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Meine Kommentare
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Sorry, das gehörte nicht zum Zitat, sondern war meine Antwort darauf, nun mit Hervorhebung:
Der "Eingangsbereich" war doch der Eingangsbereich zum UG, Sie irren sich.
(Auch wenn Steffi vermutlich noch hundertmal wiederholen wird, was er sich immer noch einbildet zu diesem Mordfall, ohne auch das Gutachten von Dr. Bux zu kennen.)
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Wie anders hätte es sonst Presseberichte über den Prozeß gegeben, auch da irren Sie sich schon wieder.
Ansonsten ist alles Relevante bereits mehrfach gesagt worden, aber uneinsichtige Menschen erkennen so etwas nicht.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Der RA Dr. Strate macht es ja vor, wie man mit solchen Indiizienverfahren vernünftig und angemessen umgeht, er kennt doch die komplette Gerichtsakte mit allen Gutachten, auch das Urteil, die Ermittlungs- und Spurenakten usw. wie die frühere Verteidigung und versucht nun, neue Tatsachen, die das Tatgericht selbst noch nicht kannte, durch neue Gutachten zu belegen.
Rein interne Gerichtsakten, über die Beratung zur Urteilsfindung z.B. und auch über die Abstimmung anschließend vor der Urteilsverkündung, die sind ihm nicht zugänglich. Daran habe ich auch nichts auszusetzen, daß dort nicht öffentlich beraten und gesprochen wird.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Erstens kenne ich nicht alle Pressemitteilungen aus der Zeit vor dem Urteil, zweitens sind die hier doch keine vollständigen Wiedergaben maßgeblicher Gutachten und Aussagen in der HV.
Im Urteil sind Antworten gegeben, auch aufgrund von den Unterlagen, die das Gericht hatte, aber Sie haben die offenbar ja nicht und stellen nur Fragen aufgrund von reinen Mutmaßungen, die sich auch öfters bereits selber widersprochen haben, und stellen unbelegte Tatsachen-Behauptungen auch noch obendrein auf, die sich ebenfalls öfters bereits selber widersprochen hatten.
Das ist m.E. keine vernünftige und angemessene Herangehensweise an ein solches Gerichtsverfahren.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Entdeckt werden können, vielleicht sogar müssen, aber auch noch im Laufe des ganzen Freitags und auch noch am Samstag Vormittag, auch dann von Herrn Darsow, falls er nicht selber doch der Täter war.
Vergessen Sie aber bitte nicht nun das schriftliche Gutachten und auch die Aussagen des Rechtsmediziners Dr. Bux in der HV den Lesern zur Kenntnis zu bringen.
GR
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Dieses rechtsmedizinische Gutachten des Rechtsmediziner Dr. med. Roman Bux von der Rechtsmedizin der Universität Heidelberg möchte ich aber nun noch selber lesen und auch seine weiteren Ausführungen im Prozeß ebenfalls noch selber erfahren, auch wie er auf Nachfragen dazu geantwortet hatte. Ohne das alles noch zu kennen, ergibt das m.E. keinen Sinn.
Im Urteil jedenfalls (laut Urteil-Ausfertigung Blatt 21) wurden doch "im Eingangsbereich an der Souterraintüre im Bereich der Türzarge als auch im unmittelbaren Eingangsbereich hinter der Tür am Boden und an der Wand Blutspritzer bzw. Blutanhaftungen" als Spuren festgestellt. Über die diversen Schußkanäle im Körper des Herrn Toll wird der Rechtsmediziner Dr. med. Roman Bux von der Rechtsmedizin der Universität Heidelberg ja ebenfalls in seinem schriftlichen Gutachten, oder im Prozeß, genaue Aussagen gemacht haben, bzw. hätte dazu auch von der Verteidigung befragt werden können, auch dazu, welche Distanzen zwischen Täter und Geschädigten er für wahrscheinlich bei den einzelnen Schußabgaben hält, oder welche jeweiligen Positionen bei beiden. Dazu kann ich aber nichts sagen, denn ich war bei dieser HV nicht dabei. Aber so ungefähr dürfte es vermutlich auch da zugegangen sein.
Sie behaupten hier wieder einmal Tatsachen, Herr Steffler, andere als im Urteil, bitte also nun belegen, ob die auch eine Grundlage haben.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Wenn das alles richtig ist, was oben als Annahmen steht, dann könnte doch auch ein Klon oder Urenkel von Al Capone oder John Dillinger in Babenhausen der Täter gewesen sein, der vorher noch in der U.S.-Army war bei den dortigen Railgunners.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Auch ein schlechter Schalldämpfer dämpft die Schußgeräusche einer Pistole, Ohr(en)stöpsel dämpfen dann Schußgeräusche am Ohr selber noch und ein "Platzen des Trommelfells" kommt bei Pistolen-Schüssen m.W. sehr selten vor, wenn überhaupt bei normaler Schußhaltung, denn dazu müßten doch Belege geliefert werden.
Ein Zitat zu "Knalltrauma und Co.":
"Übersteigt Lärm eine Lautstärke von 150 Dezibel (= lauter als ein Düsenjet), können auch mechanisch bedingte Schäden im Ohr wie beispielsweise Risse der Basilarmembran oder eine Zerstörung äußerer Haarzellen auftreten."
Quelle: http://arztsuche24.at/ratgeber/hals-nasen-ohren/knalltrauma-co-wie-akute...
Auch damit bleibt A.D. jedenfalls eindeutig im Kreis der Täter.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Als Gehörschutz sollen manchen Menschen ja auch "Ohr(en)stöpsel" verwenden, auch die gibt es ja handelsüblich in verschiedenen Ausführungen. Auch damit ist A.D. nicht aus dem Kreis der Täter auszuschließen.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Außerdem weiß jeder Mensch, der schon einmal mit Waffen oder mit lauten Bauarbeiten zu tun hatte, wie er auch sein Gehör noch schützen kann. Und was im Urteil als "Ganzkörperkondom" bezeichnet wurde, das dürfte ein handelsüblicher Schutzanzug gewesen sein.
Dafür gibt es doch genug Hersteller, einer von ihnen bietet viele Produkte für Geschäftskunden und für Privatkunden an, auch für den Gehörschutz (dort die Suchfunktion verwenden):
https://www.3mdeutschland.de/3M/de_DE/unternehmen-de/produkte/~/Alle-Pro...
Da findet sich genug Ausrüstung für fast alle Zwecke.
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