder Gutachter oder RA hält seine Ergebnisse übrigens für "sorgfältig ausgearbeitete Unterlagen", auch RA Dr. h.c. Strate glaubte das ebenfalls so bei seinem WAA für A.D., mit Verlaub.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
"Dann kennen Sie schon einmal drei Fehlmessungen."
Auch das ist ja nichts ganz Neues gewesen. Was sind aber Ihre 3 nicht allen Vorgaben der Standardisierung entsprechende Messungen, nicht einmal unbedingt schon bewiesen zu hohe Messungen bei einigen Millionen anderen, denn in 2013 wurden alleine auf deutschen Autobahnen 590.416 Temposünder geblitzt?
Technischen Erläuterungen kann ich übrigens selbstverständlich folgen.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Wer sind denn Ihre Gutachter, werter Gast, ist es Dipl.-Phys. Klaus Schmedding, oder Dr. Dipl.-Phys. Ulrich Löhle, oder sind es andere, und wie haben die Rohmessdaten ausgewertet in 2 Beispielen?
Noch mit Rechenschieber und mit Kurbel-Rechenmaschinen?
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Hatte ich übrigens ausgeschlossen, daß lediglich Einzel-Gutachten von SV, wie schon bisher, beauftragt werden von verpartnerten Anwaltskanzleien der Coduka GmbH?
Siehe:https://community.beck.de/2019/07/16/was-bringt-eigentlich-die-xml-datei...
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Sie kämpfen mit Ihrem Hochmut und Ihrem rein selektiven Lesen, werter Gast ohne bisher genannte Belege.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Und diese "Prüfung" von Formalien ist doch softwarebasiert mit einem Algorithmus, egal wie Sie das nun selber nennen.
Ihre Belege jedenfalls wollen Sie wohl hier nicht mal nennen. Haben Sie denn überhaupt welche?
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Sie werden mir eine kleine Anmerkung noch hoffentlich gestatten: Durch intensives Zuhören bei sehr vielen Verfahren, von der kleinen Verkehrs-OWi im AG vor einem Einzelrichter, bis zum spektakulären Mord im LG vor einer Schwurgerichtskammer, und allen dabei auftretenden Gutachtern, kann man mMn schon ein Gespür dafür bekommen, wo die Knackpunkte bei den Gutachten aller Sparten liegen, zumal auch Gutachter und andere Beteiligte es manchmal doch noch in einer Pause schätzen, wenn auch im Publikum sehr genau aufgepaßt wird.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Ich halte Ihnen mal entgegen, daß inzwischen von privater Seite der Coduka GmbH ja auch eine Auswerte-Software eingesetzt wird für Bußgeldbescheide. Wie die Rohmessdaten aber ausgewertet werden von dieser Firma, oder den verpartnerten Anwaltskanzleien, darüber schweigt sich der Internetauftritt der Coduka GmbH jedoch aus.
Auch die werden vermutlich auf einen softwarebasierten Algorithmus zugreifen, andere nennen so etwas dann ein standardisiertes Verfahren.
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