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Meine Kommentare
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Herr Beckhaus, es liegt doch auf der Hand, daß auch hier im Beck-Blog eine öffentlich wirksame Kampagne fortgesetzt werden soll, und da werden einfach Dinge behauptet, die nirgendwo zu lesen sind in einem der Dokumente, die Sie selbst nannten: "im Urteil, dem Wiederaufnahmeantrag oder den Stellungnahmen der Staatsanwaltschaften".
Nur ist Kritik am Urteil auch berechtigt und an seinen vielen Wiederholungen ("Füllwörter") und Fiktionen .
Zur Logik im Urteil, Herr Beckhaus, ein Satz nur aus der UA Bl. 124:
"Damit zusammenhängend ist für die Kammer aber auch erklärbar, dass in den verschiedenen Bereichen des Hauses immer weniger Bauschaumteilchen gefunden wurden, je höher der Täter im Haus gekommen war, da entsprechend des festgestellten Tatablaufs durch die immer weiter ansteigende Zahl der abgegebenen Schüsse ein immer größer werdender Schusskanal vorhanden war, so dass die weiter austretenden Projektile weniger Widerstand durch den in der PET-Flasche befindlichen Bauschaum hatten und daher immer weniger Teilchen mit dem Projektil und der Schmauchwolke in Schussrichtung austreten konnten, was im Übrigen auch der Sachverständige Pfoser wie dargetan aufgrund seiner Tests verifizieren konnte."
Und wo waren diese Tests mit einer PET-Flasche denn zu sehen für die Kammer und alle Beteiligten mit einer vorher angebrachten Bohrung im Flaschenboden, mit entferntem Bauschaum aus der PET-Flasche mit Hilfe eines 20cm langen Metallrohrs laut Anleitung, mit einer Pistole P 38, der Munition von PMC mit 124 grain und mit einer Schlauchschelle zur Befestigung der PET-Flasche auf dem Pistolenlauf, und mit den vorherigen Probeschüssen zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit dieser Kombination?
Welchen Widerstand fand da das Projektil noch bei diesem doch schon vorher entfernten Bauschaum im Schußkanal, der vorher angebrachten Bohrung im PET-Flaschenboden und weiterem Freischießen des ganzen Schußkanals inklusive des Flaschenbodens, aber ohne alle Störungen beim Repetieren?
Alles "wie dargetan" und "entsprechend des festgestellten Tatablaufs" und ohne PET-Splitter am Tatort, versteht sich.
Vollkommen logisch ist das jedenfalls nicht, es wurde auch nicht auch für alle Beteiligte am Prozeß noch verifizierbar gezeigt, und das greift RA Strate doch an.
Zukünftig reicht doch auch kein "Quatsch" als Reaktion auf ein Urteil, aber so steht es im Urteil und A.D. wurde verurteilt, zusammen mit anderen Feststellungen der Kammer als Indizien für seine Schuld.
Für die Richter in Kassel jedenfalls schreibe ich das nicht, Herr Beckhaus, und für Sie auch nicht, Sie müssen das auch nicht lesen, aber Ihre Reaktionen machten mir schon mehrmals Spaß, denn sie lassen ja einige Rückschlüsse zu, die auch auch von anderen Juristen bereits seit Jahren kannte.
Besten Gruß
GR
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Hallo Herr Beckhaus, auch ich finde Sie sogar sehr lustig, aber auch diesen Thread und andere Threads inzwischen.
Welchen Satz bei mir meinten Sie denn nun konkret? Denn nun driften Sie ja schon wieder ab zum Fremdgehen und einem Schatz.
Wäre es ihnen lieber, wenn ich Ihnen immer zukünftig kurz mit "Quatsch" antworte?
Die sehr vielen Füllwörter im Urteilstext zu diesem Mordfall können Sie aber selber noch analysieren, nachdem Sie doch zuerst den von Ihnen bemängeten Satz bei mir bezeichnet hatten.
Nun verstanden?
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Nachgang: Gerichtsgutachter war der in 2013 verstorbene Professor Dr. med. Dr. rer. nat. Willi Schumacher von der Psychiatrischen Klinik Gießen, gehört zur Universität Gießen.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Herr Beckhaus, in keinem Satz und auch nicht im ganzen Kommentar sind "geschwurbelte" Formulierungen, die von einem der Deutschen Sprache mächtigen und unbefangenen Leser so mißverstanden werden könnten, wie von Ihnen. Außerdem könnte bei Zweifeln auch noch der Kontext mit früheren Kommentaren berücksichtigt werden, oder zuerst eine Verständnisfrage gestellt werden von einem unbefangenen Leser.
Es ist doch vollkommen klar, daß ich nicht davon ausgehe, daß die Richter in Kassel diesen Thread im Beck-Blog nun durchlesen werden oder einen anderen Blog dazu, oder ein anderes Forum, und sich in ihrer Entscheidung davon leiten lassen.
Ihre Reaktion, indem Sie mir nun einen "geschwurbelten" Satz unterschieben, zeigt aber sehr deutlich, daß Sie befangen waren, daher einen Fehler begangen haben und den nicht zugeben wollen als (mutmaßlicher) Jurist. Sie suchten also den Fehler nicht zuerst bei sich, sondern bei anderen. Das ist psychologisch erklärbar und zeigt eine Haltung mit der Attitüde der eigenen Unfehlbarkeit.
Die sehr erfahrene Gerichtspsychiaterin Frau Prof. Dr. Elisabeth Müller-Luckmann hatte diese mangelnde Fähigkeit zum Perspektivewechsel bei einem Juristen (Staatsanwalt) einmal so in einem Interview ausgedrückt (Zitat):
Wenn es Sie interessiert, ein anderer psychiatrischer Gutachter war Professor Willi Schumacher, er war der gleichen Meinung gewesen. Sehr interessant immer noch, siehe:
https://www.welt.de/print-welt/article636590/Nur-einmal-verliert-sie-die...
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13680813.html
(Auf die Autoren achten)
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13526387.html
Sie suchten den Fehler (falsche, abwegige Interpretation) also nicht bei sich, Herr Beckhaus, sondern mit der Attitüde der eigenen Unfehlbarkeit bei anderen, ein inzwischen bekanntes Verhaltensmuster.
Hoffe, es macht auch Ihnen später noch mal Freude, daß ich Ihren Fehler aufzeige. Nur erkannte Fehler können nämlich auch abgestellt werden.
Besten Gruß
GR
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Herr Beckhaus!
Was hatte ich geschrieben! Das Gegenteil doch von dem, was Sie nun interpretieren! Noch einmal dann mit Fettungen zur Hervorhebung:
Sie belegen damit eindrucksvoll meine vorangestellte Bemerkung:
Sie reihen sich nun damit ein mit Ihrer völlig abwegigen Interpretation meines Kommentars vom Di, 2018-08-07 13:11 Permanenter Link
Das ist doch erschütternd, daß Sie als (mutmaßlicher) Jurist solche kapitalen Fehler noch machen.
GR
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Da gebe ich Ihnen weitgehend recht, Herr Beckhaus, es wurde auch in diese Dokumente viel zu viel hinein interpretiert, was nicht darin stand. Das ist ein häufiger Fehler, vor dem aber niemand ganz gefeit ist.
Die Richter in Kassel werden sich auch von dem ganzen Wust von über 1.250 Kommentaren im Beck-Blog (oder bei Allmystery mit bereits über 18.000 Kommentaren) zu diesem Mordfall, nicht beeindrucken lassen.
Auch diesen Beschluß OLG München, vom 09.03.2010 - 3 Ws 109 - 112/10, habe ich nun noch ganz durchgelesen, insbesondere auch den ganze Abschnitt 16b, letztendlich wird die Frage doch in Kassel zu beantworten sein, was sind "neue Tatsachen" bzw. "neue Beweismittel", und sind diese geeignet, daß dadurch "die den Schuldspruch tragenden Feststellungen ernstlich erschüttert" werden.
Darum geht es doch, und das kann hier auch m.E. nicht präjudiziert werden, die Richter in Kassel werden sich das doch nicht nehmen lassen, selber darüber zu entscheiden.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Die zum Teil divergierenden Aussagen von Astrid T. werden in der UA ab Bl. 270 bewertet, auch was Prof. Berger dazu dann ausführte, und auch noch andere Zeugen. Ob Sie jemals sich noch einmal genau erinnern kann an das Tatgeschehen, ist dehalb sehr fraglich.
Aber das nur noch der Vollständigkeit halber.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Steffi kommentiert am Mo, 2018-08-06 20:02 Permanenter Link:
Mein Geheim~Tip:
Steht alles im Urteil vom 20. Sept. 2011 !"
Haben Sie das denn nun auch schon ausreichend begriffen, daß Sie im Urteil vieles zu diesem Verbrechen finden können? Lesen also und auch verstehen, wäre aber dazu nötig, aber alles Spekulieren (auch von Steffi über Tat oder Täter) bringt für die Wiederaufnahme nun aktuell nichts, RA Strates Schreiben und Gutachten sind Gegenstand der Verteidigung, nicht Steffis Schreiben oder alle seine anderen Spekulationen, denn "Gutachten" sind das jedenfalls nicht.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Steffi kommentiert am Mo, 2018-08-06 19:22 Permanenter Link:
"daß Klaus Toll morgens um 4 Uhr im April bei Eiseskälte und Regen
durch Babenhausen joggen gehen wollte, und daß das
angeblich seine Gewohnheit war, steht so im Urteil.
Seite 20, Blatt 22 !"
Das ist defintiv falsch!
Hier jedenfalls schrieben Sie auch noch von einem Trainingsanzug!
(Steffi kommentiert am So, 2018-07-15 16:01 Permanenter Link)
Zitat daraus: "Klaus Toll ist übrigens morgens um 4 Uhr auch nicht im dünnen Trainingsanzug durch Babenhausen gejoggt."
Also lassen Sie bitte endlich mal diesen andauernden Unfug, und alle weiteren Unverschämtheiten, denn Sie überschreiten längst auch hier die Grenzen des Erträglichen!
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Ein Beleg zur vorherigen Erfindung:
Steffi kommentiert am Mi, 2018-08-01 06:12 Permanenter Link:
"Klaus Toll ging morgens um 4 Uhr auch nicht
bei Eiseskälte und Regen joggen, sondern
fuhr ins "Maison de la Rose" zu
einer Prostituierten der
Hells Angels."
Erst etwas behaupten, dann das wieder später ausschließen, das sind zwar Tatsachen, aber keine für ein Wiederaufnahmeverfahren im Mordfall Babenhausen geeigneten Tatsachen.
(Eher für andere Verfahren geeignet, mit Verlaub ....)
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