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Meine Kommentare
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Herr Steffler, das sog. "Mündungsgold" bleibt sehr hartnäckig innen im Lauf an der Mündung und noch davor haften.
Diesen Mordfall haben Sie jedenfalls m.E. nicht aufgeklärt. GR
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Ihr "Mündungsgold" bleibt doch im Lauf selber an der Mündung haften! Spielen Sie m.E. lieber Lotto, als auf Belohnungen für die Aufklärung dieses Mordfalls noch weiter zu hoffen. GR
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Nachgang: Bei den ganz hohen Verbrennungstemperaturen würden Messing-Legierungen auch verdampft werden und dann können die Legierungs-Elemente Kupfer und Zink nachgewiesen werden. Ist Aluminium - oder eine Aluminium-Legierung - in der Treibladung oder in den Anzündsätzen enthalten, wird auch das verdampft und kann nachgewiesen werden. Rein mechanische Aluminium-Abriebe aus Rein-Aluminium oder einer Aluminium-Legierung dagegen sind meines Wissen ebenfalls von verdampften Rein-Aluminium oder Aluminium-Legierungen noch unterscheidbar bei den Analysen von Rechtsmedizin und der LKAs und des BKA.
Aber darauf will ich mich nicht festlegen (lassen). GR
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Daraus kann ja auch geschlossen werden, daß ein solches "verschmauchtes Schaumstoffteil" sich dort infolge eines Schusses bei der Tat befunden hatte, und nicht schon bereits vorher dort vorhanden war.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Der letzte Satz ist so zu verstehen:
Darum plädiere ich ja auch für ausgiebige Schuß-Geräusch-Messungen für Luftschall und auch noch für Körperschall (auch) bei den Nachbarn, wegen der Einschläge der Projektile in harte und weiche Ziele.
(Um wieder keine Mißverständnisse entstehen zu lassen.)
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Sie vergessen hier doch die Projektile selber und auch noch die Auffindorte der Patronenhülsen, davon befanden sich doch auch 2 im Büro des Herrn Toll auf der linken Seite des Eingangsbereichs (mit Zitat kursiv): "durch eine offene Bürotür in den Büroraum ausgeworfen, in den Kabeln eines dort stehenden PCs und unter dem Arbeitstisch auf dem Boden" auf UA Bl. 23. dort. Auch die anderen beiden waren (mit Zitat kursiv): "linker Hand unter einer Standuhr" auf UA Bl 24. Dazu paßt m.E. keine rechtsauswerfende Pistole, auf andere Fundorte aber auch nicht wirklich, auch wenn mir dafür nur das Urteil zur Verfügung steht. Laut dem Urteil gab es nur einen einzigen Auffindeort einer Patronenhülse rechts vom Schützen, und zwar (mit Zitat kursiv): "im Gebüsch rechts neben der Tür" zum Souterrain auf UA Bl. 21.
Das war die Beweisführung für einen Pistolentyp der P 38 Reihe bei der Tat im Urteil.
Herrn Stefflers (mit Zitat vom So, 2018-07-15 12:10 Permanenter Link kursiv): "moderne 9mm~Pistole , rechtsauswerfend" paßt nicht dazu. Die Schüsse auf beide Frauen trafen diese doch in den Betten, das deutet aber nur auf schlafende Frauen hin.
Laute, ungedämpfte Schüsse im Tathaus wären jedoch vermutlich auch von beiden Frauen wahrgenommen worden, besonders von der Tochter, aber vermutlich auch noch von Nachbarn in der Nähe ohne Ohrstöpsel beim Schlafen, bzw. auch noch von AD direkt nebenan. Darum plädiere ich ja auch für ausgiebige Schuß-Geräusch-Messungen für Luftschall und auch noch für Körperschall, wegen der Einschläge der Projektile in harte und weiche Ziele bei den Nachbarn.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Herr Steffler, Sie spekulieren ja unter Umgehung von etlichen Indizien, wie auch von den am Tatort aufgefundenen und hoffentlich noch asservierten Patronenhülsen und Projektilen. Nur von einer reinen Motivvermutung (Hells Angel) ausgehend, konstruieren Sie sich den Rest dazu anschließend passend zusammen. Das aber ist "Mickey Maus Heft Niveau".
Daß ein (Auftrags-) Killer über die aufgefundenen Patronenhülsen manipulativ täuschen kann, das ist unbestreitbar. Wie aber hat er die Projektile in den 3 Körpern mit ihren charakteristischen Riefen durch die Lauf-Züge und Felder manipuliert? Bitte darauf eine Antwort, Herr Steffler!
Auch das wäre natürlich möglich für einen absoluten Fachmann der Waffentechnik, indem er um einen ausgebauten P 38 Lauf, den er selber modifiziert (z.B. abdreht auf einer Drehmaschine) eine eigene Waffe herum baut, oder auch den Lauf in eine andere Waffe einbaut. Dazu aber braucht er selber mehrere richtige Werkzeugmaschinen, die er auch selber bedienen kann.
Jeder Gehilfe dabei könnte ihn ja später verraten. Warum aber macht ein (Auftrags-) Killer einen solchen großen Aufwand und wieviele solche großen Experten gibt es? Denkbar ist bei Ihnen ofenbar ja so gut wie alles, auch daß noch die Sachverständigen bzw. die Ermittler bereits von den Hells Angel bezahlt werden und ebenfalls alles in deren Interesse manipulieren und die Richter fallen auch noch darauf herein. Sehr phantasievoll, Herr Steffler, und auch interessant, was in Offenbach und Umgebung ausgedacht werden kann.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Damit es nun auch jeder nachvollziehen kann: WOVON (!) konnte sich die Kammer durch Augenschein überzeugen? Was genau war der Beweis als Grundlage einer Beweiswürdigung und Überzeugung der Kammer? Daß sich die Revisionsinstanz außerdem nicht ebenfalls damit beschäftigte, ist m.E. auch wieder so eine Merkwürdigkeit.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter "Logiker", wenn etwas nicht im Urteil steht, kann es auch Herr Kolos doch nicht finden. Im Urteil auf der Seite 122 stehen Merkwürdigkeiten. Ich zitiere hier durch Abschreiben, nicht durch c&p, mit eigenen Auslassungen, die den Sinn jedoch erhalten:
Was im Zitat aus dem Urteil doch fehlt, ist die Angabe, was genau sich die Kammer durch Augenschein (sic!) angesehen hatte! Waren es denn auch vollständige Videos mit allen 10 + X Schüssen und auch mit der Schlauchschelle gewesen? Oder waren es einzelne Bilder aus Photomappen mit der Schlauchschelle gewesen. Und wieviele Videos von Schußserien ohne eine Schlauchschelle wurden der Kammer vorgeführt oder nur genannt? Denn eine Schlauchschelle kann zwar das Abfallen einer PET-Flasche nach weniger als 10 + X Schüssen möglicher Weise verhindern, aber das müßte der Kammer doch eindeutig gezeigt werden als Beweis und auch zu einer vernünftigen Beweiswürdigung noch die Zahlen der Varianten mit unterschiedlichen Befüllungen, bei denen ebenfalls eine PET-Flasche mit einer Schlauchschelle 10 + X Schüsse gehalten hatte. Außerdem hätte der Kammer m.E. auch noch angegeben werden müssen, welche Werte sich bei den Lautstärkemessungen jeweils nach 8 + X Schüssen und mehr sich bei den Varianten und der Tatmunition ergaben, auch das ist relevant.
Bei einem Testschießen mit mindestens einer dieser Konstellationen dann am Tatort im Schlafzimmer im 1. OG mit der hypothetischen Täterposition wäre dann m.E. auch eine Lautstärkemessung im Schlafzimmer im 2. OG noch notwendig gewesen, um die Hypothese der schlafenden Astrid Toll auch noch vernünftig zu überprüfen und zu würdigen, wobei der Öffnungs-Zustand der Schlafzimmertüre im 2. OG ja auch noch hypothetisch ist, die Raumtemperaturen aber ebenfalls, relevant wegen der Schußgeräusche bezüglich eines Überschall-Geschoßknalls, oder alternativ kein Überschall-Geschoßknall bei den Schüssen auf Petra Toll, und was dann bei Astrid Toll darüber noch zu hören war.
Einigermaßen plausible und beweiskräftige Rekonstruktionen sind eben doch etwas anspruchsvoll, um auf den Tatablauf auch m.E. plausibel / vernünftig schließen zu können.
Anzumerken von mir ist außerdem, daß ja bei der nächtlichen Annäherung des Täters mit der Tat-Waffe und der darauf montierten PET-Flasche am Souterrain-Eingang, die sich damit auch nicht gut direkt und unauffällig am Körper tragen läßt, der mutmaßliche IR-Bewegungsmelder das Außen-Licht einschaltet und damit auch den Abklebevorgang des Bewegungsmelders noch beleuchtet. Erst nach Ablauf der eingestellten Zeit am Bewegungsmelder herrscht wieder Dunkelheit, wenn es sonst keine nähere Straßenbeleuchtung hier in der Straße noch gibt. Zum Abkleben werden aber beide Hände gebraucht, die Waffe muß dabei abgelegt werden. Dazu fehlen auch alle Hypothesen im Urteil.
Aber Hypothesen an anderen Stellen werden als Tatsachen zur Überzeugung der Kammer im Urteil beschrieben.
Das kann offenbar wohl nur ein Jurist nach zwei Staatsexamen richtig verstehen, aber immer interessant jedenfalls für mich, wie manche Juristen metaphorisch so "ticken", wenn mir dieser saloppe Ausdruck hier bei Juristen erlaubt wird. Da gehen die "Uhren" offenbar manchmal doch anders als bei den Naturwissenschaftlern, die zwischen Hypothesen und Tatsachen immer Unterschiede machen, wenn ordentlich gearbeitet wird. Die vielen Überzeugungen im Urteil beruhen ja auf Hypothesen, eine schlüssige und auch konsistente Beweiswürdigung fehlt m.E. zu oft im Urteil.
GR
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Der alte "51er" scheint heute aber aufgeteilt in den "20er" und "21er" zu sein.
Umgangssprachlich wären das "Jagdscheine" für Großwild und für Kleinwild .....
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